Ja. Mit grosser Wahrscheinlichkeit besteht aus dem ­Baujahr noch ein Versicherungsschein der damaligen Brandversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (heute: Gebäudeversicherung Graubünden). Diesem Schein könnte der Bauwert ent­nommen werden. Üblicher­weise werden bei einem hohen Anteil an Eigenleistungen jeweils 50 Prozent vom Bauwert als Materialkosten angesehen, die bei der Grundstückgewinnsteuer angerechnet werden könnten.