Grosse Differenz bei Kirchensteuern
Die Kirchensteuern sind in der Schweiz höchst unterschiedlich – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Das zeigt ein Vergleich von K-Geld.
Inhalt
K-Geld 03/2021
26.05.2021
Letzte Aktualisierung:
27.05.2021
Christian Bütikofer
In der Schweiz kann jeder Kanton selbst bestimmen, welche Kirchen er anerkennt und ob er Steuern erhebt. Grundsätzlich sind alle Privaten und Unternehmen steuerpflichtig. Der K-Geld-Vergleich zeigt: Bei der Steuerbelastung sind die kantonalen Unterschiede beträchtlich. So zahlt in Frauenfeld ein Unternehmen mit einem Jahresgewinn von 100000 Franken und ebenso viel Kapital 960 Franken Kirchensteuer, während in Sion bei gleicher Ausgangslage nur 72 Franken fällig werden (Tab...
In der Schweiz kann jeder Kanton selbst bestimmen, welche Kirchen er anerkennt und ob er Steuern erhebt. Grundsätzlich sind alle Privaten und Unternehmen steuerpflichtig. Der K-Geld-Vergleich zeigt: Bei der Steuerbelastung sind die kantonalen Unterschiede beträchtlich. So zahlt in Frauenfeld ein Unternehmen mit einem Jahresgewinn von 100000 Franken und ebenso viel Kapital 960 Franken Kirchensteuer, während in Sion bei gleicher Ausgangslage nur 72 Franken fällig werden (Tabelle im PDF).
In Liestal zahlt eine ledige Protestantin mit einem steuerbaren Einkommen von 100000 Franken 550 Franken Kirchensteuer. In St. Gallen sind es 1859 Franken – mehr als drei Mal so viel. Noch extremer sind die Unterschiede bei der römisch-katholischen Kirche: Ein Katholik zahlt in Sion 299 Franken und in St. Gallen 1859 Franken.
Private können die Kirchensteuern umgehen, indem sie aus der Kirche austreten. Unternehmen hingegen kommen nicht um die Steuer herum, sofern der Kanton dies so festlegt. Das Bundesgericht hat wiederholt festgehalten, dass die Kirchensteuer bei Firmen nicht verfassungswidrig sei. Nur Bürger sind frei, sich zu einer religiösen Überzeugung zu bekennen oder auf eine solche zu verzichten – nicht aber Firmen. Diese werden zu einem Einheitssatz besteuert.
Einige Kantone verlangen von Unternehmen keine Kirchensteuern. So verzichten Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Basel-Stadt, Genf und Schaffhausen ganz darauf. Auch Waadt erhebt keine Kirchensteuer im eigentlichen Sinne. Die Kultuskosten werden dort durch die allgemeinen Steuern gedeckt. Im Wallis werden Kirchensteuern nur kommunal erhoben: Sie sind lediglich in den Gemeinden Saxon, Sion und Törbel auch von Firmen zu zahlen.
Im Kanton Neuenburg ist die Kirchensteuer freiwillig – auch für Private. Ebenso zurückhaltend ist der Kanton Tessin: Sofern in einer Gemeinde eine Kirchensteuer erhoben wird, ist die Bezahlung für alle Steuerpflichtigen freiwillig.