Ja. Sie können eine sogenannte Umkehrhypothek abschlies­sen (K-Geld 1/2022). Die Belehnungsgrenze liegt zwischen 50 und 66 Prozent des Liegenschaftswerts, je nach Bank. Allerdings gibt es nur ­wenige Banken, die Umkehrhypotheken anbieten. Dazu ge­hören die Credit Suisse, die Basellandschaftliche und die Thurgauer Kantonalbank sowie das VZ Vermögenszentrum. Die Raiff­eisenbank bietet individuelle Lösungen an, die auf ähnliche Weise funktionieren. Dasselbe gilt für die Zürcher Kantonalbank. Beim VZ Vermögenszentrum beträgt die Mindestlaufzeit für eine Umkehrhypothek 10 Jahre. Bei anderen Insti­tuten sind auch kürzere Laufzeiten möglich.