Inhalt
10.02.2020
Im Internetforum von K-Geld finden sich Dutzende Einträge zum Unternehmen Lyoness. «Geld zurück bei jedem Einkauf», verspricht die Firma. Wer bei den weltweit angeblich über 17‘000 Partnerfirmen einkauft, erhalte jeweils 1 Prozent der Einkaufsumme gutgeschrieben. Lyoness lockt zudem mit einem Business-Paket, bei dem höhere Provisionen versprochen werden.
Dafür wird aber eine Anzahlung von 3000 Franken fällig. Wie viel Geld ein Kunde ausgeben muss, damit sich diese Investition lohnt, wird aus dem Prospekt nicht ersichtlich. Auch die Stellungnahme von Lyoness bringt wenig Licht ins Dunkel: «Business-Pakete sind für Geschäftskunden gedacht, damit sie ihre Konsumationen bei bestimmten Händlern mit den Cash back-Vorteilen nutzen können. Somit handelt es sich bei Business-Paketen um Teilzahlungen zu Einkäufen.»
Ein Forum-Nutzer kritisiert denn auch das «nicht transparente Vergütungssystem». K-Geld-Recherchen zeigen ausserdem: In der Schweiz sind nur 98 Partnerfirmen registriert – dar unter fast nur lokal tätige Kleinstfirmen. Alain Bichsel, Sprecher der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), bestätigt zudem auf Anfrage von K-Geld, dass eine Voruntersuchung gegen Lyoness im Gange sei.
Es gehe dabei darum, zu klären, ob Lyoness der Aufsicht durch die Finma unterstellt werden müsse, da das Unternehmen Publikumsgelder entgegennehme. K-Geld rät: Finger weg vom undurchsichtigen Lyoness-Business-Paket!
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
„eCredits“: ECR AG bei der FMA Liechtenstein gescheitert! Neue FINTECH LAUNCHPAD LIMITED versucht es jetzt in London?
Die ECR AG i.L. ist mit „eCredits“ bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein gescheitert. Am 18. Juni 2021 warnte die FMA Liechtenstein offiziell auf ihrer Website vor „eCredits“. m 05. Juli 2021 wurde nun die FINTECH LAUNCHPAD LIMITED (Registered office address: 8th Floor, 20 Farringdon Street, London, United Kingdom, EC4A 4AB) mit einem Stammkapital von 100 GBP im Handelsregister unter Company Number 13492201 eingetragen (siehe links!). Auch auf der Website von „eCredits“ ist die FINTECH L. Ltd. als Betreiber zu finden. Wie aus der Eintragungsurkunde ersichtlich ist, wurde das Unternehmen bei der TMF Group, einem Office-Servicecenter, angemeldet. „eCredits“ will zwar offiziell nicht mit der myWorld-Gruppe in Verbindung gebracht werden, aber Kenner der Materie wissen um die tatsächlichen internen Verhältnisse und die Nähe zum selbsternannten Visionär und Hubert Freidl. Der indirekte Zusammenhang mit der myWorld-Gruppe steht außer Frage. Das „eCredits“ außerhalb der EU versucht ihre Geschäftstätigkeit genehmigen zu lassen war zu erwarten, ist man doch bei den EU-Finanzmarktaufsichtsbehörden kläglich gescheitert. Was nun am 24. Juli 2021 zu „eCredits“ auch offenbart werden soll, eine Lizenzierung bei der Financial Conduct Authority (FCA) und Prudential Regulation Authority (PRA) in London kann es nicht sein. Ich habe mich mit den Behörden telefonisch und schriftlich in Verbindung gesetzt.
Top-Marketer flüchten aus dem Märchenland? Andreas Matuska, Giuliano Esposito, Ferhat Güngor usw. sind nicht mehr für das Schneeballsystem Lyoness/Lyconet/myWorld tätig!
Ein geplanter Börsengang, die ultimative Media-Box, ein Immobilienimperium, jeder kann es damit bei Freidl’s Schneeballsystem zum Millionär schaffen und als Mitglied des „Elite Club“ noch viel schneller! Der Himmel für Lyoness/Lyconet/myWorld-Marketer könnte nicht voller Geigen hängen. Und dennoch!!! Gerade jetzt beenden Top-Marketer wie Andreas Matuska, Giuliano Esposito, Ferhat Güngor die Zusammenarbeit mit myWorld? Selbst der einfachst gestrickte Marketer sollte sich jetzt die Frage stellen, weshalb die jetzt die Zusammenarbeit beenden, wo doch alles “toll und krank genial” ist! Diese SMS-Message stellte Andreas Matuska in seine Gruppe: - "Liebe Führungskräfte, bitte zukünftig alle Fragen an Markus Käfer oder Sciby stellen, ich werde nichts mehr im Network machen. Fragen diesbezüglich werden nicht beantwortet, zwischen mir und allen ist trotzdem alles gut - will einfach mein eigenes Ding jetzt zu 100 % durchziehen!" - Erste Hinweise gab es ja schon seit längerem da es gerade um A. Matuska in den letzten Monaten doch sehr ruhig wurde. Andreas Matuska wird meinem Team mit seinen inbrünstig vorgetragenen Postings fehlen ;-) In der Hoffnung das all diese Marketer nun einer seriösen Arbeit nachgehen werden, wünsche ich alles Gute.
Opfer
Hallo meine Lieben, ich bin leider schon seit dem 02.12.2019 Mitglied der Einkaufsgemeinschaft Lyconet. Seit der Zeit habe ich jeden Monat einen Mitgliedsbeitrag von 100€ bezahlt um Auszahlungsberechtigt & Vergütungsberechtigt zu sein. Immer mal wieder wurde Ich schon fast dazu überredet / genötigt sogenannte Infinity Clouds, Enterprise Cloud (EC 5,6,7,8, X) und den Elite Club zu kaufen um Firmenanteile der MyWorld & der anderen Konzerne zu bekommen, die nach 2 Jahren ausschütten. Im Moment belaufen sich meine Investitionen auf insgesamt 35.000€ die Ich in diese Dubiose Firma gesteckt habe und bekomme jeden Monat 0 € ausgezahlt, weil man in erster Linie andere Leute dazu bringen / nötigen muss min. 100€ Mitgliedsbeitrag zu zahlen, damit man in diesem Schneeballsystem/ Multi Level Marketing (wie sie nennen) aufsteigt. Ich weiß leider nicht mehr weiter und bereue zutiefst der Firma Lyconet auch nur einen Cent gegeben zu haben. Ich würde mich freuen, wenn mir einer weiterhelfen könnte.
Twist?
Lieber Twist, kannst du etwas zum Verbleib deiner Kommentare bzw. deines Users sagen? Was ist geschehen, hat eventuell jemand die Löschung durch Ktipp erwirkt?
...und es geht wieder los...
Nachdem ich bereits mehrere Freunde abwimmeln konnte, die mich zum Einstieg bei Cashback World gewinnen wollten, war es jetzt wieder soweit. (Zu erwähnen ist, dass ich vor Jahren kurzzeitig selbst im Strukturvertrieb einer Versicherung tätig war, daher kenne ich das alles schon) Eine Bekannte schrieb mich an, "sie habe ihren 4-Jahres-Plan aufgestellt, könnte für mich sehr interressant sein!" Schon hier war mir klar, dass der Schneeball wieder rollt. Versucht abzuwimmeln, dass ich bereits Erfahrung mit solchen Unternehmen habe und daher nicht interressiert. Darauf die Antwort dass es überall schwarze Schafe gäbe, dies aber der totale Wahnsinn sei und es so einfach wäre ein passives Einkommen zu haben! Eine Woche später lädt sie zu einem "Event" ein, alles Premium und toll, ich solle unbedingt mit Frau und Kind vorbeikommen, danach wäre ich begeistert! (Jaja, diese Events kenne ich. Die Bosse fahren im Porsche vor, es werden Rolex-Uhren zum Stufenaufstieg verliehen etc. Publikum, größtenteils junge Leute sind hellauf begeistert) Da sie immer weiter bohrte habe ich gesagt dass ich am besagten Termin keine Zeit habe. Direkt klingelt das Telefon, sie erklärt das Konzept: viel Geld verdienen ohne viel Arbeit, indem man an Einkäufen anderer verdient. Typisch geschulte Formulierungen (Gehst du einkaufen? Willst du dabei sparen? Blabla...) Naja, seit ich ihr eine Ansage gemacht habe worauf sie sich da einlässt, hat sie den Kontakt abgebrochen.
Staatsanwaltschaft Köln (Az. 115 Js 424/19) setzt beim Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen GF Guido van Rüth der Lyoness Deutschland GmbH neu an!
Das zunächst eingestellte Verfahren (Az. 115 Js 915/16) wurde mit Schreiben vom 12.07.2019 wieder aufgenommen und ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 16 UWG (sog. Schneeballsystem) eingeleitet (Az. 115 Js 424/19). Der beschuldige GF Guido van Rüth wurde am 21. Juni 2019 als Geschäftsführer der mWGmy World Germany GmbH vom Mutterunternehmen entfernt. Im Schreiben der Staatsanwaltschaft wird mitgeteilt: „Sehr geehrter Herr Ecker, es wird mitgeteilt, dass aufgrund Ihres Schreibens vom 13.05.2019 ein neues Verfahren gegen den Beschuldigten von Rüth wegen eines Verstoßes gegen § 16 UWG (sog. Schneeballsystem) im Zusammenhang mit den AGB von Lyconet aus dem Jahr 2014 eingeleitet wurde und unter dem Aktenzeichen 115 Js 424/19 bearbeitet wird. Im Hinblick auf Ihr übriges Beschwerdevorbringen habe ich den Vorgang dem Generalstaatsanwalt in Köln zur Entscheidung vorgelegt.“ Siehe Mitteilung der Staatsanwaltschaft im Original: (http://benecker.com/wp-content/uploads/2019/08/Staatsanwaltschaft-Köln-12.08.19-1.pdf) Staatsanwaltschaft Köln 12.08.19. Mit einem 17-seitigen Schreiben vom 13.05.2019 legte Bernhard Ecker schriftliche Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ein. Die bis dahin offensichtlich nicht näher untersuchten Anhaltspunkte und Fakten zu Lyoness wurden ausführlich dargelegt und begründet.
DANKE BEN ECKER !!!
...für die unermüdliche Arbeit am Schneeballsystem Lyoness . Dieser letzte Erfolg (\") dürfte gutgetan haben. Wenn ich das Urteil recht verstanden habe, muss dieser Ede Buser von nun an sehr aufpassen, was er sagt. Herzlichen Glückwunsch, und vielen Dank auch an alle anderen, die Fakten zusammentragen!
Fall Lyoness: Italienische Verbraucher fordern Rückzahlungen in Höhe von zwei Millionen Euro!
Bei der Guardia di Finanza [ital. Finanzpolizei] von Turin, Corsico und Bologna sind die ersten Klagen von Verbrauchern eingegangen, welche die Rückzahlung von Geldbeträgen durch Lyoness fordern. Die Höhe der Gesamtforderung beläuft sich auf rund zwei Millionen Euro. Bei Lyoness handelt es sich um eine „Shopping Community“, die von der Autorità Garante per la Concorrenza e il Mercato [Agcm – ital. Wettbewerbsbehörde] sanktioniert wurde, weil sie ein gesetzlich verbotenes Schneeballsystem geschaffen hatte, bei dem sich die Gründer der Gemeinschaft mit beträchtlichen Summen bereichert hatten, wohingegen die Neueinsteiger mitunter erhebliche Summen investierten, ohne diese aber wieder reinzuholen oder gar Gewinne einzufahren. In diesem Fall handelt es sich in Italien um 241 Betrugsopfer, die durch die Kanzlei 3A-Valore vertreten werden und mit der Anzeige ihres Falles eine Sammelklage vor dem Gericht Verona einleiten werden, wo die Gesellschaft Lyoness Italia ihren Rechtssitz führt. Zusammengefasst fordern sie einen Betrag in Höhe von 1,815 Mio. Euro. Im Jahr 2017 erwirtschaftete die Gesellschaft Lyoness Italia einen Umsatz von 53 Mio. Euro. Im Januar 2019 schlussfolgerte die AGCM nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens, dass „das Förderungssystem, das verwendet wurde, um unter den Verbrauchern ein Cashback-System beim Warenkauf (d. h. mit Rückzahlung eines Prozentsatzes des bei den Vertragshändlern ausgegeben Geldes) zu verbreiten, regelwidrig ist, da es ein Schneeballsystem umfasst, das gemäß dem Codice del Consumo zu den irreführenden Geschäftspraktiken gezählt wird“. Im Zuge dessen verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM eine Geldstrafe in Höhe von 3,2 Millionen Euro gegen die Gesellschaft. Von den Mitgliedern wurde eine Beitrittsgebühr von 2.400 Euro verlangt, aber was das System wachsen ließ, war die Beteiligung von anderen Verbrauchern, die ihrerseits die Beitrittsgebühr zahlten. In Turin wurde eine Klage durch einen 25-jährigen Mann eingereicht, der Lyoness im Dezember 2017 beigetreten ist und der zusätzlich zur Beitrittsgebühr jeden Monat 50 Euro zahlte, einen Anteil in Höhe von 1.500 Euro erwarb und anschließend weitere 500 Euro bezahlte, um an einer von der Gesellschaft in Prag organisierten Veranstaltung teilzunehmen, nach welcher er überzeugt worden war, einen weiteren Anteil zu kaufen: Eine Gesamtinvestition „von 7.000 Euro in einem Unternehmen, in das ich auf intransparente Art und Weise und auf der Grundlage von falschen Tatsachen, nie gehaltenen Versprechen und einer Arbeitsmethode hineingezogen wurde, die nicht mit meinen Moralvorstellungen vereinbar ist“, wie er den Finanzbeamten berichtete. In einer Mitteilung erklärte Lyoness: „Unser Geschäftsmodell sieht vor, dass jeder, der sich kostenlos für das Programm Cashback World anmeldet, für jeden Einkauf, den er bei einem vertraglich gebundenen Händler tätigt, die Rückzahlung eines Teils des bezahlten Preises sowie Bonuspunkte erhalten kann, die weitere Vorteile bringen. Lyoness hat weltweit einige Änderungen umgesetzt, welche die größtmögliche Transparenz gewährleisten und verhindern sollen, dass einige einzelne Marketer irrationale Investitionen tätigen und somit gegen die Weisungen von Lyoness selbst verstoßen, bevor sie nicht zumindest einen angemessenen Teil der durch das System selbst gewährleisteten Gewinne einfahren konnten. Da die Gesellschaft Lyoness der von der Behörde bezogenen Position in keiner Weise zustimmt, insbesondere nicht in Bezug auf das vorgeworfene Schneeballsystem, hat sie Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, um unsere Ansprüche geltend zu machen und die Unbegründetheit der uns entgegengebrachten Rügen zu belegen“. Anmerkung: Wir haben hier den exakt gleichen Sachstand wie in Norwegen vor ca. zwei Jahren, auch damals hat Lyoness bestritten, ein Schneeballsystem zu betreiben, obwohl es in Österreich und der Schweiz längst rechtskräftig als solches verurteilt war.
Lukoil-Rabatt! Mit der Cashback-World-Card 1 %, mit Lukoil-Card 6 % !
Erfahrungsbericht mit der Cashback-World-Card im Baltikum. LUKOIL ist ein russischer Mineralölkonzern und kam 2018 auf einen Börsenwert von rund 60 Mrd. US-Dollar. Doch später mehr dazu. Immer wieder erhalten wir Berichte darüber, wie nutz- und sinnlos die Cashback-World-Card tatsächlich sei. Kaum Einkaufsläden, die die Karte akzeptieren und magere Rabatte. Zudem sei man meist an überteuerte und namenlose Produkte gebunden, für Sparfüchse sei die Karte nichts. Der in Lettland lebende Unternehmer Virgis M. wurde mit dem Lyoness Loyalitätsprogramm über einen Freund vertraut gemacht. Es könne für sein Unternehmen durchaus nützlich sein, beteuerte dieser. Virgis selbst gefiel zunächst das Konzept des Network-Marketings. Nachdem er einige Trainingseinheiten besucht hatte, entschied er sich, am Lyconet Network Marketing Programm teilzunehmen und kaufte das Starterpaket für 350 Euro. Diese 350 Euro wurden ausgegeben, um Einheiten im Rahmen des Lettischen Programm zu kaufen. Er habe zudem sofort die Easy-Shop-Funktion aktiviert, die von 50-150 Euro im Monat kostet. Mit einer monatlichen Zahlung von 50 Euro erhalte er Zugang zu allen Funktionen der Lyconet Partnerprofile. Diese Geschäftsidee fand er zunächst ausgezeichnet - eine Kundenkarte für alle täglichen Einkäufe. Durch die Verknüpfung der Website und eigenen Facebook-Anzeigen gelang es ihm, Hunderte neue Nutzer unter sich zu bringen. Natürlich habe er auch klassische Network-Marketing-Aktivitäten durchgeführt um diese Geschäftsmöglichkeit auch anderen zu erklären. „Insgesamt habe ich 19 Einheiten - 4 im Lettischen Balance-Programm und 15 im Balance-Programm anderer Länder. Ich besuchte auch einige Seminare in Italien, Prag etc..,“ außer Spaß und leeren Versprechungen sei aber nicht gewesen, erzählte er kopfschüttelnd weiter. Virgis versuchte ein Team aufzubauen, hauptsächlich auf der Grundlage der Kartenbenutzer, aber nachdem er mehr als 700 Karten verteilt hatte, erreichte „sein Einkommen“ kaum 10 Euro. Die Personen erklärten ihm, weder in Geschäften, Lokalen oder beim tanken würde es sich lohnen die Cashback-Card einzusetzen, sofern sie überhaupt akzeptiert würde. „Es ist eine Tatsache, dass die Menschen in Wirklichkeit diese Karte nicht benutzen. Die Produkte zum Bedarf im alltäglichen Leben, gibt die Karte mangels flächendeckender und etablierter Handelsketten überhaupt nicht her. Die aktivsten Nutzer dieser Karte sind die überzeugten Teilnehmer des Lyconet-Programms, die tägliche ihre Fahrt ändern, nur um diesen 1-2%igen Rückerstattungsbetrag aus dem täglichen Einkauf zu erhalten. Meiner Meinung nach ist die Ersparnis, die diese Karte bietet, einfach zu niedrig“, so der 29-Jährige. Ein gutes Beispiel wären die Lukoil-Tankstellen (beliebte Tankstellen im ganzen Baltikum), wo Lyoness mit großem Geläut eine Partnerschaft bekannt gab. Mit der eigenen Lukoil-Karte erhalten Kunden 4-6 Cent/Liter Rabatt, bei der Cashback-Card hingegen beträgt der Rabatt gerademal 1% ab 100 Euro Einkauf! Zusätzlich wird der 1%ige Rabattbetrag erst innerhalb eines Monats oder sogar noch längerer Zeit auf das Lyoness-Konto zurückgebucht, mit der Lukoil-Karte werden die 4-6 Cent Rabatte sofort gebucht. Jeder, der mit einer Cashback-Card bei Lukoil-Tankstellen tankt, mache sich lächerlich. Zuletzt war Virgis auf dem Elite-Seminar in der Veltins-Arena/Gelsenkirchen, er reiste mit vier weiteren „noch“ begeisterten Neu-Marketern an. Zwischenzeitlich hatte er von Verurteilungen als Schneeballsystem und demVerbot in Norwegen gelesen. Gestellte Fragen hierzu wurden beim Elite-Seminar sofort mit harschen Worten heruntergespielt und als „bezahlte Sabotage von Neidern“ abgetan, erklärt er. Seine Wahrnehmung, der gesunde Menschenverstand und das Gewissen habe er inzwischen wiedergefunden, erzählt er lachend und erwähnt abschließend „Ich bin mir sicher. Geld kann bei diesen Unternehmen nur dadurch verdient werden, wenn man andere Menschen zu Teilnehmern des Lyconet Network Marketing macht. Wenn du jemals eines der Lyconet-Trainings besucht hast, wirst du definitiv gehört haben, dass du mit diesem Programm auf verschiedenste Arten Geld verdienen kannst. Und in den Seminaren kommt immer der Hinweis, dass „echtes Geld“ nur dann verdient wird, wenn Du so viele Menschen wie möglich rekrutierst.“
VON LYONESS ZU MYWORLD
Bekanntlich war Lyoness gezwungen, unter neuem Namen aufzutreten, da ihr Name derart rufgeschädigt war, dass er nicht länger zu gebrauchen war. Zu sehr war Lyoness mit einem Schneeballsystem in Verbindung gebracht worden. So hat man die MyWorld Swiss GmbH, Tödistrasse48, 8002 Zürich, gegründet und den Schweizern diese Firma anstelle der Lyoness Suisse GmbH, Buchs SG, als Vertragspartei gegeben. Wer gehofft hatte, die Verantwortlichen hätten aus früheren Fehlern gelernt und es würden durch die MyWorld Swiss GmbH keine dubiosen Finanzprodukte mehr verkauft, hat sich gründlich getäuscht. Die MyWorld Swiss GmbH verkauft sog. mVoucher, wobei die Funktionsweise dieses Produkts ähnlich ist wie diejenige der Lyoness-Finanzprodukte \"Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe\", \"Anzahlungen auf Originalgutscheine\", \"Rabattgutscheine\" und \"Discount Vouchers\". Der wirtschaftliche Endeffekt ist stets so, dass der Löwenanteil der einbezahlten Gelder bei Lyoness/MyWorld verbleibt und als Ertrag verbucht werden kann. Typisch für diese Finanzprodukte ist es, dass sie \"weder vollständig noch teilweise bar zurückbezahlt werden\". Die mVoucher dürfen nicht verkauft, sondern nur verschenkt werden (!) und selbst dies nur an die Kunden eines Lyconet-Marketers. Dies ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass man sich vor Klagen geschädigter Käufer von mVoucher fürchtet. Eine Frechheit sondergleichen ist auch, dass \"mVoucher im Falle einer Beendigung der Teilnahme am Cashback World Programm entschädigungslos verfallen\" und \"Ansprüche wegen Mängeln innerhalb eines Jahres nach Erwerb des Vouchers durch den Marketer verjähren\". Mein Kommentar: Dass MyWorld Suisse GmbH weiterhin dubiose Finanzprodukte verkauft ist ein starkes Indiz dafür, dass die MyWorld-Gruppe ohne den Verkauf von ominösen Finanzprodukten nicht existieren kann. Die verantwortlichen Personen / tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer bei Lyoness / MyWorld sind weitgehend identisch, wobei Hubert Freidl, Monaco, überall das Sagen hat.
Oberster Gerichtshof verurteilt die „Firmen-Scheinkonstruktionen“ von myWorld/Lyoness/Lyconet!
Seit jeher betreibt Lyoness/Lyconet/myWorld eine Art „Hütchenspiel“ mit seinen nationalen und internationalen Firmierungen bei Gerichten und seinen Geschädigten. Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Josef Fromhold hat trotz massiver Widerstände ein OGH-Urteil realisieren können, dass dem Firmen-Versteckspiel ein Ende bereitet hat. Der oberste Gerichtshof in Wien hat mit Beschluss (4 Ob 69/19d) vom 28.05.2019 ein entscheidendes Urteil bestätigt und den eingereichten Rekurs von Lyoness zurückgewiesen. Die seit Jahren von Lyoness genutzten Firmen-Scheinkonstruktionen sind nun als solche erstmals rechtlich gewürdigt worden. Die Lyoness Europe AG mit formellen Sitz in der Schweiz bediente sich einer ausgeklügelten Firmenkonstruktion, um die Durchsetzung der Rechte der geschädigten Mitglieder zu sabotieren. Mit einem „Hin und Her“ von internationalen und nationalen Unzuständigkeiten jonglierte das Schneeballsystem Lyoness bisher recht geschickt, nämlich: Alle Mitglieder in Europa hatten die Lyoness Europe AG zum Vertragspartner. Nur ausgerechnet die Schweizer Mitglieder haben nicht – wie eigentlich naheliegend – die Lyoness Europe AG mit Sitz in der Schweiz als Vertragspartner, sondern deren Tochtergesellschaft Lyoness Management GmbH mit Sitz in Österreich. Paradoxer Weise betrieb somit die internationale Einkaufsgemeinschaft für alle Mitglieder Europas die Lyoness Europe AG in der Schweiz und ein anderes Mal – aber nur für die Schweizer – die Lyoness Management GmbH in Österreich. Somit hatte kein Mitglied einen Vertragspartner im eigenen Land. Eine sachliche Rechtfertigung hierfür besteht nicht. Die Lyoness Europe AG ist nur vorgeschoben, denn sie entfaltet keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz und verfügt dort nur über eine Briefkastenadresse. Die Geschäfte werden alle von Österreich aus abgewickelt. Sämtliche für die organisatorischen Belange zuständigen Gesellschaften im Lyoness Konzern haben ihren Sitz in Österreich. Das operative Geschäft wird in Graz betrieben, wo auch die Rechtsabteilung des Konzerns untergebracht ist. Die Entwicklungs-, Verbreitungs- und Förderungshandlungen werden von Österreich aus gesteuert, wie bereits von der WKStA im Strafverfahren gegen die Lyoness Europe AG festgestellt wurde. Das Mitglied hatte zwar als Registrierungs- und Kontaktstelle eine gleichlautende Gesellschaft im Heimatland (Lyoness Austria GmbH, Lyoness Deutschland GmbH etc.), kontrahierte aber unbewusst mit einer Firma im Ausland. Die Lyoness Europe AG erweckte somit den unrichtigen Anschein eines inländischen Vertragspartners. Bis vor kurzem waren diese Landesgesellschaften noch Tochtergesellschaften der Lyoness Europe AG. Als aber die ersten Klagen in Österreich eingebracht wurden und die Kläger die Zuständigkeit der Klage in Österreich gegen die Firma in der Schweiz damit begründeten, dass die österreichische Landesgesellschaft als Tochergesellschaft ja für die Lyoness Europe AG auftritt, wurde die Lyoness Austria GmbH in mWA myWorld Austria GmbH umgetauft. Weiters wurden die Anteile an der Lyoness Austria GmbH an eine kurz zuvor gegründete myWorld International Limited mit Sitz in London übertragen. Das Stammkapital der Limited beträgt lächerliche 100 Pfund und erzielt diese Gesellschaft gar keine Einnahmen. Lyoness behauptete nun, dass die Lyoness Austria GmbH mit ihr mehr nichts zu tun habe. Diese Behauptung ist aber eindeutig widerlegt: Als „person with significant control“ (mindestens 75% der Anteile, mindestens 75% der Stimmrechte und das Recht, die Mehrheit der Organe zu ernennen und abzuberufen) der Limited war Hubert Freidl ausgewiesen. Als auch dies durchschaubar war, wurde am 21.01.2018 statt Hubert Freidl die myWorld Holdings Limited als „person with significant control“ eingetragen. Doch auch die myWorld Holdings Limited mit derselben Anschrift 3rd Floor 40 Bank Street London E14 5NR und einem Stammkapital von nur 100 Pfund ist im Eigentum von Freidl: Gesellschafter sind Hubert Freidl mit 90% und Marko Sedovnik mit 10%. Als „person with significant control“ ist wiederum Hubert Freidl ausgewiesen. Jedenfalls haben auch die Gerichte dieses Versteckspiel durchschaut und hat das LG Graz am 21.08.2018 AZ 257 C 841/17y entschieden, dass die Lyoness Austria GmbH untypischerweise nicht (nur) für sich selbst, sondern hauptsächlich für die Muttergesellschaft Lyoness Europe AG gehandelt und in ihren Geschäften unter Aufsicht und Leitung der Muttergesellschaft gestanden hat. Die Lyoness Europe AG hat sich in ihren geschäftlichen Beziehungen zu den Mitgliedern so dargestellt, dass ihre Tochter ihrer vollen Kontrolle unterliegt und dass sie sich über ihre Tochter – die von ihr beauftragte Servicegesellschaft, die auch in den AGB der Beklagten genannt wird – am inländischen Rechtsverkehr beteiligt. Die Verträge und Bestellungen inländischer Mitglieder sind über die Tochtergesellschaft abgewickelt worden. Die Lyoness Europe AG hat gegenüber der Klägerin und Dritten zumindest den Rechtsschein erweckt, dass die Tochtergesellschaft in ihrem Namen verhandeln und Geschäfte abschließen darf. Der Klägerin kommt das Recht zu, rechtsgeschäftlichen Verkehr mit der Lyoness Europe AG ausschließlich über ihre Tochter als zuständige Landesgesellschaft zu führen, die auch eine inländische Bankverbindung hat und diese in Geschäftspapieren anführt. Die konkrete Rechtskonstruktion und das Verhältnis zwischen der Lyoness Europe AG und ihrer Tochter waren für die Klägerin nicht gänzlich durchschaubar, sodass die Kenntnis vom Umstand, dass die Lyoness Europe AG ihren Sitz in der Schweiz hat, nicht schadet. Die Lyoness Europe AG hat dagegen einen Revisionsrekurs an den OGH eingebracht und ist abgeblitzt. Der OGH 28.05.2019 4 Ob 69/19d demaskierte die Scheinkonstruktion und führte im Wesentlichen aus, dass die Namensänderung der Lyoness Austria GmbH sowie der Verkauf der Firmenanteile irrelevant sind. Die Lyoness Austria GmbH ist eine Niederlassung der Lyoness Europe AG und ist somit für Klagen gegen die Lyoness Europe AG auch der Ort der Niederlassung zuständig. Die im Verfahren hervorgekommenen Umstände sind Indizien für die dauerhafte Etablierung der österreichischen Tochtergesellschaft als Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit der Lyoness Europe AG in Österreich. Die Konsequenz ist nun, dass die europäischen Geschädigten nicht mehr in der Schweiz klagen müssen, sondern im Heimatland entweder an ihrem Wohnsitz oder am Sitz der Landesgesellschaft ihr Geld einklagen können. Es besteht aber auch die Möglichkeit die Lyoness Europe AG in Österreich zu klagen, wo diese ja ihren tatsächlichen Sitz hat, die formelle Anschrift in Buchs in der Schweiz ist nur ein Scheinsitz. In Österreich ist der Pfad der Klagen gegen Lyoness schon ausgetreten, es gibt Hunderte Urteile, die Lyoness zur Rückzahlung verpflichten, und zwar aus mehreren Gründen, vor allem wegen Betreibung eines unzulässigen Schneeballsystems.
REWE & PENNY dementieren ein Partnerschaft/Kooperation mit Lyoness/Lyconet
Die REWE Group ist eine international tätige Unternehmensgruppe mit Sitz in Köln. Ihre Geschichte reicht bis ins Jahr 1927 zurück. Zu den Vertriebslinien gehören beispielsweise BILLA, PENNY, REWE und TOOM sowie DER Touristik Deutschland und ITS Reisen. Der Umsatz der gesamten Rewe Group belief sich im Geschäftsjahr 2016 auf 54,14 Milliarden Euro Derart prestigeträchtige und renommierte Unternehmen als sogenannte Geschäfts- oder Kooperationspartner bei Lyoness (Cashback World) gelistet zu sehen, lassen Zweifel an einer tatsächlichen geschäftlichen Partnerschaft aufkommen. Man denke nur an die „Mastercard-Täuschung“ die im Juli 2016 aufgeflogen ist, wo ein ominöser Kreditkartenanbieter von MASTERCARD abgemahnt wurde und Lyoness sich als unwissendes Opfer darstellte. Tatsächlich aber hat Lyoness über ehemalige Mitarbeiter zuvor in Gibraltar eben diesen Kreditkartenanbieter selbst gründete. Es gibt sicherlich Klein- und Kleinstunternehmen die tatsächlich in einer direkten hoffnungs- und erwartungsvollen Partnerschaft mit Lyoness stehen. Die „REWE Group“ jedoch hat und wünscht nicht mit Lyoness/Cashback World in Verbindung gebracht zu werden, geschweige denn auf deren Website gelistet zu sein. Dennoch wurde REWE Anfang Juni 2019 beim Elite-Seminar in der Veltins-Arena/Gelsenkirchen als NEUER eVoucher Partner vollmundig angekündigt und auf Facebook wurden Lobeshymnen hierzu angestimmt. Alles Unsinn!!! Auf Anfrage bei der REWE Group-Zentrale in Köln, teilten die Kommunikations- und Presseabteilungen sowohl von REWE und PENNY schriftlich (Mail liegt vor) mit: „Sehr geehrter Herr Ecker, besten Dank für Ihre Anfrage, auf die wir gerne wie folgt Stellung nehmen: REWE unterhält zu den von Ihnen genannten Unternehmen weder eine geschäftliche Beziehung noch Kooperation geschweige denn eine Partnerschaft. Insofern behalten wir uns ausdrücklich weitere Schritte gegen die in Rede stehenden Unternehmen vor. Mit freundlichen Grüßen REWE Markt GmbH, Verwaltung National Leiter Unternehmenskommunikation„ Ein PENNY-Pressesprecher fasste sich kurz und knapp: „Sehr geehrter Herr Ecker, kurz und knapp: PENNY hat das Vertriebspartner-basierte Geschäftsmodell mit Lyoness beendet. Mit freundlichen Grüßen PENNY-Pressesprecher“ PENNY wurde bereits von der Cashback-World-Site genommen, wie lange REWE noch dort zu finden sein wird bleibt abzuwarten. Es darf durchaus darüber gemutmaßt werden, wie verschiedene Affiliate-Partner bei der Lyoness-Geschäftsführung in „Lohn und Brot“ stehen. Auch verdeutlichen diese fortlaufenden Dementis von namhaften Unternehmen sehr deutlich, wie unbedeutend und gering die Shoppingumsätze bei Lyoness (Cashback World) sein müssen. Existierten diese enormen Shoppingumsätze bei Cashback World tatsächlich, wie behauptet, wären große und umsatzstarke Unternehmen/Konzerne sicher auch bereit, sich bei Lyoness (Cashback World) listen zu lassen.
NEUER KRITISCHER ZEITUNGSARTIKEL IN DEUTSCHLAND
WAZ.DE Deutschlands grösste Regionalzeitung, hat folgenden Artikel publiziert: SEMINAR AUF SCHALKE: BETROFFENE KLAGT ÜBER LYCONET-ERLEBNIS. Gelsenkirchen. Über 40.000 Personen waren beim Lyconet-Seminar in der Veltins-Arena. Ein Frau spricht über die Erfahrungen, die sie mit der Firma gemacht hat. Das dubiose \"Elite-Seminar\" der Firma Lyconet, das am Pfingswochenende über 40.000 Menschen aus ganz Europa in die Veltins-Arena lockte, hat für eine Menge Wirbel gesorgt. Denn das Unternehmen, eng verbandelt mit der 2003 gegründeten österreichischen \"Lyoness International AG\" mit Sitz in der Schweiz ist höchst umstritten. Maike Wiemann (der Name wurde von der Redaktion geändert) hat mit Lyconet äusserst schlechte Erfahrungen gemacht. Sie war Ende 2016 bei einem Einführungsseminar in der bayerischen Kleinstadt zu Gast. LYCONET WIRKTE AUF SIE WIE EIN SEKTE. \"Ich dachte, ich wäre bei einer Sekte gelandet\", schildert die 24-jährige ihre Eindrücke. Sie sei einer Freundin zuliebe mitgekommen, die ihr von dem System Lyconet vorgeschwärmt hatte. Rund 50 Interessierte seien zu Gast gewesen, die Veranstaltung leitete Andreas Matuska. In den sozialen Medien stellt sich Matuska als äusserst erfolgreicher \"Entrepreneur\" - also Unternehmer - dar, lädt regelmässig Bilder von teuren Autos und coolen Uhren hoch. Matuska sprach vor zwei Wochen auch bei der Veranstaltung in der Veltins- Arena zum Publikum. GEZIELT WERDEN JUNGE LEUTE ANGEWORBEN. \"Sie werben gezielt junge Leute auf einer total freundschaftlichen Basis an und versprechen ihnen, viel Geld zu verdienen, ohne wirklich arbeiten zu müssen\", sagt Maike Wiemann. Die Interessenten sollen sogenannte \"Marketers\" werden, selbständige Vertriebspartner von Lyconet. Als \"Marketer\" solle man sich dann ein Netzwerk aufbauen und neue Interessenten akquirieren - die dann schliesslich eine Provision für den \"Marketer\" abwerfen. \"Um daran mitzuverdienen, müssen erst Aktienpakete gekauft werden. Die Kosten rund 2400 Euro\", sagt Wiemann. Sie habe Leute kennengelernt, die gleich mehrere Pakete gekauft und Kredite in Höhe von 10.000 Euro aufgenommen haben. VERBOTEN IN NORWEGEN. In Norwegen ist das schwer nachvollziehbare Firmenkonstrukt um Lyconet und Co. bereits verboten, da es ein illegales Schneeballsystem sei, in Italien wurde deshalb eine Strafe in Höhe von 3,2 Millionen Euro gegen das Unternehmen verhängt. In der Schweiz und Österreich haben mehrere Gerichte das Firmengeflecht als Schneeballsystem klassifiziert. Kritische Nachfragen seien auf dem Einführungsseminar aber einfach abgewunken worden. \"Sie wurden ins Lächerliche gezogen und als Fake News dargestellt\", so Wiemann. Für die Studentin war schnell klar, dass es sich bei Lyconet um ein \"abgekartetes Spiel\" handele. Die Firma habe auf dem Seminar unter anderem damit geworben, dass der FC München zu ihren Partnern gehöre. \"Als ich dort angerufen habe, wusste da niemand etwas von\", fährt Wiemann fort. KEIN KONTAKT MEHR MIT FREUNDIN. Viele andere junge Menschen würden auf das System aber hereinfallen. Sie wie Wiemanns Freundin. \"Sie war wie Feuer und Flamme und hat mir immer wieder Einladungen zu Veranstaltungen geschickt. Ich habe häufig mit ihr darüber diskutiert, doch sie wollte nichts davon wissen\". Der Kontakt sei inzwischen komplett eingebrochen. \"Ich musste einfach irgendwann einen Cut machen\". So weit der Artikel in der WAZ.DE. Mein Kommentar: Bei den im Artikel genannten Aktienpaketen dürfte es sich in Tat und Wahrheit um sog. Discount Vouchers, Customer Clouds, gehandelt haben. Es fällt auf, dass Lyoness zu solchen sich häufenden Zeitungsberichten nie die Publizierung einer von ihr verfassten Gegendarstellung verlangt, wozu sie ja gemäss Mediengesetz berechtigt wäre. Nun, es wäre ja keineswegs einfach eine solche Gegendarstellung zu verfassen, ohne ins nächste Fettnäpfchen zu treten!
NEUER KRITISCHER ZEITUNGSARTIKEL IN DEUTSCHLAND
Im deutschen HandelsBlatt ist am 14.6.2019 folgender von Redaktor Sebastian Spath verfasste Artikel publiziert worden: Mein Insta-Profil, meine Yacht, meine Schulden. Ausgerechnet in sozialen Netzwerken funktioniert die älteste Masche der Welt besonders gut: das Schneeballsystem. Wie Kriminelle die digitalen Biotope der Eitelkeit und Selbstinszenierung ausnutzen. Der Mann, der mir das Geschäft des Lebens verspricht, treffe ich bei Instagram. Mitte 30 ist er, trägt Unterlippenbärtchen und leichtes Doppelkinn. Mit seiner Hilfe könne ich reich werden, ohne zu arbeiten. Sagt er. 30,000 im Monat seien locker drin. Er selbst werde in vier Jahren, wenn er 40 ist, so vermögend sein, dass er sich zur Ruhe setzen kann. Bislang arbeitet der Mann, der hier Johannes Krause heissen soll, noch als Lkw-Fahrer. Alles begann mit einem Kommentar von Krause unter einem meiner Fotos auf Instagram: \"Hey cooles Bild, Lass uns mal connecten!\". Über einen Linkin seiner Istagram-Bio kann ich einen Whats-App-Chat mit Krause beginnen. Meine Nachricht hat er schon vorformuliert. Ich muss sie nur noch absenden. Am nächsten Morgen meldet sich Krause: \"Hey wir bieten ein Stammkundenbindungsprogramm an und verdienen beim täglichen Einkauf weltweit mit\". Grosse Unternehmen seien dabei: Walmart, Red Bull, der Fussballclub AS Roma, die Motorrad-Weltmeisterschaft Moto GP. Und viele, viele mehr. Dies ist die Geschichte einer gross angelegten Abzocke. Das Geschäft, dass mir Krause vorschlägt, als ich gerade gelangweilt durch meinen Instagram-Feed scrolle und auf den Zug warte, ist ein Deal, der nur wenigen Geld bringt. Erst einmal geht es darum, Geld zu bezahlen - und weitere Leute anzuwerben, die weiteres Geld bezahlen. Wer in der Hierarchie unten steht, zahlt ein. Wer oben steht, kassiert. Die Firma, für die Krause arbeitet, hat das uralte Schneeballsystem für Instagram neu aufgelegt. Das jüngste und hippste aller sozialen Netzwerke. Mit 15 Millionen Mitgliedern allein in Deutschland. Die meisten von ihnen: Jugendliche. ZIELGRUPPE: JUNG UND NAIV. Krause und seine Kollegen wenden sich gezielt an unerfahrene und leichtgläubig wirkende Menschen. Sie versprechen ihnen ein Geschäft, durch das sie schnell reich werden und all ihre Wünsche erfüllen könnten. Sie bedienen Sehnsüchte, die durch all die blinkenden Fotos in sozialen Netzwerken erst genährt werden. In Wahrheit geht es darum, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ein Scheingeschäft für die Instagram- Scheinwelt. Auch ich passe perfekt ins Beuteschema: Auf Instagram gebe ich mich erfolgreich. Meine Markenzeichen: weisses Hemd, Rolex und Gelfrisur. Ich beschliesse, Krauses Angebot anzunehmen. Wir verabreden uns für ein Telefonat. \"Hallo? Hallo? Warte kurz ... \" Krause sitzt im Lkw und hat Probleme mit der Freisprechanlage. Sobald die Verbindung steht, kommt er schnell zur Sache: Das \"Super-Geschäft\" sei sein Nebenjob. Krause ist selbständiger Vertriebspartner von Lyconet. Die Firma, die unter diversen Namen in Erscheinung tritt, habe die grösste Einkaufsgemeinschaft der Welt aufgebaut, will Krause mir weismachen. Mit elf Millionen registrierten Kunden, 130,000 Partnerunternehmen, in 47 Ländern. Für Lyconet vertreibt Krause Bonuskarten, mit denen man beim Einkaufen Geld sparen soll. Sogenannte Cashback-Karten. Der Unterschied zu der in Deutschland bekannten Payback-Karte, die man bei jeder grossen Handelskette vorzeigen kann: Man bekomme beim Einkaufen sofort sein Geld zurück. Ein bis zwei Prozent des Betrages, so erzählt es Krause. Nur vom Sparen wird doch über Nacht niemand reich, sage ich. Da legt Krause seinen Köder: Ich soll sein neuer Kollege werden. Selbständiger Vertriebspartner des Unternehmens Lyconet, so wie er. Oder \"Marketer\", wie es intern heisse. Nur die Marketer seien die, die richtig Geld machen. Ich würde an den Leuten mitverdienen, denen ich eine Karte gebe und die damit einkaufen. An neuen Unternehmen, die ich anwerbe. An neuen Vertriebspartnern, die ich mit ins Boot hole. Wieviel ich verdiene, wird in \"Shopping-Points\" gemessen, die immer dann entstehen, wenn jemand die Karte im Laden vorweist. Wie bei einem Video-Spiel: Je mehr Punkte ich sammle, desto schneller erreiche ich ein neues Karrierelevel. Hannes erzählt mir, dass er selbst auf Level 3 sei. Verdienst: 200 Euro im Monat. In Level 8komme man auf bis zu 150 000 Euro im Monat. Nur dadurch, dass andere Leute einkaufen gehen. Der Haken: Um Geld zu verdienen, muss ich erst mal Geld reinstecken. 299 Euro für die Software, mit der ich Kunden, Unternehmen und neue Marketer registrieren kann. Und 2000 Euro für das Starter-Paket. An einem Stichtag bekomme man des Geld zurück und zusätzlich eine monatliche Umsatzbeteiligung. Krause gibt sich Mühe, meine Bedenken zu zerstreuen. Man müsse die Startgebühr in Relation setzen: Als Marketer bei Lyconet sei man quasi ein Franchise-Nehmer. \"Eine Franchise kostet normalerweise eine Million Euro. Die Lizenz von McDonald\'s zum Beispiel.\" Wenn mir das Punkte-Sammeln zu lange dauere, sagt Krause, könne ich einfach für 1000 Euro Anteile an einem Konto kaufen, auf dem alle Einnahmen von allen Cashback -Partnershops gesammelt werden. Obi, Douglas, Media-Markt, Fressnapf, McDonald\'s, sogar Formel 1. So verdiene ich monatlich bis zu 2500 Euro. Sagt Krause. Nach dem Telefon schickt er mir einen persönlichen Registrierungslink, damit das System weiss, dass er mich angeworben hat. Und er sendet mir noch ein Video. Das soll ich in meinem Freundeskreis rumschicken. GEBLENDET VON SCHICKEN KLAMOTTEN. Im Video wird die Rabattkarte als bahnbrechende Idee angepriesen. Deren Erfinder, Hubert Freidl, sei klüger als Mark Zuckerberg. Der Gründer von Facebook vernetze nur Menschen miteinander. Freidl aber habe erkannt: Nicht alle Menschen wollen kommunizieren, aber alle müssen konsumieren. \"Wenn du zwei Wochen nichts isst und nichts trinkst\", heisst es im Video \"dann hast du ein Problem. Dann bist du nämlich tot\". Deshalb sei Freidls Einnahmequelle quasi unerschöpflich. Die Realität sieht anders aus: In Deutschland machen kaum Händler mit. Schon gar keine grossen Ketten. Sondern: Friseurläden, Nagelstudios, Wirtshäuser. \"Alle, die wirtschaftlich schlecht dastehen und die Möglichkeit, mit der Rabattkarte neue Kunden zu gewinnen, als letzte Rettung ansehen\" erläutert ein Aussteiger aus der Lyconet-Chefetage, der anonym bleiben möchte. Die Cashback-Karte wiederum diene Lyconet nur als Tarnung, sagt er, wie das Geschäft mit Olivenöl dem Mafia-Clan Corleone im Gangsterfilm \"Der Pate\". Geld mache die Firma, indem die selbständigen Verkäufer hohe Startgebühren zahlen - oder viel in vermeintliche Investitionsmöglichkeiten stecken. So wie Anna, die ihren echten Namen nicht nennen will. Auch sie wurde auf Instagram angeworben. Die 24-Jährige hat im Internet nach einer Bank gesucht, die ihr einen Kredit über 11 000 Euro gibt und sich davon Anteile gekauft. Nach Lyconet hatte sie zuvor nicht einmal gegoogelt. Sie macht bei der Bundeswehr eine Ausbildung. Anfang Februar hat sie ihren Marketer zum ersten Mal getroffen, in einem Café in ihrer Heimatstadt Bayreuth. Er war erst 19. Aber in seinen schicken Klamotten habe er auf sie den Eindruck gemacht, als habe er schon wirklich etwas erreicht im Leben. Anna ist sofort eingestiegen. Dass mit dem Geschäft etwas nicht stimmte, ahnte sie erst, als ein Aussteiger sie warnte. Sie stellte ihren Anwerber zur Rede. Seine Antwort: Nur Mitarbeiter, die 100 Prozent hinter ihrer Arbeit stehen, würden es in dem Job zu etwas bringen. \"Dabei bin ich jedes Wochenende 400 Kilometer mit dem Auto von Hannover nach Bayreuth gefahren, nur um an den Businessschulungen unserer Gruppe teilzunehmen\", erzählt sie. \"Durch die Seminare und die Videos dazu fühle ich mich innerlich gestärkt, bis heute.\" \"Trotz der vielen Schulden\". Anna suchte Hilfe beim Wiener Rechtsanwalt Josef Fromhold. Für mehr als 1000 Geschädigte hat der das Geld zurückgefordert. Vor allem Jugendliche unter 25 Jahren waren dabei. Manche hätten bis zu 25000 Euro investiert. \"Ich hatte schon Mandanten, die ihre Eltern beklaut haben. Nur um in das System Lyconet einzahlen zu können\", erzählt der Anwalt. Fast alle steigen bei Lyconet ein, ohne die Geschäftsbedingungen zu lesen. Ein fataler Fehler. Denn dort steht, dass alles, was in den Nebenabreden versprochen wird, ungültig ist. Also auch die verheissungsvollen Versprechen in den Chats mit den Marketern. \"Wenn die Firma selbst an jemanden herantritt, dann ist das unzulässige Werbung. Aber wenn eine Privatperson etwas empfiehlt, dann ist das nicht verboten\", sagt Fromhold. Die sozialen Netzwerke machen für Lyconet vieles leichter: \"Früher haben die Versammlungen in Seminarräumen von Hotels abgehalten\", erinnert der Anwalt, \"und den Leuten gesagt, sie sollen noch ein paar Freunde mitbringen\". Wie viele Leute in Deutschland auf Lyconet hereingefallen sind, lässt sich nur schätzen. Etwa anhand der Anfragen, die der Blogger Ben Ecker bisher bekommen hat: 4000 sind es, seit er seine Webseite für Lyconet-Betrogene vor vier Jahren gestartet hat. Für viele Opfer ist er die erste Anlaufstelle. Krause ruft mich zurück. Er will wissen, ob ich an Bord bin. Ich zögere. Er versucht, Vertrauen aufzubauen: Er erzählt, dass er verheiratet sei und zwei junge Töchter habe. Er war unzufrieden. Wollte sein altes Leben hinter sich lassen. Reich werden. \"Ich habe mein Auto verkauft\", erzählt er. Das Geld habe er sofort in noch mehr Anteile von Lyconet gesteckt. Für 12000 Euro. Krause kündigte seinen Job als Leiter eines Fuhrparks. Voller Fokus auf Lyconet. Jetzt ist es Lkw-Fahrer. Ein Job, der ihn über die Runden bringen soll, solange er noch nicht reich ist. UNDURCHSICHTIGES FIRMENGEFLECHT. Wie viel Geld er mit Lyconet schon verdient? \"Na ja, noch nicht viel\". Krause hat einen Vertrag unterschrieben, in dem steht, dass man erst vier Jahre nach Vertragsunterzeichnung Geld sieht. Und er sei erst vor 20 Monaten eingestiegen. 2003 wurde die Firma als Lyoness International AG mit Sitz im österreichischen Graz gegründet. Nach den ersten Klagen hat sie 2014 die Vertriebsschiene ausgelagert - und Lyconet getauft. Im vergangenen Jahr hat sich das Mutterunternehmen in myWorld umbenannt. Die Firmenzentrale zog nach London um. Das Geschäftsmodell aber blieb. Mittlerweile ist die Firma zu einem undurchsichtigen Geflecht aus Tochterfirmen und Landesgesellschaften gewachsen. Alle Lyconet-Marketer aus EU-Ländern schliessen ihren Vertrag nicht etwa mit der Wiener Lyconet International AG ab, sondern mit der Lyoness Europe AG, die in der Schweiz sitzt. In den AGB\'s heisst es dazu, die Schweizer Lyoness Europe AG betreibe unter dem Begriff \"Lyconet\" lediglich ein Marketing -Programm. Das macht es für europäische Gerichte schwer, gegen Lyconet vorzugehen. Immerhin, in Österreich urteilte der Oberste Gerichtshof im Mai 2017, dass die AGB\'s intransparent und bewusst irreführend sind. Lyconet wurde als illegales Schneeballsystem eingestuft. Ebenso wie in Norwegen und in der Schweiz. Und in Italien hat die Wettbewerbs- und Marktaufsichtbehörde das Unternehmen zu einer Strafe von 3,2 Millionen Euro verurteilt. Lyconet weist auf Anfrage jegliche unlautere Absicht von sich: Die Marketer, heisst es in einer schriftlichen Stellungnahme, seien \"selbständige Unternehmer\", denen es frei stehe, \"über welche Kanäle sie den Aufbau ihres Netzwerkes vorantreiben möchten\". Ein von Lyconet erstellter Code of Ethics verpflichte sie dazu, keine unrealistischen Gewinnprophezeiungen zu machen. Davon, dass die Marketer in sozialen Netzwerken falsche Gewinnversprechungen machen, habe Lyconet keine Kenntnis. Auch der Vorwurf, mit falschen Partnershops zu werben, weist das Unternehmen zurück. Trotzdem wird auf der Webseite etwa mit dem Logo der Fast-Food-Ketter McDonalds geworben. Eine Sprecherin des Fast-Food- Konzerns teilt dazu mit: \"McDonalds Deutschland ist kein Kooperationspartner von Lyconet\". Ähnlich äussern sich die Parfümeriekette Douglas oder die Tiernahrungskette Fressnapf,mit deren Firmenlogo Lyconet in der Vergangenheit ebenfalls warb. EIN PRIVATJET ALS BELOHNUNG. Ein Samstag, Anfang Mai, in Bambergs Brose Arena. Dort, wo normalerweise das Basketball-Team Körbe wirft, findet an diesem Nachmittag ein Event von Lyconet statt. Auch Gründer Hubert Freidl soll kommen. Das will ich mir nicht entgehen lassen. Ein Ticket kostet 70 Euro. 2000 junge Menschen drängen in die Arena. Von der Decke hängen Monitore, auf denen schliesslich das Gesicht von Freidl in Grossaufnahme erscheint, während er durch die Zuschauerreihen schreitet. Als er im dunkeln Anzug auf der Bühne steht, spiegeln seine Glatze und die spitzen Lackschuhe das Scheinwerferlicht. Freidl spart nicht mit Superlativen: Lyconet werde das neue Amazon. Er brüllt in die Menge: \"Vorbei die Zeiten, in denen der Umsatz für unsere Einkäufe in die USA oder nach China wanderte!\" Schon bald werde es einen gemeinsamen Onlineshop für alle Lyconet-Partnerunternehmen geben. \"Und dann machen die Marketer das Geld!\" Die Menschen neben mir hält es nicht mehr auf den Sitzen. Sie jubeln. Rechts von mir: Hannes Krause. Er raunt mir zu: In ganz Europa werden schon riesengrosse Lagerhallen gebaut für den neuen Onlineshop. Doch Freidl hat noch mehr mitgebracht: Er kündigt einen \"Elite-Club\" an als Belohnung für die Marketer. Ab sofort werde es \"in jeder grossen Stadt\" Privatclubs geben. Dort stünden dann Luxuswagen zur Verfügung. Ausserdem dürften die Marketer firmeneigene Helikopter, Privatjets und Yachten benutzen. Krause jubelt. Am Anfang dachte ich, dass sich Krause kalkuliert seine Opfer sucht. Doch er ist selbst ein Opfer. Zurück aus Bamberg beschliesse ich, ihm die Wahrheit zu sagen. Er war schneller: Leute wie ich, so hat er mir via Facebook geschrieben, könne er in seinem Team nicht gebrauchen. Ich sei kein Macher. \"Du hast es noch nicht einmal geschafft, dich kostenlos als Kunde für die Cashback-Karte zu registrieren\". Es ist seine letzte Botschaft. So weit der Artikel im HandelsBlatt. Mein Kommentar: Dafür fehlen mir heute die Worte!
NEUER KRITISCHER ZEITUNGSARTIKEL IN DEUTSCHLAND
In der Westfälischen Rundschau ist am 11.6.2019 folgender Artikel verfasst von Redaktor Hendrik Niebuhr publiziert worden: ÜBER 30.000 GÄSTE BEI DUBIOSEM SEMINAR IN DER VELTINS-ARENA.Gelsenkirchen. 30.000 Menschen aus ganz Europa waren am Wochenende in der Schalke-Arena. Der Veranstalter des Seminars ist umstritten und teils sogar verboten. Wer am vergangenen Wochenende an der Veltins -Arena entlanglief, konnte sie eigentlich nicht übersehen: Abertausende Autos aus ganz Europa standen nicht nur auf den regulären Parkplätzen, sondern auch in den Seitenstrassen. Da jedoch weder der FC Schalke 04 ein ausserplanmässiges Heimspiel zu absolvieren hatte noch eine grosse Band ein Konzert spielte, war vor allem bei den Anwohnern die Verwunderung gross. Was war da eigentlich los? \"Elite-Seminar\" prangte an der Arena. Dabei handelte es sich um eine dreitägige Veranstaltung der Firma \"Lyconet\",die von Donnerstag bis Samstag stattfand. Über 30.000 Menschen kamen, darunter viele aus dem Baltikum, Polen, Spanien oder Italien. Allesamt äusserst vornehm gekleidet. \"Es hatte etwas von einer Sekte\" schildert Reinhard Jäger, der unweit der Arena wohnt, seine Eindrücke von der Veranstaltung. Partyklänge und laute Bässe aus dem Inneren der Arena liessen ihn zumindest an der Bezeichnung \"Elite-Seminar\" zweifeln. \"Da ging es richtig zur Sache\", so der 73-Jährige. VORWURF DES SCHNEEBALLSYSTEMS Die Firma \"Lyconet\" ist alles andere als unumstritten. Sie gehört zu der \"Lyoness AG\", die vom Österreicher Hubert Freidl gegründet wurde und ihren Sitz in der Schweiz hat. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als \"eine der grössten Einkaufsgemeinschaften der Welt\". Mit einer sogenannten \"Cashback-Card\" verspricht Lyconet beim Einkauf Rabatte bei vielen Produkten. Doch die grossen Firmen, mit denen regelmässig als Partner geworben wird, akzeptieren diese Karte häufig gar nicht. Die Anschaffung alleine kostet jedoch bereits einen Betrag von über 2000 Euro. Auch in Deutschland laufen Klagen gegen \"Lyoness\", deren System hierzulande jedoch legal ist. In Norwegen wurde das Unternehmen von der Glückspielbehörde dagegen komplett verboten. In der Schweiz und Österreich wurde \"Lyoness\" von mehreren Gerichten als Schneeballsystem klassifiziert, also ein Geschäftsmodell, bei dem die Teilnehmer jeweils immer selbst neue Mitglieder anwerben sollen, letztlich aber nur hochrangige Mitarbeiter damit auch Geld verdienen können. WELTSTAR PITBULL WAR ZU GAST. Eine Eintrittskarte für das Elite-Seminar soll mindestens 199 EURO gekostet haben. Dort traten in den drei Tagen Motivationskünstler wie Bestsellerautor Tony Robbins auf. Auch der amerikanische Rapper Pitbull war als Redner zu Gast. Von Lyconet war am Dienstag niemand für eine Stellungnahme zur Veranstaltung zu erreichen. Mein Kommentar: Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die Lyconet-Marketer merken, dass sie von Lyoness über den Tisch gezogen wurden. Dann wird sich ihr Zorn gegen die oberste Lyoness-Führung richten.
Seminar (\") in Gelsenkirchen
Das Treffen dort war ja wohl ein voller Erfolg, die Lyonesen aufgepeitschter denn je, \" sogar REWE mit 3.300 Filialen ist Partner !!!\", - mehr Disco, Feuerwerke und Erfolgsgeschichten der Millionäre, die ihr Geld ja so einfach vermehren.... oh mein Gott, hat das denn kein Ende ???? Wieso ist das in Deutschland erlaubt ??? Ich bin tatsächlich persönlich betroffen, weil ich die Karte anbieten muss und das nicht will ( und auch so wenig wie möglich mache, was aber regelmässige Standpauken zur Folge hat). Ich möchte keine Werbung für diesen Club machen, und höre mir lieber an, dass ich \" gegen\" die Firma arbeite. Soll er mich entlassen, aber das hat dann ein Nachspiel grrrrr ich hab die nase so voll von den Superschlauen die uns super Dummen immer vorhalten, wir würden das nur nicht verstehen (???), sonst wären wir auch begeistert von Lyoness...
Lyoness muss Altkunden Beiträge zurückzahlen
Vergleich Lyoness muss Alt-Kunden Beiträge plus Zinsen zurückzahlen Die ominöse Rabattfirma Lyoness Europe, die inzwischen ihre Produkte unter den Namen Cashback World vertreibt, muss endlich den Kunden aus den Jahren 2007 bis 2012 ihre Beiträge plus Zinsen zurückzahlen. Das ergab ein Vergleich auf Betreiben des (VKI) Vereins für Konsumenteninformation. OGH-Urteil als Ausgangspunkt Ausgangspunkt des Lyoness Vergleichs war ein OGH-Urteil vom Sommer 2017. Dieser erklärte 61 Klauseln der Lyoness-AGB zu sogenannten „erweiterten Mitgliedsvorteilen“ aus den Jahren 2012, 2009, 2008 und 2007 für gesetzeswidrig. Verträge auf Basis dieser AGB wurden dadurch ungültig, die bezahlten Beträge plus Zinsen - abzüglich allfälliger Mitgliedsvorteile wie dem Freundschaftsbonus - müssen nun zurückgezahlt werden. Um wie viel Geld und Kunden es geht, wollen beide Seiten nicht sagen. Vermutlich 7 bis 10 Millionen Euro alleine in Österreich. Betroffene können sich an VKI-Sammelaktion unter der angegebenen E-Mail Adresse beteiligen. https://www.presseteam-austria.at/vergleich-lyoness-muss-alt-kunden-beitraege-plus-zinsen-zurueckzahlen/
Deutsche Redakteure mit Fragen an myWorld/Lyconet/Lyoness!
Redakteure aus Deutschland stellten für eine mehrseitige Reportage zum Schneeballsystem folgende Fragen an myWorld/Lyconet/Lyoness: Haben Sie Kenntnis davon, dass Lyconet-Vertriebspartner, sogenannte „Marketer“ über soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram neue selbständige Marketer anwerben und in sozialen Netzwerken Werbung für „Produkte“ bzw. „Investitionsmöglichkeiten“ von Lyconet machen, etwa das „Big Business Paket“ oder den „Easy Shop Plus“? Ist diese Werbung seitens der Lyconet-Geschäftsführung erwünscht oder ist die Lyconet-Geschäftsführung sich im Klaren darüber, dass man sich zumindest in einer rechtlichen Grauzone bewegt, wenn Lyconet-Marketer in sozialen Netzwerken als „private Empfehlungsgeber“ für Lyconet werben? Haben Sie Kenntnis davon, dass Lyconet-Marketer in sozialen Netzwerken wie Instagram und Facebook unrealistische Gewinnversprechen machen, um damit neue selbständige Vertriebspartner anzuwerben? Haben Sie Kenntnis von Fällen, in denen unzufriedene ehemalige Vertriebspartner mit anwaltlicher Hilfe ihr investiertes Geld zurückforderten. Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen dieser Unzufriedenheit ehemaliger Vertriebspartner von Lyconet und den in diesen Fällen im Vorfeld geäußerten Versprechen anderer Lyconet-Marketer? Gibt es offizielle Social Media-Schulungen für die Lyconet-Marketer? Warum gibt Lyconet in Videos und auf der Webseite namenhafte Handelsketten als Partner-Shops an, obwohl dort die Cashback-Karte nicht gültig ist? Jüngstes Beispiel: der Sportartikel-Händler Intersport. Wie steht die Lyconet-Geschäftsleitung zu Gruppierungen wie der „BlackCardRevoultion“ und Marketern wie Markus Käfer und Andreas Matuska, die neue Marketer mit Promotion-Material versorgen, etwa Videos, in denen unrealistische Gewinnversprechen gemacht werden? Teilt die Lyconet-Geschäftsführung die Einschätzungen, die in diesen Videos gemacht werden, etwa dass eine Investition in „Pakete“ von Lyconet und in Anteile an der Enterprise Cloud von Lyconet eine bessere Investition sei, als der Kauf und die anschließende Vermietung eines Wohnhauses bzw. einer Wohnung? Distanziert sich die Lyconet-Geschäftsführung angesichts der hier erhoben Vorwürfe von den selbstständigen Lyconet-Vertriebspartnern? Müsste man nicht angesichts der hier erhobenen Vorwürfe die Zusammenarbeit mit den selbstständigen Vertriebspartnern und somit sogar grundsätzlich das gesamte Geschäftsmodell überdenken? Welche Auswirkung hat es für Lyconet Deutschland, dass die Firma Lyconet in Österreich, Italien, Norwegen und der Schweiz als illegales Schneeballsystem eingestuft wurde, mit einer Strafe in Millionenhöhe belegt wurde und ihr teilweise die geschäftlichen Aktivitäten untersagt wurden? Was bedeutet es für Lyconet Deutschland, dass der Oberste Gerichtshof im Nachbarland Österreich die AGBs von Lyconet als intransparent und irreführend eingestuft hat? Was ist das Hauptgeschäftsfeld von Lyconet? Das Stammkundenbindungsprogramm, die Einkaufsgemeinschaft oder der Verkauf von sogenannten „Paketen“ und „Anteilen“? Versteht sich Lyconet auch als Investmentgesellschaft? Können Sie die Verbindung zwischen Lyconet, Lyoness, myWorld, Cashback World und Cashback Solutions darlegen? Vielleicht ist auch ein Lyonese in der Lage diese Fragen \"belegt\" zu beantworten?
Cashback wäre so einfach! JÖ-Club in Österreich machte es vor.
Und sie können es doch! Hatte man bisher den Eindruck, in Österreich gäbe es nur Lyoness/Lyconet mit seinem als Einkaufsgemeinschaft getarnten Schneeballsystem, macht der JÖ-Club vor, wie es hätte laufen können. Mit BILLA, PENNY, MERKUR, BIPA, OMV, BAWAG etc. wird flächendeckend das angeboten, was Lyoness nie erreicht hat, nämlich eine alltagstaugliche Einkaufskarte. Möge ein Lyonese doch den Nutzen seiner CASHBACK Card im Alltagstest demonstrieren und in der Kölner oder Wiener Innenstadt einkaufen gehen. Nach 15 Jahren sollte diese Lyoness/myWorld-Cashback Card doch inzwischen weltweit verbreitet und zum Alltag eines jeden Konsumenten gehören. Nichts von all den schönen Prognosen gegenüber den Investoren/Sponsoren/Mitgliedern im typischen Lyoness-Wording, „alles geht durch die Decke“, „unfassbare und sensationelle Entwicklung“, „Lyoness – eine Erfolgsgeschichte“ hat sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil. Auch das Blendwerk mit dem Sponsoring von namhaften Fußball-Clubs oder im Rennsport wird sich erledigen, denn wo liegt der Nutzen für den Cashback-Karteninhaber? Die Bekanntheit von Lyoness/Lyconet/myWorld resultiert eher aus laufender negativer Berichterstattung und Verbotsverfahren in verschiedenen Ländern. Mit fast körperverletzender Arroganz lässt sich Schneeballsystemgründer Hubert Freidl als heilsbringender Visionär auf Events anpreisen und entsprechend huldigen. Es verwundert einen immer wieder, dass überhaupt noch jemand auf dieses vielfach als Schneeballsystem entblößte Unternehmen hereinfällt. Im Gegenteil! Selbst rechtskräftige Urteile, die im Original vorgelegt werden, werden von Lyonesen als Fälschungen und als Justizirrtum abgetan. Der JÖ-Club zeigt, wie es auch gehen würde und verdeutlicht sogar noch, wie armselig die Cashback World-Card ist.
Lyoness International AG nun im Alleinbesitz des Chefsyndikus Rechtsanwalt Dr. Hubert Reif!
Wie aus dem Firmenbuchauszug (FBA Einfügen) hervorgeht, ist Rechtsanwalt Dr. Reif der Kanzlei Reif & Partner mit Hauptversammlungsbeschluss vom 04.02.2019 Alleingesellschafter der Lyoness International AG mit Sitz in Wien. Die üblichen Verdächtigen, wie Mario Kapun, Marko Sedovnik, Herbert Paierl etc. tummeln sich schon seit Jahren in den verschiedenen Ländergesellschaften, in regelmäßigen Abständen wird das \"Personalkarussell\" angeworfen und die Positionen werden durchgewechselt. Neu ist der allmächtige Chefsyndikus Dr. Reif, der nun als Alleingesellschafter der Lyoness International AG auftritt, was wohl mit den bestehenden Verträgen des Unternehmens zu tun haben dürfte und/oder Teil des Wandlungsprozesses von Lyoness zu MWS zu tun hat. Ungewöhnlich auch dies, da von den Lyoness-Anwälten seit jeher das ausschließliche Mandatsverhältnis zwischen Lyoness und der Kanzlei Reif betont und eine weitergehende Verflechtung vehement verneint wurde. Was immer schon vermutet wurde, scheint sich zu bestätigen: Dr. Reif mischt schon lange bei Lyoness mit. Die Verflechtungen seiner Firmen nebst jener seiner Gattin reichen über die Skandale in Zusammenhang mit der Grazer Baumafia bis zu Verbindungen in ein weitaus aussagekräftigeres Milieu. Wir werden sehen, was Dr. Reif mit der Lyoness International AG so alles bewegt.
Sportfachhandel INTERSPORT untersagt Cashback-World länderübergreifend die Logo-Nutzung!
INTERSPORT ist die größte mittelständische Versandhausgruppe im weltweiten Sportfachhandel. Unter dem Dach der IIC-Intersport International Corporation GmbH, der Einkaufs- und Management-Gesellschaft der Intersport-Gruppe, sind 5800 Standorte in 65 Ländern zusammengeschlossen. Diese erwirtschafteten 2014 einen Umsatz von 10,5 Mrd. Euro. Das weltweit führende Unternehmen ist mit einem Marktanteil von rund 36 % in Deutschland und über 20 % in Europa auf Platz 1 im Sportfachhandel positioniert. Am 01. Oktober 2018 wurde bereits berichtet, dass INTERSPORT Deutschland die Nutzung des INTERSPORT Unternehmens-Logos untersagt hat. Bekennende Lyonesen hatten mich daraufhin der Lüge bezichtigt und übersandten mir als Beweis die INTERSPORT-Logos aus verschiedenen Ländern auf den Cashback World-Seiten als angeblichen Beweis, worauf ich die INTERSPORT-Zentrale erneut befragte. Die INTERSPORT-Firmenzentrale teilte am 25.03.2019 auf meine Anfrage hierzu schriftlich mit: „Sehr geehrter Herr Ecker, vielen Dank für Ihre Nachricht, bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort. Wie wir Ihnen bereits Ende vergangenen Jahres geschrieben haben, haben wir von Seiten INTERSPORT Deutschlands die Lyoness Europe AG aufgefordert, mit sofortiger Wirkung unser Logo von ihrer Seite zu nehmen. Dies ist nach unserem Kenntnisstand auch passiert. Inzwischen ist dies auch für die weiteren Ländergesellschaften innerhalb unseres Verbundes vollzogen. Wir möchten deshalb noch einmal betonen, dass wir in keiner Weise in Kooperation mit Lyoness stehen und es auch keinerlei Vertragsbeziehung mit der Lyoness Europe AG gibt. Freundliche Grüße INTERSPORT eG Unternehmenskommunikation Wannenäckerstraße 50 74078 Heilbronn “.
Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS und die letzte Runde in Norwegen!
Lyoness/Lyconet etc. versteht es im allgemeinen gut Beschlüsse von Behörden so lange wie möglich hinauszuzögern, prinzipiell zu verneinen, zu leugnen oder zu beschönigen. Der Veröffentlichung der norwegischen Behörde vom 13.03.2019 zum Beschluss vom 27.01.2019 ist jedoch nichts hinzuzufügen. Auch in dieser Instanz ist die Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS gescheitert. Wie die Lyoness Europe AG & und Lyoness Norway AS als ziviler Delinquent, die Missstände zeitnah transparent und für die Behörden nachvollziehbar beheben will, darf mit Spannung erwartet werden. Die Veröffentlichung der Behörde vom 13.03.2019 in seiner Übersetzung: Lyoness – Anforderung einer schriftlichen Bestätigung, dass der Verstoß gegen die Pyramidensystembestimmung im Lotteriegesetz behoben wurde, vgl. § 16 Abs. 4 des Lotteriegesetzes Die Lotterieaufsicht verweist auf den Beschluss des Ausschusses vom 27. Januar 2019, in dem der Klage von Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS hinsichtlich des Beschlusses der Aufsicht vom 31. Mai 2018 nicht stattgegeben wurde. Des Weiteren verweisen wir auf die Entscheidung des Amtes vom 28. Februar 2019, den Beschluss nicht auszusetzen. Der Prüfungsausschuss hat schlussgefolgert, dass Lyoness ein Umsatzsystem ist, welches laut § 16 Abs. 2 ein Pyramidensystem ist, und hat dem Beschluss der Lotterieaufsicht stattgegeben. Der Ausschuss hat keinen Grund dafür gefunden, Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS die Möglichkeit einzuräumen, ungesetzliche Umstände zu beheben. Der Beschluss hat zur Folge, dass die Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS den gesamten Betrieb, die Teilnahme und die Verbreitung der Produkte des Unternehmens in Norwegen einzustellen hat. Aus dem Beschluss der Aufsicht vom 31. Mai 2018 geht hervor, dass der Beschluss zur Einstellung des Betriebs von Lyoness beinhaltet, dass sämtliche Käufe und Einzahlungen norwegischer Teilnehmer und Cashback-Betriebe von Lyoness, Lyconet und Cashback World einzustellen sind. Des Weiteren sind die Vermarktung des Unternehmens, der Einsatz von Bonuskarten und der Verkauf von Rabattcoupons, Anteilen an Customer Clouds, Geschenkkarten, Marketingmaterialien, Seminaren und Ähnlichem einzustellen. Ebenfalls ist Lyoness dazu angehalten, sämtliche Auszahlungen von Rabatten, Boni und Provisionen an die norwegischen Teilnehmer einzustellen. Die Aufsicht fordert eine zeitnahe schriftliche Bestätigung von Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS dafür an, dass der Verstoß gegen § 16 des Lotteriegesetzes behoben wurde, vgl. Lotteriegesetz § 16 Abs. 4. Wir verweisen auf den Beschluss der Aufsicht vom 31. Mai 2018 und möchten darauf aufmerksam machen, dass der Beschluss zur Stilllegung des Betriebs von Lyoness in Norwegen Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS nicht daran hindert, den Teilnehmern die Beträge zurückzuzahlen, die sie bis zur Beschlussnahme für den Kauf von Rabattcoupons und Anteilen an Customer Clouds gezahlt haben und die nicht in Form eingelöster Rabattcoupons zurückgezahlt wurden. Ebenso wenig ist Lyoness durch den Beschluss daran gehindert, die Beträge zurückzuzahlen, die die Teilnehmer bis zur Beschlussnahme für den Kauf von Marketingmaterial und Seminaren gezahlt haben. Lyoness ist ebenfalls dazu berechtigt, die Beträge auszuzahlen, die sich die Teilnehmer in Form von Rabatten durch den eigenen Einkauf bei den Cashback-Betrieben bis hin zur Beschlussnahme erarbeitet haben. Die Aufsicht betont, dass wir die Angelegenheit präzise auswerten werden. Ein Verstoß gegen § 16 ist als grober Verstoß gegen das Lotteriegesetz zu werten und kann mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden, vgl. § 17 Abs. 2 des Lotteriegesetzes. Eine solche Strafe kann Unternehmen und Personen auferlegt werden, die vorsätzlich oder fahrlässig ein Pyramidensystem gründen, betreiben, an diesem teilnehmen oder dieses verbreiten, vgl. § 17 u. § 16.
Minderjährige bei Lyconet als Marketer registriert?!
In der letzten Zeit melden sich vermehrt Minderjährige, die von anderen Lyconet-Marketern angehalten wurden, sich mit falschen Altersangaben bei Lyconet zu registrieren. Wie aus dem nachfolgenden Mail hervorgeht, mutmaßlich mit der Unterstützung der jeweiligen Upline. So erreichte uns u. a. folgende Mail: „Hallo, ich bin 17 Jahre alt und hab mich von einem Lyconet-Marketer vor ungefähr einem Monat zum Einstieg bewegen lassen. Da ich wirklich ein erfolgsorientierter Mensch bin hatte er mit mir ein leichtes Spiel und dementsprechend startete ich auch auf sein teilweise drängen das das die beste Möglichkeit sei erstmal für 50€. Doch damit sollte es nicht getan sein denn er sagte immer wieder ich solle doch sogenannte Unit‘s buchen oder Doch den Premium-Marketer. Ich sagte, ich habe aber nur 400 Euro auf dem Konto und er meinte daraufhin ich solle alles in die Units stecken bzw. so viel wie möglich. Da ich der Person zu der Zeit vertraute und ich so manipuliert wurde, sah ich gar nicht wie ich einen riesen Fehler beging und überwies alles. Nach einem Monat wo ich so gut wie mein ganzes Umfeld mit Clouds vollgelabbert hatte ohne Ergebnis, fragte ich mich folgendes, was wenn Clouds nicht funktionieren, dann bist du ja letztendlich selbst schuld.... dazu kamen noch widersprüchliche Angelegenheiten und eine unsympathische Upline. Da brach alles in mir zusammen und ich wollte da raus und ich wollte nichts mehr mit so einer Network Marketing Company wie dieser zu tun haben, da das Produkt einfach nur ….. ist - Ich hatte „meinem Marketer“ gesagt ich sei erst 17 und wie das dann ist, ob das ein Problem darstellt. Dieser meinte er frage bei seiner Upline nach und leitete mich weiter: “Ich könnte mich ja ganz aus versehen vertippen und dass das Alter grundsätzlich kein Problem darstelle“, so die Rückmeldung. Daraufhin meldete ich mich gemeinsam mit ihm an und ,,vertippte\" mich wie davor von ihm gesagt. - Eine Erlaubnis von meinen Eltern hatte ich nicht, die hatten es mir sogar verboten. Gibt es da irgendeine Chance das Geld wiederzubekommen, ich habe für die 400€ hart gearbeitet, im McDonalds 40 Stunden an den Wochenenden neben dem Abi.“ Ich habe diese Vorgänge an MyWorld/Lyconet mit den entsprechenden Nachweisen weitergeleitet und angefragt, welche Kontrollmechanismen für solche Anmeldungen vorgesehen sind? Ob myWorld/Lyconet die Anmeldung von Minderjährigen billigt oder fördert? Ob Marketer, wenn überhaupt, hierzu belehrt und aufgeklärt werden und welche Konsequenzen es in Einzelfällen nach sich ziehen kann. Eine Rückantwort steht aus.
Warum kaufte Lyoness / MyWorld das Wiener Growth Hacking Startup Hackbu?
Die ins Kreuzfeuer der Kritik geratene Firma Lyoness, die mittlerweile auch anderen Firmennamen nutzt, wie z.B. mWS myWorld Solutions, Cashback World, myWorld Unternehmensgruppe, um möglicherweise die Auffindbarkeit im Internet zu erschweren, ist wohl dabei ihre Aktivitäten auf neue Geschäftsfelder auszuweiten. Wie kürzlich bekannt wurde, aber nicht sehr transparent kommuniziert wurde, übernimmt man bestehende Startups und baut neue Geschäftsfelder auf. In Wikipedia war für ganz kurze Zeit dieser interessante Satz zu finden, der aus unerfindlichen Gründen wieder verschwunden ist: \"Lyoness investiert auch in Startups und hat kürzlich 80% des Growth Hacking Unternehmens Hackabu übernommen.\" Quelle: https://www.derbrutkasten.com/hackabu-exit/ Im Firmenbuch findet man dazu folgendes: hackabu GmbH Praterstraße 1, Stock 2, Space 21 1020 Wien Web: www.hackabu.com Gesellschafter Firma myWorld Brain Group Limited Firma (Ausland) Anteil: 80,00% Die Frage ist warum man eine Firma, der es nach Eigenaussagen blendend ging, übernommen hat und warum der Mitgründer Tamir Israely nicht mehr Teil der Firma ist. Leider finden sich im Internet dazu wenig bis keine Einträge und der Hinweis zu Lyoness verschwindet aus einigen Newsbeiträgen (und aus Wikipedia) wie von Zauberhand. Vermutlich möchte man nicht, dass ein Nahebezug zum Wiener Growth Hacker Unternehmen Hackabu und dem mittlerweile als illegales Pyramidenspiel verurteilten Unternehmen herstellen können. Ein seriöses Unternehmen will sicher nicht mit einem unseriösen Multi-Level-Marketing Anbieter in Verbindung gebracht werden. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass es Lyoness immer wieder geschafft hat, sich durch Umbenennungen und PR Aktivitäten zu verstecken. Vielleicht stellt die Übernahme des Startups aber auch im Zusammenhang mit weit grösseren Plänen der Lyoness / MyWorld Gruppe. Insider berichten über eine auffallend grosse Anzahl an Jobs die das Unternehmen ausschreibt (https://www.karriere.at/f/mws-myworld-solutions-ag) Die Jobs tendieren in den Bereich E-Commerce und die Gerüchteküche weiss zu berichten, dass man an einer Amazon Marketplace Alternative bastelt.
KRITISCHE LYONESS-PUBLIZITÄT IN DEUTSCHLAND
Auf der Webseite des Verbraucherschutzforums Berlin, dem \"Top-Portal für Verbraucher\", ist am 24.1.2019 folgender interessante Artikel publiziert worden: LYONESS ITALIA SRL - HOHE STRAFE WEGEN PYRAMIDENSYSTEM. Lyoness ist mit seinem System auch in Deutschland bekannt. Daher ist es natürlich interessant, wie man das System in anderen Ländern in Europa sieht. In diesem Fall in Südtirol / Italien. Das auch in Südtirol bekannte Lyoness-System ist von der Antitrust-Behörde mit einer Strafe von 3,2 Mio. Euro hart abgestraft worden. Das System drehte sich um eine Rabatt-Karte mit der KundInnen in bestimmten Geschäften beim Einkauf \"Geld sparen konnten\". Doch die Organisatoren des Systems haben mit der \"Karriere\" der Mitarbeitenden grosse Gewinne erzielt. Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt hat nach Abschluss eines langen und komplexen Untersuchungsverfahrens festgestellt, dass das von Lyoness Italien Srl verwendete System zur Bewerbung des Kaufmodells \"Cashback\" (d.h. Rückgabe eines prozentualen Anteils des an konventionierte Betriebe gezahlten Kaufpreises) inkorrekt ist, da es ein Pyramidensystem darstellt, was vom Verbraucherschutzkodex als eine auf jeden Fall irreführende Geschäftspraxis eingestuft wird. Das Bewerbungssystem verwendete die Vorteile dieses Cashback-Systems nur als Vorwand und fusste in Wirklichkeit auf Rekrutierung einer hohen Anzahl von Verbraucherinnen als Verkaufsbeauftragte; waren diese \"beigetreten\", wurde von ihnen eine sehr hohe \"Eintrittsgebühr\" von 2.400 Euro verlangt, um das erste Kommissions-Level zu erreichen und die \"Karriere\" als Lyconet Premium Marketer beginnen zu können. Daraufhin mussten die Marketer andere Verbraucherinnen anwerben und weitere Zahlungen tätigen, um einen \"Karrierefortschritt\" zu erreichen. Im Zuge des Untersuchungsverfahrens konnte festgestellt werden, dass das Cashback-System in Wirklichkeit nur einen sekundären Rang im wirtschaftlichen Umsatz des Systems Lyoness innehatte (in etwa ein Sechstel der gesamten Einnahmen). Die Erreichung von hohen Levels bei den Shopping Points (der Entgeltmechanismus des Zahlungsplans) ist nämlich nur möglich, wenn die teilnehmenden VerbraucherInnen oder die von ihnen rekrutierten Personen weitere Summen einzahlen. Wie festgestellt wurde, haben mehrere zehntausende VerbraucherInnen diese Summen eingezahlt, um in das System aufgenommen und darin bleiben zu können. Nur ganz wenige Subjekte haben es geschafft, effektiv relevante Positionen zu erreichen. Die Regulierungsbehörde hat des weiteren festgestellt, dass die Methoden, mit denen die Eigenschaften, die Bedingungen und Fristen des Systems vorgestellt wurden, irreführend waren; die einzelnen Aspekte wurden weder bei Events noch auf den Webseiten angemessen erklärt. Auch fehlten auf den Webseiten einige Angaben, die für Verträge im Fernabsatz notwendig sind, wie z.B. Informationen über die Behandlung von Beschwerden, über das Rücktrittsrecht und den Gerichtsstand. Aufgrund der zahlreichen Beweise, die auch danke Zusammenarbeit mit der Kartellbehörde der Guardia di Finanza zusammengetragen wurden, schloss die Überwachungsbehörde das Verfahren mit einer Gesamtstrafe von3.200.000 Euro ab. So weit der Artikel auf der Webseite des Verbraucherschutzforums Berlin. Mein Kommentar: Es darf davon ausgegangen werden, dass nun auch die Aufsichtsbehörden anderer Länder aktiv werden und (wie die Norweger) die weitere Geschäftstätigkeit von Lyoness in Norwegen verbieten und (wie die Italiener) die weitere Geschäftstätigkeit von Lyoness in Italien nicht nur verbieten, sondern Lyoness auch noch mit einem hohen Bussgeld bestrafen.
Lyoness auf der Suche nach unverbrannter Erde
Nach den Verboten in Norwegen und Italien sowie den rechtskräftigen Verurteilungen als Schneeballsystem in Österreich und der Schweiz plant Lyoness in weiteren Ländern den Einstieg. Darunter sind u.a. Malaysia, Taiwan, Singapore, Japan, Argentinien, Kolumbien, Ägypten und selbst afrikanische Länder. Von einem ausführlichen „Legalcheck“ in den einzelnen Ländern darf wohl eher nicht ausgegangen werden, denn schon zu Zeiten der Länderpakete fiel der Vertrieb in „Blitzkrieg-Manier“ in die Länder ein, wie z.B. Brasilien, Indien, USA etc.. Wie wurde damals Indien angepriesen, es wäre ein „Milliardenmarkt“, „alles gehe durch die Decke“ und „ein limitiertes Volumen sei nur für kurze Zeit verfügbar und man müsse sofort zugreifen“. Nach sieben Jahren ist in Indien das Händlernetz immer noch lächerlich dünn, auf die prognostizierte Entwicklung angesprochen, schweigt die Lyoness-Presseabteilung. Japan ist für seine strenge rechtliche Auslegung in Wettbewerbsfragen bekannt und wird sicher viel Freude mit Lyoness/Lyconet, myWorld etc. dort haben. Die Antwort auf meine Anfrage bei der Japan Fair Trade Commission steht noch aus.
BREAKING NEWS: LYONESS IN NORWEGEN ENDGÜLTIG VERBOTEN
Wie bekannt, hat die norwegische Wettbewerbsbehörde Lotteritilsynet am 31. Mai 2018 entschieden, dass Lyoness ihre Vertriebstätigkeit einstellen muss. Lyoness hat dann gegen diesen Entscheid bei der Berufungsinstanz Lotterinemda Rekurs erhoben. Nun hat die Lotterinemnda die Beschwerde von Lyoness vollumfänglich abgewiesen und der Vorinstanz Recht gegeben. Die Lotteritilsynet teilt dazu mit: \"Die Berufungsinstanz Lotteriinemda hat am 28.2.2019 öffentlich bekannt gegeben, dass sie entschieden hat, dass Lyoness ein pyramidenspielartiges Verkaufssystem verfolgt. Aufgrund dieses Beschlusses der Rekursinstanz muss Lyoness all ihre Geschäftstätigkeit in Norwegen einstellen. In einem Aufsichtsverfahren gegen Lyoness hatte die Lotteritilsynet entschieden, dass Lyoness ein pyramidenspielartiges Verkaufssystem gemäss Section 16, Paragraph 2 des Lotteriegesetzes betreibt. Aufgrund dieses Entscheids benachrichtigte die Lotteritilsynet die Lyoness Norway AS und die Lyoness Europe AG, dass diese all ihre Vertriebsaktivitäten in Norwegen einstellen müssen. Lyoness erhob gegen diesen Entscheid Einsprache bei der Lotterinemda. Am 27.1.2019 entschied die Berufungsinstanz Lotterinemda dass das Vertriebssystem von Lyoness von Section 16, Paragraph 2, des Lotteriegesetzes betroffen ist, da ein illegales pyramidenspielartiges Verkaufssystem betrieben wird. Die Berufungsinstanz Lotterinemda fand keinen Grund, um Lyoness das Recht zu geben, ihre illegalen Aktivitäten zu korrigieren. Lyoness muss all ihre Aktivitäten in Norwegen beenden. Die Lotteritilsynet ist erfreut, dass die Berrufungsinstanz Lotteriemnda ihre Entscheidung bestätigt hat. Die Lotterriemdna hat eine gründlich Überprüfung des Geschäfts von Lyoness vorgenommen und ihre Schlussfolgerung ist klar. Die Lotteritilsynet erwartet nun, dass Lyoness den Entscheid der Berufungsinstanz respektieren und ihre illegalen Geschäftsaktivitäten in Norwegen aufgeben wird. Die Lotteritilsynet hat in den letzten zwei Jahren über 500 Beschwerden bezüglich der Geschäftsaktivität von Lyoness erhalten.\" Mein Kommentar: Mit dem Entscheid der Lotteriemnda dürfte das Geschäft von Lyoness endgültig beendet sein. Den norwegischen Aufsichtsbehörden ist für ihr energisches Vorgehen, das dazu führen wird, dass nicht noch mehr Norweger geschädigt werden, ein grosser Dank auszusprechen. Wie wird wohl die norwegische Delegation am Lyconet Elite-Seminar vom Juni 2019 in Gelsenkirchen aussehen?
Norwegische Berufungskommission hat das Verbot von Lyoness mit Entscheidung von 27.01.2019 bestätigt!
Gegen den Beschluss der norwegischen Wettbewerbsbehörde vom 31. Mai 2018 hatte die Lyoness Europe AG und die Lyoness Norway AS am 21. Juni 2018 Berufung eingelegt, zuletzt wegen „Verfahrensfehler und Unverhältnismäßigkeit“. Am 27. Januar 2019 hat die Behörde den Beschluss , dass das gesamte Geschäft von Lyoness nach Paragraph 16 Absatz 2 des Lotteriegesetzes ein illegales pyramidenähnliches Umsatzsystem ist, bestätigt und entschieden, dass das Verbot vom 31. Mai 2018 bestehen bleibt. In ihrer Würdigung hält die Behörde fest, dass das Lyoness bzw. das Lyconet-System eine pyramidenartige Struktur darstellt und einzig auf Neukundengewinnung aus dem Cashback-Bereich ausgerichtet ist. Den Teilnehmern wird ein Einkommen in Aussicht gestellt, dass sich durch die Anwerbung von „Neukunden“ über die Einkaufsgemeinschaft Lyoness und deren Einzahlung in die Lyconet-Schiene generiert. Der geringe Erlös durch Verkauf oder Verbrauch von Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Vorteilen fällt nicht ins Gewicht. „Die Behörde hat die Aktivitäten von Lyoness eingehend beurteilt, und die Schlussfolgerung ist klar. Die norwegische Behörde erwartet, dass Lyoness der Entscheidung nachkommt und alle Aktivitäten in Norwegen beendet“, sagt die Senior-Beraterin der Gaming Authority Monica Alisøy Kjelsnes. Die öffentliche Version des Beschlusses ist in Vorbereitung und wird in Kürze auf der Website des Sekretariats des Berufungsausschusses veröffentlicht. Das beste zum Schluss: Lyoness selbst ist über diese Entscheidung „schockiert und überrascht“.
BERICHTE ZU VORGÄNGEN IN ITALIEN
Auf der Webseite von behindmlm.com wurde am 15.1.2019 berichtet: LYONESS A PYRAMID SCHEME IN ITALY, FINED 3,2 MILLION EURO. Following a boom of local investor recruitment, Lyoness caught the attention of Italian authorities. Italy\'s Competition Authority (AGCM) announced a preliminary investigation into Lyoness in September 2018. The investigation concluded in December resulted in Lyoness being declared a pyramid scheme. As per AGCM\'s investigation, the promotion system used by the Company Lyoness Italia Srl to spread among consumers a formula for the purchase of goods with cashback (ie with the return of a percentage of the money spent at affiliated merchants) is incorrect because it integrates a system with pyramid characteristics. For those familiar with Lyoness\' business model, the company uses a cashback ruse to mask pyramid recruitment. Those recruited invest in units, which pay a fixed ROI once enough new investments have been made. Or as the AGCM put it: Lyoness promotion system,using the pretext of described advantage of purchases with cashback, actually involves the recruitment of a large number of consumers who are required, after having assumed the role of sales manager, to pay an entry fee particularly high to access the first commission Level (equal to EUR 2,400.-) and start the \"Career\"as Lyconet Premium Marketer. Subsequently, they must recruit other consumers, as well as make additional payments to confirm and progress the \"Career\". Of particular note is that the AGCM investigation revealed cashback shopping within Lyoness only accounted for about 16 % of Lyoness\' revenue in Italy. The remaining 84 % was sourced from direct investments in shopping units. This is due to the fact that, by design, the amount of volume required to trigger a ROI is unfeasable through cashback. The Achievement of high levels of Shopping Points - the compensation scheme remuneration mechanism - is essentially possible only with the payment of sums of money by the participating consumers or by the subjects recruited by the latter. According to the information provided by the AGCM by Lyoness, many tens of thousand of consumers have paid the aforementioned sums of money to enter, participate and remain in the system, but only few individuals have actually managed to achieve significant positions. AGCM also took issue with how Lyoness presented its business model, labeling its market practices \"deceptive\". In addition to be declared an illegal pyramid scheme, AGCM has also fined Lyoness with 3,2 Mio. Euro. BehindMLM began warning consumers of Lyoness\' Premium member Ponzi scheme back in 2012. Unfortunately, Lyoness manages to continue migrating to different countries once caught or local Investor recruitment collapses. Lyoness has also tried to mask the scheme by renaming \"account units\" to \"shopping units\" and changing the company\'s name to Lyconet and more recently, Cashback World. At the time of publication Alexa estimates that Italy makes up a whopping 47 % of traffic of Lyoness\' website. Italy is also the top source of traffic to the Lyconet website. (35 %). Which country Lyoness will migrate to having lost its largest Investor market, remains to be seen. Mein Kommentar: Lyoness wird nun mit Abertausenden von Geldrückforderungsbegehren von geschädigten Italienern konfrontiert werden. Sie sollte deshalb dringend ihre Rechtsabteilung in Graz personell aufstocken.
Lyoness-Geschädigte in Italien fordern Rückerstattung ihrer Verluste (53 Mio. €)!
Nach einem landesweiten Verbot und einer Geldstrafe in Höhe von 3,2 Mio. Euro wollen nun auch die Geschädigten von Lyoness in Italien ihr Geld zurück. Laut einem Bericht der TG Verona hat Lyoness Italia Srl. seit 2017 rund 53 Mio. € von rund 1,3 Mio. sogenannten „Sponsoren“ eingesammelt. Wobei sehr viele deutsche Geschädigte ebenfalls in die „Italien-Cloud“ als sogenannte Sponsoren investierten. Es wird weiter davon ausgegangen, dass die investierten Gelder der Geschädigten im Ponzi-System zum größten Teil und entsprechend der internen Struktur, nach durchgereicht wurden. Sieht man sich all die Level 8+ an, wie sie sich mit fremden Geldern und zur Schau gestellten Reichtum darstellen, kann der Verbleib der Gelder durchaus nachvollzogen werden. Ist in Italien doch der bisher stärkste Markt, es wird sicherlich interessant zu beobachten, wie sich Lyoness hier wieder versucht herauszuwinden, zumal andere Länder mit einem Verbot zeitnah folgen werden. Wenn Lyoness sich weiter mit Apple, Amazon etc. vergleicht, ist dies nur noch lächerlicher.
Toro Rosso
Jetzt ist tatsächlich eine Scuderia eingestiegen ? Ob die so genau wissen, worauf sie sich einlassen... erfahren habe ich davon von einem Maketer, der zugleich betonte, dass wer JETZT noch glaubt, Lyoness sei ein Schneeballsystem, der solle ihn bitte von der Freundschaftsliste streichen..... so peinlich, aber bezeichnend, bei den geldgeilen Lyonesen geht schon lange der Zaster über jede Freundschaft.
GUT RECHERCHIERTE NEWS ZU LYONESS
Auf www.aktienrunde.de ist folgender gut recherchierte Artikel über Lyoness zu lesen: LYONESS - SERIÖS ODER BETRUG? LYONESS STEHT UNTER DRUCK. Lyoness hat sich 2018 zu mWG my World umbenannt, soll jedoch im folgenden vorerst noch als Lyoness bezeichnet werden. Die 2003 in der Schweiz von Hubert Freidl gegründete Handelsgesellschaft verspricht Mitgliedern beim Einkauf mit der von ihr herausgegebenen Cashback Card satte Rabatte für den Einkauf bei den der Organisation angeschlossenen Händlern. Geworben wird auch dafür, sich als Partner für 3.000 Franken einzukaufen und weitere Mitglieder beziehungsweise Partner zu werben, um so zusätzliche Rabatte zu erhalten. Lyoness sieht sich einer Reihe von Gerichtsprozessen ausgesetzt. Einige Gerichte beurteilen die Geschäftstätigkeit bereits als Schneeballsystem. Aktienrunde.de hart Lyoness unter die Lupe genommen und trägt die Fakten zusammen. DIE CASHBACK CARD VON LYONESS. Mit der Cashback Card von Lyoness-mWG myWorld können angemeldete Mitglieder online, aber auch in Geschäften bei mit dem Unternehmen verbundenen Partner einkaufen und so 1 bis 2 % des Einkaufswertes als Rabatt auf ihr Lyoness-Mitgliedskonto gutschreiben lassen. Ab einem angesammelten Rabatt von 10 Euro kann das Guthaben ausgezahlt werden. Das Prinzip ist zu vergleichen mit der Payback Card oder der Deutschland Card. In der Vergangenheit hatte es allerdings immer wieder Akzeptanz-Probleme gegeben. Grosse Partnerunternehmen, etwa Handelsketten wie Lidl oder der Reiseveranstalter TUI, die zwischenzeitlich als Partnerunternehmen geführt wurden, haben ihre Zusammenarbeit mit dem Unternehmen aufgekündigt. Es gab sogar Unternehmen, die auf der Homepage von Lyoness aufgeführt waren, sich allerdings nie bereit erklärt hatten, am Cashback-System des Unternehmens mitzumachen. Bis heute steht Lyoness deswegen unter Druck. Die grösste Kundschaft hat das Unternehmen deshalb heute auch in Osteuropa, aber auch in den USA und Südamerika. In Norwegen wurde die Cashback Card sowie das Partnerprogramm mittlerweile verboten. DAS PARTNERPROGRAMM VON LYONESS. Das Partnerprogramm von Lyoness \"Lyconet\" steht im Mittelpunkt der Kritik gegen dem Unternehmen. Es gibt bereits zahlreiche Urteile in Österreich, Norwegen und in einigen anderen Ländern, die Lyconet als illegales Ponzi Schema oder auch als Schneeballsystem qualifizieren. Auch deutsche Gerichte beschäftigen sich derzeit mit dem Unternehmen. Das Unternehmen wirbt damit, dass jeder der Partner wird und dafür umgerechnet 3.000 Schweizer Franken einzahlt, neue Mitglieder einwerben kann. Dafür bekommt der Kunde laut Unternehmen 0.5 % aller durch die eingeworbenen Mitglieder an Provision. Wer allerdings niemanden einwirbt, scheint leer auszugehen. LYONESS SCHEINT SCHWER UNTER DRUCK ZU SEIN. Zahlreiche Partner verlangen ihr investiertes Geld zurück und genau hier wird es auch schwierig für Lyconet. Es gibt bereits zahlreiche Klagen. Das Unternehmen beruft sich jedoch auf seine Allg. Geschäftsbedingungen. Allerdings wurden von den Gerichten bereits zahlreiche darin enthaltene Klauseln für ungültig erklärt und den Anlegern, die auf Auszahlung geklagt haben, Recht gegeben. Sie können ihre Mitgliedschaft kündigen. Auch in den USA gibt es rechtliche Probleme. Die Umbenennung in mWG myWorld scheint ebenfalls mit den zahlreichen anhängigen Prozessen und den bislang schon gefällten Urteilen zu stehen. Für verbleibende Mitglieder lohnt es sich, das Cash Back System im Grunde nur noch, wenn genügend Unternehmen mit mWG myWorld zusammenarbeiten und die versprochenen Rabatte sicher ausbezahlt werden. Hier bestehen allerdings ernstzunehmende Risiken in der Zukunft, vor allem dann, wenn weitere Partner die Zusammenarbeit kündigen. Das dürfte auch die Liquidität des Unternehmens schwer unter Druck setzen. So weit der Artikel auf aktienrunde.de Mein Kommentar: Ein noch grösseres Liquiditäts- Risiko besteht m.E. darin, dass es für Lyoness immer schwieriger wird, ihre Lyconet-Marketer bei der Stange zu halten. Sie sind ja der eigentliche Motor von Lyoness und sollten dafür sorgen, dass weiter in Lyoness investiert wird, beispielsweise durch den Kauf von Rabattgutscheinen und Discount Vouchers (Customer Clouds).
Was bedeutet der Beschluss in Italien \"jetzt\" für Lyoness?
Lyoness Italien hat nun zwei Monate Zeit, um einen neuen Marketingplan vorzulegen, der dann von der AGCM genehmigt werden muss. Verschiedene italienische Lyconet-Präsidenten behaupten, sie hätten alle bemängelnde Punkte im Beschluss bereits umgesetzt und hierfür „ein OK von der AGCM erhalten.“ Nach Rücksprache mit der AGCM ist diese Behauptung falsch. Die AGCM hat nichts dergleichen erhalten oder genehmigt. Im Moment können mit der Cashback-Karte noch weiter Einkäufe getätigt und auch noch KMU’s hinzugefügt werden. Aber alles was Premium, ESP, Cloud, EC1 und EC2 (die Haupteinnahmequelle) betrifft, ist untersagt. (Kennen wir alles aus Norwegen!)
NEUER BRISANTER ZEITUNGSARTIKEL IM SÜDTIROL
Die Südtirol News hat am 15.1.2019 folgenden Artikel veröffentlicht: LAUT VZS STRAFE VON ÜBER DREI MILLIONEN EURO. PYRAMIDENSYSTEM UND IRREFÜHRENDE BEWERBUNG: STRAFE FÜR LYONESS. Bozen. Das auch in Südtirol bekannte Lyoness System ist von der Antitust-Behörde mit einer Strafe von 3,2 Millionen Euro abgestraft worden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS)hin. Das System drehte sich um eine Rabattkarte, mit der Kundinnen und Kunden in bestimmten Geschäften bei Einkauf \"Geld sparen\" konnten. Doch die Organisatoren des Systems hätten mit der \"Karriere\" der Mitarbeitenden grosse Gewinne erzielt. Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt hat nach Abschluss eines langen und komplexen Untersuchungsverfahrens festgestellt, dass das von Lyoness Italien srl verwendete System zur Bewerbung des Kaufmodells \"cashback\" (d.h. Rückgabe eines pozentualen Anteils des an konventionierte Betriebe gezahlten Kaufpreises) inkorrekt sei, da es ein Pyramidenspiel darstelle, was vom Verbraucherschutzkodex als eine auf jeden Fall irreführende Geschäftspraxis eingestuft werden. Dass Bewerbungssystem habe die Vorteile dieses Cashback-Systems nur als Vorwand verwendet und habe in Wirklichkeit auf Rekrutierung einer hohen Anzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern als Verkaufsbeauftragte beruht. \"Waren diese beigetreten, wurde von ihnen eine sehr hohe \"Eintrittsgebühr\" von 2.400 Euro verlangt, um das erste Kommissionslevel zu erreichen und die \"Karriere\" als Lyconet Premium Marketer beginnen zu können. Daraufhin mussten die Marketer andere Verbraucherinnen und Verbraucher anwerben und weitere Zahlungen tätigen, um eine \"Karrierefortschritt\" zu erreichen\", erklärt die VZS. Im Zuge des Untersuchungsverfahrens sei festgestellt worden, dass das Cashback-System in Wirklichkeit nur einen sekundären Rang im wirtschaftlichen Umsatz des Systems Lyoness innehatte (etwa ein Sechstel der gesamten Einnahmen). Die Erreichung von hohen Levels bei den Shopping Points(der Entgeltmechanismus des Zahlungsplans) sei nämlich nur möglich, wenn die teilnehmenden Verbraucher oder die von ihnen rekrutierten Personen weitere Summen einzahlen. Wie festgestellt wurde, hätten mehrere zehntausende Verbraucherinnen und Verbraucher diese Summen eingezahlt, um in das System aufgenommen und darin bleiben zu können und nur ganz wenige Subjekte hätten es geschafft, effektiv relevante Positionen zu erreichen. \"Die Regulierungsbehörde hat des Weiteren festgestellt, dass die Methoden, mit denen die Eigenschaften, die Bedingungen und Fristen des Systems vorgestellt wurden, irreführend waren; die einzelnen Aspekte wurden weder bei Events noch auf den Webseiten angemessen erklärt. Auch fehlten auf den Webseiten einige Angaben, die für Verträge im Fernabsatz notwendig sind, wie z.B. Informationen über die Behandlung von Beschwerden, über das Rücktrittsrecht und den Gerichtsstand\", erklärt die VZS abschliessend. So weit der Artikel in den Südtirol News. Mein Kommentar: Solche Artikel sind bestens geeignet, Italiener davon abzuhalten, sich weiter bei Lyoness zu engagieren, da der Ruf von Lyoness damit zu Recht in Misskredit gebracht wird. Die \"Finanzquelle Italien\" von Lyoness dürfte ab heute ausgetrocknet sein.
PRESSEMITTEILUNG DER AGCM
Wie berichtet, hat die Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM), die italienische Wettbewerbsbehörde, am 14.1.2019 in einer Pressemitteilung über die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von EUR 3,200,000.- gegen die Lyoness Italia S.r.l. berichtet. Die deutsche Übersetzung der Pressemitteilung lautet in etwa wie folgt: \"Nach Abschluss eines komplexen und detaillierten Vorprüfungsverfahrens stellte die AGCM an der Sitzung vom 19.12.2018 fest, dass die von der Lyoness Italia S.r.l. betriebene Einkaufsgemeinschaft ein System beinhaltet, das nach dem Verbraucherschutzgesetz in jedem Fall als irreführend zu beurteilen ist. Das System, das unter dem Vorwand von Einkäufen mit Cashback angewendet wird, beinhaltet tatsächlich die Rekrutierung einer grossen Zahl von Verbrauchern, die bei Übernahme der Rolle als Vertriebler insbesondere eine Startgebühr zahlen müssen (umgerechnet EUR 2,400.- ) um die erste Provisionsstufe zu erreichen und die Karriere als Lyconet-Premium Marketer zu beginnen. Anschliessend müssen die Marketer andere Verbraucher anwerben und zusätzliche Zahlungen leisten, um ihre \"Karriere\" zu bestätigen und voranzukommen. In der Voruntersuchung konnte festgestellt werden, dass die Möglichkeit einen Rabatt auf Einkäufe in Form von Cashback zu erhalten, tatsächlich ein untergeordneter Aspekt des Lyoness-Systems ist. (etwa 1/6 der Gesamterlöse). Die Erzielung grosser Provisionen ist grundsätzlich nur durch Zahlung von Geldbeträgen durch die teilnehmenden Verbraucher oder durch die von diesen angeworbenen Personen möglich. Nach dem Ermittlungsergebnis haben Zehntausende von Konsumenten die oben genannten Beträge gezahlt, um am System teilzunehmen und um im System zu bleiben und nur sehr wenige Einzelpersonen haben tatsächlich bedeutende Positionen erreicht. Die AGCM hat auch ermittelt, wie die Merkmale und Bedingungen des Lyoness-Werbesystems dargestellt werden und festgestellt, dass diese sowohl auf den Webseiten wie auch bei Werbeveranstaltungen nicht ausreichend erklärt worden sind. Es fehlen auf den Webseiten auch bestimmte wesentliche Informationen, die für den Fernabsatz erforderlich sind, z.B. zur Bearbeitung von Beschwerden, zum Widerrufsrecht und zum zuständigen Gericht. Aufgrund der zahlreichen Beweise, die auch dank der Zusammenarbeit der AGCM mit der Guardia di Finanza zusammengetragen wurden, schloss die AGCM das Verfahren mit einer Gesamtstrafe von EUR 3,200,000.- ab.\" Mein Kommentar: Der AGCM muss für ihre ausgezeichnete Arbeit ein Kompliment gemacht werden. Nun fliessen also Millionen von Geldern, die von italienischen Lyoness-Mitgliedern an Lyoness bezahlt wurden in Form einer Strafzahlung an den italienischen Staat. Hoffentlich wissen nun auch die Tausenden von italienischen Geschädigten, was zu tun ist, um wieder zu ihrem Geld zu kommen.
BREAKING NEWS !
Wie bereits bekannt, führt die italienische staatliche Aufsichtsbehörde \"Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen die Lyoness Italia S.r.l. wegen deren unlauteren Geschäftspraktiken. Am 14.1.2019 hat die AGCM nun auf ihrer Webseite (agcm.it) ihre Ermittlungsergebnisse, worin auch die Discount Vouchers (Customer Clouds) beleuchtet wurden, bis ins letzte Detail bekannt gegeben. Die AGCM sieht im Geschäftsmodell von Lyoness einen schweren Verstoss gegen italienische Rechtsvorschriften. Sie hat daher gegen die Lyoness Italia S.r.l. eine Geldstrafe von EUR 3,200,000.- verfügt. Die AGCM wurde in ihren Ermittlungen unterstützt von der Antitrust-Spezialeinheit der Guardia di Finanza (italienische Finanz- und Zollpolizei). Mein Kommentar: Damit dürfte das Geschäft von Lyoness in Italien erledigt sein.
INTERESSANTE ERKENNTNISSE
Auf der Webseite LYONESSAUSSTIEG.at, die vom österreichischen Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schöberl betrieben wird, wird ausgeführt: BILD-ZEITUNG GIBT EINBLICK IN REKRUTIERUNG VON LYCONET MIT PROTZFOTOS. Das System von Lyoness, Cashback World oder Lyconet, wenn man den Vorgänger Galvagin mitzählt, gibt es bereits seit 2001. Die mittlerweile unter dem Namen \"Cashback World\" bzw.\"Lyconet\" be- und vertriebene Einkaufsgemeinschaft geht mit dem Zug der Zeit und wirbt junge und unerfahrene Interessenten als Vertriebler (sog. Marketer) mit Protzfotos in den sozialen Medien. PROTZFOTOS UND CHATEINLADUNGEN. Die erfolgreichen Marketer sind meistens nicht älter als 25 Jahre und führen angeblich ein Luxusleben, festgehalten per Foto in Privatjets, am Swimming Pool und in Porsches oder Ferraris. Die Interessenten werden von diesen Marketern, die als Influencer agieren, aufgefordert, sie per Privatnachricht zu kontaktieren. Einladungen in WhatsApp-Gruppenchats sind auch üblich. Meist folgt dann die Einladung zu einem \"Business -Seminar\" in den Konferenz-Räumen teurer Luxushotels. Laut eigenen Angaben wollen die präsentierenden Personen erklären, \"wie man Tausende Euro pro Monat verdient - ohne dafür zu arbeiten\". PRÄSENTATIONEN. Beim \"Business-Seminar\" wird zuerst die Cashback-Card mit den Einkaufs-und Rabattmöglichkeiten erklärt. Dann kommen die Vortragenden zum Hauptpunkt: \"Wir sprechen jetzt erst mal über diese Möglichkeit, die wirklich Umsatz macht, die wirklich krass ist\", so der Vortragende auf einem Seminar. Weil das Modell \"bombensicher\" sei, wolle man Lyoness auch in anderen Ländern etablieren. Wer sich ein Business-Paket von der Tochterfirma \"Lyconet\" für circa 2500 Euro kaufe, solle im Gegenzug am Umsatz in den jeweiligen Ländern beteiligt werden. Wer mehr Pakete kaufe, der verdiene auch mehr - so die Rechnung der Lyoness - Mitarbeiter. Nach drei Jahren habe man das Geld wieder herinnen. Es wird erzählt, was für ein riesiges Wachstumspotential Lyoness hat und dass alle Beteiligten reich werden könnten. \"Da waren Motivationstrainer, die einen dazu brachten, immer mehr zu investieren. Sie sagten, dass man stets sein Ziel vor Augen haben solle und seinen Weg gehen müsse.\" Es sei wie eine Gehirnwäsche. Es hersche ein enormer Druck schnell und viel zu investieren. Oft wird einem erklärt, man müsse sich schnell entscheiden, weil sonst die guten Platzierungen ausverkauft wären. In der Folge wird man bei weiteren kostenpflichtigen \"Schulungen\" unter Druck gesetzt, die Investitionen an seine Familie und Freunde weiterzuvertreiben. KRITIKER. Laut einem Ex-Mitarbeiter habe Lyconet gar nicht das Ziel, das System im Ausland zu etablieren. Man wolle nur an das Geld der Investoren kommen. Zu den grossen Lyoness-Partnern würden grosse Firmen wie McDonalds, Douglas und Ebay gehören, doch derartige Firmen wüssten oft nicht das Geringste von einer Partnerschaft. Tatsächlich seien fast nur lokale Geschäfte vertreten. Die Mitglieder würden zwar tatsächlich am Umsatz im Ausland beteiligt werden, doch der sei so gering, dass man bloss wenige Euro zurück erhalte. Geschädigte sagen regelmässig, dass System sei zu kompliziert. Wenn man es endlich kapiere, sei es längst zu spät. Viele Freunde, die man anwerbe, verliere man später, weil sie einem die Schuld geben. Auch der \"Finanzwesir\" sagte über Lyconet: Es ist immer dasselbe Schema. Die Verkäufer meinen, die Abkürzung zum Reichtum gefunden zu haben und man dürfe als Auserwählter mitmachen. Diese Abkürzung existiere aber nicht. \"Wenn etwas zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es meist auch nicht wahr\". KONTROLLRECHNUNG. Die letzte veröffentlichte Umsatzzahl ist von 2012 mit EUR 1,2 Mrd. Das klingt viel, aber es gab damals auch bereits 2,2 Mio. Mitglieder . Das macht einen Jahresumsatz von gerade einmal EUR 545.45 pro Mitglied. Wenn man noch berücksichtigt, dass, so wie beispielsweise in Norwegen , ca. 90 % des Umsatzes Investitionen der Mitglieder in das Rabattsystem selbst darstellen, dann kommt man auf Konsumumsätze von gerade einmal EUR 120 Mio. bzw. EUR 54.55 pro Mitglied pro Jahr.
NEUER BRISANTER ZEITUNGSARTIKEL
In der Zuger Zeitung ist heute folgender brisante Zeitungsartikel veröffentlich worden: EINE JUNGE FRAU KÄMPFT UM IHR ERSPARTES. Rund 23000 Franken hat eine 21-Jährige aus Zürich bei der umstrittenen \"Einkaufsgemeinschaft\" Lyoness einbezahlt. Als sie das Geld zurück will, folgt eine böse Überraschung. Sie will jetzt kämpfen. Hoffnung macht ihr ein Urteil des Zuger Obergerichts. Mehr aus dem eigenen Geld herausholen, das wollen Viele. Einige werden so auf die selbst ernannte länderübergreifende Einkaufsgemeinschaft Lyoness aufmerksam. Als gewöhnliches Mitglied erhält man Rabatte beim Einkauf bei Lyoness-Partnerunternehmen. Andere Vergütungen werden in Aussicht gestellt, wenn man sich im Empfehlungsmarketing als sogenannter Marketer betätigt. Es handelt sich unter anderem um ein Karriereprogramm, bei welchem Jene, die die Stufe 8 erreichen, Provisionen in Höhe von Fr. 75,000.- erhalten sollen. Die Höhe hängt davon ab wie viele Leute reingeholt werden und in welcher Höhe man sich finanziell beteiligt. Im Februar 2017stellte das Zuger Obergericht jedoch in einem vom Zuger Treuhänder Christian Plaschy angestrengten Zivilverfahren fest, dass das System von Lyoness als unlauteres Schneeballsystem zu qualifizieren sei und Verträge zwischen Lyoness und ihren Mitgliedern somit wegen Sittenwidrigkeit nichtig seien. (Ausgabe vom 4. Februar 2018) Dies macht nun einer 21-Jährigen Hoffnung. ERST DIE HÄLFTE, DANN GAR NICHTS. Die junge Frau aus Zürich machte bei Lyoness mit. Sie liess sich dazu von einer ehemaligen Schulkollegin überzeugen und wurde Ende 2016 Marketer. Um ihre Chancen auf Provisionen durch geworbene Mitglieder zu vergrössern, zahlte sie, wie sie es ausdrückt, mehrfach Beträge ein - rund 23000 Franken. \"Das Höchste, was ich erhielt, waren einmal 100 Franken\", so die junge Frau. Weil ihr das System fast nichts gebracht habe und sie aus privaten Gründen ihr Erspartes wieder gebraucht habe, habe sie angefragt, ob ihr dies wieder ausbezahlt werden könne. Beim Kundenservice der Lyoness Suisse GmbH, die bis zum Juni dieses Jahres ihren Sitz in Cham hatte, habe man ihr dann gesagt, dass das möglich sei, sie müsse aber per Brief kündigen. \"Ich schickte also einen eingeschriebenen Brief\", erinnert sie sich. Als sie dann auch nach einem Monat keine Antwort erhalten habe, habe sie nachgefragt. \"Man sagte mir, der Brief sei verloren gegangen und statt von einer kompletten Rückzahlung war plötzlich nur noch vom halben Betrag die Rede\", erinnert sie sich. Doch auch da sei sie immer wieder vertröstet worden, bis ihr dann die Rechtsabteilung der Lyoness Europe AG in Buchs SG, wo auch die Lyoness Suisse ihren Sitz hat, mitgeteilt habe, dass ihre Forderung unberechtigt sei und ihr überhaupt kein Geld zurückbezahlt werden könne. Denn entgegen ihrer Darstellung habe sie kein Geld bei der Einkaufsgemeinschaft platziert, sondern schlichtweg Rabattgutscheine gekauft. Zudem habe sie sich durch die Vereinbarung für unabhängige Marketer bewusst für den unternehmerischen Weg entschieden und handle als selbständige Unternehmerin. Ihre Erklärung, dass ihr mitgeteilt worden sei, man würde ihr den vollen oder mindestens einen Teil des Betrages zurückerstatten, wird zudem als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Derartige Zusagen mache man nicht. \"Ich fühle mich wirklich total verschaukelt und will mein Geld zurück\", regt sie sich nun auf. Sie brauche dieses dringend. Konfrontiert mit dem Fall der 21-Jährigen fühlt Christian Plaschy sich an seinen eigenen Fall erinnert. \"Es wird die klassische Verzögerungs - und Vernebelungstaktik angewendet\". So stimme beispielsweise die Behauptung gar nicht, dass man Gutscheine erwerbe, vielmehr handle es sich um von Lyoness ausgestellte sogenannte Gutscheincodes für den späteren Kauf von Gutscheinen. (Anm: Warengutscheinen von Lyoness- Partnerunternehmen) .\"Es ist eben ein undurchschaubares System\", sagt Plaschy. Auch er war Marketer bei Lyoness. Als er aber festgestellt habe, dass so gut wie gar nichts vom Bonusprogramm zurückfliesse, wollte er sein Geld zurück, was ihm mit ähnlicher Begründung verwehrt worden sei. Dann klagte er und gewann. \"Da die Verträge laut Urteil nichtig sind, ist es egal, was für Begründungen die Rechtsabteilung heranzieht; die Frau hat einen Anspruch auf eine Rückzahlung ihres Geldes.\", so Plaschy. Seit dem Urteil hätten sich schon mehrere Betroffene bei ihm gemeldet, es lohne sich, für den Rückerhalt des Geldes zu kämpfen. Dass Lyoness zudem nicht mehr in Cham ist, wertet er als Indiz, dass die Firma so vermeiden will, noch einmal mit den gleichen Richtern konfrontiert zu werden. LYONESS WEHRT SICH GEGEN VORWÜRFE. Lyoness widerspricht auf Nachfrage. Die Verlegung des Standortes sei für ein dynamisches Unternehmen, das stetig wachse, nichts Aussergewöhnliches. Mit dem neuen Standort seien neue Synergien geschaffen und die Effizienz erhöht worden. Auch die Aussagen Plaschy\'s, die Frau habe gar keine Gutscheine, sondern nur Codes erworben, widerspricht das Unternehmen. Bereits seit Nov. 2014 gebe es dieses Produkt weltweit nicht mehr. Seit diesem Zeitpunkt seien daher keine Anzahlungen auf Gutscheinbestellungen mehr möglich. Die Frau habe sich erst im Dezember 2016 überhaupt registriert und Rabattgutscheine gekauft. Es sei bei Lyoness generell nicht möglich, \"Geld zu platzieren\" beziehungsweise \"Investments\" zu tätigen\", so Lyoness. Zum Urteil des Obergerichts Zug und dessen mögliche Auswirkungen schreibt die Einkaufsgemeinschaft, dass dies ein Zivilverfahren betreffe, das von einem ehemaligen Mitglied angestrengt wurde. Es handle sich hier ausschliesslich um eine Einzelfallentscheidung. Lyoness sei dessen ungeachtet davon überzeugt, dass das Gericht sein Urteil auf einer fragwürdigen Anwendung von Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gefällt habe. Zudem sei in der Schweiz ein weiteres Gerichtsverfahren hängig, in welchem Lyoness wiederum mit dem Vorwurf des Schneeballsystems konfrontiert worden sei und das Unternehmen gehe davon aus, dass in diesem Verfahren die Rechtsansicht des Obergerichts widerlegt werde. Und die 21-Jährige, die ihr Erspartes zurück will? Sie wurde von der Lyoness-Rechtsabteilung informiert, dass es in Einzelfällen Kulanzlösungen gebe. Wie bei Krankheiten oder unverschuldeten Zahlungsschwierigkeiten. Falls sie die Erfordernisse erfülle, solle sie sich melden. Eine komplette Rückzahlung sei jedoch nicht vorgesehen. So weit der Artikel in der Zuger Zeitung. Mein Kommentar: Für die junge Frau galten die AGB Fassung Nov. 2014. Gemäss Art. 7 dieser AGB können Mitglieder Lyoness- Gutscheine \"in Form eines Gutscheincodes\" erwerben und diese beim Kauf von Warengutscheinen von Lyoness-Partnerunternehmen \"einlösen\". Die Lyoness-Gutscheine können jedoch nicht , wie Lyoness ausdrücklich festhält, \"unmittelbar\" für Einkäufe bei Partnerunternehmen verwendet werden. Die Lyoness-Rabattgutscheine können also nicht 1 : 1 für den Erhalt von Warengutscheinen von Partnerunternehmen genutzt werden, sondern nur im \"Rahmen des jeweiligen Gutscheincodes\". Der Gutscheincode entspricht dem Rabatt, den Lyoness erhält, wenn Mitglieder beim Partnerunternehmen einkaufen. Somit müsste die 21-Jährige aus Zürich, wenn sie Lyoness-Rabattgutscheine erworben hat und Gutscheincode 5 ( =vom Händler Lyoness gewährter Rabatt) zur Anwendung kommt, Fr. 437,000.- aufzahlen, um dann Warengutscheine des gewünschten Partnerunternehmens von Fr. 460,000.- zu erhalten! Da Lyoness die Warengutscheine vom Partnerunternehmen aber mit einem vorher ausgehandelten Rabatt von (Beispiel) 5 Prozent erhält, muss sie dafür nur Fr. 437,000.- zahlen. Mit diesem üblen Trick kann Lyoness Gelder, die ihr für ihre eigenen Rabattgutscheine überwiesen werden, stets sofort als Ertrag verbuchen. Dass Lyoness nun schlussendlich doch von einer möglichen \"Kulanzlösung\" spricht, zeigt, dass sie es nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen will. Sie tut gut daran, ein solches Verfahren zu vermeiden.
