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K-Geld 02/2013
03.04.2013
Ja. Alle Privathaftpflichtversicherungen haben für das Kleinkinderrisiko eine Sonderlösung getroffen: Sie verpflichten sich, Schäden zu übernehmen, die durch Urteilsunfähige verursacht wurden.
Ja. Alle Privathaftpflichtversicherungen haben für das Kleinkinderrisiko eine Sonderlösung getroffen: Sie verpflichten sich, Schäden zu übernehmen, die durch Urteilsunfähige verursacht wurden.
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