Nein. Die maximale Ein­zahlung von 6739 Franken gilt für alle, die einer Pensionskasse angeschlossen sind – egal ob angestellt oder selbständig er­werbend. Je nach Pensionskasse ist es aber möglich, dass Sie auch den selbständig verdienten Lohn in der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers mitversichern. Sie müssten dann aber für diesen Betrag ­Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge selber zahlen.