LYONESS ERSCHLIESST SICH NEUE GELDQUELLE
Nachdem die bisherigen Geldquellen von Lyoness zu versiegen drohen, ist Lyoness gezwungen, sich neue Geldquellen zu erschliessen. Bereits gibt es darüber in der österreichischen Online-Zeitung trendingoptics.at folgenden Bericht datiert vom 13. Dezember 2018: 360 LAB. DIESES FIRMEN-NETZWERK STECKT HINTER DEM NEUEN STARTUP-ACCELERATOR Seit Oktober hat das heimische Start-up - Ökosystem einen neuen Player mit Sitz in Graz. Das 360 Lab verspricht ein internationales Accelerator-Programm, das teilweise in San Francisco stattfindet, und ein Funding von 100.000 Euro pro Startup.Zur Eröffnung wurde das neue Lab sogar von Dompfarrer und Prälat Heinrich Schnederl gesegnet. Für den ersten Batch haben sich den Betreibern zufolge mehr als 1.000 Startups beworben.12 Auserwählte haben diese Woche um einen Einzug in den Accelerator gepitcht. Fünf davon hat eine Jury in das Programm gewählt. Die Einladung zu dem Pitch-Event sorgte im Vorfeld für Irritation in der Startup-Szene. Man möge sicherstellen, dass die Teilnehmer des Events zeichnungsberechtigt sind, heisst es in den Teilnahmebedingungen, die Trending Topics vorliegen. Denn für das Programm nehme 360 Lab Firmenanteile. 100.000 EURO INVESTMENT FÜR 8 PROZENT. Die Details des Vertrages werden nicht genannt, aber es folgt der Hinweis, man möge doch seinen Platz für eines der anderen 1.000 Startups freigeben, wenn man nicht bereit ist, ihn zu unterschreiben. Auf Nachfrage von Trending Topics präzisiert 360 Lab den Deal. Für Leistungen im Wert von 250,000.- Euro, davon 100,000.- in Cash, nimmt der Accelerator acht Prozent. Der Vertrag müsse auch nicht sofort vor Ort unterschrieben werden, beschwichtigt Martin Trink, der das Accelerator-Programm leitet, im Gespräch mit Trending Topics. LANGFRISTIGE PARTNERSCHAFT ANGESTEBT. \"Wir wollen, das sich die Startups mit ihren Shareholdern absprechen\", sagt Trink. Es gehe lediglich darum, die grundsätzliche Möglichkeit festzuhalten. \"Wir starten mit einer Option und steigen dann vielleicht bei einer nächsten Kapitalrunde ein.\" Es gehe dem Lab um eine langfristige Partnerschaft. Zu den 100.000 Euro Kapital kommen zahlreiche Sach- und Serviceleistungen. In dem ersten Programmteil stellt 360 Lab ein Büro in Graz sowie eine Vollzeitkraft pro Startup aus dem Accelarator-Team zur Verfügung. Das Lab übernehme auch die Kosten des Programmteils in den USA. Nach dem Proof of Concept in Europa geht es laut Trink darum, das Startup global aufzustellen und für eine \"hoch bewertete Series A\" VC-Finanzierung fit zu machen. \"Wir haben versucht, einen Deal zu schüren, der für Startups super ist.\" 360-LAB-MUTTER GEHÖRT LYONESS GRÜNDER. Soweit so klar. Weniger bekannt sein dürfte den Bewerbern des 360 Lab aber vielleicht sein, wer genau hinter ihrem möglichen neuen Gesellschafter steckt, sollten sie den Vertrag unterschreiben. Der Accelerator heisst mit vollem Namen myWorld 360 Innovation Lab GmbH und gehört laut Firmenbuch zu hundert Prozent der britischen MyWorld Holdings Limited, die Lyoness-Gründer Hubert Freidl gehört. Die MyWorld Holdings Limited wiederum ist die Muttergesellschft der myWorld International Ltd. (das zeigt das britische Handelsregister). Die myWorld International Ltd. wiederum ist die Mutter der ehemaligen Lyoness-Landesgesellschaft in Österreich, die heute mWA myWorld Austria GmbH heisst. Die Lyoness Austria war vor der Übertragung an die britische myWorld laut Firmenbuch im Besitz der Schweizer Lyoness Europe AG, die wiederum der Lyoness International AG gehört. Lyoness wurde für den Shopping - Club, der in Lyconet bzw. Cashback World aufgegangen ist, in der Vergangenheit von Gerichten in der Schweiz und in Österreich wiederholt als Schneeballsystem bezeichnet. Das Unternehmen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Dieses Konstrukt ist kompliziert und 360 Lab weist eine Verstrickung darin zurück. 360 Lab ist laut Firmenbuch mit 25 Prozent and der Kapun GmbH beteiligt, die Christian Stefan Kapun gehört, der gemeinsam mit Mario Kapun auch die Firma Kapun Immobilien und Beteiligungs GmbH besitzt. Mario Kapun war bis 2014 Lyoness-Österreich-Chef und bis heuer auch Chef der Grazer Lyconet-Holding, die ebenfalls Lyoness-Gründer Hubert Freidl gehört. STAATSANWALT ERMITTELT GEGEN FREIDL. In Österreich ermittelt nach wie vor die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Hubert Freidl, der mittlerweile in Monaco lebt, wegen des Verdachts auf Verletzung der Prospektpflicht - es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Freidl stand bei der Eröffnung des 360 Lab in Graz in erster Reihe. Besonders stolz ist der Startup-Beschleuniger darauf, den Teilnehmern des Programms in Europa einen Test-User-Markt von mehr als zehn Millionen Kunden zur Verfügung stellen zu können. Dass es sich dabei um Cashback-World-Kunden handelt, daraus macht 360 Lab kein Geheimnis. \"Die potentiellen 10 Millionen User sind Cashback-World-Mitglieder, welche wir Startups als Testmärkte für ihre Product-Market-Fits zur Verfügung stellen können\", erklärt 360-Innovation-Lab-Chef Christian Vancea auf Nachfrage von Trending Topics. Zuletzt wurde Cashback World in Norwegen als \"illegales, pyramidenspielartiges Verkaufssystem\" verboten. In Österreich hat der OGH 2014 zahlreiche Vertragsklauseln von Lyoness als illegal eingestuft. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt für Geschädigte mit Verträgen, die älter sind als 2014, eine Sammelaktion. Laut VKI laufen die Gespräche mit Lyoness bzw. my World noch und zielen derzeit auf eine aussergerichtliche Einigung ab. Die beanstandeten Klauseln wurden nach dem OGH-Urteil geändert -bei Cashback World handelt es sich laut Homepage um eine herkömmliche Shoppingkarte, die Kunden Rabatte auf Basis ihrer Einkaufsvolumens bei Partnerbetrieben bietet. LYCONET-MARKETER WERBEN NEUE CASHBACK-MITGLIEDER AN. Die umstrittene Vertriebsschiene wurde ausgelagert und firmiert nun unter dem Namen Lyconet. Die Informationen auf der Webseite sind spärlich. Lyconet-Marketer, so steht dort, akquirieren neue Mitglieder für die Cashback-World-Community (also den \"Testmarkt\" von 360 Lab). \"Sie akquirieren neue Mitglieder und Partnerunternehmen für die in 47 Ländern operierende Shopping Community Cashback World und bauen sich so ein eigenes, lukratives Shopping Network auf\" heisst es auf der Lyconet-Webseite. Jedenfalls handelt es sich um ein Modell, bei dem Mitglieder für das Werben neuer Mitglieder vergütet werden (siehe Lyconet-Vereinbarung). Die Geschädigten in der VKI-Sammelaktion haben durch Einzahlungen in das frühere Lyoness-System laut VKI meist Beträge in vier- bis fünfstelliger Höhe verloren. Sie haben ein Startpaket ab 1.500 Euro erworben, mit dem Versprechen, am Erfolg des Netzwerkes zu partizipieren - unabhängig davon, wie viele neue Mitglieder sie selbst werben. Lyoness bezeichnete die beanstandeten Geschäftspraktiken als \"Altlasten\", die längst nicht mehr angeboten würden\". So weit der Artikel in trendingtopics.at. Mein Kommentar. Den Startups ist entschieden davon abzuraten, sich mit 360 Lab, hinter der letztendlich Hubert Freidl steht, ins Bett zu legen. Es ist zu befürchten, dass 360 Lab versuchen wird, weit unter Wert zu einer Beteiligung von 8 % an den aussichtsreichsten Startups zu kommen. Auch bei den in Aussicht gestellten \"Sach- und Service-Leistungen\" im Wert von 150.000 Euro ist höchste Vorsicht geboten. Darüber, dass sich Heinrich Schnuderl, der Dompfarrer von Graz, dazu bereit erklärt hat, die 360 Lab öffentlich zu segnen, fehlen mir die Worte. Der Vizebürgermeister von Graz, Mario Eustacchio, sollte sich in Zukunft, wenn er zu einer solchen Veranstaltung eingeladen wird, besser über den Veranstalter informieren.
Der Dezember 2018 ist der Monat der Entscheidungen für Lyoness in Italien und Norwegen!
Die Autorità garante della concorrenza e del mercato, auch bekannt als Antitrust oder AGCM, ist die nationale Wettbewerbsbehörde Italiens. Am 18.12.2018 fällt das Urteil in Italien, ob Lyoness dort als Schneeballsystem eingestuft wird oder nicht. Der Sachverhalt dürfte wie in Norwegen gelagert sein. Für Cashback World ist Italien tatsächlich der stärkste Markt, was die Tätigkeit von Lyconet und deren Vertrieb mit Anwerben neuer „Sponsoren“ nicht besser macht. Am 11.12.2018 entscheidet man in Norwegen darüber, ob die Wettbewerbsbehörde (formale) Fehler im Verbotsverfahren gemacht hat. Wird dies verneint, ist die Entscheidung zum Verbot von Lyoness in Norwegen endgültig und auch die eingeschränkte Erlaubnis für das Cashback World-Geschäft erloschen.
Lyoness betont nicht Bestandteil von strafrechtlichen Ermittlungen in Deutschland zu sein! Nur Geschäftsführer betroffen!
In einem Schreiben vom 22.11.201 im Verfahren 11 Cg 75/16s 8 auf Seite 2, Absatz 3 (Schreiben liegt vor) teilen die Lyoness-Anwälte folgendes mit: „Es ist zwar richtig, dass zu Az. 115 Js 915/16 der Staatsanwaltschaft Köln ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, jedoch wird dieses gegen den aktuellen und den ehemaligen Geschäftsführer der mWG myWorld Germany GmbH mit dem Sitz in Köln (welche vormals unter Lyoness Germany GmbH firmierte) geführt. Die mWS myWorld Solutions AG wie auch mWG myWorld Germany GmbH sind darin weder involviert, noch sonst irgendwie beteiligt. Die beiden Beschuldigten werden durch zwei jeweils unterschiedliche Rechtsanwälte vertreten.“ Nun soll der ehemalige und aktuelle Geschäftsführer (Libor Smerda & Guido van Rüth) verantwortlich für dieses Debakel sein? Lyoness sei darin weder involviert, noch sonst irgendwie beteiligt? Interessant!
zum Piepen
und kaum ist der neue Verhaltenskodex raus, verschwindet die Lyoness Propaganda aus den Facebook-Profilen. Sie hören aufs Wort, die Marketer, - mal sehen, ob sie nun auch höflicher werden als zuletzt. Denn bei der kleinsten Kritik wurde man als \" pressehörig\", \" dumm \", \"vernagelt\", \" einspurig\" verhöhnt. Da ist also noch viel Luft nach oben :)
Sinkendes Schiff
Zahlreiche Lyonesen und Bald-Millionäre schalten ihr Instagram Profil auf privat. In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Blender ihr zuvor öffentliches Profil auf privat umgestellt. Zuvor wurden in kurzen Abständen schlaue Weisheiten und gefakte Fotos der Öffentlichkeit zur Schau gestellt. Die ganze Welt sollte dabei sein, wenn Tausende von jungen und schlecht ausgebildeten Lyonesen mehr oder weniger gleichzeitig zu unglaublichem Reichtum gelangen. Nun haben zahlreiche selbsternannte „Unternehmer“ kleinlaut nachgegeben und eingesehen, dass Lyoness/myWorld nur eine betrügerische Geldvernichtungsmaschine ist. Der Druck der realen Welt ist zu gross geworden. Zu lange haben sich diese Lyonesen Keiler der Lächerlichkeit preisgegeben und zu spät bemerkt, dass ihr gesamtes Umfeld nur noch Mitleid mit ihnen hat.
Europas größte Fachhandelskette „FRESSNAPF“ kein offizieller Partnerunternehmen!“ Lyconet-Interessent deckt nächsten „Fake-Partner“ auf!
Die Fressnapf Holding SE ist ein Franchise-Unternehmen mit Sitz in Krefeld. Sie ist mit 1.459 Märkten (davon 886 in Deutschland) sowie rund 12.000 Mitarbeitern in Europa die größte Fachhandelskette für Tiernahrung und -zubehör. Der Umsatz betrug im Jahr 2017 rund 1.978 Mio. €. Inzwischen ist das Unternehmen FRESSNAPF von der Cashback World-Seite verschwunden. Wie es dazu kam, haben wir einem umsichtigen und aufgeklärten Lyconet-Interessenten zu verdanken, der die richtigen Fragen an der richtigen Stelle stellte. Ich habe daraufhin ebenfalls das Unternehmen FRESSNAPF kontaktiert und relevante Gerichtsurteile, Gutachten etc. zur Verfügung gestellt. Hier die Rückantwort der Pressestelle: Sehr geehrter Herr Ecker, danke für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache und Prüfung im Haus besteht keine Kooperation zwischen der Fressnapf-Gruppe mit den von Ihnen genannten Unternehmen. Im Rahmen eines Affiliate-Programms in Deutschland gab es eine mittelbare Kooperation, die aber zwischenzeitlich beendet worden ist. Mit den besten Grüßen aus Krefeld Pressesprecher Manager Corporate Relations Fressnapf Holding SE D-47809 Krefeld Nachstehend die Nachricht an uns und die verifizierte Korrespondenz zwischen dem Lyconet-Interessenten *Stefan und FRESSNAPF. ————————— Nachrichtentext: „Hallo, ich habe zum Thema „Lyoness“ ein weiteres Fake-Partnerunternehmen ausfindig machen können. Bei meiner eignen Recherche (Nachdem mich eine Freundin auf solch ein Marketer-Werbetreffen mitgenommen hatte), wollte ich einfach mal schauen, wie es mit Fressnapf aussieht…Folgend, zuerst mein Anschreiben, sowie die Antwort von Fressnapf Deutschland: „Hallo
Wertlose Beiträge
Lyoness/myWorld Gockel bzw. Marketer brüsten sich auf Instagram immer damit, besonders grossen Zuspruch und Likes für Ihre geistreichen Beiträge zu erhalten. Nun wurden diese Likes genauer untersucht. Das Ergebnis ist niederschmetternd: Rund 60% der Likes stammen von Werbetreibenden, Firmen oder Produkten. Die liken aufgrund der Dynamik immer alles und interessieren sich nicht für die Inhalte der Lyonesen. 25% der Likes stammen von anderen Gockel / Marketer von Lyoness/myWorld. Und lediglich 15% der Likes konnten mehr oder weniger sicher echten Personen zugeordnet werden. In anderen Worten ausgedrückt bei 100 Likes sind höchstens 15 Likes wirklich echt, wobei sogar diese 15 Likes noch mit Vorsicht zu geniessen sind, da es sich oft um Verwandte, Bekannte und Freunde des Marketer handelt. Daher das verheerende Fazit: Es ist aufgrund dieser Untersuchung davon auszugehen, dass die Beiträge der Lyoness/myWorld Marketer in Tat und Wahrheit eigentlich niemanden ansprechen oder interessieren, der nicht zu den oben erwähnten Gruppen gehört. Die gerne benutzten „hohen“ Zuspruchsraten eines Beitrages sind daher völlig wertlos.
Lyoness/myWorld verliert Unterstützung
Die Tage von Lyoness/myWorld scheinen gezählt zu sein. Über mehrere Wochen wurden die Aktivitäten der Gockel auf Instagram und Facebook analysiert. Wie bereits früher erwähnt verlieren verschiedene Marketer, die noch vor Monaten vollmundig damit geprahlt haben, bald Milionäre zu sein und teure Autos zu besitzen, unglaublich viele Followers. Zudem posten die gleichen Gockel nun viel seltener und fast nichts mehr im Zusammenhang mit Lyoness/myWorld. Scheinbar hat auch der letzte leichtgläubige Follower gemerkt, dass das ganze Lyoness Gebilde nur Schein und Trug ist. Aus verlässlichen Quellen ist zudem bekannt, dass verschiedene Gockel wegen Lyoness hohe Kredite aufgenommen haben und nun massive finanzielle Probleme haben, da die wegen Lyoness getätigten Kredite nicht zurück bezahlt werden können. Heute posten die gleichen Gockel kleinlaut Bilder von Essen, Tieren oder sportlichen Aktivitäten und nicht mehr von teuren Autos, Luxusreisen, Uhren oder Schmuck. Und die wenigen hoffnungslosen Marketer, welche immer noch für das illegale Schneeballsystem auf Opferjagd gehen, benutzen eine teils unglaublich agressive Sprache in den Posts. Das verdeutlicht, unter welchem immensen finanziellen Druck diese Schaumschläger stehen.
Europas größte Fachhandelskette „FRESSNAPF“ kein offizieller Partnerunternehmen!“ Lyconet-Interessent deckt nächsten „Fake-Partner“ auf!
Die Fressnapf Holding SE ist ein Franchise-Unternehmen mit Sitz in Krefeld. Sie ist mit 1.459 Märkten (davon 886 in Deutschland) sowie rund 12.000 Mitarbeitern in Europa die größte Fachhandelskette für Tiernahrung und -zubehör. Der Umsatz betrug im Jahr 2017 rund 1.978 Mio. €. Inzwischen ist das Unternehmen FRESSNAPF von der Cashback World-Seite verschwunden. Wie es dazu kam, haben wir einem umsichtigen und aufgeklärten Lyconet-Interessenten zu verdanken, der die richtigen Fragen an der richtigen Stelle stellte. Ich habe daraufhin ebenfalls das Unternehmen FRESSNAPF kontaktiert und relevante Gerichtsurteile, Gutachten etc. zur Verfügung gestellt. Nachstehend die Nachricht an uns und die verifizierte Korrespondenz zwischen dem Lyconet-Interessenten und FRESSNAPF. -------------------------------------------------------------------------------- Nachrichtentext: \"Hallo, ich habe zum Thema \"Lyoness\" ein weiteres Fake-Partnerunternehmen ausfindig machen können. Bei meiner eignen Recherche (Nachdem mich eine Freundin auf solch ein Marketer-Werbetreffen mitgenommen hatte), wollte ich einfach mal schauen, wie es mit Fressnapf aussieht...Folgend, zuerst mein Anschreiben, sowie die Antwort von Fressnapf Deutschland: \"Hallo
Link
https://www.tilllate.com/de/mobile/story/schneeball-system-grauzone?ref=home-story-2#1
Link des 20 Minuten Bericht
Hast du den Link zu Deinem Bericht?
Guter Bericht auf 20 Minuten
Bericht heute auf 20 Minuten. Tönt verdächtig nach Lyoness.... Sie locken mit teuren Autos, edlen Anzügen, schicken Hotels, luxuriösen Uhren und mit Anerkennung: Firmen, die Jugendlichen mit dem Schneeballsystem das grosse Geld versprechen. Die Realität sieht jedoch anders aus: Falsche Freunde, leere Versprechungen und oftmals Schulden treten früher oder später an die Oberfläche. Im Interview erzählt Kristina A. ihren Weg von Naivität bis Ernüchterung. Angefangen hat alles vor etwa sechs Jahren. Kristina war mit Kollegen im Ausgang, als ein gut gekleideter Mann Mitte 20 auf sie zukam. Er erklärte ihr das Konzept der in Zug ansässigen Finanzberatungs-Firma. Am entsprechenden Info-Anlass waren mehrere Dutzend Personen anwesend. Vor dem Gebäude standen teure Autos, die Referenten versprachen das grosse Geld. Bereits am darauffolgenden Montag sollte es losgehen – doch zuerst waren alle Teilnehmer zum Kauf von Info—und Fortbildungsmaterial verpflichtet. «Die Unterlagen fielen mit mehreren hundert Franken ins Gewicht», erzählt Kristina. Die Anfänger mussten zudem 250 Kontakte in ihrem Umfeld sammeln. Diese wurden später für Finanzberatungs-Angebote in den Bereichen Krankenkasse und Vorsorge verwendet. Der Firmenname sollte dabei möglichst selten erwähnt werden – immerhin gab es auf diversen Internetseiten schon eine ganze Menge gar nicht positiver Erfahrungsberichte. Während der Woche hatten die Angestellten bis zu 30 Kundentermine in teuren Restaurants und edlen Bars. Die Spesen wurden nicht gedeckt. Kristina war ehrgeizig, arbeitete sieben Tage in der Woche und konnte neue Leute anheuern. In einem Monat macht sie einen Umsatz von fast 50’000 Franken. Doch reich wurde sie nie: «Wir hatten durch die teuren Meetings und ständig neuen, verpflichtenden Materialkäufen und Weiterbildungen immer extrem hohe Fixkosten», so die heute 26-Jährige. Viele ihrer Team-Kollegen lebten über ihre Verhältnisse. Dass sich ihre alten Freunde abwendeten, störte Kristina wenig: «Mir wurde eingetrichtert, die seien bloss eifersüchtig.» Nach ungefähr einem Jahr bröckelte die Fassade. «Sogar auf Kaderhöhe hatten einige mit Beitreibungen zu kämpfen», erzählt Kristina. Ausserdem verschuldeten sich viele Mitarbeiter, weil sie nicht genügend Verträge abschliessen konnten und somit wenig bis gar keine Provision erhielten. Kristina merkte, dass sie so nicht weitermachen konnte. Als sie kündigte, bot man ihr zuerst Geld an. Später warf man ihr vor, ihr Team im Stich zu lassen. Doch Kristina blieb hart und brach den Kontakt zu den ehemaligen Mitarbeitern ab. Die Zeit habe Spuren hinterlassen. Sie lasse sich jetzt nicht mehr so leicht beeinflussen, sei kritischer, aber auch misstrauischer geworden. Das Schneeballsystem, auch Pyramidensystem genannt, ist ein zwielichtiges Geschäftsmodell: Eine wachsende Zahl Neu-Teilnehmer investiert eine Startsumme, die grösstenteils dazu verwendet wird, die Gewinnversprechen an die Alt-Teilnehmer zu erfüllen. Obwohl heute in den meisten Ländern verboten oder zumindest in einer gesetzlichen Grauzone angesiedelt, sind solche Systeme immer wieder anzutreffen.
DIE GUTEN INFORMATIONSQUELLEN ÜBER LYONESS
Es ist erstaunlich, dass es Lyoness/Cashback World immer noch (wenngleich immer weniger) gelingt, neue Partnerunternehmen, neue Lyconet-Marketer und insbesondere auch neue \"Investoren\" zu finden. Bei den \"Investoren\" denke ich an Jene, die auch heute noch an die meist utopischen Gewinnversprechungen glauben und ihr Geld in Discount Vouchers (Customer Clouds) stecken. Dies obwohl befürchtet werden muss, dass die Käufer solcher Schrottpapiere einen Grossteil ihres Geldes verlieren werden. Am Schlimmsten sind Jene dran, die sich zur Finanzierung ihrer Investition verschuldet haben. Jene, die in früheren Jahren Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe, Anzahlungen auf Originalgutscheine geleistet oder Optionen zur Finanzierung von Werbekampagnen gekauft haben, gehören bereits zu den grossen Geschädigten. Es ist nachweisbar, dass Lyoness ihren Anhängern über die Jahre Hunderte von Millionen Franken unrechtmässig abgenommen hat und sich dabei ungerecht bereichert hat. Die grössten Profiteure sind Hubert Freidl, Monaco/Mallorca und seine engere Entourage, zur der Marko Sednovik, Mario Kapun, Marco Oreggia und Gerry Seebacher gehören. Diese Herren halten sich öfters auf Mallorca auf und vergnügen sich dort in ihren Villen und der luxuriösen Lyco-Lounge. Dabei gibt es Im Internet-Zeitalter genug leicht erreichbare, glaubwürdige und nachvollziehbare Informationen, woraus hervorgeht, dass Lyoness eine unlautere Geschäftspraxis verfolgt und insbesondere, dass sie ein illegales Schneeballsystem nach den jeweiligen nationalen Gesetzen gegen den unlauteren Wettbewerb betreibt. Nebst dem K-Tipp-Forum ist die Wikipedia-Seite über die Lyoness International AG eine hervorragende Informationsquelle. Daraus geht u.a. hervor: 1. In Norwegen wurde Lyoness bzw. Cashback Word verboten, da es ein illegales Pyramidenspiel ist. 2. Die österreichische Arbeiterkammer, der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI), als auch der schweizerische Beobachter mahnen eine skeptische bzw. kritische Haltung gegenüber den versprochenen Vorteilen des Konzerns an. 3. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erfolgreich gegen Lyoness geklagt. Es ist(vom österreichischen Obersten Gerichtshof) festgestellt worden dass 61 Klauseln (ein Negativrekord) in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzeswidrig gewesen sind. 4. Das Oberlandesgericht Wien hat im Zuge des bei der Wirtschafts- und Korruptions- Staatsanwaltschaft (WKStA) hängigen Ermittlungsverfahrens entschieden dass Lyoness kein Pyramidenspiel im strafrechtlichen Sinn ist und die WKStA hat somit ihre Ermittlungen eingestellt. (Dazu ist zu bemerken, dass das Oberlandesgericht Wien auf Antrag von Lyoness nur entschieden hat, dass das Ermittlungsverfahren der WKStA gegen die Lyoness Europe AG einzustellen ist. Dies entschied das Oberlandesgericht nicht zuletzt deshalb, weil der bei der WKStA zuständige Staatsanwalt Michael Schön seine 4-jährigen (!) Ermittlungen trotz des riesigen Schadenpotentials nicht mit der notwendigen Entschlossenheit geführt und verschleppt hatte. Über die Gründe dieses sonderbaren Verhaltens eines Staatsanwalts darf gemutmasst werden. 5. Es werden 18 Gerichtsurteile aufgelistet, in welchen Lyoness unterlegen ist und verpflichtet wurde, den Geschädigten ihr Geld zurückzuzahlen, darunter auch das rechtskräftig gewordene Urteil des Obergerichts des Kantons Zug vom 23.2.2017. 6. Es wird auf die laufenden Ermittlungen gegen Lyoness der Staatsanwaltschaft in Deutschland verwiesen. Dass die auf Wikipedia enthaltenen Informationen derart stimmig sind, ist verschiedenen Autoren zu verdanken, die das unlautere Geschäftsmodell von Lyoness kennen. Wenn man bei google den Suchbegriff Lyoness eingibt, erscheinen jede Menge von glaubwürdigen Infos. Darunter: \"Die umstrittenen Methoden von Lyoness\" (Tages Anzeiger), \"Lyoness- Mitglieder können Geld zurückfordern\" (K-Tipp), \"Lyoness: Hände weg!\" (Beobachter), \" Lyoness: Der Goldesel\" (Beobachter), \"Lyoness: Drohen mit Millionenforderung\" (Beobachter), \"Lyoness: Ex-Jünger wehren sich\" (Beobachter), \"Warnung vor Lyoness\" (Beobachter-Forum), \"Eine Lyoness-Geschädigte packt aus\" (Nordkurier.de),2 \"Lyoness-Revisoren legen Mandat nieder\" (Handelszeitung), \"Lyoness: Kampf dem Schneeballsystem\" (Luzerner Zeitung), \"Lyoness: Es kann nicht verrecken\" (Schaffhauser AZ), Dass Lyoness unter solchen Umständen immer mehr Mühe bekundet, neue Partnerunternehmen anzuwerben, ist verständlich. Wer will schon mit einer Firma kooperieren, die ein illegales Schneeballsystem betreibt? Das heute völlig unattraktive Händlernetz von Lyoness Schweiz spricht Bände. Da KMU-Partnerunternehmen häufig auch Lyconet-Marketer sind und in dieser Funktion nur Anwerber (Keiler) sind, dürfte das das Wachstum von Lyoness beendet sein. Auch die Zahl derer, die sich noch aktiv als Lyconet-Marketer betätigen, dürfte stark rückläufig sein. Ihnen wird langsam bewusst, welche persönlichen Riskiken mit ihrer Keiler-Tätigkeit verbunden sind. Da sie \"eigenverantwortlich, selbständig und ohne Weisungen von Lyoness\" arbeiten müssen, sind sie für ihr Tun selbst verantwortlich. Sie laufen das Risiko, dass sie von Jenen, die sie zur Leistung von Zahlungen an Lyoness animiert haben, mit Schadenersatz- forderungen konfrontiert werden. Auch wird immer mehr Marketern bewusst, dass der Vertrag, den sie mit Lyoness/Lyconet abgeschlossen haben, ein Knebelvertrag ist, bei dem die Vorteile überwiegend bei Lyoness liegen. Auch wird immer mehr Marketern bewusst, dass ihr Compensation Plan in keiner Weise nachvollziehbar ist und sie deshalb daraus keine Rechte ableiten können. Zurück zur Frage, weshalb Lyoness immer noch neue Partnerunternehmen, Lyconet-Marketer und Investoren findet. Lyoness ist eine reine Beziehungsgeschichte: Neue Kooperationspartner werden nicht durch Lyoness bzw. ihr Personal angeworben, sondern immer durch \"eigenverantwortlich handelnde\" Drittpersonen. Bei diesen Aussenstehenden kann es sich um Freunde, Arbeitskollegen, Verwandte, oder Geschäftsfreunde handeln, die natürlich beim Anzuwerbenden einen Vertrauensvorschuss geniessen. Häufig wissen die Anzuwerbenden nicht, dass ihr Gegenüber ein Lyconet-Marketer ist, der hofft, mit Provisionen gemäss Compensation Plan reich zu werden. Nach 9-jähriger Präsenz von Lyoness in der Schweiz mussten die viele Investoren feststellen, dass sie über den Tisch gezogen worden sind. Es ist leicht vorstellbar, was nun bei diesen Beziehungen passiert: Freundschaften zerbrechen, schwere Vorwürfe werden erhoben, der Ruf des Keilers in seinem engsten Umfeld ist beschädigt, Geschäftspartner wenden sich ab, Kunden von KMU gehen verloren. Schlussbemerkung: Gut, dass sich jetzt immer mehr Geschädigte wehren und rechtliche Schritte gegen Lyoness und/oder ihre Empfehlungsgeber einleiten.
Zitate und Sprüche
Das die Lyonesen ihre geistreichen Zitate und Sprüche nicht selber schreiben, sondern nur 1:1 aus dem Internet kopieren, ist allgemein bekannt. Eine von Lyonesen gerne besuchte Zitateseite ist pinterest.de. Auf dieser Seite findet auch der dümmste Lyonese irgendein gut tönendes Zitat - pinterest.de bietet tausende von Sprüchen für jede Situation an. Oft scheint es aber, dass die Bedeutung der Zitate für Lyonesen zu kompliziert ist. Sie werden dann völlig aus dem Kontext gerissen auf Instagram unter ein Bild gesetzt. Zudem wird die orientierungslose Lyonesen Gemeinschaft durch nicht selber verfasste Zitate teils grob fahrlässig beeinflusst: „Arbeit ist sichtbar gemachte Liebe. Und wenn ihr nicht mit Liebe, sondern nur mit Unlust arbeiten könnt, dann ist es besser, eure Arbeit zu verlassen und euch ans Tor des Tempels zu setzen, um Almosen zu erbitten von denen, die mit Freude arbeiten. Übersetzt heisst das etwa, die Arbeit zu kündigen und sich Lyoness anzuschliessen und nach den Regeln der Lyonesen zu leben und zu funktionieren. Dieses Zitat stammt übrigens in einem völlig anderen Zusammenhang von Khalil Gibran, libanesisch-amerikanischer Maler, Philosoph und Dichter...
Instagram Follower Verluste
Seit einiger Zeit verlieren zahlreiche Lyoness Aktivisten massiv an Instagram Followers. Über Instagram betreiben Lyonesengockel ihre Gehirnwäsche und beeinflussen junge und schlecht ausgebildete neue Opfer mit gefakten Protzfotos und Unwahrheiten, damit diese ins Schneeballsystem einzahlen. Die Followerverluste betragen zwischen 10 - 100 Personen pro Woche. Verzweifelt versuchen darauf die Lyonesengockel, diese Verluste durch neu abonnierte Accounts zu kompensieren, was leider nicht ganz gelingt. Es kann als positiv bewertet werden, dass scheinbar ein Teil der Insta Community nichts mehr von den Prahlereien und schlauen Sprüchen hält und die Lyoness Abzocke durchschaut. In den Hashtags verwenden die Lyonesen deshalb immer weniger Wörter wie BCR, NLE, myWorld etc. da die Verbindung zum Schneeballsystem Lyoness/myWorld zu offensichtlich ist.
Neuer Heilsbringer für Lyonesen
Verschiedene Lyonesen Schlaumeier haben kürzlich ein Seminar von JT Foxx (was für ein Name) besucht und hoffen nun, durch Herrn Foxx Milionär zu werden, zusätzlich zu Lyoness. Für Herr Foxx sind die leichtgläubligen und schlecht ausgebildeten Lyonesen natürlich ein gefundenes Fressen. Hier ein Artikel über Herr Foxx, funktioniert erstaunlich ähnlich wie Lyoness (übersetzt mit Google Translator von Englisch auf Deutsch, daher teils grammatikalisch nicht ganz korrekt: JT Foxx \"(richtiger Name unbekannt) und Raymond Arron sind Betrüger, die (und ich gebe ihnen dafür etwas zu verdanken) betrogen haben, eine sehr schlaue Operation, in der sie sich sehr bemüht haben, technisch gesehen nicht als Kriminelle eingestuft zu werden. Aber sie sind Kriminelle. Ich werde im Detail erklären, wie ihre Seminare wirklich funktionieren, indem sie Manipulationstechniken verwenden, um Sie dazu zu bringen, nutzlosen Müll zu kaufen, von dem Sie denken, dass Sie nicht ohne ihn leben können. Sie sind nicht so reich wie sie behaupten. Und es ist nach kurzer Zeit für jedes intelligente Individuum offensichtlich, dass sie nicht so weise sind, wie sie behaupten und sicherlich nicht so erfahren sind, wie sie sagen, dass sie es sind. Aber sie sind gut. Sehr gut darin, die Ungebildeten zu täuschen. Natürlich werden die Leute von ihren überteuerten Programmen voller mittelmäßiger Inhalte profitieren. Wenn Sie hungern und jemand Ihnen einen 1000 Pfund durchweichten Keks schmeißt - werden Sie ihn kaufen. Hier passiert während des Events etwas. Erstens ist es in einem grandiosen Stadthotel, das jeden Sterblichen mit niedrigem Einkommen dazu bringen wird, sein eigenes Geschäft in einem Umfeld zu eröffnen, an das er nicht gewöhnt ist. Es schafft die Illusion des Erfolgs und fördert das Vertrauen in die Köpfe der Teilnehmer. Der maßgeschneiderte Anzug mit Lautsprechern (hauptsächlich Raymond und \"JT Foxx\") agiert selbstbewusst und nett, aber wenn Sie ein intelligenter Mensch mit guten Instinkten sind, werden Sie etwas entdecken, das Sie nicht richtig in den Griff bekommen können. Später fällt es ein - Sie bemerken eine Art von Überheblichkeit und Selbstlob, die wirklich erfolgreiche Multimillionäre einfach nicht besitzen. Sie sitzen in einer kleinen Gruppe mit Wasser und einem Notizblock an Tischen. Raymond kommt zuerst und fängt an, etwas wirklich grundlegendes Material zu unterrichten, das größtenteils mit gesundem Menschenverstand ist und offen gesagt, wenn Sie es nicht in der Schule gelernt haben oder nicht bereits herausgefunden haben, sollten Sie kein Geschäft führen. Es gibt keine Sache, die er durchläuft, die nicht auf Tausenden von Websites frei ist, wenn Sie gut genug für einige grundlegende Geschäftsstrategie und Management-Tipps suchen. Als nächstes wird eine grandiose Einführung für diesen berüchtigten Herrn \"JT Foxx\" gegeben - der Name klingt eher wie ein zweifelhafter Börsenmakler, aus pleite, er hat anscheinend Millionen in Monaten gemacht, aber irgendwie hat man nie von ihm gehört. Dieser große Kerl mit Prahlerei stolziert auf die Bühne mit seinen Händen in den Taschen und beginnt, Ihnen die Fakten des Lebens zu erzählen. Er ist übrigens 31 und ist in 6 Jahren anscheinend von $ 34 auf + $ unbekannt gegangen. Er wird jede Frage über sein Nettovermögen und seine Bekanntheit vermeiden, indem er eine Menge Müll für mindestens 10 Minuten bei Ihnen zurückschickt, mit etwa 20% schneller als Sie vielleicht hören können. Seine einzige Fähigkeit ist zu reden. Alle Self-Made-Männer sind stolz, Ihnen ihre Geschichte zu erzählen. Der erste Kniff in ihrem Gewand ist, wenn sie um ein Formular herumgehen, das Leute bittet, das Wesen ihres Geschäfts und was sie erreichen wollen, zu füllen. Sie sagen, dass sie morgen mit ALLEN ein 1: 1 haben werden und geben ihnen einen persönlichen Tipp, einen \"Blueprint\" für ihr Geschäft, der laut JT Foxx $ 5000 pro Stunde wert ist. Aber wenn das Formular kommt, gibt es keine Fragen zu Ihrem Geschäft - nur eine Zeile Platz, um zu schreiben, was Sie tun möchten. Stattdessen ist es eine Umfrage, die entwickelt wurde, um zu sehen, welches Budget Sie für Schulungsmaterial zur Verfügung haben und ob Sie ein Training in Erwägung ziehen würden. Dann, am zweiten Tag, oh Liebes, hatten sie leider nur Zeit, den Leuten, die mit \"Ja\" über \"Hast du ein Ausbildungsbudget\" eingekreist haben, einen persönlichen Entwurf zu geben. Was für ein Zufall. Ich machte es mir zur Gewohnheit, auf die Toilette zu gehen, damit ich ein Eins-zu-Eins-Gespräch \"mithören\" konnte. Und raten Sie mal, die ganze Zeit verkauften sie erfolgreich £ 2 000 Coaching-Programm für diese leichtgläubige Person. Der Tag 1 des Seminars wird also für eine ungebildete, leichtgläubige, unschuldige oder sogar ausländische Person mit wenig Zukunftsvisionen und einem schlechten Verständnis der Geschäftsgrundlagen völlig legitim erscheinen. Sicher genug - diese Leute werden von Tag 1 kommen und fühlen, als ob sie sehr viel gelernt hätten. Aber wenn du bereits ein Geschäft führst, wirst du merken, dass du alles wusstest und kommst davon, als hättest du nur Tag 2 mitgemacht. (Raymond sagt dir, dass Tag 1 das Setup für Tag 2 und das an Tag 2 ist) du wirst aufpassen müssen.) Also kommst du zu Tag 2 zurück und denkst, es wird besser. Der zweite Tag beginnt mit einer (etwas) fortgeschritteneren Diskussion über Business Branding. Aber lassen Sie uns ehrlich sein. Wenn Sie nicht wissen, was Branding ist oder wie Sie Ihr Geschäft brandmarken, was machen Sie dort überhaupt? Sie sollten nicht im Geschäft sein. Aber nach etwa 11 Uhr, das Training JUST STOPS. DAS IST ES. DAS ENDE. NICHT MEHR TRAINING. Für den Rest des Tages sind ihre \"Freunde\" eingeladen, über sich selbst und ihr skurriles Leben zu sprechen. Bist du zu diesem Kurs gegangen, um von einer sechzigjährigen Dame zwei Stunden lang von einer Expedition zum Nordpol zu erfahren? Gut gemacht, aber kümmern wir uns? Natürlich nicht. Bist du hingegangen, um von einem skurrilen Typen, der anscheinend früher über das Urheberrecht referierte, mehr über ein Buch über Zoomanität zu erfahren, aber nicht mehr und dafür, dass er dankbar für seine Anwesenheit ist? An diesem Punkt werden Sie die Nase voll von langweiligem generischem Müll haben, von dem Sie wussten, dass Sie ihn schon immer kannten. Am Ende von Tag 1 fragt Raymond, was du morgen machen willst. Es gibt 4 Optionen. Die Optionen 1 und 2 sind voll von Schlagworten wie \"wie die Reichen reich werden\" und \"wie die Pleite brach\". Ja - das sind die Themen. Gut durchdacht, eh. Aber 3 ist \"Wie ist Raymond reich geworden\" und 4 kann ich mich nicht erinnern. Der Punkt ist, dass 90% der Klasse stimmten, \"wie Raymond reich geworden ist\". Also haben wir es abgedeckt? NEIN! Natürlich haben wir nicht. Weil Raymond Arron eigentlich gar nicht reich ist. Und er macht diese Seminare nicht zur \"Erfüllung\", wie er sagt. Er macht sie, weil er und \"JT Foxx\" das Geld brauchen. Alle Trainingsmaterialien, die sie in beiden Tagen durchlaufen, sind einfach Echos eines Mannes namens Nido Qubein. Und dann - Überraschung Überraschung, sie spielen tatsächlich Videos und Telefonanrufe von ihm. Länger als eine Stunde. Anscheinend gibt \"JT Foxx\" eine Million Dollar pro Jahr aus, um die Stimme von Nido 30 Minuten pro Woche am Telefon zu hören. OK dann. Selbst wenn das stimmte, muss \"JT Foxx\" unglaublich dick sein, weil er eine Million Dollar pro Jahr für Dinge ausgibt, die ich kostenlos hören kann - von meiner Mutter. Die einzige Frage in meinem Kopf war die ganze Zeit: \"Sind die Günstlinge im hinteren Teil des Raumes und alle Freund-Sprecher von Ramond Arron wissen wirklich, was er und Mr. Foxx wirklich machen?\" Was denkst du? Warum denkst du, dass sie so schnell von Land zu Land gehen? Warum kannst du ihre wirklichen Biographien nicht finden? Sogar, ihre richtigen Namen? Warum sehen ihre Webseiten wie [zensiert] aus - als wären sie 10 Jahre alt? (Ich bin übrigens ein Entwickler) Warum behauptet \"JT Foxx\", dass er $ 15.000 pro Stunde für Beratung verlangt und dann anbietet, seine Sitzungen mit seinem eigenen Trainer, Nido, für nur £ 50 / Monat weiterzuleiten - aber Sie müssen sich für 12 Monate anmelden. Er behauptet, dass er mit diesem Angebot Geld verliert. Diese Menschen sind nicht echter als der Weihnachtsmann, Rudolf und seine roten Nasen Rentiere. Aber hier sind die guten Nachrichten: Sie werden sich schließlich verfangen. Und sie werden NIEMALS reich sein. Viel Glück und Gott helfen Ihnen, wenn Sie ein wertloses Trainingsprogramm von ihnen gekauft haben.
Gekaufte Instagram Likes und Followers
Zahlreise Lyoness Gockel brüsten sich auf Instagram mit scheinbar vielen Likes und Followers. Bei genauem Hinschauen handelt es sich dabei aber fast immer um gekaufte Likes und Followers. Denn ohne diese gekauften Likes würden die tollen Protzfotos und Texte nahezu unbeachtet bleiben, da ausser Fake Personen und andere Lyoness Keiler niemand diese sinnlosen Beiträge liked. Die Likes und Followers stammen oft von hunderten „Personen“ aus Südamerika oder Asien. Dabei sieht das Profil eines gekauften Followers so aus, dass die Anzahl abonnierten Personen die Followers weit übersteigt. Einmal mehr werden Neueinsteiger ins Schneeballsystem mit total gefakten Tatsachen geködert und dann schamlos abgezockt!
Krakau
Aus Krakau kamen die Sektenmitglieder neu aufgeladen zurück : wir sind das neue Amazon !!!, wir sind die Zukunft ( sowieso ), Norwegen konnte Lyoness nichts nachweisen...( mit Live Schaltung nach Norwegen zu Mitgliedern).... wer JETZT noch nicht sieht, dass wir kein Schneeballsystem sind, der begreift es wohl nie. Agressiver denn je wird mit den angeblich 65000 Mitgliedern in Deutschland geworben, und für das nächste Treffen dort. Angeschossene Tiere sind am gefährlichsten, und Lyoness ist definitiv angeschossen !
Nervöse Keilergemeinschaft
Die Lyonesen Sekte verhält sich auf Instagram seit einiger Zeit äusserst nervös und agressiv. Waren es früher noch protzige und gefakte Bilder vor teuren fremden Fahrzeugen (die einem nicht gehören), Hotels und Luxusgeschäften, welche mit extrem schlauen Sprüchen unterlegt waren, ändert sich die Sprache zunehmend. Die Lyonesen Sprücheklopfer benutzen auffällig oft die Fäkaliensprache (z.B. das Wort Scheisse, damit es auch Lyonesen verstehen) oder andere geistreiche Kraftausdrücke wie „Ficken“ und viele mehr. Zudem gibt es auf Instagram dutzende Fotos, wo sich die Keiler an einem Seminar in Ulm vor einem Popup Banner „Tobias Beck University“ mit Tobias Beck präsentieren. Herr Beck prahlt auf seiner „Uni-Webseite“, dass er „aus dem Kindergarten, von der Grundschule und 5 verschiedenen Gymnasien“ geflogen ist. Die Keilergemeinschaft der Lyonesen applaudiert artig, während Menschen ausserhalb der Sekte nur ungläubig mit dem Kopf schütteln.
Werbezwang
manche Chefs sind an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Ich kenne einen Mitarbeiter, der gegen seinen Willen Werbung für Lyoness machen muss, und die firmeneigene Lyonesskarte an die Kunden schwatzen muss. Eine Weigerung würde zwar seinen Arbeitsplatz nicht direkt gefährden , würde jedoch von höchster Stelle nicht gern gesehen... Ein privat konsultierter Anwalt bescheinigte zwar, dass er nichts machen muss, was nicht \" ethisch\" sei, er als Anwalt jedoch die Möglichkeiten der Chefetage nicht einschätzen könne, inwiefern dann das Arbeitsklima unter Mobbing etc. leiden würde. Eigentlich gehörten solche Praktiken angezeigt, denn ein unbescholtener Bürger wird regelrecht missbraucht, um einem Schneeballsystem zu dienen. Aber... so wie es aussieht läuft es auf \" Mund halten und einfach machen \" raus. Sehr ärgerlich!
LYONESS UNTER VORUNTERSUCHUNG IN ITALIEN
Auf der Webseite von behindmlm.com ist am 25. September 2018 folgender interessante Bericht publiziert worden: (Übersetzt von englisch auf deutsch) LYONESS UNTER VORUNTERSUCHUNG IN ITALIEN. Dass die italienische Antitrust- und Konsumentenschutzbehörde AGCM bekannt gegeben hat, dass sie eine Voruntersuchung gegen Lyoness eingeleitet hat, könnte den baldigen Todesstoss für Lyoness bedeuten. Die AGCM hat am 24. Sept. 2018 ein entsprechendes Bulletin veröffentlicht. Details sind im Bulletin auf Seite 23 enthalten. Die AGCM sagt, dass sie ihre Ermittlungen begonnen hat, weil ihr eine \"grosse Zahl von Beschwerden\" vorgelegen hätten. Insbesondere ermittelt die AGCM gegen Lyoness wegen irreführender Reklame, unfairen Handelspraktiken, vertraglichen Verletzungen von Konsumentenrechten und wegen dem Gebrauch von unfairen Geschäftsbedingungen. Es überrascht nicht, dass die genauen Details der Ermittlungen wie eine typische Ponzi-Pyramidengeschichte tönen: Lyoness, in Ausübung ihres eigenen Verkaufssystems und ihres Cashback-Systems hat unfaire Geschäftspraktiken, welche für den Zugang zum Multi Level Marketing einen bedeutenden Geldbetrag verlangen. Die MLM-Eintrittsgebühr und weitere bedeutende Beträge sind fällig als Vorschüsse im Zusammenhang mit künftigen \"cash-back earnings\". Die Methoden beim Verkauf des Schemas scheinen sich hauptsächlich auf unvollständige, nicht transparente Behauptungen abzustützen und erwecken bei den Konsumenten, die Geld einzahlen einen falschen Eindruck. Dies beinhaltet: Lyoness Mitglieder investieren Geld in Shopping Units und beginnen dann, weitere Mitglieder überreden, es ihnen gleich zu tun. Wenn einmal ein Investment gemacht worden ist, nimmt Lyoness einen Prozentsatz zur Zahlung an die bestehenden Mitglieder als \"return on equity\". Das Cash-back- Geschäft wird dazu verwendet, um das Ponzi-System zu rechtfertigen. Lyoness verwendet Cashback um gutgläubige Konsumenten ins Ponzi-Netz zu ziehen. Die Besonderheit ist, dass Einzelne es schaffen, unter ihnen Tausende von Shoppern ins System zu bringen, typischerweise durch grosse Gruppen. In der Vergangenheit passierte dies schamlos durch Government Councils und Sportklubs. Die Untersuchung von AGCM ist für Lyoness sehr bedeutungsvoll, da die Italiener seit über einem Jahr den Grossteil der Investments tätigen. Das Lyoness-Geschäftsmodell konzentriert sich darauf, einen neuen Markt zu eröffnen, sobald die Anwerbungen stagnieren und wenn Behörden den Weiterbetrieb des Geschäfts verbieten. Investoren aus existierenden Märkten wird versprochen, dass sie reich werden können, wenn sie dabei helfen, neue Mitglieder in neuen Märkten anzuwerben. Mein Kommentar: Der \"Point of no return\" ist erreicht, in immer mehr Ländern werden nun die Aufsichtsbehörden aktiv, mit dem Ziel, Lyoness die Weiterführung ihres Geschäfts zu verbieten.
KLAGE GEGEN LYCONET-MARKETER
Wie bereits im Beitrag vom 31.8.2018 (\"Das gefährliche Leben der Lyconet-Marketer\") berichtet, sind Lyconet-Marketer erheblichen perönlichen Risiken ausgesetzt. Wohl kaum einer der Marketer ist sich dieser Risiken wirklich bewusst. Die alleinige, exklusive Aufgabe gemäss Lyconet-Vereinbarung für unabhängige Lyconet Marketer ist es, immer neue Mitglieder/Marketer/KMU-Partnerunternehmen für Lyoness/Cashback World anzuwerben. Die Marketer müssen ihre \"Leistungen\" (gemeint die Keilerei) eigenverantwortlich, selbständig und rechtlich unabhängig von Lyoness/Lyconet erbringen und sie sind nicht an Weisungen von Lyoness gebunden. Dies bedeutet im Klartext, dass jeder Marketer die Verantwortung für das, was er tut, selbst trägt und die Verantwortung nicht auf Lyoness/Lyconet abwälzen kann. Dies wiederum bedeutet, dass jedes geschädigte Lyoness - Mitglied gegen seinen Empfehlungsgeber bzw. demjenigen, der ihn zur Leistung von Zahlungen überredet hat, Schadenersatzansprüche geltend machen und diese wenn nötig auf dem Gerichtswege durchsetzen kann. Ein in der Schweiz sehr aktiver Lyconet-Marketer ist Christoph Schmäh, Volketswil. Er ist seit 2009, seit Lyoness in der Schweiz als Einkaufsgemeinschaft tätig ist, als \"Keiler\" unterwegs. In früheren Jahren war er als Redner in sog. Business Infos in Seminarräumen von Nobelhotels aufgetreten und er hat im Hotel Rössli, Illnau, sog. \"Cäshbäck-Mässen\" organisiert. Er hat an seinem Wohnort auch eigene Räumlichkeiten, um Lyoness- Info-Veranstaltungen durchzuführen. Im Februar 2017 übernahm Christoph Schmäh zusammen mit seiner Tochter Nicole Schmäh sogar die bereits bestehende GmbH namens bloom gmbh, Männedorf, und taufte sie auf New Marketing GmbH, Volketswil, um. Christoph Schmäh und Nicole Schmäh sind zu je Fr. 10,000.- Gesellschafter bei der New Marketing GmbH. Die Keilertätigkeit für Lyoness wird nun im Namen der New Marketing GmbH durchgeführt. Dies wohl in der Absicht, den persönlichen Haftungen aus ihrer heiklen Lyconet-Tätigkeit zu entgehen. Vor 2017 haben Christoph Schmäh und seine Tochter Nicole Schmäh ihre Keilertätigkeit noch persönlich (in ihrem Namen) durchgeführt. Alle geschädigten CH-Lyoness-Mitglieder sollten deshalb überlegen, ob sie Schadenersatz von ihrem jeweiligen Empfehlungsgeber bzw. gegebenenfalls von Christoph und/oder Nicole Schmäh fordern und diesen wenn nötig auf dem Gerichtswege durchsetzen wollen. Es gilt zu berücksichtigen, dass Christoph und Nicole Schmäh nicht gutgläubig sind, sondern längst wissen, dass Lyoness ein illegales Schneeballsystem betreibt.
Italienische Wettbewerbsbehörde „AGCM“ leitet Untersuchung gegen Lyoness Italia ein!
Die Autorità garante della concorrenza e del mercato, auch bekannt als Antitrust oder AGCM, ist die nationale Wettbewerbsbehörde Italiens. Ein Vorgehen der Behörden dürfte recht schmerzlich für myWorld/Lyoness/Lyconet etc. sein, gehört Italien doch zu den umsatzstärksten Ländern von Lyoness und hat dort die höchste Partnerdichte, wenn diese auch im Vergleich zu anderen Cashback-Anbietern recht gering ist. Die AGCM hat am 24.09.2018 auf ihrer Website (AGCM Pubblicazioni) veröffentlicht, dass unter der Referenznummer PS11086 am 20. Juli 2018 eine Untersuchung gegen Lyoness Italia wegen unlauteren Handelspraktiken, der unfairen und irreführenden Werbung und des Betreibens eines Schneeballsystem eingeleitet wurde. Wie bekannt ist, wurde Lyoness inzwischen in Norwegen von der dortigen Lotterie- und Wettbewerbsbehörde mit Beschluss vom 31. Mai 2018 verboten. Zeitgleich meldete die norwegische Behörde diese Entscheidung der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation), der Norwegen seit 2003 angehört. Diese Behörde überwacht die Einhaltung von Gesetzen innerhalb der EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) und den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Dieser Eingabe und aufgrund zahlreicher Beschwerden bei der AGCM über Lyoness in Italien, wurde diese Untersuchung eingeleitet.
Deutsche Verbraucher werden mit TV-Reportagen aufgeklärt werden.
Nach gut neun Monaten an Recherchearbeit und rechtlichen Reibereien, erschienen am 03.09.2018 die ersten BILD-Artikel des Redakteur Herrn Jan Frederik Langshausen. Er hatte zuvor selbst verschiedene Lyconet-Veranstaltungen besucht und bei mir angefragt, ob ich ihm Kontakte zu Geschädigten, Anwälten etc. herstellen könne. Sehr erfreulich ist auch, dass sich nun auch die TV-Medien für das Schneeballsystem „myWorld/Lyconet“ interessieren, verschiedene Reportagen in Vorbereitung sind und tatkräftig von mir unterstützt werden. Natürlich ließ die Reaktion der „flammenden Lyonesen“ nicht lange auf sich warten, es wurde niveaulos gedroht, beschimpft, beleidigt und die negative Berichterstattung sogar als Bestätigung der „außergewöhnlichen Exklusivität“ von Lyconet bewertet. Auch wurde argumentiert, die BILD-Zeitung sei für eine rein plakative Berichterstattungen bekannt und ohnehin unseriös, was kompletter Unsinn ist. Mal sehen was die Lyonesen sagen, wenn die ersten kritischen Reportagen in renommierten TV-Formaten ausgestrahlt werden.
Presseberichte
nach allem, was hier jahrelang recherchiert wird , was in mühseliger Kleinarbeit zusammengetragen und auf dieser Seite veröffentlicht wird, waren die drei Artikel in der Bildzeitung eindeutig endlich einmal ein richtiger Hammer. Die Marketer giften mehr denn je, - werden auch gleichzeitig mehr denn je eingeschworen !, - dass man bloooss nichts glaubt, was man in der Presse liest etc, etc. Es herrscht eindeutig Nervosität . Und man kann nur hoffen, dass diese geballten Artikel ( man kam durch drei verschiedene Schlagzeilen auf den gleichen Artikel ), kein Einzelfall bleiben. Denn wenn etwas ´hilft´, dann grosse Presse. Vielen Dank denjenigen, die sich so breit an die Öffentlichkeit gewendet haben !
Anwälte warnen! Übernahmeangebot von Lyoness-ID’s durch myWorld/Lyoness mit Falltüren!
Derzeit unterbreitet myWorld/Lyoness seinen Geschädigten/Gläubigern vermeintlich kulante Angebote (50% Rückzahlung der Forderungssumme) in Verbindung mit einer Vereinbarung, vor deren Unterzeichnung verschiedene Fachanwälte dringend abraten. Es liegen inzwischen verschiedene Schilderungen vor, wonach diese sogenannten Angebote angenommen, postwendend sich die Geschädigten aber mit einer Schadensersatzklage in Höhe von mind. 20.000 € von myWorld/Lyoness konfrontiert sahen. (SCHREIBEN IST AUF MEINER WEBSITE -ANWÄLTE WARNEN - HINTERLEGT) Darin ist u. a. zu lesen: „Der Übergeber verpflichtet sich den Inhalt dieser Vereinbarung geheim zu halten, wobei diese Verschwiegenheitspflicht zeitlich unbegrenzt ist. Der Übergeber verpflichtet sich darüber hinaus im Falle der Verletzung dieser vertraglichen Bestimmung zur Schadensersatzleistungen. Die Höhe des Schadensersatzes wird – ohne Rücksicht auf den tatsächlich eingetretenen Schaden – durch Vereinbarung einer Konventionalstrafe im Ausmaß von EUR 20.000,– (in Worten: Euro zwanzigtausend) pauschaliert, wobei es sich der Übernehmer ausdrücklich vorbehält, einen allenfalls über diesen Betrag hinausgehenden Schaden zusätzlich geltend zu machen. Der Übergeber anerkennt ausdrücklich die Angemessenheit dieser Konventionalstrafe.“ Daraufhin wurden die Geschädigten (jetzt Beklagte) aufgefordert, auf eine Rückforderung der bezahlten Beträge in Gänze zu verzichten und myWorld/Lyoness würde im Gegenzug die Schadensersatzklage fallen lassen.
INTERESSANTE INFO FÜR DEUTSCHE LYONESS-GESCHÄDIGTE
VERBRAUCHERSCHUTZ.DE, Pressesprecherin Gunda Lauckenmann, hat am 7.9.2018 kommuniziert: LYONESS-GRUPPE: Justiz stoppt Schneeballsystem des Cashback-Anbieters. Viele mögen denken \"Besser geht\'s nicht: Bei Einkäufen Dritter auch noch Geld verdienen. Aber ............…\" Aber das, was die Lyoness-Gruppe aus diesem schönen Gedanken über ihr Lyconet-Marketing-Programm macht, ist nach Einschätzung des Hamburger Verbraucheranwalts Andreas Köpke höchst bedenklich. Denn die Lyconet -\"Marketer\" müssen erstmals bis zu EUR 2,500.- für das sogenannte Starter-Paket auf den Tisch legen und haben erst dann die Chance, an den Einkäufen Dritter, die sie als Mitglieder und/oder neue Marketer werben, zu partizipieren. Bezeichnenderweise haben die nächsten Marketer wieder dieselbe Chance \"und am Ende\" sagt Rechtsanwalt Köpke, beissen wie bei allen pyramidalen Vertriebssystemen den Letzten die Hunde. Denn früher oder später finden Betroffene keine neuen Mitglieder und/oder Marketer mehr und die, die als Letzte das \"Starterpaket\" für viel Geld gekauft haben, drohen dann alles zu verlieren\". Das ist ein ganz alter Hut. \"Mich erinnert das an Charles Ponzi\", sagt Andreas Köpke. Charles Ponzi hatte in den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts mit horrenden Zinsversprechen Anleger geworben und die Zins- und Rückzahlungsforderungen der ersten Kunden durch die Einzahlung neuer Kunden finanziert. Seitdem werden Schneeballsysteme auch Ponzi-Systeme genannt. \"Und natürlich\", ergänzt Köpke, \"sind diese Schneeballsysteme rechtswidrig\". Bezeichnenderweise haben mittlerweile österreichische und schweizerische Gerichte viele Klauseln kassiert (nicht rechtskräftig) und kamen zum Ergebnis, dass es sich um ein irreführendes Schneeballsystem handele und in Norwegen wurde das Cashback-Angebot der Lyoness-Gruppe als \"illegales, pyramidenspielartiges Verkaufssystem\" von der zuständigen Glückspielbehörde sogar gänzlich verboten. (die betroffene österreichische Lyoness-Gesellschaft hat gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt.) Betroffenen rät der Hamburger Verbraucheranwalt zwei Dinge: \"Lassen sie bloss Ihre Verwandten und Bekannten in Frieden. Wenn die erfahren, um was es geht, gibt\'s schnell böses Blut und das kann keiner brauchen. Deshalb sollten Sie sich darauf konzentrieren, die Urheberin dieses Geschäfts auf Aus- und Rückzahlung in Anspruch zu nehmen und dabei unterstützen wir Sie mit Rat und Tat\". Die Kontaktadresse des Hamburger Verbraucheranwalts wird von VERBRAUCHERSCHUTZ.DE wie folgt angegeben: Andreas Köpke Gröpper Köpke Rechtsanwälte Grosse Elbstrasse 59 - 63 D-22767 Hamburg Tel.: 0049 40 3808941-0 Mail: kanzlei@bankrecht24.de
Mein Kommentar: Es ist zu begrüssen, dass nun auch deutsche Anwälte das ausbeuterische Geschäftsmodell durchschaut haben und ihre deutschen Klienten dabei unterstützen, ihr Geld, wenn nötig auf dem Gerichtswege, zurückzufordern.
NEUER BRISANTER ZEITUNGSARTIKEL IN ÖSTERREICH
Die österreichische online-Zeitung heute.at hat am 6.9.2018 folgenden Artikel veröffentlicht: AUSTRO-FIRMA STECKT HINTER INSTAGRAM- \"RICH KIDS\". Mit Protz- Fotos von Luxus -Urlaubern und teuren Autos werben Jung- \"Unternehmer\" im Netz für eine Masche, um ohne Arbeit reich zu werden. Dahinter steckt eine österreichische Firma. Luxus-Urlaub, Boote, dicke Autos und dazu immer markige Motivationsfloskeln - zahlreiche Influencer und Instagram-Stars inszenieren ihren Reichtum so auf der Social Media Plattform. Auch einige österreichische, deutsche und Schweizer Jung-\"Entrepreneurs\" zeigen auf dem sozialen Medium ihren Wohlstand her. Für ihre Follower haben die Betreffenden dann auch gleich eine tolle Geschäftsmöglichkeit zu empfehlen, mit der man angeblich wie von selbst reich werde. Die jungen Männer sind nämlich nicht - wie sie von sich behaupten - \"Unternehmer\" im eigentlichen Sinne, sondern arbeiten für die österreichische Firma \"Cashback World\" des Grazers Hubert Freidl. Diese hat ihren offiziellen Sitz in der Schweiz und hiess früher Lyoness. Unter diesem Namen wurde sie bereits mehrfach verklagt. In mehreren Ländern - auch in Österreich - wird ermittelt, in Norwegen wurde \"Lyoness\" bzw. \"Cashback World\" inzwischen als illegales Pyramidenspiel verboten. GESCHÄFTSMODELL IN DER KRITIK. Bei dem Geschäftsmodell handelt es sich grundsätzlich um eine Einkaufsgemeinschaft, mit deren Rabattkarte Kunden bei Partnerunternehmen Rabatte bis zu 5 Prozent des Kaufpreises zurückbekommen. Weil \"Lyoness\" den Rabatt ausgehandelt hat, wird es im Gegenzug am Umsatz beteiligt. Aber das ganz grosse Geld, so versprechen es die \"Entrepreneure\" auf eigenen Seminaren und Conventions, wird angeblich mit einem anderen Konzept gemacht: Network Marketing - die Anwerbung neuer Partner,Kunden und neuer Marketer, also Kundenanwerber. Wer sich ein Business - Paket von der Tochterfirma \"Lyconet\" für circa 2,500 Euro kauft (das Starter-Paket kostet knapp 50 Euro), soll am Umsatz beteiligt werden - \"passives Einkommen\" nennen sie es. Je mehr man investiert, desto grösser die Beteiligung, versprechen die Verkäufer. Selbiges gelte für Rabatt-Gutscheine, durch die man für monatlich 50 Euro auch Anteile an der Firma erhält und somit am Umsatz beteiligt wird. Doch das erinnert die Behörden in mehreren Ländern an ein Schneeballsystem oder Pyramidenspiel. Das heisst, dass der Umsatz nicht (oder nur zu einem geringen Teil) mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen gemacht wird, sondern mit dem Anwerben von Mitgliedern. Damit Gewinn abfällt, müssen immer neue und immer mehr Mitglieder angeworben werden. So sieht es zumindest die Glückspiel- und Stiftungsaufsicht in Norwegen, wo \"Lyoness\" als illegales Schneeballsystem inzwischen verboten ist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Auch in Deutschland und in der Schweiz wird ermittelt. ÖSTERREICHISCHE ERMITTLUNGEN IM FINALE. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führte ebenfalls Ermittlungen wegen Verdachts auf Verletzung der Prospektpflicht, wie gegenüber \"Heute\" bestätigt wurde. Da es sich um ein sogenanntes berichtspflichtiges Verfahren handelt, hat die WKStA der Wiener Oberstaatsanwaltschaft und dem Justiz- Ministerium Bericht erstattet. Dort wird der Bericht derzeit von einer Fachabteilung geprüft, wie eine Sprecherin \"Heute\" bestätigte. Erst nach Prüfung durch das Justizministerium ist klar, ob es auch zu einem Prozess kommen wird. So weit der Artikel in der österreichischen Zeitung. Mein Kommentar: Die Luft für Lyoness/ Cashback World wird dünner und dünner.
NEUE BRISANTE ZEITUNGSARTIKEL IN DEUTSCHLAND
Die Deutsche Bild-Zeitung, die zum Axel-Springer-Verlag gehört, ist die auflagenstärkste Zeitung Deutschlands mit einer Auflage von über 1,6 Millionen Exemplaren. Folgende Artikel verfasst von Redaktor Jan Frederik Langhausen wurden am 2.9.2018 in der Bild-Zeitung veröffentlicht: TAUSENDE DEUTSCHE BEI INSTAGRAM UND FACEBOOK IN DIE FALLE GELOCKT. DIE MIESE MASCHE HINTER PROTZ- FOTOS IM NETZ. Teure Autos, Kurztrips per Privatjet - die sozialen Medien sind voll mit solchen prahlerischen Fotos. Hinter vielen steckt eine miese Masche, die Kunden anlocken soll. Sie sind jung, die meisten nicht älter als 25 - und führen angeblich ein Luxusleben. Bei Facebook und Instagram posten junge Frauen und Männer täglich Fotos, die sie in Privatjets, am Swimming Pool und in Porsches oder Ferraris zeigen. WIE GEHT SO ETWAS? Nach BILD-Informationen sind viele dieser selbsternannten Millionäre Mitarbeiter des österreichischen Unternehmens Lyoness (mittlerweile umbenannt). Und: Ihre Protz-Fotos sollen Werbung für ein geheimes Geschäftsmodell sein, mit dem jeder reich werden kann - angeblich! Branchen-Experten warnen vor dem Unternehmen. Schon Tausende Deutsche hätten bei dem System mitgemacht - und ihr eingesetztes Geld verloren. Unter den Vertriebsmitarbeitern ist zum Beispiel Andreas M. (22), der behauptet, er würde mehr als 100 000 Euro im Monat verdienen. Auf Facebook schreibt er: \"Du suchst eine coole Nebentätigkeit und möchtest dir ein Einkommen von 2500 Euro erarbeiten?\" Wer Interesse hat, soll Andreas M. eine Nachricht schreiben. Anschliessend wird man zu einem sogenannten \"Business-Seminar\" von Lyoness eingeladen. Sie finden häufig in den Konferenzräumen teurer Luxus-Hotels statt - und zwar regelmässig und in ganz Deutschland. AUCH BILD BESUCHTE EINES DIESER SEMINARE. Es ist ein Nachmittag im Juni. Drei junge Vertriebsmitarbeiter von Lyoness stehen in einem Seminarraum in Berlin. Vor rund zehn Leuten wollen sie heute erklären, wie man Tausende Euro pro Monat verdient - ohne dafür zu arbeiten. SO FUNKTIONIERT DAS ANGEBLICHE ERFOLGSMODELL. Die Mitarbeiter reichen eine schwarze Plastikkarte genannt \"Cashback Card\" in der Runde herum. Wer damit bei einem Partner- unternehmen einkauft, erhält bis zu 5 % des Kaufpreises zurück. Weil Lyoness den Rabatt ausgehandelt hat, wird es im Gegenzug am Umsatz beteiligt. Und auch die Firmen profitieren. Durch die Cashback Card bekommen sie mehr Kunden, die mehr einkaufen, eine Win-Win-Win-Situation. MEHR ALS SIEBEN MILLIONEN MITGLIEDER SOLLEN SCHON AM MODELL TEILNEHMEN. ZU DEN GROSSEN LYONESS-PARTNERN WÜRDEN GROSSE FIRMEN WIE MCDONALDS, DOUGLAS UND EBAY GEHÖREN. ABER: DAS STIMMT NICHT WIRKLICH. ES SIND FAST NUR LOKALE GESCHÄFTE VERTRETEN. Doch das grosse Geld wird angeblich mit einem anderen Konzept gemacht: \"Wir sprechen jetzt erst mal über diese Möglichkeit, die wirklich Umsatz macht. Die wirklich krass ist\", sagt der Mitarbeiter auf dem Seminar. Weil das Modell bombensicher sei, wolle man Lyoness auch in anderen Ländern etablieren - dafür brauche das Unternehmen Unterstützung. Wer sich ein Business Paket von der Tochterfirma \"Lyconet\" für circa 2500 Euro kauft, soll im Gegenzug am Umsatz in den jeweiligen Ländern beteiligt werden. Wer mehr Pakete kauft, der verdient auch mehr - so die Rechnung der Lyoness-Mitarbeiter. Und: \"Man bekommt nach drei Jahren das Geld zurück\", wird erklärt. \"Das ist nach dem deutschen Vertragsrecht abgesichert\". LYONESS IN DER KRITIK. Branchen-Experten haben erhebliche Zweifel an dem Modell. Bernhard Ecker, Geschäftsführer einer Beratungsfirma, vertritt knapp 1000 Deutsche, die sich von Lyoness betrogen fühlen. \"Insgesamt haben meine Kunden mehr als 4,5 Millionen Euro investiert. Das Geld bekamen sie nie wieder\", so Ecker. LAUT INSIDERN GIBT ES SOGAR MEHRERE TAUSEND LYONESS-GESCHÄDIGTE IN DEUTCHLAND! Ein hochrangiger Ex-Mitarbeiter zu BILD: \"Lyoness will nach aussen hin extrem seriös wirken. Sie haben eine professionelle Website, auf der grosse Unternehmen als Partner gelistet sind. Doch die Firmen wissen meistens nicht das Geringste von einer Partnerschaft.\" Dem Insider zufolge würden die Mitglieder zwar tatsächlich am Umsatz im Ausland beteiligt werden. Doch der sei so gering, dass man bloss wenige Euro zurückerhalte. \"Man hat gar nicht das Ziel, das System im Ausland zu etablieren. Man will nur an das Geld der Investoren kommen\", so der Ex-Mitarbeiter. IST DAS GESCHÄFTSMODELL LEGAL? In Deutschland ist das System von Lyoness nicht verboten. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat jedoch ein Ermittlungsverfahren gegen Guido van Rüth, den deutschen Geschäftsführer, eingeleitet. (Az. 115 Js 915/16). Es geht um Betrug und Verstösse gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Ein Unternehmenssprecher zu BILD: \"Die Geschäftsleitung von Lyoness Deutschland hat durch einen von ihr beauftragten Verteidiger bereits detailliert und umfangreich gegenüber der Staatsanwaltschaft Stellung genommen. Lyoness ist überzeugt, dass die erhobenen Vorwürfe unbegründet sind\". IN NORWEGEN WURDE LYONESS VON DER GLÜCKSSPIELBEHÖRDE KOMPLETT VERBOTEN. IN DER SCHWEIZ UND IN ÖSTERREICH WURDE DAS UNTERNEHMEN VON MEHREREN UNANHÄNGIGEN GERICHTEN ALS SCHNEEBALLSYSTEM KLASSIFIZIERT. Einer, der in Pakete investierte, ist Christoph Heitmann (28), Spezialtiefbauer aus Wackerow. Er bezahlte von 2011 bis 2013 insgesamt 17100 Euro an Lyoness. \"Ich war damals 22 und die Mitarbeiter machten Druck, dass ich schnell investieren müsse\", erklärt Heitmann. \"Also bin ich zur Bank gerannt und habe einen Kredit aufgenommen\". Von da an ging der 22-Jährige regelmässig zu Schulungen von Lyoness, wo ihm sogar noch mehr Geld versprochen wurde. Heitmann sollte sein Freunde überreden, ebenfalls in Lyoness zu investieren, um auch noch an deren Umsätzen beteiligt zu werden. \"Das war Gehirnwäsche!.\" Erst zweieinhalb Jahre später bemerkte Heitmann, dass er sein Geld nicht mehr zurückbekommen wird. \"Das System war total kompliziert. Als ich es endlich kapiert hatte, war es längst zu spät\". Durch den aufgenommenen Kredit bekam Heitmann finanzielle Probleme. \"Es war extrem belastend. Manche Monate wusste ich nicht, wie ich über die Runden komme. Ich musste sogar von meiner Mutter Geld leihen.\" Auch viele Freunde, die er angeworben hatte, verlor der Spezialtiefbauer. \"Sie gaben mir die Schuld dafür, dass sie ihr Geld verloren hatten. Doch ich wurde bei den Schulungen unter Druck gesetzt. Ich musste ihnen das System schmackhaft machen\". Frank Köhler (60) ist stinksauer. Er verlor 30000 Euro. Von Psycho-Druck berichtet auch Frank Köhler (60), Sachwertspezialist aus Chemnitz. Durch seine Investitionen in Länderpakete verlor er 30050 Euro. \"Auf Seminaren wurde immer erzählt, was für ein riesiges Wachstumspotential Lyoness hat, und dass wir alle reich werden könnten\" erklärt er. \"Die Leute sind vor Freude auf die Tische gesprungen und haben laut gejubelt\". Der 60-jährige besuchte Veranstaltungen mit mehreren Hundert Teilnehmern, die laut ihm an die Treffen einer Sekte erinnerten. \"Da waren Motivationstrainer, die einen dazu brachten, immer mehr zu investieren. Sie sagten, dass man stets sein Ziel vor Augen haben solle und seinen Weg gehen müsse.\" Auch seinen Kollegen erzählte Frank Köhler von Lyoness und überredete sie, zu investieren. Von dem versprochenen Einkommen in Höhe von mehreren Tausend Euro pro Monat wollte er seinen Hauskredit abbezahlen. Auch von einer Weltreise mit seiner Lebens-Gefährtin hatte Köhler geträumt. \"Ich bin sauer und frustriert, weil ich die Lügengeschichten geglaubt habe\". Ein kleiner Trost für Heitmann und Köhler gibt es dennoch: In Österreich und der Schweiz wurde Lyoness bereits als Schneeballsystem verurteilt. Ein solches System liegt vor, wenn Teilnehmer nur dann etwas verdienen können, wenn neue Leute Geld einzahlen. Auch in Deutschland hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer von Lyoness Deutschland eingeleitet. Ihm wird Betrug und das Betreiben eines strafbaren Schneeballsystems vorgeworfen. So weit die Artikel in der Bild-Zeitung. Mein Kommentar: Es ist höchst lobenswert, dass sich nun eine sehr bekannte, auflagenstarke Zeitung in Deutschland an der Aufklärungsarbeit zum ausbeuterischen Geschäftsmodell von Lyoness beteiligt. Die Artikel werden ihre Wirkung nicht verfehlen.
E.ON Energie Deutschland & PST Purenergy kooperieren nicht weiter mit Cashback World.
Die E.ON Energie Deutschland GmbH ist ein bundesweit führendes Energieunternehmen in Deutschland mit rund 3.000 Mitarbeiter, verteilt auf 30 Standorten im ganzen Bundesgebiet und Hauptsitz in München. E.ON war bis vor kurzem noch mit der Partnerunternehmens-ID 609001732 auf der Cashback World-Website gelistet. Ebenso die PST Purenergy als Teil einer gesamteuropäischen Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Warschau und Niederlassungen in den wichtigsten Metropolen Europas, wie München, London, Brüssel und Amsterdam. PST Purenergy ist eine 100%ige Tochter der PGNiG Supply & Trading. Diese gehört zum polnischen Mutterkonzern PGNiG (Polish Oil and Gas Company), dem größten Gaslieferanten Polens. Auch diese Unternehmen war bis vor kurzem noch auf der Cashback World-Website unter der Partnerunternehmens-ID 601675 gelistet. Auf Anfrage wurde schriftlich mitgeteilt: (Mailkorrespondenz liegt vor.) „Als deutsches Unternehmen halten wir uns selbstverständlich präzise an gültiges deutsches Recht und prüfen äußerst sorgfältig, mit welchen Vertriebs- und Handelspartnern wir zusammen arbeiten. Im Falle eines juristisch fundierten Urteils, dass es sich um Betrug, Täuschung oder eine anderweitige Straftat handelt, würden wir ausnahmslos umgehend Abstand von einer weiteren Zusammenarbeit nehmen, um unsere Kunden und unsere Mitarbeiter zu schützen.“ Den beiden Unternehmen wurden Gerichtsurteile, Gutachten, Presseartikel etc. zur Verfügung und Prüfung gestellt. Nach erfolgter Prüfung durch die jeweiligen Rechtsabteilungen, wurde uns deren Entscheidungen, jegliche Kooperation mit myWorld/Cashback World einzustellen, mitgeteilt.
DAS GEFÄHRLICHE LEBEN DER LYCONET-MARKETER
Viele Lyconet-Marketer sind sich offenbar nicht bewusst, welche grosse Risiken mit ihrer Tätigkeit verbunden sind. Die Lyconet-Marketer haben ja gemäss Lyconet-Vereinbarung für unabhängige Lyconet- Marketer, Fassung Nov. 2017, Art. 1.1, die alleinige Aufgabe, immer neue Mitglieder/ Marketer/KMU-Partnerunternehmen anzuwerben und diese zu \"betreuen\". Sie erhalten dafür weder einen Lohn noch eine Spesenentschädigung. Es werden ihnen lediglich Vergütungen unter einem nicht nachvollziehbaren Compensation Plan in Aussicht gestellt, die grösstenteils als utopisch bezeichnet werden müssen. Die Marketer müssen sicherstellen, dass die in ihrem Land bestehenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Von allfälligen Ansprüchen Dritter (Anm.: z.B. Ansprüche von geschädigten Investoren) muss der Marketer Lyoness/Lyconet vollumfänglich schad- und klaglos halten. (Art. 3.1) Die Marketer müssen ihre Leistungen ausschliesslich im Rahmen einer eigenverantwortlichen, selbständigen, rechtlich von Lyoness/Lyconet unabhängigen Tätigkeit erbringen und sind nicht an Weisungen von Lyoness/Lyconet gebunden. (Art. 3.2) Es ist dem Marketer ausdrücklich untersagt, den Eindruck zu erwecken, dass er Angestellter oder sonstiger Beschäftigter von Lyoness/Lyconet ist. (Art. 3.3). Der Marketer ist verpflichtet, nur solche Aussagen über das Lyconet-Geschäftsmodell zu tätigen, die mit den offiziellen Unterlagen von Lyconet übereinstimmen. (Art. 5.2). Art. 3.1, 3.2, 3.3 und 5.2 bezwecken, dass Lyoness bei Rechtsstreitigkeiten (z.B. mit geschädigten Investoren) oder bei behördlichen Massnahmen behaupten kann, die Schuld liege nicht bei ihr, sondern beim betreffenden Marketer. Der Marketer muss Vergütungsabrechnungen unter dem Compensation Plan unverzüglich prüfen und etwaige Einwände spätestens innerhalb einer Woche nach der Zugänglichmachung der Abrechnung schriftlich gegenüber Lyoness/Lyconet geltend machen. Bei Verletzung dieser Pflicht können Lyoness/Lyconet Schadenersatzansprüche zustehen. (Art. 9.4) Abgesehen davon, dass eine solche Regelung unverschämt ist, stellt sich die Frage, wie Lyoness wegen einer verspäteten Reklamation überhaupt Schaden nehmen kann. Insgesamt muss die Lyoness/Lyconet Vereinbarung für unabhängige Marketer als Knebelvertrag bezeichnet werden, d.h. die Vorteile liegen einseitig bei Lyoness. DAS HOHE RISIKO DER LYONESS/LYCONET MARKETER. Gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 Abs 1 lit r handelt unlauter, wer jemandem die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen in Aussicht stellt, die für diesen hauptsächlich durch die Anwerbung weiterer Personen einen Vorteil bedeuten\". Da Marketer selbständig, eigenverantwortlich und ohne Weisungen von Lyoness weitere Personen anwerben und diesen für die Anwerbung weiterer Personen Leistungen in Aussicht stellen, verstossen sie gegen das UWG und machen sich damit strafbar. Das Strafmass liegt bei Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. (Art. 23). Bei ihrer Anwerbetätigkeit animieren Marketer im Rahmen einer von Lyoness unabhängigen Tätigkeit andere Personen, in Lyoness zu investieren, beispielsweise in sog. Discount Vouchers, Customer Clouds. (früher Anzahlungen, Länderpakete, Optionen zur Finanzierung von Werbekampagnen). Gelingt es den Marketern, Leute zu solchen Investitionen zu überreden, sind sie gemäss Compensation Plan zu höheren Provisionen berechtigt. Marketer, die dies tun, sind gut beraten, mit anwaltlicher Hilfe abzuklären, ob sie sich damit der Gefahr aussetzen, dass geschädigte Investoren Schadenersatz- ansprüche gegen sie durchsetzen könnten. Gemäss der Lyconet-Vereinbarung für unabhängige Lyconet-Marketer, Fassung Nov. 2017, handelt es sich beim \"Cashback World Programm\" um eine von der myWorld International Ltd., London, mit ihren Konzerngesellschaften sowie Kooperationspartnern betriebene Einkaufsgemeinschaft. Dazu ist zu bemerken, dass die genannte Londoner Briefkasten-Firma, die von Hubert Freidl, Monaco, beherrscht wird, über ein Kapital von gerade Mal 100 englischen Pfund verfügt. Schlusswort: Wie ich aus Lyoness Insider-Kreisen höre, wächst die Unsicherheit in der Lyoness-Community Tag für Tag und es entschliessen sich immer mehr Shopper/KMU-Händler und Lyconet-Marketer, Lyoness den Rücken zu kehren.
Blöckende Schafe
Hier der bereits erwähnte Artikel von 1994 aus der Zeitschrift Spiegel. Kings Club kann 1:1 mit Lyoness/myWorld ersetzt werden.Tönt alles verdächtig ähnlich... Die Justiz jagt den Anlegerverein European Kings Club. Nun droht vielen vertrauensseligen Kleinbürgern der Bankrott. Josef von Hospenthal erfreute seine Kunden in Brunnen am Vierwaldstätter See 22 Jahre lang mit feinem Backwerk. Jetzt ist sein Laden zu, das Haus \"Zum Schwanen\" steht zum Verkauf, die Banken haben alle Kredite gekündigt. Er sei ein Opfer des \"Weltkapitals\", behauptet der Eidgenosse mit dem adligen Namen, \"denn die Botschaft, die ich hier unter die Leute bringe, ist ein Störfaktor für dessen Geschäfte\". Der Bäcker aus dem Kanton Schwyz gehört zu den Spitzenmanagern der dubiosen Anlegerorganisation European Kings Club (EKC). Seit ihm die deutsche Club-Chefin Damara Bertges, 39, vor zwei Jahren für ein 30 000 Franken-Investment 71,43 Prozent Jahresrendite offerierte, sorgte er dafür, \"daß die Goldsuppe richtig verteilt wird\". Pro Anlagezertifikat über 1400 Franken, \"Letter\" genannt, versprach er seinen \"Mandanten\" als Rückzahlung zwölf Monatsraten von 200 Franken. Wohl 30 000 Schweizer vertrauten bisher der wundersamen Geldvermehrungsmaschine - in den Kantonen Uri und Glarus jeder zehnte Erwachsene und immerhin 3 von 100 im benachbarten Kanton Schwyz. Die zumeist wenig gebildeten und in Gelddingen unerfahrenen Anleger steigerten sich in eine Profit-Psychose. Viele gaben ihren Beruf auf, nachdem sie am vermeintlichen Reichtum gerochen hatten. Bauernsippen leerten ihre Sparbüchsen, bedächtige Familienväter belasteten ihre Eigenheime, Hunderte Gastarbeiter aus Ex-Jugoslawien ließen sich zu dem einmaligen Reibach überreden. An die 300 Millionen Franken, schätzen die Behörden, flossen aus der Schweiz in die undurchsichtigen Kanäle der Club-Zentrale im hessischen Gelnhausen - zusammen mit 700 Millionen aus Deutschland und Österreich. Typisch ist der Fall eines Automechanikers, der den Kings sein ganzes Geld überließ. Darauf kündigten ihm die Banken alle Kredite, er mußte seine Werkstatt schließen, jetzt droht ihm der Konkurs: \"Das ist mir egal\", sprach er selig in eine TV-Kamera, \"auch wenn sie mir das Haus wegnehmen, ich finde mich mit allem ab, wenn ich nur Kings-Club-Mitglied bleibe.\" In der Schweiz gilt der EKC als illegale Organisation, das Bundesgericht verbot ihm jede Tätigkeit und verfügte die Auflösung. Seither haben Untersuchungsrichter in zehn Kantonen den Club im Visier. Bei Bäcker Hospenthal und anderen Werbern beschlagnahmten sie Zehntausende von Franken, etliche EKC-Führer sitzen seit Monaten in Untersuchungshaft. Nach einem Werbemeeting im österreichischen Klagenfurt wurde am 18. November auch die charismatische Einpeitscherin Bertges festgenommen. Nun wartet sie auf die Auslieferung an die Schweizer Justiz. Die Strafverfolger werten das EKC-System als Anlagebetrug. Denn Rückzahlungen sind nur möglich, solange frisches Kapital nachfließt. Daß das bar eingesammelte und nach Deutschland verfrachtete Geld angelegt wird, konnten Bertges und ihr Partner, der frühere Bundeswehrarzt Hans Günther Spachtholz, nie belegen. Doch das beeindruckt das Schweizer Fußvolk nur mäßig. Die rund 500 Betreuer suchen, allen Verboten zum Trotz, immer noch neue Anleger - derzeit vor allem im Kanton Wallis. Weil die fälligen Renditezahlungen \"wegen der Behördenhatz\" gerade nicht möglich seien, raten sie, die Guthaben gleich in neue Letters umzuschreiben. Viele gehen darauf ein. Für sie ist der EKC längst mehr als eine Geldmaschine. Der Club vermittelt das prickelnde Gefühl, zu jener Glitzerwelt zu gehören, die viele nur aus Bilderblättern kennen. Begeistert jubeln sie ihrer Queen Bertges zu, die predigt: \"Und ist der Ruf erst ruiniert, so lebt sich\'s erst recht ungeniert.\" Auch der Schwyzer EKC-Präsident Hospenthal und seine Frau Käthy propagieren den Mammon-Kult. Den Kapitalismus erklären sie ihren Anhängern als gigantisches Ausbeutungssystem, welches das Volk im Auftrag von Banken und Politikern in Abhängigkeit halte. Der Kings-Club dagegen, sagt die Frau des Bäckers, sei \"eine Vereinigung von Leuten, die nicht mehr als Schafe in der Herde mitblöken wollen\". So indoktriniert, gehen die konservativen Innerschweizer mit Fahnen und Transparenten gegen die Verschwörung des Großkapitals auf die Straße. Beim Querfeldein-Radrennen (Hauptsponsor EKC) im Schwyzer Dorf Wangen trotzten im Oktober tausend wackere Aktivisten der Staatsgewalt, welche die illegale Werbeaktion beenden wollte - allerdings nur sehr halbherzig. Denn in Schwyz ist jeder zehnte Ordnungshüter EKC-Mitglied. Um dem Widerstand mehr Schub zu geben, gründeten die Innerschweizer Club-Manager ihre eigene Partei. Aufgereizt durch \"das pogromartige Vorgehen verschiedener Justizbehörden\", wollen sie den Bürgern \"die Mechanismen der Umverteilung sozialer und freier Marktwirtschaft näherbringen\". Die Wandlung des EKC vom finanziellen Pyramidenspiel zur Politsekte bestätigt die Erfahrung des Schwyzer Untersuchungsrichters Josef Dettling: \"Mit juristischen Mitteln allein ist der Hysterie nicht beizukommen.\" Je klarer abzusehen ist, daß viele Ersparnisse futsch sind, desto höher steigt das Fieber. \"Ich muß mich vor nichts fürchten\", protzt Parteivorstandsmitglied Hospenthal, \"Dettlings und Co. müssen sich fürchten.\" Die Untersuchungsrichter erhalten wüste Drohungen. Dettlings Post wird auf Briefbomben untersucht, oft muß er unter Polizeischutz arbeiten. Auch seine Kollegin im Kanton Glarus lebt mit Morddrohungen. Die Polizei riet ihr, eine Waffe zu tragen. Die Zockerspielkasse der Schweizer ist bald leer. Für neue Letters werden nur noch 43 Prozent Zinsen versprochen. \"Zu Weihnachten\", prophezeit Dettling, \"ist alles aus.\" \"Was dann auf uns zukommt\", meint ratlos ein leitender Sozialhelfer in Uri, \"können wir noch gar nicht abschätzen. Wir machen uns auf alles gefaßt.\"
Gründung 2003 und Bestätigung
Ich kann nur bestätigen, was hier im letzten Artikel steht. Ich war selbst Schenkkreisler und wurde bei der Gründung 2003 angefragt. Es ging nur ums schenken, aber halt auf eine andere Art. Damit man das ganze legalisieren konnte, erfand man diese Karte. Jedoch 95% aller Karteninhaber sitzen auf Ihrem Geld, verdienen gar nichts und glauben trotzdem immer noch an das grosse Geld. Die Gründer haben 2003 alle Schenkkreisler wieder abgezockt und haben so ca. 1000 Leute gleich dazu überzeugen können, in Lyoness zu investieren. Man rechne...ein gutes Startkapital. Nun die Boote gehen langsam von Monat zu Monat unter und die neuen Studenten, welche nun zur neuen Zielgruppe gehören, werden über den Tisch gezogen. Ich schätze, nach 2 Jahren werden auch diese Jungs endlich einsehen, dass sie lieber einen richtigen Job suchen sollen. Dann behaupte ich, wird die ganze Sache still gelegt werden. Die Gründer haben sich aus dem Staub gemacht und der Rest fressen die Hunde.....!
INTERESSANTER PRESSEARTIKEL ZU LYONESS
In der Schaffhauser AZ wurde folgender Artikel publiziert: \"Es kann nicht verrecken!\" Die Stufen zum Reichtum. \"Werde so schnell es geht Premium Marketer!\" Auf Facebook wirbt ein Flurlinger für ein revolutionäres Geschäftsmodell. Dutzende zeigen Interesse. Unser Redaktor Marion Rusch gibt vor, mitmachen zu wollen - und soll tausende Franken bezahlen, um ins \"big business\" einzusteigen. Gerichte sprechen von einem Schneeballsystem. Markus ist der Kumpeltyp. \"Ich schreibe lieber nicht viel, sondern rede persönlich mit den Leuten, verstehst du?\" Markus duzt ungefragt. So hat man es ihm wohl beigebracht an der Schulung, dort wo man ihm auch eingetrichtert hat, dass er bald ein reicher Mann sein werde, wenn er nur genug weitere \"Premium Marketer\" anwerben würde, die bei diesem \"visionären Projekt\" mitmachen. Einer davon soll ich sein. Markus wohnt in Flurlingen und heisst in Wirklichkeit anders. Ich wurde über Facebook auf ihn aufmerksam. Ein äusserst attraktives Geschäft offeriert er hier, ein Einkommen ohne Obergrenze. Wer mitmacht, könne arbeiten, wo er wolle, mit wem er wolle, so viel er wolle. Und das Geld sprudle. Ich schreibe Markus eine Nachricht, wie auch zwei Dutzend andere Facebook-User aus der Region. Er möchte wissen, was ich beruflich mache (Student) und erklärt dann kurz und euphorisch, worum es geht. Ein Auszug: \"Wenn es nur die Möglichkeit gäbe, von all diesen Umsätzen (des weltweiten Konsumgeschäfts) zu profitieren und damit Geld zu verdienen am gesamten Einkauf, dann sollte man diese Chance nutzen. Genau das habe ich getan und jetzt zeige ich anderen Menschen diese Möglichkeit und helfe ihnen, das umzusetzen. Ich bin interessiert und treffe Markus einige Tage später in der Lobby eines chicen Hotels. Ein begeisterter, dauergrinsender Mann mittleren Alters, der zu glauben scheint, was er mir in den 45 Minuten erzählt. Das System, das er umreisst, ist schwer durchschaubar. Laut Wipikedia handelt es sich um eine \"länder- und branchenübergreifende Einkaufsgemeinschaft\". Dahinter steckt die Firma Lyoness mit Sitz in Buchs, St. Gallen. Das operative Geschäft spielt sich in Österreich ab, tätig ist Lyoness in 47 Ländern. Rund 8 Millionen Mitglieder sind über den ganzen Erdball verstreut. Das System ist etabliert. Gegründet wurde es 2003. Im Kern funktioniert es folgendermassen: Mitglieder erhalten eine personalisierte Karte. Wenn sie damit in einem von zehntausenden Partnershops einkaufen, bekommen sie einen einstelligen Prozentsatz des Kaufpreises rückerstattet. Markus gibt mir eine Karte, die ich noch registrieren muss. Wenn ich nun damit einkaufe, bekomme nicht nur ich selbst Geld rückerstattet, auch Markus bekommt auf meinen Einkauf einen winzigen Prozentsatz gutgeschrieben, da er mich angeworben hat. Er ist \"Premium Marketer\". So weit so gut. Doch das allein sei nicht der Rede wert. Es gebe auch die Möglichkeit, \"big business\" zu machen - als \"Premium Marketer\". Was es damit auf sich hat, wird detailliert in einem Film gezeigt, den mir Markus im Anschluss ein unser Gespräch zuschickt. Eine halbe Stunde lang erklärt ein adretter, junger Herr, warum Lyoness \"Weltgeschichte\" schreiben wird. \"Premium Marketer\" verteilen Karten und bekommen einen winziger Prozentsatz der getätigten Einkäufe ihres Netzwerks gutgeschrieben. Wenn sie nun aber nicht nur Kunden gewinnen, sondern weitere \"Premium Marketer\" akquirieren, profitieren sie auch von deren Netzwerk. Irgendwann, so das Versprechen, wird das System zum Selbstläufer. Ohne jegliches Zutun fliesst Geld auf das Konto derer, die ein grosses Netzwerk haben. Eine Grafik besagt, dass ich damit bis zu 150\'000 Euro verdienen kann- monatlich. Quintessenz: \"Werde so schnell es geht Premium Marketer!\" EIN SCHNEEBALLSYSTEM. Als ich Markus frage, was es ihm nütze, wenn er mich anwerbe, sagt er nach einigem Zögern: \"Ich kann ja nicht die ganze Region selbst abgrasen, ich brauche Hilfe\". Ob er an mir verdiene? \"Ach, ja, ich glaube ein bisschen, aber keine Ahnung wie viel, vielleicht zweihundert Franken\". Darum gehe es mit Bestimmtheit nicht und die Vorteile lägen ja sowieso klar auf meiner Seite: \"Wenn du von Lyoness weisst und nicht einsteigst, ist es, wie wenn du jeden Tag Geld aus dem Fenster wirfst\". Doch wie werde ich \"Premium Marketer\"? Ich kaufe mich ganz einfach ein. Um \"big business\" zu machen, muss ich 3,600 Franken bezahlen, dann bin ich wie Markus mein eigener Chef und bau mein Netzwerk auf. Auf dem Handy zeigt er mir, wie jeweils am Dienstag das Geld hereinkommt. SMS bestätigen den Eingang von ein- und zweistelligen Geldbeträgen. Sucht man im Internet nach Lyoness, stösst man auf weniger Euphorie. Bereits 2013 recherchierte der \"Beobachter\", dass 99,7 % Prozent der ausbezahlten Gelder nicht wie versprochen von den Partnerfirmen stammen, sondern von Einzahlungen von \"Premium Marketern\". Das System speist sich selbst. Die Neuen bezahlen die Alten. Der \"Beobachter\" schreibt, dass einige Leute an der Spitze von Lyoness in der Schweiz einst einen illegalen Schenkkreis betrieben hätten. Die Erfinder hätten abkassiert, irgendwann sei der Kreis kollabiert und die kleinen Leute hätten ihr Geld verloren. Lyoness selbst wurde von mehreren Dutzend Gerichten in mehreren Ländern rechtskräftig als \"unlauteres Schneeballsystem\" qualifiziert. In einem wegweisenden Urteil sage das Obergericht Zug im Februar 2017, ein Schneeballsystem liege vor, sobald in Aussicht gestellt werde, dass die Anwerbung weiterer Mitglieder Vorteile bringen könne. Die Verträge, die Lyoness mit ihren Mitgliedern abgeschlossen hätte, so dass Gericht, seien nichtig, da sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen würden. Erst vor einigen Monaten wurde die Geschäftstätigkeit in Norwegen von der staatlichen Lotteriebehörde verboten. In diversen Berichten liest man im Internet von einst glühenden Verfechtern des Systems, die ihnen versprochenen Beträge hätten sie nie auch nur ansatzweise erhalten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sagt auf Anfrage der \"az\" vorsichtig, es rate \"aufgrund der Intransparenz des Systems von Lyoness zur Vorsicht\". KEIN GELD FÜR MINERALWASSER. Markus kommt in der Hotellobby von selbst auf das Thema Schneeballsystem zu sprechen: \"Weisst du, was ein Schneeballsystem ist?\" Und dann: \"Wir sind keines\". Er erzählt von einem Strafrechtsprofessor, der das belegt habe. Was er nicht sagt: Besagtes Gutachten vom Sept. 2013 wurde von Lyoness selbst in Auftrag gegeben. Lyoness hat jegliche Vorwürfe stets zurückgewiesen. Heute heisst Lyoness offiziell anders. Die rechtlichen Probleme hatten eine Reihe von Namensänderungen zur Folge. 2014 wurde aus Lyoness Lyconet. Vor wenigen Wochen wurde auch die Lyoness Group AG aus dem Firmenregister gestrichen. Neu heisst die Firma \"mWS myWorld Solutions AG\". Markus jongliert mit allen vier Namen. Er warnt mich davor, mich selbständig zu informieren. Das System sei so kompliziert, dass es einfacher sei, es werde einem persönlich erklärt. So könne man nachfragen. Der nächste Schritt wäre, dass ich mit ihm zusammen zu einer Präsentation nach Volketswil fahren würde. Die finde zweimal wöchentlich statt und dort treffe ich auf weiterer Interessierte. Solche Gespräche, wie er sie gerade mit mir geführt hat, habe er in den vergangenen Monaten mit etwa zehn Menschen aus dem Raum Schaffhausen geführt, sagt Markus. Ich solle mir jetzt Zeit nehmen, aber nicht Zuviel, und mich dann wieder bei ihm melden. Nochmals mit Nachdruck: \"Das System kann nicht stoppen, es kann nicht verrecken!\". \"Leider\" hat Markus nur Euro dabei und gibt mir zu verstehen, dass es nach diesem wegweisenden Gespräch angezeigt wäre, dass ich sein Mineralwasser übernehme. Nachdem ich bezahlt habe, frage er mich unverblümt nach der Rechnung: \"Für die Steuern\". Nach dem Treffen out ich mich als Journalist und stelle Markus schriftlich einige Fragen. Er antwortet nicht. So weit der Artikel in der Schaffhauser AZ. Mein Kommentar: Ein vorzüglicher Bericht über die unseriöse Arbeitsweise der Lyconet-Marketer.
\"back to the roots!\" myWorld Norway heißt jetzt wieder Lyoness Norway AS
Erst am 01.03.2018 hatte die Lyoness Europe AG den Firmennamen ihrer „Servicegesellschaft“ von Lyoness Norway AS in myWorld Norway AS abändern und eintragen lassen. Am 27.06.2018 nun wurde der Firmenname wieder zurück in Lyoness Norway AS abgeändert. (siehe auch Zentrales Firmenregister Norwegen, http://w2.brreg.no/kunngjoring/hent_alle.jsp?kid=20180000118671&sokeverdi=898800342&spraak=nb ) Wie bekannt ist, wurde Lyoness mit Beschluss seit 31.05.2018 in Norwegen verboten, lediglich für den Bereich „Cashback World“ wurde ein Aufschub von drei Wochen gewährt. Zwei Anträge von Lyoness auf Aussetzung bzw. Aufschub der Entscheidung wurden bereits abgelehnt. Mit der erneuten Abänderung des Firmennamens zurück in Lyoness Norway AS soll evtl. der Firmenname myWorld \"geschützt\" werden, obwohl dieser zwischenzeitlich unmittelbar mit dem Schneeeballsystem Lyoness in Verbindung gebracht wird.
Zweiter Antrag auf Aufschub des Verbots in Norwegen wurde abgelehnt. myWorld/Lyconet ignoriert weiter in Teilen das Verbot.
Ein weiterer Antrag auf Aufschub des Verbotes wurde von den Behörden in Norwegen abgelehnt. Zumal myWorld/Lyconet das verhängte Verbot immer wieder ignoriert und jüngst, entgegen der Weisung, „neue Händler“ auf der Cashback World- Website gelistet hat. Lyconet Norway versucht gegenüber seinen Mitgliedern die Wogen zu glätten, indem das Verbot als Missverständnis und Fehlinterpretation der Behörden eingeschätzt wird. (siehe Mailkorrespondenz) Mitglieder die sich betrogen fühlen und ihre Gelder zurückerstattet sehen möchten, werden an die „Zentrale“ in Österreich/Graz verwiesen, da sich Lyoness Norway nicht wirklich als Ansprechpartner sieht. Diese Vorgehensweise ist aus Zeiten der Länderpaketen noch hinlänglich bekannt. Die möglichen Rechtsmittel in Teilen des Verbotes (Cashback Card) sind nun, bis auf eine letzte Instanz ausgeschöpft, eine zeitnahe Entscheidung steht hier an. Mailkorrespondenz der myWorld/Lyconet kann ab dem 22.07.2018 auf www.benecker.com/blog nachgelesen werden.
Antrag auf Aufschub des Verbotes in Norwegen abgelehnt! myWorld/Lyconet ignoriert Verbot!
Wie bekannt ist, wurde Lyoness/Lyconet mit Beschluss der norwegischen Lotterie- und Wettbewerbsbehörde vom 30.05.2018 in Norwegen verboten. Am 13.06.2018 reichte myWorld/Lyconet einen Antrag auf Aufschiebung des Verbotes im Land ein, der mit Verfügung (liegt vor) vom 19.06.2018 abgelehnt wurde. myWorld/Lyconet darf auch weiterhin keine neuen Produkte verkaufen, bewerben oder Kooperationen abschließen. myWorld/ Lyconet hatte in dem Antrag auf Aufschiebung u. a. angeboten, dass Geschäftsmodell zu ändern und technisch entsprechend anzupassen. Hierbei sollte der Anteil von Verkäufen der angebotenen Produkte, nicht mehr als 50 % des Gesamtumsatzes betragen. Bekannt ist auch, dass sich bisher myWorld/Lyoness/Lyconet nicht sonderlich um Verbote oder Einschränkungen geschert hat. Daher ist es wenig überraschend, dass die Leader der norwegischen Vertriebsschiene ihre Teams angewiesen haben – bis auf weiteres – „im kleinen Rahmen“ und „unter dem Radar“ weiter zu agieren. Neu angeworbenen „Sponsoren“ wurde von Marketern erzählt, dass es sich bei dem Verbot in Norwegen um eine Falschmeldung handle. Als diese selbst recherchierten und feststellten, dass dieses Verbot tatsächlich existiert und rechtskräftig ist, habe man sich an die Behörden gewandt.
Lyoness / norwegische Behörden legen nach! Abzocke an der Spitze der Pyramide. Polizei ermittelt.
In der norwegischen Zeitung „Bergensavisen“ (Norwegen Artikel 16.06.2018 ) ein ergänzender und interessanter Artikel erschienen, der sich u.a. den Einkünften der an der Spitze der norwegischen „Lyoness-Pyramide“ stehenden Personen widmet. So sind in den letzten zwei Jahren – gemäß den eigenen Zahlen, die Lyoness gegenüber der norwegischen Lotteriebehörde offengelegt hat – mehr als 30 Millionen Kronen (das sind rund 3,3 Millionen Euro) an die Herren, die an der Spitze der Pyramide stehen, ausbezahlt worden. Wir erinnern uns, über die Cashback World wurden jährlich lediglich knapp 19 Millionen Kronen (knapp 2 Millionen Euro) umgesetzt. Im Artikel ist aber auch zu lesen, dass mittlerweile die norwegische Finanzpolizei aktiv ist, weil der Verdacht besteht, dass diese Einkünfte nicht versteuert worden sind. Ebenso wurden Ermittlungen der norwegischen Kriminalpolizei aufgenommen. Die typischen Lyoness-Angebereien der „dortigen Abkassierer“ werden ebenso angeprangert, da diese Kosten der arglosen Einzahler ins System mitträgt. Ebenso wird u. a. Terje Deusund scharf verurteilt, er habe nach dem ersten Verboten im Januar 2018 die Weisung an sein Team erteilt, dass Verbot zu ignorieren und einfach weiter die Cloud zu verkaufen. Um ihn herum sei es seit Januar 2018 recht still geworden, zwar habe er noch am alljährlichen Präsidenten-Treffen in Österreich teilgenommen, Europa dann aber in Richtung USA verlassen.
Lyoness/Lyconet und die geplante Kryptowährung „eCredits“!
In Norwegen wurden vor kurzem die Investitions-Produkte von Lyoness (Lyconet) verboten. Es gibt das Gerücht, dass Lyoness nun eine Umwandlung von Investments in eine neue firmeneigene Kryptowährung namens „eCredits“ plant. Ein Video aus Lettland hat diese „eCredits“ beworben. Das Video wurde aber am 29.05.2018 von YouTube genommen. Dem Video zur Kryptowährung zufolge soll ein „eCredit“ für € 1,- erhältlich sein, also im Verhältnis 1:1. Als Beispiel wird ein Investment von € 2.000,- mittels „Rabattgutscheinen“ in 2.000,- eCredits angeführt. Innerhalb von 4 Jahren sollen diese eCredits ein ROI von 10.000% (Verhundertfachung) ergeben. All dies klingt sehr vertraut! Lyoness (Lyconet) hatte in der Vergangenheit bereits Versuche gestartet, das Pyramidenspiel-Image loszuwerden, indem es die Investitionen und die Marke selbst umbenannt hatte: Im Jahr 2010 hießen die Investitionen noch „Gutschein-Anzahlungen“. Für diese bekam man eine „Einheit“ oder „Position“ pro € 50,-. Weiters gab es die Möglichkeit in „Länder- oder Kontinental-Pakete“ zu investieren. Im Jahr 2014 wurden dann die Bezeichnungen geändert und das Investitionsgeschäft auf die neue Marke „Lyconet“ ausgelagert. Investitionen wurden nun mittels „Rabattgutscheinen“ getätigt. Für diese bekommt man einen „Shopping Point“ pro € 1,-. Investitionen in andere Länder heißen jetzt „Costumer-Clouds“. Anfang 2018 folgte die Umbenennung der Lyoness-Einkaufsgemeinschaft auf „Cashback World“. Das Kundenbindungsprogramm wird nun eigens als „Cashback Solutions“ und bei Vereinen als „White Label Solutions“ bezeichnet. Die entsprechenden Konzerngesellschaften wurden in „mWA myWorld Austria GmbH“ und in „mWS myWorld Solutions AG“ umbenannt. Mathematisch scheint das System im Hintergrund dasselbe geblieben zu sein: Die „Shopping Points“ werden gemäß „Lyconet Compensation Plan“ in „Einheiten“ pro € 50,- umgerechnet, wo wir wieder beim alten System vom Jahr 2010 wären. (siehe Lyoness strukturiert wieder um ) Im Ergebnis kann bezweifelt werden, dass die Kryptowährung „eCredit“ unabhängig vom bisherigen schneeballähnlichen System von Lyoness (Lyconet) sein wird. Mittlerweile dürfte „eCredits“ offiziell gestartet sein. Hubert Freidl persönlich hat diese am 25.05.18 in Prag angekündigt als „the next huge big thing“. Wie genau eCredits mit dem System von Lyoness (Lyconet) in Verbindung stehen wurde am Seminar für die Lyconet-Elite nicht offenbart. Jedoch sollen alle „benefits from all of that” erhalten. Quellen: Dr. Wolfgang Schöberl/Clemens Douda LL.M. (WU)
Norwegen handelt. Respekt ! Sammelklage in Österreich ein Desaster!
In der norwegischen Zeitung \"Bergensavisen\" ist am Wochenende (16.06.2018) ein sehr erhellender Artikel erschienen, der sich den Einkünften an der Spitze der norwegischen \"Pyramide\" widmet. So wären in den letzten zwei Jahren - gemäß den eigenen Zahlen, die Lyoness gegenüber der norwegischen Lotteriebehörde offengelegt hat - mehr als 30 Millionen Kronen (das sind rund 3,3 Millionen Euro) an die Herren, die an der Spitze der Pyramide stehen, ausbezahlt worden. Im Artikel ist aber auch zu lesen, dass mittlerweile auch die norwegische Steuerfahndung aktiv ist, weil der Verdacht besteht, dass diese Einkünfte nicht versteuert worden sind. Und es gibt nun kriminalpolizeiliche Ermittlungen. Die groß von der österreichischen VKI (Verein für Konsumenteninformationen) angekündigte Sammelaktion droht in einem Desaster zu enden. Es scheint sich zu bewahrheiten, dass die VKI einen \"faulen Deal\" mit Lyoness einging, die österreichischen Geschädigten einsammelt und ruhig hält. Eine Sauerei sondergleichen.
Oesi 1
Genau die paar, die dann immer bei den Treffen vorgezeigt werden, die mit Autos beschenkt werden und sich vorführen lassen wie Helden der Nation . Der Anteil dürfte sich im Promillbereich befinden :)
Mal ne Frage :)
Wer ist bei Lyo eigentlich schon Millionär geworden, außer Hubi Freidl selbst? :) :)
Lyoness in Norwegen verboten! Die \"Verwunderung\" darüber verwundert!
Die Einlassung von myWorld/Lyoness/Lyconet, man sei über das Verbot \"sehr verwundert\", verwundert wiederum alle anderen. Es ist mit diversen Sitzungsprotokollen zu den verschiedenen Sitzungen zwischen Lyoness/Lyconet und der Lotterie- und Wettbewerbsbehörde dokumentiert, dass die norwegische Behörde mehrmals angekündigt hatte, dass, wenn myWorld/Lyoness die Zahlen nicht dokumentiert darlegen kann, von einem Verbot auszugehen ist. UND JETZT IST MAN ÜBER DIE ENTSCHEIDUNG VERWUNDERT?! Auch wird nun versucht es so darzustellen, als handle es sich in Norwegen um einen Alleingang der dortigen Behörde. Was wirklich jeder verstehen muss ist, dass das Geschäftsmodell in JEDEM Land gleich ist. Und ausnahmslos ALLE Produkte zu diesem Geschäftsmodell werden in Graz entwickelt bzw. auf den Weg gebracht. Keine Niederlassung in den jeweiligen Ländern hat die Kompetenz oder Infrastruktur, um diese Dinge zu entwickeln. Jedes Cloud-Produkt wird einzig in Graz entwickelt, vorbereitet und ausgeführt. Großzügig nach oben angepasste und gefakte Nutzerzahlen bzw. Händlerzahlen bilden die Grundlage für diese angeblichen Umsätze (um es legal aussehen zu lassen, werden die Sportkooperationen und Karten gelauncht). Nur so können die Investitionen der Mitglieder in die Cloud (die echten illegalen Umsätze) als angebliche legale Shoppingumsätze dargestellt werden. Genau dieser Umstand ist ein Copy-Paste-Modell in jedem Land und Norwegen hat diesen Zusammenhang erkannt und Lyoness damit konfrontiert. Lyoness konnte das Gegenteil in diesem vierjährigem Verfahren, insbesondere in den letzten fünf Monaten nicht beweisen. Insofern ist es eine komplette Frechheit von myWorld/Lyoness, den Beschluss aus Norwegen auf das Land beschränken zu wollen. Es gibt dort juristisch die gleichen Voraussetzungen für ein betrügerisches Pyramiden- und Schneeballsystem wie anderswo. Ohne das Cashback Programm gibt es keine virtuelle Einkaufsgemeinschaft und auch keine Handelspartner - somit auch keine Umsätze für die Cloud (entsprechend der Argumentation von Lyoness selbst) Im Verfahren am Handelsgericht Wien (Az. 11 Cg 75/16s–23) schafft es myWorld/Lyoness seit zwei Jahren ebenfalls nicht, die tatsächlichen Händlerzahlen glaubhaft zu dokumentieren und die rechtskräftigen Verurteilungen als Schneeballsystem zu widerlegen. Die Einlassung in Schriftsätzen und Gerichtsprotokollen von myWorld hingegen, niemand müsse bei myWorld/Lyconet andere für das System gewinnen/anwerben um \"erfolgreich\" zu sein, konnte innerhalb kürzester Zeit mit schriftlichen Aussagen und aussagefähiger Mailkorrespondenz, widerlegt werden.
Zeitungsartikel, Urteile, Verbote
Ich fass es nicht mehr, seit Jahrzehnten treiben diese Leute rund um Hr. Freidl ihr Unwesen, Menschen erleiden finanziellen Schaden und verlieren Freunde und Reputation und die Spielchen laufen munter weiter, einfach unvorstellbar, da fehlen einem die Worte.
Neue brisante Zeitungsartikel in Österreich
Zahlreiche österreichische Online-Zeitungen, darunter diepresse.com, haben am 12.6.2018 folgenden Artikel publiziert: NORWEGEN VERBIETET GRAZER RABATTFIRMA LYONESS. Einige Norweger verschuldeten sich wegen Lyoness. Die Grazer Firma muss daher in Norwegen sämtliche Aktivitäten einstellen. Die Grazer Rabattfirma Lyoness, die sich kürzlich in Cashback World umbenannt hat, darf in Norwegen keine Geschäfte mehr machen. Die Glückspielbehörde des Landes hat Lyoness als \"illegales, pyramidenspielartiges Verkaufssystem\" klassifiziert. Lyoness muss seine Aktivitäten sofort stoppen. Das Unternehmen will gegen die Entscheidung berufen. Bereits im Jänner hatte die norwegische Glücksspiel - und Stiftungsaufsicht \"Lotteri- og stiftelsestilsynet\" entschieden dass Lyoness ein illegales Vertriebssystem sei. Gegen diese behördliche Einschätzung hat Lyoness Einspruch erhoben - jedoch erfolglos. Die Aufsicht kam erneut zum Schluss, dass Lyoness ein illegales Pyramidenspiel sei und gegen das norwegische Lotteriegesetz verstosse. Das teilte die Behörde vergangene Woche auf ihrer Homepage mit - diesmal nicht nur in norwegisch, sondern auch auf englisch. LYONESS IST SEHR VERWUNDERT. Lyoness ist über die Entscheidung der Behörde \"sehr verwundert\". Man werde Berufung einlegen und beweisen, dass das Geschäftsmodell von Lyoness legal sei. \"Die Geschäftstätigkeiten von Lyoness sind völlig rechtskonform. Die jüngste Entscheidung der norwegischen Behörde ist darauf zurückzuführen, dass sie das Geschäftsmodell von Lyoness nicht verstanden hat. Norwegen ist das einzige Land der Welt, in dem die Behörden die Geschäftstätigkeit von Lyoness untersagen möchten\", so das Unternehmen am Montagnachmittag in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA. Falls nötig werde man auch \"gerichtliche Schritte setzen, um zu zeigen, dass Lyoness wie in allen anderen 47 Ländern ein legales Geschäftsmodell betreibt\". Nach Einschätzung von Norwegens Aufsicht basieren die Einnahmen von Lyoness in dem Land auf dem Anwerben von Mitgliedern und nicht auf dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen. Teilnehmer, die bei Lyoness Gutscheine erwerben, sich in \"Customer Clouds\" einkaufen oder für Seminare oder Marketingmaterial bezahlen, bekämen keine Waren, Dienstleistungen oder andere Vorteile, die das wert seien, was sie einbezahlt haben. Lyoness habe nicht darlegen können, dass die Gewinne aus dem Verkauf oder Konsum von Waren oder Dienstleistungen stammen, so die Behörde. Lyoness habe seine unrechtmässigen Aktivitäten nach Veröffentlichung der ersten Einschätzungen der Behörde nicht eingestellt. Die Einsprüche des Unternehmens haben die Behörde nicht überzeugt, die Aufseher sind immer noch überzeugt, dass Lyoness illegal ist. Norwegens Lotteriebehörde hat Lyoness bereits seit 2014 im Visier, immer wieder habe man \"glaubwürdige\" Hinweise bekommen, dass die Geschäftsaktivitäten problematisch seinen, führt die Aufsicht aus. Lyoness habe zwar Massnahmen eingeleitet, um zu gewährleisten, dass das Geschäft darauf hinaus laufe, eine internationale Shopping-Gemeinschaft aufzubauen. Auch hätten einzelne Mitglieder eine Erstattung bekommen. Die Massnahmen konnten die Behörde aber nicht umstimmen, zumal Lyoness zahlreichen Mitgliedern sozial und finanziell geschadet habe. Norwegische Mitglieder haben hunderte Millionen norwegische Kronen (1 Krone = 11 Eurocent) an Lyoness bezahlt, ohne Waren, Dienstleistungen oder andere Vorteile zu erhalten, die den Wert dessen haben, was sie bezahlt haben. Einzelne Mitglieder hätten sogar hunderttausende Kronen einbezahlt. \"Sehr viele Mitglieder tätigten solche Zahlungen, nachdem sie falsche Informationen von anderen Mitgliedern über das Verkaufsschema bekommen hatten\". Ihnen wurde der Behörde zufolge versprochen, dass es sich bei den Einzahlungen um Ersparnisse und Investitionen handle, die sich binnen weniger Jahre verzehnfachen würden. Viele Mitglieder seien von Familienmitgliedern oder Freunden angeworben worden. Einige junge Menschenhätten sogar mit dem Studieren aufgehört, um für Lyoness tätig zu werden; zahlreiche junge und arme Norweger hätten für ihr Investment in Lyoness sogar Kredite aufgenommen oder Ersparnisse aufgelöst. Teile der am 31. Mai 2018 gefällten Entscheidung, wonach Lyoness seine Aktivitäten in Norwegen einstellen muss, werden erst wirksam, wenn die dreiwöchige Frist, binnen der Lyoness Berufung einlegen kann, abgelaufen ist. Die aufschiebende Wirkung bezieht sich auf den Geschäftsteil \"Cashback\", also nicht auf die Vertriebsschiene, mit der Lyones seit Jahren in mehreren Ländern rechtliche Probleme hat. Die norwegischen Aufseher haben bestehenden Lyoness- Mitgliedern bei der Nutzung ihrer Vorteilskarten eine aufschiebende Wirkung eingeräumt, ebenso gilt die Frist für Rabattzahlungen, die Mitglieder bekommen, wenn sie selbst bei Partnerfirmen von Lyoness einkaufen. Bisher hatte Lyoness vor allem Ärger mit dem Vertriebsbereich, das vom Grazer Hubert Freidl gegründete Unternehmen deshalb schon vor einigen Jahren in Lyconet umbenannt hatte (die neuen Namen lauten myWorld bzw. Cashback World). Die norwegische Entscheidung betrifft aber erstmals auch die Einkaufsgemeinschaft (Cashback) - da bekommen Konsumenten mit einer Lyoness-Karte Rabatte bei Handelsunternehmen, die mit Lyoness kooperieren. Einzahlen müssen sie hier nichts. Die norwegische Entscheidung richtet sich an die myWorld Norway AS (früher Lyoness Norway AS) und die Lyoness Europe AG, betrifft aber auch rund 152.500 norwegische Mitglieder und 1.000 norwegische Partnerfirmen, die nach Angaben von Lyoness Teil des Verkaufssystems sind. \"Die Entscheidung hat zur Folge, dass sämtliches Anwerben von norwegischen Mitgliedern und alle Zahlungen von norwegischen Mitgliedern und Partnerfirmen an Lyoness, Lyconet, Cashback World und my World gestoppt werden müssen.\" Auch darf Lyoness nicht mehr für sein Geschäft werben. Der Gebrauch von Vorteilskarten muss ebenso eingestellt werden wie der Verkauf von Rabatt-und Geschenkgutscheinen, von Anteilen an \"Customer Clouds\" und von Marketingmaterialien sowie Seminaren. Weiters zu benden sind Rabattzahlungen, Boni und Provisionen an norwegische Mitglieder. Die norwegische Behörde hindert Lyoness aber explizit nicht daran, Mitgliedern ihr bis Ende Mai 2018 eingezahltes Geld zurück zu zahlen, wie in der Veröffentlichung heisst. Lyoness muss \" so bald wie möglich \" alle norwegischen Mitglieder und Partnerfirmen über die Entscheidung und deren Konsequenzen informieren.Die Lotterie- Behörde selbst will, aufgrund der Hinweise in dem Fall, auch die norwegische Steuerbehörde sowie die Finanzaufsicht über Lyoness in Kenntnis setzen. IN ÖSTERREICH WIRD ERMITTELT. In Österreich ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weiter gegen Lyoness-Gründer Freidl wegen Verdachts auf Verletzung der Prospektpflicht bei mehreren Anlagen, wie die Sprecherinder Behörde am Montag bestätigte. Es handle sich um ein berichtspflichtiges Verfahren, die WKSta muss also der Wiener Oberstaatsanwaltschaft (OSta) berichten, was sie in dem Fall vorhat.Verfahren sind dann berichtspflichtig, wenn die Öffentlichkeit ein grosses Interesse hat oder gegen prominente Personen (Politiker) ermittelt wird. Die Lyoness- Ermittlungen sind bereits in der Endphase. Dem in Monaco wohnhaften Freidl gehören in Österreich gemäss Firmenbuch die mWs myWorld Solutions AG(früher:Lyoness Group AG bzw. Lyoness Cashback AG) sowie die Lyconet Holding GmbH, die wiederum 100-Prozent- Eigentümerin der Schweizer Lyoness International AG ist. In Österreich und anderen Ländern tritt Lyoness als Sportsponsor auf und bietet auch Cashback-Karten für Fans diverser Vereine an - beispielsweise Rapid oder AS Roma. Mein Kommentar: Mit dem Entscheid der norwegischen Behörde wird Lyoness in Norwegen klinisch tot sein. Welches Partnerunternehmen, welches Mitglied und welcher Marketer will unter solchen Umständen noch mit Lyoness zu tun haben? Lyoness ist wohl ganz allein, die über die Entscheidung der norwegischen Behörde \"sehr überrascht\" war. Alle anderen haben sich gewundert, dass nicht längst andere Aufsichtsbehörden aktiv geworden sind, allen voran die schweizerische Aufsichtsbehörde, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern, das hier eine äusserst unglückliche Figur macht. Nach Behauptung von Lyoness hat die norwegische Aufsichtsbehörde das Geschäftsmodell von Lyoness nicht verstanden. Den gleichen Vorwurf erhob sie auch schon gegenüber dem Obergericht des Kantons Zug, welches rechtskräftig erkannt hatte, dass Lyoness ein unerlaubtes Schneeballsystem betreibt.
