Bei einer umfassenden Verwaltung einer Liegenschaft verlangen viele professionelle Verwalter ein Pauschalhonorar. Dieses kann bei Bedarf oder deutlichem Mehr­aufwand laufend angepasst werden. Für die Festlegung dieses Honorars gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das sind die zwei verbreitetsten:

  • Das Honorar kann sich nach der Höhe der Netto-Mieterträge richten. Bei einer umfassenden Verwaltung – es werden alle Aufgaben erledigt – sind Ansätze von rund 5 Prozent der Netto-Mieterträge marktüblich. Das ist aber nur ein grober Richtwert. Er hängt auch vom Alter, Standort und weiteren Kriterien der Liegenschaft ab. Wenn Sie das Haus selber verwalten und nur gewisse Aufgaben extern vergeben, müssen Sie die externen Kosten von Ihrem Honorar ab­ziehen.
  • Grössere städtische Verwaltungen haben in der Praxis solche Jahresansätze (vor allem für Stockwerk­eigentum): Das Grundhonorar ­beträgt je nach Objekt 1500 bis 2500 Franken. Dazu kommen pro Wohnung in der Regel 400 bis 600 Franken und pro Parkplatz noch 80 bis 100 Franken. Das heisst konkret: Bei einem Mehr­familienhaus mit 20 Wohnungen und 30 Parkplätzen kann die Verwaltung im Durchschnitt ein Honorar von rund 15 000 Franken kosten (plus Mehrwertsteuer)