Bei K-Geld melden sich immer wieder Leser, die beklagen, dass Banken von ihnen zusätzliche persönliche Daten fordern – auch lange nach der Kontoeröffnung. Beispiel: Via Handy-App Yuh kann man bei der Bank Swissquote ein Konto eröffnen. Ein Leser aus dem Zürcher Oberland stockte wegen des attraktiven Zinses im letzten Jahr die Einlagen auf seinem Yuh-Konto in mehreren Schritten auf 20'000 Franken auf.
Daraufhin verlangte Swissquote diverse Auskünfte zur Herkunft des Geldes. Der Kunde lieferte die Informationen und erwähnte auch, dass er eine Invalidenrente beziehe. Nun wollte Yuh weitere Informationen, etwa zu seiner früheren beruflichen Tätigkeit, seinem Arbeitgeber und seinem Verantwortungsbereich. Zudem fragte die Bank: «Kannst du uns deine IV-Rente detailliert beschreiben und erklären, um was es sich da handelt?» Swissquote drohte, alle Zahlungen zu blockieren, wenn der Kunde die gewünschten Informationen nicht «in den nächsten Tagen» liefere.
«Diese Fragen verletzen meine Privatsphäre»
Der Zürcher Yuh-Kunde ärgerte sich: «Das sind Fragen, die rein gar nichts mit dem Bankkonto zu tun haben und meine Privatsphäre verletzen», sagt er zu K-Geld.
Ähnliches erlebte eine Leserin aus dem Kanton Aargau. Sie hat seit Jahren bei der Migros-Bank ein Privat- und ein Sparkonto sowie ein Wertschriftendepot. Ohne Anlass verlangte die Bank im Dezember von ihr Auskunft über die Herkunft der bei ihr gelagerten Vermögenswerte. Zudem wollte die Bank Informationen über die Höhe des Gesamtvermögens, das jährliche Einkommen, den Besitz von Immobilien und den Hypothekargeber.
Mit solchen Fragen wollen die Banken ein vollständiges Bild über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kunden gewinnen. Kunden müssen darauf nicht eingehen, die Antworten sind freiwillig. Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlagen, die von den Banken solche Abklärungen verlangen – auch nicht im Geldwäschereigesetz. Banken müssen bei einer Kontoeröffnung einzig abklären, wer der wirtschaftlich Berechtigte an den Vermögenswerten auf dem Konto ist. Diese Abklärung können sie im Lauf einer längeren Kundenbeziehung auch von Zeit zu Zeit wiederholen. Zudem müssen sich die Banken bei ungewöhnlich hohen Zugängen auf dem Konto beim Inhaber nach der Herkunft des Geldes erkundigen.
Laut Markus Schwab, Geschäftsführer von Yuh, beschränkt sich Swissquote bei der Kontoeröffnung auf das gesetzliche Minimum an Kundeninformationen. Bei höheren Geldflüssen müsse man nachfragen. Er räumt ein, dass dem Zürcher Kunden Fragen zum früheren Arbeitgeber und zur IV gestellt wurden und Yuh sogar mit der Blockierung der Gelder auf dem Konto drohte. Er verstehe, dass dies den Kunden verärgert habe, sagt Schwab zu K-Geld und verspricht, mit Swissquote «an Optimierungen der Fragen und der Sensibilisierung der Mitarbeiter zu arbeiten».
Der Kunde aus dem Zürcher Oberland hat inzwischen sein Vertrauen in Swissquote verloren: Er kündigte sein Yuh-Konto. Bis das Konto saldiert war, dauerte es über vier Monate. Das liege an einem internen Fehler, sagt dazu Yuh.
Die Migros-Bank begründet ihre Fragen zu Gesamtvermögen, Einkommen, Immobilienbesitz und Hypothekargeber der Kundin aus dem Aargau mit dem Geldwäschereigesetz. Demnach hätten die Banken neu die Pflicht, die Daten bestehender Kunden regelmässig zu überprüfen und zu aktualisieren.
Das betrifft allerdings wie erwähnt nur die Abklärung der am Kontoguthaben wirtschaftlich berechtigten Person, nicht das Sammeln weiterer persönlicher Daten der Kunden. Die Aargauerin bestätigte denn auch nur ihre Personaldaten und strich die restlichen Fragen.