Facebook Posts
Die öffentlichen Facebook Posts der MyWorld/Lyconet/Lyoness Jünger sind teils so lächerlich, dass sie schon fast wieder lustig sind. Hier ein kleiner Auszug: „Ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg sind die Menschen mit denen DU dich umgibst. Millionäre – Wahrscheinlichkeit hoch, dass DU auch einer wirst!“ „Ob wir Umsatz machen? Und ich prophezeie dass es in drei Monaten über 150 Millionen sein werden!“ „Warum haben wir so einen Erfolg und schießen zur Zeit alle Rekorde ab? WEIL WIR NIE FAKER WAREN!“ „Ich habe in letzter Zeit viel Zeit mit Leuten aus anderen Firmen verbracht, und musste mit Entsetzen feststellen, dass nicht alle Firmen so ethisch arbeiten wie wir.“ „Wir werden mit den Führungskräften nicht nur die Top 100 der Network Marketing Branche erklimmen, sondern ebenfalls in allen Sektoren die Erfolgreichsten Menschen der Welt werden.“ usw. Solche und tausende ähnliche Posts sind, bei allem Respekt, einfach lächerlich und unglaubwürdig. Aber leider fallen täglich dutzende junge Menschen auf diesen Trick rein und glauben diesen Schwachsinn. An den „Meetings“ wird neuen Zahlern fleissig eingetrichtert, sämtliche Kritik an Lyoness zu ignorieren und abperlen zu lassen. Sogar Gerichtsurteile, wonach Lyoness ein Schneeballsystem ist, werden als „Fake News“ abgestempelt.
technische Frage ...
Erst gestern beim Zeigen dieser Seite ist es wieder passiert : der, dem ich es zeigen wollte, sagte gleich beim Aufmachen \" das ist alt !\", - weil da oben 31.August 2010 steht. Ich habe ihm erklärt, nein, das sei absolut aktuell, aber ich bin überzeugt, dass viele diesen tollen Blog nicht öffnen, weil sie ihn veraltet glauben. Kann man da nicht vielleicht ein aktuelles Datum beifügen, damit noch mehr Menschen informiert werden können ? Es ist mir tatsächlich öfter passiert, deswegen meine Anfrage. Ansonsten, in Prag war mal wieder ganz tolle Stimmung, was man so hört. Und mir ist aufgefallen, dass noch ein neuer Name die Runde macht ... EYETIME ... was auch immer das sein mag, es ist \" die Zukunft \" - und wir sind nicht dabei !!! So schade auch, da verpassen wir doch angeblich das Wichtigste im Leben, nämlich Geld Geld und noch mehr Geld verdienen...passiv versteht sich ...aktiv wäre ja auch langweilig und so mühsam. Und natürlich wie immer Sprüche wie : glaubt nur, was euch bei Lyoness erzählt wird, alles andere ist gelogen und wird von Neidern in die Welt gesetzt. Alles klar, Gehirne im Vollwaschgang gewaschen und anschliessend deutlich zu lange geschleudert .
Bemerkenswertes im Beschluss aus Norwegen!
Bemerkenswert bei dem Beschluss ist, dass das gesamte Lyoness-System erstmals inkl. aller Marken und Umfirmierungen als Illegal eingestuft wird, sämtliche Partnerunternehmen darüber zu informieren sind und das Lyoness-System nicht mehr promotet und vergütet werden darf. Die sogenannte Beschwerdefrist von drei Wochen betrifft einzig den Bereich \"Cashback World\" und diese Sparte allein dürfte für myWorld/Lyoness nicht von Interesse sein.
Lyoness Masche
Unglaublich wie junge Leute trotz allen Warnungen auf dieses Schneeballsystem reinfallen und sich dabei ihre ganze Zukunft verbauen. In diesem System geht es einzig darum, neue „Opfer“ zu finden die dann aufgrund von Unwahrheiten und Versprechungen auch ins System einzahlen. Man muss sich schon fragen, wie solche Leute damit umgehen können, andere Leuten ohne jegliche Skrupel über den Tisch zu ziehen. Zudem ist es erstaunlich, dass nicht schon längst die Behörden eingeschritten sind, um dieses System zu unterbinden.
LYONESS NORWEGEN
Wie Ben Ecker am 4.6.2018 berichtet hat, hat die norwegische Lotteriebehörde entschieden, dass die my World Norway AS (früher Lyoness Norway AS) ihre Aktivitäten in Norwegen mit sofortiger Wirkung einstellen muss. Der Entscheid der Lotteriebehörde vom 31. Mai 2018 (publiziert am 5. Juni 2018) lautet wie folgt: (englische Übersetzung) LYONESS MUST STOP ILLEGAL PYRAMID ACTIVITY. On May 31, 2018 the Norwegian Gaming Authority made the decision in which Lyoness was notified that it must immediately cease all operations of participation in extent of its activity in Norway as it is in violation of section 16, second Paragraph, cf. first Paragraph of the Lottery Act. Lyoness has three weeks to complain about the decision. In a supervisionary case against Lyoness the Norwegian Gaming Authority has assessed whether its business activity in Norway is a pyramid-like sales scheme in which consideration is paid for the possibilityof gaining an income specifically derived from the recruitment of others to the scheme and not to the sale or consumption of goods, services or other benefits, cf. the Norwegian Lottery Act. Section 16second paragraph. THE NORWEGIAN GAMING AUTHORITY CONCLUDES THAT LYONESS IS AN ILLEGAL, PYRAMID-LIKE SALES SCHEME PERSUANT TO SECTION 16 SECOND PARAGRAPH OF THE LOTTERY ACT. The Norwegian Gaming Authority has based its assessments on the fact that Lyoness\'s earnings in Norway are specifically derived from the recruitment of participants and not the sale or consumption of goods, services or other benefits. Participants who PURCHASE DISCOUNT VOUCHERS, SHARES IN CUSTOMER CLOUDS, gift vouchers, marketing material and Seminars from Lyoness do not receive good, services or other benefits that correspond to the value that has been paid, and the payments can in reality be seen as consideration in return for participant status. Lyoness has not been able to document that the company\'s earnings are specifically derived from the sale or consumption of goods, services or other benefits, rather than the recruitment of others to the scheme, cf. Section 16 third Paragraph of the Lottery Act. THE UNLAWFUL CONDITIONS HAVE NOT CEASED AFTER THE NORWEGIAN GAMING AUTHORITY SENT NOTICE OF ITS DECISION TO ORDER THE ACTIVITY TO CEASE. Lyoness has made objections the the preliminary notice, but the Norwegian Gaming Authority does not find that these objections give grounds for changing our assessment of Lyoness as an illegal, pyramid-like sales scheme. ON THIS BASIS, THE NORWEGIAN GAMING AUTHORITY MADE THE DECISION IN WHICH LYONESS WAS NOTIFIED THAT IT MUST IMMEDIATELY CEASE ALL OPERATIONS OF PARTICIPATION IN AND EXTENT OF ITS ACTIVITY IN NORWAY, IS IT IS IN VIOLATION OF SECTION16 SECOND PARAGRAPH, CF. FIRST PARAGRAPH OF THE LOTTERY ACT. The decision is aimed at myWorld Norway AS (previously Lyoness Norway AS) and Lyoness Europe AG, but will also affect around 152,500 Norwegian participants and 1,000 Norwegian loyalty companies that Lyoness has stated are included in the sales scheme. The decision entails that Lyoness must immediately cease all its activities in Norway, except for the part of the decision that is given suspensive effect until the deadline for appealing expires(see below). The decision entails that all recruitment by and all payments from Norwegian participants and loyalty companies to Lyoness, Lyconet, Cashback World and my World must cease. Furthermore, marketing of the business, use of advantage Cards and sales of discount vouchers, shares in customer clouds , gift vouchers, marketing material, serminars etc.must cease. Lyoness must also suspend all payments of discounts, bonuses and commissions to Norwegian participants. This decision does not prevent Lyoness from paying back what the participants have paid up to the time of the decision in return for discount vouchers and shares in customer clouds, and have not actually been paid back in the form of redeemed discount vouchers. Neither does the decision prevent Lyoness from paying back what participants have paid in return for marketing material and seminars up to the time of the decision. Lyoness may also pay out discounts that the participants have earned from their own purchases from loyalty companies up to the time of the decision. The Norwegain Gaming Authority has, with hesitation, concluded that parts of the decision will be given suspensive effect until the deadline for appealing expires in three weeks, cf. Section 42 of the Norwegian Public Administration Act. Suspensive effect is granted for existing participants\' use of advantage cards and any actual payment of discounts that individual participants earn through their own purchases from existing loyalty companies. In its conclusion, the Norwegian Gaming Authority has stressed the fact that there is limited administrative practice and case law in the area. The Norwegian Gaming Authority requires prompt, WRITTEN CONFIRMATION that the violation has ceased, cf.Section 16 fourth Paragraph of the Lottery Act. Lyoness must also state whether it will continue the part of operations for which suspensive effect has been granted until the deadline for appealing expires and whether it will request that the desision be given further suspensive effect. The Norwegian Gaming Authority asks Lyoness to inform all Norwegian participants and loyalty companies about the decision and its consequences as soon as possible. We ask in particular that Lyoness send the decision to the 11 Norwegian participants that the Norwegian Gaming Authority has addressed directly in the case and that Lyoness has assisted has assisted in Connection with presenting documentation. The Gaming Authority asks Lyonessto confirm that it has informed its participants and loyalty companies and to inform us how this has been done. We also ask Lyoness to inform the Gaming Authority of what action the company will take towards Norwegian participants who have paid money to Lyoness and who have not received any goods, services or other benefits equivalent to the value that has been paid. The Norwegian Gaming Authority finds reason to emphasize that we take a very serious view of this case. From when the Norwegian Gaming Authority first initiated a supervisory procedure against Lyoness in 2014 and up to the time of the decision to order a cease in business activities, the Norwegian Gaming Authority has received many credible tips with troubling information about the business activity that Lyoness and some of its Norwegian participants operate in Norway. Lyoness has stated it takes the criticism from the Nortwegian Gamang Authority very seriouslyand that it has implemented measures to ensure that its business is run in accordance with the intention of creating an international shopping network. Lyoness has also implemented measures to prevent individual participants from giving incorrect information about the sales scheme, and some Norwegian participants have also been given a refund. The Norwegian Gaming Authority recognises that Lyoness has implemented actions to rectify and limit undesirable consequences of its business activity. However, the emplemented actions do not change the Norwegian Gaming Authority \'s assessment that Lyoness is an illegal, pyramid-like sales scheme persuant to Section16 second Paragraph of the Lottery Act. Nor have these actions in the Gaming Authority \'s view been sufficient to rectify the negative financial und social consequences that the business activity has caused several ofthe participants and their families. We make particular reference to the fact that Norwegian participants have paid hundreds of millions of Norwegian kroner to Lyoness without receiving goods, services or other benefits equivalent to the value that they have paid. Some individual participants have also made payments of hundreds of thousand of Norwegian kroner. A very high number of participants have made such payments after receiving incorrect information from other participants in the sales scheme that these were savings and Investments that would generate a ten-fold return in just a few years. Several participants made such payments after being recruited by family members or friends. Throughout the supervisory process, the Norwegian Gaming Authority has received repeated, credible reports from a significant number of people that young people and vulnerable people with poor finances have spent their savings and taken out loans for the purpose of investing in Lyoness. Young people have left their studies to work for Lyoness and many family relationsships have suffered because of the business. The Norwegian Gaming Authority also notes that Lyoness in its marketing has tried to make its business appear legitimate by referrring to several large, well known national and international companies and by giving incorrect information about partnership agreements that Lyoness supposedly has with these. Based on the tips received in this case, the Norwegian Gaming Authority also finds grounds to inform e. g. the Norwegian Consumer Authority, the Norwegian Tax Administation and the Financial Supervisory Authority of Norway of the decision, as we see that this case raises questions regarding breach of the Marketing Control Act, tax legislation and financial legislation.
Mein Kommentar: Herzliche Gratulation an die Norwegische Lotteriebehörde! Endlich kommt es dazu, das die ausbeuterischen Geldeinsammlungs-Aktionen von Lyoness (Discount Vouchers, Customer Clouds, Gift Cards) in einem Land von einer staatlichen Aufsichtsbehörde verboten werden. Norwegen musste der Schweiz, wo die Lyoness Europe AG, Buchs SG, domiziliert ist, zeigen, wie es geht. Ein Armutszeugnis für das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, das längst hätte handeln müssen und das immer behauptet hatte, der Nachweis eines öffentlichen Interessens sei nicht erbracht. In Norwegen bleibt jetzt nur noch eine nebensächliche Frage offen, nämlich ob Lyoness ihren Mitgliedern weiterhin Rabatte auf ihren Eigeneinkäufen zahlen darf.
Lyoness Norway AS mit aktuellem Beschluss vom 31.05.2018 endgültig in Norwegen verboten!
Lyoness hat unverzüglich alle Geschäfte, Beteiligungen und Verbreitungsaktivitäten in Norwegen einzustellen, da es gegen § 16 Absatz 2 des Lotteriegesetzes verstößt! Die Entscheidung richtet sich an die myWorld Norway AS (ehemals Lyoness Norway AS) und Lyoness Europe AG, es betrifft aber auch etwa 152.500 norwegische Teilnehmer und 1.000 norwegische Händler, die Lyoness im Einnahmesystem angegeben hat. Die Lotteriebehörde hat mit Beschluss vom 31.05.2018 entschieden, dass myWorld Norway (Lyoness Norway) ein illegales pyramidenartiges Verkaufssystem ist und alle Aktivitäten sowie die Verkaufsveranstaltungen in Norwegen unverzüglich untersagt sind. Die Entscheidung beinhaltet, dass alle Zahlungen von norwegischen Mitgliedern an Lyoness, Lyconet, Cashback World und myWorld eingestellt werden müssen. Unter anderem sind alle Verkäufe von Rabattcoupons, Gutscheinen, Marketingmaterialien und das abhalten von Seminaren untersagt. In Teilen hat die Behörde eine dreiwöchige Frist zur Umsetzung zugesprochen. Die Behörde steht für Fragen von norwegischen Mitglieder zur Verfügung, was die Entscheidung für einzelne Mitglieder bedeutet und was mit deren Geld geschieht, dass für an Lyoness bezahlt wurde. Die norwegische Behörde haben festgestellt, dass die Einnahmen von my World Norway (Lyoness/Lyconet) hauptsächlich aus der Vermittlung neuer Mitglieder und deren Zahlungen für Cloud’s etc. bestehen. Die Einnahmen aus der Firmensparte \"Cashback World\" und den dortigen Shoppingumsätzen stellen lediglich einen sehr geringen Anteil dar. Trotz mehrfacher Aufforderungen konnte Lyoness nicht dokumentieren, dass die Umsätze von myWorld/Cashback World aus einer Einkaufsgemeinschaft stammen. Vielmehr hat sich bestätigt dass Lyoness ein Pyramiden-/Schneeballsystem ist. Vor diesem Hintergrund stellt die Lotteriebehörde fest, dass die Entscheidung bekannt gegeben wurde, dass Lyoness alle Geschäfte, Teilnahme und Verbreitung des Geschäfts in Norwegen sofort einstellen muss, da es gegen § 16 Absatz 2 des Lotteriegesetzes verstößt. Beschluss vom 31.05.2018: https://lottstift.no/wp-content/uploads/2018/06/Lyoness-Lyconet-Cashback-World-myWorld-vedtak-med-pålegg-om-stans.pdf
Guter Artikel bei NETWORK-Karriere
Lieber Twist, man kann bei den ganzen hier- und her firmieren bei Lyoness durchaus durcheinander kommen ;-) Der Nachfolgende Link führt zum NETWORK-KARRIERE (Europas größte Wirtschaftszeitung für den Direktvertrieb) https://www.network-karriere.com/2018/04/12/ist-der-ruf-erst-mal-ruiniert-wird-einfach-umfirmiert/
OFFENER BRIEF AN ALLE CH-LYCONET MARKETER
Liebe CH-Lyconet Marketer, Die neuesten brisanten Entwicklungen bei Lyoness veranlassen mich, mich an Euch zu wenden mit der dringenden Empfehlung, Eure Zusammenarbeit mit Lyoness/Lyconet grundsätzlich zu überdenken. Als CH- Lyconet-Marketer habt Ihr die Lyoness Suisse GmbH, Cham, als Vertragspartei. Als CH-Lyconet Marketer habt Ihr die \"Lyconet-Vereinbarung für unabhängige Lyconet-Marketer\", ein Knebelvertrag, mit der Lyoness Suisse GmbH, Cham, abgeschlossen. Der für Euch gültige (undurchsichtige) Compensation Plan stammt von der Lyoness Suisse GmbH, Cham. Nun stehen, was Eure Vertragspartei betrifft, gewichtige Veränderungen an, die für Euch Marketer kaum übersehbare Folgen haben werden. Eure Vertragspartei wird wohl bald nicht mehr Lyoness Suisse GmbH heissen, sondern höchstwahrscheinlich mWS my World Switzerland Gmbh oder ähnlich. Die so umbenannte Gesellschaft wird auch nicht mehr (indirekt) der Lyoness Europe AG, Buchs, (Kapital Fr. 1 Mio.) gehören, sondern der My World International Ltd., London (Kapital 100 englische Pfund = Fr. 132.-) Dies führt dazu, dass die Bonität Eurer Vertragspartei erheblich schlechter sein wird als heute. Der Name Lyoness wird also aufgegeben und die künftigen Aktivitäten werden unter der Marke \"Cashback World\" von My World International Ltd. bzw. ihren Landesgesellschaften betrieben. Es wird interessant sein, zu sehen, wie Lyoness diese Änderungen den bestehenden Partnerunternehmen kommunizieren und begründen wird. Die Umstellungen sind notwendig geworden, weil der Name Lyoness derart rufgeschädigt war, dass er unbrauchbar wurde und weil Gerichte rechtskräftig entschieden haben, dass Eure Vertragspartei, die Lyoness Suisse GmbH, und die Lyoness Europe AG ein unlauteres Schneeballsystem betreiben und weil Gerichte diese Lyoness-Gesellschaften verpflichtet haben, den Geschädigten ihr Geld zurückzuzahlen. Welche Konsequenzen kann dies für Euch Marketer haben? Die Lyoness Suisse GmbH, die sich wie oben erwähnt einen neuen Namen geben wird, wird trotz des Namenwechsels damit leben müssen, dass ein Schweizer Gericht rechtskräftig entschieden hat, dass sie ein illegales Schneeballsystem gemäss UWG betreibt. Dies mag auch der Grund dafür sein, dass Adolf Weisskopf, der ehemalige Vorsitzende der Geschäftsführung der Lyoness Suisse GmbH, sein Amt niedergelegt hat. Er war sich offenbar der Risiken, die sein Amt mit sich bringt, bewusst geworden. Verstösse gegen den \"Schneeballsystem-Artikel\" im UWG können ja mit Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden. Ihr Marketer müsst gemäss Lyconet-Vereinbarung immer neue Mitglieder, neue Marketer und neue KMU-Partnerunternehmen für Lyoness (künftig für My World) anwerben. Dies ist Eure alleinige Aufgabe. Lyoness lässt Euch perfiderweise (ohne Lohn) eigenverantwortlich, selbständig und rechtlich von Lyoness/Lyconet unabhängig arbeiten, ohne dass Ihr an Weisungen von Lyoness/Lyconet gebunden seid. Gemäss Lyconet-Vereinbung Art. 3 seid Ihr sogar alleine verantwortlich dafür, dass die in der Schweiz bestehenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Bei allfälligen Ansprüchen Dritter an Lyoness, (z.B. von geschädigten Mitgliedern) müsst Ihr Lyoness schad- und klaglos halten. Lyoness hat Euch im Compensation Plan \"die Ausrichtung von Prämien in Aussicht gestellt, die für Euch hauptsächlich durch die Anwerbung weiterer Personen (Mitglieder, Marketer, KMU) einen Vorteil bedeuten\". Das ist gemäss UWG Art. 3 Abs 1 lit r strafbar. Da Ihr Marketer aber selbständig und eigenverantwortlich (ohne Zutun von Lyoness) weitere Personen in ein illegales Schneeballsystem bringt und diesen für die Anwerbung weiterer Personen Leistungen versprecht, besteht die Gefahr,dass Ihr Euch auch strafbar macht. Von Lyoness dürft Ihr dann keine Hilfe erwarten. Dazu kommt, dass es durchaus vorstellbar ist, dass Geschädigte, die Ihr zum Einzahlen überredet haben direkt Schadenersatzforderungen an Euch stellen werden. Ein deutliches Zeichen dafür, dass bei Lyoness Feuer im Dach ist, ist die Tatsache, dass Hubert Freidl bereits aus dem Verwaltungsrat der Lyoness International AG und der Lyoness Europe AG zurückgetreten ist und dass er sich in Österreich, wo es ihm offenbar zu heiss geworden ist, abgemeldet hat und nun eine Adresse im Steuerparadies Monaco hat, wo er aber nicht unbedingt anzutreffen ist. Freundliche Grüsse Euer Twist
DIE GALLIONSFIGUR VON LYONESS IN DER SCHWEIZ IN GROSSER BEDRÄNGNIS
Karl-Heinz Feddermann, Frümsen Sennwald SG, ist nach dem Rücktritt von Adolf Weisskopf, Vorsitzender der Geschäftsführung der Lyoness Suisse GmbH, Cham, noch die einzige in der Schweiz wohnhafte Person, die bei Lyoness-Gesellschaften/Stiftungen in der Schweiz eine Funktion inne hat. Feddermann ist allerdings überall mit dabei: Er sitzt im Verwaltungsrat der Lyoness International AG, Buchs und der Lyoness Europe AG, Buchs, er ist alleiniger Geschäftsführer der Lyoness Suisse GmbH, Cham, er sitzt im Stiftungsrat der Lyoness Child & Family Foundation, Buchs und der Lyoness Greenfinity Foundation, Buchs und er ist Direktor der Lyoness Loyalty GmbH, Buchs. Somit trägt er nicht weniger als 6 Lyoness-Hüte und trägt als Organ dieser Gesellschaften/Stiftungen eine sehr bedeutende Verantwortung. Nun ist Feddermann (wen wundert\'s?) ins Visier der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA),Wien, geraten. Die WKStA hat beim Landesgericht für Zivilrechtssachen, Wien, eine Strafklage gegen Hubert Freidl erhoben. Dies im Zusammenhang mit Veranlagungen in Werbekampagnen, (Totalvolumen EUR 29 Mio.) welche die Lyoness Europe AG 2008 und 2009 ihren Mitgliedern angeboten hatte, wobei, entgegen den gesetzlichen Vorschriften, kein gebilligter Prospekt veröffentlicht worden war. Die WKStA beantragte dem Gericht auch die Verhängung einer \"Verbandsgeldbusse\" an die Lyoness Europe AG und den Einzug der durch die Straftaten erlangten Vermögenswerte. Neu ermittelt die WKStA nun auch gegen Karl-Heinz Feddermann als Beschuldigten. Am 27.4.2018 fand im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens der WKStA bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen eine Einvernahme von Karl-Heinz Feddermann als beschuldigte Person statt, die in Anwesenheit von Oberstaatsanwalt Michael Schön von der WKStA durchgeführt wurde. Feddermann hatte zuvor in einer eidesstattlichen Erklärung vom 5.10.2016 ausgesagt, dass Hubert Freidl nach seiner Wahrnehmung nicht in das Projekt \"Veranlagungen Werbekampagnen\" eingebunden war und dass die Idee dafür vom (inzwischen verstorbenen) Erwin Hüsler stammte, der auch für die Umsetzung verantwortlich gewesen sei. Feddermann wurden an der Vernehmung insgesamt 76 Fragen gestellt, wobei er die meisten mit \"Weiss ich nicht\", \"Das kann ich nicht sagen\" und \"Keine Ahnung\" beantwortete. Feddermann verstieg sich sogar zur Behauptung, dass er nur Erwin Hüsler kannte und dieser seine Bezugsperson war und gab damit vor, mit Freidl keine Kontakte gehabt zu haben. Ob dieses Verhalten eine gute Strategie war, wird sich noch weisen. Dumm ist nur, dass die WKStA die eidesstattliche Erklärung von Karl-Heinz Feddermann als reine Schutzbehauptung betrachtet, da Hubert Freidl die Werbekampagnen bereits im Vorfeld federführend und und öffentlich unter Verwendung von Power Point Präsentationen bewarb, beispielsweise bei einer Veranstaltung in Liezen vom 15.4.2008. Karl-Heinz Feddermann ist, nachdem er seine Treuhandfirma AEF GmbH 2015 liquidiert hat, wirtschaftlich weitgehend von Lyoness abhängig. Trotzdem ist die Zeit gekommen, dass er sich ernsthaft überlegen sollte, ob er die zahlreichen höchst risikoreichen Mandate weiter fortführen will.
DER ERZWUNGENE LYONESS-GESCHÄFTSUMBAU
Wie schon im Forums-Beitrag vom 2.4.2018 berichtet wurde (\"Weg von Lyoness - hin zu Cashback World\") ist Lyoness gezwungen, vom rufgeschädigten Namen Lyoness wegzukommen. Es war zunehmend schwierig oder gar unmöglich geworden, mit diesem Namen neue Partnerunternehmen und Mitglieder anzuwerben. Der Name war zu Recht immer mehr in Verbindung zu einem illegalen Schneeballsystem gebracht worden. Dazu kam, dass die Lyoness Europe AG, CH-Buchs, von zahlreichen (vor allem österreichischen Mitgliedern) verklagt worden war und die angerufenen österreichischen Gerichte die Lyoness Europe AG zur Rückzahlung der einbezahlten Gelder verpflichteten und feststellten, dass Lyoness ein unerlaubtes Schneeballsystem nach dem österreichischen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb betrieb. Dazu kam auch, dass die Lyoness Suisse GmbH (die schweizerische Landesgesellschaft) von einem Schweizer verklagt worden war und das Obergericht des Kantons Zug die Lyoness Suisse GmbH in einem rechtskräftig gewordenen Urteil zur Rückzahlung der einbezahlten Gelder verpflichtete und erkannte, dass Lyoness ein unerlaubtes Schneeballsystem nach dem schweizerischen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) betrieb, weshalb mit Mitgliedern abgeschlossene Verträge, da sittenwidrig, nichtig sind. Was lag also näher als Lyoness zu \"beerdigen\" und unter neuem Namen, aber mit den gleichen unlauteren Methoden (Stichwort: Discount Vouchers, Customer Clouds) fortzufahren? Also wurde flugs in London eine neue Gesellschaft gegründet, die nach ein paar Namensänderungen heute My World International Ltd. heisst. Gemäss englischem Handelsregister hält Hubert Freidl, Monaco, 75 % oder mehr der ausstehenden Aktien. Er wird im englischen Handelsregister \"Person with significant control\" genannt. Die My World International Ltd. hat ein Kapital von 100 englischen Pfund. Es handelt sich um eine reine Briefkastenfirma ohne eigenes Personal vor Ort. Die Firma ist bei der Anwaltskanzlei Fox Williams LLP domiziliert, die auch die Firmengründung durchgeführt hat. Nun hat die Lyoness Europe AG damit begonnen, ihre zahlreichen Landesgesellschaften an die My World International Ltd. abzutreten, den Namen dieser Landesgesellschaften zu ändern und dabei natürlich \"Lyoness\" wegzulassen. So nennt sich die österreichische Landesgesellschaft nun mWA my World Austria GmbH, die deutsche Landesgesellschaft mWG my World Germany GmbH und die englische Landesgesellschaft my World Retail Services UK Ltd. Auch in der Schweiz tut sich einiges: Alleinige Gesellschafterin bei der Lyoness Suisse GmbH, Cham, ist die Lyoness Management GmbH, A-Graz. Die Lyoness Management GmbH war Vertragspartei aller CH-Mitglieder von 2009 bis 2014. Seither ist die Lyoness Suisse GmbH Vertragspartei. Vor kurzem wurde nun bekannt, dass die Lyoness Management GmbH in die Lyoness Europe AG, Buchs, fusioniert wurde. Die Lyoness Management GmbH ist damit in der Lyoness Europe AG aufgegangen und hat ihre eigene Rechtspersönlichkeit verloren. Durch diesen Schachzug will Lyoness verhindern, dass Schweizer Geschädigte, welche die Lyoness Management GmbH als Vertragspartei hatten, in Österreich klagen können. Die Lyoness Management GmbH war vor kurzem gezwungen, einem Vergleich mit einem CH-Mitglied zuzustimmen, um einer gerichtlichen Verurteilung in Graz zu entgehen. Da die Lyoness Management GmbH nicht mehr existiert, kann sie auch nicht mehr Gesellschafterin bei der Lyoness Suisse GmbH sein. Im Handelsregister ist die erforderliche Änderung aber noch nicht eingetragen. Es ist zu erwarten, dass die Lyoness Suisse GmbH von der Lyoness Europe AG demnächst an die My World International AG, London, abgetreten wird und dass dann der Name der Lyoness Suisse GmbH geändert wird, beispielsweise auf mWS my World Switzerland GmbH. Es wird dann auch neue AGB geben. Wenn dies passiert, wird der Name Lyoness in der Schweiz Geschichte sein. Wohl kaum jemand wird diesem Namen nachtrauern. Auf der Webseite von Lyoness Schweiz findet man den Namen Lyoness schon heute nicht mehr, ausser im Impressum, den AGB, den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung. Sind einmal alles Landesgesellschaften der Lyoness Europe AG an die My World International Ltd., London, übertragen, besteht eigentlich kein Grund mehr für die Weiterexistenz der Lyoness Europe AG. Mit einer Schliessung könnten auch weitere Klagen geschädigter europäischer Mitglieder nicht mehr eingereicht werden. Mein Kommentar: Wenn es zu den oben genannten Änderungen der Eigentumsverhältnisse und des Namens bei der Lyoness Suisse GmbH kommt, (Gesellschaftskapital Fr. 50,000.-) werden die Mitglieder eine Vertragspartei haben, deren englische Muttergesellschaft ein Kapital von 100 englischen Pfund hat. Nicht gerade üppig für einen \"Weltkonzern\". Wer will unter solchen Umständen noch bei Lyoness, pardon My World, investieren?
„Soll ich z. B. in die Schweden-Cloud investieren?“ Eine sachliche Begründung von Customer Clouds abzuraten!
Bereits am 19. April 2017 antwortete der versierte Privatanleger, Ingenieur und selbsternannte „Finanzwesir“ auf die Leserfrage: \"Soll ich in die Schweden-Cloud investieren?\" folgendermaßen: „Wenn etwas zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es auch meist nicht wahr. Ich bezahle 1.500 Euro für die Schweden-Cloud. Die Wikinger shoppen sich in Ekstase und bei mir fluten die Kronen nur so rein. Ehrlich jetzt?“ Diesem sarkastischen Fazit ging jedoch eine ernste Prüfung und Fragenstellung voraus. Dem Finanzwesir nach prüfen Profis am Papier und in der Praxis, bevor sie in ein Geschäft investieren. Auf dem Papier sind die Verträge zu prüfen, zu fragen ob das Geschäftsmodell auf realistischen Zahlen basiert, ob die Umsätze dauerhaft generiert werden können, etc. In der Praxis müsste man an die Lage vor Ort prüfen. Das würde etwa bedeuten eine Feldstudie an der Supermarktkasse vor Ort durchzuführen und zu prüfen wie viele Kunden per Cashback Card, für welche Summen einkaufen. Schließlich müsse man die Schlussrechnung erstellen, wie viele Shopping-Punkte generiert werden, wie viel in der Organisation versickert und was bei einem selbst noch ankommt. Diesen Praxistest hat vor kurzen die norwegische Glückspielbehörde gemacht (Entscheidung der norw. Lotterie- und Stiftungsaufsicht GZ 18/00107-1/ vom 19.02.18). Die Zahlen kamen nicht aus einer Feldstudie, sondern sind die tatsächlichen Zahlen aus der Buchhaltung von Lyoness/Lyconet selbst. Fazit: von € 23,54 Mio Umsatz kommen € 21,52 Mio aus dem Verkauf von Rabattgutscheinen, Customer Clouds, etc. und nur € 2,02 Mio aus dem Verkauf von Waren. Das bedeutet 91% aller Umsätze kommen aus Investitionen und nicht aus Einkäufen. Investitionen sind keine dauerhaften Umsätze, die Zahlen sind damit auch nicht realistisch. Durch die Einkäufer werden dadurch auch weit weniger Shopping-Punkte generiert Im Ergebnis sei es laut Finanzwesir immer wieder das gleiche Schema: Die Verkäufer meinen die Abkürzung zum Reichtum gefunden zu haben und man dürfe als Auserwählter mitmachen. Diese Abkürzung existiere aber nicht. Auch die norwegische Glückspielbehörde hat (noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass es sich bei den Tätigkeiten von Lyoness/Lyconet und damit auch bei den Customer Clouds und den Rabattgutscheinen um ein Pyramidenspiel bzw. Schneeballsystem handelt ; Mit freundlicher Genehmigung von Dr. Wolfgang Schöberl/Clemens Douda LL.M. (WU))
Und sie treffen sich munter...
...derzeit in Prag. Zur kollekiven Gehirnwäsche, zur Auffrischung von Glückshormonen in Form von Jubel und Gesang, um Protz und Prunk zu demonstrieren und damit den letzten Zweifler wieder ins Boot zu kriegen. Sehr peinlich das Ganze und man fragt sich : warum wird so eine Veranstaltung überhaupt erlaubt ?
Vergleichsportal “Cashbackjournal.de” schützt die Verbraucher und listet Cashback World nicht!
CashbackJournal.de vergleicht die angebotenen Cashback-Dienste und sucht den direkten Austausch mit dem jeweiligen Anbieter, um die größtmögliche Transparenz für Kunden zu gewährleisten. Zu einem Großteil der Cashback-Anbieter hält das Vergleichsportal einen persönlichen Kontakt und spezielle Verträge. Zwar hilft der Support der Cashback-Anbieter oft schneller, aber bei speziellen Problemen kann es helfen, wenn das Portal einen direkten Ansprechpartner bei den Cashback-Anbietern kontaktiert. Stichproben des Vergleichsportales ergaben, dass bei „Cashback World“ auch nicht mehr Cashback gegeben wird, wie bei anderen verglichenen Anbietern. Das angegebene Händlernetz ist mit auffallend vielen Gutscheinpartnern besetzt und die wenigen namhaften Partner sind lediglich über Affiliate-Partner zugeführt und recht dürftig. In der Vergangenheit wurde Lyoness mehrfach vom Vergleichsportal kontaktiert, um über eine Aufnahme in das Portal zu sprechen, jedoch hat Lyoness in seiner ureigenen Art nie darauf reagiert. Es liegt auf der Hand, dass es nicht im Sinne der myWorld Unternehmensgruppe AG (Cashback World) ist, wenn sich ein Vergleichsportal näher mit der Firma auseinandersetzt. Es wäre schnell ersichtlich, dass es sich beim tatsächlichen Kerngeschäft des Unternehmens, um den Vertrieb der Cloud, Cashback Solutions handelt. Auf eine Anfrage teilte das „CashbackJournal.de“ mit: „Lyoness ist uns natürlich bekannt aber unsere Stichproben ergaben, dass sie nicht mehr Cashback zahlen als die bereits bei uns verglichenen Anbieter. Darüber hinaus gibt es zu der Firma viel schlechte Presse. Weiterhin hatten wir der Firma schon mehrfach Post geschickt ohne eine Antwort zu erhalten.“
DER SVNM UNTER GROSSEM HANDLUNGSDRUCK
Der Schweiz. Verband Network Marketing (SVNM) hat 10 Firmenmitglieder, darunter Lyoness, die gerichtlich nachgewiesen, ein unerlaubtes Schneeballsystem betreibt. Als seine Hauptaufgaben nennt der SVNM \"die Interessen der Network Marketing Branche sowie der Networker in der Schweiz zu vertreten\". Personen, die als Vertriebspartner (Networker) für eines der 10 Firmenmitglieder tätig sind, können ebenfalls Mitglied des SVNM werden. Somit gibt es auch SVNM-Mitglieder, die für Lyoness aktiv sind. Stefan Wildhaber, ein aktiver Lyoness/Lyconet Marketer sitzt gemäss Webseite des SVNM sogar im Vorstand des SVNM (Aufnahmegremium). Nachdem das Obergericht des Kantons Zug rechtskräftig entschieden hat, dass Lyoness ein Schneeballsystem nach dem UWG betreibt, ist es absolut unverständlich dass immer noch ein Vertreter von Lyoness als Vorstandsmitglied im Aufnahmegremium sitzt. Dieses Gremium ist ja verantwortlich dafür, dass es unter den Firmenmitgliedern keine schwarzen Schafe gibt. Gemäss dem von der Webseite des SVNM herunterladbaren Papier \"Der SVNM stellt sich vor\" sitzt Adolf Weisskopf (ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der Lyoness Suisse GmbH) immer noch im Beirat (beratendes Gremium des SVNM), obwohl er sein Amt gemäss Handelsregister längst aufgegeben und aus der Firma ausgeschieden ist. Der SVNM scheint den Kompass völlig verloren zu haben! An der Generalversammlung des SVNM vom 14.4.2018 wurde eine Statutenänderung bezüglich \"Erlöschen der Mitgliedschaft\" beschossen. Unter Art. 2.3 der Statuten heisst es nun neu: \"Mitglieder können mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen durch einen Beschluss des Vorstandes und des Beirates, der die Mehrheit der Stimmen aller Vorstandsmitglieder sowie der Mehrheit der Stimmen aller Beiratsmitglieder auf sich vereint, ausgeschlossen werden. Der Vorstand und der Beirat entscheidet endgültig.\" Es liegt auf der Hand, dass diese Statutenänderung im Hinblick auf Lyoness beschlossen wurde. Ohne konkreten Fall wäre eine solche für einen Verein doch ungewöhnliche Statutenänderung vom Vorstand kaum beantragt worden. Nun können also Vorstand und Beirat den Ausschluss eines Mitglieds selbst beschliessen, während dies bisher der Generalversammlung vorbehalten war. Mit dieser Neuregelung lassen sich unliebsame Diskussionen an der GV vermeiden wie auch eine Auseinandersetzung mit dem ausgeschlossenen Mitglied, was ja im Falle von Lyoness nur von Vorteil sein kann. Ob der längst fällige Ausschluss von Lyoness aus dem SVNM mittlerweile erfolgt ist, ist (noch) nicht bekannt. Falls es Lyoness/Lyconet Networker gibt, die diesbezüglich mehr wissen, sind diese herzlich eingeladen, darüber in diesem Forum zu berichten.
Die Bank BAWAG PSK dementiert eine \"Cashback Card\" und die Kooperation mit der \"myWorld Unternehmensgruppe\"!
Fakt ist! Eine BAWAG PSK \"Cashback Card\" hat es nie gegeben! Wie bereits berichtet, hat die BAWAG PSK nun auch schriftlich bestätigt, dass es weder eine BAWAK PSK Cashback Card noch eine Kooperation mit myWorld (vormals Lyoness Europe AG) gibt. Auf eine Anfrage teilte die BAWAG PSK Communications schriftlich (Mail liegt vor) mit: \"Sehr geehrter Herr Ecker, vielen Dank für Ihr Mail und Ihre Frage zu Lyoness. Wir dürfen festhalten, dass seitens BAWAG P.S.K. zu myWorld/Cashback World (vormals Lyoness Europe AG) keine Geschäftsbeziehung besteht. Mit freundlichen Grüßen BAWAG Group Communications\" Diese nunmehr nachgewiesene weitere Lüge wird in den sozialen Medien bereits seit Mitte 2017 verbreitet und ahnungslose Interessenten wieder einmal sträflich getäuscht.
Déjà-vu / angebliche „BAWAG P.S.K Cashback Card“ wieder eine Lüge!
Die österreichische BAWAG P.S.K. (Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG) entstand im Jahr 2005 durch Fusion der Bank für Arbeit und Wirtschaft (BAWAG) mit der Österreichischen Postsparkasse (P.S.K.) und befindet sich mit ca. 52 % im Mehrheits-Eigentum des US- Fonds Cerberus Capital Management LP. Sie ist die viertgrößte Bank Österreichs, gemessen an der Bilanzsumme. Mit der öffentlichen Darstellung einer BAWAG P.S.K Cashback Card wird irreführend der Anschein erweckt, als bestünde eine geschäftliche Partnerschaft/Kooperation zwischen der BAWAG P.S.K und Lyoness/myWorld. Bei einer ersten telefonischen Anfrage bei der BAWAG P.S.K -Bank, war man überrascht und ungläubig über solche Cashback Card. Allerdings ist das Cashback Card-Logo auf der beworbenen BAWAG P.S.K – Card deutlich erkennbar und wird mit dem üblichen reißerischen Marketing-Wording entsprechend angepriesen. Man weis nur bei der BAWAG P.S.K Bank nichts von einer Cashback Card in Kooperation mit der myWorld/Cashback Card/Lyoness Europe AG. Wir erinnern uns, bereits im Juli 2016 war die „Mastercard-Lüge aufgeflogen, da es nie tatsächlich eine Mastercard von Lyoness gegeben hat. Die gesetzlichen Voraussetzungen konnten von Lyoness schon damals nicht erfüllt werden. Der angeblich verantwortliche Drittanbieter „myCard“, war tatsächlich von Lyoness selbst gegründet worden. Die Lyoness-Pressesprecherin Frau Kelemen hatte auch in diesem Zusammenhang in der Presseerklärung glatt gelogen.
EIN LYONESS-MITGLIED MACHTE SICH AUF DIE SUCHE NACH LYONESS-PARTNERUNTERNEHMEN… DAS ERGEBNIS IST MEHR ALS ERNÜCHTERND!!!
Ein Lyoness-Mitglied machte sich in seiner Region auf die Suche nach Lyoness-Partnerunternehmen. Als Hilfsmittel wurde die Lyoness-APP, die über eine Filtersuchfunktion verfügt, eingesetzt. Es wurde nun ganz gezielt nach PARTNERUNTERNEHMEN und GUTSCHEINVERKAUFSSTELLEN im Umkreis von 20 km gesucht. Das Ergebnis dieser Suche in der Lyoness-APP war wie folgt: Suchergebnis: 30 PARTNERUNTERNEHMEN gefunden! Unter anderem wurden 15 x FLEUROP… 2 x INTERSPORT… 1 x DOUGLAS und 1 x Müller als GUTSCHEIN-PARTNERUNTERNEHMEN genannt. Seltsam ist nur, dass Fleurop, Intersport, Douglas und Müller bereits schriftlich bestätigt haben sollen, dass es keine Kooperation mit Lyoness gibt und diese Unternehmen also nachweislich keine Lyoness-Partnerunternehmen sein können! Wenn man nun diese sogenannten „Gutschein-Partnerunternehmen“ in Abzug bringt, sind also nur noch 11 „Partnerunternehmen“ in dieser Region als Kleinsthändler übergeblieben. Diese sollen angeblich die LYONESS-CASHBACK CARD akzeptieren. Somit hat das Lyoness-Mitglied nun diese Händler gezielt kontaktiert und musste mit Ernüchterung feststellen, dass am Ende keiner der gelisteten Händler seine LYONESS-CASHBACK CARD akzeptieren wollte. Insgesamt sieben Händler haben nach eigenen Angaben die Kooperation mit Lyoness bereits seit einiger Zeit beendet. Diese Zusammenarbeit hat sich nach deren Angaben nie gelohnt und hatte sich zuletzt sogar geschäftsschädigend ausgewirkt, weil umsatzstarke Kunde bereits abgesprungen sind, als bekannt wurde, dass diese Händler mit Lyoness zusammenarbeiten, obwohl Lyoness bereits mehrfach rechtskräftig wegen Betreibens eines verbotenen Schneeballsystems verurteilt wurde. Ein weiterer Händler bestätigte, dass er bereits seit Jahren nicht mehr als Lyoness-Händler aktiv sei und auf gar keinen Fall mit diesem Schneeballsystem in Verbindung gebracht werden möchte. Die restlichen drei Händler waren gar nicht zu erreichen und scheinen ebenfalls inaktiv zu sein. Auch die Gutscheinverkaufsstellen haben ihre Aktivität bereits vor langer Zeit eingestellt. Wir können also festhalten, LYONESS täuscht in diesem Fall den Mitgliedern vor, insgesamt 30 Partnerunternehmen in dieser Region zu haben… am Ende stellen wir aber fest, es gibt scheinbar keinen einzigen Händler in dieser Region, wo man Lyoness Vorteile bekommen kann!!! Mein Kommentar: Hände weg von Lyoness, Lyconet oder auch neuerdings Cashback Word!!!
LYONESS UND DIE SCHWEIZ
Bekanntlich gründete Hubert Freidl seine \"Lyoness\" im Jahre 2003 . Das Unternehmen wurde zunächst im Stammland Österreich als Einkaufsgemeinschaft aktiv, dann in einigen osteuropäischen Ländern. Es dauerte dann 6 Jahre, d.h. bis 2009, bis Hubert Freidl glaubte, auch uns Schweizer mit seinem Unrechtssystem \"beglücken\" zu müssen. Was wäre den vielen Schweizer Geschädigten erspart geblieben, wenn er darauf verzichtet hätte, wie es ihm der damalige VR-Präsident der Lyoness Europe AG, Erwin Hüsler, aus gutem Grund empfohlen hatte? Zu gross war aber Freidl\'s Versuchung, eben doch in den aus seiner Sicht lukrativen Markt Schweiz einzutreten. Angesichts seines schneeballartigen Geschäftsmodells war sich Freidl bewusst, dass früher oder später mit Klagen hiesiger sich geschädigt fühlender \"Investoren\" zu rechnen war. Es wäre naheliegend gewesen, den Schweizern, wie allen anderen europäischen Mitgliedern, die Lyoness Europe AG, Buchs, als Vertragspartei zu geben. Das erschien Freidl aber als zu riskant. Er wollte den Schweizern, wie auch allen übrigen Mitgliedern, keine einheimische Vertragspartei zugestehen, da der Rechtsweg dann aus seiner Sicht (zu) einfach gewesen wäre. So gab er den Schweizern mit der Lyoness Management GmbH, A-Graz, eine ausländische, d.h. österreichische Vertragspartei, was natürlich, wie beabsichtigt, den Rechtsweg erschwerte und verteuerte. Um die Sache noch zusätzlich zu verkomplizieren galt für den Vertrag CH-Recht, womit Schweizer in Österreich gegen die Lyoness Management GmbH, A-Graz, nach CH-Recht hätten klagen müssen! Umgekehrt war auf das Vertragsverhältnis mit europäischen Mitgliedern (Vertragspartei Lyoness Europe AG) das Recht des jeweiligen Domizillandes des Mitglieds anwendbar. Damit hätten beispielsweise deutsche Mitglieder gegen die Lyoness Europe AG, CH-Buchs, nach deutschem Recht klagen müssen! Im Nov. 2014 gab Hubert Freidl den Schweizern mit der Lyoness Suisse GmbH, Cham, doch noch eine einheimische Vertragspartei. Dies aus gutem Grund: Die Lyoness Europe AG hatte in Österreich Prozesse verloren und musste geschädigten österreichischen Mitgliedern ihr Geld zurückzahlen. Daher befürchtete Hubert Freidl, dass geschädigte Schweizer Mitglieder nun in Österreich gegen die Lyoness Management GmbH klagen und sich auf die vorangegangenen Urteile gegen die Lyoness Europe AG berufen würden. Indem er den Schweizern dann doch noch eine einheimische Vertragspartei zugestand, hatte er wohl das aus seiner Sicht kleinere Übel gewählt. Es muss auch festgestellt werden, dass weder die Lyoness Suisse GmbH noch die Lyoness Management GmbH, wenn es nach dem im Handelsregister/Firmenbuch genannten Geschäftszweck/Geschäftszweig geht, eine Einkaufsgemeinschaft betreibt. Der Geschäftszweck der Lyoness Suisse GmbH (Kapital Fr. 50,000.-) ist: \"Handel mit Waren aller Art, insbesondere von Gutscheinen unter der Bezeichnung und unter der registrierten Marke \"Lyoness\" sowie Vermittlung derartiger Geschäfte, Betrieb von Schulungen und Seminare sowie Betrieb einer Werbeagentur in diesem Bereich.\" Der Geschäftszweig der Lyoness Management GmbH, A-Graz, (Kapital EUR 35,000.-) war 2009 gemäss Firmenbuch: \"Management, Unternehmensberatung\". Mein Kommentar: Jemand, der derart tief in die Trickkiste greifen muss, um Gerichtsverfahren zu erschweren, hat jegliche Glaubwürdigkeit verloren. Freidl hat übrigens die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Trotz Verkomplizierung des Rechtswegs haben Schweizer schon in Graz gegen die Lyoness Management GmbH geklagt.
NETBANK/Augsburger Aktienbank AG – keine Zusammenarbeit mit Lyoness/Cashback World!
Die Augsburger Aktienbank AG (AAB) ist eine mittelständische Bank mit Sitz in Augsburg und eine der ältesten Direktbanken Deutschlands. Das Kerngeschäftsfeld der filiallosen Bank liegt in der Fondsadministration, Investmentfondsdepotführung und -abwicklung) für Vermögensverwalter und Finanzdienstleister. Dazu gehört auch die NETBANK ! Mit über 300 angebundenen Vertriebsorganisationen und einem verwalteten Depotvolumen von fast 12,5 Mrd EUR (3/2017) gehört die Augsburger Aktienbank zu den größten Wertpapierbanken in Bayern. Die Zahl der Kunden hat sich in den letzten Jahren auf über 400.000 erhöht. Mit der öffentlichen Darstellung von NETBANK auf der Cashback World-Website ( https://www.lyoness.com/de/cashback/de-de/609001611-netbank ) mit eigener „Partnerunternehmens-ID 609001611 , wird irreführend der Anschein erweckt, als bestünde eine geschäftliche Partnerschaft/Kooperation zwischen NETBANK und Lyoness. Auf Anfrage bei der Bank bei der NETBANK meldete sich die Pressestelle der Augsburger Aktiengesellschaft AG (AAB) zurück und erklärte Sehr geehrter Herr Ecker, danke für Ihre Mail vom 19.3.18 bzgl. Lyoness. Wir bzw. unsere Marke NETBANK arbeitet über diverse Affiliate-Partner und Netzwerke, die Produkte und Dienstleistungen unseres Hauses vermitteln. Das Logo, der Name und die Konditionen unseres Hauses wird aber auch bei diversen Vergleichsportalen geführt, ohne dass wir direkten Einfluss darauf haben. Nach Ihrem Hinweis haben wir bei dem Seitenanbieter interveniert und darauf bestanden, dass weder unser Logo/Name weiter genutzt werden darf. Insofern danken wir für Ihren Hinweis. Eine direkte Kooperation oder geschäftliche Zusammenarbeit Lyoness Europe AG hat zu keinem Zeitpunkt bestanden. Mit freundlichen Grüßen Abteilung Marketing & Öffentlichkeitsarbeit Augsburger Aktienbank AG Es darf durchaus darüber gemutmaßt werden, wie verschiedene Affiliate-Partner bei der Lyoness-Geschäftsführung in „Lohn und Brot“ stehen. Auch verdeutlichen die fortlaufenden Dementis von namhaften Unternehmen sehr deutlich, wie unbedeutend und gering die Shoppingumsätze bei Lyoness (Cashback World) sein müssen. Existierten diese enormen Shoppingumsätze bei Cashback World tatsächlich, wie behauptet, wären große und umsatzstarke Unternehmen/Konzerne sicher auch bereit, sich bei Lyoness (Cashback World) listen zu lassen. Inzwischen wurden diese für Marketingzwecken verwendeten sogenannten „Bankpartner“ aus der Cashback World-Seite entfernt. Ist es nicht offenkundig, wie Lyoness alle belügt und Mitglieder täuscht!
Targo-Bank Regensburg / Kreditvergabe durch Bankmitarbeiter für Lyconet-Cloudkäufe!
Das Geschäft mit den Lyconet-Cloud\'s treibt weiter seltsame Blüten. So haben Bankangestellte der Regensburger Targo-Bank, die im Nebenerwerb als Lyconet-Mitglieder tätig sind, den Cloudinteressenten aus der eigenen Mitgliederstruktur, entsprechend Kredite bei der eigenen Bank vermittelt, damit diese in Lyconet-Cloud‘s investieren können. In drei Jahren käme es ohnehin zu der angekündigten Ausschüttung, die Kreditnehmer wären wieder SAFE und eine monatliches Einkommen gäbe es obendrein. So der Tenor! Es liegt mir die Mailkorrespondenz, Kreditverträge und Aussagen von Kreditnehmern vor, die dies belegen. Die Pressestelle der Targo-Bank hat die Zusammenarbeit mit dem Schneeballsystem Lyoness/Lyconet schriftlich dementiert und es darf auch bezweifelt werden, ob die Verantwortlichen der Regensburger Bank über die \"Sondervergaben der Kredite\" informiert bzw. involviert sind. Eine entsprechende Anfrage wurde gestellt, die bisher leider unbeantwortet blieb.
DIE VERLEUGNUNG DES NAMENS LYONESS FINDET IN DER ÖSTERREICHISCHEN PRESSE NIEDERSCHLAG
In der österreichischen Kleine Zeitung ist am 11. April 2018 folgender Artikel publiziert worden: LYONESS: NEUER NAME, GLEICHES GESCHÄFTSMODELL. Lyoness ist Geschichte - zumindest theoretisch. Denn die Firma wurde umbenannt und heisst jetzt mws my World Solutions. Die Grazer Einkaufsgemeinschaft startet einen neuen Umbau. Nachdem das Unternehmen 2014 - nach Klagen unzufriedener Mitglieder - die Vertriebsschiene ausgelagert hatte, wurde nun die Lyoness Group AG aus dem Firmenbuch gestrichen. Sie heisst jetzt mWS myWorld Solutions AG. Auch die an derselben Adresse in Graz ansässige Lyoness Austria GmbH gibt es nicht mehr, ihr neuer Name lautet mWA myWorld Austria GmbH. Auf APA-Anfrage erklärte das von Hubert Freidl gegründete Unternehmen, dass die myWorld Solutions ihr \"Know-how verschiedensten internationalen Unternehmen und Organisationen\" zur Verfügung stelle. Man biete Lösungen in den Bereichen Produkteentwicklung, Projektmanagement, IT, Marketing, PR und Kommunikation sowie Fan- und Kundenbindung. Im Firmenbuch ist als neue Internetadresse https://www.myworld.com (htttps:myworld.com) hinterlegt. Beim Eintrag zur neuen mWA myWorld Austria GmbH wird nach wie vor auf https://lyoness.com verlinkt - von dieser Seite kommt man allerdings auf eine Plattform namens Cashback World, der Name Lyoness taucht dort nicht mehr auf. ACHT MILLIONEN MITGLIEDER. Die Cashback World macht dasselbe wie Lyoness zuvor, wie aus der schriftlichen Erklärung der Firma hervorgeht: \"Die internationale Shopping Community Cashback World bietet Konsumenten, die beim Einkaufen mit Cashback Card vor Ort sowie bei Online-Shopping .. weltweit Geld sparen möchten, attraktive Einkaufsvorteile(Cashback und Shopping Points).\" Cashback World sei derzeit in 47 Ländern vertreten und habe acht Millionen Mitglieder sowie rund 80.000 Partnerunternehmen. Lyoness hat in der Vergangenheit immer wieder rechtliche Probleme in mehreren Ländern, insbesondere mit der Vertriebsschiene (das ist nicht die Lyoness-bzw. Cashback-Karte, bei der Kunden nichts einzahlen müssen. Schweizer und österreichische Zivilgerichte haben den Lyoness-Vertrieb wiederholt als Schneeballsystem bezeichnet. Lyoness hat sämtliche Vorwürfe stets zurückgewiesen. ERMITTLUNGEN GEGEN FIRMENGRÜNDER. In Österreich ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weiter gegen Konzerngründer Freidl. Beim Verfahren geht es um Verdacht auf Verletzung der Prospektpflicht bei mehreren Anlagen, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte. Es besteht natürlich die Unschuldsvermutung. Freidl wohnt übrigens derzeit in Monaco, so ist es im Firmenbuch eingetragen. Lyoness ist in Österreich unter anderem als Sportsponsor aufgetreten - Cashback World tut dies weiterhin. Das Unternehmen ist zum Beispiel einer der \"Premiumpartner\" des Fussballvereins Rapid, neben Allianz, Ottakringer und anderen Sponsoren. Die Cashback World ist sogar auf den grün- weissen Tricots präsent, wie auf der Rapid-Homepage erläutert wird. Zum Unternehmen wird dort unter anderem erklärt, dass Cashback World \"Unternehmen ein unkompliziertes und innovatives Kundenbindungsprogramm zur Verfügung stelle, das es ihnen erlaubt, Teil dieser Einkaufswelt zu werden. So weit der Artikel in die Kleine Zeitung. Mein Kommentar: Solange Lyoness, pardon Cashback World, damit fortfährt, ihren Mitgliedern auf unlautere Art und Weise Geld abzunehmen (Stichwort Discount Vouchers, Customer Clouds) wird es um diese Firma keine Ruhe geben und das viele Geld, das für den Namenswechsel ausgegeben wird, wird in den Sand gesetzt sein.
DIE UNGEMÜTLICHE SITUATION DER LYCONET- MARKETER
Bekanntlich überlässt Lyoness/Cashback World die Anwerbung neuer Mitglieder, neuer Marketer und neuer KMU-Partnerunternehmen ihren Marketern. Damit ist Lyoness in der einzigartigen Lage, Neuakquisition nicht selber finanzieren zu müssen, denn die Marketer erhalten keinen Lohn, ja nicht einmal eine Spesenentschädigung. Die Marketer müssen sich damit begnügen, dass ihnen unter einem nicht nachvollziehbaren Compensation Plan Vergütungen in Aussicht gestellt werden. Sie müssen \"eigenverantwortlich\" und \"selbstständig\" ohne Weisungen von Lyoness handeln. Sie sind persönlich dafür verantwortlich, dass alle in ihrem Land geltenden Vorschriften eingehalten werden. Sollte aus Verletzung solcher Vorschriften ein Schaden entstehen, müssen die Marketer Lyoness \"schad- und klaglos halten\", d.h. sie werden für den Schaden persönlich haftbar gemacht. Wenn ein Marketer Vergütungsabrechnungen unter dem Compensation Plan nicht sofort prüft und allfällige Einwände nicht innerhalb einer Woche geltend macht, stehen Lyoness Schadenersatzansprüche zu! Marketer sind diejenigen Personen, die Leute dazu überreden, Lyoness-Mitglied oder Lyoness-Partnerunternehmen zu werden und bei Lyoness zu investieren, beispielsweise in sog. Discount Vouchers, Customer Clouds. (früher Anzahlungen, Kauf von Länderpaketen, Kauf von Optionen zur Finanzierung von Werbekampagnen) Lyoness/Lyconet hat den Marketern im Compensation Plan die \"Ausrichtung von Prämien in Aussicht gestellt, die hauptsächlich durch die Anwerbung weiterer Personen einen Vorteil bedeuten\". Dies ist gemäss Art. 3 ABs 1 lit r des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten und strafbar. Da jedoch die Marketer selbständig und eigenverantwortlich weitere Personen in ein illegales Schneeballsystem bringen, und diesen (auch für die Anwerbung weiterer Personen) Leistungen versprechen, besteht die Gefahr, dass sich auch die Marketer strafbar machen und nicht nur Lyoness und deren Organe. Das Strafmass gemäss UWG liegt bei Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Es macht den Anschein, dass sich hohe Lyoness-Exponenten dieser Gefahr bewusst geworden sind. Ein Zeichen dafür ist, dass sich Hubert Freidl aus den Verwaltungsräten der Lyoness International AG und der Lyoness Europe AG zurückgezogen hat und dass sich Adolf Weisskopf als Vorsitzender der Geschäftsführung der Lyoness Suisse GmbH, Cham, zum Prokuristen degradieren liess . Da die Marketer \"selbständig\" und \"eigenverantwortlich\" handeln, ist auch denkbar, dass sie von geschädigten Lyoness-Mitgliedern auf Schadenersatz verklagt werden. Dies besonders dann, wenn sie bösgläubig gehandelt haben.
VW Bank/Volkswagen Financial Services AG beendet mit sofortiger Wirkung die Zusammenarbeit mit Lyoness (Cashback, myWorld)
Die Volkswagen Financial Services AG ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Volkswagen AG und auf der Cashback World-Website war mit der Partnerunternehmens-ID 609001297 gelistet. Die Volkswagen Financial Services AG koordiniert rund um die Welt die Finanzdienstleistungsaktivitäten des Volkswagen Konzerns. Weltweit beschäftigt die Volkswagen Financial Services AG mehr als 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Bilanzsumme betrug in 130,1 Mrd. Euro (per 31.12.2016). Auch die Volkswagen Financial Services AG wurde aufgrund mangelhafter Prüfungsverfahren der Affiliate-Partner zu Lyoness (Cashback World), unfreiwillig auf der Cashback World dargestellt. Auf Anfrage bei der VW Bank meldete sich die Pressestelle der Volkswagen Financial Services AG (Mail liegt vor) zurück und erklärte deutlich: „Sehr geehrter Herr Ecker, erst einmal möchte ich mich im Namen von Volkswagen Financial Services für Ihren Hinweis bezüglich der Geschäftspraktiken der Firma Cashback World bedanken. Im Rahmen unseres Affiliate Marketings wurden unsere Angebote auf der Internetseite von Cashback World angezeigt. Zwar durchlaufen alle Affiliate Marketing Partner, mit denen wir zusammenarbeiten, einen umfassenden Screening-Prozess. Die von Ihnen skizzierten Infos lagen uns aber bisher nicht vor. Aufgrund Ihrer Ausführungen haben wir uns dazu entschieden, unsere Zusammenarbeit mit Cashback World mit sofortiger Wirkung zu beenden. Wir werden selbstverständlich kontinuierlich überprüfen, ob unsere Angebote noch auf der Cashback World Website angezeigt werden und ggf. auf eine Löschung von Produkt-Links etc. bestehen. Mit freundlichen Grüßen Unternehmenskommunikation Pressesprecher“ Es darf durchaus darüber gemutmaßt werden, wie verschiedene Affiliate-Partner bei der Lyoness-Geschäftsführung in „Lohn und Brot“ stehen. Auch verdeutlichen die fortlaufenden Dementis von namhaften Unternehmen sehr deutlich, wie unbedeutend und gering die Shoppingumsätze bei Lyoness (Cashback World) sein müssen. Existierten diese enormen Shoppingumsätze bei Cashback World tatsächlich, wie behauptet, wären große und umsatzstarke Unternehmen/Konzerne sicher auch bereit, sich bei Lyoness (Cashback World) listen zu lassen.
WEG VON LYONESS - HIN ZU CASHBACK WORLD - EINE ANALYSE
Wie unten dargelegt, wurde Lyoness gezwungen, von ihrem rufgeschädigten Namen wegzukommen. Offenbar war es zunehmend schwierig oder gar unmöglich geworden, mit diesem Namen neue Partnerunternehmen und Mitglieder anzuwerben. Lyoness hat deshalb bereits zahlreiche ihrer europäischen Landesgesellschaften umgetauft. So nennt sich beispielsweise die die Lyoness Austria GmbH, Graz fortan mWA myWorld Austria GmbH, die Lyoness Deutschland GmbH, Köln, fortan mWG myWorld Germany GmbH, die Lyoness UK Ltd., London fortan myWorld Retail Services UK Ltd. Neu ist auch, dass die umgetauften Lyoness-Landesgesellschaften nicht mehr der Lyoness Europe AG, CH-Buchs, gehören, sondern der My World International Ltd., London. Diese Gesellschaft hiess vom 17. Mai 2017 (Gründung) bis 9. November 2017 \"Cashback World Europe Ltd.\", vom 9. November 2017 bis 4.Januar 2018 \"My World Europe Ltd.\" und seit 4. Januar 2018 bis heute \"My World International Ltd.\" Es scheint, dass diese Gesellschaft einmal die Rolle der heutigen Lyoness International AG, CH-Buchs, übernehmen soll. Unterschriftsberechtigt bei dieser Londoner Firma als \"director\" ist der Slovene Marko Sedovnik, Maribor, der auch als Delegierter des Verwaltungsrates der Lyoness Europe AG, CH-Buchs und der Lyoness International AG, CH-Buchs, amtet. Unterschriftsberechtigt als \"director\" ist auch der Portugiese Fernando Jorge Ferreira Grave Silva, Lissabon, der früher Vorsitzender der Geschäftsleitung der Lyoness Europe AG, CH-Buchs, war. Das Kapital der Londoner Firma beträgt gemäss englischem Handelsregister 100 englische Pfund. (CHF 134). Als Aktionär wird Hubert Freidl, Monaco, genannt, der 75 % oder mehr der ausstehenden Aktien hält. Die Firmenadresse lautet: 5th Floor, 10, Finsbury Square, London. Dies ist die Adresse der Anwaltskanzlei Fox Williams LLP, welche die Firmengründung durchgeführt hat. Bei der My World International Ltd. handelt es sich somit um eine Briefkastenfirma ohne eigenes Personal vor Ort. Dass sich Hubert Freidl in Österreich abgemeldet hat und nun gemäss englischem Handelsregister eine Adresse in Monaco hat, überrascht nicht. So können ihm, selbst wenn er sich weiter in Österreich aufhält, dort rechtsgültig keine Gerichtsakten zugestellt werden. Auf den Webseiten der umgetauften Landesgesellschaften kommt der Name Lyoness nicht mehr vor. Anstelle von Lyoness erscheint nun die Marke \"Cashback World\". Bei den umgetauften Landesgesellschaften gibt es neue Geschäftsbedingungen (AGB). Gemäss diesen AGB ist nicht mehr die Lyoness Europe AG, CH-Buchs Vertragspartei der Mitglieder, sondern die lokale Landesgesellschaft. Für Mitglieder bedeutet dies eine deutliche Verschlechterung ihrer Situation: Mit der Lyoness Europe AG hatten sie immerhin eine Vertragspartei mit einem Kapital von CHF 1 Mio. Die lokalen Landesgesellschaften hingegen sind äusserst schwach kapitalisiert. Noch schlimmer ist es diesbezüglich bei der englischen Muttergesellschaft ihrer Vertragspartei, die ein Kapital von gerade Mal 100 Pfund hat! Man muss wohl \"deppert\" sein, um unter solchen Umständen noch bei Lyoness zu investieren oder ein Partnerunternehmen oder ein \"selbständiger und eigenverantwortlicher\" Marketer zu sein. Was bezweckt Lyoness mit diesen Namensänderungen? Der Hauptzweck liegt darin, den rufgeschädigten Namen Lyoness loszuwerden. Weshalb werden die europäischen Landesgesellschaften der Lyoness Europe AG, CH-Buchs, an die My World International Ltd., London, abgetreten? Wie bekannt, sieht sich die Lyoness Europe AG mit einer grossen Zahl von Klagen geschädigter Mitglieder konfrontiert. In rechtskräftigen Urteilen haben Gerichte in Österreich und in der Schweiz erkannt dass Lyoness ein illegales Schneeballsystem betreibt und Lyoness dazu verpflichtet, die einbezahlten Gelder zurück zu zahlen. Es ist damit zu rechnen, dass immer mehr Leute ihr Geld, wenn nötig auf dem Gerichtswege, zurückfordern werden. Es ist deshalb ein denkbares Szenario, dass man beabsichtigt, die Lyoness Europe AG finanziell auszuhöhlen, wodurch weitere Klagen mangels Finanzmittel ins Leere laufen würden. Ein Indiz für ein solches Szenario ist der bereits erfolgte Rücktritt von Hubert Freidl aus den Verwaltungsräten der Lyoness International AG und der Lyoness Europe AG. Es wäre interessant zu wissen, für welchen Preis die Lyoness Europe AG, CH-Buchs, ihre Landesgesellschaften an die My World International Ltd, London, abgetreten hat. Dies könnte auch die St. Gallische Steuerbehörde interessieren. Nachdem die Lyoness Europe AG, CH-Buchs, ihre Landesgesellschaften einmal losgeworden ist und künftig selbst keine Einkaufsgemeinschaft mehr betreibt (dies besorgen die Landesgesellschaften künftig selbst) besteht eigentlich kein Grund mehr für die Weiterexistenz dieser Firma. In der Schweiz ist die Situation insofern speziell, als die schweizerische Landesgesellschaft, die Lyoness Suisse GmbH, nur indirekt (über die Lyoness Management GmbH, A-Graz) der Lyoness Europe AG, CH-Buchs, gehört und Schweizer Mitglieder seit November 2014 die Lyoness Suisse GmbH als Vertragspartei haben. (vorher die Lyoness Management GmbH, A-Graz). Es würde nicht überraschen, wenn man auch in der Schweiz den Namen Lyoness loswerden will. Dies würde wohl bedeuten, dass es wie im europäischen Ausland zu einer Namensänderung kommen wird und dass die My World International Ltd., London, anstelle der Lyoness Management GmbH, Graz, zu 100 % Gesellschafterin bei der (dann umgetauften) Lyoness Suisse GmbH wird. Mein Vorschlag für den neuen Namen wäre: mWS myWorld Switzerland GmbH. Es ist davon auszugehen, dass man auch bei den ausser- europäischen Landesgesellschaften, die heute von der Lyoness International AG, CH-Buchs, gehalten werden, eine Lösung sucht, wie man den Namen Lyoness auf elegante Art und Weise los werden kann. Vorgezeichnet ist, dass die Lyoness International AG, CH-Buchs ihre Tochtergesellschaften (die Landesgesellschaften) an die My World International AG, London, abtritt, womit kein Grund für die Weiterexistenz der Lyoness International AG mehr besteht. Am 24. - 26. Mai 2018 soll in Prag wieder ein Lyconet Elite Seminar für Marketer stattfinden. Sollten Schweizer Marketer überhaupt noch an diese Show-Veranstaltung fahren, sollten sie genügend Zivilcourage aufbringen, um Hubert Freidl ihre klare Meinung zu seinem Unrechts-System ins Gesicht zu sagen.
Lyoness – Europas größte Versandapotheke „Zur-Rose Group AG“ dementiert Partnerschaft, kennt Lyoness nicht einmal!
Die börsennotierte Schweizer Unternehmensgruppe „Zur-Rose Group AG“ ist mit über 700 Mitarbeitern und gut 800 Mio. CHF Umsatz (2015) Europas grösste Versandapotheke. Zu den Tochterunternehmen gehören u.a. DocMorris, Ogera AG, Zur Rose Suisse AG, Zur Rose Ärzte AG, DVD Beteiligungs AG, Vitalsana B.V. Derart prestigeträchtige und renommierte Unternehmen als sogenannte Geschäftspartner bei Lyoness (Cashback World) gelistet zu sehen, lassen Zweifel an einer geschäftlichen Partnerschaft aufkommen. Es gibt sicherlich Klein- und Kleinstunternehmen die tatsächlich in einer direkten hoffnungs- und erwartungsvollen Partnerschaft mit Lyoness stehen. Die „Zur-Rose Group AG“ jedoch kennt weder Lyoness oder hat Interesse dort gelistet zu sein. Auf Anfrage meines Schweizer Kollegen, teilte die Geschäftsleitung (Mail liegt vor) mit: „Vielen Dank für Ihr Mail und die Information betreffend Lyoness. Uns war und ist dieses Unternehmen nicht bekannt. Auch gibt es keine Kooperation mit Lyoness. Wir haben daher die notwendigen Schritte eingeleitet, damit unser Name von deren Website entfernt wird. Nochmals besten Dank und freundliche Grüsse Geschäftsleitung“ Es darf durchaus darüber gemutmaßt werden, wie verschiedene Affiliate-Partner bei der Lyoness-Geschäftsführung in „Lohn und Brot“ stehen. Auch verdeutlichen diese fortlaufenden Dementis von namhaften Unternehmen sehr deutlich, wie unbedeutend und gering die Shoppingumsätze bei Lyoness (Cashback World) sein müssen. Existierten diese enormen Shoppingumsätze bei Cashback World tatsächlich, wie behauptet, wären große und umsatzstarke Unternehmen/Konzerne sicher auch bereit, sich bei Lyoness (Cashback World) listen zu lassen.
FinTech Unternehmen ZINSPILOT (Deposit Solutions) distanziert sich klar von Lyoness !
ZINSPILOT ist der B2C-Kanal des renommierten Hamburger FinTech Unternehmen Deposit Solutions GmbH mit über 200 Mitarbeitern. Drei Jahre in Folge wurde das Unternehmen von BankingCheck als “Best Deposit Marketplace” ausgezeichnet. Mittels eines Treuhand-Modells können Sparer über ZINSPILOT auf attraktive Einlagenprodukte verschiedener Banken zuzugreifen, ohne dafür jeweils neue Konten eröffnen zu müssen. (Quelle1) Auf der Cashback-World Website wurde auch dieses Unternehmen mit einer Partnerunternehmens-ID ausgestattet und so allen und jedem suggeriert, es bestünde zwischen den beiden Unternehmen eine direkte Geschäftspartnerschaft. Es gibt sicherlich viele Klein- und Kleinstunternehmen die tatsächlich in einer direkten hoffnungs- und erwartungsvollen Partnerschaft mit Lyoness stehen. Unternehmen mit Prestige sind auffallend oft bei Lyoness/Cashback World gelistet ohne es zu wissen. Meine Anfrage an ZINSPILOT (Deposit Solutions) wurde von der dortigen Kommunikationsstelle (Mail liegt vor) wie folgt beantwortet: „Sehr geehrter Herr Ecker, herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben den Sachverhalt intern eruiert. Wir arbeiten mit einem Affiliate-Netzwerk zusammen, das wiederum zahlreiche Partner umfasst. Über einen dieser Partner wurden wir auch auf Lyoness gelistet. Wir selbst haben und hatten keine direkte Vertragsbeziehung mit Lyoness. Generell haben wir selbstverständlich keinerlei Interesse mit Partnern zusammenzuarbeiten, die mit fragwürdigen oder gar illegalen Geschäftsmodellen agieren. Für Ihren Hinweis sind wir Ihnen dankbar. Wir haben unseren Affiliate-Partner in der Zwischenzeit aufgefordert, unsere Inhalte umgehend von der betreffenden Seite zu entfernen. Communication and Branding Deposit Solutions GmbH Auf Lyconet-Veranstaltungen wurde von Lyconet-Vertrieblern im europäischen Ausland als Verkaufsargument zur „German Costumer Cloud“ behauptet (liegt schriftlich vor), „die neun größten Banken in Deutschland wären Partner von Lyoness“ (Lyoness = myWorld solutions, Cashback Word usw.). Selbstverständlich stellte ich bei den auf Cashback World Deutschland gelisteten sogenannten „Banken“ entsprechende Anfragen zur Partnerschaft mit Lyoness und werde die Rückantworten nach und nach der Öffentlichkeit mitteilen.
RICHTIGSTELLUNG: Lyoness Europe AG / aktuelles Gerichtsverfahren (Az. 11 Cg 75/16s–23) gegen mich.
Nachdem in verschiedenen Foren und bei Verkaufsgesprächen mit „Cloud-Interessenten“ die Behauptung aufgestellt wurde, ich sei aufgrund meiner kritischen Artikel/Einträge über das praktizierte Schneeballsystem der Lyoness Europe AG, Lyconet etc. wegen „Ruf- und Geschäftsschädigung“ gerichtlich verurteilt worden, sehe ich mich veranlasst dies dokumentiert richtig zu stellen. Der Geschäftsführer Guido van Rüth der mWG myWorld Germany GmbH (ehemals Lyoness Deutschland GmbH) forciert falsche Behauptungen indem er Dritte veranlasst, mich öffentlich zu verunglimpfen. Zudem behauptet er in einer an mich gerichtete Mail, ich würde „Sachverhalte falsch wiedergeben und völlig aus der Luft gegriffene Behauptungen aufstellen, welche zusammengefasst jeglicher Realität entbehren“ zu Lyoness veröffentlichen. Meine schriftliche Aufforderung bitte darzulegen, welche Sachverhalte von mir falsch wiedergegeben und Behauptungen jeglicher Realität entbehren würden, blieben in bekannter Lyonessmanier unbeantwortet. Jeder von mir veröffentliche Artikel/Beitrag/Kommentar ist belegt mit Dokumenten/Mail/Schreiben! Gerichtsprotokoll vom 12.01.2018 2 abrufbar unter www.benecker.com ! Tatsächlich nämlich nahm die Gerichtsverhandlung am 12.01.2018 vor dem Handelsgericht Wien (Az. 11 Cg 75/16s–23), einen anderen Verlauf als die Lyoness Europe AG sich erhofft hatte. Die Lyoness Europe AG hatte aufgrund meiner Berichterstattungen (Mastercard-Lüge, PUMA-Markenmissbrauch etc.) und den Veröffentlichungen in den österreichischen Medien, eine Klage wegen Kreditschädigung gemäß § 1330 ABGB gegen mich eingereicht. Der Richter spielte gleich zu Beginn der Verhandlung ein YouTube-Video „Wie funktioniert Lyconet“ ab, und fragte den Lyoness-Anwalt Mag. Zotter dazu, ob es sich bei Lyconet um eine Vermarktungsschiene der Lyoness Europe AG handelt, was dieser bestätigte. Der Richter legte dann seine vorläufige Auffassung dar, dass es seiner Meinung nach darauf ankommen wird, ob auch Lyconet, ähnlich wie Lyoness „funktioniert“, weil ansonsten der Vorwurf eines Schneeballsystem „historisch“ sein könnte. Vom Gericht wurde der Lyoness Europe AG aufgetragen, binnen acht Wochen einen Schriftsatz zu erstatten, in dem die rechtliche Organisation von Lyconet im Detail darzulegen ist, und auszuführen ist, ob auch bei Lyconet Zahlungen für die Teilnahme zu leisten sind. Weiter muss Lyoness belegen, welche Unternehmen zum Zeitpunkt im Juli 2016 in Österreich tatsächlich Partnerunternehmen waren und sind. Eine Liste an Partnerunternehmen die durch Lyoness selbst und ohne Dokumentation erstellt ist, wird meinem ausgezeichneten Anwalt und mir persönlich nicht genügen. Jedes einzelne angeführte Partnerunternehmen wird von mir aufgefordert werden, diese sogenannte Partnerschaft zu bestätigen und im Einzelfall in weiteren Verhandlungstagen als Zeuge geladen werden.
LYONESS VERLIERT HÄNDLER UND MITGLIEDER EINER GANZEN REGION!!!
Wie bereits berichtet hat eine ganze Region in Norddeutschland sich von Lyoness „bereinigt“. Zuerst haben ca. 90% der Marketer aus dieser Region eine Rückforderung an Lyoness gesendet. Obwohl diese Rückforderungen alle per Einschreiben an den „noch“ Geschäftsführer Herrn Guido van Rüth gesendet wurden, hat Lyoness nicht darauf reagiert. Somit werden nun alle Marketer eine Klage gegen Lyoness einreichen und das, unter falschen Versprechungen investiertes Geld zurück fordern. --- Jetzt haben zusätzlich fast alle Lyoness-Partnerunternehmen aus dieser Region die Zusammenarbeit mit Lyoness mit sofortiger Wirkung gekündigt! Lyoness ignoriert auch dieses!! Alle Partnerunternehmen werden nun ebenfalls gegen Lyoness eine Klage einreichen. Einige Partnerunternehmen haben mir bereits bestätigt, dass Lyoness sich sogar Geschäftsschädigend für diese Händler ausgewirkt hat, weil einige zahlungskräftige Kunden bereits abgesprungen sind, als diese festgestellt haben, dass diese Händler immer noch mit Lyoness zusammen arbeiten obwohl die Firma Lyoness nachweislich ein verbotenes Schneeballsystem betreibt. Mein Kommentar: Eine ganze Region hat sich von Lyoness bereinigt und ich hoffe, dass dieses ein Vorbild für andere Regionen sein wird. VIEL ERFOLG BEI DER RÜCKABWICKLUNG VON LYONESS!
Lyconet-Cloud gekauft? Erforderliche Vergütungsberechtigung nicht bekannt? Ein Fehler !!!
Es liegt die Mailkorrespondenz zwischen dem Lyconet Service Team in Köln und einem „Cloud-Sponsor“ vor, die zeitnah veröffentlich werden wird. Die aktuellen ABG/ZAGB und der Lyconet Compensation Plan (Vergütungsplan) (abrufbar auch auf www.benecker.com/aktuelles) dieser Mailkorrespondenz zur Seite gestellt, ergibt eine dokumentierte Feststellung zu den derzeit ausgegebenen weltweiten „Cloud‘s“. Wie bei den früheren „Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe“ Gutscheine/Businesspakete), muss auch bei den aktuellen LEDV (Limited Edition Discount Voucher) der Kunde das Risiko der Rückerwirtschaftung durch eigene Einkäufe abfedern. Außerdem findet eine Ausschüttung für die sogenannten „Sponsoren“ nur dann statt, wenn man weitere „Sponsoren/Investoren“ wirbt und „Units“ in Form von 35/35 erzielt werden, damit 400 EUR ausgeschüttet werden. Das heißt, im binären Verrechnungssystem müssen „oben“ und „unten“ je 35 Einheiten („Units“) geschrieben werden. Wenn man Limited Edition Discount Voucher (LEDV) in Höhe von 1500 Euro 3 Units erhält, kann man sich ja vorstellen, wieviel getan werden muss, um das zu erreichen. 35/35 = 70 Einheiten a 500 od. 1000 Euro sind 35.000/70.000 Euro, die ins System müssen, damit 400 Euro ausgeschüttet werden (unabhängig von der Cloud) Um aber an diese 400,- Euro zu gelangen, muss man zusätzlich die sogenannte „Vergütungsberechtigung\" erwerben. Dies ist gar nicht so einfach und nur möglich, wenn man ein großes Netzwerk von Mitgliedern aufgebaut hat, die über Lyoness einkaufen. Wir wissen allerdings, dass schätzungsweise 90% der Mitglieder inaktiv sind, weil das Einkaufen über Lyoness viel zu kompliziert und das Händlernetz unattraktiv ist. Man geht großzügig davon aus, dass im Durchschnitt ca. 5% der Shoppingumsätze als „Lyoness Vorteil\" in diese Einheiten fließt. Das heißt 5% von 500/1.000 Euro = 25/50 Euro….. was eine Einheit im eigenen Verrechnungssystem ergibt. Wenn man nun insgesamt 70 Einheiten benötigt um eine „Ausschüttung\" von 400,- Euro zu erwirken, wären das Shoppingumsätze im Werte von ca. 35.000/70.000 Euro. Eine andere Möglichkeit an die 400,- Euro ran zu kommen wäre, wenn man in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Anzahl von Shopping Points erwirtschaftet. Das würde bedeuten, dass noch einmal ca. 7.000,- bis 10.000,- Euro Umsatz in einem Zeitraum von 12 Monaten generiert werden müsste. Aber Vorsicht! Wenn man nun alle „fast unmöglichen\" Bedingungen tatsächlich erfüllt haben sollte, wird man nun noch einmal von Lyoness/Lyconet enttäuscht. Denn die 400,- Euro werden nicht mehr ausbezahlt, sondern auf ein sogenanntes Einkaufskonto gebucht. Man hat nun die Möglichkeit sich Gutscheine bei Lyoness zu bestellen. Order man muss sich Händler suchen, bei denen man mit Mobile-Cash bezahlen kann. Diese Händler sind allerdings kaum vor Ort zu finden. Alles im allen ist festzuhalten, dass Lyoness auf der einen Seite immer auf Veranstaltungen behauptet, dass es sehr einfach ist, diese Einheiten zu füllen und somit es nur eine Frage der Zeit wäre, wann diese ausgezahlt werden. Tatsächlich aber ist das Händlernetz nach wie vor als \"dürftig\" bezeichnen. Möge doch ein Cloud-Inhaber und Lyconet selbst, bitte dokumentiert das Gegenteil vorlegen. Erst kürzlich hat mich anonym eine Inhaber der ATCC (Österreich-Cloud) angeschrieben und behauptet, er habe 700 € ausbezahlt bekommen. Einer Aufforderung dies dokumentiert (anonymisiert) darzulegen wurde nicht nachgekommen.
Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) bestätigt Ermittlungen zur DECC (German Costumer Cloud).
Unter dem Geschäftszeichen HGS-QB 9100-2018/0136 wurden bei der BaFin – Referat ZR 3 – eine Überprüfung der DECC eingeleitet. Lyoness/Lyconet nennt seine Cloud-Inhaber (Investoren) jetzt „Sponsoren“ und gibt mit der Cloud eine Art Währung in Form von Gutscheinen aus. Bei dessen Erwerb nimmt man an einer undefinierten Zuteilung von möglichen Shoppingpoints teil. Es wird von Lyconet der Anschein erweckt, als würde niemand direkt in Clouds investieren, sondern durch den Erwerb von „Discount Voucher“ an einer indirekten Zuteilung von Shopping Points (SP) aus den Clouds profitieren. Die Shoppingpoints einzulösen ist mit derzeit 36 angebotenen Artikeln lächerlich. Auch in Österreich ist noch ein Verfahren wegen einer prospektpflichtigen Veranlagung im Sinne des KMG anhängig.
German Costumer Cloud (DECC) mit kryptisch aufgezeigter Aussicht auf Erfolg!
„Man treibt es immer bunter, aber wie lange noch?“ So der Kommentar eines deutschen Geschädigten der über 15.000 € mit Länderpaketen (Indien, USA, Asien) bei Lyoness verlor, obwohl er fleißig weitere Kunden und KMU’s geworben hatte. Nun werden 98.888 DECC zu je 1500 €/500 € ausgegeben. Der Lyconet-Vertrieb reibt sich die Hände und hofft weltweit möglichst viele an Dyskalkulie leidende „Sponsoren“ zu finden. Im Prinzip sind alle bisherigen Cloud‘s nur eine Fortführung der früheren „Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe“ wo im System damals schon mutmaßlich jede Anzahlung mit echten Handelsumsätzen gleichgestellt wurde, was stets schöne Bilanzen ergab. Als „Sponsor“ erhalte ich für meine 1500 €/ 500 € mit einer Erstzuteilung 1500 bzw. 500 Shopping Points. Auffallend bei der DECC ist, man nennt den Cloud-Inhaber jetzt „Sponsor“ obwohl dieser ein Investor ist, der mittlerweile nicht nur 3 sondern 4-6 Anteile erwerben kann. Ebenso hat man Abstand davon genommen, mit vermeintlich hohen Mitglieder- und Händlerzahlen zu werben, die sich täglich oder je nach Bedarf, im Millionenbereich bei den Mitgliederzahlen und in den Zehntausenden bei den Händlern bewegten. Auch bei der DECC stellen sich einige Fragen. Lyconet stellt es so dar, dass niemand quasi DIREKT in die Clouds investiert, sondern sich lediglich einen bzw. mehrere „Discount Voucher“ zulegt und damit auch indirekt an der Zuteilung der Shopping Points (SP) aus den Clouds profitiert. Zugegeben, bei „Dunkelheit betrachtet“ ist es nicht ungeschickt gemacht und wird aus Lyoness-Sicht wohl auch der Grund dafür sein, dass man gar keine Notwendigkeit sieht, die Finanzmarktaufsicht der Länder zu kontaktieren, weil man ja praktisch gar keine Veranlagung anbietet. Man bietet nur eine Art Währung in Form von Gutscheinen an, bei dessen Erwerb man gleichzeitig an einer Art „Gewinnspiel“ teilnimmt - oder anders gesagt, an einer undefinierten Zuteilung von möglichen Shoppingpoints. Wie hoch ist denn nun der zu erwartende „Vorteil“ nach 36/72 Monaten? Vielleicht kann ein hochmotivierter Lyconet-Vertriebler uns alle erhellen? Wo löst man aber die zugeteilten/erworbenen Shoppingpoints eigentlich ein? Hierzu ruft der „Sponsor“ seinen Account bei Cashback World auf und geht auf „Shopping Point Deals“. Das Weltunternehmen Lyoness empfängt dort den deutschen Shopping-Deal-Interessierten mit lächerlichen 36 Deals (Stand 02.03.2018). Mit der Obst-Geschenk-Box eines Einzelhändlers, einer Hautcreme, dem MPU-Basis-Seminar einer Fahrschule, einem Kaffee-Probier-Paket und ein bestimmtes Model Jacuzzi eines Pool-Verkäufers, ist auch schon alles Wesentliche aufgezählt. Die „AGB November 2017“ regeln den Rest hierzu. Hier heißt es unter 7.3 Shopping Points haben keinen festen Nominalwert. Ihr Wert bemisst sich vielmehr nach dem Umfang der Vergünstigung, die bei Einlösung der Shopping Points vom jeweiligen Partnerunternehmen gewährt wird. Shopping Points können nicht in bar 5/10 ausgezahlt oder entgeltlich an andere Personen übertragen werden. oder 7.6 Shopping Points verfallen nach drei Jahren. Der Vertrieb dieser DECC hat bei Lyoness/Lyconet nun oberste Priorität, die Händlerpräsenz ist – wenn auch dürftig - notwendiges Beiwerk, um die Cloud an den Mann bringen zu können. Legt man zu Grunde, dass Lyoness sich nachweislich lediglich zu ca. 3 - 5 % aus Shoppingumsätzen finanzieren kann, wird es spannend werden zu verfolgen wie Lyoness die Cloud-Inhaber bedienen wird. Zumal zum Ende des Programms bereits jetzt eine „neue Limited Edition Discount Voucher“ angedacht ist, nicht zu vergessen AGB 7.3.
Unternehmen MÜLLER/OBLETTER dementiert eine Partnerschaft mit Lyoness!
Mit der öffentlichen Darstellung von MÜLLER/OBLETTER auf der Cashback World-Website ( https://www.lyoness.com/de/cashback/de-de/60005-müller ) mit eigener „Partnerunternehmens-ID60005\", wird irreführend der Anschein erweckt, als bestünde eine geschäftliche Partnerschaft/Kooperation zwischen MÜLLER und Lyoness. Das Kundenmanagement der Müller Holding Ltd. & Co. KG dementiert dies auf Anfrage mit: „Sehr geehrter Herr Ecker, vielen Dank für Ihre Email und das unserem Unternehmen entgegengebrachte Interesse. Bezüglich Ihrem Anliegen können wir Ihnen mitteilen, dass wir, das heißt das gesamte Unternehmen Müller, keine Kooperation mit der Firma Lyoness haben. Die Firma Lyoness ist Kunde von unserem Unternehmen und bezieht Gutscheine von unserem Unternehmen. Die Cashback Card wird jedoch in unseren Filialen nicht akzeptiert.“ Lyoness bedient sich gerne etablierter Markennamen, um mit deren Seriosität die eigene Unseriösität zu kompensieren und unschlüssige Mitglieder zum Kauf eigener Finanzprodukte zu bewegen. Das namhafte Unternehmen auf Lyoness-Websites zu finden sind, liegt oftmals an einzelnen Affiliate-Partner, über die sich Lyoness an seriöse Großunternehmen anschleicht und deren Markennamen bedient. GUTSCHEINE kann jeder kaufen.
EINE GANZE REGION IN NORDDEUTSCHLAND BEENDET DIE KOOPERATION MIT LYONESS!
Aus sicherer Quelle habe ich erfahren, dass eine ganze Region aus Norddeutschland die Kooperation mit Lyoness beendet hat. Nahezu alle Händler aus dieser Region haben bereits eine schriftliche Kündigung per Einschreiben an den Lyoness-Geschäftsführer, Herrn Guido van Rüth, gesendet. Als Begründung dieser Kündigung der Kooperation wurde z.B. folgendes genannt: Lyoness/Lyconet wurde bereits mehrfach rechtskräftig verurteilt und als verbotenes Schneeballsystem eingestuft… Aus den Medien habe man nun auch erfahren, dass Lyoness/Lyconet in Norwegen bereits gänzlich verboten wurde… und in vielen anderen Ländern sich Lyoness/Lyconet ebenfalls mit diversen Klagen konfrontiert sieht… Der Ruf von Lyoness/Lyconet ist bereits stark beschädigt und dieses wirkt sich mittlerweile auch für die Partnerunternehmen/Akzeptanzstellen geschäftsschädigend aus. Sämtliche Vertragsverhältnisse mit Lyoness/Lyconet wurden somit mit sofortiger Wirkung beendet. Sollte Lyoness/Lyconet diese Firmen weiterhin als Lyoness Partnerunternehmen bzw. Lyoness Akzeptanzstellen über Ihre Homepage, sonstige Applikationen usw. aufführen, werden diese Händler rechtliche Schritte gegen Lyoness/Lyconet einleiten! Diese Händler haben mir übrigens alle persönlich bestätigt, dass die sogenannte Lyoness Cashback-Card nicht zur Steigerung des Umsatzes beigetragen hätte. Ganz im Gegenteil!! Es sind sogar umsatzstarke Stammkunden abgesprungen, als bekannt wurde, dass diese Unternehmen mit Lyoness/Lyconet zusammenarbeiten! Mein Kommentar: Diese Region hat sich von Lyoness „bereinigt“ und das ist nur der Anfang!
„Die Meinungsmacher“ – bezahlte Werbeplattform ohne gültigen Qualitätssiegel und RTL !
Das „TV-Format - Die Meinungsmacher“ ist eine reine Werbeplattform, in der sich jedes Unternehmen gewünschte Werbebeiträge (getarnt als journalistische Reportagen) kaufen kann. Es gibt keine tatsächlich erarbeitende/recherchierende Redaktion, dass „bedeutungslose Qualitätssiegel“ ist selbst verliehen, die Meinung käuflich und auf der Website wird suggeriert als handle es sich um eine reguläre Sendung von RTL, was bestätigt falsch ist. Geschäftsführer Senator h.c. Jürgen Peindl der “Der Meinungsmacher GmbH“ kündigte an, nach Sichtung der übersandte Unterlagen (Urteile etc.) zum „geprüften Unternehmen Lyoness“ entsprechend Stellung zu nehmen.
Lyoness bei RTL Austria beworben und den Konsumenten empfohlen!
Auch wenn der ausgestrahlte Beitrag im TV-Format \"Bürgeranwalt\" am 09.12.2017 weit unter seinen Möglichkeiten blieb, so steht das TV-Format „Die Meinungsmacher - Die Konsumentenempfehlung auf RTL“ bei RTL-Austria im direkten Widerspruch zu allen. Da klagt der VKI Wien erfolgreich auf Unwirksamkeit der AGB und führt eine Sammelklage gegen Lyoness in Österreich durch. Seit Feb. 2018 aber bewirbt und empfiehlt wiederum die TV-Sendung \"Die Meinungsmacher\" bei RTL Austria mit mehreren Reportagen und einem „RTL-Qualitätssiegel“ dieses verurteilte Schneeballsystem den Verbrauchern? Siehe https://www.diemeinungsmacher.tv/cashback-solutions & https://www.diemeinungsmacher.tv/gtesiegel . Nachstehend einen Auszug aus der Website. Zum \"RTL-Qualitätssiegel\" heißt es dort: \"Als unabhängige Infoserviceredaktion gehört es zu unserer obersten Prämisse nur jene \"Dinge, Personen & Dienstleistungen\" den Konsumenten zu empfehlen hinter denen wir auch selbst als Redaktion uneingeschränkt stehen können. Genau aus diesem Grunde setzt sich unser Meinungsmacher-Team auch im Vorfeld jeder Berichterstattung bzw. redaktionellen Werbung (Content Marketing) mit dem jeweiligen Thema intensiv auseinander, um hier nach eigenen Maßstäben die Relevanz individuell zu begutachten.“ DER BLANKE SCHLAG INS GESICHT FÜR ALLE GESCHÄDIGTEN! Ich habe beim Meinungsmacher-Team angefragt, auf welcher Grundlage die Redaktion \"uneingeschränkt hinter der Lyoness-Dienstleistung steht.\" Ebenso habe ich das VKI Wien hierüber informiert und um Stellungnahme gebeten.
Skandinavierin kauft ATCC auf !
Eine Skandinavierin (Schwedin) hat die BE Konfliktmanagement angeschrieben und mitgeteilt: \"Hallo! Ich möchte alle ATCC sofort kaufen. Alle! Bitte kontaktieren Sie mich unter ASAP Frau Ludja K. Mailadresse: ljudake@yahoo.com Wer seine ATCC verkaufen will, sollte sich einfach mal an die Dame wenden.
Lyoness Norwegen verleugnet Verbotsverfahren mit drei Veranstaltungen am 9./10. & 11.02.2018
Am Wochenende (09./10. & 11.02.2018) veranstaltete Lyconet Norwegen ungeachtet des dortigen Verbotsverfahren drei Veranstaltungen mit Hunderten Teilnehmern in Bergen, Oslo und Trondheim. Herbert Teissel war einer der Redner dort. Herbert Teissel hat zusammen mit seiner Frau Anna Teissel bereits 2015 bei Lyoness Griechenland agiert und versucht die Umsätze zu retten. Bei den Veranstaltungen in Norwegen wurden die Lyoness-Verantwortlichen mehrfach auf das Verbot angesprochen worauf diese erklärten, dass dieses Verbotsverfahren bereits aufgehoben sei und dies in Kürze auch veröffentlicht werden wird. Der Norweger Thor Hermansen (President Team bei Lyconet) erklärte einer ungläubigen Teilnehmerin: „Es ist nicht das erste Mal dass man versucht Lyoness zu diskreditieren. Die Leute haben vor dem Unternehmen Lyoness zwischenzeitlich so viel Angst, da immer mehr Menschen den wahren Wert von Lyoness erkennen und der Zulauf unglaublich sei. Lyoness hätte alles bereits geklärt, dass Verfahren ist vom Tisch und dem Unternehmen geht es sehr gut. Sie müssen für sich selber entscheiden, ob sie reich werden wollen oder nicht.“ Die norwegischen Aufsichtsbehörden wurden bereits dokumentiert in Bild und Ton über diese Veranstaltungen und Aussagen informiert. Eine zeitnahe Rückantwort der Behörde wurde mir zugesichert.
DIE UNGLAUBLICHE ARROGANZ VON LYONESS SCHWEIZR R I
Immer mehr CH-Lyoness-Mitglieder realisieren, dass sie von Lyoness über den Tisch gezogen worden sind und verlangen völlig zu Recht ihr Geld zurück. Sie begründen ihr Rückforderungsbegehren damit, dass das Obergericht Zug erkannt hat, dass Lyoness ein unlauteres Schneeballsystem betreibt und dass deshalb Verträge ( u.a. die AGB) die Lyoness mit ihnen abgeschlossen hat, ungültig sind. Obwohl diese Rückforderungsbegehren an die Lyoness Suisse GmbH zuhanden von Adolf Weisskopf, Vorsitzender der Geschäftsführung, gerichtet werden, nimmt sich dieser nicht die Mühe, persönlich darauf zu antworten. Er lässt eine Hilfsperson ohne Unterschriftsberechtigung ein Standardschreiben versenden, wie es seit vielen Jahren verwendet wird. Obwohl die enttäuschten Lyoness-Mitglieder nicht ihre Mitgliedschaft kündigen, sondern ihr Geld wegen Ungültigkeit ihres Vertrages zurückfordern, bezieht sich Lyoness im Antwortschreiben auf \"Kündigung Ihrer Mitgliedschaft\"! Obwohl die AGB nach Gerichtsurteil also ungültig sind, verlangt Lyoness in ihren Antwortschreiben, dass das Mitglied Ausstiegsoptionen wählt, die in diesen (ungültigen) AGB enthalten sind, nämlich Verkauf der ID an ein Mitglied der \"Upline\" oder \"Re-Cash\". Keine dieser Optionen ist zumutbar oder gangbar. Ein Verkauf der ID ( nur innerhalb der eigenen Upline!) dürfte in der heutigen Situation unmöglich sein. Bei \"Re-Cash\" müsste das Mitglied unrealistisch hohe Eigeneinkäufe tätigen, wobei dann die an Lyoness fliessenden Händlerrabatte dazu führen, dass das Mitglied die Rückzahlung seiner Anzahlung indirekt gleich selbst finanziert bzw. dass Lyoness keinen Franken aus der eigenen Tasche zahlen muss. Offenbar getraut sich Adolf Weisskopf, der Vorsitzende der Geschäftsführung, nicht mehr, sich zu öffentlich exponieren und überlässt alles, auf das man ihn vielleicht später behaften kann, seinen Untergebenen.
AUFRUF AN ALLE CH-LYONESS-GESCHÄDIGTEN
In der Zuger Ausgabe der \"Zentralschweiz am Sonntag\" vom 4.2.2018 hat Redaktor Christopher Gilb (siehe Forumsartikel vom 4.2.2018) von seiner Anfrage an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern, berichtet. Er hatte das SECO gefragt, weshalb es im Falle von Lyoness von seinem Klagerecht nicht Gebrauch mache, dass ihm gemäss Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gemäss Art. 10 zusteht. Das SECO begründete seine Passivität damit, dass \"der Nachweis eines öffentlichen Interesses fehle\". Voraussetzung dafür, dass das SECO aktiv werden kann, sei, dass es \"eine Mehrzahl von Anzeigen (Beschwerden) betroffener Personen erhält und es diese dann dem anzurufenden Gericht vorlegen kann. Was bedeutet \"eine Mehrzahl von Anzeigen\" konkret? Auf Anfrage sagt das SECO, dass es \"ungefähr zwanzig Beschwerden für eine Klageerhebung braucht\". Diese Vorgabe finde sich in der Botschaft des Bundesrates vom 2.9.2009 zur Änderung des UWG (Bundesblatt 2009, Seite 6181). Eine solche Zahl von Beschwerden müsste doch zu schaffen sein! In der Schweiz gibt es Tausende von Lyoness-Geschädigten. Schon vor Lyonesss in der Schweiz 2009 als Einkaufsgemeinschaft tätig wurde, suchte und fand sie 300 sog. \"Business Partner\", die je Fr. 3,000.- einzuzahlen hatten. Nachher sorgten \"Premium Member\" und heute \"Marketer\" dafür, dass unzählige Leute in Lyoness investiert haben. All diese Leute haben bis heute nichts oder nur einen Bruchteil ihres Investments zurück erhalten. Wie macht man eine Beschwerde ans SECO? Ganz einfach! 1. auf Google den Suchbegriff \"Seco unlauterer Wettbewerb\" eingeben. 2.die Seite \"Beschwerde wegen unlauterer Geschäftspraktiken melden\" öffnen. 3. das PDF-Beschwerdeformular herunterladen und ausdrucken. 4. Das Beschwerdeformular ausfüllen und entweder per Post an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Ressort Recht, Holzikofenweg 36, 3003 Bern senden oder per Mail an fair-business@seco.admin.ch Die Beschwerde sollte sich gegen die Lyoness Suisse GmbH, Steinhausen, mit Domiziladresse Hinterbergstrasse 24, 6330 Cham, richten. Als \"beanstandete Geschäftspraxis sollte man \"Schneeballsystem\" ankreuzen. Als Sachverhalt sollte man nennen: \"Die Lyoness Suisse GmbH betreibt gemäss rechtskräftigem Urteil des Obergerichts des Kantons Zug ein unlauteres Schneeballsystem im Sinne des UWG Art. 3 Abs 1. Ich bitte das SECO ihr Klagerecht gemäss Art.10 UWG auszuüben. Durch die Aktivitäten von Lyoness-Gruppe ist das Ansehen der Schweiz im Ausland bedroht. Da der Lyoness-Konzern weltweit tätig ist, sind auch ausländische Personen in ihren wirtschaftlichen Interessen betroffen. Die Hauptgesellschaften des Lyoness-Konzerns sind in der Schweiz (Buchs SG) domiziliert. \" Durch eine solche Beschwerde kriegt man zwar sein Geld nicht zurück, dazu braucht es eine Zivilklage. Wenn jedoch das SECO aktiv wird, bedeutet dies, dass Lyoness zumindest in der Schweiz endlich Einhalt geboten werden kann, indem ihr die Fortsetzung ihrer unlauteren Geschäftstätigkeit untersagt wird und indem die verantwortlichen Gesellschaftsorgane bestraft werden. (Strafmass gemäss UWG: Gefängnis bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe) Allen, die eine solche Beschwerde beim SECO einreichen, sind gebeten, dies mir auf anti-lyo@gmx.net zu melden. Sobald ich den Nachweis habe, dass genügend Beschwerden ans SECO gegangen sind, werde ich das SECO damit konfrontieren und es zum sofortigen Handeln auffordern.
LYONESS IGNORIERT RÜCKFORDERUNGEN AUS DEUTSCHLAND!
Eine ganze Region aus Norddeutschland möchte sein Geld von Lyoness zurück! Lyoness hat für diese Rückforderungen extra eine E-Mail Adresse kundendienst@lyoness.at eingerichtet und behauptet in der Öffentlichkeit, dass man hier seine Rückforderung platzieren kann. Die Wahrheit sieht allerdings anders aus. Ein deutsches Lyoness-Mitglied hat diverse E-Mails an diese E-Mail Adresse gesendet und sein Geld zurück gefordert und hat NIE eine Antwort erhalten. Als er sich dann wieder direkt an Lyoness Köln gewendet hat, hat er auch hier keine Antwort mehr erhalten. Daraufhin hat er sich direkt an den Geschäftsführer Herrn Guido van Rüth gewendet und zusätzlich elf Lyoness- E-Mail Adressen (Deutschland und Österreich) in Kopie gesetzt. Aber Lyoness hat diese Rückforderung wiederum IGNORIERT! Dann hat die gesamte Region eine Rückforderung per Einschreiben an den Geschäftsführer von Lyoness Deutschland, Herrn van Rüth gesendet. Aber auch auf diese schriftliche Rückforderung per Einschreiben hat Lyoness nicht reagiert!! Mein Kommentar: Lyoness hat kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung und wird erst dann reagieren, wenn das Geld eingeklagt wird. Die gesamte Region aus Norddeutschland wird nun das unter falschen Versprechungen investierte Geld von Lyoness einklagen.
Lyoness zahlt selbstverständlich nicht. ORF kontaktieren!
Jeder klaren Verstandes glaubt Lyoness kein Wort. Die verlesene Lyoness-Stellungnahme im ORF-Format \"Bürgeranwalt\" am 09.12.2017 hatte ein typisches Lyoness-Wording. Geschädigte sollten beruhigt, Zeit gewonnen werden, indem eine direkte Lösung von Lyoness in Aussicht gestellt wird. Alles nicht neu. Wer Lyoness kennt, weis wie sinnlos solche Versuche sind. Verwerflich hingegen ist die Haltung des ORF. In der Berichterstattung wurden wichtige Details wie die restkräftigen Verurteilungen als Schneeballsystem in Österreich und der Schweiz erst garnicht erwähnt. Den ORF-Moderator Dr. Stefanakis habe ich am 12.12.2017 schriftlich mit den Versäumnissen und \"Augenwischerei\" in der Sendung konfrontiert. Die Antwort: \"Sehr geehrter Ecker ! danke für Ihr Mail! Den Vorwurf der „Augenauswischerei\" in der Sendung Bürgeranwalt muss ich zurückweisen, die Kritik wegen angeblicher Versäumnisse kann ich nicht nachvollziehen. Vielmehr haben wir in kritischer, aber verantwortungsvoller, ausgewogener, objektiver und medienrechtlich korrekter Weise berichtet. Der Chef der Rechtsabteilung des VKI hat seine Argumente vorgetragen, das kritisierte Unternehmen kam in Form einer verlesenen schriftlichen Stellungnahme zu Wort, für den betroffenen Kunden/Mitglied wurde eine Lösung erreicht. Desgleichen wurden Wege aufgezeigt, wie andere Betroffene vorgehen können. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Resetarits Sendungsverantwortlicher\" Der ORF sollte seiner Ankündigung, weiter über Lyoness zu berichten, nachkommen und aktuell Lyoness mit den nicht eingelösten Versprechungen konfrontieren. Betroffene sollten den ORF-Sendungsverantwortlichen und Moderator persönlich unter - peter.resetarits@orf.at - anschreiben.
LYONESS ZAHLT NICHT - WIE WEITER?
Entgegen den schriftlichen Versprechungen, welche die Lyoness Europe AG, CH-Buchs (die Muttergesellschaft der Lyoness Suisse GmbH, Cham) den Redaktoren der Sendung \"Bürgeranwalt\" vom 9.12.2017 abgegeben hat, ist Lyoness nicht bereit, mit Kulanz auf Geld-Rückforderungsbegehren von geschädigten Lyoness-Mitgliedern einzugehen. Lyoness hatte dem ORF schriftlich mitgeteilt (kein Lyoness - Offizieller hatte sich, obwohl eingeladen, in die Sendung gewagt) dass \"sich alle Betroffenen direkt an Lyoness wenden können und gerichtliche Schritte zur Durchsetzung von Ansprüchen nicht notwendig sind, da Lyoness schon in der Vergangenheit berechtigte Forderungen direkt und aussergerichtlich geklärt hat\". Dieses Versprechen haben zahlreiche geschädigte CH-Mitglieder zum Anlass genommen, um ihr Geld bei der Lyoness Suisse GmbH zurückzufordern. Sie begründeten ihren Anspruch auf Rückzahlung der einbezahlten Gelder damit, dass das Obergericht des Kantons Zug 2017 rechtskräftig erkannt hatte, dass Lyoness ein unlauteres Schneeballsystem nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG betreibe und ihre Verträge mit Lyoness deshalb nichtig sind. Das ernüchternde Resultat ist, dass Lyoness diesen Geschädigten in Einzelfällen ein Vergleichsangebot bei knapp 50 % der einbezahlten Gelder unterbreitete. Bei allen anderen Geschädigten, insbesondere auch bei kleineren Beträgen, offerierte Lyoness lediglich die altbekannten Varianten Re-Cash und Verkauf der ID an einen Dritten, die nicht zumutbar/gangbar sind, weil Lyoness dann keinen Rappen eigenes Geld in die Hand nehmen muss und ein Verkauf der ID in der heutigen Situation unmöglich sein dürfte. In ihren Antwortschreiben ist Lyoness mit keinem Wort darauf eingegangen, dass das Geld wegen des betriebenen Schneeballsystems und der daraus folgenden Sittenwidrigkeit zurückverlangt wurde. Es gibt jedoch eine vielversprechende und kostengünstige Möglichkeit, auch ohne Anwalt wieder zu seinem Geld zu kommen: Es ist dies eine Zivilklage im sog. \"vereinfachten Verfahren\" nach Art. 244 Abs 3 der Zivilprozessordnung. Der Gesetzgeber hat diese Klagemöglichkeit 2011 eingeführt, um es auch \"einfachen Leuten\" zu ermöglichen, den Rechtsweg zu beschreiten und zu ihrem Recht zu kommen. Der Bundesrat bezeichnete damals das neue Verfahren in seiner Botschaft als \"einfach\", bürgernah\" und \"laientauglich\". Wenn ein Lyoness-Geschädigter diesen einfachen Weg gehen will, sollte er wie folgt vorgehen: 1.Beim Friedensrichteramt, Bahnhofstrasse 3, 6312 Steinhausen ein Schlichtungsgesuch stellen. Dafür kann ein Formular verwendet werden, das von der Webseite des Friedensrichteramts herunter geladen werden kann. Man sollte darin jenen Betrag fordern, der den geleisteten Anzahlungen abzüglich der erhaltenen Vergütungen entspricht plus 5 % Zinsen p.a. Als beklagte Partei sollte man die \"Lyoness Suisse GmbH, Steinhausen mit Domiziladresse Hinterbergstrasse 24, 6330 Cham, nennen. Als Streitgegenstand sollte man nennen: \"Rückzahlung von Geldern, die ich an Lyoness bezahlt habe. Aufgrund von Nichtigkeit des mit Lyoness eingegangenen Vertrages müssen alle geflossenen Gelder rückabgewickelt werden. Die Nichtigkeit der Verträge, die Lyoness mit Mitgliedern abgeschlossen hat, wurde rechtskräftig bereits vom Obergericht des Kantons Zug wegen Betriebs eine Schneeballsystems / Sittenwidrigkeit bestätigt.\" Es sollte kein Antrag auf Mediation gestellt werden. Es kommt dann zu einer Schlichtungs- verhandlung, bei der beide Parteien persönlich anwesend sein müssen. Die Schlichtungsverhandlung wird voraussichtlich erfolglos enden. Dann stellt das Friedensrichteramt eine Klagebewilligung aus. 2. Beim Kantonsgericht Zug eine Klage gegen die Lyoness Suisse Gmbh einreichen. Dafür kann das Formular \"Klage im vereinfachten Verfahren nach Art. 244 ZPO\" verwendet werden, das von der Webseite des Kantonsgerichts herunter geladen werden kann. Als Streitwert sollte der schon im Schlichtungsgesuch genannte Betrag erwähnt werden. Das \"Rechtsbegehren\" sollte gleich formuliert werden wie zuvor im Schlichtungsgesuch. Als \"Streitgegenstand\" kann wieder der Text verwendet werden, der bereits im Schlichtungsgesuch steht. Anstatt die Klage wie oben erwähnt schriftlich einzureichen, kann man die Klage auch mündlich beim Gericht zu Protokoll geben. (Vorher Termin vereinbaren). Das Gericht lädt dann die Parteien zu einer Verhandlung vor. Dort hat man die Gelegenheit, den Fall zu vertreten und insbesondere darauf hinzuweisen, dass sich das Kantonsgericht/ das Obergericht Zug sich 2017 bereits mit dem Fall befasst hat und rechtskräftig erkannt hat, dass Lyoness ein unzulässiges, sittenwidriges Schneeballsystem betreibt. Die Kosten dieser Klagemöglichkeit sind mit einigen Hundert Franken überblickbar. Bei einem Streitwert von Fr. 3,000.- kostet das Schlichtungsverfahren etwa Fr. 250.- und die Entscheidgebühren (Gerichtsgebühren) max. Fr. 540.-- . Diese Kosten müssen von Lyoness getragen werden, wenn sie verliert. Aufgrund der bestehenden Zuger Urteile (Präzedenzfälle) sind die Erfolgschancen beträchtlich. Der beschriebene Weg kommt insbesondere für jene Geschädigten in Frage, welche nach Nov. 2014 Mitglied geworden sind und somit die Lyoness Suisse GmbH als Vertragspartei haben. Der Weg dürfte aber auch für jene Geschädigten gangbar sein, die vor Nov. 2014 Lyoness Mitglied geworden sind und damals noch die Lyoness Management GmbH, A-Graz, als Vertragspartei hatten. Viele dieser Mitglieder haben aber im Nov. 2014 eine von Lyoness stark propagierte Vertragsänderung akzeptiert, wodurch die Lyoness Suisse GmbH zu ihrer Vertragspartei wurde. CH-Lyoness-Mitglieder, die immer noch die Lyoness Management GmbH, A-Graz, als Vertragspartei haben, können mit hervorragenden Prozesschancen in Österreich klagen.
McDonald‘s dementiert Partnerschaft/Kooperation mit Lyoness Deutschland!
Lyoness Deutschland wirbt irreführend mit McDonald‘s als Partnerunternehmen. Mit der öffentlichen Darstellung von McDonald’s auf der Cashback World-Website ( https://www.lyoness.com/de/cashback/de-de/600802-mcdonalds ) mit eigener „Partnerunternehmens-ID 600802“, sowie dem Hinweis „In Abhängigkeit von dem Partnerunternehmen jeweils konsumierten Produkten können..…“, wird irreführend der Anschein erweckt, als bestünde eine geschäftliche Partnerschaft/Kooperation zwischen McDonald‘s und Lyoness. Auf Lyconet-Veranstaltungen in Deutschland wird u. a. vom Guido van Rüth, Mario Orregia etc. behauptet, dass McDonald‘s im Mai 2018 eine eigene Cashback-Card ausgeben und „der deutsche Markt damit geflutet wird.“ Die McDonald’s-Pressestelle Deutschland dementiert dies auf Anfrage mit: „Sehr geehrter Herr Ecker, vielen Dank für Ihre Anfrage. Tatsächlich ist McDonald\'s Deutschland kein Kooperationspartner der Lyoness/Lyconet. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit lediglich Wertschecks (McDonald\'s Gutscheine) von McDonald\'s gekauft. Eine eigene Cashback-Card ist darüber hinaus nicht geplant. Herzlichen Dank für die Informationen. Wir werden das intern prüfen.“ Jeder einzelne Konsument hat die Möglichkeit an der nächsten McDonald’s-Filiale entsprechend Gutscheine zu erwerben, steht deswegen aber nicht in einer geschäftlichen Kooperation/Partnerschaft mit dem Unternehmen. Lyoness bedient sich gerne etablierter Markennamen, um mit deren Seriosität die eigene Unseriösität zu kompensieren und unschlüssige Mitglieder zum Kauf eigener Produkte zu bewegen. Strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstoßes des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland sind bei der Staatsanwaltschaft Köln anhängig. Zahlreiche eidesstattliche Erklärungen über den unlautereren Wettbewerb bei Lyconet-Veranstaltungen wurden kürzlich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
NEUER BRISTANTER ZEITUNGSARTIKEL IN DER SCHWEIZ
In der heutigen Zuger Ausgabe der \"Zentralschweiz am Sonntag\" ist folgender von Redaktor Christopher Gilb verfasster Artikel publiziert worden: KAMPF DEM SCHNEEBALLSYSTEM. In einem Zivilprozess feierte der Zuger Christian Plaschy einen Erfolg gegen den Schweizer Ableger der \"Einkaufsgemeinschaft Lyoness\". Nun wünscht er sich, dass auch andere klagen und der Bund tätig wird. \"Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das System der Beschwerdeführerin als unlauteres Schneeballsystem (....) zu qualifizieren ist. So das Obergericht Zug im Urteil vom 23. Februar 2017. Ein Schneeballsystem liege vor, sobald in Aussicht gestellt werde, dass die Anwerbung von weiteren Mitgliedern Vorteile bringen könne. Mit der Beschwerdeführerin ist die Lyoness Suisse GmbH mit Sitz in Cham gemeint. Somit erhielt der Zuger Christian Plaschy auch in zweiter Instanz Recht. Er war Mitglied der selbst ernannten Einkaufsgemeinschaft. Wie andere Geschädigte habe er dann aber realisiert, dass so gut wie nichts vom versprochenen Bonusprogramm zurückfliesse. Deshalb stieg er aus und verlangte die geleisteten Zahlungen zurück. Lyoness lehnte dies ab. Die Einkaufsgemeinschaft wollte das Urteil aus Zug dann ans Bundesgericht weiterziehen, gab kürzlich aber bekannt, darauf zu verzichten, weil der marginale Streitwert kein langwieriges und finanziell aufwendiges Verfahren beim Bundesgericht rechtfertige. Damit ist das Zuger Urteil rechtskräftig. Die Höhe des Streitwertes sei nicht das Wichtigste, so Plaschy heute. Ihm sei es darum gegangen, nachzuweisen, dass das System von Lyoness nicht sauber sei, was nun rechtskräftig der Fall sei. Er kann nachweisen, dass ihm zwischenzeitlich der gesamte Betrag von rund 4500 Franken zurückerstattet wurde. Mit diesem Erfolg hofft er, andere Geschädigte zu ermutigen, ihr Geld ebenfalls zurückzufordern, auch über den Rechtsweg. \"Das Gericht hat klar festgestellt, dass die Verträge zwischen Lyoness und ihren Mitgliedern nichtig sind, weil sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen\", so Plaschy. AUF STUFE ACHT SOLL\'S 75000 FRANKEN GEBEN. Doch was ist Lyoness überhaupt? Wie das weit verzweigte und komplexe Konglomerat funktioniert, ist schwer durchschaubar. Das Unternehmen verspricht unter anderem Rabatte für Mitglieder, die bei \"Partnerunternehmen\" einkaufen. Früher bot Lyoness dazu beispielsweise ein Business Paket für 3000 Franken an, zudem wurde für die Anwerbung neuer Businesskunden je nach Anwerbungszahl eine Provision in Aussicht gestellt. Gemäss Vergütungsplan des Programms (Anm.: \"Compensation Plan für Marketer\") soll diese bis zu 75000 Franken monatlich betragen. Nun hofft Plaschy darauf, dass auch das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wegen eines Verstosses gegen das UWG das (Anm.: von Lyoness betriebene) Schneeballsystem verbietet, aktiv wird und gegen Lyoness klagt. \"So wie im Ausland\", sagt Plaschy. In Deutschland hat die Staatsanwaltschaft Köln kürzlich ein Ermittlungsverfahren gegen die Lyoness Deutschland GmbH aufgenommen. Es geht um den Verdacht eines möglichen Betrugs und des Verstosses gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. In Norwegen hat die zuständige Lotteriebehörde entschieden, dass Lyoness sämtliche Aktivitäten im Land einstellen müsse, weil es sich um ein pyramidenartiges Schneeballsystem handle. Die Einsprachefrist dazu läuft noch. Und was macht das SECO? Das Klagerecht des Bundes setze, so Sprecher Fabian Maienfisch, den Nachweis eines öffentlichen Interesses voraus. Dies lasse sich grundsätzlich nur so bewerkstelligen, dass das SECO vor Gericht als Beweismittel eine Mehrzahl von Anzeigen betroffener Personen einreiche. Es seien in den letzten zwei Jahren jedoch nur noch vereinzelt Beschwerden gegen Lyoness eingegangen, die letzte am 25. Januar 2017. Das Urteil des Obergerichts habe man genau studiert. Dieses scheine gut und klar begründet zu sein. \"In genereller Hinsicht ist hier allerdings zu bemerken, dass Zivilurteile nur beschränkt präjudizielle Wirkung auf Strafurteile entfalten, da im Strafverfahren strengere Beweisregeln gelten als im Zivilverfahren\", so Maienfisch. Für Christian Plaschy geht der Kampf trotzdem weiter. \"Die Leute müssen sich nur trauen, so wie ich mich getraut haben\". So weit der Artikel, der in der Zuger Ausgabe der \"Zentralschweiz am Sonntag\" erschienen ist. Mein Kommentar: Dass das SECO im Unterschied zu ausländischen Behörden nicht längst aktiv geworden ist, ist ein handfester Skandal. Immerhin handelt es sich bei Lyoness , obwohl kapitalmässig vom Österreicher Hubert Freidl beherrscht, um eine Firma deren Hauptgesellschaften, die Lyoness International AG, Buchs SG und die Lyoness Europe AG, Buchs SG, in der Schweiz domiziliert sind. Immerhin gibt es ein rechtskräftiges Urteil in Zug, in dem erkannt wurde, dass Lyoness ein Schneeballsystem nach UWG betreibt. Immerhin gibt es in Österreich unzählige rechtskräftige Urteile, in denen erkannt wurde, dass die Lyoness Europe AG, Buchs SG (die Vertragspartei der österreichischen Lyoness-Mitglieder) ein Schneeballsystem nach österreichischem UWG betreibt. Immerhin hat das oberste Gericht Österreichs, der Oberste Gerichtshof erkannt, dass Dutzende von Klauseln in der AGB von Lyoness ungesetzlich waren. All dies ist dem SECO bestens bekannt. Trotzdem versucht es mit formaljuristischen Argumenten zu erklären, weshalb es nichts tun kann. Dass sich bisher nur wenige Lyoness-Mitglieder mit einer Beschwerde ans SECO gewandt haben, ist leicht erklärbar: Geschädigte kriegen ihr Geld mit einer solchen Beschwerde nicht zurück, dafür braucht es ein eigenes zivilrechtliches Vorgehen gegen Lyoness.
