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04.06.2013
Nein. Es gibt keine Möglichkeit, das Geld in der Säule 3a direkt und steuerfrei ins Haus bzw. in die Hypothek zu investieren. Falls Sie eine Beitragslücke in der Pensionskasse haben, können Sie das vorhandene Guthaben direkt in die Pensionskasse verschieben – aber nur soweit ein Einkauf gemäss Reglement möglich ist. Bei einer solchen Verschiebung von Vorsorgegeldern werden keine Auszahlungssteuern fällig. Sie können die in die zweite Säule übertragenen 3a-Gelder aber auch nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. In den meisten Fällen ist es daher besser, Einzahlungen in die Pensionskasse direkt vom Privatvermögen und nicht von der Säule 3a zu tätigen. Einzelne Steuerbehörden akzeptieren den vollen Steuerabzug in diesem Fall jedoch nur, wenn im Einzahlungsjahr keine Bezüge von 3a-Geldern erfolgt sind.
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Hat sich das Gesetz geändert?
Ich bin über die Aussage erstaunt. Wie Sie schreiben, handelt es sich um Gelder der Säule 3A. Nach meiner Kenntnis, und wenn ich die entsprechenden Seiten auch von Banken kontaktierte, war es bis heute möglich, Gelder aus der Säule 3A für die Amortisation einer bestehenden Hypothek zu verwenden. Sofern dieser Passus gestrichen wurde, kommt in diesem konkreten Fall noch eine weitere Möglichkeit dazu, welche sicher im Gesetz verankert ist: Ein Bezug der Gelder aus der Säule 3a ist in folgenden Fällen möglich: ab vollendetem 60. Altersjahr (Frauen 59. Altersjahr); die Altersleistungen werden bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV fällig (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen). Weist der Vorsorgenehmer nach, dass er auch nach dem ordentlichen Rentenalter der AHV erwerbstätig ist, kann er weiterhin Beiträge an die Säule 3a leisten und es kann der Bezug bis höchstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV aufgeschoben werden.. Ich bin daher der Meinung, dass im oben erwähnten Fall ein vorzeitiger Bezug der Säule 3A möglich ist. Freundliche Grüsse Andri Peer / peersuna