Neu muss man für Lotteriegewinne erst ab Beträgen von über 1000 Franken direkte Bundessteuer bezahlen. Und für die Steuererklärung gilt: Man kann nun von jedem einzelnen Gewinn, der mehr als 1000 Franken beträgt, bei der direkten Bundessteuer 5 Prozent des Gewinns als Einsatzkosten vom Einkommen abziehen. Der Maximalabzug beträgt 5000 Franken.
Beispiel: Jemand gewinnt einmal 120 000 und einmal 20 000 Franken. Vom ersten Gewinn können wegen der Höchstgrenze 5000 Franken abgezogen wer-den, vom zweiten 1000 Franken (5-Prozent-Grenze). Macht zusammen 6000 Franken.
Dank der Abzugspauschale von 5 Prozent müssen die konkreten Einsätze nicht mehr belegt werden. Dadurch entfällt auch das mühsame Sammeln und Aufbewahren der Einsatzquittungen.
Übrigens: Euro-Millions ist zwar eine europäische Organisation. Doch in jedem der beteiligten zwölf Länder gilt sie als
nationale Lotterieveranstalterin. Wer ein Euro-Millions-Los in der Schweiz kauft, nimmt also an einer Schweizer Lotterie teil.
Bis spätestens 2016 müssen auch die Kantone im Hinblick auf die kantonalen und kommunalen Steuern entsprechende Regelungen in Kraft setzen. Sie können die Höhe der Freigrenze, den Prozentsatz der abziehbaren Einsatzkosten und einen allfälligen maximalen Abzugsbetrag selber bestimmen. Detaillierte Angaben dazu findet man auch in den Wegleitungen zum Ausfüllen der Steuererklärung und auf den Internetseiten der kantonalen Steuerverwaltungen.
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Freitag, 14. Februar, 12 bis 16 Uhr
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