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Ja. Personen mit Wohnsitz im Ausland können die Verrechnungssteuer zurückfordern. Bedingung: Die Schweiz hat mit dem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Mit Deutschland ist das der Fall. Die Formulare zur Rückforderung finden Sie auf der Website der eidgenössischen Steuerverwaltung unter www.estv.admin.ch.
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