Twist! Ominöser Drittanbieter der Lyoness-Mastercard war Lyoness selbst!
Lyoness hat nicht nur seine Mitglieder, sondern ALLE getäuscht. Wie bereits am 01.07.2016 über verschiedenste Medien berichtet wurde, bestand zwischen Lyoness und Mastercard keine Geschäftsbeziehung. Die Lyoness-Pressesprecherin Frau Kelemen gab sich noch ahnungslos, die Mastercard sei ohnehin nur ein Testballon gewesen und Lyoness selbst das Opfer eines „Drittanbieters“ gewesen! Recherchen zu dem ominösen Drittanbieter haben ergeben, dass es sich bei diesem u. a. um die Firma „MyCard International LLC“ handelte. Hinter dieser Firma steht Gerhard Buckholz, also Lyoness selbst. Gerhard Buckholz ist am 21.12.2015 aus der Lyoness IMEA SA ausgetreten und ist jetzt im Ruhestand. Parallel zu seiner Tätigkeit bei Lyoness IMEA SA hatte er 2014 zusammen mit Hubert Freidl die Firma „MyCard International LLC“ mit Sitz in Gibraltar gegründet. Die Mär zur „Lyoness-Mastercard“ war vollendet – von Anfang an wurde in Zusammenhang mit der Mastercard jeder getäuscht und belogen!
LYONESS TÄUSCHT SEINE MITGLIEDER?
Ich habe das Gefühl, dass Lyoness / Lyconet ganz gezielt seine Mitglieder täuscht! Immer dann, wenn die Mitglieder das Vertrauen in Lyoness verloren haben und sich alle Versprechungen von Lyoness in Luft aufgelöst haben, kommt Lyoness mit einer „Sensation“ heraus, die angeblich den Durchbruch bringen wird. Anscheinend sollen so die Mitglieder wieder handzahm gemacht werden und von Kündigungen und Rückforderungen abgehalten werden. Als ich vor langer Zeit anfing an Lyoness zu zweifeln, hat man mir versprochen, dass es JETZT aufwärts gehen und der große Durchbruch quasi kurz bevor stehen würde. Damals hieß es, dass die Deutsche Telekom als Partner dazukommen würde. JETZT SIND BEREITS VIELE JAHRE VERGANGEN… UND ES IST NICHTS PASSIERT!!! Dann wurde mir erzählt, dass ein sehr großer Lebensmittelhändler als Partnerunternehmen gewonnen wurde und somit der große Durchbruch JETZT kurz bevor stehen würde. Es sollte angeblich EDEKA sein, die von der Deutschland Card auf der Lyoness-Cashback Card umstellen würde. JETZT SIND BEREITS VIELE JAHRE VERGANGEN… UND ES IST NICHTS PASSIERT!!! Dann wurde mir gesagt, ich sollte so schnell wie möglich alle meine Freunde usw. registrieren, weil bald ein großer Online-Händler dazu stoßen und auch die Lyoness-Cashback Card einführen würde. Dann würde der Markt in Deutschland geflutet werden und die große Chance für mich wäre vorbei! Es wurde mir unter vorgehaltener Hand mitgeteilt, dass es sich um AMAZON handeln würde. JETZT SIND BEREITS VIELE JAHRE VERGANGEN… UND ES IST NICHTS PASSIERT!!! Der Höhepunkt war dann im November 2014, als Lyoness mächtig unter Druck geraten ist und es langsam jedem klar wurde, dass Lyoness hier ein verbotenes Schneeballsystem betreibt. Damals hat Hubert Fridel sich etwas ganz Besonderes ausgedacht und somit, die wohl größte LÜGE aller Zeiten verbreitet! Ein riesen Auftritt wurde sogar im Internet TV arrangiert. Es wurde angekündigt, dass Lyoness nun eine Kooperation mit MasterCard eingegangen sei und die Prepaid-MasterCard einführen würde. Hiermit sollten die Mitglieder weltweit von allen Einkäufen über MasterCard-Partnerunternehmen profitieren. JETZT SIND BEREITS VIELE JAHRE VERGANGEN… UND ES IST NICHTS PASSIERT!!! MasterCard hat eine Kooperation bereits dementiert!!! Mein Kommentar: Lyoness lügt nach Strich und Faden… Immer wenn es sehr eng um Lyoness wird, werden sogenannte „Sensationen“ angekündigt, die aber niemals umgesetzt werden! Also Finger weg von Lyoness und Lyconet!!!
Norwegische Behörde demaskiert Lyoness – magere Einlassung der Lyoness Europe AG
Als „Ersteinschätzung“ den Erlass der norwegischen Aufsichtsbehörde zu verharmlosen, ist typisch für Lyoness im Allgemeinen. Fakt ist hingegen, dass Lyoness bereits seit 2013 offiziell ins Visier der norwegischen Aufsichtsbehörde geraten ist, was mit Einträgen seit 06 Juni 2014 auf deren Website abzurufen ist. Die norwegische Behörde demaskiert Lyoness, indem klargestellt wird, dass die Cashback-Card als „Maske für Shopping“ nur der Akquise für den Lyconet-Vertrieb und der eigentlicher Einnahmequelle von Lyoness dient. Der Verkauf der Cloud’s, was früher die Länder-, Business – und Premiumpakete waren, stellen mit über 90% der Umsätze u. a. die Haupteinnahmequellen von Lyoness dar. Die zuständige Behörde, wörtlich übersetzt treffenderweise \"Lotteriebehörde\" genannt, hat mit Veröffentlichung vom 11.1.2018 eine formelle Entscheidung angekündigt, wonach Lyoness die Tätigkeit in Norwegen untersagt wird. Grund: Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass von Lyoness ein verbotenes Schneeballsystem bzw. Pyramidenspiel betrieben wird. Lyoness kann das Ergehen dieser formellen Entscheidung, die auch Strafanzeigen zur Folge hätte, vermeiden, wenn nun binnen vier Wochen der Betrieb in Norwegen eingestellt wird. In der 16-seitigen Veröffentlichung, die im Internet unter https://lottstift.no/wp-content/uploads/2018/01/Lyoness-varsel-om-vedtak-med-palegg-om-stans-av-virksomheten-i-Norge-jan2018.pdf abrufbar ist (allerdings nur auf Norwegisch), führt die Behörde aus, dass lediglich weniger als 10 % des Umsatzes von Lyoness in Norwegen im Jahr 2016 aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen stammen. Der Löwenanteil des Umsatzes wird durch den Verkauf von Anteilen an \"Customer Clouds\" und \"Rabattkupons\" erzielt, mit denen der Teilnehmer an künftigen Einkäufen partizipieren können soll. Tatsächlich werden Auszahlungen aber durch das Anwerben von neuen Teilnehmern für das System generiert. Ein klassisches Schneeball- bzw. Pyramidensystem also, das nach § 16 des norwegischen \"Lotteriegesetzes\" untersagt ist. Diese Bestimmung wiederum setzt - wie in der Behördenveröffentlichung auch ausgeführt wird - die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken um. Der Rechtsrahmen ist daher in der EU bzw. im EWR einheitlich. (Quelle: RA Dr. Schöberl/Wien) Diese Entscheidung erging aufgrund der „von Lyoness selbst eingereichten“ Unterlagen. Interessant wird auch zu verfolgen sein, wie die norwegischen Geschädigten entschädigt werden sollen. International wurde in den letzten Tagen auch Hundertfach (nur alleine von meinen Kontakten aus), auch die Meldung bei „Behind MLM“ auf Facebook, Twitter, etc. geteilt. http://behindmlm.com/companies/lyoness/lyoness-an-illegal-pyramid-scheme-in-norway-banned-from-operating/#comment-393712
NEUER PRESSEARTIKEL IN ÖSTERREICH
Die österreichische Zeitung Die Presse hat am 19.1.2018 folgenden Artikel publiziert: NORWEGEN VERBIETET LYONESS IM LAND. Die Grazer Rabattfirma hat vier Wochen Zeit für einen Einspruch und will sich wehren. Denn die \"Ersteinschätzung\" sei für das Unternehmen nicht nachvollziehbar. Das Grazer Rabattunternehmen Lyoness muss sein Geschäft in Norwegen einstellen. Das hat die Lotteriebehörde am 11. Jänner entschieden. Lyoness wurde von der Aufsicht als illegales pyramidenartiges Vertriebssystem qualifiziert. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung vier Wochen lang Einspruch erheben und ist \"zuversichtlich, die Vorwürfe bald aufklären zu können\". Die norwegische Glücksspiel- und Stiftungsaufsicht \"Lotteri- og stiftelsestilsynet\" teilte ihre Entscheidung am Mittwoch auf ihrer Homepage mit. Die Mitteilung der Entscheidung richte sich nicht nur an die Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS, sonder auch an 150,000 norwegische Lyoness-Teilnehmer sowie 1000 Unternehmen, die via Lyoness treuen Kunden Rabatte gewähren. VERDACHT AUF PYRAMIDENSYSTEM. Die Behörde hatte 2016 und 2017 einige Hinweise bekommen und ist dann dem Verdacht, dass es sich beim Lyoness- Geschäftsmodell um ein Pyramidenspiel handle, nachgegangen. Sie kam zum Schluss, dass Lyoness seine Einnahmen hauptsächlich durch die Akquisition von Mitgliedern generiere, nicht aus dem Verkauf oder Konsum von Waren und Dienstleistungen. Als Konsequenz muss Lyoness nun sämtliche Rabattkarten, Gutscheinkupons, Marketingmaterialien, Seminare usw. einstellen. Dies betrifft sowohl die an private Einkäufer gerichtete \"Cashback\"-Schiene als auch den Vertriebsarm namens Lyconet. Die Lotteriebehörde ist hauptsächlich aufgrund der Informationen, die sie von Lyoness erhalten hat, zu ihrer Entscheidung gekommen, wie es auf der Homepage der Behörde heisst. \"Wir haben die Ersteinschätzung der Lotteriebehörde in Norwegen zur Kenntnis genommen\", so Lyoness in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. \"Zuallererst ist festzuhalten, dass es sich dabei um keine finale Entscheidung handelt und diese juristisch nicht bindend ist\". Besonders der Vorwurf, dass \"unser klassisches Cashback-Programm, durch das der Kunde beim Einkaufen kostenlos Vorteile nutzen kann, nicht rechtens sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Mehr als acht Millionen Konsumenten weltweit erhielten bei jedem Einkauf wöchentlich ihre Vorteile, so Lyoness. \"Selbstverständlich\" werde Lyoness \"den Sachverhalt gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten genauestens prüfen und gegen diese nicht nachvollziehbaren juristischen Ersteinschätzungen vorgehen\". Teile des Lyoness-Geschäftsmodells, nämlich die Vertriebsschiene, wurden von Gerichten in Österreich und in der Schweiz als unzulässiges Schneeball- system klassifiziert. Lyoness hat stets betont, sich im Rahmen des Rechts zu bewegen. So weit der Zeitungsartikel in Die Presse. Mein Kommentar: Lyoness versucht, die immense Bedeutung der Entscheidung der norwegischen Behörde herunterzuspielen. Es besteht jedoch kein Zweifel, dass falls Lyoness ihre gesamte Tätigkeit in Norwegen nicht einstellt oder falls es Lyoness (was zu erwarten ist) nicht gelingt, die von der norwegischen Behörde erhobenen Vorwürfe innert 4 Wochen zu entkräften, die Behörde den Fall vor ein norwegisches Gericht bringen wird. Nachdem Lyoness in der Schweiz und in Österreich bereits rechtskräftig wegen Betriebs eines Schneeballsystems verurteilt wurde, sind ihre Karten in Norwegen äusserst schlecht. Wie gewohnt, versucht Lyoness vom eigentlichen Problem abzulenken. Sie spricht in ihrer an die österreichische Nachrichtenagentur APA abgegebenen Stellungnahme davon, dass sie den Vorwurf der norwegischen Behörde, dass ihr klassisches Cashback-Programm nicht rechtens sein soll, nicht nachvollziehen kann. Dabei geht es in diesem Fall gar nicht um das Cashback-Programm, sondern einzig und allein darum, dass Lyoness seine Einnahmen hauptsächlich durch die Anwerbung neuer Mitglieder und deren Einzahlungen generiert und nicht durch den Betrieb einer Einkaufsgemeinschaft. Nach der Entscheidung der norwegischen Behörde dürfte das Geschäft von Lyoness in Norwegen bereits klinisch tot sein. Wer will schon mit einer Firma in Verbindung gebracht werden, bei der die staatliche Aufsichtsbehörde nach langer Ermittlungsarbeit zum Schluss gekommen ist, dass sie ein illegales Schneeball- system betreibt?
DER ANFANG VOM ENDE?
Wie Ben Ecker berichtete, ist die Lotteritilsynet (die norwegische staatliche Aufsichtsbehörde, die u.a. Schneeballsysteme bekämpft) gegen die Lyoness Europe AG (die Vertragspartei aller norwegischen Lyoness Mitglieder) und gegen die Lyoness Norway AS (die norwegische Landesgesellschaft) auf eine Weise aktiv geworden, die für Lyoness höchst gefährlich ist. Auf der Homepage der Lotteritilsynet ist zu lesen: (freie Übersetzung aus dem Norwegischen) BEKANNTGABE VON ENTSCHEIDUNGEN DER LOTTERITILSYNET ZU LYONESS. Datum: 17. Januar 2018 Die Lotteritilsynet hat am 11. Januar 2018 über den Stillstand der Lyoness- Geschäftsaktivitäten in Norwegen berichtet. Die Entscheidungen betreffen nicht nur die Lyoness Europe AG und die Lyoness Norway AS, sondern auch 150\'000 norwegische Lyoness-Mitglieder und 1000 Lyoness-Partnerunternehmen. ILLEGALES PYRAMIDENARTIGES VERKAUFSSYSTEM. Aufgrund von Beschwerden (Anm. von norwegischen Lyoness-Mitgliedern) hat die Lotteritilsynet abgeklärt, ob das Geschäftsmodell von Lyoness ein illegales pyramidenartiges Vertriebssystem nach dem Lotteriegesetz § 16 darstellt. Dabei ist die Lotteritilsynet davon ausgegangen, dass die Einnahmen aus dem Geschäft von Lyoness in Norwegen hauptsächlich aus der Rekrutierung neuer Teilnehmer und deren Einzahlungen stammen und nicht aus dem Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder anderen Leistungen. SCHLUSSFOLGERUNG DER LOTTERITILSYNET: Die Lotteritilsynet kommt zum Schluss, dass Lyoness in Norwegen ein illegales Vertriebssystem unter dem § 16 des Lotteriegesetzes betreibt. Lotteritilsynet hat einen besonderen Augenmerk auf die norwegischen Lyoness-Teilnehmer gelegt. Die Zahlungen der Teilnehmer gelten als Gegenleistung für die Teilnahme an einem pyramidenartigen Verkaufs- system. Der Umsatz des Unternehmens und der Teilnehmer stammt fast ausschliesslich aus der Rekrutierung neuer Teilnehmer und deren Beiträge an Lyoness und nicht aus dem Verkauf oder den Verbrauch von Waren, Dienst- Leistungen oder anderen Leistungen. In Schreiben vom 11. Januar 2018 an die Lyonesss Europe AG und die Lyoness Norway AS hat die Lotteritilsynet angekündigt, dass die Lotteritilsynet entscheiden wird, dass Lyoness all seine Aktivitäten in Norwegen einstellen muss. Die Entscheidung bedeutet, dass die Rekrutierung von Teilnehmern und Partnerunternehmen, der Betrieb von Cashback World und Lyconet, die Verkäufe von Bonuskarten, Rabattcoupons Geschenkkarten, Marketing-Materialien und Customer Clouds beendet werden muss. Lyoness hat nun eine Frist von 4 Wochen um gegen Entscheidung der Lotteritilsynet Einspruch zu erheben. Lotteritilsynet stützt sich im Wesentlichen auf die von Lyoness in dieser Angelegenheit erhaltenen Informationen. So weit die Mitteilung der Lotteritilsynet. Mein Kommentar: Wenn Lyoness der Anordnung der Lotteritilsynet nachkommt (es wird ihr wohl nichts anderes übrig bleiben), bedeutet dies, dass sie ihre unlauteren Geschäftspraktiken in Norwegen beenden muss. Dies bedeutet auch, dass Lyoness ihre wichtigste Finanzquelle (Hereinnahme von Geldern gegen utopische Gewinn- Versprechungen) verliert. Nun ist der Weg, dass andere Länder sich der Vorgehensweise der norwegischen Behörden anschliessen, nicht mehr weit. Dies wird letztendlich dazu führen, dass die Finanzströme an Lyoness ausgetrocknet werden, was dann wohl das Ende eines der grössten Schneeballssysteme bedeutet.
Aufsichtsbehörde schließt Lyoness & Lyconet in Norwegen !
Die norwegische Aufsichtsbehörde \"Lotteri- og siftelsestilsynet\" ( Veröffentlichung Behörde Norwegen) hat in einer 16-seitigen Entscheidung, die Unternehmen Lyoness Norway AS und die \"neue Variante\" Lyconet als unerlaubtes Pyramiden- und Schneeballsystem klassifiziert und aufgefordert, innerhalb von vier Wochen die Tätigkeit einzustellen. Sollte Lyoness Norway AS & Lyconet dieser Aufforderung in der gesetzten Frist nicht Folge leisten oder keinen ausreichend begründete Einlassung einbringen, wird die Schließung der Unternehmen von Amtswegen angeordnet und entsprechende Anklagen erhoben. Das Lyconet ebenfalls als unerlaubtes Pyramiden- und Schneeballsystem eingestuft wurde, deckt sich mit den aktuellen Verfahren gegen die Lyoness Europe AG. Wird vom Mutterunternehmen doch fortwährend auf Veranstaltungen und in den Medien propagiert, mit Lyconet sich \"neu aufgestellt\" und \"aus den vergangenen Fehlern gelernt zu haben\". Bereits in rechtskräftigen Urteilen in der Schweiz wurde festgestellt. Urteil Kanton Zug (EV201642) vom 20.09.2016, Zitat: Lyconet ja mit den „Customer Clouds“, wo Zahlungen erfolgen, die mit künftig in den betreffenden Ländern getätigten Einkäufen „vermehrt“ werden könnten, sodass es sich im Ergebnis um dasselbe System wie die alten Lyoness-Länderpakete, und damit um ein Schneeballsystem handelt. Die norwegischen, schweizer und deutschen Behörden lassen sich nicht von Lyoness/Lyconet narren oder täuschen. Etwaige Interventionen eines Lyoness-Chefsyndikus Dr. Reif und seinem \"Zauberlehrling Mag. Zotter\" endeten an der österreichischen Grenze. Die österreichische Justiz mit auffällig \"nigerianischen Verhaltensmuster\" in der Causa Lyoness, sollte sich ein Beispiel an der norwegischen Objektivität nehmen. \"Niemand sollte sich wundern, wenn Lyoness/Lyconet eine Schließung dergestalt kommentieren wird, dass in Norwegen ohnehin der Betrieb eingestellt werden wollte.\"
LYONESS LÜGEN??
Ich kann nur bestätigen, dass Lyoness auf seinen Informationsveranstaltungen die Mitglieder systematisch für dumm verkauft! Ich persönlich war auf Lyoness-Veranstaltungen, wo uns erzählt wurde, dass EDEKA sich von der Deutschland Card trennen und dann auf die Lyoness-Cashback Card umsteigen wird. Nun sind einige Jahre vergangen und EDEKA akzeptiert die Cashback Card immer noch nicht. Dann wurde uns auf anderen Veranstaltungen erzählt, dass die Deutsche Telekom als Lyoness-Partnerunternehmen bald dabei sein würde. Nun sind einige Jahre ins Land gegangen und es ist wieder einmal nichts passiert. Auch die Geschichte mit MC Donalds hat man mir auf Veranstaltungen erzählt. Angeblich würde dann der Markt mit der Lyoness-Cashback Card geflutet werden und deswegen sei es nun sehr wichtig, dass man so viele Mitglieder wie möglich JETZT noch für sich registriert, weil man sonst seine große Chance verpassen würde. Der Lyoness Regional Manager, Herr Michael Maurer, hat mir persönlich mal gesagt, dass innerhalb der nächsten Monaten großartiges passieren würde. Als ich dann nachgefragt habe, was denn genau passieren würde, sagte er zu mir, dass eine große Lebensmittel-Kette bald in Deutschland die Lyoness-Cashback Card einführen wird. Ich habe erneut nachgefragt und er sagte das PLUS die Cashback Card einführen würde aber ich diese Information noch vertraulich behandeln solle. Und was ist in den letzten Jahren passiert?? GAR NICHTS!! Seltsamerweise wurden diese Informationen (LÜGEN) immer dann verbreitet, wenn es Lyoness gerade wieder an den Kragen ging. Der Höhepunkt war dann bei der Umstellung der AGB\'s in November 2014. Lyoness hat doch glatt behauptet, dass eine Kooperation mit MasterCard eingegangen wurde und wir somit bald Weltweit von allen Einkäufen über MasterCard-Akzeptanzstellen massiv profitieren würden. Selbst als bekannt wurde, dass dieses anscheinend wieder einmal eine LÜGE von Lyoness ist und gar keine Kooperation zwischen Lyoness und MasterCard bestehen würde, hat der Geschäftsführer von Lyoness Deutschland, Herr Guido van Rüth, noch behauptet, dass sich diese MasterCard noch in der Testphase befindet und nur für ausgesuchte Mitglieder verfügbar ist. Alles im allen habe ich immer wieder feststellen müssen, dass Lyoness uns Mitglieder immer und immer wieder für dumm verkauft und uns große Versprechungen gemacht hat, die dann im Nachhinein nicht eingelöst wurden. Mein Kommentar: Lyoness lügt und betrügt seine Mitglieder wo es nur geht und versucht hierdurch uns immer wieder zu beruhigen! Aber das ist nun hoffentlich bald vorbei und meine Hoffnung ist, dass Lyoness in Deutschland bald offiziell als Schneeballsystem eingestuft und somit in Deutschland verboten wird.
Déjà-vu....genau so läuft es ab.
Genau so läuft es bei den Veranstaltungen ab. Die Erfolgsgeschichten soll den Teilnehmer vor Neid erblassen lassen und die eigene Gier wecken. Mit Sicherheit wird weder McDonalds noch der FC Bayern eine eigene Cashbackkarte auf den Markt bringen. Dafür spricht alleine schon, dass es von denen auf diesen Veranstaltungen erzählt wird. Und Amazon soll die Cashbackkarten der Cashback World als kostenlose Beigabe bei Auslieferungen beilegen. Ob Amazon davon Kenntnis hat? Wann kommt Teil 2?
Ankündigungen auf Lyconet-Veranstaltungen. TEIL 1
Die Veranstaltung am 21.05.17 im Hotel Hilton/Bonn begann um 14 Uhr. Speaker waren in Reihenfolge Andreas Schäfer, Guido van Rüth, Mario Orregia und Arif Tan. An Teilnehmern waren es ca. 200 Personen. Den Einstieg in die Welt von Lyoness startete Andreas Schäfer. Er erzählte seine Erfolgsgeschichte, die als Automobilverkäufer begann und bei Lyconet mit seinen fantastischen Möglichkeiten gipfelte. Herr Guido van Rüth stellte sich als Geschäftsführer der Lyoness Deutschland GmbH vor und erläuterte allgemeine Informationen zum Unternehmen Lyoness. Weiter legte er die Gründungsnotwendigkeit von Lyconet dar, wonach Lyoness in der Vergangenheit schlechte Bewertungen im Internet erhielt und dadurch ein schlechter Unternehmensname eingestellt hätte. Mit Lyconet wolle man jetzt alles besser machen, es würde aber etwas Zeit in Anspruch nehmen bis alles so läuft wie man es sich vorstellt. Herr Mario Orregia präsentierte mit Motivation, dass Cashback-World die Chance des Lebens für jedermann sei. Er und seine Familie hätten es dank Cashback-World, von einfachen Pizzabäckern in die finanzielle Unabhängigkeit geschafft, und wenn er und seine beiden Brüder es geschafft haben, dann könne es jeder im Veranstaltungsraum sitzende ebenfalls schaffen. Selbstredend stehen die stets zeitlich begrenzten \"Lyconet-Special\" immer passend bei jeweiligen Eventveranstaltungen an. Man müsse jetzt bei Lyconet einsteigen, hieß es weiter, da im Mai 2018 ganz große Unternehmen wie z.B. McDonald und der FC Bayern München Ihre eigene Cashback-Card ausgeben und der deutsche Markt dadurch geflutet wird. Im Weiteren gab Mario Orregia den Teilnehmern zu bedenken, dass Amazon ganz groß bei Lyoness/Lyconet einsteigen wolle, aber Lyoness-Gründer Hubert Freidl dies zum Schutze der Marketer noch ablehnen würde. Man solle es sich nur vorstellen, beschrieb Orregia beschwörend, wie Lyconet „abgehen“ werde, wenn Amazon zwischen 6 und 8 Millionen Cashback-Card/monatlich als kostenlose Beigabe bei Auslieferungen ausgibt. Der gesamte Markt gehe durch die Decke und jeder könne dabei sein. Man müsse es sich nur ausrechnen und nur noch eine Frage der Zeit, bis Amazon die Karten ausgibt. (Anmerkung: Schon einmal hatte Lyoness mit einem Markenmissbrauch bei der sogenannten „Mastercard-Lüge“ über Jahre hinweg seinen Mitglieder eine eigene „Lyoness-Mastercard“ angekündigt. Dabei erfüllte Lyoness schon damals die Voraussetzungen für ein Genehmigungsverfahren nicht. MasterCard hatte daraufhin einen von Lyoness fingierten Drittanbieter abgemahnt. Tatsächlich konnte recherchiert und dokumentiert werden, dass der abgemahnte Drittanbieter ein von Lyoness selbst gegründeter Kartenanbieter mit Sitz in Gibraltar war.) Abschließend war Arif Tan mit seiner Erfolgsgeschichte dran und sinnierte, dass er eine Spedition mit 80 Mitarbeitern und 3 Mio. Jahresumsatz im Jahr hatte, bevor auch er die unglaublichen Möglichkeiten für sich bei Lyconet erkannte. Er erklärte wie einfach es sei ein Cashback-Paket bei einem Unternehmer zu verkaufen. Er würde lediglich 10 Minuten benötigen, da er genau weiß was Unternehmer wollen und brauchen. Teil 2 folgt in Kürze............
Lyoness Europe AG per Gericht in Erklärungspflicht. Lyconet als „Schneeballsystem“ klassifiziert?
Die Gerichtsverhandlung am 12.01.2018 vor dem Handelsgericht Wien (Az. 11 Cg 75/16s–23) nahm wohl eine anderen Verlauf als die Lyoness Europe AG sich erhofft hatte. Lyoness hatte aufgrund meiner Berichterstattungen (Mastercard-Lüge, PUMA-Markenmissbrauch etc.) im Jahr 2016 und den Veröffentlichungen in den österreichischen Medien, eine Klage wegen Kreditschädigung gemäß § 1330 ABGB gegen meine Person eingereicht. Der Verhandlungsverlauf dürfte allerdings nicht im Sinne der Lyoness Europe AG sein und Lyoness-Syndikus RA Mag. Zotter hat es nur \"wieder versemmelt\" können. Der Richter spielte gleich zu Beginn der Verhandlung ein YouTube-Video \"Wie funktioniert Lyconet\" ab, und fragte den Lyoness-Anwalt Mag. Zotter dazu, ob es sich bei Lyconet um eine Vermarktungsschiene der Lyoness Europe AG handelt, was dieser bestätigte. Der Richter legte dann seine vorläufige Auffassung dar, dass es seiner Meinung nach darauf ankommen wird, ob auch Lyconet, ähnlich wie Lyoness \"funktioniert\", weil ansonsten der Vorwurf eines Schneeballsystems \"historisch\" sein könnte. In diesem Zusammenhang wurde der Lyoness Europe AG aufgetragen, binnen acht Wochen einen Schriftsatz zu erstatten, in dem die rechtliche Organisation von Lyconet im Detail darzulegen ist, und auszuführen ist, ob auch bei Lyconet Zahlungen für die Teilnahme zu leisten sind. Nun ist es aber so, dass es Lyconet ohne Lyoness und umgekehrt eigentlich nicht geben kann. War damals die Gründung von Lyconet u. a. auch der Problematik geschuldet, dass die geschädigten Lyoness-Mitglieder nach dem für Lyoness ungünstigen Konsumentenschutzgesetz behandelt wurden. Mit Lyconet hingegen sind alle Marketer als selbstständige Unternehmer zu sehen und \"leichter zu handhaben\". Nur dürfte dies nun „auch vom Tisch“ sein. LYCONET ist bereits mit Schweizer Urteil (Az. EV 201642) vom 20.09.2016 des Kanton Zug (rechtskräftig seit 20.10.2016) als Schneeballsystem klassifiziert worden. Auszug aus Urteil 4.1.1: „Nach Abschluss der Lyconet Vereinbarung erlangt das Mitglied die Stellung als unabhängiger Lyconet-Marketer. Die Förderung der Verbreitung und Nutzung des Treueprogramm erfolgt durch die Gewinnung neuer Mitglieder sowie die Betreuung von bestehenden Mitgliedern, durch die Gewinnung neuer Marketer und die Betreuung bestehender Marketer sowie die Gewinnung neuer SME-Partnerunternehmen und die Betreuung bestehender SME Partnerunternehmen. Als Gegenleistung erhält der Marketer eine Vergütung nach Massgabe des Lyconet Compensation Plans (act. 5/1, Präamel, Ziff. 1.1 und 1.3). Es liegt somit ein Vertriebssystem nach dem Schneeballprinzip vor. Im weiteren arbeitet Lyconet ja mit den \"Customer Clouds\", wo Zahlungen erfolgen, die mit künftig in den betreffenden Ländern getätigten Einkäufen \"vermehrt\" werden könnten, sodass es sich im Ergebnis um dasselbe System wie die alten Lyoness-Länderpakete, und damit um ein Schneeballsystem handelt. Wenn nun Lyconet-Marketer schriftlich bestätigen, angehalten worden zu sein, weitere Marketer und SME-Partnerunternehmen zu werben, dann darf die geforderte Einlassung der Lyoness Europe AG mit verzückten Interesse erwartet werden. Was als Verfahren gegen mich begann, kann nun zur Retourkutsche für Lyoness Europe AG werden. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
DAS NEUE JAHR BEGINNT SCHLECHT FÜR LYONESS
Erneut ist es in Österreich zu einem richtungsweisenden Urteil gegen die Lyoness Europe AG, Buchs, gekommen. Das Handelsgericht, Wien, Abt. 51, Richter Jan Wannemacher, hat am 8.1.2018 das Urteil 51 cg6/17i-21 gesprochen. Darin wurde Lyoness dazu verpflichtet, der österreichischen Klägerin, einer Angestellten des Kunsthistorischen Museums, EUR 3,304.36 plus Zinsen und Prozesskosten zu zahlen. Die Klägerin hatte ursprünglich EUR 18,400.- in Lyoness investiert und dann auf dem Gerichtswege die Rückzahlung von EUR 18,305.21 verlangt. Lyoness leistete dann eine Zahlung von EUR 15,000.-, weshalb die Klägerin ihr Klagebegehren auf EUR 3,305.21 einschränkte. Nach dem nun erfolgen Urteil muss Lyoness nun auch den Restbetrag (ausg. Zinsen von EUR 0.85) zurückzahlen. Während ihrer Mitgliedschaft erhielt die Klägerin von Lyoness Auszahlungen von lediglich EUR 95.64! Das Gericht hielt in seinem Urteil u.a. fest: \" Im Prozedere zur Umstellung auf die AGB 2014 sperrte die Beklagte den Zugang der Klägerin zu ihrem Online-Account bzw. ihrem persönlichen Nutzerbereich auf der Webseite der Beklagten bis diese die \"Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lyoness Mitglieder\" (Fassung November 2014) und die \"Lyconet Vereinbarung für unabhängige Lyconet Marketer\" (Fassung November 2014) akzeptierte. Das Gericht kam hier zum Schluss, dass \"die wirksame Vereinbarung der AGB 2014 und der Lyconet-Vereinbarung der Beklagten nicht attestiert werden kann und die Vorgehensweise der Beklagten, den Zugang der Klägerin zu ihrem persönlichen Bereich zu sperren, bis die AGB 2014 akzeptiert sind, per se als sittenwidrig zu bezeichnen ist. Weiter hielt das Handelsgericht, Wien, wie zuvor zahlreiche andere Gerichte, fest: \"Bei dem von der Beklagten gepflogenen System handelt es sich um eine irreführende Geschäftspraktik im Sinne des Anhangs Z 14 zu § 2 UWG, die gemäss § 879 ABGB als unwirksam zu qualifizieren ist. Die Mitgliedschaft der Klägerin bei der Beklagten ist nach § 877 AGBG rückabzuwickeln. Die Leistungen der Klägerin in Höhe von gesamt EUR 18,400.- abzüglich der erhaltenen Mitgliedsvorteile von EUR 95.64 sind ihr spruchgemäss zuzusprechen\". Mein Kommentar: Wie das Urteil zeigt, lohnt es sich, bei der Rückforderung der einbezahlten Gelder hartnäckig zu bleiben und nicht zu ruhen, bis der letzte Cent/Rappen inkl. Zinsen und Kosten bezahlt ist.
Verstoß gegen das UWG / Ermittlungsverfahren gegen Lyoness Deutschland GmbH
Wie die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Köln mitteilte, wurde gegen die Lyoness Deutschland GmbH ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das UWG eingeleitet. Dies betrifft aber ausschließlich die Lyoness Deutschland GmbH und ist unabhängig zu dem Verfahren gegen die beiden GF G. van Rüth & L. Smerda. Weiter heißt es, die Verteidigung habe einen umfangreichen Schriftsatz eingereicht, der derzeit bearbeitet wird. Vermutlich wird wieder dass von Lyoness \"bestellte Gutachten\" vorgelegt, was von einem Wiener Professor privat erstellt und nachträglich mit einem Briefkopf einer Wiener Universität versehen wurde.
OFFENER BRIEF AN KARL-HEINZ FEDDERMANN, FRÜMSEN (SENNWALD)
Sehr geehrter Herr Feddermann Sie sind der amtsälteste Funktionär von Lyoness in der Schweiz. Sie sind: 1. Mitglied des Verwaltungsrates (Einzelunterschrift) der Lyoness International AG, Buchs, dem auch Hubert Freidl angehört. Die Lyoness International AG ist die oberste Dachgesellschaft von Lyoness. 2. Mitglied des Verwaltungsrates (Einzelunterschrift) der Lyoness Europe AG, Buchs, dem auch Hubert Freidl angehört. Die Lyoness Europe AG betreibt die Lyoness-Einkaufsgemeinschaft und wurde in Österreich mehrfach wegen Betriebs eines unlauteren Schneeballsystems verurteilt. 3. Mitglied des Verwaltungsrates (Einzel- unterschrift) der Lyoness Imea SA, Buchs, dem auch Hubert Freidl angehört. 4. Direktor (Einzelunterschrift) bei der Lyoness Loyalty GmbH, Buchs. Diese Gesellschaft mit einem Stammkapital von Fr. 20,000.- (!) sponsert den Fussballclub Rapid, Wien, mit insgesamt EUR 9 Mio. Sie wissen, woher die Mittel für diese Sponsorenbeiträge stammen und wie Sie erwirtschaftet wurden. Bis Dez. 2017 waren Sie sogar Gesellschafter dieser Firma, haben aber ihren Anteil vorsichtshalber an die Lyoness Europe AG abgegeben. 5. Geschäftsführer (Kollektivunterschrift) bei der Lyoness Suisse GmbH, Steinhausen, bei der das Obergericht des Kantons Zug 2017 rechtskräftig erkannt hat, dass Lyoness ein unlauteres Schneeballsystem betreibt. 6. Stiftungsratsmitglied (Einzelunterschrift) bei der Lyoness Child & Family Foundation, Buchs. (Anmerkung: Einzelunterschrift, obwohl bei karitativen Stiftungen Kollektivunterschrift (Vieraugenprinzip) eigentlich zwingend ist). Sie haben als Stiftungsratsmitglied mitzuverantworten, dass Spenden von Lyoness-Mitgliedern nicht mehr an diese Stiftung fliessen, sondern an einen österreichischen Verein in Graz fast gleichen Namens. 7. Stiftungsratsmitglied (Einzelunterschrift) bei der Lyoness Greenfinity Foundation, Buchs. (Anmerkung: Einzelunterschrift obwohl bei karitativen Stiftungen Kollektivunterschrift (Vieraugenprinzip) eigentlich zwingend ist.) 8. Schattenbuchhalter bei den in Buchs domizilierten Lyoness-Gesellschaften. Mit dieser Ämterfülle könnte man Sie wohl als \"Mr. Lyoness Schweiz\" oder (wenn Ihnen das lieber ist) als \"Mr. Cashback World Schweiz\" betiteln. Sie sind nach Hubert Freidl die bestinformierte Person über das unlautere Geschäftsgebaren vor Lyoness. Nachdem die Atmos International AG, Rorschacherberg, wo Sie im Verwaltungsrat sassen, 2004 Konkurs ging und nachdem Sie die AEF Treuhand GmbH, Sennwald, wo Sie Geschäftsführer waren, 2015 liquidierten, sind Sie wohl wirtschaftlich weitgehend von Lyoness abhängig. Trotzdem sollten Sie sich der grossen persönlichen Verantwortung und Risiken bewusst sein, die mit Ihren Lyoness- Mandaten verbunden sind. Dazu würde gehören dass Sie von \"Graz\" ultimativ einfordern, dass Lyoness ihre unlautere Geschäftspraxis beendet, d.h. damit aufhört, Leute mit meist utopischen Gewinnversprechungen zu veranlassen, bei Lyoness zu investieren, wie das heute noch mit den sog. Discount Vouchers (Customer Clouds) der Fall ist. Dazu würde auch gehören, dass Sie von \"Graz\" ultimativ einfordern, dass nun allen Lyoness-Geschädigten ihr Geld (ohne Feilschen wie bisher) vollständig zurückbezahlt wird, wie das die Lyoness Europe AG in der ORF2-Sendung Bürgeranwalt vom 5.12.2017 versprochen hat. Dazu würde auch gehören dass Sie verlangen, dass die Geschäftsberichte der beiden Stiftungen und des österreichischen Vereins veröffentlicht werden, wie sich das für ein anständiges Hilfswerk geziemt. Die Lyoness-Mitglieder, die spenden, haben ein Recht darauf, zu wissen, wie ihre Gelder verwendet werden und wieviel Geld Lyoness selbst bezahlt hat. Wie die Lokalzeitung Werdenberger & Obertoggenburger, Buchs, am 21.3.2017 berichtete, haben Sie in einer eidesstattlichen Erklärung vom 5.10.2016 (wohl wider besseres Wissen) bestätigt, dass die Optionen zur Finanzierung von Werbekampagnen, mit welchen die Lyoness Europe AG 2008/2009 ihren Mitgliedern EUR 29 Mio. abgenommen hat, seien vom inzwischen verstorbenen VR-Präsidenten der Lyoness Europe AG, Erwin Hüsler, durchgeführt worden. Hubert Freidl sei \"nach Ihrer Wahrnehmung nicht in dieses Projekt sowie dessen Umsetzung eingebunden gewesen\". Mit dieser Erklärung sollten Sie Hubert Freidl/die Lyoness Europe AG vor einer drohenden Strafverfolgung in Österreich schützen. Wie Ihnen bekannt ist, haben die Käufer solcher Optionen nichts oder nur einen Bruchteil Ihres Investments zurück erhalten. Obwohl Sie in Ihrer Erklärung gegen den verstorbenen Erwin Hüsler schwere Vorwürfe (unerlaubtes Handeln ohne Wissen der übrigen Verantwortlichen) erhoben haben, sind Sie heute Verwaltungsratspräsident der Express Marketing AG, Buchs. Im Verwaltungsrat sitzt auch Irena Hüsler-Cichorz, die Witwe von Erwin Hüsler. Es ist Ihnen bekannt, dass Erwin Hüsler beim Aktien- besitz der Lyoness Europe AG als Strohmann für Hubert Freidl diente. Freidl hatte in Österreich (wohl aus steuerlichen Gründen) deklariert, dass er nur 10%, später 20 % der Aktien der Lyoness Europe AG halte und dass der Rest von \"Schweizer Investoren\", deren Identität er nicht preisgeben könne, gehalten werden. Als Hüsler 2011 sehr krank wurde und sein Ableben erwartet werden musste, hatte Hubert Freidl das Problem, seinen Strohmann zu verlieren. So entschloss er sich kurz vor dem Tod Hüslers dessen Aktien (ohne Bezahlung eines Kaufpreises) selbst zu übernehmen gegen ein Versprechen, nach dem Tode Hüslers seinen Hinterbliebenen (seine Frau Irena Hüsler- Cichorz) und seinen damals 8-jährigen Sohn) sorgen werde. Mein Rat: Lieber Herr Feddermann, seien Sie mutig und tun Sie in ihrem eigenen Interesse und zum Wohle von Tausenden von Lyoness-Geschädigten, das Richtige. Freundliche Grüsse
Cashback World
Kann mir jemand darüber mehr sagen, was die CASHBACK World neu aufsich hat? Ist dies nun legal, wie läuft der Geschäftsaufbau, kann man was verdienen? etc..etc.. danke für Info
SCHWERE JURISTISCHE NIEDERLADE VON LYONESS IN ÖSTERREICH
Erneut ist es in Österreich zu einer für Lyoness folgenschweren Gerichtsentscheidung gekommen, diesmal mit Schweizer Beteiligung. Bekanntlich hatten CH-Lyoness-Mitglieder von 2009 bis Nov. 2014 die Lyoness Management GmbH, A-Graz als Vertragspartei. Dies obwohl die Lyoness Management GmbH (im Gegensatz zur Lyoness Europe AG) gar keine Einkaufsgemeinschaft betrieb, sondern (gemäss Firmenbuch) \"Unternehmensberatung\". Alle anderen europäischen Lyoness- Mitglieder hatten (und haben) die Lyoness Europe AG, CH-Buchs als Vertragspartei. Das Ziel dieser sonderbaren Regelung war, dass kein einziges Mitglied eine einheimische Vertragspartei haben sollte. Damit wurden klagewillige Mitglieder gezwungen, im Ausland zu klagen, was den Klageweg, ganz im Sinne von Lyoness, erheblich erschwerte/verteuerte. Nachdem die Lyoness Europe AG in Österreich zahlreiche Prozesse verloren hatte, die von österreichischen Geschädigten angestrengt worden waren, musste Lyoness befürchten, dass nun auch die Lyoness Management GmbH, A-Graz, von Schweizern in Österreich verklagt werden würde. Deshalb gab Lyoness ihren CH-Mitgliedern im Nov. 2014 mit der Lyoness Suisse GmbH doch noch eine schweizerische Gegenpartei. Dies obwohl auch die Lyoness Suisse GmbH (als eine von zahlreichen sog. Landesgesellschaften) gar keine Einkaufsgemeinschaft betrieb/betreibt, sondern (gemäss Handelsregister) \"Handel mit Waren aller Art, insbesondere von Gutscheinen unter der registrierten Marke Lyoness\". Einzige Gesellschafterin bei der Lyoness Suisse GmbH ist die Lyoness Management GmbH, A-Graz, die wiederum zu 100% der Lyoness Europe AG gehört. NUN KAM ES WIE ES KOMMEN MUSSTE: Ein schweizerisches Lyoness-Mitglied (Mitgliedschaft seit 2009), welches die Lyoness Management GmbH, A-Graz, als Vertragspartei hatte, hat in Österreich mit Hilfe von RA Dr. Josef Fromhold, Wien (www.fromhold.net) geklagt und sein Geld (5-stelliger Betrag) zurückgefordert. Lyoness bestritt dann (in gewohnter Manier) die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts. Nachdem das Erstgericht seine Zuständigkeit am 27.7.2017 trotzdem bejaht hatte, erhob Lyoness am 25.8.2017 (in gewohnter Manier) einen Rekurs an die nächsthöhere Instanz. Als Rekursgrund nannte Lyoness \"Nichtigkeit, Verfahrensmängel, unrichtige rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes und unrichtige Sachverhaltsdarstellung\". Mit Beschluss vom 19.12.2017 hat das Zweitgericht den Rekurs von Lyoness nun in a l l e n P u n k t e n abgelehnt und Lyoness zur Zahlung der Kosten des Rekursverfahrens verpflichtet. Da nun keine weiteren Rechtsmittel gegen den Beschluss des Zweitgerichts möglich sind, wird das Erstgericht sein Urteil sprechen können. Bereits im Prozess gegen die Lyoness Suisse GmbH vor dem Kantonsgericht/ Obergericht des Kantons Zug hatte Lyoness geltend gemacht, Gerichtsstand sei nicht Zug, sondern Buchs SG! Dies obwohl Kläger und Beklagte ihren Wohnsitz/Sitz im Kanton Zug hatten. Die Gerichte teilten dieser Auffassung aber eine gründliche Abfuhr, womit die völlig ungewöhnliche, nur Unsicherheit stiftende Gerichtsstandklausel in der Lyconet-Vereinbarung für Marketer keine Wirkung erzielten konnte. Mein Kommentar: Die Erfolgschancen des CH-Mitglieds können nun als sehr gut bezeichnet werden, zumal in Österreich bereits eine grosse Zahl von gleichgelagerten Urteilen gegen die Lyoness Europe AG ergangen sind, in denen Lyoness zur Rückzahlung der eingesammelten Gelder verpflichtet wurde und in denen das Geschäftsmodell von Lyoness als Schneeballsystem im Sinne des UWG bezeichnet wurde. Nach Vorlage dieses erstmaligen Urteils gegen die Lyoness Management GmbH (ich werde berichten), verbessert sich die Rechtslage für CH-Lyoness-Geschädigte nochmals entscheidend und zwar unabhängig davon, ob sie die Lyoness Management GmbH (bis 2014) oder die Lyoness Suisse GmbH (ab 2014 bis heute) als Vertragspartei haben. Das Wirken von RA Dr. Josef Fromhold, Wien, im Kampf gegen das unlautere Geschäftsgebaren von Lyoness kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wird 2018 zum Schicksalsjahr von Lyoness? Abertausende von Lyoness- Geschädigten auf der ganzen Welt hoffen es.
EINE GANZE REGION IN NORDDEUTSCHLAND FÜHLT SICH SCHEINBAR VON LYONESS BETROGEN
Ich habe heute folgende Info erhalten: So wie es scheint, fühlt sich eine ganze Region in Norddeutschland von LYONESS betrogen! Es sind kurz vor Weihnachten bereits einige Rückforderung per Einschreiben an Lyoness Köln gesendet worden. Sollte Lyoness bis zum 15. Januar 2018 diese Rückforderungen nicht entsprechend abgewickelt haben, werden all diese Mitglieder eine Klage gegen Lyoness einreichen! Und auch die Partnerunternehmen aus dieser Region haben bereits zugesichert, dass die Zusammenarbeit mit Lyoness sofort beendet wird, sollte Lyoness in dieser Angelegenheit nicht einlenken. Unzufriedene Lyoness Mitglieder, die sich von Lyoness belogen und betrogen fühlen, können sicherlich keine zufriedene Kunden für diese Partnerunternehmen mehr sein, heißt es. So wie es scheint, wird jetzt eine komplette Region von Lyoness “gereinigt”. Vielleicht wird diese “Reinigung” einer ganzen Region ein Vorbild für andere Regionen sein!
Cloud \"ATCC\": Umschichten statt versprochener Geldregen!
Erste Cloud-Geschädigte erstatten Strafanzeigen bei Staatsanwaltschaften! Es war abzusehen, dass es mit den aufgelegten Cloud\'s wie mit den zurückliegenden Länder-, Business- und Premiumpaketen enden wird! Lyoness/Lyconet hat wieder einmal \"alten Wein in neuen Schläuchen\" verkauft und da es nun gilt die Zusagen gegenüber den Kunden zu erfüllen, verfährt man wie gewohnt und leider bewährt. Lyoness/Lyconet teilte den Marketer mit: „Die Erstzuteilung der ATCC steht bevor! Option 1: Project X, Option 2: Re-Cash. Jetzt Option auswählen und profitieren!“ Weiter heißt es: Lieber Marketer, bitte nehmen Sie nachstehend die auswählbaren Optionen hinsichtlich der Zuteilung des Volumens an Shopping Points aus der ATCC ab dem 20.12.2017: Option 1: „Project X“ Mit dieser Auswahl werden die Shopping Points aus der ATCC entsprechend ihres gesammelten Volumens anteilig für das Career Programm zum jeweiligen Zeitpunkt der Zuteilungen gewertet. Beim Start des Project X gewertet und vom bestehenden Guthaben des Discount Vouchers in Abzuge gebracht. Option 2: „Re-Cash“ Die Shopping Points aus der ATCC werden entsprechend ihres gesammelten Volumens zunächst anteilig im Umfang eines vorhandenen Discount Vouchers eingelöst und auf die Kontoverbindung überwiesen. Stattdessen besteht die Möglichkeit, die Option „Guthaben in einen Lyoness Shopping Voucher umwandeln“ auszuwählen. Es wird alles dafür getan, dass kein Geld ausbezahlt werden muss. Einige Vorzeige-Vertriebler werden selbstverständlich entsprechende Zuteilungen erhalten, damit die Motivation weitere zahlende Cloud-Mitglieder zu werben erhalten bleibt. Verschiedene Marketers hatten telefonisch erfragen wollen, was denn unter „Project X“ den zu verstehen sei. Es ist wohl so zu verstehen, dass man in irgendwelche in Zukunft noch irgendwo zu erschließende Märkte investieren soll. Viele Marketers sind allerdings sehr verärgert, dass ihnen ihr Geld entgegen ersten Versprechungen, jetzt umgewandelt und/oder anderweitig mit einem Reinvest vorenthalten werden soll. Schon bei der „Spanien-Cloud“ wurde für November 2017 ein \"warmer Geldregen\" angekündigt und plötzlich bis auf weiteres ausgesetzt. Erste Gruppen von mutmaßlich betrogenen Marketers stellen Strafanzeige, zumal diese fortwährend von Lyoness/Lyconet etc. hingehalten und die Auszahlung- und Zuteilungskriterien sich ständig ändern.
Deutschland / Lyoness Europe AG droht deutschen Geschädigten mit rechtswidrigen AGB !
Nachdem die Staatsanwaltschaft Köln nunmehr das Verfahren gegen die Geschäftsführer der Lyoness Deutschland GmbH eröffnet hat, werden deutsche Geschädigte von der Lyoness Europe AG mit panisch und lächerlich wirkenden Schreiben konfrontiert. Als Betreff wird darin eine „Kündigung“ ausgesprochen, Lyoness bezieht sich tatsächlich u. a. auf die inzwischen rechtswidrigen AGB und droht mit Schadensersatzforderungen. Dass Kunden bereits vor Wochen/Monaten/Jahren die Mitgliedschaft bei Lyoness schriftlich gekündigt und dies von Lyoness selbst sogar mit sogenannten „Kündigungsbestätigungen“ schriftlich bestätigt wurde, wird vollkommen ignoriert. Im Wortlaut des Schreibens heißt es: „Sie verstoßen durch Ihr Verhalten vehement gegen die Ihren Mitgliedschaften zugrundeliegenden Vertragsbestimmungen, insbesondere gegen Punkt 14.2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lyoness Mitglieder (Fassung: April 2012) iVm Punkt 9. der Zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lyoness Mitglieder (Fassung: April 2012) bzw. gegen Punkt 17.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lyoness Mitglieder (Fassung November 2014) iVm Punkt 13.3 der Lyconet Vereinbarung. Wie behalten uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Ihre Person aufgrund der genannten Vorgehensweise ausdrücklich vor.“ (Ein Schreiben ist hier Kündigung Lyoness Europe AG hinterlegt) Unterzeichnet sind diese Schreiben von Marko Sedovnik als Vorstandsvorsitzender der Lyoness Europe AG. Nur, es gibt im schweizerischen Gesellschaftsrecht keinen Vorstand. Herr Sedovnik ist Präsident des Verwaltungsrates der Lyoness Europe AG und sollte sich besser nicht mit den Tagesgeschäften der Lyoness Europe AG beschäftigen. Diese sind dem Portugiesen Fernando Jorge Ferreira de Silva als Vorsitzender der Geschäftsleitung und dem Mitglied der Geschäftsleitung Frau Monika Murarova vorbehalten. Zum Jahresanfang 2018 wird sich die Lyoness Deutschland GmbH in einem nächsten Verfahren den Fakten stellen müssen.
Polnische Finanzmarktaufsicht (KFN) und Verbraucherschutzverband (UOKIK) ermitteln gegen Lyoness!
Wie der polnische Verbraucherschutzverband (UOKIK) am 18.12.2017 auf deren Website veröffentlicht hat, wird in Polen u. a. gegen Lyoness aufgrund des Betreiben eines illegalen Schneeballsystem hin, ermittelt. Die dortige Finanzaufsichtsbehörde (KFN) selbst hatte mit Schreiben vom 22.02.2017 & 11.05.2017 den Verbraucherschutzverband (UOKIK) darüber informiert, dass es sich wohl u. a. auch bei Lyoness um ein illegales Schneeballsystem nach polnischen Recht handle. Ermittlungen wurden eingeleitet. Ebenso wurde in der polnischen Sport-Onlinezeitung „Sportowefakty“ am 19.12.2017 ein Artikel veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die polnischen Fussball-Clubs „Legia Warzawa, Lech Poznan, Lechia Gdansk und Wisla Krakow“ keine Vertragspartner von Lyoness sind, sondern mit myWorld Poland (frühere Lyoness Poland) einen Vertrag geschlossen haben. Letzteres ist wieder reine „Augenwischerei“ der Beteiligten, denn sämtliche Unternehmen wie Cashback World, myWorld, Lyconet stehen unter der zentralen Führung der Lyoness-Hauptakteure. (Quelle: Medienbeiträge sind auf meiner Website verlinkt)
DAS ÜBERAUS WERTVOLLE K-TIPP LYONESS-FORUM
Das Lyoness--Forum des K-Tipp kann wohl für sich in Anspruch nehmen, das es zu denjenigen gehört, die am längsten existieren und in denen die meisten Beiträge geschrieben wurden. Seit Eröffnung des Forums im Jahre 2010 (also kurz nachdem Lyoness in der Schweiz als Einkaufsgemeinschaft tätig wurde) gab es rekordverdächtige 2695 Beiträge! Das Thema brennt also unter den Nägeln der Leute. Während in früheren Jahren noch zahlreiche Lyoness-freaks versuchten, Lyoness zu verteidigen, sind diese nun vollständig verstummt. Die letzten Beiträge von Lyoness-freaks stammen vom Oktober 2016. Verfasser waren Christoph Schmäh, Nicole Schmäh und Ede Buser, die zu den aktivsten und uneinsichtigsten Lyoness-Promotoren in der Schweiz gehören. Wahrscheinlich haben einige Lyoness- freaks aus Graz die Stallorder erhalten, sich künftig still zu verhalten, andere mussten erkennen, dass jede ihrer Behauptungen umgehend nachvollziehbar widerlegt wird und damit kontraproduktiv wirkt. Das K-Tipp Lyoness-Forum ist als Informationsquelle ungemein wertvoll und hat mit Sicherheit dazu beigetragen, dass weniger Leute auf die meist utopischen Gewinnversprechungen von Lyoness hereingefallen sind und dass sich immer mehr Geschädigte getrauen,ihr Geld zurückzufordern und wenn nötig auch gerichtlich gegen Lyoness vorzugehen. Auch dürfte es für Lyoness immer schwieriger werden, neue KMU-Vertrgshändler anzuwerben. Wer will schon mit einer Firma in Verbindung gebracht werden, die (gerichtlich nachgewiesen) ein unlauteres Schneeballsystem betreibt? Ich möchte an dieser Stelle auch einmal ein grosses Dankeschön an Moderatoren des K-Tipp aussprechen, welche (mit grossem Arbeitsaufwand) bei jedem Beitrag vor Veröffentlichung prüfen, ob die Forumsregeln eingehalten wurden. Die grössten Erfolge, die 2017 im Kampf gegen das unlautere Geschäftsmodell von Lyoness erzielt wurden, sind: 1. das rechtskräftig gewordene Urteil des Obergerichts des Kantons Zug gegen die Lyoness Suisse GmbH, Steinhausen, in welchem erkannt wurde, dass Lyoness ein unlauteres Schneeballsystem im Sinne des UWG betreibt. Die Klage war vom Zuger Unternehmer Christian Plaschy (\"Winkelried\") erhoben worden, dem für seine Unerschrockenheit und seine Standfestigkeit grosse Anerkennung gebührt. 2. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), Wien, (des höchsten Gerichts Österreichs) worin erkannt wurde, dass 61 Klauseln in den Alllg. Geschäftsbedingungen von Lyoness ungesetzlich waren. Dass 2017 mit ORF2 \"Bürgeranwalt\" seit längerem wieder einmal ein Massenmedium über die Machenschaften von Lyoness berichtet hat, ist ebenfalls hochwillkommen, zumal Lyoness dort ihr Fehlverhalten eingestehen musste und unter medialem Druck versprechen musste, Geschädigten ihr Geld in Zukunft unbürokratisch zurück zu geben. Grosse Zweifel an diesem Versprechen sind allerdings angebracht. Es ist bekannt, dass das K-Tipp-Lyoness-Forum auch von Hubert Freidl und seinen Getreuen, von MitarbeiterInnen von Lyoness Graz, aber auch von offiziellen Schweizer-Lyoness-Vertretern, namentlich Adolf Weisskopf und Karl-Heinz Feddermann gelesen wird. Weisskopf/ Feddermann Versitzender der Geschäftsführung / Geschäftsführer der Lyoness Suisse GmbH sind für die Aktivitäten von Lyoness in der Schweiz verantwortlich. Ihnen ist zu empfehlen, dass sie sich nun ultimativ dafür einsetzen, dass Lyoness ihre unlautere Geschäftstätigkeit in der Schweiz sofort beendet. Dies heisst, dass sie von ihren Mitgliedern kein Geld mehr entgegen nimmt, unter welchem Titel auch immer. Dies heisst auch, das sie sich dafür einsetzen, dass allen CH-Geschädigten ihr Geld ohne Wenn und Aber zurückerstattet wird, genau wie das Lyoness in der ORF-Sendung versprochen hat. Natürlich wird die Lyoness-Kritik in diesem Forum weitergeführt und noch intensiviert, solange die beiden angesprochenen Herren dieser Empfehlung nicht folgen.
Lyoness-AGB! EU-Richtlinien finden Anwendung im OGH-Urteil!
Im ergangenen OGH-Urteil (Gz. 10 Ob 45/16i) vom 18. Mai 2017 zu den Lyoness-AGB, wird auf Seite 8/9 unter Entscheidungsgründe auf EU-Richtlinien verwiesen. Aus dem OGH-Urteil unter 2.1.2: \"Nach § 6 Abs 3 KSchG ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung unwirksam, wenn sie unklar oder unverständlich abgefasst ist. Durch diese Bestimmung wurde die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen umgesetzt und damit ausdrücklich das so genannte Transparenzgebot für Verbrauchergeschäfte normiert. Dieses soll es dem Kunden ermöglichen, sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsbestandteilen zuverlässig über seine Rechte und Pflichten bei der Vertragsabwicklung zu informieren. Der typische Verbraucher soll nicht von der Durchsetzung seiner Rechte dadurch abgehalten werden, dass ihm ein unzutreffendes oder unklares Bild seiner vertraglichen Position vermittelt wird (vgl RIS-Justiz RS0115217 [T3]) oder ihm unberechtigte Pflichten auferlegt werden (RIS-Justiz RS0115217 [T8]). Das Transparenzgebot erfasst die Erkennbarkeit und Verständlichkeit einer Klausel ebenso wie die Verpflichtung, den anderen Vertragsteil auf bestimmte Rechtsfolgen hinzuweisen (RIS-Justiz RS0115217 [T6]). Der betroffene Verbraucher muss in der Lage sein, die sich für ihn daraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien einzuschätzen. Das Transparenzgebot setzt grundsätzlich nur die Verwendung von Begriffen voraus, deren Bedeutung von einem typischen Verbraucher jedenfalls (leicht) festgestellt werden kann (10 Ob 31/16f).\" Um diese EU-Richtlinien in einem korrekten Zusammenhang darzustellen, sollte diese in ihrer Bedeutung auch verstanden werden. Richtlinien (EU) Im Gegensatz zu EU-Verordnungen sind EU-Richtlinien nicht unmittelbar wirksam und verbindlich, sondern sie müssen durch nationale Rechtsakte umgesetzt werden, um wirksam zu werden. Es bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, wie sie die Richtlinien umsetzen. Sie haben also bei der Umsetzung der Richtlinie einen gewissen Spielraum. Wenn die Richtlinie allerdings die Einführung konkreter Berechtigungen oder Verpflichtungen verlangt, muss das nationalstaatliche Recht, das ihrer Umsetzung dient, entsprechend konkrete Berechtigungen oder Verpflichtungen begründen. Nach deutschem Recht ist deswegen zur Umsetzung in der Regel ein förmliches Gesetz oder eine Verordnung erforderlich. Richtlinien setzen regelmäßig eine Frist, innerhalb derer sie in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Mit der Umsetzung wird der Richtlinieninhalt Teil der nationalen Rechtsordnung und gilt somit für alle, die vom Umsetzungsakt (z. B. ein Gesetz) betroffen sind. Wird eine Richtlinie nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt, kann sie dennoch unmittelbar wirken und von Behörden angewendet werden. Dazu muss die Richtlinienbestimmung inhaltlich so genau und konkret gefasst sein, dass sie sich zu einer unmittelbaren Anwendung eignet und sie darf keine unmittelbare Verpflichtung für einen Einzelnen beinhalten. Daher ist eine unmittelbare Wirkung von Richtlinien unter Privaten (horizontale Direktwirkung) nicht möglich. Erleidet ein Einzelner nach Ablauf der Umsetzungsfrist infolge der fehlenden oder mangelhaften Umsetzung einen Nachteil, kann er unter Umständen den Mitgliedstaat im Wege der Staatshaftung wegen Schadensersatz in Anspruch nehmen. Aus der Nicht-Umsetzung der Richtlinie soll nach der Judikatur des EuGH − insbesondere nach den in der Francovich-Entscheidung vom 19. November 1991 (C-6/90 und C-9/90) formulierten Grundsätzen − dem Bürger kein Schaden erwachsen. (Quelle: Wikipedia Richtlinie EU)
Lyoness / Spanische ASUFIN (Vereinigung der Finanznutzer) klagt gegen AGB
Die spanische ASUFIN (Vereinigung der Finanznutzer) hat am 27.10.2017 gegen die LYONESS SPAIN S.L., eine Klage aufgrund der rechtswidrigen AGB-Klauseln eingereicht. (Klage liegt vor) Der Oberste Gerichtshof in Wien hatte mit dem rechtskräftigen Urteil (Az: 10 Ob 45/16i) am 18. Mai 2017 die Rechtswidrigkeit von 61 AGB-Klauseln festgestellt. Wissenswert! Das Urteil des OGH-Wien bezieht sich u. a. auf EU-Bestimmungen und ist so im Grunde europaweiten Niveau ergangen. Entsprechende Urteile müssen die jeweiligen Gerichte der Länder aburteilen. In vier weiteren EU-Ländern sind derzeit Klagen in Vorbereitung.
LYONESS REGIONAL MANAGER, MICHAEL MAURER UND GESCHÄFTSFÜHRER, GUIDO VAN RÜTH, UNTERGETAUCHT?
Ein Deutscher Marketer berichtet mir heute wie folgt: Ich habe gestern per WhatsUp mit dem Lyoness-Regional-Manager für Norddeutschland, Herrn Michael Maurer, Kontakt aufgenommen, weil der Geschäftsführer von Lyoness Deutschland, Herr van Rüth anscheinend nicht mehr erreichbar ist. Ich möchte mein, unter falschen Versprechungen investiertes Geld zurück haben und dachte mir, der Regional-Manager, der persönlich bekannt ist, würde mir evtl. hierbei helfen können. Was dann passierte ist eine unglaubliche Geschichte!! Zuerst einmal habe ich eine kurze Nachricht zurück erhalten, dass er nicht für diese Thematik/Forderung der richtige Ansprechpartner sei und ich mich bitte direkt an Lyoness wenden soll, die mein Anliegen bereits seit Monaten ignorieren. Daraufhin habe ich Ihn angerufen. Aber er hat das Gespräch nicht angenommen. Nach unzähligen versuchen ihn per Telefon zu erreichen bekam ich dann eine kurze Mitteilung, dass er sich später bei mir meldet. Als ich viele Stunden später immer noch kein Rückruf erhalten hatte, habe ich noch ein paar Mitteilungen per WhatsUp gesendet und auch gesehen, dass er online war. Diese Chance wollte ich natürlich nutzen um mit ihm persönlich reden zu können und habe wieder angerufen. Aber er hat das Telefongespräch wieder einmal nicht angenommen. Insgesamt habe ich dann ca. 30 mal versucht ihn telefonisch zu erreichen. Daraufhin habe ich nur eine kurze Mitteilung erhalten, dass auch wenn ich noch weitere 31 Anrufe auflaufen lassen sollte, sich nichts ändern wird an der Tatsache, dass er mir keine positive Reckmeldung geben kann. Daraufhin habe ich wieder angerufen und er ist wiederum nicht ans Telefon gegangen. Ich habe dann darum gebeten, dass er mich bis heute um 14.00 Uhr zurückrufen möchte. Aber er scheint untergetaucht zu sein!!! Keine Antwort per WhatsUp, kein Rückruf und er geht einfach nicht an sein Dienst-Handy (+49 (0)1604085093), obwohl er online ist. Nach meiner Meinung ist das kein normales Verhalten eines Managers und zeigt mal wieder wie Lyoness mit den Geschädigten umgeht. Ich habe ihm gesagt, dass er gewusst hat, dass die eingezahlten Gelder der Mitglieder von Lyoness veruntreut wurden und er bereits damals als er duch Norddeutschlang gezogen ist, um \"Gehirnwäsche\" für Lyoness zu betreiben, wusste, dass Lyoness ein verbotenes Schneeballsystem betreibt! All diese Punkte hat er nicht wiedersprochen und ich gehe somit davon aus, dass er genau weißt, dass Lyoness hier gegen gesetze verstößt und ein verbotenes Schneeballsystem betrieben. Mein Komentar: Lyoness hat kein Interesse daran, die Altlasten aufzuklären und geschädigte Mitglieder unbürokratisch zu helfen! Somit sollten wir alle zusammenhalten und den Managern und Geschäftsführern ordendlich Dampf machen!
FRAGWÜRDIGES BEI DER LYONESS EUROPE AG
Die Gesellschaft wurde 2003 als Domizilgesellschaft (Briefkastenfirma) in Zug mittels Strohmännern gegründet. Der Firmensitz wurde dann 2004 nach Buchs SG verlegt und die Strohmänner wurden entlassen. Hubert Freidl wurde bei der Buchser Gesellschaft zunächst Direktor, später Präsident des Verwaltungsrates und noch später (bis heute) Mitglied des Verwaltungsrates. Obwohl die Firma vor Ort einige wenige Personen beschäftigt, wurde und wird sie von A-Graz aus ferngesteuert. Die Lyoness Europe AG ist seit 2009 eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Lyoness International AG, Buchs. die bis 2017 zu 100 % Hubert Freidl, A-Graz, gehörte. Dieses Jahr hat Hubert Freidl jedoch seine Aktien an der Lyoness International AG an die myWorld Solutions AG, A-Graz, (vormals Lyoness Group AG) übertragen. Diese Übertragung ist nicht nachvollziehbar, ändert sich doch am wirtschaftlichen Eigentum von Hubert Freidl nichts, er kontrolliert die Lyoness International AG und deren Tochtergesellscdhaft Lyoness Europe weiterhin zu 100 %, allerdings nun indirekt über die myWorld. Die Lyoness Europe AG ist Vertragspartei aller europäischen Lyoness-Mitglieder, (ausser den Schweizern) und Vertragspartei von Tausenden von Vertragshändlern, meist KMU. Sie ist die Gesellschaft, die ihren Mitgliedern mittels Betreiben eines gerichtlich nachgewiesenen Schneeballsystems nachweislich Hunderte von Millionen Franken abgenommen hat. Es verwundert deshalb nicht, dass es die Lyoness Europe AG ist, welche in die meisten Gerichtsverfahren, die von Geschädigten angestrengt wurden, verwickelt ist. Dies vor allem\" in Österreich, ihrem \"Heimland\", wo Lyoness bereits eine grosse Zahl von Zivilprozessen verloren hat und verpflichtet wurde, das illegal eingesammelte Geld samt Zinsen und Kosten zurück zu zahlen. Österreich ist auch bisher das einzige Land, in dem der Staat gegen Lyoness aktiv wurde: Das Konsumentenschutzministerium hat eine Verbandsklage gegen die Lyoness Europe AG in Auftrag gegeben. Bekanntlich hat Lyoness diesen Prozess mittlerweile vor dem höchsten Gericht Österreichs, dem Obersten Gerichtshof, verloren und es wurde festgestellt, dass 61 Klauseln in den Allg. Geschäftsbedingungen illegal waren. Die Lyoness Europe AG sieht sich auch mit laufenden Emittlungen der Staatsanwaltschaft Köln und der norwegischen Lotteritilsynet (staatliche Behörde zu Bekämpfung von Schneeballsystemen) konfrontiert. Ein Blick ins Handelsregister zeigt, dass dies alles, was die Personalien der Lyoness Europe AG betrifft, nicht folgenlos geblieben ist. Zahlreiche noch aktive oder ehemalige Top-Shots von Lyoness haben ihre persönliche Verantwortung als Organ der Lyoness Europe AG erkannt und haben ihr Amt deshalb wohlweislich (noch rechtzeitig?) zur Verfügung gestellt. Es sind dies die ehemaligen Verwaltungsräte Dr. Hubert Reif, Alexander Lerch, Bosis Lesjak, Markus Hendrich, Werner Kaiser, Bernhard Koch, Franz-Rudolf Knittelfelder, Mario Kapun und Joachim Reuter. Im Verwaltungsrat sind nun lediglich noch Marko Sednovik, SL-Maribor (Präsident), Hubert Freidl, A-Graz (Mitglied) und Karl-Heinz Feddermann, CH-Frümsen Sennwald (Mitglied). Der Schweizer Feddermann wird unbedingt noch gebraucht, da bei einer CH-Aktiengesellschaft mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates oder der Direktion in der Schweiz wohnhaft sein muss. Vielleicht wäre Feddermann, da besonders exponiert, auch gerne zurückgetreten, konnte es sich aber als \"Lyoness-Urgestein\" nicht erlauben. Die Geschäftsleitung besteht nun nur noch aus dem Portugiesen Fernando Jorge Ferreira Grave de Silva, Lissabon. (Vorsitzender der Geschäftsleitung) und Monika Murarova, slovakische Staatsangehörige, SL-Iza. (Mitglied der Geschäftsleitung). Monika Murarova, die meines Wissens in Österreich lebt, ist eine langjährige Vertraute von Hubert Freidl. Sie wurde schon 2009, als Lyoness in der Schweiz als Einkaufsgemeinschaft aktiv wurde, als \"Chief Operating Officer\" der Lyoness Europe AG präsentiert, dies ohne dass sie unterschriftsberechtigt geworden wäre! Nach kritischen Fragen des Tages-Anzeigers , wie Murarova als ehemalige Kleinkindererzieherin in der slovakischen Stadt Levice zu einer solchen Schlüssel- position komme, wurde es um Murarova still. Nun sitzt sie (zumindest auf dem Papier) plötzlich wieder in der Geschäftsleitung der Lyoness Europe AG. Im Gegensatz zu den anderen Organen, die Einzelunterschrift haben, besitzt Murarova nur Kollektivzeichungsberechtigung zu zweien. So kann sie nicht viel Schaden anrichten. Es scheint, dass Murarova ihr neues Amt nur deshalb erhalten hat, damit Marko Sednovik, SL-Maribor, die Geschäftsleitungssitzungen nicht alleine abhalten muss.
ORF2 - Beitrag eine Frechheit
Ich hatte von der Sendung erwartet, dass Lyoness darin die Urteile nur so \"um die Ohren fliegen\", aber was kam. NICHTS! Nur ganz vorsichtig wurde angekratzt und ein wenig LaLa. Da hat Ben Ecker in seinem Kommentar von heute absolut recht, die darin aufgezählten Informationen wurden einfach unterschlagen. Er hatte ja auch bereits Mitte Oktober auf ein \" Übereinkommen zwischen dem VKI und Lyoness\" hingewiesen und es passt alles zusammen. Der ORF hat seine Chance vertan oder sich gefügig machen lassen.
ORF2 Bürgeranwalt
Ich habe ähnlich empfunden, als ich die Sendung verfolgt habe. Weichzeichner und nicht einmal erwähnt, dass 60! Klauseln aus dem Lyoness Vertrag nicht gesetzlich sind und über all die andren Fakten, LL2016 erwähnte einige davon bereits, absolutes Stillschweigen ! Zig Tausende Geschädigte und Geprellte, zahlreiche Gerichtsurteile und keinen \"juckts\" ? Was geht hier ab, hinter den Kulissen ?
„Samtpfoten-AG“: TV-Format „Bürgeranwalt“ und der VKI täuscht österreichische Lyoness-Geschädigte!
Der ausgestrahlte „zahnlose Beitrag“ über Lyoness am 09.12.2017 im TV-Format „Bürgeranwalt“ wirft einige Fragen auf. Der ORF und VKI sollte aus Respekt vor den Geschädigten, den Beitrag in wesentlichen Teilen ergänzen und richtigstellen. Österreichs Lyoness/Lyconet-Geschädigte sind nämlich zurecht durch diesen lückenhaften TV-Beitrag verunsichert. Unverantwortlich wurden Informationen lückenhaft und irreführend dargestellt, sowie grundlegende gerichtliche Entscheidungen den Zuschauern vorenthalten. Jedem mit der Causa Lyoness vertrauten und in Kenntnis der unzähligen Gerichtsurteile hierzu, kommt nicht ohnehin, dem ORF und VKI eine „Samtpfoten-Aktionsgemeinschaft“ in Sachen Lyoness zu unterstellen. Da war sprichwörtlich \"Luft nach oben.\" Ein massives Versäumnis im TV-Beitrag war u. a. den Zuschauern vorzuenthalten, dass Lyoness inzwischen mehrfach rechtskräftig in Österreich und der Schweiz als „Schneeballsystem“ verurteilt ist. Diese Urteile nicht zu erwähnen ist wohl dem „stillschweigenden Übereinkommen“ – ich berichtete am 13.10.2017 „VKI-Sammelaktion und ein schmutziges Agreement“ – geschuldet. Das der Verein für Konsumenteninformation entsprechend Akquise für seine ins Stocken geratene Sammelaktion betreibt sei unbenommen, aber dies auf Kosten der österreichischen Geschädigten und mit einer halbherzigen Berichterstattung dem Unternehmen Lyoness geschuldet durchzuführen, ist skandalös. Zumal sich der VKI völlig ohne Recht und Absprache mit „fremden Federn schmückt“ Es ist dokumentiert, dass die Urteile zu erwähnter Rechtswidrigkeit der „zwangsweisen Umstellung“ bei Lyoness auf die AGB 2014, durch den Wiener RA DR. Fromhold, u.a. mit den Urteilen BGHS vom 16.08.2017 (5 C 587 16h) und BGHS vom 07.09.2017 (5 C 253 16s), durchprozessiert wurden. Aus der Website des VKI ist dies zudem ersichtlich, zu allem Unglück ist der damit in Zusammenhang stehende Sachverhalt im Beitrag auch noch intransparent und irreführend wiedergegeben, als ob die rechtswidrigen Lyoness-AGB selbst hierfür Pate gestanden hätten. Mag. Hirmke (VKI) führt im Beitrag fehlerhaft aus, dass das OGH-Urteil die getätigten Investitionen bis 2012 österreichischer Mitglieder beträfe. Dabei betrifft es ebenso die AGB 2012, die vielfach bis jetzt noch gelten, da sehr viele nicht umgestellt haben. Wer also bis November 2014 investiert hat, fällt noch unter die AGB 2012. Österreichische Geschädigte laufen nun Gefahr fehlerhaft informiert zu sein, da diejenigen die ab 2012 investiert haben aufgrund dieser Berichterstattung nun davon ausgehen müssen, dass das OGH-Urteil nicht deren Verträge betreffe. Dabei können die Geschädigten, die bereits auf die AGB 2014 umgestellt haben, aufgrund der jüngst ergangenen Urteile (u. a. BG Feldkirch, 8 C 631/16m – 16) ebenso ihr Geld zurückfordern. In letzteren Urteil wird die Umstellung als \"arglistige Irreführung\" abgeurteilt. Die wiederkehrenden Einlassungen von Lyoness, es handle sich um nicht mehr gültige AGB, dass Unternehmen befände sich seit 2014 in einem „Changing-Process“ und es bedurfte keiner Gerichte, Anwälte etc., um eine Rückerstattung der Investitionen zu erhalten, verdient mittlerweile den Vergleich mit einer „Höhlenmalerei“ und verhöhnt zudem weltweit alle Lyoness-Geschädigten. Wenn dem tatsächlich so wäre, gäbe es überhaupt keine \"Causa Lyoness\", keine negative Presse, keine TV-Sender die sich in sporadischen Abständen damit beschäftigen, keine darauf spezialisierten Anwälte wie Dr. Fromhold, keine VKI-Sammelaktion und vor allem keine Geschädigten. Der TV-Sender ORF muss sich den Vorwurf einer mangelhaften Recherche unterstellen lassen. Der Sender wäre gut beraten gewesen Geschädigte zu befragen, die diesem \"gönnerhaften Aufruf von Lyoness\" bereits vor langer Zeit gefolgt sind, sich an die angebotene „Bearbeitungsstelle“ aber erfolgs-, reaktions- und ergebnislos gewandt haben. Rechtsanwalt Dr. Fromhold aus Wien führt seit Jahren, Namens und im Auftrag österreichischer Geschädigter und mit einer beachtlichen Erfolgsquote, erfolgreich Prozesse gegen Lyoness. Eine realistische Offenlegung der Urteile und deren Bedeutung/Auswirkung, waren in diesem ORF-Beitrag weder vorhanden noch erwünscht. Dieser TV-Beitrag vom 09.12.2017 bleibt leider auch nur reine „Augenwischerei“.
ORF2
Na das war ja ein mehr als zahmer Beitrag, sehr bemüht, beide Seiten gerecht zu Wort kommen zu lassen, jedoch ohne jede Schärfe, die angemessen wäre. Kein Wort zum Beispiel zum Thema Schneeballsystem, kein Wort zu den sektenartigen Veranstaltungen, kein Wort zu den mehr als fragwürdigen Methoden der Geldverteilung innerhalb der Pyramide, oder gar zu der penetranten Adquisitionen neuer Schäflein, - das waren 10 Minuten zum Vergessen.
ORF2-SENDUNG ÜBER LYONESS
Am 9.12.2017 wurde im Sendegefäss \"Bürgeranwalt\" eine höchst brisante Sendung über Lyoness gesendet. Ich möchte allen, die die Sendung nicht gesehen haben, mitteilen, um was es ging: Es begann damit, dass festgestellt wurde, dass Lyoness ein Geschäftsmodell hat, das \"nicht immer leicht zu verstehen ist\" und dass den Mitgliedern u.a. Gewinne in Aussicht gestellt werden, die sie dann so nicht bekommen haben. Es kam dann Gerhard K. aus Wien zu Wort, der insgesamt EUR 6,000.- in Lyoness investiert hatte. Er hat vor etwa 7 Jahren von einem Bekannten erfahren, dass es bei Lyoness eine Geschäftsmöglichkeit gibt, sich mit einem Einsatz von EUR 2,000.- über die Jahre EUR 16,500.- zu erwirtschaften. Dies habe zu seinem Entscheid, sich mit Lyoness einzulassen, beigetragen. Auf die Frage des Moderators, ob er sein Geld in den Sand gesetzt habe, meinte Gerhard K., dass er bald einmal eingesehen habe, dass es ein schwerer Fehler war, wie er sich leichtgläubig und leichtsinnig verhalten hat. Er habe dann begonnen, sich die Allg. Geschäftsbedingungen näher anzusehen und habe telefonisch versucht, die offenen Fragen mit Lyoness zu klären, was aber nicht erfolgreich gewesen sei. Auch habe er schon lange überlegt, gegen Lyoness rechtlich vorzugehen. Der Leiter des Rechtsdienstes des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), Wien, Mag. Thomas Hirmke, erklärte dann, dass das System sehr schwer verständlich ist, d.h. dass man nicht nachvollziehen kann, was zu tun ist, um die in Aussicht gestellten Vorteile zu erreichen. Mag. Hirmke meinte, dass aus Sicht des VKI Lyoness rechtlich verpflichtet ist, alle Gelder samt Zinsen zurückzuzahlen. Das seien Beträge zwischen EUR 2,000.- bis zu EUR 30,000.-. Der VKI habe derzeit Hunderte von Beschwerden, gehe aber davon aus, dass es einige Tausend Betroffene gibt. Es kommt dann das Urteil gegen Lyoness des Obersten Gerichtshofs (OGH), Wien, zur Sprache. Darin wurde erkannt, dass zahlreiche Klauseln in den AGB illegal waren. Das Urteil kam aufgrund einer Verbandsklage des VKI zustande. Der Moderator kommentiert: \"Lyoness-Kunden wir Herr K. können also darauf hoffen, dass sie ihr einbezahltes Geld samt Zinsen zurückbekommen. Cashback auf eine andere Art und Weise als Lyoness wohl lieb ist.\" Von Lyoness wollte niemand in die Sendung kommen, sie äusserte sich nur schriftlich: Man habe bereits als Reaktion auf das OGH-Urteil offen, auch via Medien, kommuniziert, dass sich alle Betroffenen an Lyoness wenden können, ihre Forderungen an Lyoness richten können und gerichtliche Schritte zur Durchsetzung von Ansprüchen nicht notwendig sind, da das Unternehmen wie schon in der Vergangenheit berechtigte Forderungen von Mitgliedern direkt und aussergerichtlich klärt\". Mag. Hirmke vom VKI meinte dazu: \"Die Tatsachen sind anders. Was wir von Konsumenten, von Betroffenen hören, ist, dass sie teilweise gar nichts bekommen dass teilweise nur ein Teil bezahlt wird 50 %, 70 %, was auch immer, da ist auch nicht eine Linie erkennbar, aber es ist nicht so, dass die Leute alles zurück bekommen, das ist unsere Erfahrung\". Weiter führte Mag. Hirmke aus, dass die heute gültigen AGB Fassung Nov. 2014 nach Ansicht von Gerichten nicht zulässig sind, da sie nicht besser sind als die vorangegangenen AGB. Am Schluss der Sendung wurde bekannt, dass es zu einem \"Happy End\" für Gerhard K. gekommen war. Lyoness hatte sich noch während der ORF-Dreharbeiten vom Donnerstag letzter Woche unter dem medialen Druck bereit erklärt, Gerhard K. die EUR 6,000.- samt Zinsen zurückzuzahlen. Lyoness hatte dann noch die Unverfrorenheit, zu behaupten, dass wenn sich Gerhard K. gleich an Lyoness gewandt hätte, sein Fall unverzüglich und ohne grosse Aufregung gelöst worden wäre. Mag. Hirmke vom VKI äusserte dann umgehend \"berechtige Zweifel\" an dieser Behauptung. Mein Kommentar: Ein Bravo an die Redaktion der Sendung Bürgeranwalt, dass sie sich dem Thema Lyoness angenommen hat. Solche Publizität eines Massenmediums wird dazu beitragen, Lyoness bei ihrer fortgesetzten unlauteren Geschäftstätigkeit Einhalt zu gebieten. Übrigens: \"Bürgeranwalt\" will, sofern es mit der versprochenen unkomplizierten Rückgabe von Geldern nicht klappen sollte, den Betroffenen eine weitere Plattform bieten. Ich wette schon darauf, dass es dazu kommen wird.
OFFENER BRIEF AN ADOLF WEISSKOPF
Sehr geehrter Herr Weisskopf Sie sind seit Anfang 2015 \"Vorsitzender der Geschäftsführung\" der Lyoness Suisse GmbH mit Sitz in Steinhausen. Wie dem Handelsregister entnommen werden kann, sind Sie bereits der 6. Chef, der im Jahre 2009 gegründeten Gesellschaft. Sie haben es also länger als Ihre Vorgänger bei Lyoness ausgehalten, wozu ich Ihnen aber nicht gratulieren mag. Als oberstes Organ der schweizerischen Landesgesellschaft sind Sie der Mann, der das unlautere Geschäftsgebaren von Lyoness Schweiz zu verantworten hat, d.h. Sie können die Verantwortung nicht einfach auf die \"Kommandozentrale\" in Graz abschieben. Während den fast 3 Jahren, in denen Sie das Amt ausüben, ist Manches passiert, das Ihnen eigentlich die Augen dahingehend hätte öffnen sollen, dass bei Lyoness dringender Handlungsbedarf besteht. Handlungsbedarf einerseits, dass Lyoness den unlauteren Teil ihres Geschäftsmodells, nämlich die Entgegennahme von Geldern von ihren Mitgliedern, sofort aufgibt und den geschädigten CH-Mitgliedern ihr Geld sofort und ohne Wenn und Aber zurück zahlt. Das 2017 rechtskräftig gewordene Urteil des Obergerichts des Kantons Zug lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Es wurde erkannt, dass die Firma, deren Chef Sie sind, ein unlauteres Schneeballsystem im Sinnes des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb /UWG) betreibt und dass die Verträge, die Ihre Firma mit ihren Mitgliedern abgeschlossen hat, wegen Sittenwidrigkeit nichtig sind. Dass dieses Urteil nun dazu geführt hat, dass immer mehr Schweizer Geschädigte ihr Geld bei Ihnen zurückfordern oder noch zurückfordern werden, liegt auf der Hand. Von solchen Geschädigten höre ich, dass Sie alles mögliche tun, um nichts oder möglichst wenig zurückzahlen zu müssen. Natürlich weiss ich, dass es nicht in Ihrem Ermessen steht, wie diese Fälle gehandhabt werden, sondern im Ermessen der \"Rechtsabteilung\" in Graz, sprich Hubert Freidl himself. Wie können Sie dieses Verhalten mit Ihrem Gewissen noch rechtfertigen? Wie lange wollen Sie diesem Treiben noch zusehen? Freundliche Grüsse Twist
VKI-Sammelaktion in Österreich gescheitert?
Es erreichen mich immer mehr Beschwerden von Teilnehmern an der VKI-Sammelaktion (Verein für Konsumenteninformationen) in Wien. Vor Wochen eingereichte Formulare würden zwar maschinell bestätigt, auf Anrufe und Nachfragen aber werde nicht reagiert. Einziger Hinweis: -„Danke für Ihre Anmeldung, wir haben Ihre Daten erhalten. Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Falles Zeit in Anspruch nehmen wird. Über den Fortschritt der Aktion werden Sie selbstverständlich in regelmäßigen Abständen unaufgefordert per E-Mail informiert. Falls Sie die erforderlichen Unterlagen noch nicht hochgeladen haben, bitten wir Sie diese vollständig an unsere Aktions-Mailadresse zu schicken“ - Stillstand oder nur minimalistische Bewegungen in der Causa Lyoness seitens des VKI, decken sich mit Vorkommnissen seit dem OGH-Urteilsspruch. Noch im Juni 2016 nahm ich persönlich an einem Meeting in den VKI-Geschäftsräumen Wien teil. Fr. Mag. Wolf betonte damals mehrfach, auf ein OGH-Urteil förmlich hinzufiebern, um Lyoness endlich in die Pflicht nehmen zu können. Sie rechnete im Dez. 2016 oder spätestens im Jan./Feb. 2017 mit einer Entscheidung. Wie bekannt ist, erging am 18.Mai 2017 dieses angeblich „herbeigesehnte“ OGH-Urteil zu den Lyoness-AGB. UND WAS MACHT DER VKI? NICHTS! Erst knapp zwei Monate nach ergangenen Urteilsspruch stolperte eher zufällig RA Dr. Fromhold über das Urteil. Auf sofortige Nachfrage beim VKI am 17.07.2017 reagierte man dort innerhalb von 29 Minuten, mit einer längst vorbereiteten Presseaussendung und Veröffentlichung auf der eigenen Website. Die Kanzlei Reif hat mutmaßlich nach der Erkenntnis, dass die Entscheidung beim OGH zu Lasten von Lyoness ergehen wird, auch beim VKI erfolgreich interveniert. Bei einem persönlichen Gespräch hierzu mit Fr. Mag. Wolf am 27. Juli 2017, räumte sie ein „stillschweigendes Übereinkommen“ mit Lyoness ein. Man wolle so angeblich eine Sammelaktion unterstützen. UNSINN! Man verschafft so Lyoness nur dass, was Lyoness immer braucht, nämlich Zeit. Man will es kaum glauben, aber der VKI Wien sammelt offensichtlich Geschädigte ein, verwaltet und beschäftigt diese für Lyoness. Denn, eine Veröffentlichung des OGH-Urteils in der auflagenstärksten Tageszeitung (wie im Urteil festgelegt) erfolgte bis dato nicht! Die zugesicherte Überprüfung der AGB 2014 seitens des VKI erfolgte ebenfalls nicht. Die Leiterin beim VKI (Bereich-Recht, Fr. Mag. Wolf) beantwortet auch keine Anfragen zum Sachstand Lyoness. Es erinnert stark an die „schlampigen Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft“, die 2016 öffentlich bekannt wurden.
EIN FRAGWÜRDIGER SPONSOR VON LYONESS
Bekanntlich sponsert Lyoness den Fussballclub Rapid, Wien, über 5 Jahre mit mit jährlich EUR 1,8 Mio. Dieser Sponsoring- Vertrag hat in Österreich und innerhalb des Präsidiums des Fussballclubs Rapid schon zu hitzigen Auseinandersetzungen geführt. Es stellt sich natürlich die Frage nach der Werthaltigkeit dieses Sponsoren-Vertrages, d.h. ob Lyoness überhaupt in der Lage sein wird, ihren Verpflichtungen bis zum Vertragsende nachzukommen. Da die Verpflichtung zur Zahlung der insgesamt EUR 9 Mio. von der Lyoness Loyalty GmbH, CH-Buchs eingegangen wurde, die über ein Gesellschaftskapital von lediglich CHF 20,000.- verfügt, sind Zweifel berechtigt. Dies umso mehr als der Lyoness Europe AG und der Lyoness Suisse GmbH gerichtlich der Betrieb eines Schneeballsystems nachgewiesen werden konnte. Dies alles dürfte auch der Revisonsgesellschaft von Rapid, der Continental Treuhand- und Revisions- ges. m.b.H., Wien, nicht entgangen sein. In ihrem Prüfbericht, der im Geschäftsbericht von Rapid per 30.6.2017 enthalten ist, f e h l t denn auch der entscheidende Satz, der in vorangegangenen Prüfberichten stets enthalten war: \"Aufgrund der bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse waren wir in der Lage, die erforderlichen Bestätigungsvermerke in den Jahresabschlussberichten zu erteilen.\" Dies bedeutet, dass die Prüfgesellschaft Continental im Prüfbericht Vorbehalte angebracht hat, höchstwahrscheinlich auch bezüglich der Werthaltigkeit des mit Lyoness geschlossenen Sponsorenvertrages. Brisant: Rapid verliert darüber in ihrem Geschäftsbericht kein Wort und lässt ihre Mitglieder, Sponsoren und Fans im Ungewissen. Besonderes heikel dürfte dies wegen der Rapid- Fans sein, die sich an einem riskanten Millionen-\"Crowd-Financing\" zugunsten ihres Klubs beteiligt haben. Einige Lyoness-Top-Shots haben bezüglich des Sponsoren-Vertrags der Lyoness Loyalty GmbH bereits kalte Füsse bekommen: Alexander Lerch, Boris Lesjak und Werner Kaiser sind kürzlich als Prokuristen mit Einzelunterschrift bei der Lyoness Loyalty GmbH zurückgetreten. Sehr fragwürdig ist auch, dass im Geschäftsbericht von Rapid per 30.6.2016 für das Geschäftsjahr 2015/2016 der Prüfbericht der Perfekta Treuhand- und Revisionsges. m.b.H., Wien, per 30.6.2015 enthalten ist. Damit fehlt der Prüfbericht per 30.6.2016 und es stellt sich die Frage, weshalb dieser von Rapid \"unterschlagen\" wurde. Hinter den beiden Prüfgesellschaften Perfekta Treuhand und Continental Treuhand stecken die selben Leute.
MITTEILUNG AN ALLE CH-LYONESS-GESCHÄDIGTEN
Wie bekannt ist, hat das Obergericht des Kantons Zug in seinem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 23.2.2017 gegen die Lyoness Suisse GmbH erkannt, dass das Lyoness-System als unlauteres Schneeballsystem im Sinne von Art. 3 Abs 1 lit r des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu qualifizieren ist. Verstösse gegen den genannten Gesetzesartikel werden mit Gefängnis bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Ich glaube deshalb, dass die Zeit gekommen ist, da alle sich geschädigt fühlenden CH-Lyoness-Mitglieder ihr Geld zurück fordern sollten. Es muss sich dabei um eine grosse Zahl von Leuten handeln: Bereits 2009, noch vor Lyoness in der Schweiz als Einkaufsgemeinschaft aktiv wurde, hat sie 300 Leute gesucht und gefunden, die je Fr. 3,000.- als \"Anzahlung für zukünftige Einkäufe\" einbezahlt haben. Seither haben wohl Tausende von Leuten Geld an Lyoness überwiesen, sei es als \"Anzahlung für zukünftige Einkäufe\", als \"Anzahlung für Geschenkgutscheine\" (Gift Vouchers), als \"Kauf von Beteiligungen an ausländischen Verrechnungssystemen\" (Länderpaketen), als \"Kauf von Optionen zur Finanzierung von Werbekampagnen\" oder neuerdings als \"Kauf von Discount Vouchers\" (Customer Clouds). Dies immer in der von Lyoness geschürten Hoffnung, dadurch \"finanziell unabhängig\" zu werden. Die meisten dieser Leute werden mittlerweile schwer enttäuscht sein und erkannt haben, dass sie nur einen Bruchteil ihres Investments zurück erhalten haben. Viele dieser Leute wissen auch nicht, was zu tun ist. Nachdem die Rechtslage mit dem Urteil in Zug geklärt ist, empfehle ich allen Geschädigten, ihr Geld mittels eines eingeschriebenen Briefs an die Lyoness Suisse GmbH zurückzufordern. Ein solcher Brief könnte wie folgt formuliert werden: Einschreiben Lyoness Suisse GmbH Herr Adolf Weisskopf, Vorsitzender der Geschäftsführung Hinterbergstrasse 24 6330 Cham Datum ............. Mitglied No. .................... Aufforderung zur Rückzahlung der von mir an Lyoness bezahlten Gelder Sehr geehrter Herr Weisskopf Ich habe folgende Gelder an Lyoness überwiesen: Datum ..... Betrag ................... Begünstigter............ Zahlungsvermerk:............. Ich habe erst kürzlich Kenntnis vom rechtskräftig gewordenen Urteil des Obergerichts des Kantons Zug, Zug, vom 23. Februar 2017 gegen die Lyoness Suisse GmbH erhalten. Darin wurde in Art. 2.4.7 (Seite 17) erkannt, dass \"das System Ihrer Firma als unlauteres Schneeballsystem im Sinne von Art. 3 Abs 1 lit. r UWG zu qualifizieren ist und dass die Lyoness Einkaufsgemeinschaft, das Lyconet- Vertriebssystem und die Premium-Mitgliedschaft derart zusammen hängen, dass das System als unlauter qualifiziert werden muss\". In Art. 3.2 (Seite 17) wurde im Urteil weiter ausgeführt: \"Wie vorne in E. 2.4.1 - 2.4.7 dargelegt, ist das System von Lyoness als unlauteres Schneeballsystem im Sinne von Art. 3 Abs 1 lit r UWG zu qualifizieren. Unlauter sind nicht nur einzelne Teile der Lyconet-Vereinbarung für Marketer, sondern unlauter ist die Vereinbarung als Ganzes, die ein unzulässiges Schneeballsystem zum Inhalt hat\". Dies führt zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages\". Ich mache deshalb geltend, dass mein mit Lyoness geschlossener Vertrag nichtig ist und demzufolge alle erfolgen Zahlungen rückabgewickelt werden müssen. Ich ersuche Sie deshalb, mir innert 30 Kalendertagen, d.h. spätestens bis ...................... Fr. ......................... plus 5 % p.a. Zinsen auf mein Konto bei Bank X, IBAN ........ zu vergüten. Sollte der geforderte Betrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht auf meinem Konto eingegangen sein, sähe ich mich veranlasst, den Zuger Anwalt, der das Urteil vor dem Obergericht Zug erwirkt hat, mit der Wahrung meiner Interessen zu beauftragen\" Meine Anmerkung: Interessierte können das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug anfordern bei: anti-lyo(at)gmx.net
Lyoness-Umstellung auf AGB 2014 unzulässig – rechtskräftig verurteilt!
Das BGHS Wien (Az. 5C 587/16h) hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 16. August 2017 festgestellt, dass die AGB-Umstellung unzulässig war. Die Klägerin konnte erst nach Anklicken der AGB 2014 in diese Einsicht nehmen. Auch bei diesem Urteil hat die Klägerin ihre getätigten Investitionen plus Zinsen abzüglich erhaltener Vergütungen zugesprochen bekommen. Ein Auszug aus Seite 8 des Urteils zeigt die perfide Art und Weise von Lyoness auf, mit der die Mitglieder genötigt wurden: „Gegenständlich hatte der Kläger bei seinem durch die beklagte Partei initiierten Umstieg auf das neue System keine Gelegenheit, Kenntnis von den neuen AGB 2014 zu erhalten. Die beklagte Partei legte dem Kläger diese nach den Feststellungen weder vor, noch hatte er sonst Gelegenheit, diese vor Umstieg auf das neue System zu lesen. Die AGB 2014 sind daher schon deshalb nicht Vertragsinhalt zwischen den Parteien geworden.“ Quelle: Verbraucherrecht.at , Dr. Fromhold, BGHS 16.08.2017 5 C 587 16h
Lyoness verweigert Auskünfte gegenüber den Behörden!
Wie bereits am 22.10.2017 mit dem Artikel \"Lyoness mit Fristsetzung der Behörde unter Zwang\" berichtet, wurde Lyoness von den norwegischen Aufsichtsbehörden mit einem neunseitigen Schreiben aufgefordert, darzulegen, dass die Einkünfte von Lyoness in Norwegen aus den Umsätzen mit Waren und Dienstleistungen resultieren, und nicht daraus, dass andere Mitglieder für das System geworben werden. Lyoness wurde zudem aufgefordert, den Jahresabschluss für 2016 sowie die Zahlen für 2017 bis 03.11.2017 vorzulegen, sowie weiter eine Dokumentation über die Herkunft der Umsätze zu erstatten und darüber hinaus darzulegen, wie die Zahlungen von Mitgliedern im Jahr 2016 und bis 1.10.2017 verwendet wurden. Dafür wurde Lyoness eine Frist bis zum 3. November gesetzt. Wie bereits prognostiziert und im norwegischen \"Ofentlig Journal\" veröffentlicht, musste die Frist zum 03.11 auf den 10.11. und letztmalig bis zum 15.11.2017 ergebnislos verlängert. Daraufhin wurde für den 22.11.2017 (12 – 14 Uhr) ein persönliches Gespräch in den Geschäftsräumen der Behörde anberaumt. Lyoness verweigert die Offenlegung der tatsächlichen Zahlen, die eine Unternehmensfinanzierung zu 98 % aus dem Vertrieb von \"Cloud\'s\" aufzeigen würden. Lyoness finanziere sich, wie behauptet, aus den Shoppingumsätzen ist rein rechnerisch schon auszuschließen. Die Transparenz der norwegischen Behörden haben Vorbildcharakter, woran sich die österreichischen und deutschen Behörden ein Beispiel nehmen sollten. Quellen: \"Ofentlig Journal\" Norwegen. Die Schreiben vom 09.11. & 20.11.2017 an Lyoness sind abrufbar.
IMMER MEHR DEUTSCHE MITGLIEDER WOLLEN IHR GELD VON LYONESS ZURÜCK!
Hallo Ben Ecker, am 06.11.2017 schreibst Du, dass es für deutsche Geschädigte mittlerweile eine effiziente Methode gibt, um Forderungen gegenüber Lyoness geltend zu machen. Kannst Du hierzu bitte mehr Informationen bereitstellen, um diese dann an Lyoness-Geschädigte weiterleiten zu können? Bei mir melden sich immer mehr Mitglieder, die Ihr Geld nun endgültig zurück haben wollen. Die von Lyoness angegebene E-Mail Adresse, wo sich angeblich Geschädigte direkt bei Lyoness melden können ist definitiv nicht wirksam! Es gibt keine Reaktion von Lyoness, wenn man sich an diese E-Mail Adresse wendet! Danke im Voraus!
Mitgliederbetrug bei „Macao-Cloud“ LKA Wien ermittelt gegen Helmut Freydl
Das Landeskriminalamt Wien – Abteilung EB4 Wirtschaftskriminalität – ermittelt unter (Az. 5 St 42/17d) gegen Helmut Freydl im Zusammenhang mit der Lyoness Austria GmbH und deren Veranstaltung des „Elite Seminars mit Eric Worre“ im September 2016 in der Wiener Stadthalle . Ein schwedischer Lyoness Marketer hat demnach im Sommer 2016 einen Algorithmus/Zuordnungs-Prozess bei Lyoness entdeckt, der die internationale Buchung der ESP Units, aller befindlichen Marketer der ‚L‘-Länder ab der Karrierestufe 2, betrifft. Die unter strengster Geheimhaltung erteilte Information in Wien war, dass ab besagtem Tag NUR die Seebacher–Linie vom Wissen des Schweden profitieren solle. Damit alle Seebacher-Marketer, die sich nicht in der Karrierestufe befanden (wie die meisten es waren), auch in den Genuss des schnellen Durchlaufs der Units kämen, konnte eine Art „Lizenz“ erworben werden. Pro williger Person wurden 200 Euro für das sogenannte Karriere 2 „Upgrade“ verlangt. Eine Zahlungseingangsbestätigung dieser „Lizenzgebühr“ hat aber niemand in der besagten Gruppe erhalten und es ist einiges an Geld geflossen. Die mir hierzu vorliegenden Unterlagen/Belege wurden an die Polizei weitergeleitet. Diese Machenschaften zeugen von Lug und Trug und werden unter dem kriminellen Vorsatz geführt, immer wieder neue Wege zu finden, den Leuten – in dem Fall den getreuen Lyoness-Schäfchen – Geld aus der Tasche zu ziehen und dabei noch andere Lyoness-Direktionen zu übergehen.
Lyoness Deutschland GmbH / Die Herren GF Guido van Rüth & Libor Smerda !
Nicht nur der aktuelle Lyoness-GF Guido van Rüth ist im Visier der deutschen Staatsanwaltschaft, sein Vorgänger Herr Libor Smerda erhielt bereits am 29.12.2016 von der Staatsanwaltschaft Köln die Mitteilung (Schreiben liegt vor), dass gegen ihn ebenfalls ein Strafverfahren (115 Js 915/16) wegen Betruges u.a. eingeleitet wurde. Libor Smerda war im Zeitraum vom 31.01.2011 und 18.11.2014 GF der Lyoness Deutschland GmbH und ist seit Juli 2015 geschäftsführender Gesellschafter der LS Learning System GmbH in Köln. Libor Smerda hat die Lyoness Deutschland GmbH in der „finanziellen Hochphase“ geführt und wohl aus eigenem Antrieb Lyoness verlassen. Obwohl Herr Smerda zum Zeitpunkt des Schreibens der Staatsanwaltschaft bereits mehr als 1 ½ Jahren nicht mehr dem \"Lyoness-Kartell\" angehörte, wird Lyoness kein Interesse daran haben, dass der ehemalige GF seinem Gewissen folgt und der Staatsanwaltschaft mit seinem Wissen um die Unregelmäßigkeiten bei Lyoness zur Verfügung steht. Den aktuellen GF Guido van Rüth wird man lediglich im Rahmen erweiterter Ermittlungen mit der aktuellen mutmaßlichen Betrugsmasche der Lyconet-Cloud’s in Verbindung bringen können. Am 28.02.2017 hat der Anzeigeerstatter bei der Staatsanwaltschaft Köln Akteneinsicht beantragt, die mit der Begründung, dass das Akteneinsichtsrecht des Geschädigten stark begrenzt sei, abgelehnt wurde. Die Staatsanwaltschaft teilte weiter mit, dass im Raum Köln Akteneinsichten an Geschädigte in Wirtschaftssachen nur sehr eingeschränkt bewilligt werden. In der gesamten Konstellation ist es daher umso unverständlicher, dass der digitalisierte Ermittlungsakt mit hunderten von Seiten von einer Düsseldorfer Lyoness-Kanzlei seither mutmaßlich an Verfahrensunbeteiligte weitergeleitet wird. Somit hatte der Lyoness-Chefsyndikus Dr. Reif u. a. die Möglichkeit, bei etwaigen Zeugen der Staatsanwaltschaft im Vorfeld entsprechend zu intervenieren. Diese Vorgehensweise des Anwaltes Dr. Reif - der im übrigen der österreichischen Rechtsanwaltskammer hinreichend bekannt ist - ist seit dem Ermittlungsverfahren der WKStA Wien gegen Lyoness hinlänglich bekannt. Es kann nur gehofft werden, dass die zuständige Dezernentin der Staatsanwaltschaft Köln, u. a. mit den Vorgaben der gerichtlichen Form- und Fristsetzung besser vertraut ist als Oberstaatsanwalt Schön der WKStA Wien. Dieser hatte es doch tatsächlich geschafft, durch förmliche Unzulänglichkeiten das zuständige Gericht soweit genötigt zu haben, dass besagtes Ermittlungsverfahren einzustellen war. Eine Entscheidung hierüber soll in den nächsten Wochen ergehen.
@Cashback
Vielleicht hat Guido van Rüth, der Geschäftsführer von Lyoness Deutschland, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) studiert und ist auf § 16 Abs. 2 gestossen, der wie folgt lautet: \"Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Annahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erbringen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\" Vielleicht hat er aber auch nur das Merkblatt des Polizeipräsidenten in Berlin (Landeskriminalamt) gelesen. Darin steht (auszugsweise): \"Ein Schneeball-oder Pyramidensystem ist ein Geschäftsmodell, das nur funktioniert, wenn die Teilnehmerzahl ständig steigt. Deshalb werden immer neue Teilnehmer geworben, die wiederum neue Mitglieder werben. Illegale Schneeballsysteme locken ihre Teilnehmer regelmässig mit grossen Verdienstmöglichkeiten. (meine Anmerkung: bei Lyoness mit dem Compensation Plan). Häufig ist der Einstieg in das System mit der Zahlung einer \"Gebühr\" ohne eine erkennbare Gegenleistung verbunden. (meine Anmerkung: bei Lyoness mit \"Anzahlungen\", \"Kauf von Beteiligungen an ausländischen Verrechnungssystemen\", Kauf von \"Discount Vouchers\") Für das Anwerben werden Provisionen versprochen. (meine Anmerkung: mit Lyoness Compensation Plan für Marketer). Gewinne für Teilnehmer entstehen fast ausschliesslich dadurch, dass neue Teilnehmer einsteigen und Geld investieren. Beliebt sind Präsentationsveranstaltungen, die immer wieder ein ähnliches Schema aufweisen: * Menschliche Schwächen und das Interesse an finanziellen Gewinnen werden durch geschulte Moderatoren geschickt ausgenutzt. *Es werden nur positive Dinge geschildert, jeder kann es ganz einfach und ohne viel Aufwand schaffen. *Es werden höchste Gewinne bei geringstem Zeit- und Arbeitsaufwand versprochen. *Kritische Zwischenfragen werden unterbunden. *eine euphorische Stimmung wird erzeugt. *Zahlungen, die der Interessent zu leisten hat, werden an das Ende der Veranstaltung gesetzt. Kontakte werden über persönliche Einladungen, z.B. aus Personen aus dem eigenen Umfeld, über Zeitungsinserate, Wurfzettel und Notizen an Plakatwänden geknüpft. Der Initiator eines illegalen Schneeballsystems hat ein grosses Interesse, Sie als Teilnehmer zu gewinnen und psychologisch geschickt vorzugehen. Lassen Sie sich nicht von blumigen Versprechungen beeindrucken. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Bevor Sie sich an einem Schneeball- oder Pyramidensystem beteiligen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen: Versucht der Anbieter, mich zu beeinflussen? Geht es primär um das Werben weiterer Teilnehmer am System? Wird mit dem Zeitfaktor Druck ausgeübt, bzw. werde ich zur schnellen Unterschrift gedrängt? Neukunden für das System werden oft im privaten Umfeld gesucht. Stellen Sie sich vor, welche Meinung Ihre Familienmitglieder, Freunde und Bekannten von Ihnen haben, wenn sie durch Ihre Anwerbung ihr Geld verlieren. In Deutschland sind illegale Schneeball- oder Pyramidenspiele vom § 16 Abs. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Schon der Versuch, ein illegales Schneeballsystem ins Leben zu rufen, ist strafbar. Auch wer als Teilnehmer weitere Mitglieder anwirbt, macht sich strafbar. \"
LYONESS DEUTSCHLAND BALD OHNE GESCHÄFTSFÜHRER???
Wenn man der Gerüchteküche Glauben schenken darf, ist der Geschäftsführer von Lyoness Deutschland, Herr Guido van Rüth, auf der Suche nach einem neuen Job! Anscheinend wurden bereits Bewerbungsgespräche mit einer anderen Firma geführt. So wie es scheint wird es auch für Herrn van Rüth nun immer unangenehmer, für eine Firma zu arbeiten, die bereits in einigen Ländern offiziell als Schneeballsystem verurteilt wurde.
Nette Nebenbeiwerbung für eine deutsche Anwaltskanzlei, aber.....
Das Lyoness ein Schneeballsystem ist und Mitglieder ihr Geld zurück erstattet haben wollen ist unstrittig und liegt auf der Hand. Der kopierte Text einer deutschen Anwaltskanzlei ändert da auch nichts. Zwar ist Lyoness in ÖSTERREICH und der SCHWEIZ als SCHNEEBALLSYSTEM verurteilt, aber eben noch NICHT IN DEUTSCHLAND. Es ist wie mit den \"Kaffeefahrten und der Heizdeckenverkauf\" die bis zu einem Punkt legal sind und Teilnehmer dann doch abgezockt werden. Bis es in Deutschland zu rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteilen kommt, vergeht sicherlich noch eine geraume Zeit. Wenn Lyoness etwas mit bravour kann, dann ist es etwaige Kläger prozessual zu isolieren und in sehr lange Prozesse zu verstricken. Allerdings sind die deutschen Verbraucherzentralen und die Staatsanwaltschaft Köln an Lyoness dran. Ebenso werden sehr zeitnah weitaus unangenehmere Probleme in Deutschland auf Lyoness zukommen, worauf ich mich persönlich sehr freue. Leider darf ich mich hierzu noch nicht äußern, rechne aber im Laufe der nächsten Woche darüber berichten zu können/dürfen. Für deutsche Geschädigte gibt es mittlerweile eine weitaus effizientere Methode um deren Forderung gegenüber Lyoness geltend zu machen.
WAS EIN DEUTSCHER RECHTSANWALT ZU LYONESS MEINT
Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner von der Kanzlei Herfurtner Rechtsanwälte, mit Büros in München und Hamburg schreibt auf der Homepage www.kanzlei-herfurtner.de LYONESS - AUSSTIEG FÜR PARTNER Lyoness Europe AG ist ein im Jahre 2003 gegründetes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz das ein globales Netzwerk aus Mitgliedern und Partnerunternehmen darstellt. Viele Kunden und Geschäftspartner wollen ihr Geld zurück. Zu Recht? LYONESS - VIELVERSPRECHENDES GESCHÄFTSMODELLL ODER SCHNEEBALLSYSTEM? Mitglieder von Lyoness Europe AG sollen von besseren Bedingungen bei der Partnerunternehmen profitieren und die Unternehmer sollen loyale Kunden gewinnen. Das Geschäftsmodell des Unternehmens klingt also erstmal viel- versprechend und fair. Doch bekanntlich steckt der Teufel im Detail. Wie das Wirtschaftsblatt berichtet, hat das Handelsgericht in Wien 61 Klauseln der Geschäftsbedingungen der Grazer Einkaufsgemeinschaft für gesetzes- widrig erklärt. Selbst erfahrene Anwälte und Verbraucherschützer dürften selten derart fehlerhafte Geschäftsbedingungen erlebt haben. In der Schweiz ist bereits ein Urteil des Kantonsgerichts Zug ergangen, wonach die Verträge ungültig sind, berichtet K-Tipp. Die Premium Verträge der Firma sind demnach komplett widerrechtlich. Nach diesem Gerichtsurteil können viele Kunden in der Schweiz ihr Geld zurück- fordern. LYONESS - GELD ZURÜCK AUCH IN DEUTSCHLAND? Auch für deutsche Kunden und Business Partner gibt es Möglichkeiten, ihr Geld zurück zu fordern. Da es sich bei den mit Lyoness abgeschlossenen Verträgen in der Regel um Fernabsatzverträge gem. § 312c BGB handelt, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht. In vielen Fällen sind die Widerrufsbelehrungen jedoch nicht wirksam erfolgt, so dass eine Rückabwicklung sogar Jahre nach dem Vertragsabschluss erfolgen kann. Betroffene Kunden und Anleger sollten daher ihre Ansprüche von einem Anwalt überprüfen lassen. LYONESS - FOLGEN DES WIDERRUFS Wird der Widerruf form- und fristgerecht ausgeübt, wird das Vertragsverhältnis in ein sogenanntes Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt. Kunden und Geschäftspartner bekommen dann den gezahlten Kaufpreis zurück und müssen im Gegenzug den Warenwert der durch die Gutscheine bezogenen Waren zurückgewähren. In den meisten Fällen dürfte der gezahlte Kaufpreis erheblich höher sein, als die dank des Unternehmens erlangten Vorteile. SCHADENERSATZ FÜR KUNDEN UND BUSINESS PARTNER Je nach Fallkonstellation kommen auch Schadenersatzansprüche in Betracht. Es empfiehlt sich daher, die Vertragsunterlagen von einem Anwalt überprüfen zu lassen. So weit die Meinung des deutschen Rechtsanwalts.
Mein Kommentar: Man beginnt nun endlich auch in Deutschland das System Lyoness zu durchschauen. Better late than never! Ein Herr Müller hat zu den Ausführungen von Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner folgenden Kommentar abgegeben: Habe insgesamt mehr als EUR 10,000.- investiert - durch einen Haken beim Einloggen wurden die neuen AGBs akzeptiert und damit floss das gesamte Kapital an Lyoness - oder Lyconet - das habe ich aber erst danach erfahren. Ich kann meine vorherigen Daten nicht aufrufen. Meine Investitionen in andere Länder wie USA mit einem Business Paket ist weg. Business Paket Frankreich ist geschluckt und die kleineren Investitionen wie Indien oder Brasilien kommen auf meinem Konto niemals zu einer einzigen Auszahlung. Ich bin schwer geschädigt! Mein Geld komme ich nicht zurück, es sei denn, ich würde alle Positionen auslösen: z.B. eine Position von EUR 1,200.- ist mit 1 % bei OMV registriert - um diese Position auszulösen müsste ich für EUR 1,2 Mio. Gutscheine bei OMV kaufen. In meinem Leben werde ich niemals EUR 1,2 Mio. haben. Das interessiert Lyoness aber nicht und interessiert auch sonst niemanden. Ich habe 3 Businesspakete - also sind das nur dafür EUR 3,6 Mio. nur für die grössten Posten. So ist klar, dass ein Herr Freidl bei einem Spendenmarathon von RTL eine Spende von EUR 500,000.- machen konnte- es waren alles nicht seine Gelder. Er hat mein Geld veruntreut. Egal was ich bisher unternommen habe, ich bekomme das Geld nicht zurück. Ganz schlimm ist, dass ich auch noch weitere Business Partner gewonnen habe, denen es jetzt genau so geht. Dass diese Firma überhaupt noch existieren darf, dass sie weiter geschäftsfähig ist, finde ich schlimm. Allerdings finde ich es gut, dass sie Schulen bauen, aber wer weiss, ob das wahr ist ... ein paar Steine, ein paar Jugendliche mit billigen China-T-Shirts mit Lyoness drauf und lächelnde Gesichter ........das zieht. EUR 10,000.- in den Wind geschossen, keine Hilfe ...... das ist einfach unmöglich.\"
„Lyoness Golf Open“ Vertrag bis 2020 vorzeitig aufgelöst
Auch die Golf Open Event GmbH und Lyoness gehen nun bei den „Lyoness Golf Open“ getrennte Wege, obwohl ein Vertrag bis 2020 bestand. Schuld und Tat angemessen hat sich Lyoness als Sponsor/Partner klangheimlich verabschiedet und ist von allen relevanten Websites verschwunden. Ersetzt werden die „Lyoness-Open“ ab 2018 durch das „Shot Clock Masters“. Ich gratuliere. Wir erinnern uns. Im Frühjahr 2015 wurde auch noch vollmundig die „ÖGV-CashbackCard“ mit den 100.000 österreichischen Golfclub-Mitgliedern als „langfristige Partnerschaft“ beworben und angepriesen. Gerademal ein Jahr später (Anfang 2016) wurde die ÖGV-CashbackCard in Kooperation zwischen dem ÖGV und Lyoness bereits wieder eingestellt. Die „Lyoness Golf Open“ waren für ein Schneeballsystem wie Lyoness/Lyconet eine willkommene Plattform zur Selbstinszenierung.
Lyoness - Einzelheiten zur Frist der Behörden!
