Kreditkarte. Wer eine Cornèrcard mit eingeschlossener Reiseversicherung besitzt, wurde von der Cornèrbank kürzlich darüber informiert, dass die Versicherung neuerdings eine Pandemiedeckung umfasst. In den Versicherungsbedingungen steht aber weiterhin, dass bei einer Epidemie oder einer Pandemie kein Versicherungsschutz besteht. Des Rätsels Lösung: Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Annullierung, die Unterbrechung oder die Wiederholung einer Reise im Pandemiefall lediglich dann, wenn der Versicherte oder ein Reisepartner vor oder auf der Reise krank wird oder in Quarantäne muss. Deutlich grösser ist das Schadens­risiko für den Versicherten allerdings, wenn eine Behörde aufgrund der Pandemie ein generelles Reiseverbot oder die generelle Schliessung von Hotels am geplanten Ferienort ausspricht. Verluste infolge solcher ­Risiken sind weiterhin nicht gedeckt.