Ja.Ob die bunten Kleider Ihrem persönlichen Geschmack entsprechen oder nicht, ist aus steuerlicher Sicht nicht entscheidend. Zumba-Kleider sind nicht so ausgefallen, dass sie nicht in der Freizeit oder am Strand getragen werden könnten.

Der Abzug für Berufskleider ist nur unter sehr eng definierten Voraussetzungen zulässig. Problemlos möglich ist er bei Überkleidern wie etwa einem Laborkittel oder einem blauen Arbeitergewand. Dasselbe gilt für einen Arbeitshelm oder für verstärkte Werkstattschuhe.

Nicht abzugsfähig sind dagegen teure Massanzüge oder Designerkleider, weil teure Kleider auch privat getragen werden könnten. Eine der wenigen Ausnahmen: Der Frack von Dirigenten und Orchestermusikern ist normalerweise als spezielle Berufskleidung akzeptiert.

Ganz allgemein gilt übrigens: Berufskleider können nur abgezogen werden, wenn man auf den Pauschalabzug für Berufsauslagen verzichtet. Dann sind alle Auslagen von null auf zu berechnen und zu belegen.