Taschenrechner raus bei Lyoness. Wie Twist bereits berichtete, haben die norwegischen Behörden reagiert und dies könnte (wie ergangenes OGH-Urteil) erneut eine richtungsweisende Entscheidung sein. Jetzt muss Lyoness den Behörden glaubhaft dokumentiert, wie vergleichsweise ordentliche Umsätze in Norwegen ausschließlich durch die Cashback-Card-Nutzung von angeblichen 130.000 Mitgliedern (laut Lyoness) und 689 Einzelhändler (gesicherte Zahl) im Land, lukriert wurden. In einem Artikel vom 14.10.2017 des Journalisten Stain Espeland der norwegischen Zeitung Bergensavisen, wird auf weitere Ermittlungen der norwegischen Aufsichtsbehörde hingewiesen. Die Aufsichtsbehörde (***siehe unten) hat Lyoness mit einem neunseitigen Schreiben aufgefordert, darzulegen, dass die Einkünfte von Lyoness in Norwegen aus den Umsätzen mit Waren und Dienstleistungen resultieren, und nicht daraus, dass andere Mitglieder für das System geworben werden. In letzterem Fall müsse von einem unzulässigen Schneeballsystem ausgegangen werden. Lyoness wurde zudem aufgefordert, den Jahresabschluss für 2016 sowie die Zahlen für 2017 bis dato vorzulegen, sowie weiters eine Dokumentation über die Herkunft der Umsätze zu erstatten und darüber hinaus darzulegen, wie die Zahlungen von Mitgliedern im Jahr 2016 und bis 1.10.2017 verwendet wurden. Dafür wurde Lyoness eine Frist bis zum 3. November gesetzt. Lyoness wird mit großer Wahrscheinlichkeit die gesetzte Frist mehrmals verlängern lassen und keine Zahlen veröffentlichen. Eine Geldstrafe etc. dürfte hinnehmbarer sein, als \"gefakte Zahlen\" einer Behörde zu übermitteln. Wir werden es sehen. Aus den mir vorliegenden lyonessinternen Auswertungen, u. a. zur Lyoness-Europe und Lyoness Norway mit den jeweiligen Schlüsselkennzahlen (KPIs, Key Performance Indicator) ist ersichtlich, dass die Umsätze bei Lyoness zu ca. 98 % von Investitionen neu geworbener Mitglieder und deren Investitionen erbracht wurden. Die Umsätze mit der Cashback-Card sind allg. mit ca. 2% verschwindend gering. Die jährlichen Umsätze aus dem Cashback-Bereich würden lediglich für einige Monate die Fixkosten des Lyoness-Unternehmen abdecken. Bemerkenswerterweise wird Lyoness am Schluss des Schreibens ausdrücklich aufgefordert, irreführende Presseaussendungen, wonach die Tätigkeit von Lyoness von der norwegischen Aufsichtsbehörde genehmigt worden sei, zu unterlassen, da gerade das Gegenteil der Fall ist – nämlich ein anhängiges Verfahren zur Prüfung, ob ein Schneeballsystem vorliegt. Nach den Grundsätzen skandinavischer Transparenz ist zu erwarten, dass die Antwort von Lyoness auf der Website der Aufsichtsbehörde veröffentlicht wird. In dem Artikel wird auch ausgeführt, dass es in Norwegen 130.000 Lyoness-Mitglieder geben soll (dem wird kein Glauben geschenkt, in Anbetracht der Einwohnerzahl Norwegens von rund 5 Mio. Menschen mit gerade einmal 689 Lyoness-Händlern. Lyoness hat bereits die Händlerzahlen von 75.000 geschönt, tatsächlich sind es 50.670 Stand 09.09.2017). Auch in Norwegen, hat man es vor allem auf junge Erwachsene abgezielt, die über ihren Freundeskreis zu Investitionen motiviert werden, wobei Lyoness auch monatliche „Ansparpläne“ anbietet. Es würde auch dazu kommen, dass junge Erwachsene die Schule abbrechen, um sich ganz Lyoness widmen zu können. *** https://lottstift.no/om-oss/aktuelt/lotteritilsynet-vurderer-om-lyoness-er-ein-pyramide/ (Quellen: Bergensavisen, Dr. Fromhold, Dr. Schöberl)
Neuer brisanter Zeitungsartikel in der Schweiz
Die Zeitung Südostschweiz hat am 15. August 2017 folgenden Artikel veröffentlicht: UNDURCHSICHTIGE FIRMA LOCKT JUNGE GLARNER IN EIN RABATTKARTENSYSTEM. Die Firma bleibt unsichtbar, schart aber junge Glarner um sich, dir für die Verbreitung der Lyoness-Rabattkarte im Kanton sorgen sollen. Ein Betroffener erzählt, wie er die Werbeveranstaltung erlebt hat. Offizielle Stellen warnen vor einer Teilnahme. Von (Redaktor) Sebastian Dürst. Seine Kollegin wirke mittlerweile schon etwas verzweifelt, sagt der 19-jährige Peter (Name der Redaktion bekannt). Sie probiert im persönlichen Gespräch, aber auch über WhatsApp oder Facebook neue Kunden zu gewinnen. Das muss sie auch: Um die 1000 Franken hat sie schon investiert, um sich die Beteiligung an Kundenkarten bei der Rabattfirma Lyoness zu kaufen. Richtig Geld verdienen kann sie aber erst, wenn das auch viele andere machen, die durch sie zur Firma gebracht worden sind. \"Wir erachten das Geschäftsmodell von Lyoness als komplex und undurchsichtig\", sagt Fabian Mayenfisch, Mediensprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Es liege aber nicht in der Kompetenz des SECO, verbindlich zu beurteilen, ob es sich tatsächlich um ein verbotenes Schneeballsystem handle. Einen Entscheid hat das Obergericht Zug gefällt: Ende Mai wurde ein Urteil rechtskräftig, das die Lyoness - Geschäftspraxis als unlauteres Schneeballsystem qualifiziert. INFOVERANSTALTUNG IN MITLÖDI. Peter erzählt, wie er von Lyoness erfahren hat. Die Kollegin habe ihn zu einer unverbindlichen Infoveranstaltung in Mitlödi eingeladen. \"Ich habe zugesagt, eigentlich weil ich zuerst glaubte, dass sie eine gute Idee verwirklichen will.\" Vor Ort sieht die Sache aber anders aus: Die Kollegin präsentiert den etwa 7 Abwesenden, wie sie mit Rabattkarten- verteilen schnell viel Geld machen könnten. \"Die Stimmung war sehr entspannt\", sagt Peter, \"wohl auch, weil wir alle im gleichen Alter sind\". Ihm sein die Sache schnell unseriös vorgekommen: \"Die Präsentation war sehr professionell und die Idee finde ich ja auch nicht problematisch. Aber, dass wir auf Kosten von anderen profitieren sollen, hat mir nicht gefallen\". Und auch, dass er nie einen Vertreter von Lyoness gesehen hat. Er habe nach der Veranstaltung lange mit seiner Kollegin diskutiert und sich dann entschieden, nicht zu der zweiten Veranstaltung zu gehen. \"Sie hat lange versucht, mich von der Idee zu überzeugen\", sagt er. \"SIE IST ÜBERZEUGT DAVON\" Er habe nicht nur den Druck gespürt, neue Mitarbeiter zu werben, sondern auch eine tiefe Überzeugung: \"Sie hat tatsächlich die Überzeugung, dass sie mit diesem System früher oder später sehr viel Geld verdienen wird\". Dazu trage auch bei, dass die \"Marketer\" genannten Vertreter in Karriere-Stufen eingeteilt werden. \"Am Anfang sei es hat, aber ab einer gewissen Stufe würde man aber wirklich Geld verdienen, hat sie uns gesagt. Sie nannte es das \"Big Business\". Das System von Lyoness tönt tatsächlich verlockend: Die sogenannten Marketer müssen nämlich nur die Kundenkarte an möglichst viele Leute verteilen. Bei jedem Einkauf mit dieser Karte bekommen die Kartenbesitzer einen Cashback-Rabatt gutgeschrieben und die Vermittler eine Provision darauf. Richtig viel Geld verspricht die Firma aber wenn sich die Marketer neue Kunden dazukaufen. Das funktioniert so: Der Marketer sponsert der Firma einen gewissen Betrag, im Gegenzug werden bisher herrenlose Karten ihm zugeschrieben.Er profitiert also auch an den Einkäufen von Personen, die er gar nicht selbst angeworben hat. \"Irgendwann muss man eigenes Geld investieren, denn nur mit Kundenkarten- Verteilen springt praktisch kein Geld aus\", erzählt Peter. Das grosse Geld lockt also nur, wenn die Betroffenen im Voraus grosse Zahlungen an die Firma leisten. POLIZEI HÄLT DIE AUGEN OFFEN. Nach Schätzung von Peter sind es im Kanton gut 30 Personen, die versuchen, mit Lyoness Geld zu machen. Die meisten davon sind um die 20 Jahre alt. Die Kantonspolizei Glarus hat keine Kenntnis von dieser Firma, wie Mediensprecher Daniel Menzi bestätigt. Es seien noch keine Klagen von Betroffenen bei der Polizei eingegangen. \"Wir halten aber in Zukunft sicher die Augen offen\", so Menzi. Ähnlich formuliert es auch das SECO, das bis anhin keine Strafklage gegen die Verantwortlichen von Lyoness eingereicht habe. Damit das SECO aktiv werde, brauche es ein öffentliches Interesse. Im Klartext heisst dies: Betroffene müssen sich beim SECO melden.\" In den letzten zwei Jahren sind aber nur vereinzelt Beschwerden gegen die Lyoness bei uns eingegangen\", sagt Mayenfisch. DAS SECO WARNT VOR TEILNAHME. Peter sorgt sich um seine Kollegen, die bereits bei Lyoness eingestiegen sind. \"Solange man kein Geld investiert, ist es ja nicht so schlimm\". Sobald aber Geld ins Spiel kommt, kann es teuer werden,, weil den Betroffenen suggeriert wird, dass sie mit einer noch grösseren Investition aus der Krise kommen könnten. Auch das SECO empfiehlt deshalb, \"nicht auf das intransparente System der Lyoness einzulassen und weitere Teilnehmer anzuwerben\". BETROFFEN - WAS JETZT? Wie das SECO schreibt, habe es nicht die Kompetenz, für Betroffene die Rückerstattungs- oder Schadenersatz- Ansprüche geltend zu machen. Wer aufgrund von unlauteren Geschäftspraktiken Geld verloren hat, muss ich selber bemühen, dieses Geld gerichtlich oder aussergerichtlich zurückzufordern. Im Falle von Lyoness bestünden aber durchaus Chancen, mit einer Forderungsklage Erfolg zu haben. Dies weil das Obergericht Zug das System Lyoness dieses Jahr als unlauteres Schneeballsystem verurteilt hat. Mein Kommentar: Ich rufe alle Lyoness- Geschädigten dazu auf, beim SECO ein Beschwerde einzureichen, damit ein öffentliches Interesse für eine Klage des SECO gegen Lyoness . nachgewiesen werden kann. Die Beschwerde kann online mit dem pdf-Beschwerdeformular, das von der Homepage des SECO (seco.admin.ch) herunterladbar ist, an das SECO übermittelt werden.
„VKI-Sammelaktion und ein schmutziges Agreement?“
Lyoness: Inzwischen vielfach verurteilt, unzählige Zivilprozesse verloren, rechtskräftig in Österreich und der Schweiz als Schneeballsystem verurteilt, in weiteren Staaten laufen strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein Ende ist wogl „noch“ nicht in Sicht. Geschädigte erheben nun Vorwürfe gegen Behörden und Institutionen, besonders in Österreich wächst nach dem wegweisenden OGH-Urteil der Unmut über das Vorgehen des VKI (Verein für Konsumenteninformation) und der Sammelaktion. Ich selbst habe mich Ende Juli 2017 mit Frau W. (Leiterin-Bereich Recht) des VKI in Wien getroffen, um mich u. a. über die sogenannte Sammelaktion zu erkundigen. Es ist bekannt, dass Lyoness sich nicht wirklich um Verurteilungen schert, diese auch einfach leugnet und verdreht. Schmutzige Deals und Interventionen aller Art gehören zum Tagesgeschäft eines Hubert Freidl und seinen Anwälten Dr. Reif und Mag. Zotter. Die VKI-Leiterin-Recht räumte bei diesem Gespräch ein, dass es da wohl ein „stillschweigendes Übereinkommen“ mit Lyoness gäbe, man wolle damit die geplante Sammelklage unterstützen. Mein naheliegendes Anliegen, umgehend die Fassung „AGB November 2014“ ebenfalls gerichtlich überprüfen zu lassen wurde lediglich zur Kenntnis genommen und nicht weiter kommentiert. Seither lässt sich die Dame auch telefonisch verleugnen und beantwortet keine Nachfragen mehr. Wissenswert auch, bereits Mitte 2016 hat in den Geschäftsräumen der VKI ein Gespräch in großer Runde zur Causa Lyoness stattgefunden. Die seinerzeit noch sehr engagierte VKI-Mitarbeiterin zeigt sich zeitlich bzgl. des OGH-Urteil besorgt, rechnete zum Dez. 2016 oder aber bis spätestens Anfang 2017 damit. Sie würde regelmäßig beim OGH nachfragen und betonte ein gesteigertes Interesse seitens der VKI in der Causa Lyoness. UND JETZT WIRD ES INTERESSANT! Am 13.07.2017 informierte der derzeit führende Lyoness-Rechtsexperte RA DR. Fromhold darüber, dass besagtes OGH-Urteil bereits am 18.Mai 2017 ergangen sei, aber weder auf der VKI-Website oder bei Medien etwas zu finden sei. Ebenfalls am 13.07.2017 um 9:35 Uhr kontaktierte ich daraufhin diesbezüglich den VKI und erfragte, aus welchem Grund ein angeblich doch „so herbeigesehntes Urteil“ ganze ZWEI MONATE nach Verkündung weder auf der Website des VKI oder bei Medien zu finden sei? Postwendend um 10:04 Uhr (29 Minuten später) erhielt ich die Mitteilung des VKI, dass soeben eine Presseaussendung veröffentlicht wurde. Innerhalb von 29 Minuten wurde also – zufällig zeitgleich? – ergangenes OGH-Urteil wahrgenommen, eine Presseaussendung verfasst und die Veröffentlichung erarbeitet?! Sorry, aber da stinkt es gewaltig! Vielmehr unterstreicht es den mutmaßlich „schmutzigen Deal mit Lyoness“ welcher offensichtlich beinhaltet, ergangenes Urteil solange wie möglich nicht offiziell bekanntwerden zu lassen. Dies hat auch für zwei Monate bereits funktioniert. Die Fassung „AGB November 2014“ bleibt vom VKI unberührt, immerhin verkauft Lyoness/Lyconet/Cashback World (obwohl inzwischen ebenfalls als rechtswidrig eingestuft) weiter fleißig damit deren Cloud‘s. Die Sammelklage ermöglicht Lyoness zudem einen weiteren Zeitgewinn, da die Klagen zunächst gesammelt und Lyoness wird sich sicherlich einen großzügigen Bearbeitungszeitraum einfordern. Abschließend wird sich Lyoness sehr günstig in dieser Sammelaktion und dem VKI vergleichen. Lyoness kann dies in Folge als „bereinigte Altlasten“ pompös publizieren, die VKI lässt sich ebenfalls feiern und die Geschädigten bleiben auf erheblichen Verlusten sitzen. Zur Information! Der VKI hat am obersten österreichischen Gerichtshof in Wien am 18. Mai 2017 unter dem Gz. 10 Ob 45/16i, ein entscheidendes Urteil zu den Lyoness-AGB Urteil gewonnen. Gem. diesem OGH-Urteil (Seite 51) muss es in der auflagenstärksten Tageszeitung in Österreich veröffentlicht werden. NICHTS dergleichen wurde vom VKI unternommen! Weiter hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Gerichtsabteilung 5, hat als Berufungsgericht in der Rechtssache 5 R 212/16g für die klagenden Partei (einer Gastronomiefachfrau) für Recht erkannt: Der von Lyoness eingebrachten Berufung wird nicht Folge gegeben und eine Revision sei nach § 502 Abs 2 ZPO ebenso unzulässig. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Auszug aus dem Entscheidungsgründe zu den „AGB Neufassung 2014“ im Urteil (Seite 4): „Die AGB würden auch grob benachteiligende Klauseln enthalten, die gemäß § 879 ABGB und § 6 Abs 3 KSchG nichtig und unwirksam seien. Die AGB 2014 seien gemäß § 864a ABGB auch nicht Vertragsinhalt geworden. Sie seien im Übrigen wegen Sittenwidrigkeit und Intransparenz nichtig. Weiters habe sich die Klägerin mangels Aufklärung bzw. durch Irreführung durch die Beklagte bei Abgabe der Erklärung, die neuen AGB 2014 zu akzeptieren, in einem Irrtum befunden.“ „Es könne dahingestellt bleiben, ob die neuen AGB für Lyoness- Mitglieder Fassung November 2014 und die Lyconat-Vereinbarung Fassung November 2014 gemäß § 864a ABGB überhaupt jemals Vertragsbestandteil geworden seien. Alle darin enthaltenen Klauseln, die das Recht des Kunden auf Rückforderung bereits geleisteter An-/Teilzahlungen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränken bzw. ausschließen sollten, seien genauso gröblich benachteiligend und intransparent wie jene in den vorangehenden Fassungen der AGB.“
LYONESS
Ein deutscher Marketer informierte mich wie folgt: Lyoness informierte seine Mitglieder auf \"sektenähnliche\" Veranstaltungen immer wieder, dass insgesamt 70 Einheiten benötigt werden (35/35) um die Auszahlung der ersten Einheit auszulösen. Es sollen dann 400,- Euro als Bonus generiert werden. Der Marketer hat nun selbst dieses Lyoness-Schneeballsystem vorangetrieben und die 70 Einheiten (35/35) erreicht. Nach ca. drei Wochen ist der Bonus von 400,- Euro allerdings immer noch nicht verfügbar. Daraufhin hat der Marketer sich mit Lyoness in Köln in Verbindung gesetzt und hinterfragt, warum diese 400,- Euro nocht nicht verfügbar sind. Die Antwort von Lyoness war sinngemäß \"Pech gehabt\" Leider bestand die Vergütunsberechtigung nicht, als 35/35 erreicht wurden, so dass der Balance Bonus nicht gutgeschrieben wurde! Mein Komentar... Lyoness arbeitet mit allen Tricks, um kein Geld an seine Mitglieder auszahlen zu müssen. Dieses sollten wir ebenfalls in der TV-Reportage als Thema mit aufnehmen.
Continental AG-Tochterunternehmen beendet Zusammenarbeit mit Lyoness!
PROFI Reifen- und Autoservice GmbH ist die Tochtergesellschaft von Continental AG und der führende Anbieter von Reifen und automotivem Service in Österreich. Wie die Geschäftsleitung mitteilte wurde die Zusammenarbeit bereits im Feb. 2017 beendet. Solche Informationen gibt Lyoness nicht an seine Mitglieder weiter.
3 bis 5 Lyoness-Geschädigte für Fernsehreportage gesucht !
Ein führendes europäisches Medienunternehmen sucht 3 - 5 Lyoness/Lyconet und/oder Cashback World-Geschädigte zwischen 20 und 30 Jahren, die bereit sind im Rahmen einer Fernsehreportage öffentlich ihre Erfahrungen zu berichten. Hintergrund hierfür ist das derzeitige Lyoness Facebook-Marketing, die auf diese Altersgruppe ausgerichtet ist. Bei Interesse bitte an mich unter - kontakt@benecker.com - wenden. Ich stelle dann sogleich den Kontakt zur Produktionsfirma her.
Chrissie70
Sofort Anzeige erstatten und dies der Polizei melden. Ort des Treffens, die dazu gehörenden Personen bekannt geben. Die Polizei soll dieser Sache nachgehen. Dann gleich dem Beobachter durchgeben und Herrn Basler vom Kassensturz benachrichtigen. Sagen Sie Ihrem Sohn, dass Lyoness nur noch Klagen am Hals hat. In Cham wo Lyoness stationiert ist, ist niemand vor Ort. Viele gefakte Firmen sind auf dem Portal von Lyoness, die gar nichts davon wissen, dass sie Partner von Lyoness sind. Alles Gaunerei!!!
Lyoness-Anwalt Mag. Klaus Zotter - Verfahren eingeleitet!
Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Steiermark teilte mit, dass gegen Rechtsanwalt Mag. Klaus Zotter (Kanzlei Dr. Reif) ein Verfahren (GZ: 2016/0412-3) wegen standeswidrigen Verhalten eingeleitet wurde. Wie bereits berichtet, hatte Mag. Zotter während eines der zahlreichen Lyoness-Prozesses vor Gericht gelogen. Dies ist anhand von Schriftsätzen aus den Ermittlungsakten bei der WKStA gegen Lyoness auch zweifelsfrei zu entnehmen. Aber es droht weiter Ungemach für den umtriebigen Anwalt Mag. Zotter. Viele verärgerte Lyoness-Geschädigte wollen sich nicht damit abfinden, dass es einem Anwalt offensichtlich ohne Konsequenzen möglich ist, ganze 61 rechtswidrige Klauseln in AGB einzuarbeiten um Mitglieder zu benachteiligen. Geschädigten Mitglieder haben angekündigt Anzeige gegen Mag. Zotter bei den zuständigen Behörden zu erstatten und prüfen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.
Tatsächliche Marktpräsenz / Lyoness überführt sich selbst der Unwahrheit!
Lyoness schmückt sich gerne mit fremden Federn und führt auf der eigenen Website wahlweise mal 70.000 und 75.000 Händler bzw. Partnerunternehmen an. Das ist auf den ersten Blick eine wahrhaft beeindruckende Zahl, die Realität zeigt sich aber ganz anders. Von den angepriesenen 70.000 und 75.000 „Partner“ existieren tatsächlich nur 50.630 Einzelhändler (Quelle: Lyoness-Website Stand: 09.09.2017), davon akzeptieren 40.761 die Cashback Card und 9.202 führen einen Online-Shop. Was sich auf dem ersten Eindruck viel anhört ist nichts in einem internationalen Vergleich. Dabei sind viele der sogenannte Partner irgendwo auf einer „Affiliate-Marketing-Website“ gelistet und wissen nicht einmal, dass sie als „offizielle“ Handelspartner auf der Website eines rechtskräftig verurteilten Schneeballsystem mit Namen „Lyoness“ zum Nachteil Dritter missbraucht werden. Aber das ist die Strategie, mit der Lyoness auf Kundenfang geht – es wird mit Zahlen geprotzt und es werden die Namen von bekannten Unternehmen als „Partner“ werbewirksam auf der Lyoness-Website in Szene gesetzt. Lyoness benutzt also bewusst den Bekanntheitsgrad von größeren Unternehmen zum Zwecke des Kundenfangs für den „Lyconet-Vertrieb“. Das Prinzip des Cashback’s wird von Lyoness dahingehend pervertiert, um Umsätze aus dem Vertrieb der Cloud’s zu erzielen. Wir haben sehr viele dieser Partnerunternehmen in Österreich, Deutschland und der Schweiz kontaktiert und direkt nachgefragt. Es zeigte sich immer das gleiche Bild: Ein weitaus höhere Zahl als ohnehin vermutet der kontaktierten „Geschäftspartner“, wußten selbst nichts von einer Partnerschaft und verneinten auch die Bereitschaft dazu, von einigen wurden rechtliche Schritte gegen Lyoness angekündigt. Verständlich, denn welches Unternehmen will schon mit einem rechtskräftig verurteiltem Schneeballsystem in Verbindung gebracht werden. Fakt ist, dass Lyoness zusehends seine großen, werbewirksamen Zugpferde verliert (Mastercard, eBay, Triumph, Puma etc.) und die Luft für die Einkaufsgemeinschaft immer dünner wird. Besonders deutlich zeigt sich das Bild in den angepriesenen „Lyoness-Zukunftsmärkten“, wie den USA, Asien und Indien. In den USA gibt es ca. 26 Mio. Unternehmen (Quelle: usa.embassy). Laut Lyoness-Website gibt es in den USA gerade mal 2.858 „Partner“ – wenn man diese Zahlen nun gegenüberstellt, muß man erkennen, dass die Marktpräsenz von Lyoness in den USA geradezu lächerlich ist. Auch Indien wurde, als eines der größten Länder der Welt mit 1,2 Milliarden Einwohnern, von Lyoness im Jahr 2012 als BOOM-Markt der Zukunft verkauft. Aktuell sind auf der Lyoness-Website in Indien 139 Partner gelistet – ein magere Zahl für diesen zukunftsträchtigen Markt. In den Werbemails von Lyoness wurde interessanterweise schon damals (2012) ein „WICHTIGER HINWEIS“ von Lyoness publiziert: „Bis zum offiziellen Markteintritt in Indien, der durch Lyoness zeitgerecht bekanntgegeben wird, ist es absolut untersagt, in Indien das Lyoness Treuprogramm weiterzuempfehlen. Jede aktive Tätigkeit, die durch ein Mitglied in Indien vor offizieller Eröffnung durchgeführt wird, führt unwiderruflich zur Auflösung der Lyoness Mitgliedschaft.“ Dies war bereits ein Indiz dafür, dass zu diesem Zeitpunkt längst bekannt war, dass in Indien der Vertrieb der Länderpakete verboten war, dennoch aber weiter von Lyoness verkauft wurde. Bis heute ist dort lediglich eine „privat limited“ mit dem Gesellschaftszweck einer „Buchführung“ gemeldet. Wie viele Millionen Euro wurden mit dem „Länderpakt Indien“ der Lyoness-Führungsriege zugeführt und unter wenigen mit Stiftungen etc. aufgeteilt. Und was haben die Mitglieder, die auch in das Indienpaket vor Jahren investiert haben, heute davon? Nichts! Ganze 139 kleine Einzelhändler hat man in diesem so groß angekündigten Indien generieren können, aber noch nicht einmal diese dürften aufgrund der aktuellen Rechtsprechung vor Ort legitim sein. Die aktuell angebotenen mutmaßlich noch betrügerischen Cloud’s scheitern am Schneeballsystem Lyoness ebenso, wie die Länder-, Business- und Premiumpakete zuvor. Ein Lyoness-Mitglied was auf sein angekündigtes „Passives Einkommen“ weiter hofft wird auch hier das Nachsehen haben. Viele Lyoness-Geschädigte haben sich von etlichen erfolgsversprechenden Werbeaussagen von Lyoness locken lassen – hier ein kleiner Auszug: „Unser erfolgreicher Start in Middle East / Vereinigte Arabische Emirate hat anklingen lassen welch riesiger Markt uns sich hier auftut. Dort kommen durch das wachsende Business Team bereits auch schon Handelspartner in unser LYONESS-Netzwerk!“ (2011) „Indien allein zählt mehr als ein SECHSTEL der WELTBEVÖLKERUNG & zählt zu den am schnellst wachsenden Volkswirtschaften der Welt! Ein unglaublicher Zukunftsmarkt für LYONESS, der bereits im Aufbau steckt!!!“ (2011) „Letztmalig die Möglichkeit, direkt am asiatischen Markt mit 4 Milliarden Konsumenten dauerhaft und nachhaltig zu partizipieren.“ (2014) „Südafrika – eine regionale Wirtschaftsmacht in imposanten Aufschwung! Speziell in Südafrika konnten in den letzten Monaten imposante Weiterentwicklungen auf den Weg gebracht werden. Zahlreiche große, bedeutende Branchenleader in einigen wichtigen Schlüsselbranchen setzen bereits auf das Lyoness Treuprogramm und bieten somit den begeisterten Mitgliedern Tausende Chashback Points, bei denen die Einkaufsvorteile genutzt werden können.“ (2013) „Lyoness ist in Brasilien erfolgreich gestartet. Somit besteht für die über 200.000.000 Einwohner Brasiliens ab sofort die Möglichkeit von den Lyoness Einkaufsvorteilen zu profitieren….So stehen allen brasilianischen Mitgliedern bereits seit Landesstart hunderte Akzeptanzstellen zu Verfügung … Ziel ist es, in den nächsten Monaten und Jahren ein flächendeckendes Einkaufsnetzwerk zur Verfügung zu stellen, das den Ansprüchen von Millionen Brasilianern gerecht wird.“ (2012) Lyoness hat seinen Kunden versprochen sich in diesen Ländern zu etablieren und ein Händlernetz aufzubauen. Aber die aktuellen Händler-Zahlen sind und werden wohl mickrig bleiben. In Thailand sind es aktuell 238 Lyoness-Partner, in Südafrika 481 Partner, in Brasilien 581, in Qartar 32, in VAE 69 usw…. (Stand: 09.09.2017). Oftmals sind der von Lyoness selbst aufgelegten Liste der Händler nicht einmal deren Kontaktdaten angeführt, sodass auch deren Eigenschaft als „Vertragshändler“ bezweifelt werden darf. Jedenfalls ist es äußerst unwahrscheinlich, dass bei diesen Bars, Shops und Beauty-Salons auch nur etwas an Einkaufsumsätzen generiert werden kann, welche dann auf die investierenden Mitglieder aufgeteilt werden könnte. Lyoness soll doch bitte seinen Mitgliedern darlegen und erläutern, wie Lyoness mit den Einnahmen aus dem Cashback-Bereich die monatlichen Fixkosten abdecken kann. Hierzu erfordert es keinen Nobelpreis in Mathematik, denn es ist nicht möglich.
...\" glaubst du, Lyoness würde ...\"
Unglaublich. Erst gestern wieder gelesen im Facebook. Auf kritische Nachfragen anlässlich des Treffens in Turin fragte eine Gehirngewaschene: ...\" glaubst du tatsächlich, Lyoness würde so viele Jahre funktionieren, wenn das ein Schneeballsystem wäre ? \" Witzigerweise hat die Nachfragerin einen link über ein Gerichtsverfahren aus dem Jahr 2016 in die Kommentare gestellt, wessen Text mir sehr bekannt vorkam, - so als sei er von hier herauskopiert! Leider hat sie kein aktuelles Urteil hineingestellt, worauf auch sofort die Antwort kam...\" das war einmal, inzwischen ist alles legal ! \" Und dort auf dem \" Seminar\" wurde auch sofort die Halle für Prag gefüllt, Kartenvorverkauf, --- anscheinend gehen da immer die selben hin ???? Lyonesstourismus, -eine ganz neue Art, Europa kennenzulernen. Herr Freidl war auch gerne für Selfies zur Stelle, alles natürlich im Facebook zu bewundern. Beim Schwenk durch die tobende Halle fielen allerdings einige leere Reihen auf. Tja, Fazit : sie waschen weiter Gehirne, jedesmal noch bombastischer , - wann hört das auf ? Hoffentlich nicht nie ....manchmal gebe ich schon die Hoffnung auf !
Weitere namhafte Unternehmen und Affiliate-Partner kündigen Lyonessverträge auf!
Für Oktober 2017 haben weitere namhafte Unternehmen die Zusammenarbeit mit Lyoness aufgekündigt. Die Unternehmensnamen dürfen und werden erst Anfang Oktober veröffentlicht. Ebenso haben sogenannte Affiliate-Partner mittlerweile eine Vertragskündigung bestätigt, was Lyoness besonders hart treffen dürfte. Über Affiliate-Agenturen nutzt Lyoness die verdeckte Möglichkeit, sich über vermeintliche Geschäftspartnerschaften mit namhaften Unternehmen zu präsentieren, ohne tatsächlich in einer direkten Geschäftspartnerschaft mit diesen Unternehmen zu stehen. Wie zwischenzeitlich bekannt und wiederholt aufgedeckt wurde, bedient sich Lyoness gerne am seriösen Ruf von namhaften Unternehmen, um das eigene negative Image zu kaschieren und der Vertriebssparte Lyconet die Neugewinnung von investitionswilligen \"Cloud-Kunden\" zu erleichtern. Wie vorliegende Mailkorrespondenz belegt, verwenden Empfehlungsgeber und leitende Lyconet-Vertriebler gerne den Satz: \"Glaubst Du/Glauben Sie ein Unternehmen wie \" ..............\" würde in einer langjähriger Geschäftspartner mit Lyness/Lyconet stehen, wenn .........\"
Schweizer Textilunternehmen Triumph hat Verträge mit Lyoness gekündigt!
Der Textilhersteller Triumph mit ca. 30.000 Mitarbeitern und Sitz in Bad Zurzach, hat die vertraglichen Beziehung mit Lyoness aufgrund der zahlreichen Verfahren aufgekündigt. Wie das Unternehmen schriftlich mitteilte, \"In Österreich hat zu keiner Zeit eine geschäftliche Verbindung zwischen Triumph und Lyoness bestanden. Kundinnen welche über unseren Online Shop Ware bestellt haben, konnten am Lyoness Cash Back System teilhaben. Aufgrund der Verfahren in Österreich, Deutschland und der Schweiz haben wir die vertragliche Beziehung mit Lyoness gekündigt.\" Dennoch ist auf den Websites von Lyoness das Unternehmen Triumph als Partnerunternehmen mit Logo des namhaften Unternehmen zu finden. Triumph wurde darauf hingewiesen.
Ebay dementiert Geschäftspartnerschaft mit Lyoness und kündigt Konsequenzen an!
Es wurden bereits zahlreiche \"Fake-Partnerschaften\" von Lyoness (jetzt Cashback World) aufgedeckt, u. a. die \"Mastercard-Lüge\". Nun stellt sich auch das weltgrößte Online-Marktplatz eBay als Fake heraus. Wie uns der GF Eben Sermon schriftlich bestätigte: \".....besteht keine Partnerschaft mit dem fraglichen Unternehmen. Sofern sie Belege haben, in welcher Form das Unternehmen den Bekanntheitsgrad von eBay zum Zwecke der Kundengenerierung missbraucht, würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese zur Verfügung stellen könnten.\" Lyoness (jetzt Cashback World) versucht seit jeher mit vorgetäuschten Geschäftspartnerschaften namhafter Unternehmen, deren seriösen Bekanntheitsgrad auf das eigene unseriöse Geschäftsgebaren zu projizieren und für den Vertrieb des Schneeballsystem zu nutzen. Wunschgemäß haben wir dies gegenüber eBay mit der Lyoness-Website selbst belegt. Dort wird eBay mit der Partner-ID: 609000368 und als Partnerunternehmen dem Verweis bei den Bedingungen \"Bei diesem Partnerunternehmen ist .......\" geführt. (siehe auch) https://www.lyoness.com/de/cashback/de-de/609000368-ebay https://www.lyoness.com/de/voucherdetail/ebay-flash-sale-bis-zu-60-auf-wmf-produkte-andere-aktionsangebote-43198
Lyoness-AGB ! Die Macher RA\'e Dr. Reif & Mag. Klaus Zotter in der Kritik.
Ein Sprichwort besagt: „Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde!“ Ähnliches trifft wohl auch auf Anwälte und ihre Mandanten zu. Wer die Kanzlei Dr. Reif beauftragt um AGB auszuarbeiten, hat jedenfalls gute Chancen einen Negativrekord zu brechen. Dabei hat sich der AGB-Ärger bei Lyoness schon vor Jahren abgezeichnet und selbst die aktuelle „AGB Neufassung 2014“ wurde zwischenzeitlich in der Rechtssache 5 R 212/16g am 18.01.2017 rechtskräftig als „sittenwidrig, intransparent und nichtig“ abgeurteilt. So teilte Dr. Reif persönlich bereits im (vorliegenden) Schreiben vom 25.10.2013 an die WKStA Wien u. a. zu der AGB-Problematik mit: •„Mit der Bearbeitung war damals ausschließlich mein Kanzleipartner Mag. Klaus Zotter betraut.“ •„……. da in diesem Zeitraum (erstes Halbjahr 2011) bereits bekannt wurde, dass in der Schweiz ein neues Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Verbindung mit der Einrichtung einer neuen Behörde eingerichtet wird, wurde vom Schweizer Kollegen Töndury angeraten, mit der endgültigen Fassung so weit zuzuwarten…….“ •„Hinsichtlich meiner Tätigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten bei der Erstellung der genannten AGB Versionen verweise ich auf die Punkte 1 und 2 und darf nochmals festhalten, dass ich in die Erstellung bzw. Adaptierung der AGBs Fassung 10/08 und 11/09 nicht involviert war, sondern lediglich in die Fassung April 2012, bei denen ich wie bereits angeführt, gemeinsam mit den Kollegen in Köln und Zürich die Grundversion für den deutschsprachigen Raum errichtet habe. Federführend bei der Gestaltung war Kollege Marc Hilber in Köln bzw. Kollege Töndury in Zürich.“ Nun will natürlich niemand mehr für die rechtswidrigen AGB verantwortlich sein. Allerdings dürfte unstrittig sein, dass sich hier die Kanzlei Dr. Reif/Mag. Klaus Zotter nicht gerade durch vertrauensbildende Kompetenz ausgezeichnet hat. Einem Mandanten dieser Kanzlei würde es niemand verübeln, wenn dieser sich mehr als schlecht beraten und vertreten fühlte, wäre der Mandant nicht ausgerechnet Lyoness und das ganze System ohnehin als Schneeballsystem betrieben und zum Nachteil der Mitglieder ausgerichtet. Es liegt in der Natur der Sache, dass es hier für die beiden Protagonisten nur noch um Schadensbegrenzung und Verharmlosung dieser Urteile geht. Immerhin sollen die aktuellen und mutmaßlich ebenso „betrügerisch ausgerichteten Clouds“ wieder Geld für Hubert Freidl persönlich und wenigen anderen einbringen, wie einst mit den Länder- und Businesspaketen. Wäre von diesem AGB-Debakel ein Unternehmen mit Verantwortungsbewusstsein betroffen und nicht Lyoness (jetzt Cashback World) könnte „DIE CHARTA DER GRUNDPRINZIPIEN FÜR RECHTSANWÄLTE“ durchaus zum Problem für eine ehrenwerte Kanzlei werden. Darin heißt es (nur um einige zu nennen) u. a.: •Prinzip (d) – die Würde und Ehrenhaftigkeit der Anwaltschaft sowie die Rechtschaffenheit und der gute Ruf des einzelnen Rechtsanwalts. (Angesichts der Tatsache, dass bei der RAK Steiermark bereits einige Anzeigen gegen Dr. Reif vorliegen und Mag. Klaus Zotter vor Gericht zum Nachteil einer Klägerin mutmaßlich wissentlich gelogen hat, wirken Begriffe wie Würde, Ehrenhaftigkeit und Rechtschaffenheit mehr als deplatziert. Zumal Mag. Klaus Zotter auch noch als Disziplinarrat in der Rechtsanwaltskammer Steiermark tätig ist, lässt erahnen wie hoch dort solch ehrenwerte Begriffe anzusetzen sind.) •Um das Vertrauen von Mandanten, Dritten, Gerichten und dem Staat zu gewinnen, muss sich der Rechtsanwalt dieses Vertrauens würdig erweisen. Dies wird auch durch die Zugehörigkeit zu einem ehrbaren Berufsstand erreicht; daraus folgt, dass der Rechtsanwalt nichts tun darf, was seinem eigenen oder dem Ansehen des Berufsstandes oder auch dem Vertrauen der Öffentlichkeit in die Anwaltschaft insgesamt schaden könnte. Dies heißt jedoch nicht, dass der Rechtsanwalt perfekt sein muss. Vielmehr ist damit gemeint, dass er sich weder in der Berufspraxis noch bei anderweitigen Tätigkeiten oder im Privatleben so verhält, dass es den Berufsstand in Misskredit bringen könnte. Unehrenhaftes Verhalten kann Sanktionen zur Folge haben und im schlimmsten Fall zum Ausschluss aus der Anwaltschaft führen. (Wer es schafft einen landesweiten negativen Rekord mit 61 rechtswidrigen Punkten auf vier Seiten aufzustellen, trägt nicht zum Ansehen dieses Berufsstandes bei.) •2.2. Vertrauen und Würde Das Vertrauensverhältnis setzt voraus, dass keine Zweifel über die Ehrenhaftigkeit, die Unbescholtenheit und die Rechtschaffenheit des Rechtsanwaltes bestehen. Diese traditionellen Werte des Anwaltsstandes sind für den Rechtsanwalt gleichzeitig Berufspflichten. (Lyoness-Gründer Hubert Freidl & die Kanzlei mit Mag. Zotter scheinen eine perfekte Symbiose zum Nachteil der Mitglieder zu vereinen. Dr. Reif & Mag. Klaus Zotter haben hier als Anwälte für die Mitglieder grob benachteiligende AGB entworfen. Vertrauen, Würde, Ehrenhaftigkeit, Rechtschaffenheit oder gar Werte eines Anwaltstandes möchte einem da nicht über die Lippen kommen.)
Lyoness – Cashback World / ohne gültige AGB auf dem Markt?
Die AGB von Lyoness aus der Vergangenheit wurden per Gericht als „null und nichtig“ erklärt, aber auch die aktuellen AGB wurden inzwischen ebenso als sittenwidrig eingestuft. Welche AGB den neuen Mitgliedern jetzt vorgelegt werden, ist wohl einfach zu beantworten. Die bereits abgeurteilten AGB werden „rotzfrech“ weiterverwendet, es zählen eben nur die Einnahmen über die Clouds, ungeachtet der sich nun anbahnenden nächsten Klagewelle mit den zur Zahlung fälligen Clouds. Erste „Cloud-Geschädigte“ klagen bereits ihr Leid, von Lyoness/Lyconet „geradezu bedrängt“ zu werden und auf eine Auszahlung der Gelder zu verzichten. Die Argumentation von Lyoness/Cashback World es betreffe ja nicht das Cashback-Geschäft ist reine Makulatur, da sich das Unternehmen seit jeher über den Verkauf von Länder-, Businesspaketen oder der jetzigen Cloud finanziert hat. Rein rechnerisch ist dies mit den Umsätzen aus dem Cashback-Bereich und den von Lyoness „gefakten Mitgliederzahlen“ schon nicht möglich.
DIE GERICHTSURTEILE GEGEN LYONESS HÄUFEN SICH
Mit dem Bezirksgericht, A-Traun hat am 8.8.2017 unter der Referenz 2C312/7f-8 ein weiteres österreichisches Gericht ein Urteil gegen die Lyoness Europe AG, CH-Buchs, gefällt, das an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig lässt. Ich gebe nachstehend den Urteilstext auszugsweise wieder: SACHVERHALT: Der Kläger, angestellter Hausmeister, meldete sich bei der beklagten Partei, die ihren Sitz in der Schweiz hat, als privates Mitglied am 10.11.2010 an und erwarb am 17.11.2010 ein \"Business Paket\" um EUR 2,000.- sowie am 18.11.2010 ein \"Länderpaket Amerika\" um EUR 7,200.-. Für die Investitionen wurden einerseits für das \"Business Paket\" von der beklagten Partei hohe Gewinnaussichten in Aussicht gestellt und damit beworben, dass bei einer als \"Anzahlung\" bezeichneten Investition von EUR 2,000.- kurzfristig ein Betrag von EUR 16,572.- erwirtschaftet werden kann. Andererseits wurde das \"Länderpaket Amerika\" damit beworben, das man ein passives Einkommen ohne eigenes Tätigwerden, vor allem ohne Anwerbung von Mitgliedern, erwirtschafte und dass Zahlungen von EUR 2,000.- bis EUR 25,000.- geleistet werden können, dass je Paket in 2 - 5 Jahren ein Gesamtgewinn von bis zu EUR 186,812.- kurzfristig erzielt werden könne. Dem Vertragsverhältnis zwischen der beklagten Partei und dem Kläger lagen die AGB sowie die ZAGB der beklagten Partei zu Grunde. Durch die zwei verschiedenen Pakete wurde nach Zahlungseingang an die beklagte Partei eine Zahlungsbestätigung über \"an-/teil-bezahlte Gutscheinbestellungen\" für die \"Kika Möbel Handelsgesellschaft m.b.H.\" ausgewiesen, obwohl zwei verschiedene Investments von der beklagten Partei beworben und vom Kläger bei der beklagten Partei bestellt wurden. Die Gewinne blieben aus und dem Kläger wurden lediglich EUR 5,29 an Mitgliedsvorteilen ausbezahlt, die der Kläger mittlerweile verbrauchte. Grundsätzlich können die beworbenen Gewinne laut der von der WKStA, Wien, erstellten Berechnung allein anhand des \"Businesspakets\" kaum bis gar nicht erzielt werden, weil man mindestens 40 Mitglieder brauchen würde, die Anzahlungen in Höhe von EUR 80,000.- leisten; der Kläger hatte insgesamt drei Mitglieder für die beklagte Partei angeworben. In der Folge wurde vom Kläger am 16.2.2017 eine E-Mail an die beklagte Partei geschickt, in der er EUR 9,200.- samt 4 % Zinsen ab dem jeweiligen Zahlungstag abzüglich etwaig ausbezahlter Mitgliedsvorteile und zuzüglich des nicht ausbezahlten Guthabens sowie die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten in Höhe von EUR 900.- inkl. USt einmahnte. Es wurde ebenfalls gedroht, bei \"Kulanzzahlungen\", die nur einen Bruchteil der geschuldeten Summe betragen, diese nicht als Erfüllung der eingemahnten Summe anzunehmen, sondern nur als Teilzahlung, wobei zuerst auf rückständige Zinsen und dann auf Kapital angerechnet werden. Als Konsequenz für eine \"Kulanzzahlung\" werde ausserdem Klage gegen die beklagte Partei eingebracht. Die Beklagte leistete tatsächlich nur eine \"Kulanzzahlung\" in Höhe von EUR 8,200.- am 22.2.2017, die mit EUR 1,113.32 auf Zinsen und mit EUR 7,086.68 auf das Kapital angerechnet wurde, sodass eine Restforderung von EUR 1,016.73 verblieb. Nach Klagseinbringung (3.4.2017) wurden dann EUR 1,011.63 von der beklagten Partei als \"unpräjudiziell\" bezeichnet, bezahlt, wodurch ein Restbetrag von EUR 5.10 offen blieb. RECHTLICHE BEURTEILUNG. Der Kläger ist als angestellter Hausmeister als Verbraucher im Sinne § 1 Abs 1 Z KSchG zu qualifizieren. Die Behauptung der beklagten Partei ist als Schutzbehauptung zu qualifizieren. Allein der Umstand, dass der Kläger auch andere Mitglieder für die beklagte Partei warb, begründet noch keine Unternehmereigenschaft. Die Rechtswahl wurde in \"16.1.\" der AGB der beklagten Partei für österreichisches Recht getroffen, sodass österreichisches Sachrecht zur Anwendung kommt. Nach ständiger österreichischer Rechtssprechung STEHT DAS SYSTEM DER BEKLAGTEN PARTEI NUR ZUM SCHEIN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERTRIEB VON PRODUKTEN, WEIL DIE KAPITALZUFÜHRUNGEN DER KUNDEN AN DIE BEKLAGTE PARTEI NICHT ALS SOLCHE VERWENDET WERDEN, SONDERN VON DER BEKLAGTEN PARTEI ALS \"ANZAHLUNGEN AUF GUTSCHEINE\" VERWENDET WERDEN. Die \"Einkaufsgemeinschaft\" basiert darauf, dass das Mitglied der beklagten Partei Kapital zuführt mit der Zusage einen Gewinn erzielen zu können. Dieser Gewinn fällt umso höher aus, je mehr weitere Kapitalgeber die klagende Partei zuführt und je mehr Kapitalgeber (\"Mitglieder\") insgesamt am System teilnehmen. Im Grunde steht bei der beklagten Partei nur die Akquise neuer und zahlender Mitglieder und nicht der tatsächliche Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen im Vordergrund. Wenn der Kläger mehr Leute zur beklagten Partei bringt, bekomme er auch mehr Geld, weshalb er auch drei weitere Mitglieder anwarb. Darin sieht auch der EuGH die Voraussetzungen für ein Schneeballsystem als gegeben. Der Kläger - und andere Mitglieder- musste für die Teilnahme an der \"Einkaufsgemeinschaft\" einen finanziellen Beitrag in Form einer \"Anzahlung auf Gutscheine\" leisten, sodass ein Zusammenhang zwischen den von neuen Teilnehmern gezahlten Beiträgen und den von den bereits vorhandenen Teilnehmern bezogenen Vergütungen besteht. Die Finanzierung von Vergütungen, die ein Mitglied (Kläger) beziehen kann, ist hauptsächlich von den später von neuen Teilnehmern an das System gezahlten Beiträge abhängig. Wirtschaftlich können die von der beklagten Partei in Aussicht gestellten Gewinne erst bei 40 angeworbenen Mitgliedern, die eine Anzahlung von EUR 80,000.- tätigen, erzielt werden. Im Anhang Z 14 zu § 2 UWG wird konkret auf das Schneeballsystem eingegangen. Eine irreführende Geschäftspraxis ist die Einführung, der Betrieb oder die Förderung eines Schneeballsystems zur Verkaufsförderung bei dem der Verbraucher die Möglichkeit vor Augen hat, eine Vergütung zu erzielen, die überwiegend das Einführen neuer Verbraucher in ein solches System und weniger durch den Verkauf oder Verbrauch von Produkten zu erzielen ist. Diese Bestimmung enthält ein per-se Verbot. Der Zweck des § 2 UWG ist jegliche Irreführung zu verhindern. Irreführend sind alle Geschäftspraktiken mit Täuschungsabsicht, die den Durchschnittsverbraucher aus dem Kreis der Werbeadressaten zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. DIE \"EINKAUFSGEMEINSCHAFT\" DER BEKLAGTEN PARTEI HANDELT SICH SOMIT UM EINE IRREFÜHRENDE GESCHÄFTSPRAKTIK UND IST GEMÄSS § 879 Abs 1 ABGB UNWIRKSAM. DER VERTRAG IST IN SEINER GESAMTHEIT INKLUSIVE DEN AGB UND ZAGB DER BEKLAGTEN PARTEI NICHTIG UND DAS GESCHÄFT IST NACH § 877 ABGB MIT DRINGLICHEM EX TUNC RÜCKABZUWICKELN. So weit das Urteil des Bezirksgerichts, A-Traun. Mein Kommentar: Alle Lyoness Premium Mitglieder (heute Marketer), die in in Lyoness investiert haben, sollten mit anwaltlicher Hilfe ihr Geld so schnell wie möglich zurückfordern.
Urteil BG Traun
Das BG Traun 08.08.2017 hat zu 2 C 312/17f noch taufrisch, aber noch nicht rechtskräftig festgestellt: Der Kläger, angestellter Hausmeister, meldete sich bei der beklagten Partei, die ihren Sitz in der Schweiz hat, als privates Mitglied am 10.11.2010 an und erwarb am 17.11.2010 ein \"Businesspaket\" um EUR 2.000,00 sowie am 18.11.2010 ein \"Länderpaket Amerika\" um EUR 7.200,00. Für die Investitionen wurden einerseits für das \"Businesspaket\" von der beklagten Partei hohe Gewinnaussichten in Aussicht gestellt und damit beworben, dass bei einer als \"Anzahlung\" bezeichneten Investition von EUR 2.000,00 kurzfristig ein Betrag von EUR 16.572,00 erwirtschaftet werden kann (Beilage ./F, ./J). Andererseits wurde das \"Länderpaket Amerika\" damit beworben, dass man ein passives Einkommen ohne eigenes Tätigwerden, vor allem ohne Anwerbung von Mitgliedern, erwirtschafte und dass Zahlungen von EUR 2.000,00 bis EUR 25.000,00 geleistet werden können, dass je Paket in 2-5 Jahren ein Gesamtgewinn von bis zu EUR 186.812,00 kurzfristig erzielt werden könne (Beilage ./K). Dem Vertragsverhältnis zwischen der beklagten Partei und dem Kläger lagen die AGB sowie die ZAGB der beklagten Partei zu Grunde. (Beilage ./D, ./E, ./1, ./2). Durch die zwei verschiedenen Pakete wurde nach Zahlungseingang an die beklagte Partei, eine Zahlungsbestätigung über \"an-/teil-/bezahlte Gutscheinbestellungen\" für die \"Kika Möbel Handelsgesellschaft m.b.H.\" ausgewiesen, obwohl zwei verschiedene Investments von der beklagten Partei beworben und vom Kläger bei der beklagten Partei bestellt wurden. (Beilage ./A). Die Gewinne blieben aus und dem Kläger wurden lediglich EUR 5,29 an Mitgliedsvorteilen ausbezahlt, die der Kläger mittlerweile verbrauchte. Grundsätzlich können die beworbenen Gewinne laut der von der WKSTA Wien erstellten Berechnung allein anhand des \"Businesspakets\" kaum bis gar nicht erzielt werden, weil man mindestens 40 Mitglieder brauchen würde, die Anzahlungen iHv EUR 80.000,00 leisten (Beilage ./H); der Kläger hatte insgesamt drei Mitglieder für die beklagte Partei angeworben (Beilage ./O). Die Feststellung, unter welchen Voraussetzungen die dem Kläger in Aussicht gestellten Gewinne tatsächlich erzielt werden, ergibt sich aus dem von der WKStA eingeholten Gutachten für ein Verfahren, dessen Beträge (EUR 2.000,00) und Voraussetzungen (Business-Paket) insofern identisch mit dem gegenständlichen Sachverhalt sind in S.236 der Beilage ./H. Nach ständiger österreichischer Rechtsprechung steht das System der beklagten Partei nur zum Schein im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Produkten, weil die Kapitalzuführungen der Kunden an die beklagte Partei nicht als solche verwendet werden, sondern von der beklagten Partei als \"Anzahlungen auf Gutscheine\" verwendet werden. Die \"Einkaufsgemeinschaft\" basiert darauf, dass das Mitglied der beklagten Partei Kapital zuführt mit der Zusage einen Gewinn erzielen zu können. Dieser Gewinn fällt umso höher aus, je mehr weitere Kapitalgeber die klagende Partei zuführt und je mehr Kapitalgeber (\"Mitglieder\") insgesamt am System teilnehmen. Im Grunde steht bei der beklagten Partei nur die Akquise neuer und zahlender Mitglieder und nicht der tatsächliche Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen im Vordergrund. Wenn der Kläger mehr Leute zur beklagten Partei bringt, bekomme er mehr Geld, weshalb er auch drei weitere Mitglieder anwarb. Darin sieht auch der EuGH die Voraussetzungen für ein Schneeballsystem als gegeben (EuGH 03.04.2014, C- 515/12 4 Finance): Der Kläger - und andere \"Mitglieder\" - musste für die Teilnahme an der \"Einkaufsgemeinschaft\" einen finanziellen Beitrag in Form einer \"Anzahlung auf Gutscheine\" leisten, sodass ein Zusammenhang zwischen den von neuen Teilnehmern gezahlten Beiträgen und den von den bereits vorhandenen Teilnehmern bezogenen Vergütungen besteht. Die Finanzierung der Vergütungen, die ein Mitglied (Kläger) beziehen kann, ist hauptsächlich von den später von neuen Teilnehmern an das System gezahlten Beiträge abhängig. Wirtschaftlich können die von der beklagten Partei in Aussicht gestellten Gewinne erst bei 40 angeworbenen Mitgliedern, die eine Anzahlung von EUR 80.000 tätigen, erzielt werden. Im Anhang Z 14 zu § 2 UWG wird konkret auf das Schneeballsystem eingegangen. Eine irreführende Geschäftspraxis ist die Einführung, der Betrieb oder die Förderung eines Schneeballsystems zur Verkaufsförderung bei dem Verbraucher die Möglichkeit vor Augen hat, eine Vergütung zu erzielen, die überwiegend das Einführen neuer Verbraucher in ein solches System und weniger durch den Verkauf oder Verbrauch von Produkten zu erzielen ist. Diese Bestimmung enthält ein Per-se-Verbot. Der Zweck des § 2 UWG ist jegliche Irreführung zu verhindern. Irreführend sind alle Geschäftspraktiken mit Täuschungsabsicht, die den Durchschnittsverbraucher aus dem Kreis der Werbeadressaten zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Die \"Einkaufsgemeinschaft\" der beklagten Partei handelt sich somit um eine irreführende Geschäftspraktik iSd Anhang Z 14 zu § 2 UWG und ist gemäß § 879 Abs 1 ABGB unwirksam. Der Vertrag ist in seiner Gesamtheit inklusive den AGB und ZAGB der beklagten Partei nichtig und das Geschäft ist nach § 877 ABGB mit dinglichem ex tunc rückabzuwickeln. (HG Wien 30.11.2015, 1 R 192/14b).
LYONESS DEUTSCHLAND VERBOTEN...
Den folgenden Link habe ich im Internet gefunden... https://de-trends.com/top-de_lyoness-deutschland-verboten.html Der Text lautet: Netzwerk-Marketing (auch Network-Marketing, Multi-Level-Marketing (MLM), Empfehlungsmarketing oder Strukturvertrieb) ist eine Spezialform des Direktvertriebs. Im Unterschied zum klassischen Direktvertrieb werden Kunden angehalten, als selbstständige Vertriebspartner weitere Kunden anzuwerben. Je nach Aufbau können Netzwerk-Marketing-Systeme einem illegalen Schneeballsystem ähneln oder ein solches als Netzwerk-Marketing ausgeben. In Deutschland sind MLM (Multi-Level-Marketing bzw. Strukturvertriebe) legal, wenn sie nicht gegen Nr. 14 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG verstoßen, also nicht den Eindruck vermitteln, allein oder hauptsächlich durch die Einführung weiterer Teilnehmer in das System könne eine Vergütung erlangt werden. Mein Komentar... Wir können nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Köln die richtige Entscheidung trift und das Lyoness-Geschäftsmodel auch als illegales Schneeballsystem einstuft und verbietet!
Urteil Handelgericht Wien
31.07.2017 Lyoness neuerlich zur Zahlung verurteilt HG Wien bezieht sich auf das vom VKI erwirkte OGH Urteil 10 Ob 45/16i. Die AGB und ZAGB von Lyoness in der Fassung 2012 sind nichtig. Selbst für Lyoness-Mitglieder, die keine Verbraucher wären, sind die Stornobedingungen gröblich benachteiligend. Im Ausgangsverfahren war die Klägerin \"Businesskunde/Prämienmitglied\" der Lyoness Europe AG und hat Investitionen für insgesamt EUR 27.600,-- in ein Businesspaket und verschiedene Länderpakete getätigt. Beworben wurde dies damit, dass beim Businesspaket bei einer Anzahlung von EUR 2.000,-- Vergütungen in Höhe von EUR 16.572,-- zu erwirtschaften seien. Flankiert wurde dies vom Slogan: \"Wenn nur alles so sicher zurückkäme wie Ihr Geld\". Die Klägerin sah die Zahlungen an Lyoness als Vermögensinvestition und tätigte die Anzahlung auf das Businesspaket, um über die Länderpakete in ausländische Märkte einsteigen zu können. Tatsächlich erhielt die Klägerin nur Vergütungen in Höhe von EUR 1.424,38. Die Klägerin erklärte den Vertragsrücktritt gem. § 5e Abs 1 KSchG aF und § 27 KSchG und verlangte die Auszahlung ihres investierten Kapitals zurück. Das HG Wien gab der Klägerin Recht und befasst sich u.a. mit der Frage, ob Lyoness-Mitglieder als Unternehmer oder Verbraucher zu qualifizieren sind und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben. Hierzu stellt das Gericht in aller Deutlichkeit klar, dass es sich bei der Klägerin nicht um eine Unternehmerin, sondern um eine Verbraucherin handelt. Weder das Anwerben von Neumitgliedern noch ein von Lyoness behauptetes Auftreten als Unternehmer begründe die Unternehmereigenschaft. Darüber hinaus stellt das HG Wien fest, dass selbst jene Mitglieder, die keine Verbraucher wären, ihre Investitionen zurückverlangen können. Das Gericht kommt zu der Erkenntnis, dass die Stornobedingung der Lyoness AGB und ZAGB in der Fassung 2012 nicht nur - wie vom OGH in 10 Ob 45/16i befunden - undurchsichtig, sondern auch gröblich benachteiligend gemäß § 879 Abs 3 ABGB sind. Die Klauseln sind auf jeden Fall nichtig, \"weil sie das Recht des Kunden, geleistete \"Anzahlungen/Teilzahlungen\" zurückzuerhalten, in sachlich nicht nachvollziehbarer und vor allem im weitgehenden Ermessen der Beklagten liegenden Gründe beschränkt\", so das HG Wien. Das HG Wien verurteilt Lyoness zur Zahlung von EUR 27.600,-- (abzüglich der ausbezahlten Vergütungen von rund EUR 1.424,38). Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 31.7.2017). HG Wien 20.Juli 2017, 581 Cg 44/16y Volltextservice Klagevertreter: Dr. Erich Fromhold, RA in Wien Anmerkung: Laut Rechtsansicht des VKI folgt daraus, dass auch Mitglieder, die keine Verbraucher wären, einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch auf die geleisteten Investitionen haben.
Sammelklage nach \"US-Vorbild\" in Deutschland nicht möglich! Aber........
Nur zur allg. Information. In den USA sind Sammelklagen (\'Class Action\") wie gegen L’Oreal, Ferrero, Swiss Re oder aktuell gegen VW eine gängige Klageform. In Deutschland und der Schweiz gibt es sie in der Form nicht. Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten Klagehäufung oder Bildung einer Streitgenossenschaft. Im Zivilrecht würde dies auch, nach Auskunft der Anwälte, wenig Sinn machen da jeder einzelne Lyoness-Mitgliedschaft individuell in seinen Ansprüchen ist. (Verschieden hohe Einzahlungen, gewählte Pakete, Programme etc.) Allerdings sollten sich deutsche Geschädigte die österreichische VKI (Verein für Konsumenteninformation) als Beispiel nehmen und bei den jeweiligen Verbraucherzentralen (https://www.verbraucherzentrale.de/beratung) mit Verweis auf entsprechende Urteil und Verfahren sich beschweren. Wer eine Mustervorlage mit den Verfahren und ergnagenen Urteilten benötigt kann sich gerne bei mir melden. Mail: kontakt@benecker.com
@ Cashback / Lyoness-Reaktion und typische Gerichtspossen!
Es ist mir persönlich unbegreiflich, wie man in Presseaussendungen der \"Vereinigung Lyoness\" überhaupt noch Hoffnung auf eine positive Reaktion setzen kann. Lyoness hat sich noch nie an solche Ankündigungen gehalten. Zumal solche Presseaussendungen lediglich dazu dienen „mediale Wogen kurzfristig zu glätten“. Aus welchem Grund sollte Lyoness nach all den Jahren jetzt plötzlich direkt regulieren wollen? Die Verfahrensstrategie von Lyoness (Kanzlei Reif) ist es Ansprüche einzelner Kunden rechtlich zu isolieren. Man setzt auf „Verfahrensverdrossenheit“ eines Einzelklägers, indem bei den Verfahren mit immer neuen und dreisteren Behauptungen von Lyoness-Anwälten dies in die Länge gezogen und Richter verwirrt werden sollen. Aktuell bei einer Verhandlung im Juni 2017 am HG Wien von Lyoness-Anwalt Mag. Klaus Zotter praktiziert. Dieser hatte vor Gericht sinngemäß behauptete, mit Lyoness noch nicht so richtig beschäftigt gewesen zu sein und sich erst über das Wochenende vor dem Verhandlungstermin hätte einlesen müssen. RICHTIG IST! Mag. Zotter war federführend und Ansprechpartner für die AGB bei Lyoness. Wer AGB erarbeitet/bearbeitet und/oder anpasst ist naturgemäß bestens mit den Firmenabläufen betraut. Aus den Strafakten bei der WKStA Wien ist mit Schreiben der Kanzlei Reif selbst vom 25.03.2013 zu entnehmen, dass Mag. Zotter eben dieser „AGB-Beauftragter“ war. Aber passend vor Gericht scheint eine „temporäre Amnesie“ auf. SO ARBEITET LYONESS UND NICHT ANDERS! Und dieser Anwalt sitzt zudem auch noch im Disziplinarrat der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, ist u. a. damit beauftragt über etwaige Regelverstöße von Anwaltskollegen zu urteilen und hält in dieser Funktion mutmaßlich auch „seine schützende Hand“ über seinen Kanzleichef Dr. Reif, gegen den einige Anzeigen dort vorliegen. Trotz rechtskräftiger Verurteilungen in Österreich und Schweiz als \"Schneeballsystem\" behauptet Lyoness nach wie vor kein \"Schneeballsystem\" zu sein und beruft sich auf ein Gutachten zu einem Pyramidensystem, dessen trickreiche Entstehung ich gerne einmal gesondert erläutere. Es gibt sehr wohl einen Unterschied zwischen einem Schneeball- und Pyramidensystem.
SEHR SELTSAME REAKTION VON LYONESS DEUTSCHLAND
Ein deutscher Marketer informierte mich soeben wie folgt: Er hat folgende E-Mail an Lyoness Deutschland gesendet: Zitat: Ich habe leider noch kein Antwort von Ihnen erhalten! Ihre AGB‘s (alte und neue Version) sind als gesetzeswidrig und ungültig verurteilt worden. Die Urteile sind bereits rechtskräftig! Und Lyoness wurde nun dazu gesetzlich verpflichtet, auf Rückzahlungsforderungen einzugehen! Außerdem hat Lyoness offiziel verkünden lassen, dass eine schnelle und unbürokratische Rückabwicklung erfolgen wird. Hierfür solle man sich an folgende E-Mail Adresse wenden... \'kundendienst@lyoness.at\' Somit sind Sie anscheinend nicht ganz auf dem laufenden gewesen und Ihre Entscheidung muss selbstverständlich überdacht und geändert werden. Wann kann ich mit einer Rückzahlung der geforderten 17.500,- Euro rechnen? Ich bitte um eine umgehende Antwort. Zitatende: Die Antwort von Lyoness Deutschland (Geschäftsführer Guido van Rüth) ist wie folgt: Zitat: Hallo Daniela, wie verabredet, bitte keine Reaktion auf die unverschämten Mails von Herrn XXXX mehr! Sollte er anrufen, teilt ihm bitte mit, dass wir nicht bereit sind, mit ihm zu verhandeln. Zitatende: Also können wir festhalten, dass Lyoness nicht bereit ist mit den geschägidten Mitgliedern zu verhandeln!!! Lyoness hat also gar kein Interesse daran die \"Altlasten\" zu bereinigen. Meine empfehlung ist nun, eine Klage gegen Lyoness einzureichen!
Lyoness sieht keine Veranlassung zu regulieren!
Mit Unterstützung der Medien hat Lyoness gönnerhaft eine E-Mail-Adresse (kundendienst@lyoness.at) eingerichtet bei der sich betroffene Kunden melden und eine direkte Regulierung in Ansicht gestellt wird. Von den mir zahlreichen mir bekannten Kunden, die aufgrund der Presseaussendung in den österreichischen Medien direkt bei Lyoness um Regulierung ihrer Forderung ersuchten, erhielt exakt 1 Kunde eine Rückantwort. Und dies erst nachdem er wiederholt bei Lyoness telefonisch nachhakte. Die Aussage von Lyoness könnte nicht eindeutiger sein. LYONESS SIEHT KEINEN RECHSTGRUNDLAGE EINE RÜCKERSTATTUNG VORZUNEHMEN! Wie zu erwarten war, hat Lyoness nicht vor eine Regulierung ihrer sogenannten \"Altlasten\" vorzunehmen. Die ohnehin falsche Presseaussendung war lediglich dazu erstellt wurden, den Medien etwas zu besänftigen. Es wird ja auch trotz rechtskräftiger Verurteilung nach wie vor von Lyoness bestritten ein Schneeballsystem zu sein. Weshalb gerade die Medien in Österreich die Thematik Lyoness oftmals \"verniedlichen\", lässt Raum für Interpretationen.
VKI Sammelaktion
Es freut mich, dass hier einige der von mir erstrittenen Urteile zitiert werden. Ob die Sammelaktion des VKI dieselben Resultate, nämlich Rückzahlung des Kapitals samt 4% Zinsen und Ersatz der Prozesskosten bringen wird, bleibt angesichts bereits zwei gescheiterter ähnlicher Vorgängeraktionen anzuzweifeln. Jedenfalls wird der Strom der Geschädigten für Lyoness überschaubar kanalisiert und vermutlich wiederum nur hingehalten. Das Urteil des OGH, mit welchem die Nichtigkeit der AGB bestätigt wurde, war bereits ohnehin bereits in einigen anderen Prozessen vorweggenommen worden. Veröffentlicht wurde dieses Urteil vom VKI auch erst, nachdem ich es an den VKI geschickt hatte.
SAMMELAKTION VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI), WIEN
Der renommierte VKI hat seine Sammelaktion heute gestartet. Auf seiner Homepage verbraucherrecht.at teilt er mit: LYONESS SAMMELAKTION - OGH ERKLÄRT AGB FÜR UNZULÄSSIG. Der VKI hat - im Auftrags des Sozial- Ministeriums - ein Gerichtsverfahren gegen die Lyoness Europe AG gewonnen. Gegenstand des Verfahrens waren Vertragsklauseln in den Allg. Geschäfts- Bedingungen (AGB) und in den zusätzlichen AGB (ZAGB) zu sogenannten \"erweiterten Mitgliedsvorteilen\" aus den Jahren 2012, 2009, 2008 und 2007. Der VKI bietet betroffenen Konsumenten eine kostenlose Sammelaktion zur Durchsetzung potentieller Ansprüche gegen Lyoness an. Die Cashback-Karte ist davon nicht betroffen. Das Geschäftsmodell von Lyoness beruht unter anderem darauf, dass Kunden in Business Pakete (bzw.in Premium- Mitgliedschaften) investieren können. Dafür erhielten die Kunden Gutscheine, die als Anzahlung für zukünftige Einkäufe dienen sollten und die man bei Partnerunternehmen von Lyoness einlösen konnte. Gleichzeitig wurde den Kunden - so der Vorwurf des VKI - über ein undurchsichtiges Bonussystem hohe Gewinne in Aussicht gestellt, die vom Einkaufsvolumen der Kunden abhängen. Unklar ist, wie genau dieses System funktioniert und wie die Kunden an Auszahlungen kommen. Die in Aussicht gestellten Gewinne erhielten die Kunden in Folge nicht oder nicht ausreichend. Der Oberste Gerichtshof (OGH 10 Ob 46/16) erklärte jetzt zahlreiche Klauseln zu den \"erweiterten Mitgliedsvorteilen\" und zu den Kündigungsmodalitäten des Vertrages für unwirksam. Laut OHG waren die AGB schwer verständlich formuliert und es fehlte bei zentralen Begriffen an Definitionen. Ebenso unzulässig ist die sogenannte \"Re-Cash-Funktion\" : Verbrauchern wird nur eine eingeschränkte Möglichkeit eingeräumt, die geleistete Anzahlung in Form von Gutscheinen zur Verwendung für Einkäufe bei Partnerunternehmen zurückzuerhalten. FOLGEN DES URTEILS. Laut Rechtsansicht des VKI sind Verträge, denen die AGB aus 2012 und früher zugrunde liegen, unwirksam. Damit fällt die Rechtsgrundlage für die Zahlungen der Verbraucher weg. Daraus folgt, dass Lyoness das Geld plus Zinsen zurückzahlen muss. Lediglich die bereits von Lyoness erhaltenen Vergütungen wären hiervon abzuziehen. VKI SAMMELAKTION. Der VKI bietet - im Auftrag des Sozialministeriums - betroffenen Konsumenten eine kostenlose Sammelaktion zur Durchsetzung potentieller Ansprüche gegen Lyoness an. Die Cashback-Karte ist davon nicht betroffen. TEILNEHMEN KÖNNEN ALLE VERBRAUCHER, DIE DEN VERTRAG VOR NOVEMBER 2014 IN ÖSTERREICH ABGESCHLOSSEN HABEN (Zeitpunkt des Erst-Investments), bei denen dem Vertrag daher aus AGB aus den Jahren 2012, 2009, 2008 sowie 2007 zu Grunde liegen. Der VKI wird auch jene Fälle prüfen, bei denen laut Lyoness auf die neuen AGB in der Fassung November 2014 \"umgestellt\" worden wäre.(sog. Lyconet-System). TEILNAHME. Bitte füllen Sie den angeführten Fragebogen aus und übermitteln Sie uns die erforderlichen Unterlagen. Hiefür sind insbesondere folgende Daten wichtig: 1. Lyoness ID-Nummer(n) 2. Bestellbestätigung \"Gutscheinanzahlung(en) 3. Zeichnungsschein \"Webekampagne(n) (z.B. \"Werbekampagne Austria\") oder \"Premium Ranking Europe\") WAS MACHT DER VKI? Der VKI wird betroffene Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer potentiellen Ansprüche gegen Lyoness unterstützen. Die Teilnahme an der Sammelaktion ist kostenlos. So weit die Mitteilung des VKI. Mein Kommentar: Es ist schade, dass sich nur österreichische Konsumenten an der Sammelaktion beteiligen können. Trotzdem ist die Aktion des VKI hoch willkommen, wird sie doch weltweit zu mehr Wissen über das ausbeuterische Geschäftsmodell von Lyoness führen. Es wird interessant sein, vom VKI zu hören, wie viele österreichische Geschädigte sich an ihn gewandt haben und wie sich Lyoness in der Folge verhalten wird.
LYONESS REAGIERT SCHEINBAR NICHT MEHR AUF EINGEHENDE E-MAILS!!!
Deutsche Marketer berichten mir, dass Lyoness nicht mehr auf eingehende E-Mails reagiert. Ein deutscher Marketer hat vor ca. zwei Wochen eine Rückforderung der investierten Gelder an Lyoness gesendet und hat bis heute keine Antwort erhalten. Er hat mitlerweile seine Forderungen an 15 verschiedene Lyoness- E-Mail Addressen in Deutschland und Österreich gesendet und hat immer noch keine Antwort erhalten! Also noch einmal meine Empfehlung, dass sich alle Geschädigten an die Sammelaktion der VKI beteiligen oder eine Klage gegen Lyoness einreichen. Die von Lyoness angegebene E-Mail Adresse \"\'kundendienst@lyoness.at\" ist anscheinend nur ein zusätzlicher Täuschungsversuch von Lyoness.
OGH-Urteil zu Lyoness-AGB findet sich bereits in ersten Verfahren wieder!
Das Handelsgericht Wien, Abteilung 58.1 Wien hat am 20. Juli 2017 durch Richterin Mag. Mathilde Beranek, AZ: 581 Cg 44/16y-11 als Schneeballsystem erkannt und die AGB als nichtig erklärt. Das Urteil des OGH vom 18.05.2017 fand bereits bei ersten Entscheidungen Eingang. So hielt das HG Wien unter anderem fest: Letztlich besteht die Klageforderung auch bei Verneinung der Verbrauchereigenschaft der Klägerin zu Recht. Die Ziffern 13.2 und 13.3 der AGB und die Ziffern 8.3 und 8.4 der ZAGB sind sowohl jede für sich als auch in ihrem Zusammenhalt gemäß § 879 Abs 3 ABGB jedenfalls nichtig, weil sie das Recht des Kunden, geleistete „Anzahlungen/Teilzahlungen“ zurückzuerhalten, in sachlich nicht nachvollziehbarer und vor allem im weitgehenden Ermessen der Beklagten liegenden Gründen beschränken. Insofern erweisen sich die Stornobedingungen der Beklagten nicht nur als undurchsichtig iSd § 6 Abs 3 KSchG (10 Ob 45/16i), sondern auch als gröblich benachteiligend. Selbst wenn daher das Argument von Lyoness, dass die Bestimmungen sich nur auf Unternehmer beziehen, zutreffen würde, sind die ABGB dennoch wegen Verstoßes gegen § 879 Abs 3 ABGB nichtig.
KEINE REAKTION VON LYONESS AUF RÜCKZAHLUNGSVORDERUNGEN
Ein deutscher Marketer hat am 13 Juli eine Rückzahlungsaufforderung an Lyoness gesendet. Es wurde eine Frist von einer Woche gesetz! Aber Lyones hat nicht auf diese Rückforderung geantwortet und hält sich somit nicht an die Versprechungen, eine \"schnelle und unkomplizierte\" Bearbeitung der Rückforderungen zu gewährleisten. Ich kann nun nur alle raten, sich an die Sammelaktion der VKI zu beteiligen oder eine Klage gegen Lyoness einzureichen! Lyoness betreibt ein verbotenes Schneeballsystem und die AGB\'s sind bereits als gesetzeswidrig und nichtig erklärt!
Urteil! Die neuen AGB 2014 sind sittenwidrig, Instransparent wie vorangehende Fassungen
Die AGB 2014 seien wegen Sittenwidrigkeit, Intransparenz für Kunden genauso gröblich benachteiligend und intransparent wie jene in den vorangehenden Fassungen der AGB. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Gerichtsabteilung 5, hat als Berufungsgericht durch die Richterinnen Dr. Clementschitsch (Vorsitz), Mag. Janisch und Dr. Unterberger, in der Rechtssache 5 R 212/16g am 18.01.2017 der klagenden Partei (einer Gastronomiefachfrau) für Recht erkannt: Der von Lyoness eingebrachten Berufung wird nicht Folge gegeben und eine Revision sei nach § 502 Abs 2 ZPO ebenso unzulässig. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Auszug aus dem Entscheidungsgründe im Urteil (Seite 4): \"Das von der Beklagten geschaffene System, das beträchtliche Zahlungen vereinnahme, umverteile, zurückbehalte und wieder ausschütte, sei in seinen Verästelungen nicht zu durchschauen und nicht nachzuvollziehen. Dies liege nicht zuletzt daran, dass in den AGB und ZAGB eine Fülle von Begriffsbestimmungen enthalten sei, deren Bedeutung dem Mitglied nicht oder nur schwer verständlich sei und anhand des Regelwerks auch nicht festgestellt werden könne. Die Klägerin stützte ihren Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Betrags auf die Nichtigkeit des zwischen den Parteien abgeschlossenen Rechtsgeschäfts im Sinne des § 879 Abs 1 ABGB, weil ein unzulässiges Schneeballsystem gemäß Anhang Z 14 zu § 2 UGB vorliege. Im Übrigen läge die Beklagte dem Vertragsverhältnis nur seine unverständlichen AGB zugrunde. Diese seien nach § 864a ABGB nichtig, weil sie objektiv ungewöhnliche Klauseln enthielten, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abwichen und mit denen er nach den Umständen nicht zu rechnen brauche. Die AGB würden auch grob benachteiligende Klauseln enthalten, die gemäß § 879 ABGB und § 6 Abs 3 KSchG nichtig und unwirksam seien. Die AGB 2014 seien gemäß § 864a ABGB auch nicht Vertragsinhalt geworden. Sie seien im Übrigen wegen Sittenwidrigkeit und Intransparenz nichtig. Weiters habe sich die Klägerin mangels Aufklärung bzw. durch Irreführung durch die Beklagte bei Abgabe der Erklärung, die neuen AGB 2014 zu akzeptieren, in einem Irrtum befunden. Die Klägerin mache auch die vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund geltend, in eventu die Kündigung des Vertrags, sodass ihr Rückzahlungsanspruch zu Recht bestehe.\" \"Im Übrigen erachtete das Erstgericht zahlreiche Klauseln für sich und auch im Zusammenhalt gemäß § 879 Abs 3 ABGB jedenfalls für nichtig, weil sie das Recht des Kunden, geleistete „Anzahlungen/Teilzahlungen“ zurückzuerhalten, in sachlich nicht nachvollziehbarer Weise und vor allem aus weitgehend im Ermessen der Beklagten liegenden Gründen beschränkten, und nicht nur undurchsichtig, sondern auch gröblich benachteiligend seien. Es könne dahingestellt bleiben, ob die neuen AGB für Lyoness- Mitglieder Fassung November 2014 und die Lyconat-Vereinbarung Fassung November 2014 gemäß § 864a ABGB überhaupt jemals Vertragsbestandteil geworden seien. Alle darin enthaltenen Klauseln, die das Recht des Kunden auf Rückforderung bereits geleisteter An-/Teilzahlungen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränken bzw. ausschließen sollten, seien genauso gröblich benachteiligend und intransparent wie jene in den vorangehenden Fassungen der AGB. (Quelle Dr. Fromhold)
Sporthilfe-GF Harald Bauer & und \"Die drei Affen von Nikkō\"
Herr Mag. Harald Bauer hält es wie „Die drei Affen von Nikkō“ („nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“) scheint mittlerweile gängige Praxis bei den noch aktiven und mutmaßlich mit Gefälligkeiten bei Laune gehaltenen „Lyoness-Partnern“. Alles voran tut sich der Geschäftsführer der österreichischen Sporthilfe Herr Mag. Harald Bauer. Dieser hat schriftlich (Mail liegt vor) bestätigt, dass die österreichische Sporthilfe nicht nur kein Problem mit einem rechtswidrigen Schneeballsystem, sondern auch nicht mit Menschen die einer Spielsucht verfallen sind, hat. Dieser wurde vom Schweizer Lyoness-Kritiker Fritz Bähler am 18.07.2017 mit den nachstehenden Informationen 1.Artikel in Zeitung Trend (trend.at) vom 13.7.2017 2.Artikel in Zeitung Der Standard (derstandard.at) vom 13.7.2017 3.Information VKI vom 13. 7.2017 über Entscheid des OGH 4.Urteil des OGH vom 18.5.2017, veröffentlicht 6.7.2017 auf die aktuelle rechtskräftige OGH-Entscheidung zu den Lyoness-AGB hingewiesen. Der Sporthilfe-Geschäftsführer Mag. Bauer antwortete am 19.07.2017 (9:52 Uhr) in einer zynischen Mail: Auszug aus dem Mail: „……..herzlichen Dank für Ihre stetige Information betreffend unseren Kooperationspartner Lyoness. Sie können davon ausgehen, dass auch wir die Nachrichten in der österreichischen Presse aufmerksam verfolgen und ich bitte Sie deshalb, von weiteren Mails dringend Abstand zu nehmen. Wenn Sie die Artikel aufmerksam lesen, werden Sie sehr leicht herausfinden, dass das CashBack Kartensystem nicht betroffen ist und für uns somit kein Anlass besteht, unseren verlässlichen Kooperationspartner vor den Kopf zu stoßen. Wir würden das auch nicht mit unserem Premium Partner, den österreichischen Lotterien machen, wenn auch manche Spieler in den Casinos und Glücksspielhallen ihre Existenz aufs Spiel setzen und so in Schweirigkeiten geraten. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis, einen weitere Kontaktnahme ist aus unserer Sicht entbehrlich. Mit besten Sportgrüßen Harald Bauer Mag. Harald Bauer Geschäftsführer Ein Vergleich mit einem Spieler in einer Spielhalle ist zynisch, menschenverachtend und absurd. Einem Spieler ist bewusst, dass er auch verlieren kann. Bei Lyoness wird den gutgläubigen Menschen seit Jahren ein „passives Einkommen“ versprochen und niemand könne dabei verlieren. Die österreichische Sporthilfe lässt sich nach Ihren Ausführungen wissentlich aus Einnahmen, die über ein rechtswidriges Schneeballsystem und finanziell geschädigter gutgläubiger Menschen, sponsern! Zu allem Überfluss orientiert er sich auch noch an einer nachweislich falschen Lyoness-Presseaussendung! Das OGH-Urteil selbst führt diese Lyoness-Presseaussendung „ad absurdum“!
Supi777
Im Moment sind alle wie elektrisiert. Ich meine, bei dem Gegenwind, der Lyoness jetzt entgegenweht, ist einiges an Beeinflussung nötig, damit die Eingefleischten nicht selber auf dumme (\") Gedanken kommen, - bzw. auf schlaue. Im Moment kann man überall Aufrufe zu Sammelklagen sehen, Das muss die Basis auch nervös machen ! Da werden die Schäflein nochmal geimpft... Was Ede Buser angeht, der versucht es immer mit der billigsten Masche. Stellt sich zwischen zwei Tesla und fragt seine Gemeinde: den roten oder den weissen, ???, welchen soll ich nehmen.... Puh. Heavy echt. Und die Jünger posten begeistert, bewundernd, welchen er nun besser nehmen soll. Die merken echt nichts.
immer noch gross am prozen!!
www.buser-informatik.ch Schmäh Datamobile zeigen immer noch schön ihre Reisen, Ferienbilder, die neue Cashback Karte bei einem Moto GP Rennen... unglaublich... geht auf Facebook und lässt Eure Meinung raus: facebook.com/christoph.schmaeh?pnref=lhc.friends oder facebook.com/ede.buser
englische Übersetzung zum OGH-Urteil!
In wenigen Tagen ist das OGH-Urteil in englischer Sprache nebst Erklärung in englischer Sprache auf meiner Website www.benecker.com abrufbar.
@ twist und @ Ben Ecker
Hallo Twist, Hall Ben, Ich möchte mich erst einmal entschuldigen für diese Missverständnisse! Dieser Beitrag wurde natürlich von Lyoness schön geredet !! Ich wollte nur mitteilen, wie Lyoness auf dieses Urteil reagiert und das es anscheinend eine \"schnelle und unkomplizierte Abwicklung\" seitens Lyoness geben soll, indem man sich an die angegebene E-Mail Adresse wendet. Natürlich bin ich kein Lyoness-Freak und kämpfe selber dafür, dass möglichst viele deutsche Lyonesss Mitglieder Ihr Geld zurück bekommen. Mir ist schon lange klar, dass Lyoness hier ein verbotenes Schneeballsystem betreibt und auch jetzt wieder eine Hinhaltetaktik verfolgt!!!. Somit haben wir bereits eine Rückforderung an dies Lyoness-E-Mail-Adresse gesendet und eine entsprechende Frist gesetzt. diese Frist läuft am Donnerstag ab und ich werde Euch sofort informieren, ob Lyoness auf diese Rückforderung reagiert hat oder nicht. Wenn nicht beweißt dieses verhalten, dass es sich wiedereinmal um leere Versprechungen seitens Lyoness handelt!!! Noch einmal SORRY, wenn das irgendwie falsch rüber gekommen ist!!!!!!!!!!
@fire_fly
Schön, dich wieder zu lesen ! Hab mir sofort gedacht, dass da Lyoness selbst die Finger drin hatte, denn von einem Tag auf den anderen löst sich so eine Seite nicht auf ! Sie war so wichtig und ich weiß aus Lyonesskreisen, dass sie gefürchtet und gehasst war. Da viele sich hier entweder bekehren ließen, durch die aktuellen und richtigen Infos oder aber auch davon abgehalten wurden bei Lyoness ihr Geld zu versenken. Aber ich hoff halt doch, dass bei Lyoness bald das Licht ausgeht !
Für Lyoness Geschädigte
Für Lyoness Geschädigte gibt es einen Info Blog betrieben vom Wiener Rechtsanwalt Dr. Josef Fromhold, details unter www.fromhold.net.
RÜCKFORDERUNGEN - LYONESS
Nachdem Lyoness nun wiedereinmal eine Klage verloren hat und somit die AGB\'s als gesetzwidrig und nichtig erklärt wurden, bietet Lyoness angeblich eine schnelle Abwicklung der Rückzahlungsforderungen an. Jeder, der sein investiertes Geld zurück fordern möchte, kann sich per E-Mail direkt an Lyoness wenden. Die E-Mailadresse lautet: kundendienst@lyoness.at Lyoness verpricht hier eine schnelle und unbürokratische Abwicklung!! Deutsche Marketer haben diese Möglichkeit nun bereits in Anspruch genommen und noch am gleichen Tag dieser Meldung eine Rückzahlungsforderung an Lyoness gestellt. Lyoness hat nun eine Woche Zeit, um auf diese Rückforderung einzugehen. Nun sind wir ja mal gespannt, ob die Versprechungen seitens Lyoness eingehalten werden, oder ob dieses wiedereinmal nur leere Versprechungen seitens Lyoness sind. Sollte Lyoness nicht einlenken, werden wir Euch darüber sofort informieren. Dann sollten wir alle zusammen uns an der Sammelaktion der VKI beteiligen.
@ DeNoiser
Vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Lyoness-Fall! Die Lyoness Suisse GmbH hat mir am 02.05.2017 CHF 513.20 (CHF 233.00 + Parteientschädigung CHF 264.00 und Zinsen) überwiesen. Den Rest habe ich über meine GmbH einbezahlt, deshalb gehen wir das nun separat an. Es war einfacher mit dem privat einbezahlten Teil anzufangen wegen dem Konsumentenschutz.
verschwundene kritische Seiten und sonstiges
Einige hier haben die Frage gestellt, was aus kritischen Foren wie der Verbraucherrunde geworden ist. Als einer der damals auch dort geschrieben hat, hier meine Meinung: Wie viele bin auch ich vom Ende der \"Verbraucherrunde\" von heute auf morgen überrascht worden. Ich weis nicht was genau passiert ist, habe aber die Vermutung, das Lyoness sich dieses lästigen Forums einfach dadurch entledigt hat, dass es dieses dem Betreiber abgekauft hat. Indiz dafür ist die \"whitepage\", das heist die domain (\"verbraucherrunde.net\") gehört jemandem, ist nicht zu vergeben, der Betreiber hat aber einfach keinen Inhalt hinterlegt. Der Wert der Website lag bei um die 30.000,-€, ich vermute Lyoness hat einfach einen entsprechenden Betrag (Wert, plus die Werbeeinnahmen für die nächsten Jahre, plus ein satter Bonus) auf den Tisch gelegt, und der Betreiber konnte nicht nein dazu sagen.... Ähnliches dürfte mit der \"Lyoness Geschädigten Plattform\" passiert sein. Diese wurde ja von ehemaligen Lyoness Managern betrieben, die sich in Italien für Lyoness betätigt haben, und sich mit Freidl bzw. Lyoness wegen mündlicher Zusagen zu Bonuszahlungen zerstritten haben (so die Fama...). Das Resultat waren verloren Prozesse für Lyoness in Ö (bzw. im Sande verlaufene Strafverfahren) , und dann eben die \"Plattform\". Ich nehme an, das auch hier Freidl und Lyoness, die schlechte Presse zu viel wurde, und er sich einfach finanziell mit den Betreibern geeinigt hat. Ruft man die URL heute auf, kommt man direkt zu Lyoness. Zum derzeitigen Zustand von Lyoness: Das Aufkaufen der kritischen Stimmen hat in D, AT, CH jedenfalls nichts gebracht. Der Name Lyoness ist hier (meines Erachtens völlig zu Recht) diskreditiert. Auch die Umstellung auf Lyconet für die Keiler (vormals Business- bzw. Premiumpartner) kam zu spät. Zur Zeit versucht Lyoness nach meiner Ansicht in der europäischen Peripherie noch rauszuholen was geht, schon weil man in diesen Ländern wegen der Sprachbarriere weniger über den wahren Charakter von Lyoness informiert ist... Ein Pendant zur Verbraucherrunde/der Geschädigten Plattform in einer slawischen Sprache, oder auf Englisch wäre daher ein echter Fortschritt, sollte sich jemand in dieser Richtung engagieren wollen. Prinzipiell finde ich es auch (wie viele hier) zum ko**en das man den Machenschaften von Lyoness noch immer keinenendgültigen Riegel vorgeschoben hat. Es gibt aber einige Lichtblicke. Wie gesagt ist Lyoness im deutschsprachigen Raum praktisch tot. Daher ist wohl auch das Geschäftsmodell die Rabatte über en gros gekaufte Gutscheine anzubieten (und die Gutscheinbetriebe dann als Partner darzustellen) eingebrochen. Mit der üblichen Chuzpe hat Lyoness versucht dies als eine \"Umstellung des Geschäftsmodells\" zu verkaufen. Auch das es mit der Lyoness Mastercard nichts wurde, ist wohl dem Imageeinbruch in AT,D und CH in Verbindung zu bringen. Vorläufiges Fazit also: Die Causa Lyoness läuft bei weitem nicht zufriedenstellend, so leicht wie es sich Freidl und Konsorten vorgestellt ahebn läufts aber auch absolut nicht. Und das dicke Ende dürfte noch kommen....
@Cashback! Aktuelle Presseaussendung
Die zu dem Entscheid des OGH zu den AGB\'s von Lyoness ist UNWAHR und dient wieder nur der Besänftigung! Das Urteil in seinen 53 Seiten ist eindeutig. Davor hat Lyoness in all den Jahren seit dieser Klage sicherlich die grössten Befürchtungen gehabt, denn es sind viel mehr Mitglieder unter den alten AGB als Lyoness zugeben möchte. 10-tausende sind nämlich nicht umgestiegen. Davon abgesehen ist es aber sehr wichtig, dass man unbedingt näher auf das Urteil eingeht, vor allem auf die Tatsache, dass dieses rechtskräftige Urteil in einer Linie mit den vielen Zivilurteilen zum Schneeballsystem steht und SÄMTLICHE Mitglieder abdeckt. Der OGH ist ja explizit darauf eingegangen, dass eben nicht zwischen angeblichen Unternehmern und Konsumenten zu unterscheiden ist. Lyoness behauptet hier das Gegenteil! 1. Peinlich, dass man sich auf das Urteil aus \"Juli\" bezieht - man scheint es entweder nicht gelesen oder nicht vorliegen zu haben. Denn es wurde am 18. Mai 2017 gesprochen. 2. Selbstverständlich ist das Urteil insbesondere auf das Kundenbindungsprogramm und auf die Einkaufsgemeinschaft anzuwenden, weil 10-tausende Mitglieder noch unter den alten AGB laufen. Lyconet gab es damals noch gar nicht und selbst die 2014er AGB sind nicht von allen angenommen. 3. ABSOLUT FALSCH ist, dass bis auf eine Klausel nur \"Unternehmer\" betroffen sind. Das hat der OGH explizit im Urteil ausgeführt. Das sollte unbedingt in der klargestellt werden. 4. Es ist hanebüchen, dass Lyoness versucht, eine Sammelklage als nicht notwendig darzustellen, da sie angeblich Kulanz walten lassen. Noch musste jeder klagen und wenn etwas sicher dann, dass Lyoness seine Anwälte vor Gericht lügen und selbst Unterschriften (wie NACHWEISLICH in einem aktuellen Fall) gefälscht wurden. 5. UNBEDINGT klarzustellen ist auch der Absatz mit dem \"Pyramidenspiel\". LYONESS ist ein Schneeballsystem, was gleichermaßen unerlaubt ist! Lyoness ist mehrfach als Schneeballsystem (rechtskräftig bestätigt) verurteilt und nicht nur im angeblichen Vertrieb!!! DIESES URTEIL BETRIFFT ALLE MITGLIEDER! Was ist denn jetzt eigentlich mit den Händlern! Das Urteil des OGH ist ja auch aus einer anderen Sicht noch interessant und gehört deswegen ausführlich medial kommuniziert und kommentiert. Vor allem in den Jahren 2011/12/13 sind enorm hohe Summe durch den Verkauf der Länder- und Businesspakete bei Lyoness verdient worden. Es gab zu dieser Zeit auch diverse Händler in mehreren Märkten auf Cashback Karte - nicht nur auf Gutscheinbasis. In Österreich waren es sehr namhafte Konzerne, die die CBC akzeptiert haben. Diese Händler haben pro über die CBC getätigte Transaktion 1,5-15% an Lyoness abführen müssen, je nach Branche.
NEUER BRISANTER ZEITUNGSARTIKEL IN ÖSTERREICH
Die Online-Zeitung derStandard.at hat heute folgenden Artikel publiziert: LYONESS MUSS GELD ZURÜCKZAHLEN. VKI SETZT SICH IN EINEM RECHTSSTREIT DURCH. Die Einkaufsgemeinschaft Lyoness kämpft an allen Fronten. Erst jüngst hat ein Schweizer Gericht die Rabattfirma als Schneeballsystem gewertet. In Österreich ist sie wegen Verdachts auf Verletzung der Prospekt- pflicht im Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Jetzt unterlag sie dem Verein für Konsumenten- information in einem Rechtsstreit. Der VKI hatte im Auftrag des Sozial- ministeriums eine Verbandsklage gegen Lyoness angestrengt. Der Oberste Gerichtshof erklärte nun 61 Vertrags- klauseln in früheren Geschäftsbedingungen für intransparent und gesetzeswidrig. Die betroffenen Verträge sind folglich laut Konsumentenschützern unwirksam: Lyoness müsse das Geld samt Zinsen an die Kunden zurückzahlen. Um die potenziellen Ansprüche auch durchzusetzen, startet eine Sammelaktion. Der VKI geht derzeit von tausenden Geschädigten aus. Mein Kommentar: Darüber, dass es (allein in der Schweiz) Tausende von Geschädigten gibt, besteht m.E. kein Zweifel.
ZUR INFO!!!
Lyoness: OGH-Urteil („Klauselentscheidung“) betrifft nicht mehr verwendete Klauseln der Geschäftsbedingungen Lyoness nimmt das Urteil vom Juli zur Kenntnis. Die Klauseln sind seit 2014 nicht mehr in Verwendung. Lyoness bereinigt die Forderungen von Mitgliedern auf direktem Weg. Graz (OTS) - Das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes (OGH) zur Frage der Zulässigkeit von Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lyoness bezieht sich auf Klauseln, die bereits seit dem Jahr 2014 nicht mehr verwendet werden. Der OGH beurteilt somit ausschließlich Klauseln, die nicht mehr Gegenstand der aktuellen Geschäftsbedingungen sind. Zudem betrafen 60 der 61 seinerzeit vom VKI beanstandeten Klauseln nur unternehmerisch tätige Personen. Diese sind aufgrund einer Umstrukturierung des Unternehmens seit dem Jahr 2014 in einen eigenen Geschäftsbereich mit gesonderten vertraglichen Regelungen eingegliedert. Lediglich eine der beanstandeten Klauseln betraf die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft. Auch diese Klausel ist jedoch seit 2014 nicht mehr gültig. Forderungen von Mitgliedern werden auf direktem Weg bereinigt (Sammel-)Klagen zur Durchsetzung von Ansprüchen sind laut Lyoness nicht notwendig, da das Unternehmen, wie schon in der Vergangenheit, Forderungen von Mitgliedern direkt bereinigen wird. Lyoness empfiehlt, Anfragen direkt an kundendienst@lyoness.at zu richten, da so schnell und unbürokratisch geholfen werden kann.
Lyoness AGB\'s unwirksam / Revision vom OGH Wien verworfen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Verbandsklage gegen die Lyoness Europe AG. Gegenstand der Klage waren 61 Vertragsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und in den zusätzlichen AGB (ZAGB) zu sogenannten „erweiterten Mitgliedsvorteilen“ aus den Jahren 2012, 2009, 2008 und 2007. Bereits die Unterinstanzen erklärten alle 61 Klauseln für undurchsichtig und gesetzwidrig. Der OGH gibt dem VKI nun ebenfalls Recht und bestätigt das Urteil des OLG Wien in allen Punkten. Laut Rechtsansicht des VKI folgt daraus, dass die betroffenen Verträge unwirksam sind und Lyoness das Geld samt Zinsen an die Kunden zurückzahlen muss. Der VKI wird Betroffenen die kostenlose Teilnahme an einer Sammelaktion zur Durchsetzung von potentiellen Ansprüchen anbieten. Lyoness ist als „Cash-Back“-Unternehmen 2003 gegründet worden und ist inzwischen weltweit als branchen- und länderübergreifende Shopping Community für Konsumenten und als Kundenbindungsprogramm für Lyoness Partnerunternehmen aktiv. Die Verbandsklage des VKI richtete sich gegen Klauseln rund um die „erweiterten Mitgliedsvorteile“ in den AGB aus den Jahren 2012 (bzw. 2009, 2008 und 2007). Die bloße Teilnahme an der Einkaufsgemeinschaft (Cashback-Karte) ist davon nicht betroffen. Lyoness hat Business-Pakete und Premium-Mitgliedschaften mit einer sogenannten „Gutschein-Anzahlung“ vertrieben, die man bei Partnerunternehmen von Lyoness einlösen konnte. Vereinfacht gesagt konnte man Pakete um 2.000 Euro (und mehr) kaufen, die als Anzahlung auf zukünftige Einkäufe tituliert waren. Dabei wurde den Kunden – so der Vorwurf des VKI – über ein fragwürdiges Bonussystem hohe Gewinne (Vergütungen) in Aussicht gestellt. Allen Vergütungen des Systems ist gemeinsam, dass sie vom Einkaufsvolumen der Mitglieder abhängen. Wie das System aber genau funktioniert und wie die Mitglieder an die Auszahlungen kommen, ist unklar. Diese „erweiterten Mitgliedsvorteile“ haben viele Konsumentinnen und Konsumenten dazu verleitet, Beträge zwischen 2000 und 25.000 Euro an Lyoness zu zahlen, um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen. Betroffene berichteten dem VKI, dass sie die ihnen in Aussicht gestellten Vorteile nicht oder nur ungenügend erhalten haben. Viele wollten ihre Verträge mit Lyoness beenden und ihr Geld zurückerhalten. Der OGH hob alle Vertragsklauseln auf, in denen die Hauptleistungspflichten von Lyoness geregelt werden und erklärte sowohl die „erweiterten Mitgliedsvorteile“ als auch die Klauseln zur Beendigung des Vertrages für intransparent und unwirksam. Laut OGH wurden die AGB unnötig schwer verständlich formuliert. Bei zentralen Begriffen fehlt es an einer Definition. Das Gutscheinanzahlungssystem stufte der OGH als intransparent ein. Auch die sogenannte „Re-Cash-Funktion“, bei der den Verbrauchern nur eine eingeschränkte Möglichkeit eingeräumt wird, die geleistete Anzahlung in Form von Gutscheinen zur Verwendung für Einkäufe bei Partnerunternehmen zurückzuerhalten, ist für die Verbraucher nicht verständlich dargestellt. „…erhalten diese (Anm.: die Verbraucher) doch nicht einfach eine Anzahlung zurück, sondern müssen […] Geld in weitere Eigeneinkäufe investieren, um die geleisteten Anzahlungen auf diese Art ‚zurückzuerwerben‘, sodass für den Verbraucher die von der Beklagten behaupteten wirtschaftlichen ‚Vorteile‘ der Wahl der ‚Re-Cash-Funktion‘ nicht mit der erforderlichen Klarheit ersichtlich ist“, so der OGH. Die Tragweite vorgefasster AGB müsse für Verbraucher durchschaubar sein. Lyoness ist ja bereits ein rechtskräftig verurteiltes Schneeeballsystem, nun ist auch ein entscheidendes Urteil vom OGH Wien zu den ABG\'s gesprochen worden! -------------------------------------------------! „Mit diesem Urteil ist die Rechtslage zugunsten der Konsumenten geklärt“, freut sich Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen im Bereich Recht des VKI. „Die Konsequenz ist, dass Verträge, denen die AGB aus 2012 und früher zu Grunde liegen, unwirksam sind und damit, aus unserer Sicht, die Rechtsgrundlage für die Zahlungen wegfällt. Lyoness muss daher das Geld plus Zinsen zurückzahlen“, erklärt Ulrike Wolf.
@ winkelried
Hallo, ich sehe legendlich eine Zahlung / Entschädigung über 264.- Oder sehe ich dass falsch? danke
Urteile
Per E-Mail office@fromhold.net anfordern.
Die Schweizer Gerichtsentscheide
Vielen Dank für euer Interesse an den Prozess-Dokumenten! http://treuhand-beratungen.ch/lyoness-entscheid-kantonsgericht.pdf http://treuhand-beratungen.ch/lyoness-urteil-obergericht.pdf http://treuhand-beratungen.ch/bundesgericht-ablehnung-gesuch-von-lyoness.pdf Ich habe den ganzen Betrag, den ich privat einbezahlt habe, zurückbekommen. http://treuhand-beratungen.ch/bundesgericht-rueckzug-beschwerde-lyoness.pdf Damit wurde das Schweizer Urteil des Obergerichtes Zug rechtskräftig. Danke für das Verbreiten dieser Dokumente. :-) Ich interessiere mich für solche und ähnliche oder auch andere spannende Geschichten... Gruss Christian Plaschy, Plaschy Treuhand Beratungen GmbH, Zug
LYONESS-STRUKTUREN WIE IN EINER SEKTE??
Ein Marketer aus Deutschland informierte mich, dass er das Gefühl hat, als seien Sektenähnliche Srukturen bei Lyoness an der Tagesordnung. Er war seit langer Zeit in einer geschlossenen Facebook-Gruppe um neue Informationen über Lyoness zu erhalten. Leider musste er immer wieder feststellen, dass hier eher Gehirnwäsche betrieben wurde. Alles Negative über Lyoness wurde bewusst unter dem Teppich gekehrt und es wurden sogar positive Meldungen verbreitet. Lyoness wurde nun bereits mehrfach rechtskräftig verurteilt, weil Lyoness nachweislich ein verbotenes Schneeballsystem betreibt! Aber selbst diese Urteile werden in dieser Gruppe ignoriert und am Ende auch noch schön geredet... Dem deutschen Marketer reichte es nun und er informierte diese Facebook-Gruppe über die verbotenen Machenschaften von Lyoness um alle davor zu warnen, bei Lyoness zu investieren. Daraufhin wurde der Marketer einfach aus dieser Gruppe entfernt... Das positive daran war allerdings, dass sich sehr viele Mitglieder im Nachhinein bei dem Marketer direkt über eine persönliche Nachricht gemeldet haben und sich mittlerweile auch von dieser Gruppe getäuscht fühlen. Einige dieser Mitglieder möchten gerne die rechtskräftigen Urteile einsehen und wollen diese dann auch weiterleiten um eine Aufklärung zu betreiben. Somit möchte ich Euch nun bitten mir entspechende Links zukommen zu lassen, um Einsicht in diese Urteile zu bekommen. Oder gibt es diese Urteile auch evtl. als PDF-Dateien?? Ich glaube es ist eine gute Idee, diese Urteile in Umlauf zu bringen, um den Mitgliedern schwarz auf weiß zu zeigen, dass Lyoness ein verbotenes Schneeballsystem betreibt. Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.
Ermittlungen auch in Norwegen! Geschäftsführer ist abgängig!
Auch in Norwegen haben Hunderte mutmaßlich geprellte Lyonesskunden bei den Behörden entsprechend Anzeigen erstattet. Dort hat die Lyoness Norway AS in 1366 Lysaker ihren Sitz, derzeit ist der Geschäftsführer abgängig, da er weder auf polizeilich Vorladungen reagiert, weder in den Büroräumen oder privater Anschrift zu erreichen ist.
Businesspaketeverkauf auf Facebook ...
Hallo die Runde, hab einen Beitrag vom dem Jahr 2012 gefunden, zufällig von mir: von Oesi1 am 14.08.2012, 14:06 \"... übers Wochenende haben zwei Personen auf der Lyoness Facebookseite ihre Businesspakete zum Verkauf angeboten. Für mich erstaunlich, dass die Beiträge beinahe zwei Tage lang zu sehen waren, vermutlich deshalb, weil diese Beiträge übers Wochenende reingestellt wurden, ab Montag war nichts mehr davon zu sehen ...\" Na seht Ihr, es gab bereits Beiträge im Facebook und was ist damit passiert? LG :)
Sunny18
Das hab ich auch schon festgestellt. Klar, wenn dort Kommis zugelassen würden, da ginge die Post ab. Das wollen sie natürlich nicht.
Man sollte bedenken,
dass Lyoness kritische Beiträge auf Facebook auch löschen kann. Schon damals, als die ersten Contra Beiträge auftauchten, waren Sie schnell gelöscht? Jo na net, was sollte Lyoness auf Facebook tun? Wirkliche Diskussionen gehen nur in Foren, hier dürfen sich Pro und Contra austauschen, hier sollte zu diversen Themen auch neutraler Boden vorgefunden werden können, wo sich wie die überwiegend verfassten Beiträge ausfallen aus der Diskussion ergibt? Facebook dient eher zur Vermarktung, da dürften kritische Beiträge kaum zugelassen werden? Das schöne Leben einiger Beteiligter lässt sich nur bewerkstelligen, wenn man gute Show´s produziert, siehe unter anderem Prag 2017. Die Teilnehmer dürften ihre Tickets selbst bezahlt haben, von den Anzahlungen wird wohl nichts eingeflossen sein? Kostet eine Karte 200,- Euro und nehmen laut Internet in Prag 18000 Personen teil, so fließen 3.6 Mio in die Kasse an Lyoness. Abzüglich der Kosten dürfte es doch ein lohnendes Geschäft gewesen sein, nun denn, einen schönen Tag an die Runde*
Hubert Freidl investiert 2 Mio. in \"Kendlbacher Getränkevertriebs GmbH\"?
Wie mir aus Lyoness internen Kreisen mitgeteilt wurde, handelt es sich bei dem asiatischen Investor um den CEO und Lyonessgründer Herrn Hubert Freidl, welcher nun über seine asiatische Firmierung/en ganze 2 Millionen in \"Omis Apfelstrudel\" investiert. Zwar ist Hubert Freidl in Österreich nicht mehr gemeldet, aber als großzügiger Investor bei \"Omis Apfelstrudel\", Fa. Kendlbacher Getränkevertriebs GmbH aus 8792 Sankt-Peter Freienstein, legt er sein Geld wohl gerne in der Heimat an. (siehe auch: http://www.about-drinks.com/asiatischer-grossinvestor-steigt-bei-omis-apfelstrudel-ein/). Sicherlich kann ein gewisses Maß an Verständnis aufgebracht werden, dass die Integrität eines Investors angesichts der finanziellen Lage eines Unternehmens als sekundär betrachtet wird. Das den vier Unternehmern der Marke nun Gelder zufließen, welche mutmaßlich aus einem \"mehrfach rechtskräftig verurteilten Schneeballsystem\" lukriert bzw. tausende andere Menschen hierfür geschädigt wurden, wird offenbar billigend in Kauf genommen. Angesichts der anstehenden Verfahren in Europa wünscht der \"asiatische Investor mit steirischen Wurzeln im Hintergund zu bleiben\", was man gut verstehen kann.
FB Kommentare
Ich war gerade auf der Lyoness at FB Seite, da gibts nur Lyoness Werbung und darunter die \"Likes\", der Ahnungslosen aber keinen einzigen Kommentar ???? Haben die Schreibverbot bekommen vom Guru ??????Nicht einmal ein \" Yuhuuuu\" oder \"Supaaaa\" ! Sehr strange, finde ich !
@ Oesi 1
ich hab auch schon gefragt, vor längerer Zeit wo diese Verbraucherrunde Seite hin verschwunden ist. Diese Seite war von einem auf den anderen Tag offline. Hier waren immer wieder Neuigkeiten und angeregte Diskussionen mit den Gehirn gewaschenen ! Es ist mir bereits absolut unverständlich, wie man bei uns verurteilt, trotzdem weiter Leute über den Tisch ziehen darf. Keine Zeitungsberichte, keine Meldungen mehr im ORF und die Wksta beschäftigt sich über 2 Jahre mit Lyoness und stellt Ermittlungen ein ! Offensichtlich gibt es genug Deppen auf dieser Welt, die dem Herrn Wichtig die Taschen füllen und solange bei Lyoness nicht das Licht abgedreht weiter einzahlen und auf einWunder hoffen. Existenzen gehen drauf und Justicia schaut zu !
Es hat schon ...
kritische Stimmen zu Lyoness auf der Facebookseite gegeben, was mit den Leuten ist weiß ich nicht und wie viel es gebracht hat? Wenn Jemand den Braten riecht, dass bei Lyoness was faul ist, kann er sich neutral über´s Internet informieren, schließlich gibt es noch Kritik zu Lyoness. Es hat einmal eine Verbraucherrunde.de zu Lyoness gegeben und auch eine Seite in Österreich, diese Seiten sind allerdings nicht mehr auffindbar, weiß Jemand was damit passiert ist? Nun da immer wieder Leute nachkommen, die eine Chance mit Lyoness sehen, wird das Unternehmen immer wieder an Publikumsgelder kommen. Die Propaganda ist gut und bis man drauf kommt, dass es nicht´s ist sind Jahre vergangen. Das Traurige, dass nicht nur Personen selbst ihr Geld einsetzen, sondern auch Andere mitreißen Geld zu investieren. Damit da ein Riegel vorgeschoben werden kann, sollte Jeder der Einen dazu bewegt Geld zu invetieren selbst dafür haftbar gemacht werden können? So überlegt bestimmt Jeder zweimal ob er jemand Anderen anratet Geld zu investieren und geht vielleicht eher gewissen Kritiken nach und bewahrt sich so vielleicht selbst vor einer Fehlinvestition? LG!
Supi777
Ja das sollte man wirklich. Ich vermisse auch einen fetten Artikel in der Zeitung bzw. online Presse. Ich hab immer das Gefühl, da wird geurteilt und geurteilt, und keinen kümmerts. Im Facebook ist es eben so eine Sache. Ich persönlich kenne viel zu viele Lyonessler, die teilweise auch Kundschaft sind, - also muss ich mich sehr zurückhalten. LEIDER !!! Die breite Öffentlichkeit sollte das lesen, immer wieder, bis es zum Letzten durchdringt, dass Lyoness ein Schneeballsystem ist. Denn wenn man mal nachfragt bei den Gehirngewaschenen....alles Lüge, üble Nachrede....
Supi777: Lyoness und Facebook
Ich habe Facebook u. a. im Zusammenhang mit \"unlauteren Wettbewerb\" angeschrieben und die verschiedensten Postings gemeldet. Die AGB\'s bei Facebook untersagen zwar, dass keine Werbung, Einladungen zu Seminaren oder Produkte direkt angeboten werden dürfen, aber nur wenn der Empfänger dies nicht wünscht. Und hier wird es rechtlich wohl schwammig. Ich habe die Show vom 08.05. bei Facebook gesehen, wo wieder ein Ferrari verschenkt wurde und die dummen Kommentare dazu gelesen. Ich hab da noch ein paar \"Eisen im Feuer\" über die in den nächsten Tagen entschieden wird.
Lyoness bei Facebook angehen
Postet was das Zeug hält auf Facebook gegen Lyoness. Alle Sektenführer und Anhänger sind dort ständig online. Nur dort könnt ihr die Leute etwaw aufscheuchen! Hier hat dies keinen Sinn!
Österreichischer Golfverband hat keine Kooperation mehr mit Lyoness
Zwischen dem österreichischen Golfverband (ÖGV) und Lyoness besteht keine Kooperation mehr, wie mir Herr Generalsekretär Herr Robert Fiegl vom ÖGV schriftlich bestätigte. Lyoness kündigte im März 2015 eine wegweisende und langfristige Partnerschaft mit dem ÖGV und seinen 100.000 Mitgliedern an. Die \"langfristige\" Partnerschaft hat aber gerade mal ein Jahr gehalten. Der Verband hat scheinbar bald erkennen müssen, dass eine Kooperation mit Lyoness nichts bringt und, dass Lyoness scheinbar auch kein verlässlicher Partner ist. Die ÖGV Cashback Card (Mitgliedskarte mit Funktionen einer Lyoness Cashback Card) wurde bereits vor ca. 1 Jahr eingestellt. Ob Lyoness auch die ca. 100.000 Mitglieder des ÖGV bei den mutmaßlich \"geschönten Mitgliederzahlen\" in Abzug gebracht hat, darf erfahrungsgemäß bezweifelt werden. Inwieweit die zahlreichen rechtskräftigen Verurteilungen in Österreich und der Schweiz, sowie das anhängig Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln, hier auf die Verantwortlichen des ÖGV entsprechend Einfluss genommen haben? Ich bleibe dran. Fakt ist, solche Informationen werden von Lyoness gerne zurückgehalten. So liegt es nahe anzunehmen, als hole sich Lyoness immer neue Kooperationspartner/Partner \"mit ins Boot\", und nach einiger Zeit wird klangheimlich die Kooperation eingestellt. Den Mitgliedern wird dies aber offensichtlich verheimlicht.
Dann nicht´s wie los ***
:) :)
@Oesi1
Du meinst, dass die \"offensichtliche Gaunerei, die Lyoness betreibt, so genial sei, dass selbst die Justiz ihre Schwierigkeit damit haben dürfte\". Das war in der Tat lange Zeit so, heute jedoch immer weniger. In Zivilprozessen in der Schweiz und in Österreich, in denen die Leute ihr Geld zurück gefordert haben, haben Gerichte rechtskräftige Urteile gegen die Lyoness Europe AG/ die Lyoness Suisse GmbH gesprochen, in welchen ohne Wenn und Aber erkannt wurde, dass Lyoness ein Schneeballsystem betreibt und dass die mit ihren Mitgliedern abgeschlossenen Verträge deshalb nichtig sind. Davon lässt sich Lyoness allerdings nicht sonderlich beeindrucken und sie führt ihre Geschäftstätigkeit unvermindert fort. Sie findet mit dem Cloud-Geschäft (Discount Vouchers) immer neue Dumme, Naive oder auch nur Geldgierige. Was es jetzt noch braucht, um Lyoness Einhalt zu gebieten, ist eine strafrechtliche Verurteilung der verantwortlichen Personen, allen voran natürlich Hubert Freidl. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es nach den zahlreichen zivilrechtlichen Verurteilungen eine solche Strafklage geben wird. Gemäss den Gesetzen gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) droht den fehlbaren Personen eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.
Man muss sich mal ansehen ...
wo das Geld der Anzahler verbleibt? Also Leute zahlen 2.000,- bis 25.000,- an Lyoness und das Unternehmen suggeriert, dass es sich dabei um Anzahlungen für künftige Einkäufe handle? Jetzt ist es so, dass der Einzahler für sein Geld genau nichts erhält, er erhält Positionen wo Zahlen in Höhe der Eurobeträge die er eingezahlt hat eingetragen werden, das Geld das an Lyoness überwiesen wurde bleibt auf dem Konto oder was immer das Unternehmen damit macht. Hat man dadurch einen Einkaufsvorteil? Wenn ich 2.000,- Euro einzahl und irgendwann mal weitere 38.000,- Euro als Aufzahlung überweis, weil ich bei einem 5% Händler einkauf, dann hab ich selbst ja schon 40.000,- Euro ausgegeben. Der Händler aber erhält nur meine 38.000,- und sendet mir im Gegenzug Gutscheine im Wert von 40.000,- Euro, wer hat die 5% Rabatt bezahlt? Richtig ich selbst und zum Teil auch der Händler durch seine Rabatte, Lyoness musste keinen Cent beitragen, ist das nicht genial? So what, Lyoness konnte sich so seinen Reichtum finanzieren ohne Gegenleistung erbringen zu müssen, das (Haupt-) Geschäft bestand oder besteht darin den Leuten es so schmackhaft wie möglich zu machen bei Lyoness einzuzahlen, das ist schnelles und nicht rück zu zahlendes Geld, ich weiß nicht ob das den meistenTeilnehmern bewusst ist? Warum hat man den Laden noch nicht dicht gemacht? Nun ich weiß es nicht, die für mich offensichtliche Gaunerei ist so genial, dass selbst die Justiz ihre Schwierigkeiten damit haben dürfte? Mir oder uns ging es darum, das Einzahlgeschäft vom Rabattgeschäft zu trennen, nun es findet zusammen statt, das dürfte die Schwirigkeit sein. Uns ging es darum, dass Lyoness die Mitglieder richtig aufklärt und Alle auszahlt, die ihr Geld zurück haben wollen, dann wäre alles erledigt, nur Lyoness will auf sein Luxusleben bestimmt nicht verzichten. Mir hat einmal Jemand gesagt, wenn Du ein Unternehmen gründen willst und gewisse Absichten verfolgst, dann brauchst als Erstes eine gute Rechtsabteilung - LG!
Oesi1
Die Rechenaufgabe kenne ich, herrlich, wie das Unmögliche so klar errechnet werden kann ! Die andere Sache sind die 3Jahres Versprechen : Investiere heute x, und in drei Jahren bist du reich. Der Freund einer Freundin lechzt geradezu auf 2019 hin. Bei jeder Gelegenheit, ob man es hören will oder nicht, erwähnt er, dass es doch bitte eeeendlich 2019 werden soll !!! Und bei jeder Sache, die nicht so recht klappt, seufzt er: ach, ab 2019 ist mir das egal .... Jetzt habe ich aber gelesen, dass Auszahlungen einer früheren Aktion dieser Art anstehen. Und dass Lyoness - Cashback World, - wer auch immer, alles tut, um die Auszahlung mit neuen, unschlagbaren Angeboten hinauszuziehen. Nach dem Motto : lass das Geld bei uns, und sei in ein paar Jahren nicht nur reich, sondern meeeegareich ! Da die Lyonessler eh so geldgierig sind, wird das sicherlich in vielen Fällen klappen. Aber trotz dieser Anekdoten am Rande bleibt das grosse Fragezeichen im Raum : WARUM macht keiner diesen Laden zu ?
Ich helf Euch mal:
Hallo Bleiententaucher, ich helf deinen Sohn und Dir gern mal: also, wie dein Sohn wissen müsste, benötigt es 70 Positionen oder Einheiten, dass eine Person 450,- Euro aus dem System erhält. Ich gehe von durchschnittlich 2% Restrabatte aus, hier bedarf es einer Einkaufssumme von 175.000,- Euro. Rechnet man das den 450,- Euro entgegen, dann hat man in Wirklichkeit einen Restrabattvorteil von 0,25%, Lyoness verkauft den Gewinn aber als Verneunfachung, weil 450,- ja das Neunfache von 50,- Euro (einer Position) sind. Dein Sohn müsste wissen wovon hier die Rede ist. Jetzt geht´s weiter und diese Sache stellt meiner Meinung das Schachbrett Verhältnis in den Schatten, denn damit sich die erste angezahlte Position in Kategorie 2 erwirtschaftet, muss sich die Einkaufssumme pro Einheit nicht mehr verdoppeln, sondern ver60-zigfachen, denn in Kategorie 2 benötigt es 60 Positionen, bis die erste Einheit das Level durchläuft und das geht in dem Fall nur, wenn 60 mal 87.500,- Euro (die Hälfte von 175.000,-, warum und fall´s es interessiert ein andermal) ausgegeben wurden? Schaun wir mal, was für eine Summe dabei rauskommt, 5.250.000,- ?! Jetzt sind wir aber erst in Kategorie 2, wir wollen noch Kategorie 3 und hier hab ich einen Betrag von 131.250.000,- errechnet und die erste Position durchläuft Level 3. Mit Einkaufen wird´s wohl nix, um von Positionen in weiteren Kategorien zu profitieren, womit dann und auch hier setzt ich ein grosses Vielleicht dran? Ich wünsch einen schönen Tag - FG!
