Solange Sie die Hypothekarzinsen bezahlen, haben Sie durch die Verpfändung keine Nachteile. Allfällige Ansprüche aus den verpfändeten Altersguthaben können von der Bank erst verwertet werden, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Trotzdem: Sie sollten Ihre Altersguthaben nur dann verpfänden, wenn Sie daraus einen finanziellen Nutzen ziehen – etwa durch tiefere Hypothekarzinsen. Sonst gilt: Ohne Verpfändung können Sie jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten über das Altersguthaben verfügen – zum Beispiel durch einen Vorbezug für Wohneigentum. Wenn Sie keine Werte verpfänden müssen, sollten Sie dies deshalb auch nicht tun.