Ja. Sie dürfen die Fahrspesen für das gemietete Auto bei den Steuern ­abziehen, wenn es für Sie wegen fehlender Haltestellen für Bahn und Bus, Nachtarbeitszeit oder langer Wartezeiten nicht zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen. Wenn Sie die Voraussetzungen für den Steuerabzug erfüllen, spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug ­gemietet oder Ihr Eigentum ist.