Ein Geschwisterpaar verkaufte sein Haus im Zürcher Oberland. Um die Grundstückgewinnsteuer zu reduzieren, zogen sie vom Verkaufspreis die wertvermehrenden Aufwen­dun­gen ab sowie die angefallene Maklerprovision von 2,5 Prozent, Kosten für Verkaufsfotos, Anwaltskosten zur professionellen Abwicklung des Verkaufs, Ge­bühren von Notariat und Grundbuchamt sowie Kosten, um das Haus nach zwei Jahren Leerstand wieder repräsentabel zu machen.

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