Nein. Der Abzug ist nur für Spenden an Institute mit Sitz in der Schweiz möglich. Diese müssen zudem auf der kantonalen Spendenliste aufgeführt sein. Der Unterstützungsabzug ist ebenfalls nicht möglich. Im Kanton Bern beträgt dieser Abzug 4600 Franken pro unterstützte Person. Er wird nur gewährt, wenn dieser Betrag voll bezahlt wird.