Freizügigkeitskonto. Thomas K. aus Winterthur ZH hat bei Raiff­eisen ein Freizügigkeitskonto. Nach Antritt einer neuen Stelle forderte er die Freizügigkeitsstiftung in St. Gallen auf, das Geld an die Pensionskasse seines neuen Arbei­tgebers zu überweisen. Das dauerte 41 Tage. Denn zum einen hat das Freizügigkeitskonto bei Raiffeisen eine Kündigungsfrist von 31 Tagen. Zudem schickte die Stiftung in St. Gallen das Auszahlungsgesuch an die kontoführende Raiffeisenbank in Winterthur. Das dauerte noch einmal 10 Tage – obwohl die Bank dem Kunden schrieb, diese Weiterleitung sei «umgehend» erfolgt.

Thomas K. musste gleichzeitig auch ein Freizügigkeitskonto bei der Migros-Bank auflösen. Hier war das Geld nach zwei Tagen bei der neuen Kasse gutgeschrieben.

Die Raiffeisenbank steht mit ­ihrer 31-tägigen Kündigungsfrist beim Freizügigkeitskonto ziemlich allein da. Eine Umfrage von K-Geld zeigt: Die meisten Banken erledigen Übertragungen auf eine neue Pen­sionskasse innert weniger Tage.