«Ich möchte meinen Mutterschaftsurlaub auf ein Jahr verlängern. Finanziell läge das allerdings nicht drin. Habe ich für die Zeit nach der Mutterschaftsentschädigung Anspruch auf Ergänzungsleistungen?»
Inhalt
K-Geld 02/2024
03.04.2024
Niklaus Merker
Nein. Auf Ergänzungsleistungen haben nur Leute Anspruch, die eine Rente der IV oder der AHV erhalten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden
Das könnte Sie ebenfalls interessieren
Betreibung, Pfändung, Privatkonkurs
Vom Zahlungsbefehl bis zum Verlustschein: Wie Gläubiger zu ihrem Geld kommen. Und wie sich Schuldner gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können (2. aktualisierte Auflage Dezember 2012).
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden