Sie können sich in die neue Pensionskasse nur einkaufen und die Beträge steuerlich vom Einkommen absetzen, wenn die reglementarischen Leistungen der neuen Kasse diejenigen der alten übersteigen. Zudem sollten Sie bei Ihrer neuen Pensionskasse nachfragen, ob überhaupt noch ein Einkaufspotenzial besteht.