Hubert Freidl und seine neue Firma „Organic+“
Es liegt auf der Hand, dass Hubert Freidl nach einen spirituellen Ausgleich zum Vertrieb des illegalen Schneeballsystems Lyoness zu finden sucht. Er selbst sieht sich ja gerne als Weltverbesserer mit viel Herz. Es ist nur verständlich, dass er neben seinen klassischen Lyoness-Produkten nun auch den Trend der Nahrungsergänzungsmittel mit einer neuen Firma, namens „Organic+“ – www.organic.plus hinterher jagt. „Simply healthy“ und „Gesunde Nahrungsmittel aus der Natur“ heißt es da auf der Website. Die Produkte werden in Österreich produziert, aber wie viel Natur hier wirklich drinnen ist, können wir nicht beurteilen, wo die Inhaltsstoffe her kommen und wie naturnah oder biologisch produziert wurde, auch nicht. Das Impressum auf der Organic-Website (sehen Sie das Organic_pdf) zeigt uns dann aber die Verbindung zu Lyoness auf. Als Medieninhaber ist nicht die Organic+ selbst angeführt, sondern die Lyoness Europe AG in Buchs (CH). Bei Bestellung auf der Organic-Website wird man auch noch direkt auf die Lyoness-Website weitergeleitet. Ob das wohl bei interessierten und nahrungsbewussten Menschen Vertrauen schafft? Auch in der Welt des Sportsponsorings ist das neue Unternehmen von Hubert Freidl schon zu finden. Das „Lyoness Open“ wird offensichtlich nicht mehr direkt von Lyoness gesponsert, sondern neuer Sponsor ist – Überraschung! – die Firma Organic+ (www.lyonessopen.com).
Ich hab eine Idee ...
Hallo Bleiententaucher, ich würde deinem Sohn gegenüber Interesse zeigen, um einmal die Abwehrhaltung zu lösen, bitte Ihn doch Dir mal vorzurechnen, für wie viel eingekauft werden muss, dass sich eine Position aus Kategorie 3 erwirtschaftet, so muss er sich mit dem System mal auseinandersetzen und nicht nur dem glauben, was bei Lyoness erzählt wird. Wenn Hilfe brauchst kannst Dich gern melden - LG
@LL2016
Stichwort Hotel Mama/Papa: Wenn man noch bei den Eltern wohnt und sein erstes eigenes Geld verdient hat man ja die Möglichkeit sein Geld irgendwie zu verbrennen. Geldhahn zu drehen geht leider nicht.
@Bleiententaucher
Man macht sich ja dann schon seine Gedanken, und irgendwann kommt die Frage auf: woher hat Ihr Sohn im zarten Alter von 20 Jahren so viel Geld ? Denn darin liegt dann die Lösung ... Geldhahn zudrehen ...
Leuchtendes Beispiel ?
Eigentlich könnte die Seite jetzt ja aktalisiert werden. Überschrift nicht mehr \" fragwürdige Einkaufsgemeinschaft \", sondern \" verurteiltes Schneeballsystem \" . Einer muss doch mal anfangen das Unwort öffentlich auszusprechen :)
Trotz Klage in Österreich bewegt sich Hubert Freidl normal weiter
Wie kann es sein ,dass Herr Freidl trotz Klage aus Österreich sich ungeniert am 4.6 in Italien bei der Moto GP Viplounge zeigt? Außerdem wurde dort noch großzügig mit der Cashback- Card geworben!
Facebook
Kann man die Seiten von Lyoness eigentlich nicht melden bei Facebook ? Als unerlaubte Werbung für ein unlauteres Geschäft ? Darf man in fb für egal was Werbung machen ?
Phänomen
Liebe Eltern Bleiententaucher! Das ist so ein bisschen wie Hypnose. Die funktioniert auch nur, wenn man es zulässt. Ihr Sohn hat die Gehirnwäsche von Lyoness zugelassen, und - ich rede aus persönlicher Erfahrung - ab jetzt sind alle Argumente gegen Lyoness wertlos. Sie könnten die kilometerlangen Begründungen der Richter anführen, Sie könnten die Richter in Person vor Ihren Sohn stellen, - alles wird an ihm abprallen. Aus dem Grund habe ich ja schon vor längerer Zeit die sektenartigen Veranstaltungen verurteilt. Alle drinnen (\") sind die Schlauen, alle draussen (\") sind die Deppen, lasst uns zusammen singen und klatschen und jubeln bis euch das letzte bisschen Verstand verlassen hat...... Leider wird Ihr Sohn auf nichts hören und Sie als begriffstutzig hinstellen, weil Sie das TOLLE an Lyoness einfach nicht begreifen wollen. Nicht schön....
Lyoness Facebook Gurus fischen auch in Deutschland!
Mein Sohn (20 Jahre) wurde letztes Jahr bei Facebook von den Lyoness Gurus angeworben. Jetzt sind die auch als BCR im Netz unterwegs! Nach einer Veranstaltung in Hamburg Ende Oktober letzten Jahres, ist mein Sohn absolut überzeugt davon damit reich zu werden und nicht mehr arbeiten zu müssen. Unsere Warnungen davor werden alle als Fakenews abgetan. Alle Fakten die gegen Lyoness sprechen werden ignoriert. Hat jemand eine Idee wie ich unseren Sohn davon abhalten kann, noch mehr Geld in windige Clouds zu stecken? Wie kann es sein, dass dieses verurteilte System überhaupt so weiter machen kann?
Weisskopf ist nicht aufgeführt
Herr Weisskopf wurde bereits aus dem Organigram entfernt. Auch der Download zum Thema: SVNM stellt sich vor funktioniert auch nicht mehr. Aber unter dem Verzeichnis sind 3 unseriöse Firmen aufgeführt: Lyoness / Forever Living / LR Products Allesamt Schwachsinn und unseriös.
Sunny18
Genau das meine ich. Wie kann es sein, dass keiner reagiert? Lyoness ist Schneeballsystem, und keinen interessierts ???
Lyoness Open
WIe man sieht, ist es auch möglich in unserem Land, als Betreiber eines Schneeballsystems, als Hauptsponsor eines Golfturniers, etliche Mal in Radio und Fernsehen namentlich genannt zu werden und somit wird Lyoness auch noch eine Werbeplattform gegeben,... einfach unerklärlich für mich !
@twist
Mich wundert ja fast nichts mehr. Aber das Österreich nichts unternimmt, wo - wie unten beschrieben, mehrfach ein Schneeballsystem attestiert wurde - , ist schon sehr merkwürdig. Es gehört die Tätigkeit untersagt. Und bestraft gehören die Freidl und Co. sowieso. Wegen Verführung zur Teilnahme an einem betrügerischen System. Aber nein, die machen munter weiter, - geht ja anscheinend auch . Ich hoffe, du hast Recht und es passiert dann endlich mal was.
NEUER ZEITUNGSARTIKEL IN DER SCHWEIZ
Die Lokalzeitung Werdenberger und Obertoggenburger, Buchs SG, (wo die Lyoness-Dach-Gesellschaften domiziliert sind), hat am 2. Juni 2017 folgenden Artikel publiziert: LYONESS ZIEHT IHRE BESCHWERDE ZURÜCK. Lyoness zieht ihre Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts Zug zurück, wie die Einkaufsgemeinschaft mit Holdingsitz an der Buchser Bahnhofstrasse diese Woche mitteilte. Das Kantonsgericht hatte im November 2016 das Geschäftsmodell von Lyoness als Pyramiden- oder Schneeballsystem bezeichnet und die Firma im konkreten Fall zu Rückzahlungen von einbezahlten Geldern verpflichtet. Gegen dieses Urteil legte Lyoness Beschwerde beim Obergericht, Zug ein - und blitzte ab. (W & O vom 21. März) . Das Obergericht befand damit zweitinstanzlich, dass das System Lyoness als unlauteres Schneeballsystem zu qualifizieren ist und dass das Lyconet-Vertriebssystem und die Premium-Mitgliedschaft derart zusammenhängen, dass das System als Ganzes als unlauter qualifiziert werden muss. \"Lyoness wird gegen die Entscheidung (des Obergerichts) Rechtsmittel erheben\", sagte damals Adolf Weisskopf, Direktor der Länder- Gesellschaft Lyoness Suisse GmbH, dem W & O. Lyoness ist nach wie vor überzeugt, dass das Obergericht, Zug, \"Recht willkürlich anwendet und Einkaufsgemeinschaft und Vertriebssystem mit dem UWG völlig vereinbar sind. \" Der marginale Streitwert - konkret geht es um 233 Franken rechtfertige kein langwieriges und finanziell aufwändiges Verfahren beim Bundesgericht, so die Begründung für den Rückzug. Mit dem Verzicht auf den Weiterzug dieses Urteils an das Bundesgericht wird das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug nun rechtskräftig. Mein Kommentar: 1. Der Streitwert ist viel höher als der von Lyoness kommunizierte Betrag. 2. Wenn Lyoness nun behauptet, dass das Obergericht, Zug, Recht willkürlich anwendet und dass Einkaufsgemeinschaft und Vertriebssystem mit dem UWG völlig vereinbar sind, so zeugt das von einer extremen Geringschätzung der Schweizer Justiz. 3. Lyoness sollte endlich ohne Wenn und Aber zur Kenntnis nehmen, dass sie von einem Schweizer Gericht wegen Betriebs eines Schneeballsystems verurteilt wurde und konsequenterweise auf die Weiterführung ihres ausbeuterischen Lyconet-Vertriebssystems verzichten.
Schneeballsystem
Es will mir einfach nicht in den Kopf, dass ein verurteiltes Schneeballsystem fein weiter bestehen darf. Ich denke, das ist rechtswidrig und verboten ? Aber genau vor der Nase dann letzten Herbst das Treffen in Österreich abzuhalten, ist mehr als dreist. Warum schreitet denn da keiner ein ?
Lyoness in Deutschland einklagen
...an Cashback! Lyoness ist in Österreich und der Schweiz rechtskräftig als \"Schneeballsystem\" verurteilt, jedoch nicht in Deutschland. In Deutschland ist ein Strafverfahren u. a. In Köln anhängig und die Steuerfahndung ermittelt. Der nächste Schritt muss sein, auch in Deutschland Lyoness/Lyconet/Cashback World als Schneeballsystem rechtlich eine Verurteilung zu erreichen und eine Einstellung des deutschland weiten Vertriebes zu erreichen. Auch dies wird noch noch ein \"harter Ritt\" werden.
Schneeballsystem
In Österreich wurde das Geschäftsmodell schon 2015 vom Handelsgericht Wien als Schneeballsystem erkannt. Das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug nimmt darauf auch Bezug. https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3546&cHash=b2e43ed5914d78b27876856be8d19bdc
GELD ZURÜCK FÜR JEDE EINHEIT?
Wenn Lyoness nun als Schneeballsystem entarnt wurde und es ein rechtskräftiges Urteil gibt, kann nun jeder Geschädigte sein Geld zurück fordern. Richtig?? Wie sollte man nun am besten vorgehen um das investierte Geld so schnell wie möglich zurück zu bekommen?? Ich wohne in Deutschland und kenne eine Menge Mitglieder, die sich auch von Lyoness betrogen fühlen und ihr Geld zurück fordern wollen. Danke im Voraus für Eure Unterstützung:-)
Endlich
Das ist ganz hervorragend. Jetzt muss es nur noch bekannt werden! Denn von den Jublern, die zum Beispiel zuletzt in Prag ein feudales Treffen feierten, will nach wie vor keiner etwas davon wissen. Das sei Verleumdung der Neider, denn wie könnte sonst ein so grosser Fussballclub wie Real Madrid demnächst beitreten ? Dieses nun amtlich gültige Urteil MUSS doch einfach eine Auswirkung haben ! Das sollte einmal durch die Presse gehen ! Ich hoffe wie immer das Beste.
Lyoness macht Rückzieher bei Urteil des OG Zug!
Mit welcher Arroganz sich Lyoness in der aktuellen Presseaussendung gebärt, ist kaum zu überbieten. Lyoness will nun also unter Beweis stellen, dass es ein rechtlich einwandfreies Unternehmen sei und gesprochenes Recht eines ordentlichen Gerichtes wird einfach wegnegiert. Mit der neuen Firmierung \"Cashback World\" wird es nicht anders sein. Lieber Herr Adolf Weisskopf, mitunter warten Mitglieder seit fast 10 Jahren darauf, dass ordentlich gearbeitet wird, aber leider verdiente immer nur die Führungsriege. Lyoness: Presseaussendung vom 31.05.2017! Lyoness Suisse GmbH zieht Beschwerde gegen Urteil des Obergerichts Zug aus unternehmensstrategischen Gründen zurück Lyoness Suisse GmbH ist überzeugt, dass das Obergericht Zug Recht willkürlich anwendet. Marginaler Streitwert rechtfertigt aber die Durchführung eines Verfahrens beim Bundesgericht nicht. Cham, 31.05.2017 – Obwohl die Lyoness Suisse GmbH der Meinung ist, dass das Urteil des Obergerichts Zug auf einer haltlosen Anwendung von Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) basiert, zieht das Unternehmen seine Beschwerde gegen dieses Urteil zurück. Das Unternehmen geht zudem davon aus, dass das Obergericht Zug Recht vollkommen willkürlich anwendet. Die Lyoness Suisse GmbH ist überzeugt, dass Einkaufsgemeinschaft und Vertriebssystem mit dem UWG völlig vereinbar sind. „Massgebend für unsere Entscheidung ist der Umstand, dass der Streitwert von CHF 233.00 ein langwieriges und auch finanziell aufwendiges Verfahren beim Bundesgericht nicht rechtfertigt“, sagt Adolf Weisskopf, Geschäftsführer der Lyoness Suisse GmbH. Adolf Weisskopf betont, dass die ursprüngliche Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts Zug notwendig war, um genügend Zeit zu haben, sämtliche vorliegenden Fakten genau zu prüfen und insbesondere im Hinblick auf die geschäftlichen Interessen des Unternehmens die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Adolf Weisskopf: „Wir werden unser Cashback-Programm mit starken Partnern in der Schweiz weiter ausbauen und unter Beweis stellen, dass wir mit einem rechtlich einwandfreien Geschäftsmodell unseren Mitgliedern tolle Einkaufsvorteile ermöglichen. Weltweit vertrauen über 75’000 Partnerunternehmen und rund sieben Millionen Mitglieder unserem Unternehmen.“
Lyoness jetzt „Cashback World“, aber die Probleme bleiben!
Offensichtlich wird der Name Lyoness derart mit mutmaßlichen Betrügereien in Verbindung gebracht, dass man sich mit einer Namensänderung ein anderes (neues) Image versucht zu verschaffen. Die Probleme sind dadurch aber nicht weg, es bleibt die begründete Einschätzung, dass hier die eigene Marke verleugnet werden soll. Allerdings zwecklos, man kann ein „Schneeballsystem“ nennen wie man will, es bleibt ein Schneeballsystem. Die Haftungsfrage bleibt ohnehin unangetastet….
Lange keine Neuigkeiten
Seit Bestehen des Forums war es wohl noch nie so lange still. Ist das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen ? Hoffentlich gibt es bald wieder Neuigkeiten zu berichten !
Supi777
Der Junge Mann aus Srilanka lebt in der Schweiz und weiss ganz genau, was er macht. Also das denkt er zumindest. Soweit ich aus seinem Profil lesen konnte, beschäftigt er sich mit dem Reichwerden nicht erst seit gestern. Das sind dann die Unbelehrbaren, die Eingeschworenen, wo ich immer wieder denke ´lass sie doch machen. Hinterher gibts dann schon genug Dresche , - aus der können die dann lernen, oder auch nicht ´.
WEITERER BRISANTER ZEITUNGSARTIKEL IN DER SCHWEIZ
Die Zeitung Werdenberger & Obertoggenburger, Buchs SG, Redaktor Hanspeter Thurnherr, hat am 21.3.2017 unter der Rubrik \"Lokal\" folgenden Artikel publiziert: WEITERER ENTSCHEID GEGEN LYONESS. Buchs/Zug Die Rabattfirma mit Holdingsitz im Werdenberg ist mit ihrer Beschwerde vor dem Obergericht Zug abgeblitzt. Damit bestätigt das Gericht, dass die Firma ein unlauteres Schneeball- system betreibe. Am 9. November 2016 berichtete der W & O vom Urteil des Kantonsgerichts Zug, welches das Geschäftsmodell von Lyoness als Pyramiden- oder Schneeballsystem bezeichnete und alle Premiumverträge, die Lyoness in der Schweiz abgeschlossen hat, ungültig erklärte. Die Holdinggesellschaft Lyoness Europe AG hat ihren Sitz an der Bahnhofstrasse 22, in Buchs. Im konkreten Fall wurde Lyoness zur Rückzahlung des nachweislich einbezahlten Geldes samt Zinsen verpflichtet. Das Urteil hat grundsätzliche Folgen. denn andere Geschädigte, welche Anzahlungen geleistet hatten und von den versprochenen Gewinnen nichts zu sehen bekamen, könnten ebenfalls auf Rückzahlung klagen. LYONESS ZIEHT DAS URTEIL WEITER. Darum legte Lyoness gegen das Urteil Berufung beim Zuger Obergericht ein. Das Gericht lehnte diese nun mit Urteil vom 23.Februar ab mit der Begründung: \"Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das System der Beschwerdeführerin als unlauteres Schneeballsystem (..) zu qualifizieren ist. Adolf Weisskopf, Direktor der Ländergesellschaft Lyoness Suisse GmbH, erklärt auf W & O - Anfrage: \"Das ausschliesslich die Lyoness Suisse GmbH betreffende Urteil ist nicht rechtskräftig. Lyoness wird gegen die vorliegende Entscheidung Rechtsmittel erheben\". Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, wolle man den Entscheid nicht weiter kommentieren. Weisskopf verweist aber auf \"die rechtskräftige Entscheidung\" des Oberlandesgerichtes Wien vom 12. April 2016, das unmissverständlich festgestellt habe, dass Lyoness kein Ketten- oder Pyramidenspiel betreibe. Das Urteil des Zuger Obergerichts steht in einer Reihe ähnlicher Urteile österreichischer Gerichte, bei denen es um Klagen von Geschädigten gegen Lyoness ging, welche die Rückzahlung verlangten. Die Kläger hatten jeweils Einzahlungen getätigt, ohne die versprochenen Gegenleistungen zu erhalten. So hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen, Graz, am 18. Januar eine weitere Beschwerde der Lyoness Europe AG in Buchs abgelehnt. Brisant für die Lyoness-Verantwortlichen ist der Strafantrag, welchen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Wien, beim Straflandesgericht in Graz eingereicht hat. Sie wirft Unternehmensgründer Hubert Freidl vor, die Prospektpflicht verletzt und gegen das österreichische Kapitalmarktgesetz verstossen zu haben, als er die verschiedenen \"Werbekampagnen\" startete. Mit dem Kampagnen sammelte Lyoness Geld, um damit in verschiedenen Ländern neue Lyoness-Firmen aufzubauen. KARL-HEINZ FEDDERMANN BESCHULDIGT ERWIN HÜSLER. Lyoness verteidigte sich zuletzt mit dem Argument, nicht Freidl,, sondern der inzwischen verstorbene Verwaltungsrat der Holdinggesellschaft Lyoness Europe AG in Buchs, Erwin Hüsler, habe sich alleine und ohne Wissen von Freidl und der weiteren Lyoness-Führung um die Durchführung der Kampagnen gekümmert. Der in Frümsen lebende Karl-Heinz Feddermann, langjähriges Kadermitglied von Lyoness und in mehreren Lyoness-Firmen aktiv, hat dies sogar eidesstattlich bestätigt. Doch die Ermittler der Staatsanwaltschaft glauben ihm nicht. Freidl habe nämlich die Werbekampagnen bereits im Vorfeld \"federführend und öffentlich\" beworben, zum Beispiel an einer Powerpoint-Präsentation bei einer Veranstaltung im April 2008in Lienz. Feddermann könnte damit im schlimmsten Fall eine Anklage wegen Meineids drohen. Allerdings hat er in der Erklärung die Formulierung \"nach meiner Wahrnehmung\" verwendet. Könnte er sich somit herausreden, dass seine Wahrnehmung halt einfach falsch oder unvollständig war? Der Ermittler hält jedenfalls fest \"dass Hubert Freidl als Entwickler, wirtschaftlich Berechtigter und CEO des Lyoness-Konzerns mit allumfassenden Organfunktionen (....) mit der Entwicklung und Vermarktung der Werbekampagnen sowie der Option mit einem Veranlagungs- potential von 33,5 Millionen Euro nicht vertraut gewesen sein soll, ist nicht überzeugend und lebensfremd\". Der W & O bat Karl-Heinz Feddermann über die Medienstelle von Lyoness um eine Stellungnahme. Mediensprecherin Sabrina Naseradsky liess ausrichten: \"Da es sich bei der von Ihnen angesprochenen Causa um ein laufendes Verfahren handelt, werden Sie sicher verstehen, dass unser erster Ansprechpartner die Behörde ist und wir medial-öffentlich keine Stellungnahmen abgeben. Nachdem Herr Feddermann gegebenenfalls bei Gericht Zeuge sein wird, kann und wird er als Gesprächspartner ebenfalls nicht zur Verfügung stehen\". KÜNSTLER DES KREATIVEN WORTSCHATZES. Lyoness versteht sich im Kern als moderne Rabattfirma. Sie vertreibt eine sog. Cashback-Karte, mit der sich bei den Partnerfirmen Rabatte in der Regel zwischen 1 und 5 Prozent rückvergüten lassen. Wer neue Mitglieder empfiehlt, erhält zusätzliche Rabatte. Allerdings ist das System unglaublich kompliziert. Dies zeigen schon die in den letzten Jahren immer wieder zusätzlich entwickelten Begriffe für Vergütungen. Das Obergericht Zug hat sich die Mühe genommen, in einer Begründung die Begriffe aufzulisten: Cashback-Zahlung, Shopping Points, Freundschaftsbonus, Lyconet Compensation Plan, Treueprämie, Treuebonus, Treuegutschrift, Re-Cash, Partnerprämie, Bonuseinheit, kostenfreie Zusatzeinheiten durch Einheiten-Umbuchung, Volumenprämie, Volumenbonus, Anzahlungsvolumen, prozentualer Buchungswert, binäres System, Treuekonto, Verrechnungskategorie, Buchwert, relevante Einheit, persönliches Verrechnungsprogramm des Mitglieds, Anzahl der gebuchten Einheiten (oben/unten) nach einer gebuchten Einheit des Mitglieds, Ersteinheit, persönliches Treueprogramm, Re-Cash- Funktion, Einheiten-Umbuchung, kosten- freie duplizierte Einheit. So weit der Artikel in der Zeitung Werdenberger & Obertoggenburger (W & O), Buchs SG. Mein Kommentar: In der Haut von Karl-Heinz Feddermann, Frümsen, möchte ich nicht stecken. Er ist übrigens Co-Geschäftsführer der Lyoness Suisse GmbH, Cham.
@LL2016
Du wunderst dich, dass in Österreich nicht schon lange \"ernstere Konsequenzen\" eingetreten sind, sprich dass dem Treiben von Lyoness Einhalt geboten wurde. Überleg doch noch einmal. So schwer ist die Aufgabe nicht! Hubert Freidl ist alleiniger Aktionär der Lyoness International AG, Buchs (Kapital CHF 1 Mio.) Da die Lyoness Europe AG, Buchs, (Kapital CHF 1 Mio.) eine 100%ige Tochtergesellschaft der Lyoness International AG ist, gehört ihm auch diese Gesellschaft (indirekt) zu 100 %. Nun hat Hubert Freidl seine Aktien an der Lyoness International AG (zu welchem Preis wohl?) an die Lyoness Group AG, A-Graz (Kapital EUR 100,000-) abgetreten, die er ebenfalls zu 100 % besitzt. Es gibt also keinerlei Änderung in den Eigentumsverhältnissen. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass Hubert Freidl die Änderung grundlos bzw. ohne Absicht vollzogen hat. Hier weise ich darauf hin, dass es in der Schweiz ein zweitinstanzliches Urteil des Obergerichts des Kantons Zug, Zug, gibt, in welchem erkannt wurde, dass Lyoness ein Schneeballsystem betreibt und ihre Verträge mit Kunden deshalb ungültig sind. Ich gehe davon aus, dass Hubert Freidl befürchtet, dass schweizerische Aufsichtsbehörden aktiv werden könnten, sobald das Urteil rechtskräftig ist und er sich eine bessere Rechtsposition verspricht wenn er selber nicht mehr direkt Aktionär der schweizerischen Gesellschaften ist. Ich glaube auch, dass es einen Unterschied ausmacht, ob Lyoness in heimischen Landen verklagt wird oder ob sie sich vor schweizerischen oder deutschen Richtern verantworten muss. Mein Kommentar: Es ist und bleibt spannend.
Flüchten ?
Laut Duden steht \" flüchten \" für : \'sich einer drohenden Gefahr entziehen\', \'sich in Sicherheit bringen\'. Lyoness flüchtet also aus der Schweiz ...nach Österreich..., wo genausoviel Ungemach droht wie in der Schweiz, wo - laut eines vorangegangenen Artikels - bereits rechtskräftige Urteile existieren, die in ihrer Urteilsbegründung ebenso das böse Wort Schneeballsystem enthalten. ( Und wo es mich sehr wundert, dass nicht längst ernstere Konsequenzen eingetreten sind ). Wo ist dann die Logik in dieser \"Flucht \"? Die denken doch sicherlich nicht , ach, die Schweiz ist so lieb, so sauber wie ihr Schnee, da wollen wir mal kein dunkles Fleckchen dranmachen, kommt Jungs, wir gehen heim und dreckeln dort weiter. Warum sollte sich Lyoness in Österreich sicherer fühlen ?
bitte nur über Lyoness schreiben
lyoness domain http://pastebin.com/ZF2c6kPQ da kommt wirklich nichts. Bitte hier nur über Lyoness bericht . Keinen anderen Mist posten
NEUER BRISANTER ZEITUNGSARTIKEL IN ÖSTERREICH
Die Tiroler Tageszeitung hat am 24.3.2018 folgenden Artikel veröffentlicht: AUCH SCHWEIZER OBERGERICHT SIEHT IN LYONESS-VERTRIEB SCHNEEBALLSYSTEM. Gegen die Grazer Rabattfirma Lyoness, Hauptsponsor des Wiener Fussballclubs Rapid, liegt ein weiteres zivilrechtliches Urteil vor. Diesmal hat das Schweizer Obergericht Zug die Vertriebsschiene von Lyoness als Schneeballsystem bezeichnet. Mitglieder bekämen im Wesentlichen nur Geld, wenn sie andere Mitglieder anwerben. Zudem sei das Geschäftsmodell intransparent. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Lyoness hatte sich gegen ein entsprechendes Urteil der Vorinstanzen gewehrt und ist nun mit seiner Beschwerde abgeblitzt. Gegen das mit 28. Februar datierte Urteil des Obergerichts des Kantons Zug, das der APA vorliegt, ist Rechtsmittel möglich, \"wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt\". Dies will Lyoness tun. \"Das - ausschliesslich die Lyoness Suisse GmbH - betreffende Urteil ist nicht rechtskräftig. Lyoness wird gegen die vorliegende Entscheidung Rechtsmittel erheben\", so eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage der APA. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, könne sie keine weitere Stellungnahme abgeben. Das Obergericht geht im Detail auf Lyconet, die Vertriebsschiene von Lyoness, ein. Anlass für den Fall war ein Mitglied, das von Oktober 2014 bis September 2015 knapp 4500 Franken (aktuell rund 4,200 Euro) in das Lyoness-System eingezahlt hat. Unter anderem hat er sogenannte Rabattgutscheine gekauft. Als er sein Geld zurück wollte, lehnte Lyoness das ab. Vor Gericht kam er nun in zwei Instanzen recht. Für das Obergericht verstösst Lyconet als Ganzes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Vorteil der Mitglieder bestehe \"hauptsächlich aus der Anwerbung weiterer Personen\". Wer lediglich bei Lyoness-Partnerunternehmen einkauft und Rabatte sammelt, habe nur \"marginale Vorteile\", so das Gericht. \"Wirtschaftlich interessant wird die Vergütung erst bei der Anwerbung neuer Mitglieder und bei deren finanziellen Beiträgen. Der Gewinn fällt umso höher aus, je mehr neue Mitglieder das einzelne Mitglied Lyoness zuführen kann und je mehr Mitglieder am System insgesamt teilnehmen\", heisst es in dem Urteil. Ein weiteres Indiz \"für das Vorliegen eines unlauteren Schneeballsystems\" sei, \"dass die Teilnehmer für die blosse Anwerbung von neuen Personen einen vermögensrechtlichen Vorteil erhalten\", stellt das Gericht fest. Schliesslich herrsche auch Intransparenz bezüglich der Lyoness-Struktur und der Berechnung der Provisionen. Aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 2014 und der Lyconet-Vereinbarung sei \"nicht durchschaubar und unverständlich, worin die versprochenen Vorteile genau bestehen, wie diese berechnet werden und in welchem Ausmass sie dem jeweiligen Mitglied letztendlich gewährt werden.\" Es sei etwa von \"Cashback-Zahlungen\", \"Shopping Points\" oder \"Freundschaftsbonus\" die Rede. Das Gericht listet mehr als 30 solcher Begriffe auf. Weiters stellte das Gericht fest, dass bei Lyoness eine \"Umverteilung von Geldern von der Pyramidenbasis in Richtung Spitze der Pyramide\" stattfinde. Das sei ein weiteres Indiz dafür, dass es sich um ein unzulässiges Schneeballsystem handle. Das Obergericht Zug ist nicht das erste, dass das Lyoness-System als unzulässig qualifiziert hat. Im aktuellen Urteil heisst es dazu: \"Lediglich der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass auch österreichische Gerichte das von Lyoness betriebene System als unzulässiges Schneeballsystem qualifiziert haben\". Ein weiteres solches Gericht gibt es vom Bezirksgericht Vöcklabruck. Am 9. März stellte dieses in einem Urteil fest: \"Das von der beklagten Partei betriebene Geschäftsmodell ist als Schneeballsystem .......zu qualifizieren\". Gemäss der entsprechenden Bestimmung im UWG sei \"die Einführung, der Betrieb oder die Förderung eines Schneeballsystems zur Verkaufsförderung, bei dem der Verbraucher die Möglichkeit vor Augen hat, eine Vergütung zu erzielen, die überwiegend durch das Einführen neuer Verbraucher in ein solches System und weniger durch den Verkauf oder Verbrauch von Produkten zu erzielen ist, eine irreführende Geschäftspraktik\". Lyoness bezeichnete das Urteil auf APA- Anfrage als eine \"erstgerichtliche Einzelfallentscheidung, in welcher ausschliesslich das bereits seit dem Jahr 2014 nicht mehr existente \"Gutschein- Anzahlungssystem\" beurteilt wurde. Lyoness geht im übrigen, nicht zuletzt auch aufgrund anderslautender Entscheidungen - davon aus, dass tatsächlich selbst dieses nicht mehr angebotene Produkt kein \"Schneeballsystem\" darstellt bzw. dargestellt hat\", so eine Sprecherin in einer schriftlichen Stellungnahme. Lyoness betonte weiters, dass das Unternehmen bereits 2012 einen internen \"Change-Prozess\" in die Wege geleitet hab, um die Einkaufs-/Rabattschiene stärker voneinander zu trennen. \"Im Zuge dieses Prozesses, der 2014 abgeschlossen wurde, hat Lyoness seine Geschäftsfelder auf drei Marken aufgeteilt und so die Unternehmensstruktur noch klarer definiert. Der Konzern verfügt nun über eine Marke für Shopper (Cashback Card), eine für seine Partnerunternehmen (Cashback Solutions) und eine für den Vertrieb (Lyconet)\" erklärte die Sprecherin. Das Cashback- und Kundenbindungsprogramm sei vom Urteil nicht betroffen. \"Weiterhin können die mittlerweile rund 7 Millionen Mitglieder in 47 Ländern bei über 75.000 Partnerunternehmen Einkaufsvorteile lukrieren\", betonte Lyoness . So weit der Artikel in der Tiroler Tages- zeitung.
Mein Kommentar: Ich hoffe und bin überaus zuversichtlich, dass das schweizerische Bundesgericht (das höchste Gericht der Schweiz) auf den Weiterzug des Urteils durch Lyoness erst gar nicht eintreten wird oder aber dass es die Entscheide der beiden Vorinstanzen vollumfänglich schützen wird. Ein in der Schweiz rechtskräftig gewordenes Urteil, in welchem erkannt wurde, dass Lyoness ein Schneeballsystem betreibt, hätte weitreichende Folgen und Lyoness wäre es nicht mehr möglich ihr Lyconet- Vertriebs- System, bestehend vor allem aus ( selbst noch heute laufenden) Geldeinsammlungsaktionen, weiterzuführen. Die Aussage der Lyoness- Sprecherin, es handle sich um eine \"erstgerichtliche Einzelfallentscheidung\" ist doppelt falsch: Das Obergericht des Kantons Zug war bereits die zweite Instanz, vor ihm hatte bereits das Kantonsgericht ein ähnliches Urteil gefällt. Es handelt sich auch nicht um eine Einzelfallentscheidung: Lyoness ist in Österreich schon mehrfach zur Rückzahlung von Anzahlungen verurteilt worden.
Domains
Dieses \"paste\" auf \"pastebin.com\" existiert sehrwohl (09:40 2017-03-26 MESZ) und scheint alles andere als \"Mist\" zu sein. Wenn man keine Ahnung hat, diesen Umstand bitte nicht auch noch so klar unter Beweis zu stellen. Quizfrage: Was wurde, wenn die Daten keine Erfindung sind, spätestens Anfang 2012 von welchen Personen in größeren Mengen aus welchen offensichtlichen Motiven wohl registiert? (Zu gewinnen gibt es leider weder Shoppingpoints noch irgendwelche Positionen :-))
was soll dieser Domain
Wer postet solchen Mist? Diese Domain existiert nicht!!!
lyoness domain
http://pastebin.com/ZF2c6kPQ
STEUERFAHNUNG GEGEN LYONESS IN DEUTSCHLAND
Der investigative Journalist Bernhard Ecker, Wien, hat heute auf seiner Homepage bekm.eu folgenden Artikel veröffentlicht: LYONESS-SYSTEM ZUR GELDWÄSCHE BENUTZT? STEUERFAHNDUNG IN DEUTSCHLAND ERMITTELT! Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Köln ermittelt nun auch in der Causa Lyoness. Die mögliche Geldwäsche bzw. Steuerhinterziehung durch das Lyoness Gutscheinsystem steht im Mittelpunkt der Überprüfung. Zum \"unkomplizierten\" internationalen Geldtransfer verwendet Lyoness ein System mit Geschenkgutscheinen (Gift Vouchers). Ein Lyoness-Mitglied kann online über die Lyoness-Website sog. Geschenk- Gutscheine ordern. Es kann dabei ein frei wählbarer Geldbetrag für den Gutschein angegeben werden. Die Gutscheine werden entweder aus dem Guthaben am Mitgliedskonto bezahlt oder man tätigt vorher eine entsprechende Einlage auf das Mitgliedskonto. Die bestellten Gutscheine sind dann downloadbar oder werden per E-Mail zugestellt. Die Gutscheine lauten auf einen Geldbetrag, sind aber ansonsten anonym. Auf diesem Blanco-Gutschein ist ein Geschenkcode angeführt. Diesen Geschenkcode kann man nun jeder beliebigen Person, die auch ein Konto bei Lyoness hat, bekanntgeben und die Person kann diesen Code eingeben und bekommt innerhalb kürzester Zeit den Geldbetrag des Gutscheins auf ihrem Konto gutgebucht. Man kann natürlich auch selbst diesen Code einem anderen eigenen Konto eingeben und erhält den Gutschein- betrag dann gutgebucht. Hat also ein Mitglied ein Konto in Deutschland und eines in den möglichen 47 Ländern bei Lyoness, dann kann das Mitglied so Geld vom Mittgliedskonto in Deutschland auf das Mitgliedskonto in dem jeweiligen anderen Land transferieren, ohne eine Banküberweisung durchführen zu müssen. Mit dem gutgeschriebenen Betrag kann man dann reale Gutscheine kaufen oder Einzahlungen bei Lyoness tätigen es also wie Bargeld verwenden. Laut den Nutzungsbedingungen kann man die Geschenk-Gutscheine selbst nicht für Einkäufe verwenden. Es liegt also auf der Hand, dass diese Geschenk- Gutscheine zu keinem anderen Zweck als für den unbeschränkten Geldtransfer dienen. Die Nutzungsbedingungen besagen weiter, dass Geschenk-Gutscheine nur bis max. EUR 1,000.- erworben werden können, jedoch können pro Bestellvorgang bis zu 100 Gutscheine bestellt werden. Es ist also möglich, auf einmal einen Betrag von EUR 100,000.- von einem Konto auf ein anderes Konto zu transferieren. Dieses System wird insbesondere von der Führungsriege von Lyoness genutzt, um Gelder zwischen ihren verschiedenen Mitgliedskonten steuerfrei und ohne devisenrechtliche oder banktechnische Beschränkungen verschieben zu können und auch so oft, dass die Mittelherkunft nicht mehr nachvollziehbar ist. Wir sind gespannt, welche Ergebnisse die Ermittlungen der Steuerfahndung in Köln bringen werden.
NEUER BRISANTER ZEITUNGSARTIKEL IN ÖSTERREICH
Die österreichische Zeitung Nachrichten.at. hat am 20.3.2017 folgenden Artikel publiziert: DER BEKANNTE EX- RAPID-FUSSBALLER ANTONIN PANENKA SIEHT SICH ALS OPFER DER GRAZER RABATTFIRMA LYONESS. Er habe bei Lyoness 64.000 Kronen (2.368 Euro) investiert, allerdings habe er \"nur irgendwelche kleine Beträge zurückerhalten\", sagte der Tscheche der tschechischen Monatszeitschrift \"Reporter\". (www.reportermagazin.cz) \"Viele sagen, dass es sich um eine Pyramide oder ein Flugzeug (Begriffe, die im Tschechischen für betrügerische Geschäftsmodelle verwendet werden, Anm.) Ich weiss es nicht, ich kann es nicht mit gesundem Menschenverstand beurteilen\". sagte Panenka. 64.000 Kronen seinen viel Geld, wenn man nur eine Pension habe. \"Nur irgendwelche kleinen Beträge habe ich zurück erhalten\" so der 68-Jährige. Er habe gemeinsam mit seiner Familie bei Lyoness investiert. Auch seine Ehefrau und seine Kinder hätten Geld hineingesteckt. Seine Hoffnung, das Geld wiederzubekommen, sei nicht allzu gross - \"wenn ich höre, wie viele Leute dabei sind und wie viele Kronen sie hineingesteckt haben. Es wird offenbar schwer, alle zu befriedigen\", sage Panenka weiter. Von Lyoness hiess aus auf Anfrage: \"Wir befinden uns mit Herrn Panenka in einem sehr guten Einvernehmen. Uns sind keinerlei Probleme oder offene Fragen von seiner Seite bekannt\". Panenka hatte vor 7 Jahren bei den Fans seines ersten Fussballclubs Bohemians Prag für Lyoness geworben, als der Klub finanzielle Probleme hatte. \"Sie können sich selbst und den Bohemians Geld sparen!\", lautete damals das Motto eines Werbefotos, das Panenka mit einer blauen und goldenen Einkaufskarte von Lyoness in den Händen zeigt. Lyoness ist seit zwei Jahren Grosssponsor des Wiener Fussballclubs Rapid und hat mehrere Geschäftszweige: Mit Cashback-Karten können Kunden Rabattpunkte sammeln, wenn sie bei bestimmten Händlern, Partnern von Lyoness, einkaufen. Daneben gibt es noch die Vertriebsschiene, wo Leute auch Geld eingezahlt haben. Wegen dieses Geschäftsteils ist Lyoness in die Kritik geraten und hat auch rechtliche Probleme. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaats- anwaltschaft (WKStA) emittelt gegen Unternehmensgründer Hubert Freidl wegen Verdachts auf Verletzung der Prospektpflicht bei mehreren Anlagen. Der umfangreiche Strafakt liegt gerade beim Grazer Straflandesgericht zur Sichtung. Lyoness hat die Vorwürfe bisher stets zurückgewiesen. So weit der Artikel auf nachrichten.at Mein Kommentar: Ein Weiterer, der gemerkt hat, was gespielt wird. Besser spät als nie. Hoffentlich formieren sich nun auch die Lyoness-Geschädigten in Tschechischen Republik um ihr Geld zurückzufordern.
Cashback
Natürlich! Mich auf kontakt@benecker.com anschreiben.
An Ben Ecker
Wäre es irgendwie möglich direkt miteinander in Kontakt zu treten??? Vielen Dank im Voraus :-)
Cashback
Danke Cashback, dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklungen. Anfang nächste Woche werde ich weitere News in Sachen Lyoness und die deutsche Steuerfahndung, aktueller Prozessbetrug, Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln berichten.
An Ben Ecker
Die informationen sind 100% sicher. Dieses \"Lyoness System\" mit mehreren tausend Mitgliedern gehört ein sehr guter Freund und ich persönlich habe die Entwicklung in den letzten Monaten verfolgen können. Es wurden in den letzen Monaten immer weniger Mitglieder neu registriert. Seit Januar waren es immerhin noch durchschnittlich 10 neue Mitgliederregistrierungen pro Woche. Aber seit ein paar Wochen hat sich die Zahl der Mitglieder nicht mehr erhöht. Auch heute ist immer noch der gleiche Stand, wie vor ein paar Wochen. Aber sicherlich sind auch noch andere Netzwerke am Werk und somit werden immer noch unschuldige in dieses System hineingezogen. Man kann nur hoffen, dass immer mehr Mitglieder merken, dass Lyoness hier ein verbotenes Schneeballsystem betreibt und somit das System bald zum erliegen kommt. Es wäre gut, wenn die Staatsanwaltschaft Köln nun bald eine eindeutige Entscheidung treffen würde und das Treiben von Lyoness in Deutschland ein Ende bereiten würde.
Cashback
Wie gesichert sind deine Informationen in Sachen Lyoness Deutschland, zumal ich gesichert von 36 Neuanmeldungen am 09. März informiert wurde? Stillstand bedeutet keine weiteren Geschädigten, was wünschenswert wäre. Es steht außer Frage, dass GF van Rüth und der ehemalige GF Smerda sich mit der Staatsanwaltschaft Köln konfrontiert sehen. Es wird knallen bei Lyoness Deutschland. Definitiv!
@LL2016
......drum wahrscheinlich auch der \"Sagen umwitterte\" Spruch des Hubsis,... \"Gemma Deppen suchen \"........
Sunny18
Ja, ein trauriges Thema. Früher sagte mein Vater immer, dumm und dreist sei eine fürchterliche Mischung. Hier ist es geldgierig und naiv. Es gibt da so ein Foto im fb, das würde ich als bezeichnend herausheben. Einer der Lyonessgurus, der auch Lehrgänge veranstaltet, steht in einem Autohaus, zwischen zwei Tesla.....er fragt seine Gemeinde: \" ... ich kann mich nicht entscheiden, den roten oder den weissen, - welchen soll ich nehmen ? \" KEIN WITZ ! Und die begeisterten Bewunderer posten ...den weissen....den roten.... - man glaubt es nicht, mit welcher Naivität diese billige Masche angenommen wird ! Deswegen müssten eigentlich schon die Treffen verboten werden, die haben einen solch sektenartigen Charakter, dass einem schlecht wird . Naja. Dieses Forum ist natürlich jetzt nicht Plattform für meine Geschichten, tut mir leid. Ich sage auch nichts mehr dazu. Werde mich in Geduld üben und abwarten, bis eines Tages die gute Nachricht kommt. Aber dann gibts eine Fete die sich gewaschen hat !
LYONESS DEUTSCHLAND - STILLSTAND
Ein Marketer aus Deutschland informierte mich heute, dass sein \"Lyoness-System\" zusammengebrochen ist! Obwohl einige tausend Mitglieder in seinem Netzwerk registriert sind, wurden seit Wochen keine Neuregistrierungen mehr durchgeführt! Ein sehr starkes \"Team\" war bis vor kurzem immer noch sehr aktiv dabei, immer wieder neue Mitglieder zu werben. Nun ist seit einigen Wochen kein neues Mitglied dazugekommen und die Vermutung liegt nahe, dass auch diese aktiven Mitglieder nun endlich eingesehen haben, dass Lyoness hier ein verbotenes Schneeballsystem betreibt.
@LL2016
So wie dir erging es vielen Menschen, die von Anfang an mißtrauisch waren und den Versprechungen des Hr. Freidl und den Seinen nicht glaubten. Mir übrigens auch. Es ist wirklich unfassbar, wie lange solche Machenschaften hierzulande möglich sind und nicht gerichtlich eingestellt werden, bevor noch mehr Schaden angerichtet wird, denn die geblendeten, eingefleischten Lyonesen laufen ja nach wie vor durch die Gegend und suchen neue \"Investoren\". Wann wird das endlich gestoppt?
Rapid Wien-Legende Antonin Panenka selbst Geschädigter von Lyoness!
Eine ganze Seite widmet Rapid Wien seiner Legende Antonin Panenka auf der Vereinsseite. Antonin Panenka, der mit der tschechoslowakischen Nationalmannschaft 1976 Europameister wurde und von 1981 – 1985 bei Rapid Wien spielte und die Meisterschale holte. Neben Ernst Happel und Hans Krankl wurde er 1999 in das Rapid-„Team des Jahrhundert“ gewählt. Auf den Rapid Sponsor und Cashback-Partner Lyoness ist er jedoch alles andere als gut zu sprechen, hat er doch viel Geld mit und durch Lyoness verloren. Auch er hatte den Versprechungen von Lyoness geglaubt.
.Antonin Panenka wurde 2009 Mitglied von Lyoness, investierte und rührte für Lyoness kräftig die Werbetrommel – den treuen Fans von Bohemka (ein Team aus Prag) wurde die Lyoness Mitgliedschaft empfohlen, damit sie einerseits das Fußballteam unterstützen und andererseits selbst Gewinne lukrieren konnten. Es existiert auch ein Bild aus 2009, auf dem Antonin Panenka mit zwei Lyoness-Shoppingkarten in den Händen entsprechend abgebildet, Werbung für Lyoness machte. Aus der heutigen Sicht sieht es wie ein schlechter Witz aus. Nachdem er Lyoness-Mitglied wurde hätte er mehr Geld gespart, wenn er Lyoness ignoriert hätte, erzählt er heute verärgert. Vielleicht wäre die Vereinsspitze gut beraten gewesen, den Erfahrungsaustausch mit ihrer Vereinslegende zu suchen, aber großzügige Sponsorengelder zeigten sicherlich die gewünschte Wirkung.
Wie überall sonst auch wurden in der Tschechoslowakei tausende Kunden von Lyoness hinters Licht geführt – ebenso geschickt über eine Kooperation mit einem bekannten Fußballverein. Hier wurden die Vereine als KMU’s gehandhabt und anstelle von Sponsoring werden hier eben Shopping-Points etc .
Tausende Menschen in der Tschechoslowakei haben den vergangenen Jahren Milliarden tschechischen Kronen bei Lyoness angelegt. Die versprochenen Gewinne haben sie auch nach Jahren nicht erhalten. Viele Menschen haben den Kampf um ihr Geld schon aufgegeben. Diejenige, die es nicht aufgegeben haben, kämpfen dort jetzt gemeinsam, um das investierte Geld wieder zurück zu erhalten.
„Im Ausland ist die Glaubwürdigkeit von Lyoness schon sehr abgeschwächt. Aber in den Ländern wie Tschechien, wo die Sprachkenntnisse schlecht sind, haben die Leute wenige Informationen aus dem deutschsprachigen Raum und können sich nicht wirklich wehren. Im Gegenteil, wenn Lyoness jetzt wieder mit einem neuen Investmentmärchen zum Fußballklub kommt, schaffen sie es, es denen wieder zu verkaufen“ erklärt ein tschechisches Bündes gegen Lyoness.
Zurück bleiben auch hier nur enttäuschte Kunden.
twist
Wenn ich dann Fromhold am 4.03.2017 richtig verstanden habe, ist das Obergericht im Kanton Zug doch zu diesem Urteil gekommen, oder nicht? Warum können dann noch Gehirnwäschetreffen wie das kommende in Prag stattfinden ?
Eine Frage
Hallo , ich verfolge schon seit langer Zeit als stille Mitleserin alle Beiträge. Ich wurde von meiner besten Freundin als zu dumm, kleingeistig und nicht voll zurechnungsfähig bezeichnet, weil ich ihr von Lyoness abriet. Das hat mich persönlich sehr verletzt und rief mir einen Satz der Lyoness Präsentation ins Gedächtnis \" ihr werdet auf dem Weg den einen oder anderen Freund verlieren ...\", - aber das sind auf dem Weg zu Glück und Reichtum kleinere Kollateralschäden, die man in Kauf nehmen muss. Jetzt verfolge ich natürlich umso genauer, wie die Geschichte sich entwickelt. Dazu habe ich eine Frage : wenn doch nun ein Gericht in letzter Instanz Lyoness als Schneeballsystem entlarvt hat, warum wird Lyoness dann nicht verboten ? Zuletzt noch herzlichen Glückwunsch für eure unermüdliche Arbeit !
Rapid Wien lügt oder lässt sich für dumm verkaufen!
Auch wenn es Rapid nicht wirklich wusste oder nicht wahr haben wollte, die eigentliche Wertschöpfung bei Lyoness fand mithilfe des Imagetransfers von Rapid statt. Auch wenn Rapid offiziell keine Lyoness-Veranlagung ausgibt, wertet die Rapid-Cashback-Card die Lyoness-Cloud in Österreich erheblich auf. Dem Nutzer der Cashback-Card wird ein unglaublicher Lyoness-Markt suggeriert, der de facto nicht existiert. Laut aktuellem rechtskräftigen Urteil ist das eine vom anderen nicht zu trennen und mit Ausgabe einer \"Pseudo Card\" macht sich Rapid zumindest mitschuldig. In diesem Sinne billigt und leistet Rapid also aktiv Beihilfe für gesetzwidrige Einnahmen von Lyoness. Auch die zahlreichen Werbemails, die die Partnerschaft von Lyoness und Rapid kommunizieren, können nicht wegdiskutiert werden. Hier wurde \"Rapid\" geschickt als Köder ausgeworfen, um neue potenzielle Kunden zu gewinnen.
NEUER BRISANTER ZEITUNGSARTIKEL IN ÖSTERREICH
Die österreichische Zeitung nachrichten.at hat am 7. März 2017 folgenden Artikel publiziert: STRAFANTRAG GEGEN LYONESS. Das Grazer Straflandesgericht ist gerade dabei, den Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Lyoness-Gründer Hubert Freidl zu sichten. \"Der Strafantrag ist Mitte Dezember beim LGS eingelangt, der Akt ist sehr umfangreich, derzeit wird er vom zuständigen Richter gesichtet und gelesen. Ein Termin ist noch nicht anberaumt\", teilte eine Gerichtssprecherin der APA mit. Aufgrund des grossen Umfangs des Akts und der Komplexität des Verfahrens werd es mehrere Wochen dauern, bis eine Entscheidung gefällt ist. Die WKStA wirft Hubert Freidl laut Strafantrag vor, mehrere Veranlagungen nämlich die \"Werbekampagnen\" \"Österreich\", \"Ungarn\"und \"Slowakei\" sowie die Option \"Premium Ranking Europe\" öffentlich angeboten zu haben, ohne dass zeitgerecht ein gebilligter Prospekt veröffentlicht wurde. Das sei ein Verstoss gegen das Kapitalmarktgesetz (KMG). Lyoness hat die Vorwürfe mehrfach zurück gewiesen. Darüber hinaus hat die Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Dezember 2016 ihre Ermittlungen gegen Freidl und die Lyoness Europe AG wegen weiterer Veranlagungen ausgeweitet, bestätigte ein WKStA-Sprecher der APA am Dienstag. Das Ermittlungsverfahren laufe noch. Eine der Anlagen heisse \"Rapid\", so der Behördensprecher. Was sich dahinter verbirgt, könne er momentan nicht sagen. Lyoness ist seit zwei Jahren Sponsor des Wiener Fussballclubs Rapid. Dieser betonte am Dienstag, dass des keine Veranlagung gebe, die mit dem Fussballverein zu tun. Es gebe lediglich eine Cashback-Karte, die Rapid Fans beim Einkauf im Fanshop und anderen Geschäften nutzen können. Diese sei aber mit keiner Einzahlung verbunden und sei ohne Bindung und Verpflichtung, sagte SK-Rapid-Sprecher Peter Klinglmüller zur APA. Es habe diesbezüglich \"absolut keine Beschwerden\" von Fans gegeben. Mit dem Crowd-Funding von Rapid - der Fussballclub hat sich vor mehr als eine Jahr 3 Mio. Euro von knapp 1.500 Fans für den Stadionumbau geholt - habe Lyoness nichts zu tun, so Klinglmüller. Lyoness selbst teilte Rapid laut Klinglmüller am Dienstag mit: \"Es gibt keine Anlage und keinen Voucher namens Rapid. Die Kooperation mit dem SK Rapid Wien beinhaltet ein Fanbindungsprogramm auf Basis der White-Label-Lösung. Diese umfasst eine Cashback Card un ein Online-Shoppingportal im vereinseigenen Design. Die Mitgliedschaft im SK Rapid Cashback-Programm ist unverbindlich und kostenlos\". So weit der Artikel in Nachrichten.at Mein Kommentar: Es mag richtig sein, dass der Vertrag, den der SK Rapid mit Lyoness abgeschlossen hat, nichts bezüglich Veranlagungen enthält. Es kann jedoch nachgewiesen werden, dass Lyoness, nachdem Rapid -Fans Lyoness Mitglied geworden sind, diese dazu animiert hat, sog. Discount Vouchers (auch bekannt unter \"Austrian Customer Clouds\" )zu kaufen. Es kann auch nachgewiesen werden, dass unter Rapid-Fans dann eine regelrechte Euphorie ausbrach und man sich gegenseitig ermunterte , bei dieser \"einmaligen Gelegenheit\" mitzumachen. Natürlich gibt es von solchen Rapid und Lyoness-Fans noch keine Beschwerden, da sie noch nicht realisiert haben, dass ihr Geld mit grosser Wahrscheinlichkeit verloren ist. Wenn Lyoness Rapid mitteilt, dass es keine Anlage und keinen Voucher namens Rapid gibt, stimmt das zwar, aber Rapid hat es Lyoness ermöglicht, an ihre Fans heranzukommen und diesen solche Veranlagungen aufzuschwatzen. Es bleibt nun zu hoffen, dass das Straflandesgericht Graz ein klares Urteil spricht aufgrund dessen die Rapid-Fans, die sich zum Kauf von Vouchers verführen liessen, ihr Geld zurückfordern können. Es stellt sich auch die Frage, wie lange der Fussballclub Rapid seine Kooperation mit Lyoness noch fortführen kann, nachdem diese (gerichtlich nachgewiesen) ein Schneeballsystem betreibt, vom österreichischen Staat (dem Konsumenten- schutzministerium) wegen unlauteren Geschäftsbeziehungen verfolgt wird und nun auch noch eine Strafklage wegen Verletzung des Kapitalmarktgesetzes am Hals hat, fortführen kann.
MITGLIEDER ERSTATTEN ANZEIGE GEGEN LYONESS GESCHÄFTSFÜHRER IN DEUTSCHLAND
Aus sicherer Quelle wurde ich informiert, dass eine Anzeige gegen den Geschäftsführer von Lyoness Deutschland bei der Polizei eingegangen ist. Der Vorwurf lautet, Betreiben eines Schneeballsystems. Somit kommt der Geschäftsführer von Lyoness Deutschland nun auch immer mehr unter Druck und wird sich ganz genau überlegen müssen, ob er unter seiner Verantwortung weiterhin ein verbotenes Schneeballsystem in Deutschland betreiben und somit eine hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafe riskieren möchte. Das Mitglied ist auch bereit zu klagen, wenn er nicht bis Freitag dieser Woche eine positive Rückmeldung erhält.
NEUER BRISANTER ZEITUNGSARTIKEL IN ÖSTERREICH
Die österreichische Zeitung derstandard.at hat heute folgenden Artikel publiziert: STRAFANTRAG GEGEN LYONESS-CHEF: STAATSANWALT GLAUBT FREIDL NICHT. Die Grazer Rabattfirma Lyoness ist seit längerer Zeit wegen ihrer Veranlagungen im Visier der Justiz. Es geht um Werbekampagnen sowie auch um die bekannte Anlage \"Rapid\". Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Unternehmensgründer Hubert Freidl vor, die Prospektpflicht verletzt zu haben. Wie aus dem Strafantrag gegen Freidl hervorgeht, glauben ihm die Ermittler nicht. Die Lyoness Europe AG und Freidl haben die Vorwürfe gegenüber den Behörden zurückgewiesen, sie legten unter anderem Stellungnahmen von Gutachtern vor. \"Diese leugneten Verantwortungen\", fänden \"jedoch in der Ermittlungsergebnissen keine Deckung\", heisst es in dem Strafantrag der WKStA vom 22. Dezember 2016, der vorliegt. Der Strafantrag bezieht sich auf die \"Werbekampagnen\" \"Österreich\", \"Ungarn\" und \"Slowakei\" sowie die Option \"Premium Ranking Europe\" aus den Jahren 2008 und 2009. PROSPEKTPFLICHTIG. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um prospektpflichtige Veranlagungen, die Freidl öffentlich angeboten habe, ohne zeitgerecht einen gebilligten Kapitalmarktprospekt veröffentlicht zu haben. Er habe deshalb gegen das Kapitalmarktgesetz (KMG) verstossen, so der Vorwurf. Die WKStA beantragte daher die Verhängung einer Verbandsgeldbusse gegen die Lyoness Europe AG. Ausserdem werde der Verfall der durch mögliche Straftaten erlangten Vermögenswerte zu erklären sein. Berechnungsgrundlage sei das Kapital, das durch die Verletzung der Prospektpflicht von Anlegern eingesammelt wurde - abzüglich allfälliger Aufwendungen. Der Betrag lasse sich jedoch schwer ermitteln. Bei der Werbekampagne \"Österreich\" etwas sei das Veranlagungspotential bei 13,5 Millionen Euro gelegen, 4,41 Millionen seien eingenommen worden. Die restlichen Kampagnen hätten ein Potential von 2 bis 15 Millionen Euro gehabt. VERANLAGUNGEN IM SINNE DES KMG. Die in der Rede stehenden Kampagnen waren nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Veranlagungen im Sinne des KMG. \"Die Teilnehmer erwarben jeweils Forderungsrechte auf Zuteilung eines Anteils an einem zukünftigen Kundenstock, der mit dem für die Werbekampagnen von den Teilnehmern gemeinsam aufgebrachten Kapital aufgebaut werden sollte \", so der ermittelnde Oberstaatsanwalt. Das Kapital sei direkt in die Werbekampagnen zur Gewinnung neuer Kunden investiert worden. \"Es lag eine Risikogemeinschaft vor,weil der allfällige Misserfolg der Werbekampagnen den Verlust des eingesetzten Kapitals bewirkte. Die Teilnehmer waren darüber hinaus bei der Zuteilung der Neukunden demselben Vermögensrisiko ausgesetzt, sie hätten auf die Geldverwaltung durch Lyoness keinen Einfluss gehabt.\" Freidl habe die Taten zugunsten der Lyoness Europe AG begangen. Diese habe daduch wirtschaftliche Vorteile erlangt. \"So ersparte sie sich nicht nur Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Prospekts, sondern bewirkte mit dem Verstoss gegen die Prospektpflicht auch eine Verbesserung der Wettbewerbssituation.\" Zuletzt habe die Lyoness Europe AG folgendermassen verantwortet: Nicht Freidl, sondern ein mittlerweile verstorbenes Verwaltungsratsmitglied von Lyoness habe sich alleine um die Durchführung der Werbekampagnen gekümmert. Der Schweizer sei für die rechtlichen Belange und den Vertrieb zuständig gewesen und habe federführend die Zeichnungsscheine erstellt. Das glauben die Ermittler nicht: Freidl habe nämlich die Werbekampagnen bereits im Vorfeld \"federführend und öffentlich\" beworben , zum Beispiel mittels einer Power-Point Präsentation bei einer Veranstaltung im April 2008 in Liezen. VISIONÄR. Auch die Struktur des Lyoness-Konzerns und die Aufteilung der Verantwortlichkeits- Bereiche stünden der \"gewählten Verteidigungslinie\" entgegen: \"Dass Hubert Freidl als Entwickler, wirtschaftlich Berechtigter und CEO des Lyoness-Konzerns mit allumfassenden Organfunktionen, der von seinen Mitarbeitern als Visionär, als Kopf von Lyoness und tonangebend beschrieben wird, mit der Entwicklung und Vermarktung der Werbekampagnen sowie der Option mit einem Veranlagungspotential von 33,500.000 Euro nicht vertraut gewesen sein soll, ist nicht überzeugend und lebensfremd\", so der Ermittler. \"Der verstorbene Schweizer sei bis 2011 Mehrheitsgesellschafter der Lyonesss International und als Verwaltungsmitglied nur für die Verwaltung und Buchhaltung sowie den Finanzbereich zuständig gewesen\". Lyoness wollte den Strafantrag nicht kommentieren. Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, sei das befasste Gericht der erste Ansprechpartner von Lyoness. Der Strafantrag richtet sich an das Grazer Straflandesgericht. \"Wir sind überzeugt, das sich - wie bislang in allen anderen Strafrechtsverfahren in Österreich - die gegen Lyoness erhobenen Vorwürfe als haltlos erweisen werden\", so eine Sprecherin in einer schriftlichen Stellungnahme am Montag. Mein Kommentar: Die Hoffnung von Lyoness, dass sie auch diesmal ungeschoren davon kommt, dürfte reines Wunschdenken sein. Zum Schweizer, der die Veranlagungen in Eigenregie vorgenommen haben soll, ist zu sagen, dass alles dafür spricht, dass dieser jahrelang als Strohmann für Freidl bezüglich des Aktienbesitzes an der Lyoness Europe AG / Lyoness International AG agierte, d.h. Freidl war von Anfang an zu 100% an Lyoness wirtschaftlich berechtigt. Das Lügengebäude von Lyoness ist am Einstürzen.
Schneeballsystem auch in der Schweiz bestätigt
Das Obergericht des Kantons Zug demaskiert die angeblich so erfolgreiche und beliebte Einkaufsgemeinschaft Lyoness im Urteil von 23.02.2017 BZ 2016 78 mit gebotener Härte: Das System Lyoness muss als Ganzes als unlauter qualifiziert werden, da ein unzulässiges Schneeballsystem vorliegt. Das System von Lyoness ist so ausgestaltet, dass ein Mitglied nur dann auf seine Kosten kommt, wenn es weitere Mitglieder anwirbt und diese wiederum Einkäufe tätigen. Die Vergütungsformen Cashback und Freundschaftsbonus sind wirtschaftlich unbedeutend. Wirtschaftlich interessant wird die Vergütung erst bei der Anwerbung neuer Mitglieder und bei deren finanziellen Beiträgen. Es findet eine Umverteilung von Geldern von der Pyramidenbasis in Richtung Spitze der Pyramide statt. Die Struktur des Systems und die Berechnung der Provisionen sind vollkommen intransparent. Das hat nun folgende für die Mitglieder dieser Einkaufsgemeinschaft folgende Konsequenzen: Erstens ist der gesamte Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Die Zahlungen an Lyoness sind zurückzuerstatten, egal in welcher Höhe und unter welchem Titel diese gezahlt wurden, weil Lyoness in ungerechtfertigter Weise bereichert ist.
LYONESS, HUBERT FREIDL UND KARL-HEINZ FEDDERMANN IN GROSSEN NÖTEN
Wie in einem Forumsbeitrag vom 8.2.217 berichtet wurde, hat Lyoness ihren Leuten ihr Geld u.a. mit dem Verkauf von \"Optionen zur Finanzierung von Werbekampagnen\" aus der Tasche gezogen. Das Veranlagungspotential der 2008 und 2009 angebotenen Optionen betrug EUR 33,5 Mio., die Höhe des tatsächlich eingesammelten Kapitals dürfte etwas darunter liegen. Die Investoren in solche Optionen haben bis heute nichts oder nur einen Bruchteil ihres Investments zurück erhalten. Nun wurde bekannt, dass die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, (WKStA), Wien, beim Landesgericht für Strafsachen, Wien, den Antrag gestellt hat, dass Hubert Freidl zu bestrafen sei, weil er Veranlagungen angeboten hat, ohne einen gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt zu veröffentlichen und weil er damit ein Vergehen nach § 15 Abs 1 des Kapitalmarktgesetzes KMG begangen hat. In einem solchen Prospekt hätten die Risiken der Veranlagung offengelegt werden müssen. Vergehen gegen Vorschriften des KMG können von österreichischen Richtern mit Freiheits- strafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Die WKStA beantragte dem Gericht auch, über die Lyoness Europe AG,CH-Buchs, eine Verbandsgeld- busse zu verhängen, weil die Straftaten von Hubert Freidl zugunsten dieser Firma rechtswidrig und schuldhaft begangen worden seien. Finanziell weitaus gravierender ist jedoch, dass die WKStA dem Gericht auch noch beantragte, die durch die Straftaten erlangten Vermögenswerte seien für verfallen zu erklären. Dies bedeutet, dass falls das Gericht dem Antrag der WKStA folgen sollte, die von der Lyoness Europe AG erlangten Vermögensvorteile eingezogen würden, d.h. Lyoness wäre seitens des Gerichts mit einer Millionenforderung konfrontiert. Notfalls könnten sogar Vermögenswerte der Lyoness Europe AG sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Die Höhe des Vermögensvorteils (das tatsächlich eingesammelte Kapital) kann nach so langer Zeit nur schwer ermittelt werden, sodass dass Gericht den Betrag, der deutlich über EUR 20 Mio. liegen dürfte, von sich aus festlegen kann. Lyoness versuchte noch, ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem sie behauptete, die fraglichen Veranlagungen seien durch den 2011 verstorbenen ehemaligen VR-Präsidenten der Lyoness Europe AG, Erwin Hüsler, ohne Wissen durch die Konzernzentrale in Graz und insbesondere Hubert Freidl kreiert und vertrieben worden. Der Schweizer Karl-Heinz Feddermann, Frümsen (Sennwald) SG der in verschiedenen verantwortungsvollen Funktionen (siehe mein Beitrag vom 7.12.2016) für Lyoness tätig ist, hat diesen Umstand in einer Eidesstattlichen Erklärung, die der WKStA nun vorliegt, bestätigt. Die WKStA konnte nun aber nachweisen, dass die Erklärung des Karl-Heinz Feddermann eine reine Schutzbehauptung darstellt, welche durch die Verfahrensergebnisse widerlegt werden konnte. Dass Lyoness versuchte, die Schuld nachträglich auf ein verstorbenes hohes Kadermitglied abzuwälzen, offenbart die Gesinnung von Hubert Freidl, dem jedes Mittel recht zu sein scheint. In einer Lyoness- Pressemitteilung vom 29.8.2011 zum Tode von Hüsler, also Jahre nach Platzierung der Optionen, wurde Hüsler noch mit folgenden Worten hoch gelobt: \" Erwin Josef Hüsler war das dienstälteste Mitglied des Verwaltungsrates von Lyoness und ein persönlicher Freund und Weggefährte der ersten Stunde von Firmengründer Hubert Freidl. Seine volle Überzeugung und der feste Glaube an den Erfolgskurs von Lyoness waren Stütze und Wegweiser von Beginn an. Hubert Freidl zeigte sich bestürzt über den Tod seines Freundes und Beraters, der seinen Wahlspruch \"Ich lebe Lyoness Tag für Tag\" zu einhundert Prozent gelebt hat.\" Karl-Heinz Feddermann sollte froh sein, dass das oben beschriebene gerichtliche Verfahren nicht in der Schweiz, sondern in Österreich stattfindet, da sonst die Möglichkeit bestünde, ihn hier wegen falscher Zeugenaussage anzuzeigen. Ich rate Karl-Heinz Feddermann, sich bis auf weiteres nicht nach Österreich zu begeben, da die WKStA sicher ein Interesse daran hätte, ihn darüber zu befragen, auf wessen Veranlassung und unter welchen Umständen seine Eidesstattliche Erklärung zustande kam.
Sehr gute Zusammenfassung der Lyoness-Methoden!
Gratulation von meiner Seite! Diese Entschlüssellung der Lyonness-Methoden ist sicherlich sehr hilfreich um noch mehr Aufklärung zu betreiben und somit zu verhindern, dass es in Zukunft noch mehr Lyoness-Geschädigte gibt. In Deutschland verstehen auch immer mehr Lyoness Mitglieder, dass Lyoness ein verbotenes Schneeballsystem betreibt und fühlen sich betrogen. Aus sicherer Quelle weiß ich, dass momentan einige Anzeigen gegen Lyoness Deutschland in der Vorbereitung sind. Diese tolle Entschlüssellung sollte jeder beifügen, wenn er eine Anzeige gegen Lyoness aufgibt.
DIE LYONESS CHILD & FAMILY FOUNDATION
Diese Stiftung ist der karitative Arm von Lyoness. Lyoness brüstet sich bei jeder Gelegenheit damit, dass man \"mit jedem Einkauf Gutes tun kann\". Allerdings sagt sie nicht, welcher Prozentsatz (oder eher Promillesatz) des Umsatzes an die Stiftung fliesst. Von der Homepage des Hilfswerks (lyoness-cff.org) kann man sich sogar online als Lyoness-Mitglied registrieren. Das Lyoness- Hilfswerk publiziert im Gegensatz zu anderen Hilfswerken keinen Rechenschaftsbericht, sodass die Spender nicht wissen, wie hoch die gespendeten Gelder sind und wie sie verwendet werden. Nun ist vor einiger Zeit Sonderbares passiert: Lyoness hat in Österreich einen Verein namens Lyoness Child & Family Foundation- Verein zur Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Familien, A-Graz, gegründet. Sie hat dann still und leise die Homepage der Lyoness Child & Family Foundation, CH-Buchs (lyoness-cff.org) so geändert, dass plötzlich der Verein in A-Graz als Betreiberin des Hilfswerks erschien und nicht mehr die Foundation in CH-Buchs. Erklärungen zu diesem Wechsel gab es wohlweislich keine. Demzufolge müssen Spenden nun ausschliesslich an den Verein (mit fast identischem Namen!) bezahlt werden. Selbst Schweizer müssen ihre Spenden nun nach Österreich senden. Weshalb der Wechsel vorgenommen wurde, liegt auf der Hand: In der Schweiz werden Stiftungen (Foundations) von der Eidg. Stiftungsaufsicht überwacht. Diese sorgt dafür, dass das Stiftungsvermögen gemäss dem Stiftungszweck verwendet wird. Deshalb müssen Stiftungen jährlich ihre revidieren Jahresrechnungen bei der Stiftungsaufsicht einreichen. Offenbar wollte Lyoness der Stiftungsaufsicht die Kontrolle über die Zahlungsflüsse bei ihrem Hilfswerk entziehen und lässt nun weltweit die Spenden nach Österreich zugunsten des genannten Vereins, Konto bei Unicredit Bank Austria, Graz, überweisen. Alles andere als vertrauensfördernd! Ich rate allen Lyoness Mitgliedern keine Spenden mehr zu leisten und auf die Verwendung der Cashback-Card zu verzichten, solange das Lyoness- Hilfswerk keinen Rechenschaftsbericht veröffentlicht und solange Lyoness nicht öffentlich bekannt gibt, welchen Prozentsatz ihres Umsatzes an ihr Hilfswerk fliesst.
Erkenntnis kam aber spät
Ich hoffe, Du hast nicht zu viel Geld investiert! Deine Erkenntnis kommt aber reichlich spät. Jeder sollte sofort erkennen können, dass wen jemand Fr. 3\'000.00 für NICHTS bezahlen soll, dass man gleich stutzig werden sollte. Lyoness bleibt illegal.
DIE ENTSCHLÜSSELUNG DES SYTEMS LYONESSS
Ich muss zugestehen, dass es lange gedauert hat, bis es mir gelang, das System Lyoness völlig zu durchschauen. Jetzt aber liegt es wie ein offenes Buch vor mir und ich möchte meine Erkenntnisse mit allen teilen, die betroffen oder geschädigt sind. Lyoness-Gründer, Alleinaktionär und spiritus rector Hubert Freidl verfolgte von Anfang an die Absicht, Leuten Geld abzunehmen, ohne es zurückzahlen zu müssen. Man muss ihm zugestehen, dass er darin (wohl auch mit anwaltlicher Hilfe) überaus erfolgreich war. Er musste stets darauf achten, nicht ins Visier der Finanzmarkt- aufsichten zu geraten, weshalb er das System äusserst undurchsichtig und damit nicht nachvollziehbar ausgestaltete und für Gelder keine Rückzahlungsverpflichtung einging. Wäre er eine Rückzahlungsverpflichtung eingegangen, wäre er von den Finanzmarktaufsichten längst gestoppt worden. Wie veranlasst man Jemanden, sein Geld ohne Rückzahlungs- und Verzinsungspflicht herauszurücken? Dies notabene ohne dass Einblick in die finanziellen Verhältnisse gewährt wird. Natürlich nur indem man den (teilweise naiven, teilweise geldgierigen) Leuten utopische Gewinnmöglichkeiten in Aussicht stellt. (Stichwort: \"lebenslanges passives Einkommen\", also ein Einkommen für das man nichts mehr tun muss). Dafür brauchte Hubert Freidl natürlich eine auf den ersten Blick einleuchtende Geschäftsidee und er fand sie mit der Einkaufsgemeinschaft. Allerdings dient die Einkaufsgemeinschaft nur als Vehikel, um an die zahlenden Leute überhaupt heranzukommen. Bei den Methoden, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, war Hubert Freidl ungemein kreativ. Es begann 2003 damit, den Leuten sog. \"Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe\" (später Anzahlungen auf Originalgutscheine) schmackhaft zu machen. Lyoness versprach den Anzahlern damals mehr als die Veracht-Fachung ihres Einsatzes, wohlweislich ohne zu erklären, wie die wundersame Geldmehrung zustande kommen sollte. Wenn Lyoness ein neues Land \"eröffnete\" suchte sie zuerst 300 Leute, die je CHF 3,000.- (oder Gegenwert) als Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe einzahlen mussten. Dies zu einem Zeitpunkt, als noch keinen einzigen Lyoness- Händler gab bei dem man einkaufen konnte. Lyoness missbrauchte also die Anzahler als Finanzquelle. Die Anzahler ermöglichten Lyoness den Start einer neuen Landesgesellschaft zu finanzieren, ohne eigene Mittel zu einzusetzen. Dies passierte so 2009 auch in der Schweiz. Die ursprünglich 300 angeworbenen Leute mussten dann weitere Anzahler anwerben, ebenso die von diesen Angeworbenen. So setzte sich das System nach dem Schneeballsystem immer weiter fort. Die Vergütungen, welche die Leute für ihre Anwerbetätigkeit erhielten, stammten nachweislich weitgehend aus den Anzahlungen anderer. Den Leuten wurde gesagt, sie könnten ihre Anzahlungen jederzeit in Händlergutscheine tauschen. Dabei wurde häufig verschwiegen, dass dies nur nach grossen Aufzahlungen möglich ist. (Beispiel: Händlerrabatt 10 %, Anzahlung Fr. 3,000.-, Aufzahlung Fr. 27,000.-, Erhalt von Gutscheinen Fr. 30,000.-).Wichtig ist, zu realisieren, dass jede geleistete Anzahlung bei Lyoness verbleibt und von ihr als Betriebsertrag verbucht werden kann . Wenn ein Anzahler die Variante Aufzahlung wählt, also Händler-Warengutscheine erhalten will, so kauft Lyoness diese Gutscheine, um beim vorherigen Beispiel zu bleiben, für Fr. 27,000.-, also für den Betrag der Aufzahlung. Damit wird der Aufzahlungs- Prozess für Lyoness zum Nullsummenspiel. Diese Funktionsweise war wohl kaum einem Anzahler bekannt, sonst wären nicht so viele hereingefallen. Nachdem das beschriebene Anzahlungs- Geschäft hervorragend funktionierte, entwickelte Hubert Freidl 2008 eine neue Geldeinsammlungsaktion, nämlich die Optionen zur Finanzierung von Werbekampagnen. Lyoness platzierte 2008/2009 unter österreichischen, slovakischen und ungarischen ( und auch schweizerischen?) Lyoness-Mitgliedern (damals Business Partner genannt) solche Veranlagungen im Umfang von insgesamt EUR 29 Mio. Man versprach den Investoren, dass ihnen dereinst \"Neukunden\" zugeteilt würden, welche durch die Werbekampagnen gewonnen werden sollen und dass sie dann an deren Umsätzen bei Lyoness-Händlern partizipieren werden. Es zeigte sich dann, dass diese Investoren häufig nichts oder nur ein Bruchteil ihres Investments zurück erhalten haben. Lyoness unterliess es auch, für diese Veranlagungen den erforderlichen, von der Finanzmarktaufsicht genehmigten Prospekt aufzulegen, weshalb die Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wien, noch heute strafrechtlich gegen Hubert Freidl ermittelt. Später erschloss sich Hubert Freidl wiederum eine neue Finanzquelle, die üppiger fliessen sollte, als alles bisher Gesehene: Lyoness begann sog. Beteiligungen an ausländischen Verrechnungssystemen (Länderpakete) zu verkaufen. Dabei versprach Lyoness den Investoren, dass sie an den Umsätzen beteiligt sein werden, die in den neu zu erschliessenden \"Boom-Ländern\" mit dortigen Lyoness-Händlern getätigt würden. Es zeigte sich, dass bisher die meisten Investoren nur einen Bruchteil ihres Geldes zurück erhalten haben. Bei Ländern wie Indien ist es ungewiss, ob je vor Ort eine operative Tätigkeit aufgenommen wurde. Seit 2016 gibt es mit den sogenannten Discount Vouchers , für die auch die Lyoness Suisse GmbH (SME Challenge 2016) mächtig Werbung machte, eine weitere Geldeinsammlungsaktion. Sie funktioniert nach dem Muster der Anzahlungen, ist also alter Wein in neuen Schläuchen. Discount Vouchers sind Lyoness-Gutscheine, die dazu berechtigen, Warengutscheine von Händlern zu beziehen. Die Gutscheine werden von diesen aber nicht zum Kaufpreis angerechnet, sondern nur im Rahmen der Vorteile, welche der betr. Händler den Lyoness-Mitgliedern normalerweise gewährt. Diese Vorteile betragen häufig zwischen 2 - 3 %. Daraus lässt sich errechnen, wie unglaublich hoch die Einkäufe sein müssen, um den Discount Voucher voll nutzen zu können. Dieser Mechanismus führt dazu, dass das Geld, das zum Kauf der Discount Vouchers an Lyoness geflossen ist, stets bei ihr verbleibt. Sie muss den Händlern für die Discount Vouchers nichts zahlen, machen die Händler mit den Vouchers doch einen zusätzlichen Umsatz und sie brauchen den Lyness-Kunden nur die gewohnten Vorteile zu gewähren. Lyoness ist es gelungen, \" unter dem Dach\" des bekannten Fussballclubs Rapid Wien, solche Discount Vouchers auch unter Rapid-Fans abzusetzen. Lyoness ist Gross-Sponsor von Rapid und hat sich verpflichtet, Rapid über 5 Jahre mit jährlich EUR 1,8 Mio., also total mit EUR 9 Mio. zu unterstützen. Weitere Sportkooperationen soll Lyoness eingegangen sein mit bekannten Sportclubs in der Tschechischen Republik, Polen, der Slovakei, Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Griechenland und diversen Balkanstaaten. Dies ebenfalls in der Absicht, die Reputation dieser Clubs zu nutzen und ebenfalls Discount Vouchers unter die Leute zu bringen. Die Geldgeber bei Lyoness wurden anfänglich \"Business Partner\", dann \"Premium Mitglied\" und heute \"Marketer\" genannt. Die grösstenteils utopischen Gewinnversprechungen wurden/werden ihnen gemacht in den Papieren \"Lyoness Vergütungen und Zahlungsarten\", Lyoness Zusatzbedingungen zur Nutzung der erweiterten Mitgliedsvorteile\" und heute im \"Compensation Plan\". Der heutige Compensation Plan ist ebenso undurchsichtig und damit nicht nachvollziehbar ausgestaltet wie die Papiere zuvor. Es können daraus auch keine durchsetzbaren Rechte abgeleitet werden, was Lyoness nur Recht sein kann. Nach mir vorliegenden Unterlagen dürften Lyoness in den vergangenen Jahren weit über eine Milliarde Franken als Anzahlungen, aus Verkauf von Optionen zur Finanzierung von Werbekampagnen, aus Verkauf von Länderpaketen und aus Verkauf von Discount Vouchers zugeflossen sein. Unter diesen Umständen verwundert es nicht, dass immer mehr Geschädigte ihr Geld auf dem Gerichtswege zurückfordern. Und dies mit beachtlichem Erfolg. Lyoness wurde schon mehrfach rechtskräftig zur Rückzahlung von Geldern verurteilt und in Urteilen wurde festgestellt, dass dem Geschäftsmodell von Lyoness ein Schneeballsystem zugrunde liegt. Wie ich höre, werden unter Lyoness-Mitgliedern bereits Wetten darüber abgeschlossen, wie lange es noch dauert, bis dem unlauteren Geschäftsgebaren von Lyoness endgültig Einhalt geboten wird.
Fussballclub Rapid Wien und das Lyoness-Schneeballsystems?
Peter Klinglmüller (SK Rapid Direktor Kommunikation, Medien und PR) äußerte sich schriftlich verharmlosend zu den rechtskräftigen Verurteilungen des Sponsor- und Partnerunternehmen Lyoness. So teilte er mit, \"Lyoness sei nur eines von 400 Partnerunternehmen, Rapid-Cashback-Card werde eifrig genutzt und man habe nichts mit der aufgelegten Lyoness-Cloud zu tun!\" Das ist falsch! Herr Klinglmüller negiert hier kurzerhand einige Fakten in der Partnerschaft mit Lyoness weg, deren Aufklärung im ureigenen Interesse von SK Rapid erfolgen sollte. Wie viele von den 400 Rapid-Partnerunternehmen sind rechtskräftig als \"Schneeballsystem\" verurteilt? Nach seinen Ausführungen u. a. gegenüber der APA, nimmt der SK-Rapid Wien Sponsorengelder an, die mit einem gesetzwidrigen Schneeballsystem und zu Lasten vieler einzelner Geschädigten aus aller Welt, erzielt wurden? Schlimmer noch! Durch einen Imagetransfer von Rapid auf Lyoness und trotz rechtskräftiger Verurteilungen, wird weiter aktiv Beihilfe für gesetzwidrige Einnahmen von Lyoness geleistet und gebilligt? Die Fakten hierzu können nicht weiter bestritten, geleugnet oder verharmlost dargestellt werden. Der Rechnungsstelle von Rapid sollte es nicht schwer fallen, die Erlöse aus der \"erfreulicherweise auch sehr eifrig genutzten\" SK Rapid Cashback Card den finanziellen Zuwendungen u. a. von Lyoness gegenüber zu stellen. Rein rechnerisch ist dies schon nicht möglich, dass sich Lyoness alleine von den Einnahmen aus der \"allg. Cashback-Card\" oder der \"Rapid-Cashback-Karte\" finanzieren kann. Bereits seit August 2015 wird sehr eifrig mit dem SK Rapid für die Lyoness-Cloud geworben. Bereits in einer Werbemail vom 27. August 2015 eines Lyoness-Vertriebler ist beschwörend die Rede\"....von hunderttausenden/millionen Rapid, Golf-Association, Registrierungen von Handelsketten und noch einem unglaublichen Überraschungspartner - den ich schriftlich nicht nennen darf/will.....- DIREKT profitieren\". Von welchen Handelspartnerketten und unglaublichen Überraschungspartner hier die Rede ist wird natürlich nicht genannt. Große Handelspartner distanzieren sich zunehmend von Lyoness, die wenigen noch auf der Lyoness-Website aufgeführten wissen oftmals nichts davon. So zuletzt der OTTO Versand. Und der angekündigte - unglaubliche Überraschungspartner - war in den vergangenen 499 Tagen seit dieser Vertriebsmail auch nicht zu erkennen.
Lyoness-Sponsoring & Erstligist SK Rapid! Fragen an den Kommunikationschef!
Sehr geehrter Herr Klinglmüller, der geschlossene Sponsoren-Vertrag mit Lyoness beinhaltet lediglich ein „Fan-Bindungsprogramm“, die angebotenen „Voucher“ sind offensichtlich nicht aufgeführt. Deshalb auch ihr dürftiger Kommentar gegenüber der APA. Zu mehr kann man (oder will man) auch nichts sagen. Allerdings wirft dies neue Fragen auf. Hat sich Rapid hier in eine Abhängigkeit zu Lyoness begeben, immerhin steht in 2-3 Monaten wieder eine Lizenzierung an. Wie steht der SK Rapid und seine Verantwortlichen dazu, dass Lyoness parallel zum eigentlich nur öffentlichkeitswirksam gedachten \"Sponsorship\", eine inoffizielle und scheinbar gesetzwidrige „Schattenpartnerschaft“ aufgebaut hat, über die Rapid selbst u. U. nicht wirklich informiert gewesen ist? Ist es vorstellbar, dass Ihr Verein ein solch zweifelhaftes Produkt gemeinsam mit Lyoness aufgelegt hat, wo doch gerade beim SK Rapid einige ausgewiesene Finanzexperten u. a. im Kuratorium sitzen, die sich mit solchen „Veranlagungen“ auskennen? Immerhin hat Rapid ja einen Teil des Stadions über „Fananleihen“ finanziert, die natürlich mit einem Prospekt versehen waren. Hat der SK Rapid aufgrund einer möglichen attraktiven Bonusregelung hier beide Augen zugedrückt? Wird im Rahmen der anstehenden Lizenzierung auch dies nicht intensiv geprüft werden? Wurden die 8888 Premium Voucher, wo „nur“ ca. 6000 verkauft wurden, ohne Wissen von Rapid entwickelt und vertrieben? Auch Rapid-Fans sind unter den Beziehern solcher Voucher! Handelt es sich bei diesen Vouchern um ein reines Rapid-Produkt? Die Rechnung von Lyoness jedenfalls ist wohl bereits mit der „AT CC“ (Austrian Consumer Cloud) bei Rapid und seinen potentiellen Fans aufgegangen. War Rapid in all diesen Vorgängen eingebunden oder ist Rapid auch ein Opfer eines vertragswidrigen Markenmissbrauches, wie schon bei der Mastercard, OTTO etc. zuvor bekannt wurde? Irgendwas davon muss ja zutreffen. Ihrer geschätzten Rückantwort sehe ich entgegen.
NEUER BRISANTER ZEITUNGSARTIKEL IN ÖSTERREICH
Die österreichische Zeitung Die Presse hat heute folgenden Artikel publiziert: STAATSANWALTSCHAFT WEITET ERMITTLUNGEN GEGEN RABATTFIRMA LYONESS AUS. DIE GRAZER RABATT- FIRMA LYONESS IST ERNEUT INS VISIER DER Justiz GERTEN, DIESMAL RUND UM IHRE SPONSORINGTÄTIGKEIT FÜR DEN WIENER FUSSBALLKLUB RAPID. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Gründer Hubert Freidl und der Lyoness Europe AG vor, bei weiteren Veranlagungen die Prospektpflicht verletzt zu haben. Eine der Anlagen heisst \"Rapid\". Die WKStA verdächtigt Freidl und Lyoness des Verstosses gegen das Kapitalmarktgesetz KMG. Bereits im Dezember 2016 hat die WKStA beim Grazer Straflandesgericht einen Strafantrag gegen Freidl gestellt. Es soll prospektpflichtige Veranlagungen, nämlich Werbekampagnen respektive die Option \"Premium Ranking Europe\" ohne zeitgerechte Veröffentlichung eines kontrollierten Prospekts öffentlich angeboten haben und dadurch gegen das Kapitalmarktgesetz verstossen zu haben. Nun wurden die Ermittlungen ausgeweitet. \"Wir ermitteln wegen weiterer Veranlagungen, die ohne zeitgerecht gebilligten Prospekt öffentlich angeboten wurden\", sagte WKStA-Sprecher René Kuprecht am Dienstag zur APA. Eine der Veranlagungen heisse \"Rapid\", die weiteren \"LEDV\", \"AT CC\", \"PL CC\" und \"S-E1CC\". Die zusätzlichen Ermittlungen wurden aufgrund eines Anfangverdachts eingeleitet, so der Behördensprecher. Auslöser war eine neue Anzeige. Der Wiener Anwalt Josef Fromhold hatte bereits im Oktober 2015 eine Nachtragsanzeige zum Themenkomplex Rapid eingebracht. Er wirft dem Unternehmen vor, den bekannten Namen des Wiener Fussballclubs auszunutzen, um an mehr Mitglieder zu kommen. Einzahlern ins Lyoness-System werde suggeriert, dass man an den Einkäufen von Rapid-Unterstützern \"von denen es angeblich 700.000 geben soll\" mitverdienen könne, nämlich dann, wenn diese die sogenannte Rapid Cashback Card haben. Jedoch würden Leute sowohl über die Anzahl Kunden als auch über die Zahl der Händler getäuscht, so Fromhold. PARTNERSCHAFT MIT RAPID. Lyoness hat im Sommer 2015 eine fünfjährige Partnerschaft mit Rapid geschlossen. Der Fussballclub soll demnach 1,8 Mio. Euro im Jahr bekommen. Lyoness legte auch eine grün-weisse Cashback-Karte, die Rabatte im Einzelhandel in Aussicht stellt, sowie laut Fromhold 8.888 \"Voucher\" im Wert von je 1,500.- Euro auf. Die Voucher-Käufer sollten von der Karten-Einkäufen profitieren. \"Bei der Kooperation mit dem SK Rapid Wien handelt es sich ausschliesslich um ein Fanbindungsprogramm. Gemeinsam mit dem Verein wurde 2015 ein Cashback-Programm ins Leben gerufen, das seitdem von allen Beteiligten sehr erfolgreich umgesetzt wird. Die Mitgliedschaft in diesem Cashback-Programm ist völlig kostenlos und unverbindlich. Daher sind keinerlei Veranlagungen möglich\", erklärte Sabrina Naseradsky von Lyoness der APA in einem schriftlichen Statement. Auch Rapid-Sprecher Peter Klinglmüller sagte zur APA, die Cashback-Karte koste nichts und sei freiwillig.Die Fans würden keineswegs zwangsbeglückt. Die Karte werde \"eifrig genutzt\", Inhaber bekämen bei Lyoness Partnerunternehmen und auch im Rapid-Fanshop Rabatte. Von \"Vouchern\" habe er \"noch nie gehört\", so Klinglmüller. Die Cashback-Karte sei keine Veranlagung, Beschwerden von Fans habe es nicht gegeben. Anwalt Fromhold zweifelt am Erfolg der Lyoness/Rapid-Karte. Denn Lyoness kämen namhafte Händler abhanden und jene, die noch mit der Firma kooperieren, akzeptierten die Karte nicht. Un selbst wenn die Karteninhaber fleissig einkauften, würden die Rabatte auf so viele Leute (8.888 - Voucher-Käufer) aufgeteilt, dass für den Einzelnen kaum etwas übrig bliebe. Die Einzahlung ins Lyoness-System - etwa über Voucher - sei eine Veranlagung, für die es einen Kapitalmarktprospekt brauche, so Fromhold. Diese Meinung teile auch eine Gutachterin, die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beauftragt worden sei. Die Gutachterin komme auch im Zusammenhang mit anderen Lyoness- Produkten zum Schluss, \"dass die suggerierten Ziele nur über die Anwerbung von Mitgliedern zu erreichen sind\" sagte der Anwalt. ALTLASTEN BEREINIGT. Die Vorwürfe Fromholds beziehen sich auf eine von mehreren Geschäftsschienen von Lyoness, nämlich auf den Strukturvertrieb. Dieser wurde vor ein paar Jahren in Lyconet umbenannt. Früher hatte das Unternehmen unter anderem sogenannte Länderpakete verkauft: Mitglieder sollten mit ihrem Geld die Expansion in neue Märkte finanzieren und vom Wachstum dort profitieren. Diese Pakete gibt es nicht mehr, Lyoness mehrfach von \"Altlasten\", die man grossteils bereinigt habe. Stimmt nicht, sagt Fromhold. Denn nach den Länderpaketen seien die sogenannten Customer Clouds (CC) gekommen, die im Grunde nichts anderes seien. Wegen ein paar solcher Clouds, etwa die Südosteuropa-Cloud \"S-E1CC\", ermittelt jetzt die WKStA. Lyoness am Dienstag dazu: \"Die Ermittlungen der WKStA im Hinblick auf den noch offenen Punkt der vermeintlichen Prospektpflicht sind uns bekannt. Wir geben jedoch zu laufenden Ermittlungen keinen Kommentar ab\". An der Zivilrechtsfront hatte Lyoness immer wieder Ärger mit unzufriedenen Mitgliedern, die ihr Geld zurück wollen. Fromhold vertritt nach eigenen Angaben mehrere Hundert aus mehreren Ländern, viele hätten sich auch dem Strafverfahren angeschlossen. In Österreich und auch in der Schweiz haben Zivilgerichte die Geschäftspraktiken von Lyoness schon öfter kritisiert. In einem Fall ist Lyoness nun beim Landesgericht Salzburg mit seinem Rechtsmittel abgeblitzt. Eine Frau hatte wegen knapp 4.000 Euro geklagt und bereits beim Erstgericht recht bekommen. Es ging um die juristische Frage, ob die Klägerin, die ins Lyoness-System einzahlt, aber nicht das erhoffte Geld verdient hat, als Konsumentin oder als Unternehmerin zu qualifizieren ist. Die Gerichte sehen sie als Konsumentin an, weshalb sie einen Rückabwicklungs- anspruch habe, also ihr Geld zurückbekommt. Das Erstgericht sah im Geschäftsmodell von Lyoness ein verbotenes Schneeballsystem, wie aus dem Berufungsurteil hervorgeht. \"Das von der beklagten Partei betriebene Geschäftsmodell sei als Schneeballsystem .. zu qualifizieren. Die geschlossenen Verträge seien daher unwirksam--- \" heisst es im Berufungsurteil, das der APA vorliegt. Weiters ist in dem Salzburger Landesgerichtsurteil von einem \"derart komplizierten sowie undurchsichtigen Geschäftsmodell\" die Rede. Eine Revision gegen das mit 4. Jänner 2017 datierte Urteil ist \"jedenfalls unzulässig\". Mit Strafermittlern hatte Lyoness schon in der Vergangenheit zu tun, jedoch ist nichts herausgekommen. Im April 2016 hatte die WKStA ihr Verfahren unter anderem wegen des Verdachts des Pyramidenspiels und des schweren gewerbsmässigen Betrugs eingestellt. Laut Lyoness beziehen sich beide Fälle - die neuen WKStA-Ermittlungen sowie das Salzburger Urteil - \"auf Altlasten, die von Lyoness laufend bereinigt werden\". Lyoness hat sich in den vergangenen Jahren neu aufgestellt und seine Geschäftsbereiche einer expliziten Trennung unterzogen\", erklärte die Sprecherin. Das Salzburger Urteil betreffe Produkte, die \"längst nicht mehr angeboten\" würden, es handle sich um eine \"Einzelfallentscheidung\". So weit der Artikel in Die Presse. Mein Kommentar: Diesmal wird Lyoness nicht noch einmal ungeschoren davon kommen. Nach den unlauteren Geldeinsammlungsaktionen \"Anzahlungen\", \"Optionen zur Finanzierung von Werbekamnpagnen\", \"Beteiligungen an ausländischen Verrechnungssystemen\" (Länderpaketen) und nun neuestens den Discount Vouchers (Clouds), die alle nach dem selben Prinzip funktionieren, wird nun wohl der Riegel geschoben werden. Endlich!
Urteil des Berufungsgericht Salzburg
Das Gericht hat mit der rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren (Az. 31 C 651/16z 11) sehr klar dargelegt, was sicherlich für die meisten der Geschädigten gilt: Sie haben als Konsumenten gehandelt und hatten nie die Chance, an die versprochenen Vorteile zu gelangen, ohne weitere Mitglieder anzuwerben. Die inhaltliche Begründung des Gerichts führt zu einem umfassenderen Blick auf die Zusammenhänge. Es kommen hier nämlich mehrere entscheidende Aspekte zusammen, die in Zusammenhang gebracht und aufgezeigt gehören, um die vordergründig beworbene „Einkaufsgemeinschaft“ und das dahinterliegende „Schneeballsystem“ in Form des MLM-Systems deutlich zu machen. Das vom Gericht als gesetzwidrig klassifizierte Geschäftsmodell, das ja u. a. die Anzahlung auf solche Gutscheinbestellungen sowie das notwendige weitere Anwerben von neuen Mitgliedern als Grundlage des Schneeballsystems wurde im Urteil hervorgehoben. Lyoness hat das Geschäftsmodell „Kundenkarte + Cashback“ vorgeschoben und so getan, als ginge es um „Shoppen“. Umsätze auf Cashback sind aber so gut wie nicht realisiert worden, sondern primär Umsätze über Gutscheine. Eigentlich für jeden Konsumenten ein völlig umständliches und aufwendiges Bezahlmittel, welches man sich kompliziert bei wenigen Lyoness-Verkaufsstellen abholen muss. Dagegen viel einfacher war das „virtuelle“ Verkaufen von Gutscheinen über ebensolche „Anzahlungen“ von 2000 EUR und den damit verbundenen Anspruch auf Gutscheine von 20.000-100.000 EUR und mehr, falls der Anzahler die Differenzsumme aufzahlt, entsprechend dafür einkauft oder andere wirbt, die ebenfalls anzahlen. Namhafte Handelsmarken sind durch Lyoness für sämtliche Anzahlungen und „Länder-, Businesspakete etc.“ missbraucht wurden, in dem ihr guter Name für den notwendigen Imagetransfer und die Glaubwürdigkeit gesorgt haben (denn auf reine „Lyoness-Gutscheine“ hätte sicherlich niemand vertraut bzw. darauf angezahlt). Diesen Handelsmarken dürfte bis heute nicht klar sein, dass in den „Bestellverträgen“ ihre Marken/Gutscheine aufgeführt und hinterlegt waren – und zwar auch im Ausland, wo mit diesen gar nicht bezahlen werden kann. Betroffene Händler werden nun von uns darauf aufmerksam gemacht werden, dass eben genau ihre Glaubwürdigkeit und ihr Image dafür unrechtmäßig missbraucht wurde, um sehr hohe Umsätze durch Anzahlungen zu generieren. Die sogenannten \"Gutscheinpartner\" stünden somit also im direkten Zusammenhang mit den Milliarden, die Lyoness umgesetzt und Schaden produziert hat. Wie sehen diese Firmen wohl die Situation, dass nun deren Gutscheinverkauf Bestandteil eines Schneeballsystems ist und tausende von Konsumenten auf Gutscheine von ihnen angezahlt haben? Können sich Unternehmen wie Otto, McDonalds, OMV etc. rechtlich davon freimachen, hier u. U. entscheidend zum Schaden an gutgläubigen Mitgliedern beigetragen zu haben, da tausendfach ihre Gutscheine in solchen Anzahlungen hinterlegt waren?
Lyoness ist jetzt \"offiziell\" ein Schneeballsystem!
Wie \"Twist\" im Beitrag zum jüngst ergangenen Urteil bereits berichtete, kann man RA Dr. Fromhold hierzu nur gratulieren. Ein Urteil, dass Signalwirkung haben dürfte und Lyoness weiter demaskiert und das System demontiert. Auch von der Staatsanwaltschaft Köln wurde dieses Urteil mit Interesse wahrgenommen. Hat Lyoness noch im Sommer 2016 mit Presseaussendungen wie \"Lyoness verklagt seine Kritiker\" u. a. eine Klage gegen mich eingereicht und vom zuständigen Gericht wurden zeitnah Verhandlungstermine angesetzt. Jedoch wurde ein Verhandlungstermin im Dez. 2016 auf Antrag der Lyoness-Anwälte urlaubsbedingt verschoben und bei dem nun für 17. März 2017 angesetzten Termin liegt schon wieder eine Vertagungsbitte der Lyoness -Anwälte vor. Auch hier spielt Lyoness auf Zeit.
Staatsanwaltschaft: Strafantrag gegen Lyoness-Gründer
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat nach jahrelangen Ermittlungen gegen Lyoness-Gründer Hubert Freidl nun einen Strafantrag beim Straflandesgericht Graz eingebracht. Herr Freidl soll bei einer prospektpflichtigen Veranlagung den Prospekt nicht zeitgerecht aufgelegt haben. Zudem beantragte sie die Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Lyoness Europe. Die WKStA teilte mit, dass Freidl als Direktor der Lyoness Europe AG prospektpflichtige Veranlagungen (Werbekampagnen und Option \'Premium Ranking Europe\') ohne zeitgerechte Veröffentlichung eines kontrollierten Prospekts öffentlich angeboten und dadurch gegen die Strafbestimmung Paragraf 15 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz verstoßen haben soll. Im April 2016 war ein Verfahren unter anderem wegen des Verdachts des Pyramidenspiels und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs gegen Freidl im Zusammenhang mit Lyoness (unter noch nicht geklärten Umständen) eingestellt worden. In Anbetracht der jüngst ergangenen zivilrechtlichen Urteile zu Lyoness, ist diese namentlich zu Herrn Oberstaatsanwalt passende „SCHÖNE-EINSTELLUNG“, merhfach widerlegt und \"ad absurdum\" geführt worden. Auch bei der Staatsanwaltschaft Köln dürfte es zeitnah spannend werden. Aus gegebenen Anlass jedoch, halte ich mich derzeit mit Kommentierungen hierzu zurück.
DER SVNM - EIN LYONESS-LASTIGER VERBAND
Der Schweiz. Verband Network Marketing (SVNM) schreibt auf seiner Homepage (svnm.ch) dass \"er seine Mitglieder auch aktiv unterstützt im Kampf gegen schwarze Schafe, welche die Network Marketing Branche für ihre eigenen egoistischen Zwecke missbrauchen\". Von einem solchen \"Kampf\" ist jedoch weit und breit nichts zu sehen. Ganz im Gegenteil. Fakt ist, dass einem SVNM-Firmenmitglied der Firma Lyoness, der Betrieb eines Schneeballsystems vorgeworfen wird. Ich zitiere aus einem Bericht der Konsumentenzeitschrift K-Tipp vom 5.10.2016: \"Der Einzelrichter am Kantons- gericht Zug hat die Verträge auf Klage eines Mitglieds gegen die Lyoness Suisse GmbH rechtlich überprüft. Sein Urteil: Die Verträge sind ungültig. Beim Lyoness-Konstrukt handle es sich um ein Schneeballsystem das unlauter und widerrechtlich sei. Wörtlich heisst es im Urteil: \"Es sind nicht bloss Teile des Vertrages widerrechtlich, sondern die AGB sind gesamthaft widerrechtlich, da sie ein unlauteres Geschäftssystem verfolgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig\". So viel zum Artikel des K-Tipp. Der SVNM \"hilft\" seinen Mitgliedern bei der Auswahl eines passenden Network Marketing Unternehmens. Zur Auswahl stehen 9 Firmenmitglieder des SVNM, darunter Lyoness. Im SVNM-Firmen- Verzeichnis steht zwar nicht mehr Lyoness, sondern Lyconet (eine blosse Marke von Lyoness), da es dem SVNM zu heikel wurde, Lyoness zu nennen. Der SVNM führt auch 2-tägige kostenpflichtige Schnellbleich-Kurse durch, die zum Diplom \"Networker SVNM\" oder \"Teamleader SVNM\" führen. Der SVNM schreibt dazu: \"Das Networker Diplom ist für alle Networker, welche nebst erfolgreich sein, auch unserem Berufsstand einen besseren Ruf ermöglichen wollen\". Ist es denn mit dem Ruf dieses Berufsstandes derart schlecht bestellt, dass die dort Tätigen ein Diplom vorweisen müssen, um ernst genommen zu werden? Zu den Ausbildungsinhalten gehören u.a. \"Ausbildung über rechtliches wie UWG\" und \"Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Network Systemen\". Würde man das zweite Thema am Beispiel von Lyoness behandeln, könnte das Ergebnis überraschend sein. Otto Steiner-Lang, der Präsident des SVNM und seine Ehefrau Rosmarie Steiner- Lang sind für die US-Firma Amway, die Nahrungsergänzungsmittel verkauft, aktiv. Die Konsumentenzeitschrift Saldo berichtete bereits im August 2012 unter dem Titel \"Von tollen Autos und traumhaften Häusern\" (auszugsweise) wie folgt: \"Der Verkauf von Produkten ist nur ein Weg, wie man bei Amway Geld verdienen kann. Lukrativer ist es, neue Geschäftspartner anzuwerben, die ebenfalls Produkte verkaufen und neue Geschäftspartner gewinnen. Grund: Alle Geschäftspartner, die in der Hierarchie tiefer stehen, tragen zum Einkommen bei. Für alle Produkte, die sie verkaufen, kassiert der oberste Geschäftspartner Provisionen. Es gibt verschiedene Hierarchie-Stufen, je nachdem wie viele Leute man unter sich hat. Sie heissen Platin, Rubin, Perle, Saphir, Smaragd, Diamant bis hinauf zum Kronenbotschafter. Die wohl erfolgreichsten Amway-Geschäftspartner in der Schweiz sind Rosemarie und Otto Steiner-Lang. Sie sind \"Doppeldiamanten\" und heimsen somit wohl einen Jahresbonus von über Fr. 400,000.- ein. Neueinsteiger bei Amway werden mit tollen Gewinn- aussichten geködert (Anmerkung: erinnert stark an Lyoness). Tatsache ist, dass die oberen Positionen längst besetzt sind. Neue Geschäftspartner zu werben, um in der Hierarchie aufzusteigen, ist mühsam. Der Schweizer Markt ist gesättigt. In der Schweiz sind rund 10.000 Amway- Verkäufer registriert. Nur ganz früh Eingestiegene erreichen hohe Hierarchiestufen und verdienen gut.\" So weit der Saldo-Artikel. Man fragt sich, weshalb Lyoness beim SVNM Firmenmitglied werden konnte, obwohl sie keine Handelsfirma ist, was gemäss seinen Statuten eine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist. Könnte es sein, dass man Lyoness deshalb als Firmenmitglied akzeptiert hat, weil man hoffte, dadurch viele neue Verbandsmitglieder zu gewinnen, die dann den jährlichen Mitgliederbeitrag von Fr. 250.- zahlen? Dem SVNM fällt es offenbar schwer, neue Firmen- und Privatmitglieder zu gewinnen. Seit Jahren gibt es lediglich 9 Firmenmitglieder, Lyoness inklusive. In einem Interview im \"SVNM-Aktuell\" antwortete SVNM-Vizepräsident Peter Trachsel auf die Frage \"Was ist deine Zukunftsvision für den SVNM in den nächsten 10 Jahren?\" mit \"Dass endlich jede Firma, die im SVNM Mitglied ist, die Wichtigkeit unseres Verbandes einsieht und mithilft, dass jeder Geschäftspartner auch SVNM-Mitglied wird\". Mein Kommentar: Bei der gegenwärtigen Verbandspolitik dürfte dies noch eine gute Weile Wunschdenken bleiben. Aber Peter Trachsel hat sich ja für seine \"Zukunftsvision\" 10 Jahre Zeit gegeben!
Neubesetzung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates mit alten Favoriten!
Meine Quellen aus der Kanzlei Dr. Reif berichten, dass der Unternehmer und ÖVP-Politiker Dipl.Ing. Herbert Paierl bereits 2014 von Dr. Reif ins Spiel gebracht wurde. Er wollte ihn damals schon bei der Lyoness Group AG mit an Bord haben. Sogar die Funktion des CEO von Hubert Freidl selbst war im Gespräch. Während der Übergangsphase sollte er die Position des Vorsitzenden des Aufsichtsrates bekleiden, welcher in Folge einer geplatzten Übereinkunft der beteiligten Herren mit dem im Oktober \'16 entlassenen KR Andreas Werner besetzt wurde. Ein damals organisiertes vertrauliches Treffen der Herren Dr. Reif, Hubert Freidl und Herbert Paierl in der Sache wurde kurzfristig von Hubert Freidl abgesagt. Neben seiner politischen Karriere ist Herbert Paierl seit 2009 wieder im Magna-Konzern des österreichisch-kanadischen Milliardär Frank Stronach tätig. Welchen Einfluss dies auf die Eingabe des Nationalratsabgeordneten Hagen (der dem \"Stronach-Team\" angehört!) in Sachen Lyoness haben wird, bleibt abzuwarten. Herbert Paierl ist extrem gut in der Politik und Wirtschaft vernetzt, steckt aber auch mit in der „Novomatic-Spielermilieu-Thematik“. Diesem Umstand ist der gute Kontakt zu Lyoness-Syndikus Dr. Reif. Dass ein Mann mit einer solch guten Reputation und Namen sich von Lyoness anwerben lässt, hat sicherlich einen triftigen Grund. Unbeschadet wird dieser aber sicher nicht aus dieser \"verhängnisvollen Affäre\" kommen.
@Cashback
Lieber Cashback, die Lyoness Deutschland GmbH ist sicherlich nicht auf der Flucht, auch wenn derzeit Hektik auf der Tagesordnung stehen dürfte. Am 08.08.2016 hat die Lyoness Deutschland GmbH (https://www.lyoness.com/de/shoppingnews/wir-ziehen-um-26405) den Umzug in die Gereonstraße/Köln breit angekündigt. Der Hintergrund des Umzuges kann aber durchaus einer finanziellen Anpassung geschuldet sein. Die neue Büroadresse befindet sich auch nicht mehr in einer Bestlage von Köln. Der Sozialdienst Katholischer Männer liegt in unmittelbarer Nähe zum neuem Büro, aber vielleicht hilft es ja. Wie auch in den USA und den VAE waren zum Zeitpunkt der Ländereröffnungen die jeweiligen Länderniederlassungen in Bestlagen zu finden, was dem Verkauf von Länderpaketen sicherlich höchst dienlich war. Nunmehr ist Lyoness in den USA und den VAE nur noch in dritter Reihe zu finden. Der aktuell ausgegebene Slogan von Lyoness lautet \"Then - after May 2017 nothing will be as before\". Lassen wir uns überraschen.
LYONESS DEUTSCHLAND AUF DER FLUCHT?
Wie bekannt wurde, ist Lyoness Deutschland umgezogen. Es gibt mittlerweile viele Spekulationen für die Gründe des Umzuges. Geht Lyoness langsam das Geld aus und musste deswegen umziehen? Hat der Vermieter Lyoness evtl. gekündigt, weil er gemerkt hat, dass Lyoness ein verbotenes Schneeballsystem betreibt? War das nur eine Flucht um Spuren zu verwischen? Eins steht fest! Lyoness kommt immer mehr unter Druck und immer mehr Mitglieder wollen Ihr Geld zurück!
Lyoness hat kein Interesse an außergerichtlichen Einigungen!
Ein Marketer aus Deutschland versuchte monatelang ein Angebot für eine außergerichtliche Einigung von Lyoness zu bekommen. Obwohl Lyoness öffentlich behauptet, dass niemand einen Anwalt einschalten muss und angeblich eine außergerichtliche Einigung seitens Lyoness angestrebt wird, wurde das Anliegen des Marketers einfach ignoriert! Wochenlang hat Lyoness auf zahlreiche E-Mails noc nicht einmal geantwortet. Am 5. Dezember läuft nun eine letzte Frist ab. Sollte Lyoness nun wiederum kein akzeptables Angebot unterbreiten, wird dieser Marketer eine Anzeige bei der Polizei aufgeben und darüber hinaus Lyoness verklagen. Der Marketer sagte mir, es geht Ihm gar nicht mehr um das Geld, sondern nur noch um die Gerechtigkeit.
Die Amnesie des KR Andreas Werner (Vorsitzender des Aufsichtsrat bei Lyoness) bei Gericht!
Am 29.11.2016 fand eine weitere Verhandlung in Sachen Lyoness (Az.: 4 C 238/16b – 2) am Bezirksgericht in Wien statt. Kernthema in dieser Verhandlung wurde abermals die Bereicherung bzw. wundersame Geldvermehrung unter der ID-Kontrolle des ehemaligem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Lyoness Group AG Herrn KR Andreas Werner zum Nachteil sein ehemaligen Lebensgefährtin. Es ist seit jeher Taktik von Lyoness, die von den Gerichten festgesetzten Fristen zur Abgabe einer Erklärung, nicht einzuhalten und auf Nachfrage mit patzigen Antworten zu reagieren. In der dreistündigen Verhandlung versuchte Lyoness mit einem sichtlich überforderten Mag. Asseg als Lyoness-Anwalt, erneut \"ein Kaninchen aus dem Hut zu zaubern\", indem einbezahlte Geldbeträge auf die Lyoness-ID einer Kundin angemeldet wurden, welche tatsächlich aber anteilsmäßig eine Darlehensrückführung an die Kundin darstellten, da diese dem Lyoness-Aufsichtsratvorsitzenden KR Andreas Werner in der Vergangeneheit immer wieder aus finanziellen Miseren aushelfen musste. Bei der richterlichen Einvernahme des ehemaligen Aufsichtsratvorsitzenden KR Andreas Werner durch Richterin Dr. Rita Takacs-Aust glänzte dieser auch mit erstaunlicher Unwissenheit. Die Richterin wollte von ihm die Vorzüge/Vorteile einer Lyoness-Mitgliedschaft erläutert haben, was er jedoch nicht konnte und lediglich peinlich berührt die Vorgaben aus einem klassischem Lyoness-Prospekt herunterbetete. Auch wollte die Richterin erklärt bekommen, wie Lyoness es schafft aus 2.000 Euro (damals Business-Paket), 16.000 Euro zu lukrieren und in welchem Zeitraum das möglich sei. \"Es gäbe keinen Zeitraum dafür\" war die verlegene Antwort der ehemaligen Lyoness-Führungskraft, \"aber seine Mutter habe sich immer gefreut, wenn sie 1 € bei einem Lidl-Einkauf auf ihre Cashback-Card erhalten habe\". Entweder war KR Andreas Werner der inkompetenteste Vorsitzende eines Aufsichtsrates, den eine Firma nur haben kann oder er war durch eine Gehirnwäsche des Lyoness-Syndikus Dr. Reif beeinflusst, der Zeugen gerne vor einem anstehenden Gerichtstermin mit einem \"Brains-Waterboarding\" auf Spur bringt. Wahrscheinlicher ist, dass Herr KR Werner von Lyoness in der Vergangenheit bewusst aufgebaut wurde um nun als \"Bauernopfer\" dargebracht werden soll. Anhängig bei ihm ist ja noch ein Strafverfahren wegen schweren Betruges (Az. 14 St 7/16x-1), das von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt verfolgt wird. Ebenso werden seine \"in Gehorsam unterzeichneten Unterlagen\" und die damit verbundenen gron vernachlässigten Kontrollpflichten noch Teil eines gesonderten Verfahren sein. Die von ihm und in seiner Funktion unterzeichneten Unterlagen für die Lyoness Group AG liegen vor und es gibt viele Fragen dazu. Das im \"Lyoness-Style and Wording\" aufgemotzte Xing-Profil von KR Andreas Werner ist jedenfalls verschwunden, indem sogar ein Halbtags-Weinseminar als heroisch Tat dargestellt wurde. Nach wie vor aber soll er als Berater der Lyoness International AG tätig sein. Ps. Was haben wir alle ein Glück, dass sich die Plattform mit der Legende vom König Sher Khan wieder meldet.
WARUM LYONESS NIE FUNKTIONIEREN KONNTE
Ich habe bemerkt dass in letzter Zeit wieder die Diskussion über Einheiten (früher Positionen) und Karrierepunkte stattgefunden hat. Auch die Matrix oder Schattenmatrix wurde auch wieder erwähnt.Es scheint so dass immer mehr Menschen oder fast alle bemerkt haben dass Lyoness System nicht funktioniert und zum Stillstand gekommen ist. Nach so vielen Jahren müsste ja das Geld langsam fliessen, das ist aber nicht der Fall. Alle Einzahlungen in die Verrechnungssystem sind verloren da Lyoness gar nie solche Summer erwirtschaften konnte oder besser gesagt kann. Um nochmal das Lyoness System zu erklären und zu verdeutlichen möchte ich hier ein Beispiel anhand einer Geschichte machen welches sehr genau erklärt warum das System nie funktionieren konnte: Basiswissen anhand der Legende „Das Schachbrett und die Reiskörner“! Einer alten Legende nach lebte einst in Indien ein König namens Sher Khan. Während seiner Regentschaft erfand jemand das Spiel, das heute Schach heisst. Der König war von diesem königlichen Spiel begeistert, dass er den Erfinder des Spieles zu sich an den Königshof rufen liess. Als der Erfinder, ein weiser Mann, vor ihn trat, sagte der König, er wolle ihm eine Belohnung geben für diese vortreffliche Erfindung. Er sei reich und mächtig genug, ihm jeden Wunsch zu erfüllen, sei er auch noch so ausgefallen. Der Mann schwieg eine Weile und dachte nach. Der König ermunterte ihn und sagte, er möge keine Scheu zeigen und einfach seinen Wunsch äussern. Der Mann jedoch erbat sich Bedenkzeit bis zum nächsten Tag, um über seinen Wunsch nachzudenken. Dann, so sagte er, wolle er dem König seinen Herzenswunsch mitteilen. Als der Mann am nächsten Tag abermals vor den König trat, bat er um ein einziges Reiskorn auf dem ersten Feld des Brettes. Der König lachte und fragte ihn, ob das wirklich alles sei, er könne sich doch mehr wünschen? Da antwortete der Mann, er hätte gerne auf dem zweiten Felde zwei Reiskörner, auf dem dritten vier, auf dem vierten acht, auf dem fünften Feld sechzehn Reiskörner. Die Berater des Königs begannen schallend zu lachen, weil sie diesen Wunsch für äusserst dumm hielten. Schliesslich hätte der Mann sich Gold, Edelsteine, Land oder alles mögliche andere wünschen können. Der König hatte ja sein Wort gegeben und müsste ihn mit Reichtümern überschütten, wenn er es verlangte. Der König war verärgert, weil er dachte, der Erfinder halte ihn für zu arm oder zu geizig. Er sagte, er wolle ihm für alle Felder Reiskörner geben - auf jedem Feld doppelt so viele Körner wie auf dem Feld davor. Doch der Wunsch sei dumm, weil er ihm viel mehr hätte geben können. Der König schickte den Erfinder des Schachspiels aus dem Palast hinaus und liess ihn am Tor warten. Dorthin würde man ihm seinen Reis bringen. Der Weise ging leise lächelnd hinaus. Am Tor setzte er sich und wartete geduldig auf seine Belohnung. Abends erinnerte sich König Sher Khan an den seltsamen Wunsch und fragte, ob der Erfinder seine Belohnung schon erhalten habe. Seine Berater wurden nervös und erklärten, dass sie die Belohnung nicht hätten zusammenbringen können – es sei einfach viel zu viel, und die Getreidespeicher würden nicht genug Reis enthalten, um ihn auszuzahlen. Da wurde der König wütend und schimpfte, sie sollten dem Mann endlich seine Belohnung geben, schliesslich habe er es versprochen und das Wort des Königs gelte. Da erklärten seine Berater und der Hofmathematiker, dass es im gesamten Königreiche nicht genug Reis gäbe, um den Wunsch des Mannes zu erfüllen. Ja, dass es auf der gesamten Welt nicht so viel Reis gäbe. Wenn er sein Wort halten wolle, müsse er alles Land auf der Welt kaufen, es in Reisfelder verwandeln und sogar noch die Ozeane als Ackerfläche trockenlegen lassen, um genügend Reis anpflanzen zu können. König Sher Khan schwieg verblüfft. Dann fragte er, wie viele Reiskörner es denn seien. 18.446.744.073.709.600.000 Reiskörner (18,4 Trillionen) war die Antwort. Da lachte der König schallend. Er liess den Weisen zu sich rufen und machte ihn zu seinem neuen Berater.
Beispiel 1: Lyoness-Verrechnungssystem (binäres System) gleiches Prinzip der Verdoppelung wie beim Schachbrett Das Lyoness-Verrechnungssysteme funktionieren auf der Basis eines binären System bzw. der mathematischen Binärfunktion [x = 2 (hoch n) – 1]! Das ist für eine Positionserwirtschaftung die unfairste mathematische Funktion! Damit eine Einheit im Verrechnungssystem zur Auszahlung kommt müssen sich hinter der ersten Einheit 35 Folgeeinheiten oben und 35 Folgeeinheiten unten angereiht haben. Es müssen somit 70 Folgeeinheiten angereiht werden und dies bedeutet, dass mindestens 6 Folgereihen im binären System gefüllt werden müssen. Mit 70 Folgeeinheiten sind € 3.500 in Verrechnungssystem geflossen und es wird für die Einheit ein Treuebonus von € 450 ausbezahlt. Bei den ländereigenen und kontinentalen Verrechnungssystemen werden die Einheiten aller Mitglieder, welche Einheiten einbringen nacheinander von oben nach unten und von links nach rechts im binären System gereiht, das heisst in der ersten Reihe ist 1 Einheit; in der zweiten Reihe sind 2 Einheiten; in der dritten Reihe 4 Einheiten; in der vierten Reihe 8 Einheiten; in der fünften Reihe 16 Einheiten; in der sechsten Reihe 32 Einheiten; usw.! Bereits in der 21 Reihe hat es Platz für 1.048.576 Einheiten (1,0 Millionen); in der 32 Reihe hat bereits Platz für 2.147.483.648 Einheiten (2,1 Milliarden); usw.; in der 64. Reihe sind 9.223.372.036.854.780.000 Einheiten (9,2 Trillionen). Nachfolgend wird anhand der Schachbrett-Legende aufgezeigt, dass das Lyoness-Verrechnungssystem nicht funktionieren kann und je länger es läuft immer wenig auszahlt bis zum völligen Systemstillstand! Wie viele Reiskörner sollte der König an den Erfinder zahlen? Das Resultat lautet wie folgt: Ein Schachbrett hat 64 Felder und der Schachbrett-Erfinder sollte vom König somit 18.446.744.073.709.600.000 Reiskörner (18,4 Trillionen) bekommen [x = 2(hoch 64) – 1]. Bei einem Reiskorngewicht von 25 mg (0,000025 kg) entspricht dies einem Gesamtgewicht von 461.168.601.842.739 kg Reis (461,2 Billionen) beziehungsweise 461.168.601.843 Tonnen Reis (461,2 Milliarden). Im Jahre 2009 wurden weltweit jedoch nur 678,7 Millionen Tonnen Reis produziert. Dies bedeutet, der König muss dem Schachbrett-Erfinder die 679,49-fache Reis –Jahresproduktion von 2009 bezahlen. Umgelegt auf Lyoness bedeutet ein Schachbrettfeld eine Ebene im binären Verrechnungssystem und ein Reiskorn entspricht einer Einheit. Nun kann man folgendes ausrechnen: 1. Wie viele Gutschriften (Restrabatt) in das Verrechnungssystem eingebracht werden muss damit 64 Ebenen gefüllt sind. 2. Wie viel Umsatz ist dafür bei einem Partnerunternehmen mit zum Beispiel einem durchschnittlichen Restrabatt von 5 Prozent notwendig. Das Resultat lautet wie folgt: 1. Um die Matrix bis zur 64 Ebene vollständig zu befüllen müssen 18.446.744.073.709.600.000 Einheiten (18,4 Trillionen) zu einem Positionspreis von € 50 eingebracht werden. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von € 922.337.203.687.000.000.000 (922,3 Trillionen). 2. Unter Annahme eines durchschnittlichen Restrabatts von 5 Prozent ergibt dies einen Umsatz von € 18.446.744.073.700. 000.000.000 (18,4 Trilliarden) bei den Partnerunternehmen von Lyoness. Das Welt-Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag im Jahr 2007 bei etwa 54.300 Milliarden US-Dollar beziehungsweise 41.810 Milliarden €. Dies bedeutet, dass 566.198.406 Jahre (566,2 Millionen ) bei einem Welt-Bruttoinlandprodukt von 2007 nötig sind um 64 Ebenen im Lyoness-Verrechnungssystem vollständig zu füllen, jedoch unter der Voraussetzung, dass SÄMTLICHE Transaktion NUR über Lyoness abgewickelt werden. Mit diesem Ergebnis wird eindeutig aufzeigt, dass das Lyoness-Verrechnungssystem nicht funktioniert und je länger es läuft an Systemgeschwindigkeit abnimmt bis zum Systemstillstand!
