In Ihrem Fall ja, weil Ihr ­Altersguthaben in der Pensionskasse sehr klein ist, es beträgt nur ­gerade rund 17000 Franken. Das ergäbe eine monatliche Rente von 95 Franken.

Ihre Pensionskasse hat in ­ihrem Reglement einen entsprechenden Passus, der auch im Gesetz steht. Danach kann die Pensionskasse die Rente ver­weigern und das Kapital bar auszahlen, wenn die Altersrente «weniger als zehn Prozent der einfachen Mindestaltersrente der AHV beträgt».

Die Mindestaltersrente der AHV beträgt aktuell 1175 Franken im Monat. Zehn Prozent ­davon sind 118 Franken. Mit Ihrem Rentenanspruch von 95 Franken erreichen Sie diese Hürde nicht.