Diesen Sommer wurde in der Stadt Winterthur ein Mehrfamilienhaus für einen einstelligen Millionenbetrag verkauft. Auf den Erlös zwischen Verkaufspreis und Anlagekosten ist die Grundstückgewinnsteuer geschuldet. Die Anlagekosten umfassen die Kosten für die Anschaffung der Liegenschaft und die wertmehrenden Investitionen, die seither getätigt wurden.

Der Verkäufer besass die Liegenschaft über 20 Jahre. Im Kanton Zürich gilt in solchen Fälle...