Geschäftsführer von Lyoness Deutschland nicht mehr erreichbar!
Ein Marketer aus Deutschland versucht nun schon seit Wochen den Geschäftsführer von Lyoness Deutschland, Herrn van Rüth, zu erreichen. Leider ohne Erfolg! E-Mails werden einfach nicht mehr beantwortet, obwohl eine Eingangsbestätigung erfolgte. Die Vermutung liegt nahe, dass Herr van Rüth nun selbst erkannt hat, dass Lyoness ein verbotenes Schneeballsystem betreibt und versteht langsam, dass er als Geschäftsführer auch persönlich haftbar gemacht werden kann. Er steck also in einer sehr bedrohlichen Situation! Auf der einen Seite ist ihm nun anscheinend klar geworden, dass er ein verbotenes Schneeballsystem betreibt, auf der anderen Seite steht seine persönliche und berufliche Existenz auf dem Spiel. Ich glaube es wird nicht mehr lange dauern, bis Herr van Rüth das sinkende Schiff verlassen wird.
Lyoness-Gaunerei
Lyoness hat seinen Mitgliedern schon früher vorgegaukelt, dass die Einheiten von der ersten Verrechnungsebene in die zweite Ebene und danach in die dritte Verrechnungsebene aufsteigen würden. Immer wieder sollten dann Ausschüttungen erfolgen. Es gab sogar ein Video, wo dieses genau beschrieben wurde! Auf Lyonessveranstaltungen wurde dann sogar behauptet, dass aus 1,- Euro irgendwann 20.000,- Euro werden würde. Die Wirklichkeit sah allerdings ganz anders aus! Lyoness hatte noch eine sogenannte \"Schattenmatrix\" oder auch \"Parallelmatrix\" eingeführt. Somit sind die Einheiten also gar nicht von der ersten Ebene in die zweite Ebene aufgestiegen, sondern in eine sogenannte \"Verzögerungsebene\" gelandet! So wurde ganz gezielt von Lyoness die Auszahlungen verhindert! Alle Mitglieder, die noch nicht die neuen AGB\'s akzeptiert haben sind also immer noch betroffen und sollten Lyoness auf Betrug und vorsätzliche Täuschung verklagen!
Und täglich grüsst das Murmeltier
Logisch muss das \"Präsidententeam\" ID\'s zusammen führen, wie könnte Hubert, Gerry, Andy Gallert, Mario Regio ect....mit der 50:50 Regel sonst zu ihren sehr lukrativen Karrierepunkten kommen?? Jeder Richter, jedes Gericht, jeder Staatsanwalt, jeder Anwalt gegen Lyoness, jeder Geschädigte muss lediglich, nur und einfach das Karrierepunkt System anschauen und das Schneeballsystem wird offensichtlich. Man muss Lyoness nur die einfache Frage stellen wie das Karrierepunkt System auszahlt, von unten nach oben und das auf 100\'000ende Stellen, selbst Lyoness wird das nicht erklären können, wie den auch?? Karrierepunkte werden vermutlich zu 90% generiert durch die Akquisition von neuen Marketern, Businesspartnern, Limited Edition Vouchers etc etc etc. Irgendwann wir Lyoness noch die Limited Universum Galaxy Vouchers lancieren damit man sich am Umsatz der Ausserirdischen beteiligen kann und wetten, selbst die werden noch von einigen \"Dummerchen\" gekauft...???
Polizeiliche Einvernahme zu Systemmanipulationen
Am 21.11.2016 hat als Ableger aus dem inzwischen von OStA Schön eingestellten Strafverfahren (Az. 14 St 2/16m) gegen Hubert Freidl, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein Ermittlungsverfahren (Az. 14 St 7/16x-1) u. a. wegen schweren Betrug gegen einstigen Vorsitzenden des Aufsichtsrat der Lyoness Group AG, Herrn Kommerzialrat Andreas Werner eingeleitet und die Geschädigte polizeilich einvernommen. Ihm wird u. a. vorgeworfen, dass er als Betreuer der Lyoness-ID seiner damaligen Lebensgefährtin, deren und eigene Positionen im System entsprechend setzen lassen hat. Hierzu liegt mir ein Mail direkt von einem Lyoness-Mailaccount vor, aus dem dies hervorgeht. Nachdem sich die Lebensgefährtin von ihm getrennt hatte, versiegten die verhältnismäßig hohen lukrierten Ausschüttungen plötzlich. Herr KR Andreas Werner hatte sich auch immer hohe Beträge von seiner Lebensgefährtin in bar oder per Überweisung auszahlen lassen. Die Geschädigte stellte bei eignen Nachforschungen diverse Ungereimtheiten fest und kündigte ihre Lyoness-ID. Mit Hilfe Ihres versierten Anwaltes wurde weiter festgestellt, dass rund 17.000 € fehlen. Lyoness selbst schweigt zum konkreten Verbleib dieser Gelder und kontert mit absurden Zahlenspielen. Im Vergleich zu den enorm hohen Summen, die Lyoness bei Geschädigten zurücklassen wird, ein geringer Betrag. Bei diesem Fall aber wird endlich die allgemeine Systemmanipulation unter die Lupe genommen. Es bleibt abzuwarten, wie der Lyoness-Syndikus RA Dr. Reif hier wieder versuchen wird, einzugreifen. Unabhängig von diesem Fall ist inzwischen bekannt geworden, dass diese Vorgehensweise der „günstigen Setzung von Positionen“ u. a. bei privaten Veranstaltungen im Hause Gerry Seebacher offen besprochen wurde. Entsprechende Gesprächsprotokolle und Aussagen liegen mir vor.
Schmäh\'s auf Facebook
Herr Christoph Schmäh ist immer noch schön am organisieren von Gewerbemessen, wo Lyoness Aussteller sich vor Ort bewerben. Restaurant Saalbau Bad in Derendingen. 13. November 2016 um 10.00 - 17.00 Uhr. Eine Frechheit sowas!!!
Lyoness Deutschland Handlungsunfähig?
Wie bereits berichtet, versucht ein deutscher Marketer seit einigen Monaten ein Angebot für eine außergerichtliche Einigung für die Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen, auf sogenannte zukünftige Einkäufe, von Lyoness Deutschland und Österreich zu bekommen! Der Geschäftsführer, Herr van Rüth, von Lyoness Deutschland, hatte mitteilen lassen, dass er sich nicht angesprochen gefühlt und deswegen nicht geantwortet hätte. Daraufhin hat der Marketer nun noch einmal eine Email an Herrn van Rüth gesendet und bis heute wiederum keine Antwort erhalten! Der Marketer möchte Lyoness nun verklagen und fragt, ob es evtl. sinnvoll sein könnte, wenn er Herrn van Rüth persönlich verklagen würde? Nach seiner Auffassung macht Herr van Ruth sich mitschuldig, wenn er als Geschäftsführer von Lyoness Deutschland wissentlich ein verbotenes Schneeballsystem betreibt. Was haltet Ihr von diesem Vorschlag?? Mein Kommentar: Alle Geschäftsführer von Lyoness sollten verklagt werden und darüber hinaus auch alle Marketer, die immer noch unschuldige Menschen anwerben und dazu drängen, dass diese Menschen bei Lyoness investieren sollen! Nur so können wir die gesetzwidrige Geschäfte von Lyoness bekämpfen, glaube ich!
Lyoness nicht mehr erreichbar!
Ein Marketer aus Deutschland versucht seit Wochen Lyoness in Deutschland und Österreich per Email zu erreichen! Insgesamt an sieben verschiedenen Email-Adressen hat er um ein Angebot für eine außergerichtliche Einigung gebeten. Er fordert insgesamt 17.500,- Euro von Lyoness zurück! Nachdem er nun seit Wochen keine Antwort von Lyoness Deutschland und Lyoness Österreich bekommen hat, obwohl er auf seine Emails eine automatische Empfangsbestätigung erhalten hat, wurde es ihm zu bunt und hat an den Lyoness-Mitglieder-Service eine Email gesendet und gefragt, ob Herr van Rüth überhaupt noch bei Lyoness beschäftigt ist. Nach ein paar Tagen hat er nun endlich eine Antwort erhalten. Lyoness teilte dem Marketer mit, dass Herr van Rüth, der Geschäftsführer von Lyoness Deutschland, sich nicht angesprochen gefühlt hat, obwohl er direkt angesprochen wurde, und deswegen nicht geantwortet hat. Daraufhin hat der Marketer nun noch einmal Herrn van Rüth angeschrieben und bittet nun noch einmal um ein Angebot für die Rückzahlung der unter falschen Versprechungen geleisteten Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe. Lyoness und der Geschäftsführer, Herr van Rüth haben bis heute nicht geantwortet!!! Mein Kommentar: Lyoness hat mächtig Dreck am stecken! Der Marketer wird Lyoness nun verklagen! Na Got sei Dank :-)
Früher hiess Lyoness anderst!
Eigentlich hat Lyoness nichts anderes gemacht, als eine Kopie von European Kings Club kopiert! Dort ist die Schadensumme 1.6 Millarden
Hier den Film dazu - alles Gauner!
https://www.youtube.comwatch?v=lCciMfazAIg
WIE LYONESS DAS GELD IHRER ANZAHLER VERSCHWENDET
Am 13. und 27.11.2012 strahlte der österreichische Fernsehsender ORF 2 in seiner Sendung \"Report\" höchst kritische Sendungen über das Geschäftsgebaren von Lyoness aus. Die Sendung vom 13.11.2012 befasste sich mit der Situation in Österreich, jene vom 27.11.2012 mit der Situation in der Schweiz. Die Sendung vom 13.11.2012 trug den Titel \"Lyoness- Geldmaschine\". Die Sendung vom 27.11.2012 trug den Titel \"Reaktion auf Beitrag vom 13.11.2012 über die geheimen Geschäfte hinter der Einkaufsgemeinschaft Lyoness\". In der \"Österreich-Sendung\" kamen u.a. mehrere Lyoness-Geschädigte, kritische Anwälte, ehemalige Lyoness-Manager und der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wien, zu Wort. In der \"Schweizer Sendung\" kamen u.a. ein Betroffener, die Lotterie- und Wettkommission Comlot, und die Stiftung für Konsumentenschutz zu Wort. Durch diese Sendungen drohte Lyoness ein grosser Image- und Vertrauensverlust. Es war ja eine Kampagne, die vom staatlichen Fernsehsender ORF ausging, also vom bekanntesten Medium im Stammland von Lyoness. Begreiflich, dass Lyoness diesen Image- und Vertrauensverlust mit allen Mitteln zu verhindern suchte. Sie drohte deshalb dem ORF eine Millionenklage an wegen \"einseitiger, geschäftsschädigender Berichterstattung\". Es blieb allerdings bei der Drohung. Obwohl von vorneherein chancenlos, reichte Lyoness bei der österreichischen Kommunikationsbehörde KommAustria eine überaus umfangreiche Beschwerde gegen den ORF ein wegen \"Verletzung des Objektivitätsgebotes\". Die Beschwerde vom 20.12.2012 wurde von der Kanzlei Piaty Müller-Menzin Schöller Rechtsanwälte, Wien, im Auftrage von Lyoness Austria GmbH, Graz und Lyoness Europe AG, Buchs, eingebracht. (diesmal nicht von Lyoness Hausanwalt Dr. Hubert Reif in Graz). Die KommAustria lehnte die Beschwerde, wie zu erwarten war, in einem (31-seitigen!) rechtskräftig gewordenen Beschluss vom 18.4.2013 vollumfänglich ab. Sie stellte fest, dass \"der ORF bei der Auswahl des Themas der Beiträge in rechtskonformer Weise einen Fokus auf einen bestimmten als \"problematisch\" identifizierten Geschäftsbereich von Lyoness gelegt hat\". Lyoness hatte in ihrer Beschwerde auch verlangt, dass die Entscheidung der KommAustria \"durch Verlesung im Programm ORF2 bekannt gegeben wird\". Lyoness dürfte letztendlich froh gewesen sein, dass es nicht zu dieser \"Verlesung\" gekommen ist. Aus mir vorliegenden Erfolgsrechnungen der Lyoness Europe AG geht hervor, dass diese im Geschäftsjahr 2010 einen Buchhaltungs- und Beratungsaufwand von Fr. 8 Mio. hatte. (Vorjahr Fr. 1,8 Mio.) Es wurden 2010 auch Fr. 1,6 Mio. für Rechts- und Beratungskosten zurückgestellt. Ein erheblicher Teil dieser Kosten dürfte für Rechtsberatungen durch Dr. Hubert Reif, Graz, dem Hausanwalt von Lyoness, angefallen sein.
Auch ich wurde eingeladen
Ich wurde von Herrn Schmäh an sein Domizil eingeladen. Er versuchte mich als Marketer zu gewinnen. Es ist schon interessant, es wird immer das Cashback angesprochen was auch funktionieren kann. Jedoch wurde bei dem Gespräch mir keine Karte angeboten. Es wurde einfach versucht mir Geld aus der Tasche zu ziehen. Erst einmal durch Angebot des Premium Marketers danach mit den sogenannten Cloud-Paketen. Jedoch bin ich Jemand der das genauer anschaut und rechnet. Es wurde ja auch mit Vereinen gelockt wie zB. Rapid Wien. Jedoch hat ja wenn ich das richtig recherchiert habe Lyoness dafür gut 5 Mio bezahlt. Also wenn soviel Geld in Clubs oder anderes investiert wird, wie soll denn das funktionieren, dass man von den Cloud-Paketen Profit erwirtschaften kann ? Zudem wieso ist denn als Marketer nicht direkt an Lyoness sondern an Lyonet angebunden ? Und die Klagen sprechen auch für sich. Auch wo die Firmen in der CH Ansässig sind. Ich aus meiner Sicht habe vor dem Gespräch nichts von der Firma gewusst. Während dem Gespräch hatte ich schon das Gefühl von einem Schneeballsystem. Mir kam das Gespräch ähnlich vor wie vor x-Jahren ein Gespräch mit einem AWD-Jünger wo ich auch nicht drauf eingestiegen bin. Somit mein Fazit, wenn es um das Rabattsystem geht, \"Herr Schmäh\" verteilen sie einfach Ihre Karten, dann kann das vielleicht funktionieren. Jedoch vom anderen (Marketer oder Cloud) lasst die Finger davon. Ich kann zwar nicht aus Erfahrung sprechen da ich nicht \"investiert\" habe jedoch kann ich rechnen.
NEUER KRITISCHER ZEITUNGSARTIKEL IN DER SCHWEIZ
Die Zeitung Werdenberger & Obertoggenburger, Buchs SG, hat am 8.11.2016 folgenden Artikel verfasst von Redaktor Hanspeter Thurnherr veröffentlicht: \"VERTRÄGE SIND WIDERRECHTLICH\" \"DIE LYONESS EUROPE AG BETREIBT EIN VERBOTENES PYRAMIDEN- ODER SCHNEEBALLSYSTEM URTEILEN GERICHTE IN ÖSTERREICH UND DER SCHWEIZ. IMMER MEHR GESCHÄDIGTE FORDERN IHR GELD ZURÜCK. Die Lyoness Europe AG mit Sitz an der Bahnhofstrasse 22 in Buchs ist die Holdinggesellschaft für viele Länder- Gesellschaften der Lyoness-Gruppe. In den letzten Wochen ist Lyoness in mehreren - noch nicht rechtskräftigen - Gerichtsfällen verurteilt worden, ein verbotenes Pyramiden- oder Schneeball- system zu betreiben. In anderen, rechtskräftigen Urteilen wurde die Firma bereits zur Rückzahlung von Anzahlungen verpflichtet. Lyoness versteht sich als \"moderner Rabattverein\": Kunden erhalten bei Einkäufen bei Partnerfirmen mit der Lyonesskarte Rabatte gutgeschrieben. Dagegen ist nichts einzuwenden. Bei der Partnerfirmen handelt es sich zumeist um kleine Gewerbebetriebe. Partnerschaften mit grossen Ketten und Unternehmen (aktuell Puma und Drogerie Müller) entpuppten sich immer wieder als \"gefakt\". VERKAUF VON \"PAKETEN UND PARTNERSCHAFTEN\" Gleichzeitig verkaufte und verkauft Lyoness aber auch \"Businesspakete\", \"Premium-\" und \"Lyconet-Partnerschaften\". Mit den Namensänderungen sind jeweils auch Änderungen der Vertragsbedingungen verbunden. Das macht es Mitgliedern, Anwälten und Gerichten juristisch schwierig, den Überblick zu behalten. Mit dem Verkauf der \"Pakete\" oder \"Partnerschaften\" verspricht Lyoness den Käufern hohe Gewinne, wenn weitere Käufer angeworben werden. Für dieses Geschäftsmodell ist Lyoness in den letzten Wochen sowohl in Österreich wie auch in der Schweiz in mehreren Gerichtsfällen schuldig befunden worden, ein \"Pyramiden- und Schneeballsystem zu betreiben. Seit Jahren bestreitet Lyoness genau dies. Denn bisher sei das Unternehmen noch nirgends rechtskräftig verurteilt. Tatsächlich zieht Lyoness die Verfahren in der Regel vor die nächste Instanz. Um rechtlich \"aus dem Schneider zu sein\" schliesst Lyoness heute nur noch sogenannte \"Marketer-Vereinbarungen\" ab. Marketer sind rechtlich eigenständig und selbstverantwortlich - tragen deshalb die rechtlichen Risiken. Jahrelang konnte Lyoness behaupten, kein Gericht habe je den Tatbestand der Betreibung eines Pyramiden- oder Schneeballsystems festgestellt. Denn offensichtlich wollten die Staatsanwaltschaften in den verschiedenen Ländern und Kantonen die aufwändigen Abklärungen und Beweisführungen nicht vornehmen. Jeder wartete auf den andern. Als beispielsweise 2012 bei der Staats- anwaltschaft St. Gallen eine Anzeige aus Graz, wo Lyoness den operativen Hauptsitz hat, und eine Anzeige einer Zuger Firma gegen Lyoness Europe eingingen, nahm die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen auf, \"weil sich bereits die österreichischen Kollegen mit dem Fall befassen\". Doch weil das vom zuständigen Oberstaatsanwalt in Wien im Jahr 2011 eingeleitete Ermittlungsverfahren auch nach vier Jahren nicht zu eine Anklage geführt hat, wurde inzwischen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt eingereicht. GERICHTE ERKLÄREN VERTRÄGE ALS UNGÜLTIG. Doch inzwischen kamen mehrere Gerichte zum Schluss, dass Lyoness sehr wohl ein verbotenes Pyramiden- oder Schneeballsystem betreibt und die Verträge deshalb ungültig sind. Konkret diesen Herbst in Wien (Bezirksgericht für Handelssachen am 8. Sept. 2016), in Salzburg (Bezirksgericht am 11. Okt. 2016) und auch in Zug (Kantonsgericht am 21. Sept.2016). So heisst es im Urteil: \"Es sind nicht bloss Teile des Vertrages widerrechtlich, sondern die Allg. Geschäftsbedingungen sind gesamthaft widerrechtlich, da sie ein unlauteres Geschäftssystem verfolgen\". Konkret ging es darum, dass die Kläger ihr bei Lyoness mit hohen Gewinnversprechen einbezahltes Geld zurückfordern - und Recht bekamen. Aktuelles Beispiel ist das Urteil des Bezirksgerichts Voitsberg vom 1. November. \"Hätte man der Klägerin vor Abgabe ihrer Vertragserklärung erklärt, dass insbesondere ihre Zahlungen nicht rückforderbar seien, sie die Anzahlungen ohne Aufzahlung gar nicht für Einkäufe verwenden könne, sie ihr Geld niemals zurück erhalte und die in Aussicht gestellten Gewinne niemals erzielt würden, hätte sie den Vertrag niemals geschlossen und niemals bei Lyoness investiert\", hält Richterin Helga Ofner fest und verurteilt Lyoness zur Rückzahlung des angezahlten Geldes samt Zinsen und Kosten. Inzwischen sind in der Schweiz, in Österreich und neuerdings auch in Deutschland Hunderte von solchen Rückforderungsklagen am Laufen. Denn obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind und Lyoness angekündigt hat, Beschwerde einzulegen, machen die Urteile in Wien, Salzburg und Zug immer mehr enttäuschten Anzahlern Hoffnung, das Geld zurück zu bekommen. Bekannt ist, dass Lyoness-Kläger von ihren Klagen abbringen will, indem sie ihnen einen Teil der anbezahlten Summe anbietet. Wohl um zu retten, was noch zu retten ist. Dem W&O ist bekannt, dass in den letzten Jahren etliche Personen in ehemaligen Spitzenpositionen sich von Lyoness distanziert haben - und entweder als Kläger gegen Lyoness und als Informanten auftreten oder auf einschlägigen Internetforen (zum Beispiel KTipp) \"aus dem Nähkästchen plaudern\". Zudem gibt es Hinweise, dass es den Marketern zunehmend schwerer fällt, neue Marketer anzuwerben, womit bei Lyoness der Zustrom von neuem Geld versiegt.\" So weit der Artikel im Werdenberger und Obertoggenburger. Ich gratuliere Redaktor Hanspeter Thurnherr zu seinem hervorragend recherchierten Artikel.
Lyoness Deutschland und Österreich nicht mehr erreichbar?
Ein Marketer aus Deutschland wurde um ca. 17.500,- Euro von Lyoness Geschädigt! Er hat sich bereits mehrfach an Lyoness gewendet um sein, unter falschen Versprechungen geleisteten \"Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe\" wieder zurück zu bekommen. Nun hat dieser Marketer eine Email an Lyoness Deutschland, Lyoness Österreich, Lyconet, und an verschiedenen Lyoness und Lyconet Email Addressen gesendet und sein Geld zurück gefordert! Er beruft sich unter anderem auf das Versprechen von Lyoness, dass eine Außergerichtliche Einigung möglich ist, wenn man sich direkt an Lyoness wendet und keinen Anwalt einschaltet! Als Frist für eine positive Antwort wurde der 11.November 2016 vorgegeben! Diese Frist ist nun Abgelaufen und es gab keine Antwort von Lyoness und Lyconet, obwohl diese Email in Deutschland und in Österreich bei Lyoness eingegangen ist, was durch eine Automatische Bestätigung nachweisbar ist. Meine Frage ist nun, warum antwortet Lyoness Deutschland und Österreich nicht auf diese Email??? Gibt es diese Firma überhaupt noch???
Endlich Schluss mit dem Betrug
Gott sei Dank ist bald Schluss mit Lyoness. Und die vielen Gutgläubigen Firmen, die betrogen wurden. Unter anderem sind auch Bäckereiein darunter, die immer noch Hoffnung haben, dass sie mit Lyoness das grosse Los gezogen haben....unglaublich!
Strafakte Lyoness jetzt bei der Abteilung Wirtschaftskriminalität!
Jüngsten Informationen zufolge wurde der Strafakt Lyoness (Az:112 Js 423/16) bei der Staatsanwaltschaft Köln und nach den polizeilichen Einvernahmen von Geschädigten, an die Abteilung für Wirtschaftskriminalität abgegeben. Offensichtlich werden wenigstens die Geschädigten in Deutschland von den Behörden ernst genommen. Die Ermittlungen der österreichischen WKStA unter der Leitung von OStA Schön hingegen geraten immer mehr zu einer Farce. Erst kürzlich hat OStA Michael Schön als österreichischer Oberstaatsanwalt an 68 völlig verfahrensunbeteiligten deutschen Geschädigten einen 11-seitigen Einstellungsbeschluss zu einem Strafverfahren in Österreich übersandt und Akteninhalte preisgegeben, obwohl dies nicht ohne Grund streng verboten ist. Es liegt nahe, dass damit versucht wurde eine Unruhe bei den klagenden Geschädigten zu verursachen. Den Herren OStA Schön und RA Dr. Reif brachte diese erneute Aktion allerdings nur Ärger ein. Wie sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien von einem RA Dr. Reif instrumentalisieren lässt, ist kaum mehr zu beschreiben.
Lyoness erledigt
Mindestens hier in der Schweiz kriegt Lyoness kein Bein mehr übers Andere. Das System ist imagemässig endgültig tot. Sollte die neue \"Geldeinsammlung\" auf dem Balkan nicht erfolgreich verlaufen, werden alleine die administrativen Kosten in Cham alle Grenzen sprengen. In den anderen Ländern wird es wohl ähnlich aussehen. Gerüchten zufolge sei Huber Freidl inzwischen nach Monace gezogen, ist im so erfolgreichen Spanien vielleicht auch schon die Justiz am Werk und er muss einmal mehr das Weite suchen? Leider, leider nützt das den Millionen Geschädigten nicht sehr viel, mit jedem Tag wird ihr Geld weniger und weniger und wenn\'s dann igendwann kracht, wird wohl nichts mehr übrig bleiben.
Lyoness sucht Juristin für die Rechtsabteilung!
Zur Verstärkung des Teams sucht Lyoness zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Graz eine Juristin für die Rechtsabteilung. Folgende Aufgaben sollen übernommen werden: \"Beratung der Führungskräfte und der Unternehmungsleitung\" \"Prüfung von Ansprüchen, Begleitung streitiger Verfahren und Ausarbeitung außergerichtlicher Vereinbarungen\" \"Schnittstelle zwischen externen Anwälten, Fachabteilungen und Landesgesellschaften\" usw. Ich hoffe nur, dass diese Juristin Hubert Freidl und seinen Gefolgsleuten mal erklärt, dass das Betreiben eines Schneeballsystems verboten ist!!! Übrigens...diese Stelle ist mit einem BRUTTO-Gehalt von 1.750,- Euro dotiert. Dann wollen wir mal hoffen, dass es bald Geld zurück gibt!!!
@ Twist und Ben Ecker
Für mich einfach unfassbar, dass es Herrn Freidl und Co nach wie vor möglich ist, seine Geschäfte weiter zu betreiben. Daher ist eine Information über die tatsächlichen Hintergründe von Lyoness unbedingt notwendig um die Anzahl der Geschädigten nicht noch weiter zu erhöhen. Vielen Dank, für den Einsatz, die Recherchen und deren Veröffentlichung zumindest auf diesem Portal. Ich kann daher nicht verstehen, dass das österreichische Forum über Lyoness \" verbraucherrunde.at\" , wo auch immer wieder wertvolle Infos über die Machenschaften zu lesen waren, von einem Tag auf dem Anderen offline gegangen ist. Kennen sie dazu Hintergründe?
@cashback
Ich kann den Kommentar von \"Cashback\" nur bestätigen. Die Einlassung von Lyoness zu \"...ausstehenden Spannen der Partnerunternehmen\" entsprechen nicht der Wahrheit. Mir liegen Mails vor die die Aussendung von Lyoness klar der Lüge überführen. Die meisten der sogenannten Partnerunternehmen sind ohnehin \"Gutschein-Partner\" wo es keine Spannen geben kann. Einige Unternehmen halten Zahlungen an Lyoness, hinsichtlich der jüngsten zivil- und strafrechtlichen Entwicklungen, zurück. Eine durchaus verständliche Maßnahme.....
Hat Lyoness finanzielle Probleme?
Folgende Info wurde von Lyoness Deutschland ausgesendet... Änderung bei der Vergütung der Einkäufe über Partnerunternehmen (SME) Sehr geehrter Merchant Marketer, gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass wir aufgrund internationaler Standards unsere Vergütungsweise mit dem 01.09.2016 geändert haben. Bis zu dem Zeitpunkt ist die Lyoness Europe AG bei der Vergütung der Einkäufe bei Partnerunternehmen (SME) in Vorkasse gegangen. . Der internationale Standard wurde nun in Deutschland implementiert, so dass die Vergütung an die Mitglieder erst dann ausgegeben werden, wenn das Partnerunternehmen die ausstehenden Spannen an Lyoness gezahlt hat. . Dies hat zur Folge, dass es bei der Vergütung in wenigen Einzelfällen zu leichten Verzögerungen kommen kann.
Letztes aufbäumen, bevor dann Schluss ist!
Ich kann dir genau sagen, was jetzt passiert. Man versucht jetzt alles noch zu Geld machen, um allfällige Leute die Drohen, mit kleinen Beträgen zu besänftigen. Bald sind wir Lyoness los, denn es hielt gleich lang wie bei den \"Schenkreisen\". Am Schluss wurden auch dort, Leute die gedroht haben ausbezahlt und für den Rest reichte das Geld eh nicht mehr. Sehen Sie, lieber Buse und Schmäh\'s! Glauben Sie jetzt endlich, dass sie einen Mist vertreten oder glauben Sie immer noch an den Storch?
Lyones vor Gericht
Ich möchte nur mitteilen, das am 16. 11. 2016. in Budapest Klage startet gegen Lyoness. Got sei dank. :)
Lyoness Kassiert wieder Geld ein!
Lyoness scheint es gar nicht zu interessieren, wieviele Mitglieder bereits ihr Geld zurück vordern! Auch die ganzen Klagen gegen Lyoness scheinen an Hubert Freidl abzuprallen! Es gibt mittlerweile Urteile, die ganz klar aussagen, dass Lyoness ein verbotenes Schneeballsystem betreibt! Aber Lyoness geht sogar in die nächste Runde und verkauft wieder einmal \"Luftblasen\" oder auch \"Cloud\" genannt. Momentan kann man wieder in einer Polnischen Cloud Investieren!!! Außerdem kann man sein Geld neuerdings auch in einer sogenannten \"South-East-2 Customer Cloud\" versenken. Hierzu gehören folgende Länder: Serbien, Montenegro, Kroatien, Slovenien, Bosnien und Mazedonien. So eine \"Schummelpackung\" kostet dann 1.500,- Euro und jeder kann vier packete erwerben und somit insgesamt 6.000,- Euro verbrennen. Die Gesamtstückzahl ist erst einmal auf 48.888 Packete begrenzt. Ich persönlich kann nur jeden davon abraten, Geld bei Lyoness zu investieren!!! Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man das investierte Geld nie wieder sieht!!! Also Hände weg von Lyoness!!!
Veröffentlichung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die WKStA Wien!
Ab 07.11.2016 ist die gesamte Dienstaufsichtsbeschwerde (AZ: Jv 3637/16m-17) der BE Konfliktmanagement gegen den ermittelnden Oberstaatsanwalt Schön (WKStA) zusammen mit den 9. Nachträgen unter www.benecker.com abrufbar. Jedem Menschen mit Verstand dürfte aufgrund der offensichtlichen Versäumnissen, Verfehlungen und Einflussnahmen durch Dritte offenkundig werden, dass OStA Schön mit seiner Untätigkeit und Pflichtversäumnis entscheidend zur \"Erfolgsgeschichte Lyoness\" beigetragen und somit quasi \"Beihilfe\" geleistet hat. Hierfür müsste u. U. auch der Staat Österreich für Entschädigungszahlungen aufkommen.
Lyoness wird so einfach nicht \"schnell auseinanderbrechen!\"
So sehr sich u. a. @Rod Laver, @Philea und all die vielen anderen es sich auch wünschen, aber Lyoness zittert sicherlich nicht \"....wenn sie einen offiziellen Brief von meinem Anwalt bekommen!\" Fragen Sie mal bei RA Dr. Fromhold nach, er könnte darüber stundenlang referieren. Ich habe es auch selbst miterlebt, wie \"juristische Musterschüler der Kanzlei Dr. Reif\" vor Gericht neue Maßstäbe an Dreistigkeit setzten. (siehe auch: http://benecker.com/2016/06/28/lyoness-fuehrt-sich-bei-gericht-selbst-ad-absurdum/) Richtig ist, dass Lyoness einen erheblichen Erklärungsbedarf hat und sich Unruhe breit macht. Auch darf man RA Dr. Reif nicht unterschätzen, nicht umsonst liegen bei der „Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer“ u. a. mit Az. D26/15 eine ganze Reihe von Anzeigen vor. Er ist meiner Meinung und Erfahrung nach der Typus von Anwalt, der jeden „moralischen Kompass verloren hat“. (siehe auch http://benecker.com/2016/06/21/lyoness-chef-syndikus-dr-reif-vergessenes-details-und-andere-popups/)
Auch in Deutschland kommt Lyoness immer mehr unter Druck!
Ich habe mit ein paar Marketer gesprochen, die nun auch bereit sind ihre gesamte Lifeline zu informieren, dass Lyoness anscheinend ein verbotenes Schneeball System betreibt und das investierte Geld anscheinend zweckentfremdet wird! Ich glaube, es wird nur noch eine Frage der Zeit sein, dass Lyoness auch in Deutschland zusammenbricht! Nach meiner Meinung sollten wir alle gegen Lyoness klagen, damit wir unser Geld zurück bekommen, bevor es zu spät ist! Ich möchte nicht in der Haut von Hubert Freidl stecken!!!
3 Gründer aus der Schweiz
Wenn jemand was wissen möchte über die 3 Gründer aus der Schweiz, dann meldet Euch.
DIE PALDAUER
Einer von den Gründern ist ja Renato von den Paldauern!
Lyoness bricht auseinander
Endlich geht etwas. Bei der Lyoness Schweiz in Cham brennt es lichterloh, die Nerven liegen blank. Selbst wen das Obergericht das 1. instanzliche Urteil korrigiert, der Image Schaden ist irreparabel. Die beste Nachricht seit 7-Lyoness Jahren. Lyoness wird komplett einbrechen und schon jetzt zeichnet sich ab, rette sich wer sich retten kann. Es werden leider viele \"Leichen\" übrigbleiben. Aber das Schlimmste für Hubert Freidl wird sein, wen er geächtet und zu einer persona non grata wird. Fertig mit Rapid Wien, mit grosskotzigen Golfturnieren und und und, das tut weh hilft aber natürlich den hunderttausenden Geschädigten nicht wirklich weiter.
Ohne Rechtsanwalt geht nicht!
Das, dass Lyoness eine unkorrekte und fragwürdige Firma ist wissen wir schon längst. Auf verschiedenen Webseiten kann man lesen, dass lyoness mit den \"Altlasten\" aufräumt, und das Geld für Business Pakete zurückzahlt. Lüge ohne Ende! Ich zittiere, was das Büro auf meiner Kündigung geantwortet hat: \"Lyoness hat stets versichert, dass es für Mitglieder, die sich direkt an das Unternehmen wenden, auch um Kulanzlösungen bemüht ist. Kulanzlösungen stellen aber stets eine Einzelfallbetrachtung dar und sind keine Pauschallösung.\" Ich habe schon einen Rechtsanwalt beantragt, und ich bin neugierig was werden die lyonessen tun, wenn sie einen offiziellen Brief von meinem Anwalt bekommen. Ich hoffe wirklich, dass dieser Alptraum nicht mehr lange dauert! Zusammen sind wir stark!
Lyoness fällt zusammen!
Das Haus Lyoness fällt von Tag zu Tag zusammen. Macht so schnell wie möglich Eure Anzeigen! Vielleicht könnt ihr von Eurem Geld noch was retten!
WARNUNG VOR LYONESS
Im KMU-Forum der bekannten Zeitschrift \"Beobachter\" habe ich folgenden Beitrag gefunden: Warnung vor Lyoness. Lyoness ist eine Händlerplattform und eine Einkaufsgemeinschaft. Optimal für KMU- Betriebe, die ihren Bekanntheitsgrad fördern möchten. Ich lernte eine Lyoness-Vertreterin bei einer XING-Network-Veranstaltung kennen. Lyoness Werber erhalten Provision auf all ihren Einkäufen und u.a. Premium Memberships. MEINE ERFAHRUNGEN: Ich interessierte mich nur für eine Logo-Angebots-Präsenz meiner Firma auf der Webseite. Ich verhandelte den Vertrag, liess mir alles schriftlich bestätigen, weil mich die Grundidee der Einkaufs- Gemeinschaft überzeugte. Der Händlervertrag, so wurde mir mehrfach erklärt, wäre nur über eine Premium- Membership abschliessbar. So schloss ich beide Verträge ab. Firmen wie Zalando, Ebookers, myToys, Aldi, Shell, Schild (jetzt nicht mehr) aber auch seriöse lokale Firmen sind/waren dabei. Dies beeinflusste mich. Wenn die doch dabei sind, ist es doch bestimmt seriös, dachte ich. Ich wurde von Lyoness- Vertretern stark bearbeitet, erhielt regelmässige Telefonate. Man meldete mich zu Lyoness-Events an, zu denen ich gar nicht gehen wollte. Tage nach dem Vertragsabschluss legte man mir nahe, sofort einzuzahlen. Es handelt sich um einen Betrag von Fr. 3,000.-. Mich überraschte das, weil ich bei seriösen Vertragspartnern niemals ein solches agressives Vorgehen erlebt habe. Rund 3 Monate nach Vertragsabschluss und Einzahlung des Geldes war meine Werbepräsenz nicht aufgeschaltet, dafür aber meldete sich die Lyoness- Vertreterin wieder. Der Vertrag hätte keine Gültigkeit mehr. Die Konditionen wären nun teurer, sehr viel teurer. Ich möchte zu den neuen Konditionen nicht als Händler auftreten und bitte daher, den einbezahlten Betrag für die Premium- Membership, die ja an den Händlervertrag gekoppelt wurde, zurück zu zahlen. Nichts passiert. Ich erhalte dafür aber eine Hör-CD zum Thema mentales Training für die Geldvermehrung. Ich erhalte folgende schriftliche Antworten: \"Du hast ein Geldproblem, Du musst lernen, loszulassen\". \"Ich habe mit dem Fall nichts mehr zu tun\" (selber schauen, nachdem man die Provisionen kassiert hat) \"stell dich nicht so an wegen einem Vertrag. Du hast ja auch deine Teilnahme an einer abendlichen Infoveranstaltung zu Lyoness 2 Tage vor Durchführung abgesagt\". (infolge Krankheit). Erhielt ich vor der Vertragsunterzeichnung regelmässig 2 - 3 Telefonate pro Woche, wo man auch auf gute Freunde machte, lässt man mich nun komplett alleine. Niemand ist mehr verantwortlich. Ich muss selber schauen, wie ich noch zu meinem Geld komme. Nach längerem Hin und Her sagt mir ein höheres Mitglied von Lyoness die Rückerstattung des Geldes zu. Dies ist nun allerdings bereits mehrere Monate her. Ich habe immer noch kein Geld auf meinem Konto . Das Lyonessbüro erklärt, es gäbe keine Rückerstattung. Das Büro erklärt, dass viele Leute, die für Lyoness akquirieren, lügen würden, damit sie das Geld kriegten. Das wäre ihnen bestens bekannt. Ferner buchte Lyoness von meinem Memberkonto, worauf ich einmal Fr. 60.- einzahlte, einfach mal Fr. 60.- ab. Das Geld verschwindet einfach so vom persönlichen Lyoness- Memberkonto. Als ich reklamiere, erklärt man mir, dieser Betrag sei doch nicht der Rede wert. Ich müsste gross denken. Nach weiteren Interventionen erhalte ich das Geld zurück. Rechtlich lässt sich nichts machen, die AGB sind hieb und stichfest. ICH MÖCHTE ABER ALLE WARNEN, DIE EV. MIT SOLCHEN LEUTEN IN KONTAKT KOMMEN. So weit der Brief im KMU-Forum des Beobachters. Mein Kommentar: Der Brief zeigt eindrücklich das Geschäftsgebaren von Lyoness . Der Autor sagt, dass die AGB von Lyoness hieb-und stichfest seien. In diesem Punkt hat er sich getäuscht: Es gibt mittlerweile mindestens sehr wohl Mittel, um sein Geld wieder zurück zu bekommen.
Drogeriemarkt MÜLLER ebenfalls ein \"gefakter Partnerunternehmen!
Nach der Marke PUMA Deutschland nun auch der Drogeriemarkt MÜLLER als \"gefaktes Partnerunternehmen!\" Herr Günther Hann (GL / Kundenmanagement) der Müller Service Ltd. & Co. KG teilte auf unserer Anfrage mit: \".......können wir Ihnen mitteilen, dass wir keine Kooperation mit der Firma Lyoness haben.\" Weiter ist bestätigt, dass Lyoness bei MÜLLER lediglich Gutscheine (so wie jedermann es kann!) beziehe. Der Umstand dennoch als sogenannter \"Gutschein-Partner\" auf der Lyoness-Website gelistet zu sein, soll offensichtlich den Anschein einer Geschäftspartnerschaft erwecken und wird derzeit geprüft. Seit der Erscheinung des Artikel: \"Handelspartner distanzieren sich von Lyoness\" im Sommer diesen Jahres hatte Lyoness die damals angeblichen \"Handels- und Geschäftspartner\" einfach in \"Gutscheinpartner\" umgewandelt. Lyoness lässt nichts unversucht sich etablierten und seriös agierenden Unternehmen zu bedienen.
Keine Antwort
Ich kann mir gut vorstellen, warum die Schmäh\'s und Buser\'s keine Stellung mehr nehmen. Sehr wahrscheinlich sind sie daran beschäftigt, \"Ihre\" Freunde zu beruhigen, die Ihr Geld zurück möchten. Denn ihre geschenkten Gewinnen haben die längst für ihre Privatschulden getilgt und aufgebraucht. Ihre Kunden zu vertrösten und
WIE RECHT SIE DOCH HATTE!
Bereits im März 2010, also kurz nachdem Lyoness auch in der Schweiz als Einkaufsgemeinschaft aktiv wurde, hat Sara Stalder, die Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, Bern, in ihrem Blog geschrieben:
VERSTEHEN SIE KAUDERWELSCH? Zugegeben, es kostet mich immer eine gewisse Überwindung, wenn ich den Ablauf eines mir unbekannten Spiels verstehen soll. Doch jedes Mal bewundere ich wenig später das Autorenteam, welches es schaffte, auch verzwickte Spielvorgänge nachvollziehbar zu beschreiben. Mit der jüngsten \"Spielanleitung\", die mir in die Hände kam, beisse ich mir die Zähne aus. Denn da steht zum Beispiel: DIE SYSTEMPROVISION WIRD NACH DEM SOGENANNTEN BINÄREN SYSTEM BERECHNET. BINÄR BEDEUTET, DASS HINTER JEDER POSITION JEWEILS 2 WEITERE POSITIONEN GESETZT WERDEN. WIR BEZEICHNEN DIES ALS: OBEN UND UNTEN. NACH DIESEM PRINZIP REIHEN SICH DIE POSITIONEN AUS IHREN EINKÄUFEN UND DIE POSITIONEN AUS ANZAHLUNGEN IN IHREM VERRECHNUNGSSYSTEM EIN. WOBEI SIE BESTIMMEN KÖNNEN, AUF WELCHEM FREIEN PLATZ SIE IHRE NEUEN POSITIONEN IN IHREM PERSÖNLICHEN VERRECHNUNGSSYSTEM SETZEN WOLLEN. Insgesamt acht Seiten - dicht und klein beschrieben - lang ist diese Anleitung. Mein Kopf brummt bereits nach der ersten Absätzen. Schon verstehe ich wieder nicht, auf welchen oberen oder unteren freien Platz ich die Position in meinem Verrechnungssystem setzen soll, damit ich gewinnen kann. Verständlich, dass ich nach mehrmaligem Lesen an meiner Auffassungsgabe zweifle. Doch es ist tröstlich: Für Begriffsstutzige wie mich gibt es extra Schulungsabende in welchen mit aufwändigen Präsentationen die verwirrende Materie verständlich (?) erläutert wird. LYONESS heisst das Spiel, welches \"bei jedem Einkauf Rabatte verspricht\" und sich gut mit dem Spiel \"Bau dir ein Kartenhaus\" vergleichen lässt: DAS SIND DIE ANZAHLUNGEN AUF ZUKÜNFTIGE EINKÄUFE, ALSO DIE HANDELSSPANNE VORAB, DIE DIE MÖGLICHKEIT BIETEN, GEPLANTE ZUKÜNFTIGE EINKÄUFE ZU ERWIRTSCHAFTEN SOWIE WEITERE VERGÜTUNGEN ZU GENERIEREN. EINE RÜCKERSTATTUNG DER ANZAHLUNG IST NICHT MÖGLICH, DA ENTSTANDENE HANDELSSPANNEN VERRECHNET UND VERGÜTET WURDEN. DER KUNDE HAT JEDOCH BIS ZUM ZEITPUNKT DER POSITIONS- ERWIRTSCHAFTUNG (EINKAUFSGUTSCHRIFT) IN DER JEWEILIGEN WIRTSCHAFTSKATEGORIE DIE MÖGLICHKEIT JEDERZEIT SEINE ANZAHLUNGEN AUFZUZAHLEN. DURCH DIE AUFZAHLUNG NACH DEM JEWEILIGEN HANDELSSPANNENCODE DES GEWÜNSCHTEN VERTRAGSHÄNDLERS WIRD DIE ANZAHLUNG ZU EINER VOLLZAHLUNG UND DER KUNDE ERHÄLT DEN VOLLSTÄNDIGEN BETRAG IN FORM VON GUTSCHEINEN DES VERTRAGS- HÄNDLERS . IST DIES DER FALL UND DIE POSITION (ENTSTANDEN DURCH ANZAHLUNG) ÄNDERT DAHER IHREN STATUS AUF VOLLZAHLUNG BEDEUTET DIES IN WEITERER FOLGE, DASS NACH ERREICHUNG DER POSITIONS- ERWIRTSCHAFTUNG IN DER JEWEILIGEN WIRTSCHAFTSKATEGORIE DIE JEWEILIGE VERGÜTUNG (KAUF- RÜCKVERGÜTUNG) ABZÜGLICH DER URSPRÜNGLICH GETÄTIGTEN ANZAHLUNG AUSBEZAHLT WIRD. Ich wage eine Übersetzung dieses Kauderwelschs: \"Seinen Sie jederzeit gewappnet, denn ein Kartenhaus hat die Eigenheit, dass es von einem Moment auf den anderen einstürzen kann. Damit müssen Sie rechnen und für diesen Schaden wird keine Garantie übernommen. Mag sein, dass ich etwas grosszügig interpretiert habe. Doch ich halte es auch hier wie gewohnt: Verstehe ich eine Spielanleitung nicht innerhalb einer vernünftigen Frist, verbanne ich das Spiel in die hinterste Ecke des Spielschranks und entsorge es ungebraucht nach einer gewissen Zeit. Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz \".
Heute, über 6 Jahre später, kann man Sara Stalder für ihre Weitsicht nur gratulieren. Christoph Schmäh, der sich kürzlich im Forum gemeldet hat, ist ein Lyoness- Urgestein. Er hat Schulungsabende in CH-Hotels durchgeführt, in welchen er mit einer aufwändigen Präsentation die verwirrende Materie zu erläutern versuchte und die Leute zum Leisten von Anzahlungen animierte. Wenn wundert\'s, dass ihn der Blog von Sara Stalder störte? Er hat dann Sara Stalder 2010 wie folgt geantwortet: \"Wenn Sie nicht zu diesen Aufbaupartnern gehören möchten, die den Weg für Rabatte an uns Konsumenten frei machen, warten Sie ganz einfach auf diese kostenlose Karte! Mit Ihrem Zitat in den Medien \"Hände weg\" und \"Kauderwelsch\" legen Sie vom Konsumentenschutz jedoch nicht nur Steine, sondern Felsbrocken in den Weg dieses Aufbaus. Und dies ist in höchstem Masse unfair und alles andere als im Interesse der Konsumenten!! Wer jetzt bei Lyoness als Aufbaupartner und Händler Geld in zukünftige Einkäufe investiert, soll und darf wissen, warum er dies tut und wie das System funktioniert. Und wenn Sie, ihr Zitat, zu \"begriffsstutzig\" sind, dann lassen sie es eben sein! Das heisst aber noch lange nicht, dass dies für all diejenigen gelten soll, die mit Lyoness ein tolles Rabattsystem ermöglichen und aufbauen wollen. Von der dadurch unterstützten bemerkenswerten Lyoness- Foundation ganz zu schweigen. Wohin ich Ihren Vergleich bzw. Ihr \"Kauderwelsch\" mit dem Kartenhaus stellen soll, ist mir gänzlich unklar. Denn durch das Einkaufen bei Lyoness Partnern kann weder ein Einsturz noch ein Schaden entstehen, hingegen entstehen Restrabatte und es fliesst mit Garantie Geld zurück. Die Wirtschaftskammer Steiermark, die Lyoness zur Firma des Jahres 2009 ausgezeichnet hat, war da weniger \"begriffsstutzig\"* und hat die \"Spielregeln\" verstanden.\" Für einmal verkneife ich mir beinahe das Abgeben eines Kommentars. Deshalb nur so viel: Es hat sich nachher gezeigt, dass Lyoness von der Wirtschaftskammer Steiermark nie \"als Firma des Jahres 2009\" ausgezeichnet wurde.
@buse
So Herr Buse, wer hat jetzt Recht? Das ganze Lyoness System gibt es in 1 - 2 Jahren nicht mehr. So wie bei den Schenkern! Alles auch nach Jahren gestorben, weil man keine Neuen Leute gebracht hat. Der Rest mit dieser Cashback Karte ist sowieso nur Mist!
PUMA ein weiteres \"gefaktes Partnerunternehmen\"
Das BE Konfliktmanagement hat nun erneut alle größeren (noch vorhandenen) auf der Lyoness-Website geführten Handel- und Geschäftspartner mit Fakten zu Lyoness kontaktiert und innerhalb kürzester Zeit meldete sich der Sportartikelhersteller PUMA. Frau Kerstin Neuber (Head of Corporate Communications) der PUMA-Zentrale in 91074 Herzogenaurach teilte uns mit: „Sehr geehrter Frau W……., vielen Dank für die Information. Das war uns nicht bewusst, da in der Tat keinerlei Geschäftsbeziehungen bestehen. Wir sind gerade bemüht, Kontakt mit Lyoness aufzunehmen, damit unser Logo von der Website genommen wird. Sobald dies geschehen ist, melde ich mich wieder bei Ihnen. „ Inzwischen wurden wir darüber informiert, dass Lyoness gegenüber PUMA zugesichert hat, die Logo’s bis zum 02.11.2016 von der Website\'s zu nehmen. Wie Frau Neubert telefonisch uns gegenüber noch versicherte, wurde der Fall Lyoness auch an die entsprechenden Abteilungen zur Prüfung weitergeleitet. Weitere Großunternehmen/Konzerne haben bereits eine Stellungnahme angekündigt und zeigten sich ebenfalls überrascht über die Logoverwendung und missbräuchliche Darstellung durch Lyoness. Bereits im Juli wurde ja die „Mastercard-Lüge“ von Lyoness publik und ihm Nachgang hierzu auch die Lyoness-Pressesprecherin Frau Kelemen einer Lüge überführt. Im Juni 2015 wurden schon einmal die auf der Lyoness-Website als Geschäftspartner geführten Unternehmen in Deutschland, Österreich sowie der Schweiz kontaktiert und die Reaktionen waren damals bereits größtenteils negativ. Vielfach wurde erfragt, wer oder was denn Lyoness überhaupt sei und wie sie auf deren Homepage kommen. Sie hätten weder eine Akzeptanzstelle etc. oder eine Ahnung, wie etwas mit wem verrechnet werden würde. Das alte Spiel mit gefakten Zahlen! Die Reaktionen auf unsere jüngsten Anfragen hingegen sind bisher einstimmig negativer Natur und vor allem betroffene KMU’s äußerten sich „bitter enttäuscht“ von den Versprechungen von Lyoness. Es liegt auf der Hand. Lyoness schleicht sich über Affiliate-Partner an die Logo’s namhafter Unternehmen heran und „bastelt“ sich so eine breite Handels- und Geschäftspartnerschaft mit namhaften Marken, welche plakativ auf der Website geführt wird. Der Strukturvertrieb von Lyoness dankte es sicherlich. Es lässt sich beim Geldeinsammeln und Anwerben neuer Mitglieder doch farbenfroh mit einem „…Wenn schon Weltmarken wie PUMA, AMAZON, ADIDAS, MASTERCARD etc. langjährige Geschäftspartner von Lyoness sind, worauf warten sie dann noch…..“ ganz passabel argumentieren.
LYONESSEN können nicht rechnen!
Basiswissen zu Lyoness anhand der Legende „Das Schachbrett und die Reiskörner“! Einer alten Legende nach lebte einst in Indien ein König namens Sher Khan. Während seiner Regentschaft erfand jemand das Spiel, das heute Schach heisst. Der König war von diesem königlichen Spiel begeistert, dass er den Erfinder des Spieles zu sich an den Königshof rufen liess. Als der Erfinder, ein weiser Mann, vor ihn trat, sagte der König, er wolle ihm eine Belohnung geben für diese vortreffliche Erfindung. Er sei reich und mächtig genug, ihm jeden Wunsch zu erfüllen, sei er auch noch so ausgefallen. Der Mann schwieg eine Weile und dachte nach. Der König ermunterte ihn und sagte, er möge keine Scheu zeigen und einfach seinen Wunsch äussern. Der Mann jedoch erbat sich Bedenkzeit bis zum nächsten Tag, um über seinen Wunsch nachzudenken. Dann, so sagte er, wolle er dem König seinen Herzenswunsch mitteilen. Als der Mann am nächsten Tag abermals vor den König trat, bat er um ein einziges Reiskorn auf dem ersten Feld des Brettes. Der König lachte und fragte ihn, ob das wirklich alles sei, er könne sich doch mehr wünschen? Da antwortete der Mann, er hätte gerne auf dem zweiten Felde zwei Reiskörner, auf dem dritten vier, auf dem vierten acht, auf dem fünften Feld sechzehn Reiskörner. Die Berater des Königs begannen schallend zu lachen, weil sie diesen Wunsch für äusserst dumm hielten. Schliesslich hätte der Mann sich Gold, Edelsteine, Land oder alles mögliche andere wünschen können. Der König hatte ja sein Wort gegeben und müsste ihn mit Reichtümern überschütten, wenn er es verlangte. Der König war verärgert, weil er dachte, der Erfinder halte ihn für zu arm oder zu geizig. Er sagte, er wolle ihm für alle Felder Reiskörner geben - auf jedem Feld doppelt so viele Körner wie auf dem Feld davor. Doch der Wunsch sei dumm, weil er ihm viel mehr hätte geben können. Der König schickte den Erfinder des Schachspiels aus dem Palast hinaus und liess ihn am Tor warten. Dorthin würde man ihm seinen Reis bringen. Der Weise ging leise lächelnd hinaus. Am Tor setzte er sich und wartete geduldig auf seine Belohnung. Abends erinnerte sich König Sher Khan an den seltsamen Wunsch und fragte, ob der Erfinder seine Belohnung schon erhalten habe. Seine Berater wurden nervös und erklärten, dass sie die Belohnung nicht hätten zusammenbringen können – es sei einfach viel zu viel, und die Getreidespeicher würden nicht genug Reis enthalten, um ihn auszuzahlen. Da wurde der König wütend und schimpfte, sie sollten dem Mann endlich seine Belohnung geben, schliesslich habe er es versprochen und das Wort des Königs gelte. Da erklärten seine Berater und der Hofmathematiker, dass es im gesamten Königreiche nicht genug Reis gäbe, um den Wunsch des Mannes zu erfüllen. Ja, dass es auf der gesamten Welt nicht so viel Reis gäbe. Wenn er sein Wort halten wolle, müsse er alles Land auf der Welt kaufen, es in Reisfelder verwandeln und sogar noch die Ozeane als Ackerfläche trockenlegen lassen, um genügend Reis anpflanzen zu können. König Sher Khan schwieg verblüfft. Dann fragte er, wie viele Reiskörner es denn seien. 18.446.744.073.709.600.000 Reiskörner (18,4 Trillionen) war die Antwort. Da lachte der König schallend. Er liess den Weisen zu sich rufen und machte ihn zu seinem neuen Berater.
Bricht das Lyoness-System zusammen?
Ich habe mir das Lyoness-System bei einem Lyoness-Mitglied (Marketer) mal etwas genauer angeschaut. Es sind mehrere tausend Mitglieder in seiner Lifeline registriert und trotzdem hat dieser Marketer nicht einen Cent in den letzten Jahren damit verdient!!! Was ich sehr interessant finde, die Registrierungen neuer Mitglieder ist sehr stark zurück gegangen!!! Trotz tausender Mitglieder wurden in den letzten Wochen nur noch sehr vereinzelt neue Mitglieder registriert. Das System ist sozusagen zusammengebrochen. Auch dieser Marketer hat sein Investiertes Geld noch nicht zurück bekommen und alle Versprechungen von Lyoness haben sich in Luft aufgelöst!!!
@Cashback
Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass du deine persönliche Lyoness-Geschichte so freimütig erzählt hast. Von grosser Zivilcourage zeugt, dass du Jene, die du ins System gebracht hast, davon unterrichtet hast, dass die ausgestiegen bist und nun mit diesen Leuten einen Weg suchst, das einbezahlte Geld zurück zu erhalten. Ein grosses Bravo! Ich hoffe, dass das Schule macht, indem nun viele andere Lyoness-Promotoren es dir gleichtun, d.h. mit dem Keilen aufhören und diejenigen, die sie ins System gebracht haben, darüber informieren. In der Schweiz dürfte es Tausende von Leuten geben, die den Verlockungen von Lyoness erlegen sind. Das Geld, das sie in Form von Anzahlungen, Beteiligungen an ausländischen Verrechnungssystemen und Kauf von Discount Vouchers usw. an Lyoness überwiesen haben, geht in die Millionen. Allein jene 300 Personen, darunter viele Konsumenten, die 2009, noch vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit von Lyoness in der Schweiz, je Fr.3,000.- überwiesen haben, haben insgesamt Fr. 900,000.- bezahlt und damit Lyoness ermöglicht, die Operation Schweiz ohne eigenes Geld zu starten. Viele dieser Leute dürften mittlerweile erkannt haben, dass die diffusen und teilweise utopischen Gewinnversprechungen nicht eingehalten wurden. Wenn du mit Leuten sprichst, die unbeirrt weiterhin ihrer Keilerarbeit nachgehen, solltest du sie auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG hinweisen. Mit ihrer Tätigkeit könnten sie möglicherweise gegen Art. 3 Abs 1, lit. r UWG verstossen und mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden. Die sagst, dass du früher Leute, dazu animiert hast, \"Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe\" zu tätigen. Diese Möglichkeit bestand in der Schweiz zwischen Nov. 2009 und April 2012. Nachher und bis November 2014 konnten die Leute \"Originalgutscheine bestellen und und darauf eine Anzahlung leisten\". Ich vermute, dass deine \"Vertriebstätigkeit\" zwischen 2009 und 2014 stattfand. Zu jener Zeit akzeptierte Lyoness auch Anzahlungen von Verbrauchern (Konsumenten, Privatpersonen) Wenn du also Leute mit Konsumentenstatus angeworben hast, dann haben diese allerbeste Chancen, ihr Geld zurück zu bekommen. Diese Leute haben, sofern sie 2014 nicht Marketer geworden sind, immer noch die Lyoness Management GmbH, A-Graz, als (österreichische ) Vertragspartei. Unter dem österreichischen Konsumentenschutz- gesetz KSchG haben sie ein Rücktrittsrecht, das schon zahlreiche Anzahler geltend gemacht haben und ihr Geld (mit und ohne Prozess) zurück erhalten haben. Hier wäre Anwalt Dr. Josef Fromhold, Wien, (www.fromhold.at) zu kontaktieren.
@ Twist
Danke für deine schnelle Antwort! Ich selbst habe einmal geglaubt, dass bei Lyoness alles mit rechten Dingen zu geht. Leider habe ich später erkannt, dass Lyoness uns nur das Geld aus den Taschen gezogen hat und damit anscheinend ein verbotenes Schneeballsystem betreibt! Ich habe auch Menschen in meinem direkten Umfeld von Lyoness überzeugt und es wurden dann sogenannte \"Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe\" getätigt. Ich habe nun all diese Menschen informiert, dass wir uns alle von Lyoness täuschen lassen haben und alle unterstützen mich jetzt, um das Geld zurück zubekommen. Ich glaube wir müssen viel mehr Aufklärungsarbeit betreiben und den Geschädigten Mut machen. Die Leute, die sich ein großes Netzwerk aufgebaut haben und immer noch Menschen davon überzeugen, dass sie Geld bei Lyoness investieren, obwohl nun bekannt ist, das Lyoness hier anscheinend ein verbotenes Schneeballsystem betreibt, sollten auch verklagt werden!
Vielen Dank an Twist
Ich weiß jetzt was zu tun ist! Wir alle sollten in unserer Lifeline und Upline diese Informationen weiter geben, damit alle Lyoness-Geschädigte informiert sind. Vielleicht sollten wir auch darüber nachdenken, ob wir ein \"Flyer\" drucken lassen, wo kurz und bündig beschrieben wird, wie Lyoness-Geschädigte Ihr Geld zurück bekommen können und an wem sie sich wenden müssen. Dann könnte man Geschädigte sehr schnell helfen, die von Lyoness getäuscht wurden und somit viel Geld verloren haben! Twist, was hältst du von dieser Idee? Oder gibt es evtl. schon etwas in dieser Richtung oder andere Ideen? Ich freue mich über jeglicher Unterstützung. Am Ende wird die Gerechtigkeit siegen!!! :-)
Geld zurück für jede Einheit!
Hallo liebe Freunde der Gerechtigkeit, Wir wollen nun endlich unser Geld von Lyoness zurück! Es ist nun doch sehr offensichtlich, dass wir alle von Lyoness massiv getäucht wurden, als wir unser Geld in sogenannten \"Auslands-Buchungsaktionen\" INVESTIERT haben!!! Sowie es scheint betreibt Lyoness ein verbotenes Schneeballsystem und unser investiertes Geld wurde anscheinend zweckentfremdet! Kann mir bitte jemand sagen, wie ich am besten vorgehen soll um mein Geld möglichst bald von Lyoness zurück zubekommen?? Oder gibt es in Deutschland auch die Möglichkeit der Beteiligung an einer Sammelklage?? Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.
Wer hat jetzt Recht?
So Herr Buse, wer hat jetzt Recht? Yes! Ich hatte Recht.
@Christoph Schmäh, Nicole Schmäh und Ede Buser
Als Lyconet-Marketer habt Ihr eine spezielle Ausbildung genossen und Anweisungen erhalten, wie man ein Keiler-Gespräch am erfolgreichsten führt und wie kritische Fragen von Anzuwerbenden am besten beantwortet werden. Es müsste also für Euch ein Leichtes sein, die untenstehenden Fragen zu beantworten: 1. Wie ist die genaue Funktionsweise von Discount Vouchers, die zur Teilnahme an der \"Challenge 2016\" gekauft werden mussten. Lyoness Schweiz bzw. ihre \"Handlanger\" haben, wie Ihr wisst, Anfang Jahr stark für die \"Challenge\" geworben, bei der man sog. Premium Marketers anwerben und einen Discount Voucher für EUR 2400.- kaufen musste. 2. Was sagt Ihr dazu, dass Lyoness das Logo von bekannten Firmen auf ihrer Homepage zeigt und damit suggeriert, diese seien ein Partnerunternehmen, jedoch keine vertragliche Vereinbarung besteht und demzufolge auch kein Geld an Lyoness fliesst,wenn Lyoness-Mitglieder bei diesen Firmen einkaufen? 3. Welchen Rat gebt Ihr Leuten wie der Schwester von Ellen Ahamdi (siehe ihre Forumsbeiträge), welche Gelder im 5-stelligen Bereich in Lyoness investiert hat, um ihr Geld von Lyoness zurück zu bekommen? 4. Weshalb ist Lyoness von TÜV Rheinland, Köln und Quality Austria nicht mehr zertifiziert, nachdem sich Lyoness jahrelang mit diesen Zertifizierungen gebrüstet hat? 5. Was sagt Ihr zum Forums-Beitrag vom 15.10.2016, worin nachvollziehbar dargelegt wurde, dass die \"Lyconet Vereinbarung für unabhängige Lyconet Marketer Fassung Nov.2014\" ein Knebelvertrag ist? 6. Was sagt Ihr zum Forums-Beitrag vom 15.10.2016, worin dargelegt wurde, dass Marketer mit ihrer Keilertätigkeit möglicherweise UWG Art 3 ABs 1 lit. r verletzen und ihnen gegebenenfalls eine Gefängnis- oder Geldstrafe droht? 7. Was sagt ihr dazu, dass Lyoness die im Nov.2014 (Excite-Veranstaltung) gross angekündigte Lyoness Master Card nicht realisieren konnte? 8. Wie war es überhaupt möglich, dass (wie Christoph Schmäh sagte) es \"verdrehte Empfehlungsgeber gab, die eine wundersame Geldvermehrung ohne Arbeit versprochen haben\", wenn die Empfehlungsgeber doch von Lyoness geschult werden? 9. Was sagt Ihr zu den in der Schweiz und in Österreich kürzlich gegen Lyoness ergangenen Gerichtsurteile? (ausser dass sie noch nicht rechtskräftig sind). 10. Wie erklärt Ihr Euch, dass der Schweizerische Verband Network Martketing SVNM, dessen Aufgabe es ist, \"dem Wildwuchs von Firmen, die unter dem Deckmantel von Network Marketing illegale Schneeball - und Pyramidenspiele betreiben, Einhalt zu gebieten\" Lyoness als Firmenmitglied hat? 11. Was sagt Ihr dazu, dass nun auch die deutsche Staatsanwaltschaft, Köln, aktiv geworden ist und begonnen hat, Lyoness-Geschädigte durch die Polizei vernehmen zu lassen? 12. Was sagt Ihr dazu, dass es Lyoness seit März 2015 nicht mehr gelungen ist, eine Grossveranstaltung (Sensation) durchzuführen? 13. Was sagt Ihr dazu, dass es Lyoness seit 2012 nicht mehr gelungen ist, eine aktive neue Landesgesellschaft zu eröffnen? 14. Was sagt Ihr dazu, dass Lyoness Suisse GmbH Logos von \"Partneruntenehmen\" auf ihrer Homepage führt, die ihren Vertrag mit Lyoness schon vor Jahren aufgelöst haben? (Gasthof-National, Langendorf) 15. Wie erklärt Ihr Euch, dass klagewillige Lyconet Marketer, welche die Lyoness Suisse GmbH als Vertragspartei haben, nicht am Sitz der Gesellschaft (Steinhausen), sondern in Buchs SG klagen müssen? 16. Wie erklärt Ihr Euch, dass Lyoness kein \"Leitbetrieb Austria\" mehr ist, also nicht mehr zu den \"vorbildhaften Unternehmen Österreichs gehört, die durch besondere Leistungen oder Aufgabengebiete herausragen\"? 17. Was sagt Ihr dazu, dass österreichische Lyoness-Firmen ihre Bilanzen nicht oder nicht fristgerecht beim Firmenbuchgericht einreichen, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist? 18. Warum hat die langjährige Revisionsstelle von Lyoness in der Schweiz, die OBT AG, St. Gallen, ihr Mandat niedergelegt , womit Lyoness gezwungen wurde, auf die Kleinstfirma RZP Rother Zeberli Partner Treuhand AG, Arbon, auszuweichen? 19. Warum hat sich der deutsche Fernsehsender RTL bei seiner jährlichen Sendung \"Spendenmarathon\" geweigert, weitere Spenden von Lyoness entgegen nehmen? Damit wurde Hubert Freidl verunmöglicht, sich vor einem Millionen- Fernsehpublikum als Wohltäter zu präsentieren und Werbung für Lyoness zu machen. 20. Weshalb überlässt Lyoness die Keilerarbeit (Anwerbung weiterer Kooperationspartner) den Marketern und erledigt diese Arbeit nicht durch eigenes Personal, gegenüber welchem sie dann, im Gegensatz zu den Marketern, auch weisungsberechtigt wäre? 21. Wie erklärt Ihr Euch den überaus häufigen Wechsel bei den Geschäftsführern von Lyoness Suisse GmbH? 22. Was sagt Ihr dazu, dass ein Betriebsrat der in Österreich bekannten Firma Semperit von Lyoness-Keilern dazu über- redet wurde, unerlaubt gegen EUR 200,000.- aus der Betriebskasse zu nehmen und in Lyoness zu investieren und er dann sein Amt als Betriebsrat, seine Stelle bei Semperit und seine Würde verlor? 24. Was sagt Ihr dazu, dass der österreichische Staat (das Konsumenten- schutzministerium) gegen Lyoness aktiv werden musste, indem er den Verein für Konsumenteninformation (VKI), Wien, beauftragte, Lyoness wegen unlauteren Geschäftsbedingungen zu verklagen und nun bereits zweitinstanzlich festgestellt wurde, dass 61 Klauseln in den AGB/ZAGB von Lyoness illegal waren? Das finale Urteil des Obersten Gerichtshofs kommt noch. 25. Wie erklärt Ihr Euch, dass die Lyoness Child & Family Foundation, Buchs SG, die eingehenden Spenden nicht mehr auf ein Konto dieser Stiftung zahlen lässt, sondern auf ein Konto eines österreichischen Vereins mit dem ähnlichen Namen Lyoness Child & Family Foundation - Verein zur Unterstützung und Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Familien? Könnte es sein, dass man diese Änderung, vorgenommen hat, um einer Kontrolle der Eidg. Stiftungsaufsicht, Bern, welche schweizerische Stiftungen überwacht, zu entgehen? Schlussbemerkung: Falls die Aufgaben, diese Fragen zu beantworten für eine/ einen von Euch zu viel ist, könnt Ihr sie gerne unter Euch aufteilen.
Werden wir betreffend \"Partnerunternehmen\" auch in Deutschland von Lyoness getäuscht?
Vor einiger Zeit war es nicht möglich über Lyoness Deutschland Gutscheine von sogenannten \"Partnerunternehmen\" zu bekommen. Es gab zu dieser Zeit sehr viele negative \"Gerüchte\" um Lyoness und in Österreich wurden ca. 30% der Belegschaft die Kündigung ausgesprochen. Mein Geld auf meinem Einkaufskonto war auf einmal nichts mehr wert, weil ich keine Möglichkeit mehr hatte mir Gutscheine zu bestellen. Ich habe daraufhin mit der Drogerie Müller Kontakt aufgenommen, die offiziell als Partnerunternehmen bei Lyoness geführt wird und auf allen Lyoness Veranstalltungen immer als das Vorzeige-Partnerunternehmen genant wurde. Ich habe bei Müller nachgefragt, ob sie immer noch als Partnerunternehmen mit Lyoness zusammenarbeiten... Die Antwort von Müller war: Wir waren niemals Partnerunternehmen von dieser Firma. Lyoness ist lediglich ein Kunde von uns, der regelmäßig Gutscheine bei uns bestellt! Mein Kommentar: Finger weg von Lyoness!
Lyoness-Geschädigte erstatten Strafanzeigen direkt bei nächstliegenden Polizeidienststellen!
Bei der Staatsanwaltschaft Köln liegt der Strafantrag (Az:112 Js 423/16) u. a. wegen Betrug gegen Lyoness vor. Seit dem Bekanntwerden des dort geführten Strafantrages, den recherchierten Fakten zur Mastercard-Lüge, dem Indien-Dilemma und aufgrund der zuletzt ergangenen Verurteilungen in Österreich und der Schweiz, sehen sich zunehmend mehr Mitglieder durch Lyoness und deren Strukturvertrieb Lyconet betrogen/getäuscht. Entschlossen gehen nun vermehrt Lyoness-Geschädigte direkt zu nächstliegenden Polizeidienststellen und erstatten unter Benennung des Az. 112 Js 423/16 der Staatsanwaltschaft Köln und Vorlage benötigter Unterlagen (Banküberweisungbeleg an die Lyoness Europe AG bei der Stadtsparkasse Köln, Lyoness/Lyconet-Vertrag und Auszügen zu den Gutscheinbestellungen etc.) Strafanzeige gegen die Lyoness Deutschland GmbH (ggf. erweitert). Es liegen mir hierzu inzwischen dutzende Bestätigungen von Geschädigten aus dem gesamten Bundesgebiet vor.
Suspendierung von OStA M. Schön beantragt!
Am 30.09.2016 wurde die Suspendierung des leitenden OStA M. Schön (WKStA) nach § 112 BDG bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien (Herrn HR Dr. Klackl) beantragt. Die gravierenden Versäumnisse/Verfehlungen im Lyoness-Strafverfahren gegen Hubert Freidl (u. a.) sowie der in diesem Zusammenhang stehende mutmaßliche Korruptionsverdacht wiegen schwer. Zeitnah wird die gesamte Dienstaufsichtsbeschwerde nebst Nebenanträge veröffentlicht werden.
LYONESS PARTNERSCHAFT MIT FUSSBALLCLUB RAPID WIEN
Im Juni 2015 gab Lyoness bekannt, dass sie in den nächsten 5 Jahren mit Rapid kooperieren und jährlich EUR 1,8 Mio. pro Jahr in diese \"Partnerschaft\" investieren wird. Lyoness erhielt dafür ein \"umfangreiches Kommunikationspaket\", was immer man darunter verstehen mag. Lyoness wurde unter 6 anderen Firmen sog. \"Premium Partner\" und nicht etwa \"Hauptpartner\". Diese Rolle nimmt nach wie vor Energie Wien ein. Deshalb tragen die Rapid-Kicker das Lyoness-Logo auch nur auf dem Rücken, einzig Rapid-Spielmacher Steffen Hoffmann auf der Brust. Lyoness durfte unter dem Sponsoring-Vertrag die \"SK Rapid Cashback-Card\" herausgeben, die von Rapid-Personal und Fans zu benützen ist. Damit die Leute die Karte auch nutzen, wurde versprochen, dass \"bis zu 1 % des Einkaufsumsatzes, der mittels der Rapid Cashback-Card getätigt wird, dem Nachwuchs des SK Rapid zugute kommt\". Darüber hinaus natürlich die bekannten \"bis zu 5 % Cashback und Shopping Points\". Man beachte die Formulierung \"von bis zu ... \" , die Lyoness alle Optionen offen lässt, d.h. zu nichts verpflichtet. Doch nebst der Publizität, die Lyoness durch dieses Sponsoring gesucht und erhalten hat, verfolgte sie offenbar noch ein ganz anderes Ziel, nämlich Geldeinsammeln. Dies ist man sich von Lyoness, sprich Anzahlungen in allen Variationen, längst gewohnt. Sie bot ihren Lyconet Marketern \"mit europäischer Mitglieds-ID\", darunter Marketern aus dem Umfeld von Rapid, den Kauf von 8.888 \"Limited Edition Discount Vouchers\" zum Preis von EUR 1,500.- an. (= Total EUR 13,332,000.-) Lyoness stellte den Käufern dieser Vouchers in Aussicht, dass sie dann von den Umsätzen folgender Lyoness-Kunden profitieren werden: 1. Kunden der Lyoness-Webseite 2.. Kunden der Fussball-Kooperation 3. Kunden der Golf-Kooperation 4. Kunden der Key Account Kooperation 5. Kunden von weiteren Kooperation. Pro Marketer konnten max. 3 Vouchers erworben werden. Mit der Beschränkung auf 3 Vouchers pro Marketer und der Bezeichnung \"Limited Voucher\" wollte man wohl suggerieren, dass die Nachfrage nach solchen Vouchers hoch ist und man sich deshalb beeilen sollte. Gemäss einem Artikel vom 4.7.2016 in der österreichischen Zeitung derStandard.at wurde diese neue Form der Geldeinsammlung ein Fall für die Justiz. Es sei eine Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wien, eingereicht worden worin Lyoness beschuldigt worden sei, es handle sich bei den Limited Edition Discount Vouchers um einen nicht rückzahlbaren Kapitalfluss an Lyoness ohne Gegenleistung und es sei zweifelhaft, ob für die Kapitalgeber nennenswerte Erträge rausschauten. Mein Kommentar: Das Ganze erinnert stark an den Verkauf von Länderpaketen. Es ist zu hoffen, dass nicht auch Schweizer auf dieses Angebot hereingefallen sind. Noch etwas zum schmunzeln: Spielmacher Steffen Hoffmann von Rapid sagte in einem Interview: \"Ich muss anmerken, dass Lyoness in unserer Branche nicht unumstritten ist. Daher ist (Anm.: das Lyoness-Sponsoring) eine geniale Marketing-Massnahme um sich aus den Negativschlagzeilen zu dribbeln\".
WER IST WIRLICH EIN PARTNERUNTERNEHMEN VON LYONESS?
Wie der Fall Möbel-Märki (mein Beitrag vom 17.10.2016) zeigt, sind Firmen, deren Logo auf der Homepage von Lyoness zu finden ist, manchmal keineswegs ein Lyoness-Partnerunternehmen. Nun kann erneut ein solcher Fall nachgewiesen werden: Seit Jahren zeigt Lyoness das Logo des bekannten Hotelportals booking.com auf ihrer Homepage. Lyoness verspricht ihren Mitgliedern 2 % Cashback und 1 Shopping Point pro EUR 100.- Einkauf. Nun hat der Customer Service von booking.com auf Anfrage bestätigt: \"Wir bieten keine Vorteile für Lyoness- Mitglieder an. Diese Vorteile bekommen sie von Lyoness. WIR HABEN KEINE GESCHÄFTSVERBINDUNG MIT LYONESS. Bei weiteren Fragen bitten wir Sie, Lyoness direkt zu kontaktieren.\" Was bedeutet dies? Lyoness bekommt bei der Benützung des booking.com- Portals durch ihre Kunden kein Geld von booking.com. Es fehlt die Vereinbarung wie sie in Art. 4.2 der Lyoness - Allg. Geschäftsbedingungen Fassung Nov. 2014 beschrieben ist. Woher stammt also das Geld, dass Lyoness-Mitglieder von Lyoness erhalten? Natürlich aus der Tasche von Lyoness selbst. Wieso tut Lyoness so etwas? Natürlich um ihren Mitgliedern vortäuschen zu können, man arbeite mit renommierten, weltweit tätigen Firmen zusammen. Mein Kommentar: Nicht gerade vertrauensfördernd!
Rückforderung in Deutschland
Auch in Deutschland ist ein Geschäftsmodell, welches ein Schneeballsystem darstellt, verboten (Anhang Z 14 zu § 3 Absatz 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG) und kann der Verbraucher daher seinen Zahlungen zurückfordern. Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 UWG sind die Einführung, der Betrieb oder die Förderung eines Systems zur Verkaufsförderung, bei dem vom Verbraucher ein finanzieller Beitrag für die Möglichkeit verlangt wird, allein oder hauptsächlich durch die Einführung weiterer Teilnehmer in das System eine Vergütung zu erlangen (Schneeball- oder Pyramidensystem). In Deutschland ist das Schneeballsystem nach § 16 Abs. 2 UWG) sogar gerichtlich strafbar: „Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Auch in Deutschland wollen viele Marketer ihr Geld zurück!
Wir sind sehr froh, dass es nun immer mehr Urteile gibt, wo ganz klar bestätigt wurde, dass Lyoness hier ein verbotenes Schneeballsystem betreibt! Hoffentlich gibt es nun auch bald ein solches Urteil in Deutschland. Ich kenne sehr viele Mitglieder, die sich von Lyoness getäuscht fühlen und ich bin mir sicher, dass eine Lawine von klagen auf Lyoness in Deutschland zukommen wird. Wir alle sollten unsere Lifeline informieren und gemeinsam dafür kämpfen, dass wir unser Geld wieder zurück bekommen.
@Twist - Anfrage
Meine Schwester war bereits zur Beratung bei einem Anwalt, schreckte jedoch vor dem Anwaltshonorar von 8500 € (inkl. 1800 € Prozesskostenvorschuss) zurück. Inzwischen aber zeigt sich die Rechtslage durchaus \"Opferfreundlicher\" und werde ihr nahelegen es doch einzufordern. Sollten Sie einen Anwalt oder Alternativen empfehlen können kontaktieren Sie mich bitte unter: ellen.ahamdi@t-online.de
Nicht als Pseudonym unterwegs!
Der Beitrag \"Ede Buser & Nicole Schmäh - Diskussionsbasis\" wurde von mir \"Ellen Ahamdi\" gepostet. Ich möchte nur den Unkenrufen zuvorkommen mich hinter einem Pseudonym verstecken zu müssen.
Was ist mit Lyoness Europe los?
Als Journalist, der nur hundert Meter entfernt von Lyoness Europe AG in Buchs sein Büro hat, verfolge ich die Diskussion in diesem Forum mit Interesse. Nun stelle ich fest, dass es um Lyoness Europe relativ ruhig geworden ist. Letzter mir bekannter Eintrag im Handelsregister stammt vom Frühling 2015. Dies überrascht, weil es doch früher in schöner Regelmässigkeit immer wieder personelle Änderungen in Verwaltungsrat und Geschäftsführung gab. Oder habe ich etwas verpasst? Mit den verschiedenen Urteilen in den letzten Monaten wird es aber für mich Lyoness Buchs wieder interessant geworden. Wer hat für mich relevante Informationen? Dann bitte an: Hanspeter Thurnherr, W&O, Bahnhofstrasse 14, 9470 Buchs oder hanspeter.thurnherr@wundo.ch
WIE KRIEGE ICH MEIN GELD VON LYONESS ZURÜCK?
Mittlerweile werden wohl viele Anzahler realisiert haben, dass sie von ihrem Empfehlungsgeber, also nicht vom Lyoness-Personal, getäuscht und über den Tisch gezogen worden sind. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn Lyoness macht die unappetitliche Keiler-Arbeit nicht selbst, sondern delegiert sie wohlweislich an \"unabhängige und eigenverantwortliche\" Marketer, früher Business Partner und Premium Mitglied genannt. Einigen dieser Leute gestehe ich zu, dass sie gutgläubig handelten d.h. vertrauensselig oder naiv genug waren, die Gewinnversprechungen von Lyoness als bare Münze zu nehmen. Andere hingegen waren bösgläubig, d.h. sie wussten genau, was gespielt wurde und sagten sich, dass wenn jemand so dumm oder geldgierig ist, Anzahlungen zu leisten, ist er selber schuld und schliesslich ein erwachsener Mensch. Sie agierten also genau wie Hubert Freidl, dessen Motto, wie berichtet, \"Geh ma Deppen suchen\" heissen soll. Einige Anzahler/Empfehlungsgeber, die ihre Keilerarbeit beendet haben, haben ihr Geld mittlerweile als Lehrgeld abgeschrieben und sie sind in der Lyoness-Community plötzlich ganz ruhig geworden. Da aber die Verbreitung des Lyoness-Systems fast ausschliesslich über persönliche und geschäftliche Beziehungen läuft, haben ehemalige Keiler weiterhin grosse Probleme. Zu gross wäre der Image- und Vertrauens- verlust, wenn sie offen zugeben würden, dass sie sich getäuscht haben. Es werden werden Freundschaften zerbrechen. Ein Keiler wird wohl in den wenigsten Fällen bereit sein, jenen ihr Geld zurück zu geben, die er ins System gebracht hat. Das Ganze einfach als Lehrgeld abzubuchen, ist nicht empfehlenswert. Es gibt mittlerweile Anwälte, die sich mit Lyoness bestens auskennen und für ihre Klienten erfreuliche Resultate erzielen konnten/können. In der Schweiz ist dies Dr. Rainer Riek von der Anwaltskanzlei Zwicky, Windlin & Partners, Zug. Er verfügt bereits über ausgezeichnete Dossier-Kenntnisse und muss sich also nicht mehr stundenlang ins komplexe Lyoness-System einarbeiten. Es genügt, wenn man ihm fürs Erste mitteilt, seit wann man Lyoness-Mitglied ist, wer seine Vertragspartei ist, wieviel man wann an Lyoness überwiesen hat und wieviel man bisher zurück erhalten hat. Auch sollte man angeben, wofür man bezahlt hat. (blosse Anzahlung, Beteiligung an ausländischen Verrechnungssystemen, Kauf von Optionen zur Finanzierung von Werbekampagnen, Beteiligung an \"Challenge 2016\" mit Kauf von Discount Vouchers usw.) In Österreich ist Dr. Josef Fromhold, Wien, der auf Lyoness spezialisierte Anwalt. Insbesondere für jene CH-Anzahler, die sich 2014 geweigert haben, mit der Lyoness Suisse GmbH eine neue Vertragspartei und neue AGB zu akzeptieren und somit immer noch die Lyoness Management GmbH, Graz, als Vertragspartei haben, könnte es ratsam sein, sich an Dr. Fromhold zu wenden. Solche Anzahler haben gemäss österreichischem Konsumenten- schutzgesetz ein Rücktrittsrecht, auf das sich schon viele erfolgreich berufen haben. Es ist keineswegs so, dass man in jedem Fall einen Prozess führen muss, um sein Geld zurück zu erhalten. Wie winkelried in seinem Beitrag vom 26.4.2016 erzählt hat, hat Lyoness Suisse GmbH sofort nach Eingang der Klageschrift angeboten, ihm den Grossteil seines Geldes zurückzuerstatten. Als er nicht auf das Angebot einging, hat Lyoness das Angebot sogar nachgebessert. Winkelried hat es dann (Bravo!) aber vorgezogen, eine gerichtliche Klärung des Lyoness-Geschäftsmodells herbei- zuführen und nun erreicht, dass in einem erstinstanzlichen Urteil des Kantonsgerichts Zug entschieden wurde, dass Lyoness ein Schneeballsystem betreibt und eine unlautere Geschäftspraktik verfolgt. Dr. Fromhold, Wien, hat in vielen Fällen erreicht, dass Lyoness ohne Gerichtsverfahren bezahlt hat.
Ede buser & Nicole Schmäh - Diskussionsbasis
Die letzten Tage habe ich diesen verbalen Schlagabtausch hier fassungslos verfolgt. Fast schon bewundernswert ist die Standhaftigkeit von \"Ede Buser\" und \"Nicole Schmäh\". Man klammert sich an einen Beschluss der Staatsanwaltschaft Wien zur Einstellung eines Strafverfahrens und die Presseaussendungen von Lyoness werden bibelfest \"als in Stein gemeißelte Gebote\" verteidigt. Da wird naturgemäß eine sachliche Diskussion schwierig. Sind derzeit nicht auch in Deutschland, Schweden etc. Strafverfahren anhängig? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den damals in Österreich ermittelnden Staatsanwalt Schön muss es wohl in sich haben, denn ohne handfester Begründung hätten die Medien es nicht derart aufgriffen. Weder die zuvor ergangenen rechtskräftigen zivilrechtlichen und die zuletzt ergangenen Urteile sind nicht einfach so wegzuleugnen und eindeutig in den Begründungen. Zwar wird Lyoness mit Beschwerden versuchen Zeit zu gewinnen, aber widerlegen? Auffällig bei diesem \"verbalem Schlagabtausch\" ist aber, dass sich die gemeinsame Streitbasis eigentlich in zwei verschiedene Themen aufteilt. Cashback und Paketverkäufe! Gegen ein Cashback-System ist nichts einzuwenden und wird bereits von vielen Unternehmen und Banken angeboten. Der verwerfliche Teil des Lyoness-Geschäftsmodel begann mit dem Kauf von Länder-, Businesspaketen wo es de facto Geschädigte gibt. Alleine Indien als Land ist ein Paradebeispiel hierzu. Stellt man alleine hier die Einnahmen aus dem Verkauf von Länderpaketen der Entwicklung von Lyoness in diesem Land gegenüber, erklärt sich eine finanzielle Schädigung der Mitglieder von selbst. Die neue Firma von Lyoness hat offensichtlich einen ganz anderen Gesellschaftszweck im Handelsregisterauszug und verkauft als \"weltgrößten Einkaufgemeinschaft\" in Inkognito? Aktuell sind es 4 Firmen in Indien die die Cashback-Card akzeptieren und 87 Firmen zusammengefasst mit B2B & Onlineshop! Das ist wirklich nichts! Ich spreche als gebürtige Iranerin eine Reihe von Sprachen und war mit meiner Schwester - die seit 2012 Lyoness-Mitglied ist und einen fünfstelligen Betrag in Business-Pakete investiert hat - in den USA, Dubai, Asien etc. Wenn behauptet wird, man könne mit der Card weltweit einkaufen, dann ist dies zwar theoretisch möglich aber erst mal ein Geschäft finden indem die Lyoness-Card akzeptiert wird. Sie, Herr Buser, hatten dargestellt als sei die Lyoness-Card ebenso weitverbreitet wie eine VISA-Card. Sicher nicht! Die Akzeptanzdichte ist wirklich mehr als gering und mit völlig unbedeutenden Einzelhändlern aufgefüllt. Was wären denn selbst 200 Akzeptanzstellen in der Schweiz? Nichts! Und was sind die 2800 in den USA? Überhaupt nichts! Auch ist Lyoness weltweit in den weltgrößten Einkaufszentren so gut wie nicht existent. Und dies sind nun einmal auch Fakten. Und weshalb hat Lyoness weltweit mit der Mastercard gelogen? Lyoness selbst hatte noch über die Medien veröffentlicht von nichts gewusst zu haben, dabei ist das vermittelnde Kartenunternehmen die Firma \"My Card\", die von Lyoness-Veteranen Gerhard Buckholz hierzu gegründet wurde. Dr. Fromhold veröffentlicht als Rechtsanwalt auch sicher keine Unwahrheiten zu den Urteilen, da er dadurch massive standesrechtliche Probleme bekommen würde. Und dieser Ben Ecker recherchiert offensichtlich ganz ordentlich und veröffentlicht die Ergebnisse dazu. Da ist alles irgendwie nachvollziehbar, logisch und verifizierbar. Wäre es anders hätte Lyoness bereits dafür gesorgt, dass er und Dr. Fromhold die Beiträge zu Lyoness auf den jeweiligen Websites ändern oder löschen hätte müssen. Aus der Website von B. Ecker steht eine wirklich gedankenanregende amüsante Frage. „Wenn Lyoness/Lyconet jetzt verkündet sich künftig auf das Cashback-Programm zu konzentrieren, was hat man dann die letzten 13 Jahre getan?“ Und ob es sich nun um ein „Ketten-, Pyramiden- oder Schneeballsystem“ handelt ist doch irrelevant. Kein System ist empfehlenswert, wo immer wenige sehr viel verdienen.
DIE LYCONET-KNEBELVERTRÄGE
Liebe Nicole Schmäh, lieber Christoph Schmäh, lieber Ede Buser, wie Ihr wisst, müssen Leute, die Lyconet- Marketer werden wollen, die \"Lyconet Vereinbarung für unabhängige Lyconet Marketer Fassung Nov.2014\" unterschreiben. Diese Vereinbarung soll es den Marketern ermöglichen, \"die Verbreitung und Nutzung des Treue- programms als selbständige Vertriebs- vermittler zu fördern und dadurch weitere Vorteile zu erhalten\". Nach Abschluss der Lyconet Vereinbarung erlangt das Lyoness -Mitglied die Stellung als unabhängiger Marketer. Der Marketer ist fortan \"berechtigt\", die Verbreitung des Lyoness-Treueprogramms und des Lyconet Marketing - Programms zu fördern durch die Gewinnung neuer Lyoness- Mitglieder, neuer Marketer und neuer SME-Partnerunternehmen sowie durch \"Betreuung\" bestehender Mitglieder/Marketer/SME Partnerunternehmen. Als Gegenleistung für seine Keiler-Tätigkeit erhält der Marketer eine Vergütung nach Massgabe des Lyconet Compensation Plans. DIE LYCONET VEREINBARUNG FÜR UNABHÄNGIGE LYCONET MARKETER MUSS AUS FOLGENDEN GRÜNDEN ALS KNEBELVERTRAG BEZEICHNET WERDEN, BEI DEM DIE VORTEILE ÜBERWIEGEND BEI LYONESS LIEGEN: 1. Der undurchsichtige, nicht nachvollziehbare Compensation Plan ist absichtlich derart ausgestaltet, dass keine rechtlichen Ansprüche daraus abgeleitet werden können. 2. Der Marketer muss \"eigenverantwortlich\" sicherstellen, dass er die in seinem Land bestehenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Von Ansprüchen Dritter muss der Marketer Lyconet (gemeint die Lyoness Suisse GmbH) vollumfänglich schad- und klaglos halten. 3. Der Marketer muss als \"selbständiger Unternehmer\" handeln und es besteht kein \"wie auch immer geartetes Gewerbe-, Arbeits-, Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis\". Das bringt Lyoness in die komfortable Lage, dass die Leute völlig kostenlos für sie arbeiten. 4. Der Marketer muss sich verpflichten, \"nur solche Aussagen über Lyconet, ein mit Lyconet verbundenes Unternehmen, das Lyoness-Geschäftsmodell sowie über dessen Verbreitung und Vermarktung zu tätigen, die mit dem offiziellen Unterlagen übereinstimmen\". Es dürfte kein leichtes Unterfangen sein, dieser Vorschrift nachzukommen, wenn man nur schon an den Compensation Plan denkt, der nicht nachvollziehbar erklärt werden kann. 5. Der Marketer muss, sobald er Kenntnis von einem möglichen Verstoss durch einen anderen Marketer gegen die Vorschrift unter Punkt 4 hat, Lyconet unverzüglich hierüber benachrichtigen. Er ist also gezwungen, beispielsweise ein Mitglied seiner Lifeline zu verpetzen. 6. Der Marketer darf ausschliesslich das von Lyconet unter www.lyconet.com autorisierte Kommunikationsmaterial verwenden und vor Verwendung prüfen, ob des der aktuellen Fassung entspricht. Die \"schuldhafte\" Verwendung von nicht genehmigtem Kommunikationsmaterial durch den Marketer berechtigt Lyconet zur fristlosen Kündigung der Lyconet Vereinbarung \"aus wichtigem Grund\". 7. Im Falle der Beendigung der Lyconet Vereinbarung muss der Marketer noch bei ihm vorhandenes Kommunikationsmaterial unverzüglich vernichten und die Vernichtung gegenüber Lyoness schriftlich bestätigen. Diese Vorschrift zeigt, wie gefährlich Lyoness die Situation einschätzt, wenn solches Kommunikationsmaterial in \"falsche Hände\" gerät. 8. Der Marketer muss Lyconet von Ansprüchen Dritter freistellen (gemeint schadlos halten) welche diese Dritten gegen Lyconet wegen einer schuldhaften Verletzung ihrer gewerblichen Schutzrechte durch den Marketer geltend machen. 9. Die Übertragung der Identifikations- Nummer (ID) an Dritte (z.B. wegen Verkaufs) kann grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung von Lyconet erfolgen. Mit dieser Vorschrift will Lyoness erreichen, dass sie den Handel mit Lyoness-Paketen jederzeit kontrollieren und wenn nötig unterbinden kann. 10. Der Marketer hat keinen Anspruch gegen Lyconet auf Ersatz der ihm bei der Ausübung seiner vertrieblichen Tätigkeit entstehenden Aufwendungen. (insbesondere auf die Erstattung von Fahrt-, Reise-, Material- oder Personalkosten) Der Marketer hat somit nur Ansprüche unter dem undurchsichtigen Compensation Plan, der ihm keine rechtlich durchsetzbaren Rechte gibt. 11. In den Abrechnungen, die dem Marketer über www.lyconet.com zugänglich gemacht werden, bildet Lyoness sämtliche Informationen ab, die für die Vergütungen relevant sind. Der Marketer muss die Abrechnung unverzüglich prüfen und spätestens innerhalb einer Woche nach Zugänglichkeit der Abrechnung über den www.lyconet.com-Zugang in der von Lyconet bestimmten Form schriftlich gegenüber Lyconet geltend machen. BEI VERLETZUNG DIESER PFLICHT KÖNNEN LYCONET SCHADENSERSATZANSPRÜCHE ZUSTEHEN. Wie soll den für Lyoness ein Schaden entstehen, wenn ein Marketer eine Abrechnung nicht rechtzeitig beanstandet? Die Absicht hinter dieser Klausel ist klar: Lyoness hofft, dass viele Marketer diese überaus kurze Frist verpassen und sie dann auf Beanstandungen gar nicht mehr eingehen muss. 12. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lyconet Vereinbarung ist Buchs SG und nicht etwa Steinhausen, dem Sitz von Lyoness Suisse GmbH. Diese ungewöhnliche Regelung wurde gewählt, um den Rechtsweg zu komplizieren. In den gewöhnlichen AGB, die für alle, auch für die Marketer gelten, wird wohlweislich kein Gerichtstand genannt, was dann allerdings trotzdem bedeutet, dass der Gerichtstand Steinhausen ist. 13. Die Marketer können gemäss \"Zusatzbedingungen für Lyoness Gutscheinbestellungen mit Anzahlung\" Originalgutscheine von Partnerunternehmen bei Lyoness bestellen und hierauf eine Anzahlung leisten. Damit werden Marketer als Finanzquelle von Lyoness missbraucht. Schlussfolgerung: Die obgenannten Regelungen wurden von Lyoness gewählt, um im Ernstfall die Verantwortlichkeiten auf die Marketer abwälzen zu können. Liebe Nicole Schmäh, lieber Christoph Schmäh, lieber Ede Buser: Ihr müsst davon ausgehen, dass Ihr und alle diejenigen, die Ihr ins System gebracht habt, von Lyoness im Regen stehen gelassen werden, wenn es einmal hart auf hart kommt. Das könnte schon sehr bald sein.
@Christoph Schmäh, Nicole Schmäh und Ede Buser
Ich bin mir nicht sicher, ob Ihr Euch der Risiken bewusst seid, die Ihr mit Eurer Tätigkeit als Lyconet Marketer eingeht. Deshalb möchte ich Euch zu bedenken geben: Nach Art. 3 Abs 1 lit. r des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verhält sich unlauter, wer jemandem die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen in Aussicht stellt, die für diesen hauptsächlich durch die Anwerbung weiterer Personen einen Vorteil bedeuten und weniger durch den Verkauf oder Verbrauch von Waren oder Leistungen. Als Marketer habt Ihr gemäss \"Lyconet - Vereinbarung für unabhängige Lyconet Marketer, Paragraph 1.1 die alleinige Aufgabe, immer neue Lyoness-Mitglieder, neue KMU-Partner- unternehmen und neue Marketer anzuwerben und zu \"betreuen\". Als Entgelt für Eure Tätigkeit wurden Euch Vergütungen (Prämien) nach dem Compensation Plan Fassung Nov. 2014 in Aussicht gestellt. Ihr verdient Euer Geld also, wie im UWG ausgeführt, hauptsächlich durch die Anwerbung weiterer Personen. Diesen weiteren Personen, jedenfalls wenn es sich um Marketer handelt, stellt Ihr jene Prämien in Aussicht , die zuvor auch Euch versprochen wurden und zwar indem Ihr ihnen den Compensation Plan vorlegt und sie damit ködert, mitzutun. Mit dem Verkauf oder Verbrauch von Waren kann Eure Tätigkeit nichts zu tun haben, schon allein deshalb weil Lyoness kein Produkt hat. Fazit: Eure Tätigkeit könnte im Sinne des UWG durchaus als unlauter gelten und Euch drohen gegebenenfalls gemäss Art. 3 UWG auf Antrag eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Einen Strafantrag kann jeder stellen, der Geld an Lyoness überwiesen hat und sich geschädigt fühlt, also auch jeder Marketer, den Ihr bereits ins System gebracht habt.
@ twist
Ich bitte um einen direkten Link zum Urteil 31C 651/16z - 11. Hatte mit Google keinen Erfolg. Danke
Lyoness ist ein Schneeballsystem
Aufgrund der EU-Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005 ist die Einführung, Betrieb oder Förderung eines Schneeballsystems zur Verkaufsförderung, bei dem der Verbraucher die Möglichkeit vor Augen hat, eine Vergütung zu erzielen, die hauptsächlich durch die Einführung neuer Verbraucher in ein solches System und weniger durch den Verkauf oder Verbrauch von Produkten zu erzielen ist, eine Geschäftspraktik, die unter allen Umständen als unlauter gilt. Diese Regelung wurde in den EU-Ländern und auch in der Schweiz gesetzlich verankert. Wieder hat ein Gericht, dieses Mal das BG Salzburg mit Urteil vom 10.11.2016 – noch nicht rechtskräftig – festgestellt, dass von Lyoness betriebene Geschäftsmodell als ein solches verbotenes Schneeballsystem zu qualifizieren ist. Bereits zuvor ergingen rechtskräftige Urteile, welche das System Lyoness ebenfalls als Schneeballsystem gewertet haben.
@buser
Oh, glauben Sie mir, er kennt mich sehr gut! Haben Sie mal weiter unten den Text von diesem Bodensee gelesen? Komischerweise hat diese Person das ähnliche erlebt, wie ich hier auch schon mehrmals geschrieben habe. Also wer erzählt hier Mist? Offensichtlich werden immer noch Leute für diese unseriöse Firma angeworben. Somit bleibt mir nichts anders übrig, mir die Zeit zu nehmen, mich auch einladen zu lassen, damit ich wieder auf den aktuellen Stand gebracht werde, um andere Menschen vor diesem Mist zu warnen. Genau aus dem selben Grund habe ich keine Karte. Bringt nur Unglück und bringt überhaupt nichts. Mit meinem Gewissen, dass hintendurch alles Abzocker stecken, kann ich solch eine Karte nicht unterstützen.
Herr Supi777
Sagen Sie mir doch bitte Ihren Namen, damit ich Herrn Märki fragen kann ob er Sie kennt. Bin gespannt was der sagt.
@nicle schmaeh
Wenn es seriös gewesen wäre, teile ich Ihre Meinung. Nur nützt es den 12 - 14 Mitarbeitern nichts mehr, wenn sie in 1 - 2 Jahren gekündigt werden. Und! Machen Sie mal ein Email an Lyoness. Wenn die 12 - 14 Mitarbeiter hätten, dann würden sie schneller auf eine Anfrage eine Antwort geben. Dies zeigt doch, dass die Lyonesser einfach hinters Licht geführt werden. Sehr wahrscheinlich arbeitet dort gar niemand oder nur die Macher, die eben aber kein interesse am Card - Business haben, sondern nur neue Investoren suchen.
@edi buser
ist schon tragisch, dass Sie sich immer rechtfertigen müssen und das letzte Wort haben wollen, aber dies ist ja der Beweis, dass Sie keinen Erfolg bei Lyoness haben. Sonst würde es Ihnen egal sein und einfach Ihren Weg gehen. Und, glauben Sie mir, Herr Märki kenn ich besser als Sie und wenn er mir sagt, dass er keinen Vertrag mit Lyoness hat, dann glaub ich ihm das. Im Gegensatz zu Ihren leeren Versprechen und unwahren Tatsachen. Komisch, alle Gerichte handeln und Lyoness Gauner müssen das Geld zurückgeben und Herr Buser krallt sich an den letzten Hoffnungen, doch noch seine Verluste mit Lyoness mit einer solchen Spasskarte wett zu machen.
EDE Buser
An einem Abend 2012 , wurde versucht mich als Partner zu gewinnen. Dabei wurden mit Unwahrheiten versucht, mich zu überzeugen , dass ich mitmache. Als ich hier im Forum die Sprachrohre von Lyoness anfragte, wieso sie mit Firmen Werbung machen , die nie eine Partnerschaft eingegangen sind , bekam ich nie eine Antwort. Es wurde ganz klar mit Unwahrheiten operiert , um mich zu überzeugen einzusteigen. Niemand wollte mir an diesem Abend eine Cashback Karte andrehen , nein sie wollten mich als Partner von mindestens 3000.- Fr anwerben. Nun seit diesem Abend sind über 4 Jahre vergangen und die damals abgegebenen Versprechen sind nicht annähernd eingetroffen. Wenn Du mit Deiner Karte finanziell profitieren kannst , finde ich es in Ordnung . Aber von einer Organisation eine Karte benutzen , die Kunden mit Unwahrheiten anwirbt , würde mir nicht im Traum einfallen. Wie schon einmal erwähnt , habe ich von den angeblichen Partnerfirmen die Marketingabteilung angeschrieben um zu wissen , was hinter diesen Aussagen steht. Die Antwort war überall die gleiche: \"Wir sind zu keiner Zeit je eine Partnerschaft mit Lyoness eingegangen. Unsere Marketingabteilung hat Lyoness angewiesen , nicht mit unserem Namen Werbung zu machen. Bei Wiederholung werden rechtliche Schritte eingeleitet.\" Also Ede Buser , unterstütze doch weiterhin Lyoness, jeeeee Daumen hoch. Ich wurde von einem Buisnesspartner zu einer Vorstellung von Lyoness eingeladen.Eine hübsche Frau aus Oesterreich stellte uns das System vor.Die drei Phasen wurden erklärt und es wurde mir erzählt,dass die Schweiz sich in der 2. Stufe befindet.Ich hätte jetzt noch die Chance mitzumachen,aber spätestens 2013 werde die dritte Stufe eingeläutet.Wer jetzt die Möglichkeit eines Liegestuhlprinzip nicht wahr nimmt ist selber schuld.Ligestuhlprinzip wurde mir so erklärt,dass Geld verdienen ohne aufzustehen.Bei der dritten Stufe werden die Karten an den Endverbraucher abgegeben und dann gehe die Post ab!Auf meine Frage,die ich auch schon im Forum stellte,wieso Buisnesspartner,gehen Sie doch direkt zu den Endverbraucher,wurde mir so erklärt,dass Sie sonst zu wenig Leute erreichen die Ihre Karten benutzen.Ich sagte der Oesterreicherin bei uns sei die Post schon erfunden,denn wer lehnt schon eine Rabattkarte ab,ohne Verpflichtung? Ich hätte von den Befürworter dazu gerne eine Antwort.Nach diesem Abend nahm ich mit den Marketingverantwortlichen von Manor Kontakt auf,weil ich wissen wollte ob sie Partner waren ,sind oder noch werden von Lyoness.Die Antwort war :Lyoness war und wird nicht ein Partner werden.Sie kauften Gutscheine und benutzten diese, um Ihren Mitglieder und eventuell Neumitglieder das Vertrauen zu geben,wenn so eine Firma dabei ist muss alles richtig sein. Ja sogar bei der Präsentation erzählten die Lyonesser,:Manor habe sich für einen Neustart kurzfristig zurückgezogen,weil Sie überrannt worden sind und ihr Personal zuerst schulen müssen.Mit exlibris wird auch geworben,sind auch nicht dabei
@twist
Ja Herr Twist, Genau. Jeder weiss das es ein Urteil in letzter Instanz gibt das aussagt das wir kein Schneeball System kein Pyramidenspiel sind und auch kein Betrug vorliegt. Hier können Sie dieses Urteil in letzter Instanz nachlesen. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160419_OTS0189 Dieses Urteil kann nicht mehr angefochten werden. Jetzt werden Sie sage das Lyoness ein Verfahren in der Schweiz hat, ja, da haben Sie recht. Dieses Urteil wurde gesprochen ohne Vertreter von Lyoness und es ist noch nicht rechtskräftig. Wie Sie sicher bestens wissen wird für dieses Urteil Berufung eingelegt, somit ist es nicht rechtskräftig. Wir werden auch hier beweisen das es sich um eine Seriöse Firma handelt. Umso mehr sehe ich, wie sie auf verlorenem Posten stehen und mit unseriösen Methoden den Leuten vorgaukeln es wäre ein Urteil da. Aus diesem Grund nennen Sie sich auch twist und nicht beim richtigen Namen.
das spricht für sich
Ich finde es sagt schon sehr viel positives aus, dass in 47 Länder über 1200 Festangestellte Personen in den Landesbüros bei Lyoness tätig sind. Da werden 12-14 Gehälter pro Jahr ausbezahlt. Wirtschaftlich gesehen ein guter Arbeitgeber.
@Supi777
Nicht mal mein Name können Sie richtig schreiben, Ich heisse Ede Buser. Ihre Geschätzten Zahlen sind falsch, das weiss jeder. Jedes Unternehmen freut sich wenn er neue Kunden bekommt, und wenn das halt nur zwei in der Woche sind, auch gut. Als KMU freut man sich darüber. Übrigens Supi777 Sie haben bestimmt keine Kundenkarte, wissen aber das es bei Möbel Märki nicht funktioniert, Grossartige Klappe. Das sind die besten. Ich kann Ihnen versichern das es funktioniert, weil ich bei Möbel Märki eingekauft habe. Ich habe meine Karte gezeigt und auch den Rabatt bekommen. Ich kann es beweisen, während Sie nur Geschichten erzählen.
Praxis
Liebe K-Tipp Leser, im Dschungel der Informationen die wir heute über die Medien oder Kanäle wie diesen wie Wahrheit herauszufiltern ist mittlerweile schwierig geworden. Ein Beispiel, ich habe am 18.12.2015 im Möbelmärki in Volketswil eine schöne Lampe eingekauft, meine CASHBACKKARTE (nicht Gutscheine) an der Kasse vorgezeigt und am Dienstag darauf meinen Cashback erhalten. Ich habe es ausprobiert und es hat funktioniert. Danke Möbel Märki, ich werde dich und deine Produkte als zufriedener Kunde immer gerne weiterempfehlen. Übrigens die etwas umständlichen Gutescheine gibt es in der Schweiz seit Juli 2015 generell nicht mehr. Aber auch diese waren GUT-Scheine und keine Schlechtscheine.
Kunden von Edi Buser
Herr Buser, ihre paar Kunden sind glücklich. Das ist doch schön und genau das, was ich gemeint habe. Nur Lyonesser sind glücklich. Ihre Fakten habe ich richtig dargestellt und Lyoness hat alles andere als Erfolg. Lauter Rechtsfälle, Strafen, Bussen und negative Berichte in den wichtigsten Medien. Wäre es seriös, bräuchte man sich hier nicht zu rechtfertigen, so wie Sie es machen. 6\'000\'000 Mio. Kunden, komisch nur das bei anderen Händlern auf der Homepage 5\'300\'000 steht, aber egal, man kann auch sagen 10 Milo. Denn Ihnen hat man dies auch nur erzählt, und Sie glauben alles, was man Ihnen erzählt. Aber gerne nehmen wir die Utopiezahl 6\'000\'000. Das macht pro Land läpige 127\'000, dass macht pro jahr 9\'100 Leute, dann macht das 758 Kunden pro Monat. Das ist Schlafwagen pur!!! Die Zahl 70\'000 Partnerunternehmen haben Sie von der Homepage Lyoness abgeschrieben und einfach so geglaubt. Glauben Sie auch an den Weihnachtsmann? Aber egal, es sind viele Partner doppelt und dreifach notiert, also sind es wieder, wenn überhaupt 20\'000 Teilnehmer. Und von denen sind einfach notiert als Partner. Aber Möbel Märki zum Beispiel hat keinen Vertrag mit Lyoness und arbeitet nicht mit Lyoness. Also man kann nicht in den Laden gehen und die karte Lyoness hinhalten. Die lachen nur und meinen nur, ob man die vom Monopoli her habe. Lyoness kauft bei Möbel Märki Gutscheine ein und vergibt sie dann den Lyonesser. Aber da kann man nicht von Partner sprechen. Jeder kann irgendwo Gutscheine selber kaufen. Eigentlich haben Sie sich eh schon als Verlierer von Lyoness geoutet, sonst würden Sie nicht ständig anworten. Denn die Wahrheit ist halt schwer zu ertragen.
Arbeit
Liebe K-Tipp Leser, an diese sind meine Einträge auch gedacht, nicht an die Handvoll gleichen Blogger. Hast du dir schon mal Gedanken darübergemacht, warum es hier tausende Einträge von anonymen Personen gibt, die die verrücktesten Geschichten und Lügen über eine Firma und Personen verbreiten? Daher gehe ich schon gar nicht auf diese völlig verdrehten und falschen Aussagen von Anonymen ein, für mich zählen fakten und Erfahrungen die ich selber habe und belegen kann. Übrigens weisst du lieber Leser, dass z.B. der gute Twist je weder Lyoness Kunde, noch Premiummarketer ist oder je gewesen ist? Er hat somit auch noch nie selber einen Franken «investiert» oder «verloren». Verloren zwar schon, da er den Cashback nicht nutzt. Was für Beweggründe könnten da wohl dahinterstehen? Er weiss es somit nur vom Hörensagen. Was ist da lieber K-Tipp Leser daraus zu schliessen? Ich bin 2009 Marketer geworden weil mich die Idee begeistert hat, endlich an einer am Markt sinnvollen Kundenkarte, die einheitlich International gültig und Geld zurückbringt mit zu-ARBEITEN. Hier liegt auch die Ursache für jene Premiummarketer, die unzufrieden sind. Nicht diese in diesem Forum, das sind Trittbrettfahrer. Die wahren sind diejenigen die ganz einfach gescheitert sind, dazu gibt es mehrere Gründe. Entweder wurde Ihnen von Ihrem Empfehlungsgeber das blaue vom Himmel versprochen dass es ohne Arbeit geht oder sie waren sich nicht bewusst, dass es mit jeder Selbständigkeit und eigener Firma gleich ist; es ist Unternehmertum und braucht Durchhaltewillen. Man muss was TUN. Mitmachen kann man als Kunde, Mitarbeiten als Marketer. Übrigens lieber Twist, stehe doch zu deinem Namen wenn du nichts zu befürchten hast, dass deine Einträge für dich auch Konsequenten zur Folge haben könnten. Gerne lade ich dich auch zu einem klärenden Gespräch an mein Domizil ein. Ich kann aus der Praxis belegen, was ich schreibe. Meine Adresse hast du ja, da ich immer wieder Seitenweise anonyme Briefpost von dir erhalte.
@bodensee93
Wenn ich einem Kunde eine Cashback Karte gebe sage ich Ihm das er bei und 2% Cashback und 2.5Shoppingpunkte bekommt. Weiter sage ich Ihm die Karte bei 70\'000 Partnerunternehmen über 12\'000 Onlineshops und an über 300\'000 Orten Weltweit einsetzbar ist. Was ist hier eine falsche Aussage?
Was hallodu sagt, sagen auch meine Kunden
Jeder Weiss das wenn er jeden Tag etwas spart es am ende des Jahres ein richtiger Bazen wird. Kennen wir doch alle, Man sammelt das Münz in der Tasche, man macht Kartenspiele usw. Bei uns geht man dan halt ende Jahr Kostenlos in die Ferien, weil es eben doch was gebracht hat. Auch ich spare so beim Einkaufen und der grosse Vorteil, ich kann die Regionalen Läden unterstützen.
Welches System?
Gel zurück bekommen ist kein System. Vor was wird hier gewarnt, das Leute Rabatt bekommen und Händler neue Kunden, ACHTUNG Ihr Lyonesskunden Ihr bekommt Geld zurück beim Einkaufen, oder ACHTUNG Ihr Händler, es kommen Kunden zu euch die Umsatz machen wollen.
Vorsicht
Ein Aufruf an Alle,die noch nicht bei Lyoness sind. Eigentlich auch an die,die schon dabei sind. Finger weg von einem System, das Euch mit falschen Aussagen dazu bringen will, mit zu machen. Eine seriöse Firma hat es nicht nötig, sondern bringt die Ueberzeugung aufgrung ihres Produktes. Alles , was bei der Vorstellung von Lyoness präsentiert wurde, war leider erfunden. Auf meine Fragen wurde gar keine Antwort gegeben. Mehr als schwach.
Meine Kunden sind Glücklich und erhalten Geld zurück
Tatsache ist doch das die Kunden welche eine Kundenkarte haben glücklich sind. Sie müssen nicht bei mir einkaufen, aber sie wollen. Jeder Kunde mit einer Kundenkarte bekommt Geld zurück, ist das nicht schön. Er muss ja nicht hier einkaufen. Der Kunde leistet keine Zahlungen, die Kundenkarte ist GRATIS, so kommt er kostenlos zu Rabatt. Es geht hier um Kunden und um Lyoness. Seit 2003 gibt es Lyoness und wenn Lyoness wirklich ein Schneeballsystem wäre, wären Sie auch niemals 13 Jahre alt geworden. Welche Argumente sprechen gegen Lyoness? Keine. Kunde kann Karte Gratis haben, kann sich entscheiden ob er die Karte einsetzt und wo. Händler muss nicht Lyonesspartner sein, ist Freiwillig. Darum hat Lyoness über 6 Millionen Kunden. Mit über 1000 Mitarbeiter keine Wald- und Wiesenfirma. 70\'000 Partnerunternehmen über 12\'000 Onlineshops. an über 300\'000 Orten ist die Karte einsetzbar. Das sind Fakten und alles andere sind Vermutungen.
@twist
Keine Sorge, lieber Twist. Sie wird in der heutigen Zeit, genau so wenig Erfolg haben wie Herr Schmäh. Jeder weiss, dass man die Finger von Lyoness lassen soll
Cashback jede Woche
Seit ein paar Jahren setze ich bei meinen Einkäufen meine Cashback-Karte ein. Immer dienstags erhalte ich dann von Lyoness ein SMS und meist gleichentags ist das angesammelte Geld dann auf meinem Bankkonto. Das hat bisher immer funktioniert. Ich gehe zu den angeschlossenen Partnerunternehmen sowie online bei den vielen Online-Shops einkaufen. Natürlich habe ich mein Einkaufsverhalten etwas angepasst, doch wenn ich schon einkaufen muss und ich dabei Geld zurück erhalte, ist das ein grosser Vorteil für meine Haushaltskasse. Geld aus dem Fenster werfen tut keiner gern, doch einkaufen muss ich wohl. Bei Lyoness erhalte ich nun ein paar % bei all meinen Einkäufen - Geld das ich vorher nie zurück bekommen habe. Ich finde das eine wunderbare Ergänzung zu all den Dutzenden Kartensystemen, welche mir keinerlei Vorteile bieten, darum habe ich viel lieber Geld in meiner Kasse. Ach ja, das macht übrigens etwa 1\'000 Franken im Jahr - einfach so mal gespart. Toll,oder?
Nicht das Cashback - System ist illegal!
Das die Tochter der Familie Schmäh nichts anderes sagen kann, ist ja logisch. Ausserdem hat niemand was gesagt, dass das System mit der Cashback illegal oder nicht funktionieren würde. Das Problem ist ja, dass man vielen was verspricht, was halt nicht der Wahrheit entspricht. Gegen die Karte hat niemand was einzuwenden, denn wenn sich jemand das antut um irgend einen Händler zu finden, extra dorthin fährt und Sprit verbraucht, um dann beim Einkauf ein paar Rappen zurück zu bekommen, selber schuld. Funktionieren tut es, keine Frage. Aber damit ist Lyoness nicht die einzige Firma, welche solch eine Karte am Laufen hat. Und die Prozente sind so klein, dass man bei jedem normalen Geschäft 10% und mehr rausholen kann und man einfach vor Ort weniger bezahlen muss. Mann kann ja selbst entscheiden, ob man von Fr. 100.00 nur bis 5% zurückbezahlt bekommt oder ob man für Fr. 100.00 gleich 10% weniger und somit nur Fr. 90.00 bezahlt.
Einkaufen und dabei Geld sparen
Ich unterstütze klein- und mittelständische Unternehmen, in dem ich ihnen Einkaufsvolumen bringe. Auch online Einkäufe sind machbar und funktionieren einwandfrei. Somit erhalte ich Geld zurück beim einkaufen, wenn ich meine Karte an der Kasse vorweise. Und wenn nicht, dann halt nicht, ganz einfach und simpel. Mir macht das einkaufen in der Einkaufsgemeinschaft aus vielen Gründen ganz vil Spass. Wenn ich es nutze, und das tue ich auch, bekomme ich Dienstag\'s eine SMS, das mein Cashback auf mein privates Girokonto überwiesen wird. Und es hat in all diesen Jahren ohne Ausnahme immer funktioniert.
oha, der Chef spricht.....@schmaeh.ch
Endlich meldet sich mal einer, der immerhin weit vorne mitgemacht hat und so das grosse Geld kassiert hat. Nicht weil er % für % von irgendwelchen Einkäufen bekommen hat, sondern weil er früher von den Schenkern, die überall mitmachen, das grosse Geld gemacht hat. Aber glauben Sie mir, die Zeit ist vorbei und Lyoness wird sang und klanglos von dem Bildschirm verschwinden. Nur die ewig hoffenden \"Partner\", denen das Wasser eh schon bald überläuft, glauben dann immer noch, dass sie ihr Geld gut investiert haben. Da spricht Lyoness von Erfolg, wenn sie 5.3 Mio. Mitglieder haben, dass sind pro Land 112\'756. Ich kenne Lyoness jetzt seit 2009. Das wären pro Jahr 16\'109 neue Mitglieder, somit lumpige 1\'342 Leute im Monat. Hallo, die Cashcard ist kostenlos. Wenn man es richtig gemacht hätte, würden in der Schweiz alleine über 500\'000 solch eine Card besitzen. Das Problem ist ja nicht das Lyoness Programm, denn die mussten ja ein Produkt, also eine Karte einführen, denn Schneeballsysteme kann man so ja legalisieren, in dem man ein Produkt in den Vordergrund stellt. Es sind die Macher ganz am Anfang. Keiner von denen hat überhaupt eine verkäuferische Ader. Das sind alles nur Berater und können einfach nicht verkaufen. Denn sie wollten kein Geld mit Cashback verdienen, sondern nur mit den Investionen anderer, die wie bei den Schenkern auch funktionieren. Es sind auch die über 1000 Schenker, die auch dort eingestiegen sind. Es gibt noch viele solche Spiele und die Schenker, sind immer diejenigen, die man für sowas immer rekrutiert und abzockt. Eigentlich sind die ja selber schuld. Das mit Lyoness und der Cashcard hätte funktioniert, wenn man Cumulus und die Coop Karte angegriffen hätte. Aber so hat eine solche Karte keine Effizienz für zum reich werden. Wenn man denkt, dass es 60\'000 Partnerunternehmen gibt, zählen wir mal die doppelt und dreifachen unter den Rubriken ab, dan sind es noch 50\'000. Das wären 1060 pro Land? Hallo? Haben die da oben aber mächtig geschlafen!! Da kann man doch nicht von Erfolg reden...Gut für diese Leute ist dies schon ein Erfolg, denn sie konzentierten sich nur auf die Investoren, die Fr. 3\'000 bezahlt haben. Herr Schmäh, bleiben Sie bei Ihren Drohnen, da machen Sie was vernünftiges, obschon auch diese Art Eigenheimphotos sehr überholt und alt ist. Ich möchte Sie einfach bitten, keine Händler mehr zu akquirieren und Ihnen Hoffnungen zu machen, dass man viel Geld mit Lyoness verdienen kann. Das wäre eine echte Hilfe für viele.
