Einige Angestellte erhalten von ihrem Betrieb ein Geschäftsauto zur kostenlosen Benützung. ­Damit dürfen sie auch private Fahrten unternehmen. Diese Natural­leistung des Arbeitgebers muss versteuert werden. Pro Monat werden 0,8 Prozent des Autokaufpreises als Anteil für die private Benutzung als Lohn aufgerechnet. Pro Jahr sind das 9,6 Prozent des Kaufpreises. Das ist schon längere Zeit so.

Doch viele Benutzer von Geschäftswagen müssen jetz...