Die heute geltende Regelung zur Absicherung von Bankguthaben stammt aus dem Jahr 2008. Vor dem Hintergrund der Bankenkrise und dem Beinahe-­Kollaps der UBS setzte der Bundesrat da­mals im Eiltempo ein Gesetz zur Verstärkung des Kunden­schutzes in Kraft. Seither gilt: Geht in der Schweiz eine Bank Konkurs, sind Guthaben bis zu einem Betrag von maximal 100'000 Franken pro Kunde und Bank abgesichert.

Das Geld soll den Kunden nach Möglichkeit aus den noch vorha...