Was ist die Handänderungssteuer?
Die Steuer fällt an, wenn man das Eigentum an einem Haus oder einer Wohnung auf eine andere Person überträgt. Je nach Kanton wird die Handänderungssteuer als «Abgabe», «Steuer» oder «Gebühr» bezeichnet. Es spielt keine Rolle, ob die Liegenschaft mit oder ohne Gewinn verkauft wird.
Wer erhebt die Steuer?
Der Bund kennt keine solche Steuer. Die Handänderungssteuer wird von den Kantonen erhoben. Ausnahmen sind die Kantone Aargau, Glarus, Schaffhausen, Schwyz, Tessin, Uri, Zug und Zürich. Zuständig ist der Kanton, in dem das Haus oder die Wohnung steht. In Appenzell Innerrhoden, Freiburg, Luzern, Obwalden, Waadt und Wallis kassieren neben dem Kanton auch noch die Gemeinden. In den Kantonen Graubünden und St. Gallen erheben nur die Gemeinden eine Handänderungssteuer.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. In zahlreichen Kantonen entfällt die Handänderungssteuer, und zwar bei Handänderungen infolge eines Erbgangs, einer Schenkung oder einer Zwangsvollstreckung, bei einer güterrechtlichen Auseinandersetzung, bei einer Handänderung unter Verwandten oder wenn die Wohnung selbst bewohnt wird.
Was liefert die Grundlage für die Bemessung der Handänderungssteuer?
In der Regel der bezahlte Kaufpreis. Gibt es keinen, weil das Haus zum Beispiel verschenkt oder vererbt wurde, stützen sich die Kantone auf den amtlichen Wert (zum Beispiel Nidwalden, Jura) oder auf den Verkehrswert (etwa Obwalden, Basel-Landschaft, Waadt). Das gilt auch, wenn der Kaufpreis unter dem amtlichen Wert oder dem Verkehrswert liegt.
Wie wird die Höhe berechnet?
Die Steuersätze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Sie betragen zwischen 1 und maximal 3,3 Prozent des Verkaufspreises respektive des amtlichen Wertes oder des Verkehrswertes. Neuenburg besteuert einen Verkaufspreis von einer Million Franken mit 33'000 Franken. Der Kanton Thurgau verlangt nur 10'000 Franken. Die Tarife sind proportional gestaltet, nur im Wallis progressiv. Das heisst: je höher der Kaufpreis, desto höher der Prozentsatz, den das Wallis anwendet.
Besteuern die Kantone alle Handänderungen gleich hoch?
Nein. Ausser Appenzell Innerrhoden, Bern, Freiburg, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Thurgau und Wallis wenden die Kantone teilweise tiefere Steuersätze an. Beispiel: Solothurn reduziert den Normalsatz von 2,2 Prozent auf 1,1 Prozent, wenn die Eltern das Haus auf Kinder oder Enkel übertragen.
Wer muss die Handänderungssteuer bezahlen?
In der Regel ist sie Sache des Käufers. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Nidwalden, St. Gallen, Thurgau, Waadt und Wallis haftet der Verkäufer solidarisch für die Bezahlung der Steuer. Die Kantone Basel-Landschaft und Obwalden verteilen die Handänderungssteuer je zur Hälfte auf den Käufer und den Verkäufer. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt das, was Käufer und Verkäufer miteinander vereinbart haben.