Sie haben eine sogenannte gemischte Lebensversicherung – bestehend aus einem Sparteil und einem Versicherungsteil – abgeschlossen. Der Versicherungsteil umfasst eine Prämienbefreiung im Invaliditätsfall sowie ein Todesfallkapital.

Ein Grossteil der Abschluss- und Verwaltungskosten fällt zu Beginn der Vertragsdauer an. Dazu gehört vor allem die Abschlussprovision des Versicherungsberaters. Er verdient je nach Versicherung mehrere 1000 Franken beim Abschluss.

Die Versicherung zieht bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages die Kosten für den bis dahin gewährten Versicherungsschutz, die aufgelaufenen Verwaltungskosten und die gesamte Abschlussprovision des Beraters ab.

Der verbleibende Teil, der sogenannte Rückkaufswert, fällt deshalb vor allem in den ersten Jahren nach einem Versicherungsabschluss erheblich tiefer aus als die Summe der einbezahlten Prämien. In den ersten drei Jahren ist in vielen Fällen gar kein Rückkaufswert vorhanden.

Als Alternative zur Vertragsauflösung können Sie Ihre in der Säule 3b abgeschlossene Police auch belehnen. Die Gesellschaft gewährt Ihnen normalerweise ein zinsgünstiges Darlehen. Und Sie können die Zinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen.