Nein. Für die Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer ist für Pensionierte mit Wohnsitz in der Schweiz der jeweilige Wohnort zum Zeitpunkt der Kapitalauszahlung massgebend. Der Sitz der Bank, auf die das Geld überwiesen wird, spielt keine Rolle. Somit müssen Sie den Kapitalbezug per Ende Dezember 2017 in Herisau versteuern. Oder noch im Herbst 2017 zügeln.

Ein Zahlenbeispiel: In Herisau kostet der Kapitalbezug von 200000 Franken für einen alleinstehenden Konfessionslosen 14600 Franken, in Chur nur 7520 Franken. Dazu kommen in beiden Fällen noch Bundessteuern von 2712 Franken.