Geldwäschereigesetz. Banken wollen immer mehr über ihre Kunden wissen – so auch die Cembra Money Bank. Ein Leser aus Aadorf TG erhielt kürzlich einen Brief der Bank. Unter dem Titel «Erneuerung Kundendokumentation» wollte sie vom langjährigen Inhaber von Kassenobligationen etwa wissen, welche Funktion er bei seinem letzten Arbeitgeber ausgeübt hatte (vor über 10 Jahren). Und sie forderte Belege, welche Ersparnisse aus seiner beruflichen Tätigkeit stammen. Der Leser findet: «Was geht das die Bank an?»

Der Ärger ist berechtigt. Solche ­Auskünfte sind freiwillig. Die Banken haben keine Rechtsgrundlage für das Ausforschen der Kunden. Das Geldwäscherei­gesetz verpflichtet sie lediglich, die Personalien festzuhalten und von den Kunden eine Erklärung einzuholen, dass sie die wirtschaftlich Berechtigten an den Vermögenswerten sind. Mehr nicht.

Kürzlich forderte auch die Postfinance Kunden per Brief auf, persönliche Daten wie Lohnsumme, Beruf und Arbeitgeber anzugeben. Kunden, welche die Auskunft verweigerten, drohte sie, die Geschäfts­beziehung aufzulösen («K-Tipp» 3/2023). Inzwischen krebste die Post­finance zurück.