Neu muss man für Lotteriegewinne erst ab Beträgen von über 1000 Franken direkte Bundessteuer bezahlen. Und für die Steuererklärung gilt: Man kann nun von jedem einzelnen Gewinn, der mehr als 1000 Franken beträgt, bei der ­direkten Bundessteuer 5 Prozent des Gewinns als Einsatzkosten vom Einkommen abziehen. Der Maximalabzug beträgt 5000 Franken.

Beispiel: Jemand gewinnt einmal 120 000 und einmal 20 000 Franken. Vom ersten Gewinn können wege...