Ja. Wenn eine Liegenschaft aus einer Erbengemeinschaft auf einen Erben übertragen wird, fällt keine Grundstückgewinnsteuer an. Beachten Sie aber: Die Grundstückgewinnsteuer ist nur aufgeschoben. Verkaufen Sie das Haus zu einem späteren Zeitpunkt, wird sie nach­gefordert. Tipp: Berechnen Sie die aufgelaufene Steuer, und reduzieren Sie den Übernahmepreis für das Haus um diesen Betrag.