Es kommt darauf an, ob es sich um eine Pauschalofferte oder eine Richtofferte handelte. War der Preis in der Offerte fixiert, müssen Sie darüber hinaus nichts bezahlen. Handelte es sich um eine Richtofferte, müssen Sie höchstens 10 Prozent Kostenüberschreitung akzeptieren, sofern Sie der Handwerker nicht vorher über die gegenüber dem Voranschlag entstehenden Mehrkosten informiert hat.