Solche Nachzahlungen werden in der Steuererklärung unter dem Punkt «Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen» behandelt. Diese werden zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen besteuert. Allerdings wird bei der Satzbestimmung für die Steuer berücksichtigt, dass die Zahlung für mehrere Jahre ausgerichtet wurde. Kapitalleistungen werden beim Ermitteln des Steuersatzes zu dem ­Betrag eingesetzt, welcher der jährlichen Leistung entspricht. Somit ist zwar das gesamte Einkommen inklusive Nachzahlung zu ver­steuern, allerdings zu einem tieferen Steuersatz.