Der grösste Teil der Alters­vorsorge dürfte bei den meisten unverheirateten Paaren das Vermögen in der Pensionskasse sein. Im Todesfall vor dem Pensionsalter ist dieses Geld häufig verloren. Stirbt ein Rentner, erhalten Konkubinatspartner nur dann ein Todesfallkapital oder die Hinterlassenenrenten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gesetz ermöglicht die Begünstigung des Konkubinatspartners, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erf&u...