Nein. Pensionskassen müssen vergessene Freizügigkeitsgelder spätestens zwei Jahre nach dem Austritt des Versicherten an die BVG-Auffangeinrichtung überweisen und der Zentralstelle 2. Säule in Bern (Telefon 031 320 61 75) melden.

Hier sollten Sie sich melden, falls Sie vergessen haben, Ihrer damaligen Pensionskasse mitzuteilen, wohin das Geld überwiesen werden sollte. Bei der BVG-Auffangeinrichtung dürften mehrere hundert Millionen Franken liegen, die darauf warten, dass sich ihre rechtmässigen Besitzer melden. Das sind häufig Ausländerinnen und Ausländer, die in ihre Heimat zurückgekehrt sind, oder Leute, die Stelle oder Wohnort mehrmals gewechselt haben.

Wer also nach Jahren seine Freizügigkeitsgelder sucht oder sich bei der Pensionierung nicht sicher ist, ob er das ganze Kapital erhalten hat, kontaktiert zuerst einmal diese Behörde.

(nw)