Andreas Schild (Name geändert) besitzt ein Haus in einer Zürcher Gemeinde. Er vermietet es seiner Tochter und ihrer Familie für 1440 Franken pro Monat. Der günstige Mietzins liegt 20 Prozent tiefer als der vom Kanton festgesetzte Eigenmietwert. Dieser beträgt 1800 Franken pro Monat. Im Kanton Zürich darf die Steuerbehörde die Differenz von 360 Franken zum Eigenmietwert nicht als Einkommen aufrechnen und besteuern. Dafür bräuchte es eine Grundlage i...