Nein. Die Einlagensicherung gilt pro Kunde und pro Bank. Filialen sind keine eigenständigen Unternehmen, sondern Teile davon. Deshalb gehören Filialen der Credit Suisse in der ganzen Schweiz zur gleichen Bank. Insgesamt sind bei der CS durch die Einlagensicherung nur 100 000 Franken gedeckt. Das gilt für sämtliche Banken, die der Einlagensicherung angeschlossen sind. Mehr als 100 000 Franken sind nur bei jenen Kantonalbanken geschützt, die noch eine Staats­garantie haben.

Spezialfall Raiffeisen: Das ist ein Verbund von 305 Raiffeisenbanken in der Schweiz. Jede ist eine rechtlich selbständige Genossenschaft und gilt deshalb punkto Einlagensicherung als eigenständige Bank. Deshalb gilt hier der Einlegerschutz pro Kunde und pro Genossenschaft. Aber Achtung: Auch die einzelnen Raiffeisenbanken können Filialen haben, und diese bilden dann wiederum eine Einheit.

Neben den erwähnten 305 autonomen Raiffeisenbanken gibt es sechs direkte Niederlassungen der Zentralbank Raiffeisen Schweiz in Basel, Bern, St. Gallen, Thalwil, Winterthur und Zürich. Diese sind keine eigenständigen juristischen Genossenschaften, sondern Filialen der Zentralbank. Auch hier gilt die Einlagensicherung nur einmal. Allerdings haben die Raiffeisenbanken untereinander eine Beistandspflicht