Anmerkung der Redaktion
Die Redaktion behält sich vor, Forumsbeiträge in unangemessener Sprache - darunter fallen zum Beispiel Beschimpfungen - nicht zu veröffentlichen. Wir bitten alle Diskussionsteilnehmer, dies beim Verfassen der Beiträge zu berücksichtigen.
Grüezi miteinander...
Habt Ihr schon die Stunden zusammengezählt, die Ihr hier gebloggt habt? Ja, das ist eure Spielwiese und eure moralisch bedenkliche Weise, eine gute Idee nur aus eurem eigenen Profitdenken zu schaden, wiederholt anonyme Info-und Drohbriefe zu versenden ist das moralisch korrekt? Ganz zu schweigen von allen KMUs denen Ihr bewusst ebenso Schaden zugefügt habt wie auch all den Marketern, die wegen diesen unglaublichen verdrehten Tatsachen und Einträgen gescheitert sind. Genau ihr habt es ebenso verursacht wie jene verdrehten Empfehlungsgeber, die eine wundersame Geld-Vermehrung ohne Arbeit versprochen hatten. Die Moral liegt auf beiden Seiten. Für alle anderen und jene die sich wirklich sachlich ein Bild machen möchten eine kurze Aufklärung. Lieber Lyoness Kunde, ich nutze die kostenlose Cashbackcards selber seit 7 Jahren weltweit, habe immer meinen Cashback wöchentlich ausbezahlt bekommen und so über die Jahre schon tausende CHF gespart. Wenn du zusätzlich noch mehr sparen möchtest, nutze die vielen Deals und profitiere von den Aktionen die die Händler auf der Webseite bereitstellen, es funktioniert! Finanziert von eurem Händler! Du kannst bei Lyoness nicht investieren., unmöglich. Du kannst nur sparen beim Einkaufen. Wenn jemand etwas anderes behauptet ist es ganz einfach nicht nur falsch, es ist unmöglich. Lieber Handelspartner und KMU, Cashback-Soolution Kunde Kennst du eine andere Werbemöglichkeit als Firma, wo du die Werbung erst bezahlst, wenn du den Umsatz in der Kasse oder auf dem Konto hast? Jedes Zeitungsinserat ist genau das Gegenteil. Das hört hingegen kein Zeitungsblatt gern. Ich bin seit 6 Jahren Handelspartner, mache seither keine andere Werbung mehr und gebe die Vorteile lieber meinen Stammkunden weiter. Hört die gleiche Branche wieder nicht so gerne. Lieber Unternehmer und Lyconet-Marketer Wenn du diese zwei genannten, Kunde und Handelspartner mit Engagement, Freude und Begeisterung auf Empfehlung zusammenbringen willst, dann kannst du als Marketer ohne Investitionen aber mit Arbeit tätig werden und aus den entstehenden Umsätzen im Handel langfristig mitprofitieren. Aus den entstehenden Umsätzen! Wenn dir jemand weiss machen möchte, dass es ohne Arbeit oder schnelles Geld gibt, dann sicher nicht bei uns, das musst du anderswo versuchen. Was du jedoch kannst und auch nutzen solltest, gehe bei den angeschlossenen Partnerunternehmen Einkaufen und mach Umsatz im Handel. Du kannst bei Lyconet auch kein Geld investieren und somit auch keines verlieren. Wenn jemand etwas anderes behauptet ist es schlicht falsch, es geht gar nicht. Du kannst, wenn du willst und vor allem als Unternehmer auch verstehst, für Marketingzwecke dir einen Rabattgutschein Bestellen, den du immer und ohne Ablaufdatum bei den Handelspartnern mit einkaufen wieder einlösen kannst. Wenn dir jemand etwas anderes weissmachen will ist es ganz einfach falsch. Daher hat mir auch niemand je Geld \"abgenommen\"! Beste Grüsse Christoph Schmäh
Bei mir wurde gerade ein Deal eingelöst
Seit ich bei mir Deals für Kunden habe, haben schon einige Leute bei mir das Kaspersky Internet Security mit einem Deal eingelöst. Die Kunden mit unserer Kundenkarte bekommen das Kaspersky für Fr. 26, statt für Fr. 41. Ich denke das ist ein guter Grund für eine Kundenkarte, auf den Restbetrag bekommen Sie wieder 2% und neue Shoppingpunkte, für den nächsten Deal. Was ist daran schlecht?
Die Wahrheit ist bitter!
Ich bin sachlich und wenn man kontrolliert, sind es wirklich ca. 100 Lyoness kleine KMU\'s, die Lyoness anbieten . Wenn man denkt seit 2009 ist Lyoness am Gas geben, ist dies eher ein Schlafwagen. Lyoness kommt überhaupt nicht vorwärts. Jetzt sowieso, da den Gründern endlich das Handwerk gelegt wird. Sie gehören nur zu den kleinen Usern, die immer noch die Hoffnung haben, dass man Geld verdienen kann. Und wenn man Ferien Bucht, gehe ich zu einem Reisebüro in der Region. Den wenn jeder Depp seine Reise online Bucht, kann das Gewerbe nicht überleben! Und dann nehme ich lieber die 10 % Rabatt vom Reisebüro, anstelle solch einem Cashback, den man gutgeschrieben bekommt, und man wieder was kaufen muss. Ich habe den Lyoness Gründern oft den Rat gegeben, wie man in die richtigen Läden kommt, aber diese Personen haben weder das Know-how noch das verkäuferische Talent dazu, um Lyoness erfolgreich zu machen. Ihnen geht es nur ums Schneeballsystem und verdienen so die richtige Kohle. Genau, von Ihnen, wo sie doch auch investiert haben, oder hatten sie kein Geld dazu? Dann haben sie wenigstens keine großen Verluste eingehandelt
@Supi777 bitte Sachlich bleiben
Supi777 Wir sind hier in einem Forum, was hat die Aussage mit «schauen Sie doch auf Ihre Homepage, die ist veraltet» zu tun? Bleiben Sie doch Sachlich und nicht beleidigend, wir reden hier über Lyoness. Sind Ihnen die Argumente schon ausgegangen, das Sie auf so einem Niveau diskutieren? Wie ist eigentlich Ihr Name? Damit ich Sie auch richtig ansprechen kann. Sie Schulden immer noch den Beweis das wir in der Schweiz nur in 100 Läden einkaufen können und das wir nur 1% Vorteile für den Kunden haben. Stimmt beides nicht, wir haben über 1500 Orte nur in der Schweiz zum Einkaufen und über 12’000 Onlinegeschäfter Weltweit. Die meisten Leute buchen Ihre Ferien über booking.com, und genau dort sparen zum Beispiel auch viele Lyoness Mitglieder. Ja Sie lesen richtig, Sie sparen dort, und Sie bezahlen nichts dafür. Das Geld welches dort gespart wird gibt schon wieder ein Urlaubsbazen mehr. Dieses Geld bekommt das Lyonessmitglied direkt auf das Bankkonto ausbezahlt.
Lyoness ist eine Einkaufsgemeinschaft
Lyoness ist eine Einkaufsgemeinschaft, da verdient man kein Geld, aber man spart beim Einkaufen Geld, bzw. man bekommt Geld zurück. @Supi777 Sie bringen wirklich alles durcheinander. Lyoness Kunden müssen nicht Glauben das Sie Geld zurück bekommen, das findet definitiv bei jedem Einkauf statt, das ist nicht Glauben, das ist Realität. Oder können Sie mir das Gegenteil beweisen?
@Suppi777
Guten Tag Herr Supi777 (Name möchte er wohl nicht bekannt geben) Wir reden hier von Fakten. Beleidigungen sind wirklich falsch am Platz. Wenn Sie etwas zu sagen haben, was aber Hand und Fuss hat dürfen Sie es gerne hier platzieren, aber bitte auch mit dem nötigen Respekt. Sonst werden Sie nämlich auch nicht wirklich ernst genommen. Das von mir gepostete hat Hintergrund und ist beweisbar. Da fehlen Ihnen die Worte. Übrigens stimmt es nicht das wir «nur» 1% Rabatt haben, und das wir in 100 Läden einkaufen können ist nochmals gelogen, mein Freund. Wie ist denn ihr richtiger Name? Ich möchte gerne wissen mit wem ich öffentlich spreche, und wer solche Lügen verbreitet. Ich kann beweisen das es über 100 Händler in der Schweiz sind, wo ist Ihr Beweiss? Ich kann beweisen das es mehr als 1% Rabatt gibt, wo ist Ihr Beweiss?
1 - 5 % Rabatt ist nichts!!
Wenn man als Privatman an sowas glaubt, spricht nichts dagegen! Kleine Kinder glauben ja auch noch an den Weihnachtsmann! Aber andere damit zu überzeugen, dass man mit Lyoness so richtig Geld verdienen kann, ist einfach eine Illusion. Schauen Sie doch auf Ihre Homepage. Sie ist überhohlt und längst nicht mehr auf dem neusten Stand. Wenn Sie so reich wären, hätten Sie schon längst eine Moderne Website
Schreiben hier Geister?
Da schreibt mich wirklich jemand direkt an und beim Namen steht nichts. Wollen Sie Anonym bleiben? Ja, wir suchen Geschäftspartner mit denen wir eine Gemeinschaft aufbauen möchten. Darf jeder freiwillig machen, oder ist das Strafbar? Als Lyonessmitglied kaufe ich bei Lyonesspartner ein und bekomme dafür Rabat, 1% bis 5%. und das freut mich. Im Gegenzug kommen auch Kunden zu mir welche von mir Rabatt bekommen, da zahle ich für den Rabatt, aber Sie können es fast nicht glauben, ich gebe den Rabatt gerne, denn die Kunden haben sich diesen Rabatt verdient. Wer freut sich nicht, wenn er im Geschäft ein kleines Geschenk erhält? Ich glaube jeder. Und was ist jetzt falsch daran?
Lyoness bringt überhaupt nichts
Mit der Lyoness Card kann man höchstens Kokainbahnen auf dem Tisch richten, zu mehr ist die Karte nicht zu gebrauchen! Sogar die Karten von Coop und Migros haben mehr Rabatt auf Produkten. Nur der Unterschied, bei Coopcard und der Cumuluscard kann man alles kaufen, bei Lyoness kann man höchsens in100 Läden einkaufen und dies nur in Läden, die so klein sind, dass es sich überhaupt nicht lohnt! Man kann nur dort einkaufen, wo sich die Lyoness Kunden auch investiert haben. Es gibt sogar Taxibetriebe mit Lyoness..super! Nur leider wissen die Fahrer nicht, was Lyoness ist! Und genau so wird es in der Schweiz fabriziert. Die Lyoness Anhänger kommen mir vor wie Asis, die nur von der Hoffnung leben, dass sie vielleicht einmal im Leben Glück haben werden. Aber ich muss euch enttäuschen! Ihr habt nur Zeit und Geld investiert und verdient haben die ersten 10 Leute im Jahr 2009.
@Ede Buser
Sehr geehrter Herr Buser Sie schreiben, dass Lyoness eine Einkaufsgemeinschaft ist und dass wenn jemand heute eine Kundenkarte bekommt, er weder ein Business Paket kaufen noch investieren kann. Das ist, soweit es sich um blosse Shopper handelt, richtig. Ganz anderes sieht es bei den sog. Marketern aus, was Sie wohl auch sind. Auf Ihrer Homepage www.buser-informatik.ch machen Sie mächtig Werbung für Lyconet, die \"Vertriebssparte\" von Lyoness. Unter www.lyconet-basel.ch suchen Sie Leute, die Lyconet-Marketer werden wollen. Sie animieren Leute, Lyconet Marketer zu werden mit grammatikalisch und inhaltlich fragwürdigen Aussagen wie: \"Sie verdienen so viel Geld, wie Sie auch arbeiten\", \"Hier können Sie Geld verdienen, auch in allen Länder\", \"Sie sind am grossen Firmenweltweit mitbeteiligt, weltweit\". Sie wissen ganz genau, dass Lyoness Marketer nichts anderes zu tun haben, als \"eigenständig und eigenverantwortlich\" weitere Lyoness-Mitglieder, weitere KMU-Partnerunternehmen und weitere Lyconet Marketer anzuwerben und dass den Marketern als Entgelt für ihre Tätigkeit (meist utopische) Vergütungen nach dem Compensation Plan Fassung Nov. 2014 in Aussicht gestellt werden. Sie wissen ganz genau, dass es für Marketer die \"Zusatzbedingungen für Lyoness Gutscheinbestellungen m i t A n z a h l u n g Fassung Nov.2014 gibt. Sie wissen genau dass solche Anzahlungen bei der Berechnung der Vergütungen eine grosse Rolle spielen. Sie wissen genau, dass das Generieren von Anzahlungen bisher das Kerngeschäft von Lyoness war. Es ist richtig, dass die WKStA ihre Ermittlungen wegen Betriebs eines Schneeballsystems und schweren gewerbsmässigen Betrugs einstellen musste. Die Ermittlungen wegen Verdachts auf Verletzung des Kapitalmarktgesetzes gehen jedoch weiter, ebenfalls die Ermittlungen betr. die Kooperation von Lyoness mit dem Fussballclub Rapid, Wien. Es hat sich gezeigt, dass es auf strafrechtlicher Ebene mangels griffiger Gesetze schwierig ist, Lyoness Einhalt zu gebieten. Umso erfreulicher sind die Erfolge, die auf zivilrechtlicher Ebene erzielt werden konnten: Lyoness wurde mehrfach gerichtlich dazu verpflichtet, Anzahlungen zurückzuzahlen. Es darf davon ausgegangen werden, dass weitere solche Urteile (auch in der Schweiz) folgen werden.
Ede Buser
Jetzt weiss jeder Depp, dass Lyoness Mist ist und dieser Ede Buser versucht immer noch sich an seinem letzten Strohhalm an Hoffnung zu retten.
Pyramide oder Schneeball ???
Für Herrn Ecker habe ich auch noch etwas. Sie fragen: ist Lyoness ein „Pyramiden- und Schneeballsystem!“ Ich kann Ihnen da eine Rechtskräftige Antwort geben, NEIN. Hier der Text Graz (OTS) - Nach jahrelangen Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Österreich hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien mit Beschluss vom 12. April 2016 die Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien rechtskräftig bestätigt und der Beschwerde der WKStA keine Folge gegeben. Somit ist das Ermittlungsverfahren sowohl gegen die Lyoness Europe AG als auch gegen CEO Hubert Freidl einzustellen. Die vorliegende Entscheidung des OLG Wien stellt nunmehr unmissverständlich klar, dass Lyoness kein Ketten- oder Pyramidenspiel im Sinne des § 168a StGB (Strafgesetzbuch) betreibt und dass jegliche Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu beenden sind. Diese Entscheidung ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. CEO Hubert Freidl zeigte sich über den Ausgang des Ermittlungsverfahrens sehr erfreut, weil damit auch die Darstellungen von Lyoness nunmehr endgültig bestätigt wurden. Und hier der Link zur Presse: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160419_OTS0189
Was ist Lyoness
Lyoness ist eine Einkaufsgemeinschaft, Wenn jemand heute eine Kundenkarte bekommt kann er weder ein Business Packet kaufen noch investieren. Sonst bitte mir dies mal zeigen wie das geht. Mit dieser Kundenkarte kaufe ich in 47 Länder ein und das in über 300 000 Stellen. Überall bekomme ich Mindestens 1% Cashback oder mehr. Das sind die Fakten, alles andere ist Nichtwissen, Wer so ein Mist reinschreibt, sorry weiss es nicht besser. Entweder hat er/Sie sich nicht wirklich informiert oder er/Sie Lügt. Übrigens, muss ich mich nicht mit einem unbekannten Namen verstecken. Mein Name ist Ede Buser.
OFFENER BRIEF AN OTTO-STEINER-LANG
Sehr geehrter Herr Steiner-Lang Sie sind Präsident des 2007 gegründeten Schweizer Verband Network Marketing (SVNM). Ihr Verband wurde ins Leben gerufen, um \"dem Wildwuchs der Firmen, die unter dem Deckmantel von Network Marketing illegale Schneeball- oder Pyramidenspiele betreiben, Einhalt zu gebieten und den seriös arbeitenden Unternehmen und deren Vertriebspartner eine faire Plattform in der Schweizer Wirtschaft zu bieten\". Ihr Verband \"will das Ansehen von Network Marketing in der Öffentlichkeit positiv beeinflussen und Vorurteile durch sachliche Diskussion entkräften\". Mitglieder Ihres Verbandes können sowohl im Network Marketing tätige Firmen sein als auch Einzelpersonen, welche als Network Marketer für eine in der Schweiz aktive Firma tätig sind. Nach über 9-jähriger Existenz hat Ihr Verband gerade Mal 9 Firmenmitglieder, nämlich Amway, Anifit, Bestlife 3000, Forever Living, Lifeplus, LR Health & Beauty Systems, Navita, PM International und Lyoness. Alle Firmen (ausser Lyoness, die kein Produkt hat) sind in den Bereichen Nahrungsmittelergänzung, Pflege- und Wellnessprodukte und Tiernahrung tätig. Ihr Verband bietet ihren Mitgliedern eine \"Qualitätssicherung\", indem er überprüft, \"ob die im Network Marketing tätige Firma, die Verbandsmitglied werden will, alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt\". Damit stellt Ihr Verband allen bestehenden Firmenmitgliedern einen Persilschein aus. Wie der Fall Lyoness aber exemplarisch zeigt, ist Ihr Verband aber gar nicht willens oder nicht in der Lage, eine solche Prüfung seriös vorzunehmen. Sie haben nach heftiger Kritik am Geschäftsmodell von Lyoness den Namen Lyoness im Firmenmitgliedsverzeichnis auf Lyconet geändert, obwohl es gar keine Firma Lyconet gibt, da Lyconet eine blosse Marke von Lyoness ist. Die Änderung haben Sie vorgenommen, damit nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dass Lyoness nach wie vor ein Firmenmitglied Ihres Verbandes ist. Nachdem nun das Kantonsgericht Zug erstinstanzlich in seiner Urteilsbegründung bestätigt hat, dass Lyoness ein Schneeballsystem betreibt und nachdem der K-Tipp in seinem Artikel vom 5.10.2016 berichtete, dass die Mitglieder-Verträge von Lyoness Schweiz ungültig sind und Mitglieder ihr Geld zurückfordern können, ist es wohl an der Zeit, dass Sie die Mitgliedschaft von Lyoness beim SVNM überprüfen. Dies obwohl Lyoness-Interessenvertreter in SVNM-Führungsgremien sitzen: Adolf Weisskopf, Geschäftsführer von Lyoness Suisse GmbH ist Mitglied des Beirates, Stefan Wildhaber, ein überaus eifriger Lyoness-Marketer, sitzt im Vorstand. Ich möchte Sie noch daran erinnern, dass in Ihrem Papier \"Der SVNM stellt sich vor\" unter Art. 13 Mitgliedschaft lapidar festgehalten ist: \"Der Vertrieb muss die Arbeitsweise gemäss UWG Art. 3 r einhalten\". Damit ist wohl gemeint, dass kein Schneeballsystem betrieben werden darf. Dazu ist festzuhalten, dass der genannte UWG-Gesetzesartikel keineswegs eine einzuhaltende Arbeitsweise umschreibt, sondern festlegt, wann ein Schneeballsystem als unlauter gilt.
Wird auch Zeit
Wurde ja auch Zeit, dass man diesen Idioten endlich das Handwerk legt. Schlimm genug ist es, dass solche kleine Händler, die immer noch glauben, sie könnten mit Lyoness Cash Back viel Geld verdienen, bekannte Fussballvereine überreden möchten, mit Lyoness zu arbeiten. So würden Fussballfan\'s wahnsinnig von Lyoness reich werden. So ein Scheiss! Lyoness ist auch nicht mehr Sponsor beim FC Wohlen. Sehr wahrscheinlich weil dieser kleine Fisch kein Geld mehr gehabt hat. Eine Bäckerei in Aarau, total Lyoness Anhänger glaubte auch, sie würden jetzt so richtig reich werden. Sie fragten, ob sie mit einem bekannten Verein zusammen arbeiten könnten - mit Lyoness! Als man sie fragte, dass Lyoness zuerst investieren muss, gab sie klein bei. Die Lyoness Leute haben gar kein Geld. Sie tun nur so und denken, dass sie mit ein paar Rappen pro Einkauf das grosse Geld machen.
...auch in Österreich ist mit Urteil (Az. 21 C 311/15m) vom 08.09.2016 ist Lyoness ein „Pyramiden- und Schneeballsystem!“
Ein weiteres Urteil – Az. 21 C 311/15m – des Bezirksgericht für Handelssachen Wien vom 08.09.2016 bestätigt nun bereits zwei vorangegangene Urteile (von RA Dr. Fromhold eingebracht) und festigt die bisherigen Entscheidungen zu Lyoness als Schneeballsystem. - Erläuterung zu „Anhang Z 14 zu § 2 UWG„: 14. Einführung, Betrieb oder Förderung eines Schneeballsystems zur Verkaufsförderung, bei dem der Verbraucher die Möglichkeit vor Augen hat, eine Vergütung zu erzielen, die überwiegend durch das Einführen neuer Verbraucher in ein solches System und weniger durch den Verkauf oder Verbrauch von Produkten zu erzielen ist. - Auszug aus dem Urteil (Seite 12 & 13): Gemäß Anhang Z 14 zu § 2 UWG ist die Einführung, Betrieb oder Förderung eines Schneeballsystems zur Verkaufsförderung, bei dem der Verbraucher die Möglichkeit vor Augen hat, eine Vergütung zu erzielen, die überwiegend durch das Einführen neuer Verbraucher in ein solches System und weniger durch den Verkauf oder Verbrauch von Produkten zu erzielen ist, eine irreführende Geschäftspraktik. Der Tatbestand der Z 14 ist weiter als § 27 UWG und erfasst nicht bloß Vertragssysteme, bei denen mit dem Kunden eine unbedingte Zahlungspflicht und andererseits eine bedingte Leistungspflicht des Unternehmers vereinbart werden. Es genügt, dass der Kunde die (tatsächliche oder vermeintliche) Aussicht hat, eine Vergütung zu erzielen. Auch jene Fälle, in denen dem Kunden eine Gegenleistung des Unternehmers unbedingt zugesagt und zusätzlich ein Bonus in Aussicht gestellt wird, fallen darunter. Dieser Bonus muss auch nicht ausschließlich von der Zuführung neuer Kunden abhängig sein. Es genügt, dass als Leistung des Kunden – allenfalls neben dem Erfordernis des Verkaufs oder Verbrauchs von Produkten – überwiegend das Zuführen neuer Kunden erforderlich ist (Kucsko in Wiebe/Kodek, UWG2 § 27 Rz 22). Damit das Per-se-Verbot anwendbar ist, muss die zu erzielende Vergütung hauptsächlich durch die Einführung neuer Verbraucher entstehen. Das liegt vor, wenn nicht die durch den Verkauf von Produkten erzielbare Marge, sondern die Werbungsprämie für Neukunden im Vordergrund steht … … Tatsächlich wird für den Kunden die Teilnahme am System der Beklagten erst durch die „erweiterten Mitgliedsvorteile“ iSd Pkt. 7 der ZAGB lukrativ, die jedoch weitgehend davon abhängen, dass der Kläger Neukunden anwirbt. So etwa entsteht der Anspruch des Kunden auf die (eigentlich profitablen) Treue- bzw Partnerprämien (bis zu 18,75% auf Treueprämien geworbener Kunden) erst, wenn direkt geworbene Mitglieder bestimmte „Einheiten“ bilden (durch Einkäufe oder anderweitige Kapitalzufuhr) bzw selbst Treueprämien erwerben (Pkt. 7.2., 7.6. der ZAGB). Bei wirtschaftlicher Betrachtung erfolgt die Vergütung überwiegend über die Anwerbung neuer Mitglieder und deren Kapitalleistungen an die Beklagte. Insgesamt handelt sich daher um eine irreführende Geschäftspraktik im Sinne der Z 14 des Anhanges zu § 2 UWG. Die geschlossenen Verträge sind demnach unwirksam iSd § 879 ABGB, weshalb der Kläger … (dieses Urteil ist nach bisherigen Stand ab 08.10.2016 rechtskräftig!)
Dieses original Schweizer Urteil zum Herunterladen
An alle Lyoness-Fans (die Befürworter und die Gegner gleichermassen!) Hier könnt ihr dieses original Schweizer Urteil herunterladen und im Detail immer wieder und wieder lesen - sofern ihr nichts besseres zu tun habt :-) http://schy.ch/lyoness.pdf Es ist ja noch nicht rechtskräftig und ich bin WIRKLICH gespannt, wie das weitergeht. Ich jedenfalls habe genug Geld und vor allem sehr viel Interesse, das ganze bis zum Ende durchzuziehen! I\'ll keep you posted... ;-) Liebe Grüsse Christian Plaschy vom Social Music Network http://www.plaschymusic.com
NEUER PRESSEARTIKEL
Die Konsumentenzeitschift Ktipp hat in ihrer Ausgabe vom 5.9.2016 (Heft No.16) folgenden Artikel veröffentlicht: LYONESS: MITGLIEDER KÖNNEN GELD ZURÜCKFORDERN. \"Hände weg vom Lyoness Business Paket\" warnte der K-Tipp schon vor sechs Jahren. Nun entschied das Kantonsgericht Zug: Die Mitglieder- Verträge sind ungültig. Lyoness bezeichnet sich selbst als \"Einkaufsgemeinschaft\" und verspricht: Mitglieder, die bei einem der angeschlossenen Unternehmen einkaufen, erhalten Rabatte. Dazu bot Lyoness früher ein \"Business Paket\" an. Es kostete 3000 Franken und für die Anwerbung neuer Business -Kunden wurde eine Provision in Aussicht gestellt. Diese Provisionen für die Anwerbung weiterer Lyoness-Kunden waren umso höher, je mehr Mitglieder angeworben werden konnten und je mehr sie einkauften. Der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug hat die Verträge auf Klage eines Mitglieds gegen die Lyoness Suisse GmbH rechtlich überprüft. Sein Urteil: Die Verträge sind ungültig. Beim Lyoness-Konstrukt handle es sich \" um ein Schneeballsystem\", das unlauter und widerrechtlich sei. Wörtlich heisst es im Urteil: \"Es sind nicht bloss Teile des Vertrages widerrechtlich, sondern die AGB sind gesamthaft widerrechtlich, da sie ein unlauteres Geschäftssystem verfolgen\". Gemäss Urteil sind alle Premium-Verträge, die Lyoness in der Schweiz geschlossen hat, ungültig. Folge: Betroffene Mitglieder können das einbezahlte Geld zurückverlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Lyoness hat angekündigt, beim Obergericht des Kantons Zug Beschwerde einzulegen.
Mein Kommentar: Dass Lyoness gegen sie verhängte Urteile an die nächst höhere Instanz weiterzieht, um Zeit zu schinden, ist man gewohnt. Ebenso gewohnt ist man aber, dass die höheren Instanzen Urteile der Vorinstanzen schützen. Beispiel: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), Wien, hat Lyoness im Auftrage des österreichischen Sozialministeriums verklagt wegen unlauteren Geschäftsbedingungen. Das Handelsgericht, Wien, entschied am 13.2.2015, dass 61 Klauseln in den AGB/ZAGB von Lyoness ungesetzlich waren. (= Negativrekord!). Es stellte fest, dass sich Lyoness eines \"unübersichtlichen und intransparenten Regelwerks\" bedient. Das Oberlandesgericht, Wien, an welches Lyoness in Berufung gegangen war, bestätigte am 1.3.2016 das Urteil des Oberlandesgerichts vollumfänglich. Dann hat Lyoness das Urteil an den Obersten Gerichtshof weitergezogen, dessen Urteil bald zu erwarten ist. Dr. Peter Kolba, Leiter Recht des VKI sagte zum Urteil des Oberlandesgerichts: \"Dieses Urteil ist etwas Besonderes. Wenn es rechtskräftig ist, entfaltet es Wirkung für alle Betroffenen, da sich Lyoness dann nicht mehr auf die aufgehobenen oder sinngleichen Klauseln berufen darf. Soweit dieses Urteil rechtskräftig ist, wird der VKI Betroffene in ganz Europa unterstützen, bezahlte Gelder von Lyoness zurückzubekommen.
...wie lange kann sich Lyoness noch halten?
Besser kann man das System hinter wohl Lyoness nicht erklären! Man sollte dieses Urteil in möglichst viele Sprachen übersetzen lassen und den Mitgliedern in anderen Ländern ebenfalls zugänglich machen.
BREAKING NEWS: SCHWEIZER GERICHT BEFAND: LYONESS BETREIBT EIN SCHNEEBALLSYSTEM
Das Kantonsgericht des Kantons Zug, Zug, hat am 21.9.2016 ein Urteil gegen die Lyoness Suisse GmbH, Steinhausen, gefällt. Die Klage war von einem sich geschädigt fühlenden Lyoness-Mitglied (Marketer) eingereicht worden. Das Gericht hält in seiner Urteilsbegründung klar und deutlich fest, dass Lyoness ein Schneeballsystem betreibt: Art. 4.1.: Gemäss Art. 3 Abs 1 lit.r UWG handelt unlauter, wer jemandem die Lieferung von Waren, die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen zu Bedingungen in Aussicht stellt, die für diesen hauptsächlich durch die Anwerbung weiterer Personen einen Vorteil bedeuten und weniger durch den Verkauf oder Verbrauch von Waren oder Leistungen (Schneeball-, Lawinen- oder Pyramidensystem). Ist ein Tatbestand der Unlauterkeit als objektive Verhaltensnorm erfüllt, führt dies zur Rechtsfolge der Wider- Rechtlichkeit. Bei Schneeballsystemen werden typischerweise Mittel von mehreren, später angeworbenen Personen zur Spitze der Pyramide geleitet, wobei ein besonderer Waren- oder Dienstleistungsvertrieb als Tarnung dient, z.B. indem Neumitglieder zu überhöhten Preisen Waren zu kaufen haben und diese dann zur Refinanzierung zu ebenfalls erhöhten Preisen an Dritte weitergegeben müssen. Art. 3 Abs 1 lit. r UWG erklärt, ohne diese Begriffe selbst zu verwenden, Vertriebs- und Marketingsysteme, d.h. vertragliche Absatz- und Verkaufsförderungssysteme, nach dem sog. Schneeball-, Lawinen- oder Pyramidenprinzip als verboten und damit per se als unlauter. Vom Gesetzgeber werden generell Strukturen ins Auge gefasst, bei denen die bereits in das System eingestiegenen Teilnehmer hauptsächlich dann einen vermögensrechtlichen Vorteil erzielen können, wenn es diesen gelingt, weitere Teilnehmer anzuwerben und diese ebenfalls zum Einstieg ins System zu bewegen. Neu in das System Eintetende zahlen i.d.R. einen u.U. erheblichen Einstiegsbetrag,von dem zumindest ein Teil nach vordefinierten Regeln dem jeweiligen Anwerber und den bereits Eingestiegenen zufliesst. Art. 4.1.1: Bei der Beklagten handelt es sich um eine Einkaufsgemeinschaft mit einem offensichtlich undurchsichtigen Geschäftsmodell. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, durch den Bezug von Waren und Dienstleistungen bei Lyoness Partnerunternehmen Vorteile zu erhalten. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, am Lyoness Treueprogramm teilzunehmen und die Mitgliedsvorteile und einen Freundschaftsbonus zu erhalten. Das Mitglied kann das Treueprogramm weiteren Verbrauchern empfehlen und diese als neue Mitglieder werben. Das Mitglied ist aber nicht zur Weiter- empfehlung verpflichtet. Das Treueprogramm wird über das Vertriebssystem Lyconet vermarktet. Die Lyconet-Vereinbarung ermöglicht den Mitgliedern, die Verbreitung und Nutzung des Treueprogramms als selbständige, gewerblich tätige Vertriebs- Vermittler zu fördern und dadurch weitere Vorteile zu erlangen. Nach Abschluss der Lyconet Vereinbarung erlangt das Mitglied die Stellung als unabhängiger Lyconet Marketer. Die Förderung der Verbreitung und Nutzung des Treueprogramms erfolgt durch die Gewinnung neuer Marketer und die Betreuung bestehender Marketer sowie die Gewinnung neuer SME-Partnerunternehmen und die Betreuung bestehender SEME-Partnerunternehmen. Als Gegenleistung erhält der Marketer eine Vergütung nach Massgabe des Lyconet Compensation Plans. ES LIEGT SOMIT EIN VERTRIEBSSYSTEM NACH DEM SCHNEEBALLPRINZIP VOR. Art. 4.1.2: In diesem Lyonesskonzept wird die Lieferung von Waren sowie die Leistung vor Vorteilen inkl. Prämien (Shopping Points, Prämien, Gutscheine, Cashback, Freundschaftsbonus, Partnerprämien etc.) in Aussicht gestellt. Der Anbieter Lyoness bietet den Abschluss einer Vertragsbeziehung zu gewissen Bedingungen an. Nicht die Vertragsbeziehung an sich, sonder die Bedingungen deselben machen das Schneeballsystem unlauter. Art. 4.1.3.: Das Inaussichtstellen von irgendwelchen Leistungen muss gemäss Art. 3 ABs. 1 lit. r UWG zu Bedingungen erfolgen, die für den Abnehmer einen Vorteil hauptsächlich bei der Anwerbung weiterer Personen vorsehen. Eine unlautere Handlung liegt bereits vor, wenn dem Abnehmer Vorteile hauptsächlich als Folge der Anwerbung weiterer Personen für das System zustehen. Dem Kläger wurden Vorteile, eine Vergütung nach Massgabe des Compensation Plans, als Gegenleistung für die Verbreitung und Nutzung des Treueprogrmms unter anderem durch die Gewinnung neuer Mitglieder/Marketer in Aussicht gestellt. Z.B. gibt es gemäss Ziff. 7.6 eine Partnerprämie auf Treueprämien, die direkt vom Empfehlungsgeber empfohlene Mitglieder und von diesen direkt empfohlene Mitglieder gemäss Ziff. 7.1 erhalten, erhält der Empfehlungsgeber eine Partnerprämie. Die Partnerprämie beträgt 18.75 % der Treueprämien direkt geworbener Mitgliedert bzw. 6,25 % der Treueprämien der von diesen geworbenen Mitgliedern. Zum Vergleich ist anzumerken, dass aus vom Mitglied selbst generierten Umsätzen lediglich Rabatte und ähnliches von bis zu 5 % gewährt werden. Es ist nicht erforderlich, dass es dem Abnehmer tastsächlich gelingt, weitere Personen zum Eintritt ins System anzuwerben. Es genügt, dass dem Abnehmer in Aussicht steht, bei der Anwerbung weiterer Personen einen entsprechenden Vorteil zu erzielen. Die Beklagte führte in ihrer Klageantwort selbst aus, dass der Kläger von der Mitgliedschaft der von ihm angeworbenen Personen laufend profitiert habe, wenn die angeworbenen Personen einen Einkauf getätigt hätten. Art. 4.1.4: Typisch für ein Schneeballsystem ist die Leistung einer beträchtlichen Eintrittsinvestition der Teilnehmer. Die Anzahlung der Premium-Registrierung betrug unbestrittenermassen CHF 3,000.-, was eine beträchtliche Eintrittsgebühr darstellt. Art. 4.1.5: Lyoness spricht von Lifeline jedes Marketers, welche aus den von ihm geworbenen Mitgliedern, der von diesen geworbenen Mitgliedern und der von den Mitgliedern zweiter Ebene geworbenen Mitglieder usw. bestehen. Die Lifeline besteht aus allen Mitgliedern, dem dem Marketer unabhängig von welcher Ebene, die dem Marketer durch seine Empfehlungen und alle Folgeempfehlungen zuzuordnen sind. Die Vergütung berechnet sich unter Berücksichtigung aller Einkäufe aller Mitglieder jeglicher Ebene seiner Lifeline. Somit liegt auch das Kriterium vor, dass die Teilnehmer bei einem Schneeball- system Provisionen auf den Umsätzen ihrer untergeordneten Teilnehmer erhalten. BEIM GESCHÄFTSKONZEPT DER BEKLAGTEN HANDELT ES SICH UM EIN SCHNEEBALLSYSTEM, WELCHES GEMÄSS ART. 3 ABS. 1 LIT. R UWG UNLAUTER IST. Auf die vom Kläger beantragte Edition der Bilanzen kann verzichtet werden, da die Unlauterkaut auch ohne Einsicht in die Bilanzen nachgewiesen ist. Art. 4.2.2: Bei den vorliegenden strittigen Vertragsbedingungen könnte es sich - wie bereits oben ausgeführt- lediglich in Bezug auf die Funktion des Klägers als Shopper um einen Konsumenten- vertrag handeln. Jedoch hat sich der Kläger für die weitergehende Funktion als Marketer entschieden, weshalb kein Konsumentenvertrag vorliegt. Der Kläger hat bewusst die Business Variante gewählt. Folglich kommt Art. 8 UWG nicht zur Anwendung und die AGB sind nach Art. 20 OR zu überpüfen. Wie bereits dargelegt, HANDELT ES SICH BEIM KONZEPT DES BEKLAGTEN UM EIN SCHNEEBALLSYTEM, WELCHES UNLAUTER IST,UND DAMIT ZUR RECHTSFOLGE DER WIDERRECHTLICHKEIT FÜHRT. Es erübrigt sich, jede einzelne Allg. Geschäftsbedingung auf Widerrechtlichkeit zu überprüfen, da das ganze Vertragswerk in der Business Variante für Marketer ein Schneeballsystem enthält und die einzelnen Bestimmungen als Gesamt- konzept unlauter sind. Es sind nicht nur einzelne Teile des Vertrages widerrechtlich, sondern die AGB sind gesamthaft widerrechtlich, da sie ein unlauteres Geschäftskonzept verfolgen. Die Beklagte führte in ihren Rechtsschriften zwar in einem anderen Zusammenhang aber selber aus, dass die Vertragsbeziehung nicht in Einzelteile filetiert werden könne. Die Beklagte bestreitet den materiellen Anspruch des Klägers, jedoch nicht substanziiert DA DER VERTRAG ZWISCHEN DEN PARTEIEN EINEN WIDERRECHTLICHEN INHALT HAT, IST ER GEMÄSS ART. 20 OR NICHTIG. DIE LEISTUNGEN ERFOLGTEN SOMIT OHNE RECHTSGRUND UND SIND RÜCKABZUWICKELN. So weit die Urteilsbegründungen. Lyoness hatte auch geltend gemacht, dass das Kantonsgericht, Zug, für die Klage nicht zuständig sei, da in der Lyconet Vereinbarung für unabhängige Marketer Fassung Nov.2014 der ausschliessliche Gerichtsstand Buchs SG vereinbart worden sei. Das Gericht entschied jedoch, dass es für die Klage zuständig sei, da \"die Gerichtsstand- Vereinbarung (Buchs SG anstatt Steinhausen) ungewöhnlich ist und daher nicht zur Anwendung kommt\". Klar ist, dass Lyoness den Gerichtsstand nur deshalb nach Buchs SG verlegen wollte, um klagewilligen Mitgliedern den Rechtsweg zu erschweren. Das Urteil des Kantonsgerichts besonders jene Lyoness-Mitglieder interessieren, die als \"Business Partner\", \"Premium Mitglied\" oder \"Marketer\" Anzahlungen geleistet haben oder sich an ausländischen Verrechnungssystemen beteiligt haben. Die Zahl solcher Leute dürfte bedeutend sein, hat doch Lyoness von 2009 bis 2014 Anzahlungen auch von Konsumenten (Verbrauchern) entgegen genommen. Anzahler, die sich geschädigt fühlen, sollten sich deshalb anwaltlich beraten lassen, wie sie wieder zu ihrem Geld kommen können.
Schneeballsystem
Laut (nicht rechtskräftigem) Entscheid des Kantonsgericht Zug ist das Lyoness-Konstrukt ein Schneeballsystem
Versucht Lyoness-Syndikus Dr. Reif erneut auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen?
Wir bereits berichtet, werden seit dem 19.09.2016 deutschlandweit viele Lyoness-Geschädigte von der Polizei vernommen. Eine in Österreich fundiert begründete Dienstaufsichtsbeschwerde mit vier erweiterten Anträgen zur mutmaßlichen Intervention durch Dr. Reif auf die Ermittlungen der WKStA ist anhängig. Eine solche Interventionsmöglichkeit endet für Dr. Reif jedoch an der deutschen Grenze. Eine neue Erfahrung für Dr. Reif und seine „übermotivierten Jus-Welpen“? Da in Deutschland kein Einfluss auf Behörden genommen werden kann, versucht man auf aktive und ehemalige Lyoness-Mitarbeiter aus allen Ebenen auf anstehende Beschuldigten- und/oder Zeugenvernehmung „mit einem gesonderten Briefing“ zu Gunsten von Lyoness einzuwirken. Mit bekanntem Selbstverständnis der Kanzlei Reif werden den ehemaligen Mitarbeitern unverhohlen Klagen, Schadensersatzklagen und Anzeigen angedroht, wenn nicht ein vorgegebenes Wording bei einer Einvernahme erfolgt. Der sinngemäße Hinweis „… man habe ja schließlich auch mitverdient und sitze im selben Boot“ soll eine Mitschuld implizieren. Bei manchen Person jedoch ohne Erfolg, Herr Dr. Reif. Die Gefolgsleute von Freidl/Dr. Reif müssen ohnehin damit rechnen, dass sie mit fadenscheinigen Begründungen abgesetzt und an eine Mitwisserschaft erinnert werden. Auch sehr verdienstvollen Mitgliedern wurde schon der Account gesperrt und gewinnbringend weiterverkauft. Dies schafft nicht unbedingt ein vertrautes Betriebsklima innerhalb der verbliebenen Belegschaft. In den Fokus rückt nun auch die Belegschaft der Lyoness Asia-Pacific und Hongkong. Da wird sich in Bälde jemand mit seinem „aktuellen Lebensgefährten“ beraten müssen!
Deutsche Staatsanwaltschaft handelt! Polizeiliche Einvernahme von Lyoness-Geschädigten!
Was schon vor Jahren die österreichische Staatsanwaltschaft hätte durchführen müssen, erfolgt nun durch die deutsche Justiz. Seit dem 19.09.2016 werden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Köln von der Polizei Lyoness-Geschädigte einvernommen. Wie bekannt ist, hat die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), allem voran OStA Mag. Michael SCHÖN mit schlampig, nachlässig und mutmaßlich von RA Dr. Reif intervenierten Ermittlungen gegen Hubert Freidl, keinen guten Eindruck hinterlassen. Makaber ist von Lyoness sich als selbst, als ein „erfolgreiches“ Geschäftsmodell zu bezeichnen, wo es doch in Täuschungsabsicht von den Mitgliedern nicht rückzahlbare Anzahlungen in beträchtlicher Höhe einhebt. Das wahre Geschäft von Lyoness reduziert sich augenscheinlich auf den Verkauf von nicht rückforderbaren Anzahlungen, mit welchen sich Lyoness finanziert. Mit diesen Anzahlungen finanziert sich Lyoness, denn aus den mageren Margen und auch niedrigen Kundenumsätzen bei Lebensmittelhändlern und Tankstellen kann Lyoness niemals die behaupteten Gewinne verbuchen. Die vorsätzliche Täuschung über ein passive Einkommensmöglichkeiten ist daher evident und die Anzahlungen (Businesspakete bzw. Premiumpakete und Länderbeteiligungen) dienten nur der Kapitalbeschaffung zu Lasten der gutgläubigen Mitglieder. Die wenigen Vergütungen, welche die Einzahler erhielten, waren offenkundig nur Beschwichtigungszahlungen, deren konkrete Herkunft infolge der Undurchsichtigkeit des Vergütungssystems gänzlich im Dunkeln bleibt. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass diese geringen Provisionen sogar aus den eigenen, nicht rückforderbaren Anzahlungen der Mitglieder selbst finanziert wurden, um die Mitglieder bei Laune zu halten. Das wahre Geschäftsmodell Lyoness kann daher folgendermaßen skizziert werden: •Lyoness gibt vor eine Einkaufsgemeinschaft zu sein, bei welcher Mitglieder durch Einkäufe Cashback erhalten können. Die Einkaufsgemeinschaft ist allerdings nur Fassade: In erster Linie werden aber von den Mitgliedern hohe Beträge als Anzahlungen auf Gutscheine eingefordert, die dem Mitglied Gewinne („erweiterte Mitgliedsvorteile“) verschaffen sollen. •Die Vorteile der Mitglieder sind dem Grunde nach davon abhängig, dass sie Gutscheine kaufen, in der Höhe ihrer Gutscheinkäufe und der Höhe der Käufe (=Anzahlungen) der von ihnen geworbenen Mitglieder. •Der Zweck der Teilnahme der Mitglieder liegt aber nicht in der Verwendung der Gutscheine zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen, sondern als Quelle von „Vergütungen“. •Insbesondere durch die Möglichkeit, Anzahlungen mit der Wirkung zu leisten, dass der Betrag, auf den angezahlt wurde, die Höhe der Vergütungen beeinflusst, werden Mitglieder gelockt, Zahlungen zu tätigen, die keinen Bezug zu angestrebten Warenkäufen haben und nur auf die Erzielung von Vergütungen abzielen. Der Verkauf der „Produkte“ erfolgt nicht, um den Mitgliedern deren Konsum zu ermöglichen; der Zweck des Geschäftes liegt im Erwerb eines Titels auf Vergütungen. •Auf den Gutschein kommt es so wenig an, dass bei dem als besonders ertragreich zu vermutenden Anzahlungsmodell auf die Lieferung des „Produktes“ überhaupt auf unabsehbare Zeit verzichtet wird, weil es eben darauf gar nicht ankommt. •Da die für den Erhalt dieser anbezahlten Gutscheine erforderlichen Aufzahlungen nicht leistbar sind und infolge des undurchsichtigen und gröblich benachteiligenden Vertragswerks auch nicht durch Eigeneinkäufe oder Anwerbung weiterer Mitglieder erwirtschaftet werden können, verbleiben diese Anzahlungen – wie auch ab ovo beabsichtigt – bei Lyoness, wodurch diese ihr feudales System (astronomische Managergehälter, aufgeblähter Personalapparat, Sponsoring von Golfturnieren und Fußballklubs, eigene Flugzeugflotte) finanziert. •Da die Kapitaleinsätze als Anzahlungen bezeichnet werden, stellt Lyoness wider Treu und Glauben unter Berufung auf das Vorliegen eines Kaufvertrages über Gutscheine jegliche Gewinnzusagen im Nachhinein in Abrede und verweigert rechtsmissbräuchlich auch die Rückzahlung der Kapitaleinsätze, da es sich ja um nichts Anderes als Anzahlungen für Gutscheine handeln soll. •Das Mitglied hat im Grunde nur die Wahl, sein Geld abzuschreiben oder neue Kunden anzuwerben und ebenfalls zu Anzahlungen zu motivieren. •Damit das Mitglied im Glauben gelassen wird, sein Geld sei ohnehin jederzeit rückzahlbar und es werde mit diesem Einsatz hohe Vergütungen erzielen, sind die AGBs von Lyoness bewusst vollkommen intransparent und gröblich benachteiligend formuliert. Sie sind so unverständlich gestaltet, in einer unverständlichen Sprache abgefasst und enthalten zahlreiche, nicht nachvollziehbare Querverweise, sodass sie von einem durchschnittlichen Mitglied nicht durchschaut werden können (sollen). Lyoness verfolgt damit ein irreführendes und undurchschaubares Konzept, damit das Mitglied nicht erkennen soll, dass seine Einzahlungen eigentlich unwiederbringlich verloren sind. •Eben wegen der auffallenden Undurchsichtigkeit der AGBs hat aufgrund einer Verbandsklage gegen das HG Wien mit Urteil vom 13.02.2015 39 Cg 26/13m, bestätigt durch das OLG Wien am 11.02.2015 4 R 62/15i, insgesamt 61 Klauseln in den AGBs von Lyoness für nichtig erklärt. •Nachhaltige Provisionseinnahmen in signifikanter Höhe sind gar nicht erzielbar (Gutachten Hengstberger Tz 97). •Aufgrund des Vergütungsdschungels weiß das Mitglied überhaupt nicht, wieviel Provision ihm zusteht und die Höhe der Gewinne kann willkürlich manipuliert und interpretiert werden. •Im Ergebnis führt das undurchschaubare und intransparente Regelwerk dazu, dass das Mitglied in der Durchsetzung seiner Rechte blockiert wird, seine Anzahlungen verliert und auch keine nennenswerten Gewinne erhält. •Das System ist von vornherein darauf angelegt, dass die Mitglieder in der Hoffnung auf hohe Gewinne Anzahlungen leisten und auch weitere Mitglieder werben, während allerdings von Anfang an feststeht, dass das Kundengeld bei Lyoness verbleibt und keine nennenswerten Gewinne anfallen.
RA Dr. Reif & Oberstaatsanwalt Schön: Geheimes Treffen während der Ermittlungen?!
Die Dienstaufsichtsbeschwerde – AZ: Jv 3637/16m-17 – der BE Konfliktmanagement ist bereits mit mehreren erweiterten Anträgen bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängig.Nun wurde ein weiterer Antrag mit Verweis auf ein mutmaßlich bisher „nicht aktenkundiges Treffen“ zwischen dem Lyoness-Chef-Syndikus RA Dr. Hubert Reif und OStA Michael Schön eingebracht. So soll es „außerhalb der laufenden Ermittlung“ gegen Lyoness zwischen Juni und August 2015, zu einem persönlichem Treffen der beiden Herren gekommen sein. Ab diesem Zeitpunkt wurden die, bis dahin ohnehin schon schlampig geführten, Ermittlungen zu einer grotesken Vorstellung der sogenannten „Spezialeinheit der Staatsanwaltschaft“ mit Namen WKStA. Die Medien berichteten bereits umfassend zu den zahlreichen Versäumnissen. Wurde so auf die Ermittlungen entscheidend Einfluss genommen? Hat Dr. Reif seine „Beziehungen über Burschenschaften, zu Politikern und ins Glückspielmilieu“ genutzt? Sein Umfeld zumindest traut ihm dies einstimmig zu. Wie die Staatsanwaltschaft Wien mit den eingebrachten, ergänzten, dokumentierten und sehr umfangreichen schriftlichen Begründungen zur Dienstaufsichtsbeschwerde verfahren wird, bleibt abzuwarten. Die deutsche Staatsanwaltschaft könnte als ordentlich ermittelnde Behörde schon sehr bald die österreichischen Behörden in Verlegenheit bringen.
BREAKING NEWS: SCHWEIZER GERICHT BEFAND: LYONESS BETREIBT SCHNEEBALLSYSTEM
In seinem Beitrag vom 28.9.2016 hat winkelried den Link zu einem Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Zug, Zug, vom 21.9.2016 genannt. Ich habe das Urteil heruntergeladen und es mit grossem Interesse gelesen. Das Gericht hält in der Urteilsbegründung fest: Es ist zunächst zu prüfen, ob es sich beim Konzept der Beklagten um ein Schneeballsystem handelt und damit das vorliegende Vertragswerk nichtig und unlauter wäre. Art. 4.1 Gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. r UWG handelt unlauter, wer jemandem die Lieferung von Waren, die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen zu Bedingungen in Aussicht stellt, die für diesen hauptsächlich durch die Anwerbung weiterer Personen einen Vorteil bedeuten und weniger durch den Verkauf oder Verbrauch von Waren oder Leistungen (Schneeball-, Lawinen - oder Pyramidensystem). Ist ein Tatbestand der Unlauterkeit als objektive Verhaltensnorm erfüllt, führt dies zur Rechtsfolge der Widerrechtlichkeit. Bei Schneeballsystemen werden typischerweise Mittel von mehreren später angeworbenen Personen zur Spitze der Pyramide geleitet, wobei ein besonderer Waren- oder Dienstleistungs- betrieb zur Tarnung dient, z.B. indem Neumitglieder zu überhöhten Preisen Waren zu kaufen haben und diese dann zur Refinanzierung zu ebenfalls überhöhten Preisen an Dritte weiter- gegeben werden müssen. Art. 3 Abs. 1 lit.r UWG erklärt, ohne diese Begriffe selbst zu verwenden, Vertriebs- und Marketingsysteme, d.h. vertragliche Absatz- und Verkaufsförderungssysteme, nach dem sog. Schneeball-, Lawinen - oder Pyramidenprinzip als verboten und damit per se als unlauter. Vom Gesetzgeber werden generell Strukturen ins Auge gefasst, bei denen die bereits in das System eingestiegenen Teilnehmer haupt- sächlich dann einen eigenen vermögens- rechtlichen Vorteil erzielen können, wenn es diesen gelingt, weitere Teilnehmer anzuwerben und diese ebenfalls zum Einstieg ins System zu bewegen. Neu in das System Eintretende zahlen i.d.R. einen u.U. erheblichen Einstiegs- betrag, von dem zumindest ein Teil nach vordefinierten Regeln dem jeweiligen Anwerber und den bereits Eingestiegenen zufliesst. Art. 4.1.1 Bei der Beklagten handelt es sich um eine Einkaufsgemeinschaft mit einem offensichtlich u n d u r c h - s i c h t i g e n Geschäftsmodell. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, durch den Bezug von Waren und Dienstleistungen bei Lyoness Partnerunternehmen Vorteile zu erhalten. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, am Lyoness Treueprogramm teilzunehmen und die Mitgliedsvorteile und einen Freundschaftsbonus zu erhalten. Das Mitglied kann als Treueprogramm weiteren Verbrauchern empfehlen und diese als neue Mitglieder werben. Das Mitglied ist aber nicht zur Weiterempfehlung verpflichtet. Das Treueprogramm wird über das Vertriebssystem Lyconet vermarktet. Die Lyconet Vereinbarung ermöglicht es den Mitgliedern, die Verbreitung und Nutzung des Treueprogramms als selbständige, gewerblich tätige Vertriebsmittler zu fördern und dadurch weitere Vorteile zu erlangen. Nach Abschluss der Lyconet Vereinbarung erlangt das Mitglied die Stellung als unabhängiger Lyconet Marketer. Die Förderung der Verbreitung und Nutzung des Treueprogramms erfolgt durch die Gewinnung neuer Marketer und die Betreuung bestehender Marketer sowie die Gewinnung neuer SME-Partnerunternehmen und die Betreuung bestehender SME-Partnerunternehmen. Als Gegenleistung erhält der Marketer eine Vergütung nach Massgabe des Lyconet Compensation Plans. ES LIEGT SOMIT EIN VERTRIEBSSYSTEM NACH DEM SCHNEEBALLSYSTEM VOR. Art. 4.1.2 In diesem Lyoness-Konzept wird die Lieferung von Waren sowie die Leistung von Vorteilen inkl. Prämien (Shopping Points, Prämien, Gutscheine, Cashback, Freundschaftsbonus, Partner- Prämien etc.) in Aussicht gestellt. Der Anbieter Lyoness bietet den Abschluss einer Vertragsbeziehung zu gewissen Bedingungen an. Nicht die Vertragsbeziehung an sich, sondern die Bedingungen derselben m a c h e n d a s S c h n e e b a l l s y s t e m u n l a u t e r. Art. 4.1.3 Das Inaussichtstellen von irgendwelchen Leistungen muss gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. r UWG zu Bedingungen erfolgen, die für den Abnehmer einen Vorteil hauptsächlich bei der Anwerbung weiterer Personen vorsehen. Eine unlautere Handlung liegt bereits vor, wenn dem Abnehmer Vorteile hauptsächlich als Folge der Anwerbung weiterer Personen für das System zustehen. Den Kläger wurden Vorteile, eine Vergütung nach Massgabe des Lyconet Compensation Plans, als Gegenleistung für die Verbreitung und Nutzung des Treueprogramms unter anderem durch die Gewinnung neuer Mitglieder/Marketer in Aussicht gestellt. Z.B. gibt es gemäss Ziff. 7.6 eine Partnerprämie auf Treueprämien, die direkt vom Empfehlungsgeber empfohlene Mitglieder und von diesen direkt empfohlene Mitglieder gemäss Ziff. 7.1 erhalten, erhält der Empfehlungsgeber eine Partnerprämie. Die Partnerprämie beträgt 18.75 % der Treueprämien direkt geworbener Mitglieder bzw. 6.25 % der Treueprämien der von diesen geworbenen Mitgliedern. Zum Vergleich ist anzumerken, dass aus vom Mitglied selbst generierten Umsätzen lediglich Rabatte und ähnliches von bis zu 5 % gewährt werden. Es ist nicht erforderlich, dass es dem Abnehmer tatsächlich gelingt, weitere Personen zum Eintritt ins System anzuwerben. Es genügt, dass dem Abnehmer in Aussicht steht, bei der Anwerbung weiterer Personen einen entsprechenden Vorteil zu erzielen. Die Beklagte führte in ihrer Klageantwort selbst aus, dass der Kläger von der Mitgliedschaft der von ihm angeworbenen Personen laufend profitiert habe, wenn die angeworbenen Mitglieder einen Einkauf getätigt hätten. Art. 4.1.4 Typisch für ein Schneeballsystem ist die Leistung einer beträchtlichen Eintrittsinvestition der Teilnehmer. Die Anzahlung der Premium Mitglieder betrug unbestrittenermasssen CHF3,000.-, was eine beträchtliche Eintrittsgebühr darstellt. Art. 4.1.5 Lyoness spricht von Lifeline jedes Marketers, welche aus den von ihm geworbenen Mitgliedern, der von diesen geworbenen Mitgliedern und der von den Mitgliedern zweiter Ebene geworbenen Mitgliedern usw. bestehen. Die Lifeline besteht aus allen Mitgliedern, die dem Marketer unabhängig von welcher Ebene, die dem Marketer durch seine Empfehlungen und alle Folgeempfehlungen zuzuordnen sind. Die Vergütung berechnet sich unter Berücksichtigung aller Einkäufe aller Mitglieder jeglicher Ebene seiner Lifeline. Somit liegt auch das Kriterium vor, dass die Teilnehmer bei einem Schneeballsystem Provisionen auf den Umsätzen ihrer untergeordneten Teilnehmer erhalten. BEIM GESCHÄFTSKONZEPT DER BEKLAGTEN HANDELT ES SICH UM EIN SCHNEEBALLSYSTEM, WELCHES GEMÄSS ART. 3 ABS. 1 LIT. R UWG UNLAUTER IST. Auf die vom Kläger beantragte Edition der Bilanzen kann verzichtet werden, DA DIE UNLAUTERKEIT AUCH OHNE DIESE BILANZEN NACHGEWIESEN IST. Art. 4.2.2 Bei den vorliegenden strittigen Vertragsbedingungen könnte es sich lediglich in Bezug auf die Funktion des Klägers als Shopper um einen Konsumentenvertrag handeln. Jedoch hat sich der Kläger für die weitergehende Funktion als Marketer entschieden, weshalb kein Konsumentenvertrag vorliegt. Der Kläger hat bewusst die Business Variante gewählt. Folglich kommt Art. 8 UWG nicht zur Anwendung und die AGB sind nach Art. 20 OR zu überprüfen. Wie bereits dargelegt, handelt es sich beim Konzept der Beklagten um ein S c h n e e b a l l s y s t e m , welches unlauter ist und damit zur Rechtsfolge der Widerrechtlichkeit führt. Es erübrigt sich, jede einzelne allg. Geschäftsbedingung auf Widerrechtlichkeit zu überprüfen, da das ganze Vertragswerk in der Business Variante für Marketer ein Schneeballsystem enthält und die einzelnen Bestimmungen als Gesamt- konzept unlauter sind. Es sind nicht nur Teile des Vertrages widerrechtlich, sondern die AGB sind gesamthaft widerrechtlich, da sie ein unlauteres Geschäftskonzept verfolgen. Die Beklagte führte in ihren Rechtsschriften zwar in einem anderen Zusammenhang aber selber aus, dass die Vertragsbeziehung nicht in Einzelteile filetiert werden könne. Die Beklagte bestreitet den materiellen Anspruch des Klägers, jedoch nicht substanziiert. DA DER VERTRAG ZWISCHEN DEN PARTEIEN EINEN WIDERRECHTLICHEN INHALT HAT, IST ER GEMÄSS ART. 20 OR NICHTIG. DIE LEISTUNGEN ERFOLGTEN SOMIT OHNE RECHTSGRUND UND SIND RÜCKABZUWICKELN. So weit die Begründung zum Urteil. Das Zuger Gericht hat also erkannt, dass Lyoness nach CH-Recht ein Schneeballsystem betreibt! Lyoness wurde vom Gericht nur deshalb nicht zur Rückzahlung aller vom Kläger einbezahlten Gelder verpflichtet, weil bestimmte Zahlungen nicht eindeutig dem Kläger zugeordnet werden konnten, sondern zu vermuten war, dass sie von seiner GmbH stammten. Lyoness bzw. Lyoness Exponenten hatten den Kläger 2014 dazu überredet, Marketer zu werden. Im Zuge dieser Umstellung musste der Kläger gegen Erhalt von \"Shopping Points\" auf seine offenen Bestellungen und darauf geleistete Anzahlung verzichten. Natürlich hat Lyoness diese Umstellung nur vollzogen, weil sie zuvor in Österreich mehrfach gerichtlich dazu verpflichtet worden war, Anzahlungen zurückzuzahlen und sie deshalb einen Weg suchte, diese \"Altlasten\" ohne Schaden für sie aus der Welt zu schaffen. Lyoness hat im Zuger Prozess auch geltend gemacht, das Kantonsgericht sei nicht zuständig für die Klage, da in der Lyconet Vereinbarung für unabhängige Marketer der ausschliessliche Gerichts- stand Buchs SG vereinbart worden sei. Das Gericht entschied jedoch, dass es für die Klage zuständig sei, da die Gerichtstandvereinbarung (Buchs SG anstatt Steinhausen ZG) \"ungewöhnlich ist und daher nicht zu Anwendung kommt\". Klar ist, dass Lyoness den Gerichtsstand nach Buchs SG verlegen wollte, um klagewilligen Mitgliedern den Rechtsweg zu erschweren. Das Zuger Urteil dürfte alle CH- Lyoness-Mitglieder, die als \"Business Partner\", \"Premium Mitglied\" oder \"Marketer\" Anzahlungen geleistet oder sich an ausländischen Verrechnungssystemen beteiligt haben, interessieren. Von 2009 bis 2014 akzeptierte Lyoness Anzahlungen in grossem Stil auch von Konsumenten. Alle Anzahler sollten sich nun anwaltlich beraten lassen, welche Möglichkeiten ihnen offen stehen, um wieder zu ihrem Geld zu kommen. Sie können sich bei einer Klage auf das nun ergangene Urteil berufen.
Das Gerichtsprozess-Investment soll sich lohnen...
<p>Zum ersten Mal hat ein Schweizer Gericht festgehalten, dass die Lyoness Einkaufsgemeinschaft ein unlauteres Schneeballsystem ist: http://schy.ch/lyoness.pdf. Diese Informationen sollten möglichst viele Menschen so bald wie möglich erhalten, damit sie wegen Lyoness kein Geld verlieren oder mit Hilfe dieses Gerichts-Entscheids ihr Geld zurückfordern können. Das Gerichtsprozess-Investment von Christian Plaschy vom Social Music Network http://www.plaschymusic.com soll sich lohnen...</p>
Nero888 \"bellt als Pseudonym!\"
Wer und Was ist \"Nero888\" ! Sich hinter einem Pseudonym zu verstecken läßt Raum für Interpretationen oder ist \"Täterwissen\"!
Ben Ecker
Die nächste schräge Nummer. Ein selbsternannter investigativer Journalist. ( so kann sich jeder nennen ) Viel Gezeter, null Neuigkeiten, ewige Wiederholungen von Twist & Co, keine Ahnung vom System Lyoness, diskreditierende Unterstellungen und nicht durch Fakten belegbare Behauptungen. Eine Schande für alle seriösen Journalisten. Aber zum Glück gibt es ja Ktipp. Die Plattform für alle abgedrehten Wirrköpfe.
Zweckgebunde 15 Mio. € aus Werbekampagnen sind verschwunden! Staatsanwalt in Amnesie?
Wie aus Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen ist, flossen ca. 15 Millionen Euro als zweckgebundene Investition aus Werbekampagnen an Lyoness und sind irgendwie nicht mehr auffindbar. Etwa durch die Führung von Lyoness zweckentfremdet worden? Der Kreis der zur Kontoführung berechtigen Personen bei Lyoness ist überschaubar! Entsprechende Unterlagen hierzu waren auch seit langem den Ermittlungsakten der WKStA beigefügt, wurden aber nicht von Oberstaatsanwalt Schön \"wahrgenommen!\" Auf Anfrage hierzu erhielt ich von dem \"leitenden Spezialoberstaatsanwalt der Spezialeinheit der Staatsanwaltschaft\" folgende Mitteilung: --------------------------------------------------- Sehr geehrte Herr ECKER! Ich beziehe mich auf Ihre Emailangabe vom 27. September 2016. Ich darf Sie ersuchen Eingaben an die Staatsanwaltschaft im Sinne des § 84 StPO schriftlich, per Telefax oder im elektronischen Rechtsverkehr - nicht jedoch per Email - einzubringen (zu den Gründen siehe OGH 14 Os 51/12z RIS Justiz RS0127859). Mit der Bitte um Verständnis Republik Österreich Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) Mag. Michael SCHÖN, MBA, LL.M. Oberstaatsanwalt Gruppenleiter des Referates F _______________________________ A-1030 Wien, Dampfschiffstraße 4 Tel.: + 43 (1) 52152 - 5913 Fax.: + 43 (1) 52152 - 5920 E-Mail: michael.schoen@justiz.gv.at Dumm nur dass auf Faxanfragen die \"österreichische Spezialeinheit\" auch nicht antwortet. Was mag der Grund dafür sein, dass die WKStA unter Leitung von OStA Schön, innerhalb von vier Jahren all den offenkundigen Ermittlungsansätzen gegen Lyoness nicht nachgegangen ist? Diese Frage sollte sich OStA Michael Schön selbst stellen oder liegt die Antwort im Dunstkreis bei der \"disziplinargeplagten Kanzlei Dr. Reif und deren Seilschaften?\"
Versucht Lyoness-Syndikus Dr. Reif erneut auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen?
Wir bereits berichtet werden seit dem 19.09.2016 deutschlandweit viele Lyoness-Geschädigte von der Polizei vernommen. Eine in Österreich fundiert begründete Dienstaufsichtsbeschwerde mit vier erweiterten Anträgen zur mutmaßlichen Intervention durch Dr. Reif auf die Ermittlungen der WKStA, ist anhängig. Eine solche Interventionsmöglichkeit endet für Dr. Reif jedoch an der deutschen Grenze. Eine neue Erfahrung für Dr. Reif und seine \"übermotivierten Jus-Welpen\"? Da in Deutschland kein Einfluss auf Behörden genommen werden kann, versucht man auf aktive und ehemalige Lyoness-Mitarbeiter aus allen Ebenen, auf anstehende Beschuldigten- und/oder Zeugenvernehmung \"mit einem gesonderten Briefing\" zu Gunsten von Lyoness einzuwirken. Mit bekanntem Selbstverständnis der Kanzlei Reif werden den ehemaligen Mitarbeitern unverhohlen mit Klagen, Schadensersatzklagen und Anzeigen angedroht, wenn nicht ein vorgegebenes Wording bei einer Einvernahme erfolgt. Der sinngemäße Hinweis \"... man habe ja schließlich auch mitverdient und sitze im selben Boot\" soll eine Mitschuld implizieren. Bei manchen Person jedoch ohne Erfolg Herr Dr. Reif. Die Gefolgsleute von Freidl/Dr. Reif müssen ohnehin damit rechnen, dass sie mit fadenscheinigen Begründungen abgesetzt und an eine Mitwisserschaft erinnert werden. Auch sehr verdienstvollen Mitglieder wurde schon der Account gesperrt und gewinnbringend weiterverkauft. Dies schafft nicht unbedingt ein vertrautes Betriebsklima innerhalb der verbliebenen Belegschaft. In den Fokus rückt nun auch die Belegschaft der Lyoness Asia-Pacific und Hongkong. Da wird sich in Bälde jemand mit seinem \"aktuellen Lebensgefährten\" beraten müssen!
....da bleibt nur die Hoffung!
Das nenne ich mal ein Statement und lässt keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihres Engagement. Aber wird dies ein Staatsanwalt auch so sehen und sich der Sache mit der erforderlichen Form annehmen? Oder wird es wie mit den österreichischen Ermittlungen in einem Desaster enden? Bleiben Sie bitte dran.......ist spannend...
Deutsche Staatsanwaltschaft handelt! Polizeiliche Einvernahme von Lyoness-Geschädigten!
Was schon vor Jahren die österreichische Staatsanwaltschaft hätte durchführen müssen, erfolgt nun durch die deutsche Justiz. Seit dem 19.09.2016 werden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Köln von der Polizei Lyoness-Geschädigte einvernommen. Wie bekannt ist, hat die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), allem voran OStA Mag. Michael SCHÖN mit schlampig, nachlässig und mutmaßlich von RA Dr. Reif intervenierten Ermittlungen gegen Hubert Freidl, keinen guten Eindruck hinterlassen. Makaber ist von Lyoness sich als selbst, als ein „erfolgreiches“ Geschäftsmodell zu bezeichnen, wo es doch in Täuschungsabsicht von den Mitgliedern nicht rückzahlbare Anzahlungen in beträchtlicher Höhe einhebt. Das wahre Geschäft von Lyoness reduziert sich augenscheinlich auf den Verkauf von nicht rückforderbaren Anzahlungen, mit welchen sich Lyoness finanziert. Mit diesen Anzahlungen finanziert sich Lyoness, denn aus den mageren Margen und auch niedrigen Kundenumsätzen bei Lebensmittelhändlern und Tankstellen kann Lyoness niemals die behaupteten Gewinne verbuchen. Die vorsätzliche Täuschung über ein passive Einkommensmöglichkeiten ist daher evident und die Anzahlungen (Businesspakete bzw. Premiumpakete und Länderbeteiligungen) dienten nur der Kapitalbeschaffung zu Lasten der gutgläubigen Mitglieder. Die wenigen Vergütungen, welche die Einzahler erhielten, waren offenkundig nur Beschwichtigungszahlungen, deren konkrete Herkunft infolge der Undurchsichtigkeit des Vergütungssystems gänzlich im Dunkeln bleibt. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass diese geringen Provisionen sogar aus den eigenen, nicht rückforderbaren Anzahlungen der Mitglieder selbst finanziert wurden, um die Mitglieder bei Laune zu halten. Das wahre Geschäftsmodell Lyoness kann daher folgendermaßen skizziert werden: •Lyoness gibt vor eine Einkaufsgemeinschaft zu sein, bei welcher Mitglieder durch Einkäufe Cashback erhalten können. Die Einkaufsgemeinschaft ist allerdings nur Fassade: In erster Linie werden aber von den Mitgliedern hohe Beträge als Anzahlungen auf Gutscheine eingefordert, die dem Mitglied Gewinne („erweiterte Mitgliedsvorteile“) verschaffen sollen. •Die Vorteile der Mitglieder sind dem Grunde nach davon abhängig, dass sie Gutscheine kaufen, in der Höhe ihrer Gutscheinkäufe und der Höhe der Käufe (=Anzahlungen) der von ihnen geworbenen Mitglieder. •Der Zweck der Teilnahme der Mitglieder liegt aber nicht in der Verwendung der Gutscheine zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen, sondern als Quelle von „Vergütungen“. •Insbesondere durch die Möglichkeit, Anzahlungen mit der Wirkung zu leisten, dass der Betrag, auf den angezahlt wurde, die Höhe der Vergütungen beeinflusst, werden Mitglieder gelockt, Zahlungen zu tätigen, die keinen Bezug zu angestrebten Warenkäufen haben und nur auf die Erzielung von Vergütungen abzielen. Der Verkauf der „Produkte“ erfolgt nicht, um den Mitgliedern deren Konsum zu ermöglichen; der Zweck des Geschäftes liegt im Erwerb eines Titels auf Vergütungen. •Auf den Gutschein kommt es so wenig an, dass bei dem als besonders ertragreich zu vermutenden Anzahlungsmodell auf die Lieferung des „Produktes“ überhaupt auf unabsehbare Zeit verzichtet wird, weil es eben darauf gar nicht ankommt. •Da die für den Erhalt dieser anbezahlten Gutscheine erforderlichen Aufzahlungen nicht leistbar sind und infolge des undurchsichtigen und gröblich benachteiligenden Vertragswerks auch nicht durch Eigeneinkäufe oder Anwerbung weiterer Mitglieder erwirtschaftet werden können, verbleiben diese Anzahlungen – wie auch ab ovo beabsichtigt – bei Lyoness, wodurch diese ihr feudales System (astronomische Managergehälter, aufgeblähter Personalapparat, Sponsoring von Golfturnieren und Fußballklubs, eigene Flugzeugflotte) finanziert. •Da die Kapitaleinsätze als Anzahlungen bezeichnet werden, stellt Lyoness wider Treu und Glauben unter Berufung auf das Vorliegen eines Kaufvertrages über Gutscheine jegliche Gewinnzusagen im Nachhinein in Abrede und verweigert rechtsmissbräuchlich auch die Rückzahlung der Kapitaleinsätze, da es sich ja um nichts Anderes als Anzahlungen für Gutscheine handeln soll. •Das Mitglied hat im Grunde nur die Wahl, sein Geld abzuschreiben oder neue Kunden anzuwerben und ebenfalls zu Anzahlungen zu motivieren. •Damit das Mitglied im Glauben gelassen wird, sein Geld sei ohnehin jederzeit rückzahlbar und es werde mit diesem Einsatz hohe Vergütungen erzielen, sind die AGBs von Lyoness bewusst vollkommen intransparent und gröblich benachteiligend formuliert. Sie sind so unverständlich gestaltet, in einer unverständlichen Sprache abgefasst und enthalten zahlreiche, nicht nachvollziehbare Querverweise, sodass sie von einem durchschnittlichen Mitglied nicht durchschaut werden können (sollen). Lyoness verfolgt damit ein irreführendes und undurchschaubares Konzept, damit das Mitglied nicht erkennen soll, dass seine Einzahlungen eigentlich unwiederbringlich verloren sind. •Eben wegen der auffallenden Undurchsichtigkeit der AGBs hat aufgrund einer Verbandsklage gegen das HG Wien mit Urteil vom 13.02.2015 39 Cg 26/13m, bestätigt durch das OLG Wien am 11.02.2015 4 R 62/15i, insgesamt 61 Klauseln in den AGBs von Lyoness für nichtig erklärt. •Nachhaltige Provisionseinnahmen in signifikanter Höhe sind gar nicht erzielbar (Gutachten Hengstberger Tz 97). •Aufgrund des Vergütungsdschungels weiß das Mitglied überhaupt nicht, wieviel Provision ihm zusteht und die Höhe der Gewinne kann willkürlich manipuliert und interpretiert werden. •Im Ergebnis führt das undurchschaubare und intransparente Regelwerk dazu, dass das Mitglied in der Durchsetzung seiner Rechte blockiert wird, seine Anzahlungen verliert und auch keine nennenswerten Gewinne erhält. •Das System ist von vornherein darauf angelegt, dass die Mitglieder in der Hoffnung auf hohe Gewinne Anzahlungen leisten und auch weitere Mitglieder werben, während allerdings von Anfang an feststeht, dass das Kundengeld bei Lyoness verbleibt und keine nennenswerten Gewinne anfallen.
Jegliche Berufsethik verloren!
Was ist dieser RA Reif eigentlich für einer, dass darf doch nicht wahr sein. Dieser Oberstaatsanwalt Michael Schön ist ja seit 2012 kein Unbekannter in Sachen Korruption: (siehe auch) http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/politik/sn/artikel/ex-kabinettschef-gastingers-im-visier-der-justiz-1598/ Wie kann jemand wie er jetzt bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien tätig sein? Ich glaube so etwas gibt es tatsächlich nur in Österreich.
RA Dr. Reif & Oberstaatsanwalt Schön: Geheimes Treffen während der Ermittlungen?!
Die Dienstaufsichtsbeschwerde - AZ: Jv 3637/16m-17 - der BE Konfliktmanagement ist bereits mit mehreren erweiterten Anträgen bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängig. Nun wurde ein weiterer Antrag mit Verweis auf ein mutmaßlich bisher \"nicht aktenkundiges Treffen\" zwischen dem Lyoness-Chef-Syndikus RA Dr. Hubert Reif und OStA Michael Schön eingebracht. So soll es während der laufenden Ermittlung gegen Lyoness zwischen Juni und August 2015, zu einem persönlichem Treffen der beiden Herren gekommen sein. Ab diesem Zeitpunkt wurden die bis dahin ohnehin schon schlampig geführten Ermittlungen zu einer grotesken Vorstellung der sogenannten \"Spezialeinheit der Staatsanwaltschaft\" mit Namen WKStA. Die Medien berichteten bereits umfassend zu den zahlreichen Versäumnissen. Wurde so auf die Ermittlungen entscheidend Einfluss genommen? Hat Dr. Reif seine \"Beziehungen über Burschenschaften, zu Politikern und ins Glückspielmilieu\" genutzt? Sein Umfeld zumindest traut ihm dies einstimmig zu. Wie die Staatsanwaltschaft Wien mit den eingebrachten, ergänzten, dokumentierten und sehr umfangreichen schriftlichen Begründungen zur Dienstaufsichtsbeschwerde verfahren wird bleibt abzuwarten. Die deutsche Staatsanwaltschaft könnte als ordentlich ermittelnde Behörde schon sehr bald die österreichischen Behörden in Verlegenheit bringen.
Schneeballsystem
Wieder hat ein Gericht mit Urteil (noch nicht rechtskräftig) ausgesprochen, dass es sich bei Lyoness um ein Schneeballsystem handelt. Weitere einschlägige Urteile sind zu erwarten.
lächerlich und noch mehr tragisch
Warum nimmt kein Gericht die Karriere Punkte unter die Lupe?? Mir diesen KP ist das Schneeballsystem kinderleicht zu beweisen. Vom 10\'000esten in der Tiefe bis bis ganz nach oben zu Hubert Freidl fliesst Geld pro Karriere Punkt und für jeden Einzelnen?? Wie in aller Welt ist das finanzierbar auf 10\'000 Stellen?? Und weiter, vor allem aus der Schweiz und Tschechien würde ein Blick über die Herkunft der Geld Einzahlungen für Business Pakete, Matrixen, Cloud\'s noch einige arg ins Schwitzen bringen wen sie den Nachweis der Geldherkunft erbringen müssten??? Herr Fromhold und Herr Ecker sollen sich auf diese 2 Sachen konzentrieren. Lyoness ist die tragische Realität unfähiger, überforderter Gerichte und Staatsanwälte.
Lächerliche bei Lyoness-USA! \"Act of Desperation\"
Ich war letzte Woche in den USA und besuchte zusammen mit meiner Schwester die Büroräume von Lyoness in Fort Lauderdale. Naja....nicht unbedingt \"Bestlage\", was aber nichts heißen mag. Wir haben uns dort mit Belinda McDonald-Paez unterhalten. Ein unangenehmes Gespräch da man uns regelrecht drängte in eine Cloud zu investieren. Darauf angesprochen weshalb die feudalen Lyoness-Büros in Miami und in New York nicht mehr existieren und ein Händlernetz für US-Verhältnis mehr als dünn ist, wurde sie sehr ungehalten. \"Es sei unser Problem wenn wir kein Geld verdienen\" und hat uns entnervt stehen gelassen. Die Büroräume sehen heruntergekommen aus und die wenigen dort ersichtlichen \"Telefonist-innen! haben im Sekundentakt und in CallCenter-Manier Telefonlisten abtelefoniert. Alles in allem hatte es einen abschreckenden Charakter und Belinda machte den Eindruck unter Druck zu stehen, unbedingt etwas verkaufen zu müssen. Weltgrößte Einkaufsgemeinschaft? Lächerlich!
UNDURCHSICHTIGE GELDSTRÖME BEI LYONESS-GESELLSCHAFTEN
Bekanntlich hatten CH-Lyoness-Mitglieder von 2009 bis November 2014 die Lyoness Management GmbH, A-Graz, als Vertragspartei. Seither ist es die Lyoness Suisse GmbH, CH-Steinhausen. Alle übrigen europäischen Lyoness-Mitglieder haben seit 2003 bis heute die Lyoness Europe AG, CH-Buchs als Vertragspartei. Diese Regelung wurde getroffen, um keinem Mitglied eine einheimische Vertragspartei zuzugestehen, womit beabsichtigt wird, den Rechtsweg zu erschweren. Den Schweizern gestand Lyoness 2014 dann mit der Lyoness Suisse GmbH doch noch eine einheimische Vertragspartei zu. Dies allerdings erst nachdem Lyoness in Österreich in zahlreichen Zivilprozessen zur Rückzahlung von Anzahlungen verurteilt worden war und Lyoness offenbar befürchtete, auch Schweizer könnten in Österreich klagen und sich auf die vorangegangenen Urteile berufen. Die Lyoness Management GmbH, A-Graz ist alleinige Gesellschafterin bei der Lyoness Suisse GmbH, CH-Steinhausen. Die Lyoness Management GmbH ist ihrerseits eine Tochtergesellschaft der Lyoness Europe AG, CH-Buchs. Es liegen nun Berichte der Fidas Wirtschaftsprüfung GmbH, A-Graz, über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Lyoness Management GmbH per 31.12.2012 und per 31.12.2013 vor, die vom 3.11.2015 (!) datiert sind. Sie wurden also erst 34 Monate bzw. 22 Monate nach Jahresabschluss fertiggestellt, was auf erhebliche Probleme schliessen lässt. Im Prüfungsbericht per 31.12.2013 werden denn auch schwerwiegende Mängel aufgezeigt. So schreibt die Prüfgesellschaft unter Paragraph 3.3 (Stellungnahme zu Tatsachen): \"Gemäss § 273 Abs 2 Unternehmens- Gesetzbuch UGB halten wir fest, dass wir im Zuge der Prüfung Tatsachen festgestellt haben, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. Es wurden die Kennzahlen gemäss § 22 Abs 1 Z 1 Urheberrechtsgesetz URG überschritten und es besteht die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs. Die Eigenmittelquote des Unternehmens beträgt 6.60 % und die fiktive Schulden- tilgungsdauer 15,39 Jahre.\" Unter \"Bestätigungsvermerk\" ist im Prüfbericht zu lesen: \"PRÜFUNGSURTEIL. Unsere Prüfung hat zu den im nachstehenden Absatz angeführten Einwendungen geführt: Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für Beträge der Salden und Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mittels Saldenbestätigungen eingeholt. Dabei wurden wesentliche Differenzen in Höhe von insgesamt rund EUR 607,100.- gegenüber Lyoness Suisse GmbH und von rund EUR 7,700.- gegenüber Lyoness Asia Ltd. aufgedeckt, die n i c h t erklärbar waren. Die Differenzen entsprechen rund 1,7 % des gesamten Forderungspostens gegenüber der Lyoness Suisse GmbH wowie rund 2,2 % des gesamten Forderungspostens gegenüber der Lyoness Asia Ltd. Die Ordnungsmässigkeit der Buchführung in Bezug auf die Posten \"Forderungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen des Wirtschaftsjahres 2013 weisen daher g r o b e M ä n g e l auf, die zu Einwendungen und letztlich zur Einschränkung des Bestätigungsvermerks unsererseits führen. Ohne den Bestätigungsvermerk weiter einzuschränken weisen wir auf Anmerkungen im Anhang und Lagebericht hin, die angeben, dass das prüfende Unternehmen eine 100%ige Tochter- Gesellschaft der in der Schweiz ansässigen Lyoness Europe AG ist, gegen die seit 2012 mehrere Zivilverfahren vor österreichischen Gerichten anhängig sind. Ferner führen die österreichische Finanzmarktaufsicht sowie die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachenund Korruption Ermittlungen gegen die Muttergellschaft durch. Durch die finanzielle Abhängigkeit der Lyoness Management GmbH von der Lyoness Europe AG bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Fortführung des Unternehmens, da der Ausgang der Verfahren nicht abgeschätzt werden kann. Weiter ist noch eine (Anm: steuerliche) Betriebsprüfung betreffend die Jahre 2008 bs 2012 anhängig, die zum Berichtszeitpunkt noch nicht abgeschlossen wasr. Der derzeitige Prüfungsstand lässt keine Rückschlüsse zum Ausgang zu, sodass keine Aussagen zu künftigen Auswirkungen getroffen werden können.\" Mein Kommentar: Es dürfte wohl einmalig sein, dass die \"wesentlichen Differenzen\" zwischen den Rechnungen der Lyoness Suisse GmbH und der Lyoness Management GmbH \"nicht aufklärbar\" waren.
zum Arbeitsklima bei Lyoness! Eigene Mitarbeiter werden getäuscht!
Das ausgeklügelte Lyoness-System ist aufgrund seiner Komplexität nur schwer nachzuvollziehen, insbesondere Richter und die Staatsanwaltschaft haben ein Problem damit. Viele Lyoness-Mitglieder wurden mit „Länderpaketen“ gelockt, bei denen den Mitgliedern in Aussicht gestellt wurde, im „neuen“ Markt satte Gewinne erzielen zu können. Mit dem herausgelockten Kapital der Mitglieder sollten angeblich Werbemaßnahmen in den neuen Ländern und somit die Akquise weiterer Mitglieder finanziert werden. Den Mitglieder wurde als Gegenleistung versprochen, direkt zukünftige Kunden auf diesen „Boom-Märkten“ zugeteilt zu bekommen und an den Einkäufen (=Anzahlungen) der ihnen zugeteilten Neumitglieder ein Leben lang mitzuverdienen. Doch leider haben sich die versprochenen Zusagen nicht bewahrheitet: die Anzahlungen der Mitglieder wurden erst gar nicht für den Aufbau der neuen Märkte verwendet, sondern es wurde pro forma nur eine Minimal-Niederlassung eröffnet bzw. – wie in Indien – erst gar keine „tatsächliche Einkaufsgemeinschaft“ gegründet. Viele Lyoness Mitglieder sind in diese Falle getappt: Versprochen wurde, dass die Zahlungen zur Kapitalaufbringung der Lyoness-Expansion in den neuen Ländern verwendet werden, da facto Über das Prinzip der Ländereröffnungen lässt sich sehr gut die Vermutung aufzuzeigen, dass man seitens der Lyoness Geschäftsführung nie daran interessiert war, in den neuen Ländern wirklich ein Loyalty Programm mit Shopping-Programm zu installieren. Anscheinend hat man dabei auch nicht zurückgeschreckt, selbst eigene Manager hinters Licht zu führen, um den Anschein auch intern aufrecht zu erhalten, es ginge um einen Marktaufbau. Man muss sich das wirklich mal vor Augen halten: Ein Unternehmen baut ein System nach innen auf, das ein „echtes“ und seriöses Geschäftsmodell und Management suggeriert, nur um die Belegschaft seriöse Unterlagen erstellen zu lassen, die im Vertrieb gezielt missbräuchlich eingesetzt werden. Und immer dann, wenn man die seriöse Fassade so weit aufgebaut hat, dass man genug Schutz hat, um das Modell zu tarnen, stellt man die Belegschaft auf „on hold“: Werbekampagnen und Markenaufbau genauso wie Mitgliederwerbung (nur reine Shopper) werden mit fadenscheinigen Begründungen eingestellt. Geld für PR und Marktentwicklung in den Ländern gibt es nicht. Erst wenn es langsam auffällig wird, werden wieder Maßnahmen genehmigt. Manager und Belegschaft denken, da geht es in die richtige Richtung, dabei geht es gar nicht darum. Es wird immer klarer, wie geschickt das alles gemacht wurde und im Grunde nur dem unseriös arbeitenden Strukturvertrieb zugearbeitet wurde. Das Schlimme dabei ist, dass nicht nur eine hohe Mitgliederzahl, sondern offenbar auch die eigene Belegschaft hinters Licht geführt wurde. Wen verwundert da ein nicht so sonniges Betriebsklima, auch dirt arbeiten helle Köpfe mit dem Blick für das wesentliche. Nur arbeiten diese oft nicht lange bei einem solchem Unternehmen.
Lyoness Siam
Im Zuge des Kontinentalstarts der Region Asia-Pacific gab es die Buchungsaktion „Asia Pacific“ mit enorm langem Buchungszeitraum von 17.07.2012 bis Januar 2014. Es bestand für Premium-Mitglieder die Möglichkeit, Mitgliedsvorteile aus vollständig bezahlten Einkäufen bzw. voll- sowie an-/teilbezahlten Gutscheinbestellungen im Treueprogramm Asiens zu buchen. Mit den Anzahlungen sollten die Mitglied an den Einkäufen der ihnen zugeteilten Kunden auf dem asiatischen Markt profitieren. Hört sich angesichts der Bevölkerungszahlen Asiens sehr gut an, ist es aber nicht. Denn leider gibt es keine reellen Einkaufsgemeinschaften im asiatischen Raum. Es sind weder ausreichend Lyoness-Mitglieder vorhanden noch gibt es Händler, bei welchen solche allenfalls vorhandenen Kunden mittels einer Lyoness Cashback Card überhaupt einkaufen könnten. Dies sei am Beispiel Thailand dargestellt: In einem Land mit mehr als 68 Millionen Einwohner sollte man meinen, dass auch genügend Einkaufsmöglichkeiten vorhanden sind. So wurde es jedenfalls von Lyoness verkauft. Einkäufer und Händler seien im bevölkerungsreichen Asien ein unerschöpfliches Potential und ergäben sich daraus auch ebensolche (Mit)Verdienstmöglichkeiten. Nur eben gibt es in Thailand keine Einkaufsgemeinschaft. Es gibt zwar eine Lyoness Siam Co., Ltd., doch ist dies nur eine Alibi-Gründung um den getäuschten Kunden eine Repräsentanz vor Ort vorführen zu können. Das Büro dieser Gesellschaft befindet sich im Einkaufszentrum Central World, No.999/9, Suite ML1711, 17th Floor, Rama 1 Road, Bangkok 10330. Beim Central World (früher World Trade Center) handelt es sich um das größte Einkaufzentrum in Südostasien und das sechstgrößte Shopping Center der Welt. Es beherbergt mehr als 600 Shops und Lokale auf einer Fläche von 550.000 m² und einer Verkaufsfläche von mehr als 187.000 m². Nun verwundert aber, dass nicht ein einziger der zahlreichen Shops in dieser Mega-Mall ein Partnerunternehmen von Lyoness ist und die Lyoness Cashback Karte akzeptiert. Es kann also bei keinem einzigen der in Hülle und Fülle vorhandenen Geschäfte mit der Lyoness Cashback Card eingekauft werden und bei keinem einzigen daher ein Einkaufsumsatz für Investoren in Europa anfallen. Dasselbe gilt für die übrigen großen Shopping Malls in Bangkok wie Siam Paragon, Siam Discovery Center, MBK, Siam Center oder Emporium Shopping Mall, wo ebenso kein Händler mit Lyoness in Verbindung steht. Die Liste der Händler, welche eine Kooperation mit Lyoness haben, ist beschränkt auf - sage und schreibe 25 Stück - in ganz Thailand! Doch es handelt sich hierbei weder um bekannte noch um große Geschäfte, sondern um äußerst unbedeutende Kleinsthändler und -gewerbe ohne Rang und Namen. Auf der von Lyoness selbst aufgelegten Liste der Händler sind nicht einmal deren Kontaktdaten angeführt, sodass auch deren Eigenschaft als „Vertragshändler“ bezweifelt werden darf. Jedenfalls aber ist äußerst unwahrscheinlich, dass bei diesen Bars, Yoga-Schulen und Beauty-Shops auch nur etwas an Einkaufsumsätzen generiert werden kann, welches dann auf die in Österreich investierenden Mitglieder aufgeteilt werden könnte. Natürlich kann auch das äußerst niedrige Preisniveau keine Rückflüsse aus Einkaufsumsätzen bewirken, welche dann auf die gutgläubigen Investoren in Europa aufgeteilt werden könnte. Dass es vor Ort keine Einkaufsgemeinschaft Lyoness gibt, wird auch daraus evident, dass alle Zahlungen in Thailand nicht an die Lyoness Siam gehen, sondern die Verrechnung durch die Lyoness Group AG, Grazbachgasse 87-93, 8010 Graz, Austria, erfolgt.
Hast was anderes erwartet!
Das es Leute gibt, die skrupelos noch bei Lyoness arbeiten? Nur weil sie keinen Job haben, würden die alles machen! Jeder weiss, dass Lyoness nur schädigt und trotzdem gibt es Assis, die dort arbeiten. Dann seid Ihr selber schuld und müsst nicht märkern, wenn ihr herablassend behandelt werdet.
DAS ARBEITSKLIMA BEI LYONESS
Auf kununu.com gibt einen Erfahrungsbericht eines ehemaligen Angestellten bei der Lyoness Austria GmbH, Graz. Er lautet wie folgt: EINMAL UND NIE WIEDER. VORGESETZTERNVERHALTEN: Man wird nur teilweise ernst genommen. Sehr oft wird man einfach abgewürgt. KOLLEGENZUSAMMENHALT: Die Kollegenkönnten teilweise untereinander besser zusammenhalten / -arbeiten, wenn es nicht von oben unterbunden würde. INTERESSANTE AUFGABEN: Man darf nur wissen, womit man unmittelbar arbeitstechnisch zu tun. Das macht konstruktives Arbeiten oftmals schwer. ARBEITSATMOSPHAERE: Könnte besser sein, wenn man sich fachlich mit Kollegen unterhalten könnte. Leider ist das nur bedingt möglich und in manchen Bereichen entweder nicht möglich oder nicht erwünscht. KOMMUNIKATION: von oben nach unten gibt es nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Kommunikation untereinander darf nur bedingt stattfinden. UMGANG MIT KOLLEGEN 45+ : Es gibt wenige Kollegen, die 45 + sind. KARRIERE/WEITERBILDUNG: Weiterbildungen waren finanziell nicht drin. GEHALT/SOZIALLEISTUNGEN: Gehalt war nur bei wenigen Ausnahmen (meist Vorgesetzte) über dem Mindest-KV. UMWELT-/SOZIALBEWUSSTSEIN: Ausser dem Betriebsarzt, der regelmässig kommt, gibt es kein Sozialbewusstsein. Umweltbewusstsein wird zwar gross vermarktet mit der eigenen Umweltlinie, aber intern null gelebt. Mehr Schein als Sein. WORK-LIFE-BALANCE: Je nachdem in welchem Bereich man arbeitet,muss man sich an vorgegebene Arbeitszeiten halten. Urlaub darf nach dem \"Älterenrecht\" konsumiert werden. Wenn die, die länger dabei sind, ihre Urlaube eingereicht haben, darf man seine Wünsche bekannt geben. IMAGE: Eine Firma, die immter wieder negativ in den Schlagzeilen steht, kann kein gutes Image aufbauen. Das schlechte Image kommt nicht von ungefähr, es ist und bleibt eine undurchsichtige Firma, in der nicht einmal die Angestellten wissen, wie der Hase läuft. Mein Kommentar: Warum dürfen die Lyoness-Mitabteiter nur wissen, \"womit sie unmittelbar arbeitstechnisch zu tun haben\"? Natürlich weil sie nicht erkennen sollen, was das Kerngeschäft von Lyoness ist.
MIssverständnis
Ich glaube da verstehen mich einige Miss hier. Die Arbeit von Ben Ecker, Dr. Fromhold, Twist etc schätze ich sehr. Es ist der Frust, dass sich diese Leute einsetzen und mehr oder weniger kein Gehör kriegen vor einer korrupten, unfähigen Justiz. Was ich meine, sie kämpfen gegen Windmühlen und die Macht des Geldes. Ich kannte Hubert Freidl, sehr gut schliesslich war ich lange genug auf der anderen Seite. Ich erinnere mich exakt an seine Reaktionen, wenn sich die Presse, all die Schreiberlinge und die Lyoness Plattform über ihn hermachten. Er hat sie alle ausgelacht und verachtet: «wir engagieren die besten Anwälte, wir verwickeln sie in Rechtsstreite bis sie ausbluten kein Geld mehr haben, andere wurden mit Geld ruhiggestellt. Was mich ärgert sind die Richter und die Gerichte. Entweder sind sie blind oder gekauft, eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Das Lyoness das cleverste, brutalste Schneeballsystem ist, ist eine Tatsache. Der Karriere Punkt zahlt von unten bis an Hubert absolut unmöglich das zu finanzieren ohne Schneeballsystem. Das müsste auch dem dümmsten Richter klar sein. Ich habe sie im Ohr Huber, Gerry, Mario, Andy etc.....wen sie auf Mallorca Partys feiern, sich über BE, Fromhold, Twist etc. kaputtlachen und neue Strategien entwickeln wie sie den \"Dummen\" weiterhin das Geld aus der Tasche ziehen. Business Pakete Cloud, Matrixen bin gespannt wie das nächste Packet heisst, mit unglaublichen Gewinnversprechungen. Den Matrix Rechner von Gerry Seebacher habe ich immer noch wo man nur Anzahlungen eingeben musste und die Gewinnaussicht automatisch berechnet wurde, der Rechner war der Renner mit der Gier im Auge wurden Abermillionen eingesammelt. Ich stelle aber hier trotzdem die Frage, gibt es eine Chance diese Gauner zu fassen hinter Schloss und Riegel zu bringen wo sie hingehören. Einen Richter zu finden der sich der Sache wirklich ernsthaft annimmt….??? Sorry ich bezweifle es!
Wie blöd die Menschheit doch ist
Glaubt ihr tatsächlich daran, dass man mit so kleinen Cash Back Prozenten reich wird? Seid ihr wirklich so dumm? Wenn man bei Lyoness ganz am Anfang mitgemacht hätte, hätte man wirklich Kohle verdient. Aber jetzt, redet sich jeder Lyoness Anhänger ein, dass er viel Geld macht, fährt mit Rostlaugen rum und kann kaum das Benzin dazu bezahlen. Hört doch endlich auf zu Glauben, dass Lyoness viel Geld bringt. Schaut doch einfach mal auf der Homepage nach. So viele doppelte KMU\'s sind dort eingetragen, damit es nach so viel aussieht. Richtig grosse Firmen haben die nicht und sonst sind nur gefakte Logo drauf. Wenn man die Grossunternehmen fragt, wissen die nichts davon. Allen Lyoness Anhängern (sehr wahrscheinlich solche, die früher schon bei Schenkkreisen Geld verlocht haben) kann ich sagen. Geht einfach Eurer Arbeit nach und versucht euch nichts schön zu reden. Mit Lyoness kann man einfach kein Geld verdienen.
@Paulus...Fakt ist, mehr als alle anderen erreicht!
...soso...nichts erreicht? Da liegt ein alleiniges Posten des Links - Handelsketten distanzieren sich von Lyoness - durch Dr. Fromhold quasi auf der Hand. Zumal Sie sich (Paulus) mit einem \"Wir\" anonymisieren. Wie dem auch sei, aber wo liegt denn die Erwartungshaltung bei dem zu erreichenden? Man verändert nun mal nichts wenn man sich immer nur über die Situation beklagt. Im Gegenteil! Das ist mit einer \"sinnlosen Wirtshausdebatte\" zu vergleichen. Durch die Maßnahmen von Dr. Fromhold und mir haben sich z. B. die großen Handelsketten öffentlich von Lyoness distanziert und die tatsächlichen Verhältnisse klargestellt. Die Versäumnisse der WKStA sind klar aufgezeigt worden. Lyoness ist der seit Jahren praktizierte \"Markenmißbrauch zu Marketingzwecken\" weggebrochen. Und es geht weiter so......... Ich persönlich habe kein Problem mit \"schlechtgelaunten Zaungästen\", aber dann treten Sie wenigstens einen Schritt zur Seite, damit diejenigen dass tun können worüber andere nur sprechen.
NEUER ZEITUNGSARTIKEL IN ÖSTERREICH
In der österreichischen Zeitung WirtschaftsBlatt ist am 26.8.2016 folgender Artikel publiziert worden: WIRBEL UM GRAZER RABATTFIRMA LYONESS. Der Gründer der Rabattfirma Lyoness, Hubert Freidl, hat eine seiner früheren Firmen in einem Gerichtsverfahren im Jahr 2005 in die Nähe eines verbotenen Pyramiden- spiels gerückt und zugleich Lyoness als ähnlich bezeichnet. Lyoness kann die \"Aktualität der angesprochenen Dinge nicht im Geringsten nachvollziehen\". Die Verfahren seien bereits rechtskräftig beendet, so das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme auf Anfrage der APA. Lyoness hat in der jüngeren Vergangenheit Probleme mit seiner Vertriebsschiene eingeräumt und sich infolgedessen auch eine neue Struktur verpasst. Damit sieht Lyoness Altlasten bereinigt. Lyoness-Gründer Freidl stand 2005 vor Gericht, weil ihn sein Geschäftspartner aus einem vorherigen Projekt, dem Unternehmen \"Galvagin\", unter anderem wegen einer Konkurrenzklausel geklagt hatte. In diesem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen, Graz, sagte Freidl, dass es sich bei Galvagin um ein \"unzulässiges Pyramidenspiel\" handle. So steht es in dem Urteil, das der APA vorliegt. Weiters sage Freidl vor Gericht: \"Das Unternehmen Lyoness macht jedenfalls so etwas Ähnliches wie Galvagin\". Später, 2012, sagte Freidl der Justiz, dass Lyoness eine Weiterentwicklung von \"Galvagin\" sei. Freidl hat das Verfahren 2005 gegen seinen Geschäftspartner gewonnen. Jahre später hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa Lyoness ermittelt - unter anderem wegen Verdachts des Pyramidenspiels und des schweren gewerbsmässigen Betrugs. Da sei nichts dran, befand die Justiz: Im April 2016 stellte das Wiener Oberlandesgericht (OLG) das Verfahren wegen dieser beiden Vorwürfe ein. Die Untersuchungen wegen Verdachts des Verstosses gegen das Kapitalmarktgesetz (KMG) sowie zum Themenbereich Rapid - Lyoness sponsert den Wiener Fussballclub - laufen aber weiter, bestätigte ein Sprecher der WKStA der APA. Dazu hat die WKStA zwei Vorhabensberichte erstellt, die gerade bei der Oberbehörde liegen. Wegen der Einstellung des Verfahrens hat ein Konfliktmanager, der mehr als 300 Lyoness-Mitglieder vertritt, kürzlich eine sogenannte Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft eingebracht. Die WKStA hat Vorwürfe, sie habe dilettantisch gearbeitet, vorige Woche vehement zurück gewiesen. AUFFALLEND ÄHNLICH. Laut dem Anwalt Josef Fromhold, der den Ex-Geschäftspartner Freidls mittlerweile in der Sache Lyoness vertritt, sind die Modelle Galvagin und Lyoness \"auffallend ähnlich\", wie dieser zur APA sagte. Beide basieren laut dem Rechtsvertreter auf der Vertriebsstruktur des Empfehlungsmarketings (MLM) und forcieren Zahlungen in das System mit Aussicht auf Gewinn. Was die Anfangsphase von Lyoness betrifft, hat Freidl selbst unterschiedliche Erinnerungen. Im Zivilverfahren 2005, als es unter anderem um die Frage ging, ob Freidl hinter dem Rücken seines damaligen Geschäftspartners Galvagin- Kunden zu Lyoness überführt hatte, sagte der Grazer Unternehmer, dass er \"keine Leute von Galvagin angeworben\" habe, \"damit diese zu Lyoness gehen\". Nach massiven Streitigkeiten mit seinem damaligen Geschäftspartner habe er sich nach neuen Möglichkeiten umgesehen. Er habe zwar vorgehabt, nach Deutschland zu gehen, um dort Fertigteilhäuser zu vertreiben und habe das auch seinem damaligen Geschäftspartner gesagt. \"Nur das Angebot aus der Schweiz letztendlich bei Lyoness war besser.\" Auf Lyoness sei er 2003 über eine Frau aufmerksam geworden, gab Freidl weiters zu Protokoll. \"Anfang Juli (2003 Anm.) habe ich dann mit Repräsentanten dieses Unternehmens Verhandlungen aufgenommen. Ende Juli 2003 bin ich ich dann so quasi eingestiegen\". KUNDEN MITNEHMEN. 2012 sagte Freidl dann aber, als er als Beschuldigter von der WKStA einvernommen wurde, dass er die Mitnahme von Galvagin-Kunden sehr wohl geplant habe. \"Ich habe bereits im Frühjahr 2003 begonnen, Investoren für Lyoness zu suchen, weil ich ja 3.500 Kunden/Vertriebmitarbeiter mitnehmen wollte\". Und weiter :\"Von den Geschäftspartnern, Vertriebspartnern und Kunden, die ich gekannt habe, haben etwa 95 % das Angebot angenommen, von Galvagin zu Lyoness zu wechseln\". Ob es bei Galvagin nach seinem Ausscheiden geschädigte Kunden gegeben hab, \"weiss ich nicht, während meiner eineinhalbjährigen Tätigkeit ist mir diesbezüglich nichts bekannt\". Zu seinen Aufgaben bei Lyoness erklärte Freidl im Jahr 2005: \"Ich bin dort mit dem Aufbau des Kundennetzes beauftragt. Ich bin dort selbständig tätig und zwar auf Provisionsbasis am Erfolg orientiert. Als Vertriebstitel führe ich die Bezeichnung Präsident\". Im Jahre 2012 erklärte er den Ermittlern der WKStA: \"Nach Galvagin kam Lyoness, wobei ich das System weiter entwickelt habe, auch auf Produkte des täglichen Bedarfs\". Die Geschäftsidee von Lyoness, sagte der Grazer Geschäftsmann aus, \"kam von mir und zwar darunter verstehe ich alles um Lyoness herum, die Grundidee,die Vermarktung, die Landesorganisationen, die EDV und den operativen Part. Das binäre System habe ich entwickelt, erweitert auch um Handelsspannen, Cashback und Freundschaftsbonus. Ebenso die 8-stufige Karriere\". Anzahlungen hat es auch bei Galvagin schon gegeben, glaubt Freidl laut eigener Aussage im Jahr 2012: \"Gefragt, ob es einen Unterschied zwischen \"Kaution zur Reservierung des vereinbarten Produkts\" eine Bezeichnung im Galvagin Marketing Plan, und \"Anzahlung zu zukünftigen Gutscheinbestellung\" aus Lyoness gibt, gebe ich an, dass ersteres mir nicht geläufig ist, ich glaube es hat auch bei Galvagin schon Anzahlungen gegeben\". Bezüglich Galvagin brachte er 2005 vor dem Grazer Zivilgericht vor, dass er nicht gegen die Konkurrenzklausel verstossen habe. Zumal es sich \"bei dem Vertriebssystem um ein Bankgeschäft oder unzulässiges Pyramidenspiel (handle), sodass die Vereinbarung gesetzeswidrig sei\", steht im Urteil, das der APA vorliegt. Lyoness kommentierte die Pyramidenspiel-Aussage sowie die Frage der Kundenmitnahme von Galvagin zu Lyoness nicht im Detail. \"Zu den von Ihnen erwähnten Punkten erlauben wir uns nur insoweit Stellung zu nehmen, dass alle aufgeführten Verfahren bereits rechtskräftig beendet sind\" , so das Unternehmen in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Auch die WKStA verweise in einer Aussendung vom 18. August 2016 auf den Abschluss des Verfahrens. So weit der Zeitungsartikel. Mein Kommentar: Hubert Freidl behauptete, dass er \"2003 über eine Frau auf Lyoness aufmerksam wurde und er dann, nachdem er mit Repräsentanten des Unternehmens Verhandlungen aufgenommen habe, quasi eingestiegen sei\". Dies entspricht nicht den Tatsachen: Die Lyoness Europe AG wurde 2003 als Briefkastenfirma in Zug mit Hilfe von Strohmännern (Iwan J. Ackermann, Vaduz, Max Meienberg, Steinhausen, Uwe Proch, Obfelden) gegründet. Im Folgejahr wurden diese Strohmänner ersetzt durch Erwin Hüsler, Buchs, der auch als VR-Präsident fungierte und der Firmensitz wurde von Zug nach Buchs SG verlegt. Es liegt auf der Hand, dass Hubert Freidl stets zu 100 % der wirtschaftliche Eigentümer von Lyoness war und er sich Strohmännern bediente, um dies zu verschleiern. Als Erwin Hüsler im Jahre 2011 verstarb, ging der Strohmann verloren und Freidl hatte ein Problem. Er tischte dann der WKStA bei einer Einvernahme die unglaubwürdige Geschichte auf, Hüsler hätte ihm seine Anteile überschrieben gegen sein Versprechen, für seine hinterbliebene Familie zu sorgen.
@Paulus & Twist
Werter Paulus und Twist, ich sehe keinen Anlass die Arbeit von RA Fromhold oder Ben Ecker negativ zu bewertet. Im Gegenteil. So wie Lyoness jetzt um sich schlägt hat man offensichtlich einen wunden Punkt getroffen. Ein \"gebetsmühlenartiges und weinerliches Herunterbeten von Ungerechtigkeiten\" wie von @Paulus ist der Sache weder dienlich noch zweckmäßig im Anliegen. Sollen die Lyoness-Profiteure ihre Wertobjekte doch weiter häufen und somit Insolvenzmasse schaffen. Dass die Medien seit Wochen den Recherchen und Eingaben beider Herren derart folgt, spiegelt die Qualität deren Arbeit wieder. War hier im Forum doch noch bis vor kurzem ein recht direkt werbender Verein, der sich über Jahre hinweg mit Freidl & Co. beschäftigte und ein Beispiel für \"rein plakative Recherchearbeit\" war, aktiv. Die Presse hat offenbar in all der Zeit nicht einen Artikel aus dieser Ecke als erwähnenswert erachtet, was auch etwas aussagt. Um dem Strukturvertrieb Lyoness beikommen zu können zählen einzig Fakten und diese können nur durch intensive Recherchearbeit, verifizierbare Zahlen, Belege, Unterlagen und Finanzmathematik erbracht werden. Die beiden Herren machen es doch ganz ordentlich und man darf gespannt sein.
Partnerunternehmen
http://derstandard.at/2000042610861/Handelsketten-distanzieren-sich-von-Lyoness
Ben Ecker
Werter Herr Ecker Wir schätzen Ihren Enthusiasmus und Ihre Recherchen, nur die Resultate und die Ergebnisse lassen zu wünschen übrig. Von Frankreich über die Schweiz bis nach Polen und Czechien ziehen Zehntausende über Lyoness her, und trotzdem gelingt es niemanden die Lyoness Machenschaften zu stoppen. Was bis anhin erreicht wurde ist Peanuts und keiner Rede wert. 99% der Betrogenen Lyoness Partner machen die Faust im Sack und schreiben das als \"Lehrgeld\" ab. Während dessen kauft die Elite die Villen auf Mallorca, Ranchen in Mexico, fliegt mit Privatflugzeugen um die Welt und feiert rauschende Feste. Wer weiss sind sogar österreichische Richter gern gesehene Gäste auf den üppigen Anwesen....??? Die Bemühungen von Ihnen Twist etc in Ehren, der Schwindel geht weiter heute mit Cloud anstatt Business Partner und Matrixen und Welt hat noch Millionen Dumme die nur darauf warten den Versprechen von Lyoness zu erliegen, das sind die Fakten. Wie schon geschrieben der Frust sitzt tief, sehr tief.
Wie Lyoness seine Mitglieder in und mit „Asien/Arabien“ für dumm verkauft!
Im Zuge des Kontinentalstarts der Region Asia-Pacific gab es die Buchungsaktion „Asia Pacific“ mit einem enorm langem Buchungszeitraum von 17.07.2012 bis Januar 2014. Es bestand für Premium-Mitglieder die Möglichkeit, Mitgliedsvorteile aus vollständig bezahlten Einkäufen bzw. voll- sowie an-/teilbezahlten Gutscheinbestellungen im Treueprogramm Asiens zu buchen. Mit den Anzahlungen sollten die Mitglieder an den Einkäufen der ihnen zugeteilten Kunden auf dem asiatischen Markt profitieren. Hört sich angesichts der Bevölkerungszahlen Asiens sehr gut an, ist es aber nicht. Es gibt keine reellen Einkaufsgemeinschaften im asiatischen Raum. Es sind weder ausreichend Lyoness-Mitglieder vorhanden noch gibt es Händler, bei welchen solche allenfalls vorhandenen Kunden mittels einer Lyoness Cashback Card überhaupt einkaufen könnten. Dies sei am Beispiel Thailand dargestellt: In einem Land mit mehr als 68 Millionen Einwohner sollte man meinen, dass auch genügend Einkaufsmöglichkeiten vorhanden sind. So wurde es jedenfalls von Lyoness verkauft. Einkäufer und Händler seien im bevölkerungsreichen Asien ein unerschöpfliches Potential und ergäben sich daraus auch ebensolche (Mit-)Verdienstmöglichkeiten. Nur eben gibt es in Thailand keine Einkaufsgemeinschaft. Es gibt zwar eine Lyoness Siam Co., Ltd., doch ist dies nur eine Alibi-Gründung um den getäuschten Kunden eine Repräsentanz vor Ort vorführen zu können. Das Büro dieser Gesellschaft befindet sich im Einkaufszentrum Central World, No.999/9, Suite ML1711, 17th Floor, Rama 1 Road, Bangkok 10330. Diese ist nahezu verwaist und nach Auskunft in der Informationszentrale nur sporadisch besetzt. Jeder Besucher/Kunde, der eines der zahlreichen Büros aufsuchen möchte, wird dort von einer zentralen Informationsstelle erfasst und erhält für Dauer seines Besuches eine „Berechtigungskarte“ für den Bürobereich. Ein Blick in dieses Erfassungsregister für Lyoness bestätigte die sporadische Nutzung der Räumlichkeiten. Beim Central World Center (früher World Trade Center) handelt es sich um das größte Einkaufzentrum in Südostasien und das sechstgrößte Shopping Center der Welt. Es beherbergt mehr als 600 Shops und Lokale auf einer Fläche von 550.000 m² und einer Verkaufsfläche von mehr als 187.000 m². Nun verwundert aber, dass nicht ein einziger der zahlreichen Shops in dieser Mega-Mall ein Partnerunternehmen von Lyoness ist und die Lyoness Cashback-Karte akzeptiert. Es kann also bei keinem einzigen der in Hülle und Fülle vorhandenen Geschäfte mit der Lyoness Cashback Card eingekauft werden und bei keinem einzigen daher ein Einkaufsumsatz für Investoren in Europa anfallen. Dasselbe gilt für die übrigen großen Shopping Malls in Bangkok wie Siam Paragon, Siam Discovery Center, MBK, Siam Center oder Emporium Shopping Mall, wo ebenso kein Händler mit Lyoness in Verbindung steht. Die Liste der Händler, welche eine Kooperation mit Lyoness haben, ist beschränkt auf – sage und schreibe 25 Stück – in ganz Thailand! Doch es handelt sich hierbei weder um bekannte noch um große Geschäfte, sondern um äußerst unbedeutende Kleinsthändler und -gewerbe ohne Rang und Namen. Auf der von Lyoness selbst aufgelegten Liste der Händler sind nicht einmal deren Kontaktdaten angeführt, sodass auch deren Eigenschaft als „Vertragshändler“ bezweifelt werden darf. Jedenfalls ist es äußerst unwahrscheinlich, dass bei diesen Bars, Yoga-Schulen und Beauty-Shops auch nur etwas an Einkaufsumsätzen generiert werden kann, welche dann auf die in Österreich investierenden Mitglieder aufgeteilt werden könnte. Natürlich kann auch das äußerst niedrige Preisniveau keine Rückflüsse aus Einkaufsumsätzen bewirken, welche dann auf die gutgläubigen Investoren in Europa aufgeteilt werden könnte. Dass es vor Ort keine Einkaufsgemeinschaft Lyoness gibt, wird auch daraus evident, dass alle Zahlungen in Thailand nicht an die Lyoness Siam gehen, sondern die Verrechnung durch die Lyoness Group AG, Grazbachgasse 87-93, 8010 Graz, Austria, erfolgt. Die Lyoness-Akteure haben das wohl von vorneherein gewusst, den Mitgliedern aber Asien als große Shopping Community verkauft, wo es Gewinne am Einkauf unzähliger Lyoness Mitglieder bei der ebenso nahezu unlimitierten Zahl der Lyoness Vertragspartner geben soll. In Dubai hält man ein Büro im Emaar Business Park, Building 4, 6th Floor, P.O. Box 390490, Sheikh Zayed Road Dubai, United Arab Emirates. Auf der Website von „Lyoness.com/ae“ steht im Impressum die Lyoness Europe AG, vor Ort auf der Firmentafel ist jedoch die „Lyoness Management GmbH“ mit Sitz in Graz aufgeführt und auch dieses Büro ist nur sporadisch mit einer Postsammelstelle besetzt. Mit der Shoppingsituation in VAE ist es ähnlich wie im asiatischen Raum bestellt. So findet man z. B. in Dubai „The Mall“, in einem Shoppingcenter mit einer gigantischen Größe von insgesamt 1 Millionen Quadratmetern und 1.200 Geschäften, nur 1 Geschäft, das „Pink Panther Store“, das laut Kennzeichnung die Cashback-Card akzeptieren würde. Die seit drei Jahren dort tätige Dame in diesem Store bedankte sich dafür, dass ihr die Bedeutung eines „Lyoness-Cashback“-Aufklebers im Eingangsbereich erläutert wurde, denn damit eingekauft habe noch niemand.
Lyoness klagt und in Indien wird die Flucht nach vorne angetreten!
Oje......Lyoness wird wegen Ruf- und Geschäftsschädigung klagen. Aber dass wichtigste zuerst, ich habe gut geschlafen. Der Klage sehe ich gelassen entgegen, zumal Lyoness mich für eine Rufschädigung sicher nicht benötigt, dass machen diese Akteure schon selbst ganz ordentlich. Geschäftsschädigend zu sein hoffe ich doch sehr, damit nicht noch mehr Menschen ihr hast verdientes Geld in den \"Lyoness-Sand\" setzen. Die erschienen Artikel sind gut recherchiert und den Fakten entsprechend wiedergegeben. Nun war ja über Wochen Lyoness Indien von deren \"Country List\" verschwunden, lediglich im Mitgliedbereich wurde noch der Anschein eines aktiven Unternehmens dort suggeriert. Mit Veröffentlichung der gestrigen Artikel erscheint Indien plötzlich mit der LYONESS INDIA PRIVATE LIMITED in der Country-List ! Aber was macht diese Firma in Indien überhaupt? GANZ SICHER KEINE EINKAUFGEMEINSCHAFT! Und wenn...wieder ohne Zulassung! Denn....der eingetragene Unternehmensgegenstand dieser Firma ist: Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung ; Steuerberatung; Marktforschung und Meinungsumfragen ; Unternehmens- und Managementberatung. Natürlich habe ich umgehend die indischen Behörden darüber informiert. Der unbelehrbare Lyonese sollte auf der Website von Lyoness Indien nach Geschäften suchen die die Cashback-Card dort akzeptieren - gerade 1 - und die eingesammelten Gelder gegenüberstellen. Die Behauptung von Lyoness, die rechtlichen Bestimmungen eines Landes genau zu prüfen bevor Geschäftsaktivitäten entfaltet werden ist eine glatte Lüge. Der Strukturvertrieb ist in Länder quasi \"einmaschiert\", hat den Menschen dort die Mär über \"die Chance der ersten Stunde\" verkauft und kräftig Geld eingesammelt. Im Nachgang hat man meist eine Länderniederlassung der Lyoness Management GmbH ins Land gesetzt und dann versucht eine Ländergesellschaft zu etablieren. Der Zweck dieser Ländergesellschaften war/ist aber lediglich den Hauch von Seriosität zu vermitteln um weiter im Kerngeschäft \"Pakete etc.\" verkaufen zu können.
NEUER ZEITUNGSARTIKEL IN ÖSTERREICH
In der Zeitung WirtschaftsBlatt ist heute folgender lesenswerter Artikel über Lyoness publiziert worden: RABATTFIRMA LYONESS BESCHÄFTIGT WEITER DIE JUSTIZ. Kritiker der Grazer Rabattfirma Lyoness brachten Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft ein: Bei Ermittlungen sei geschlampt worden. Zwei Vorhabensberichte liegen aktuell bei der Oberbehörde. Kritiker der Grazer Rabattfirma Lyoness wollen die gerichtliche Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen wegen Verdachts auf schweren gewerbsmässigen Betrug und Pyramidenspiel der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht hinnehmen. Ein Wiener Rechtsanwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen den zuständigen Staatsanwalt. Dieser habe ziemlich dilettantisch gearbeitet. Ein Konfliktmanager, der mehr als 300 Lyoness-Mitglieder vertritt, hat die Oberstaatsanwaltschaft eingeschaltet und eine Dienstaufsichts- beschwerde eingebracht. Lyoness wies die gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe zurück. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Der Anwalt Josef Fromhold vertritt rund 700 unzufriedene Lyoness-Mitglieder, von denen sich rund 600 dem Strafverfahren gegen Lyoness-Gründer Hubert Freidl und mehr als ein Dutzend weitere Beschuldigte angeschlossen haben. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat das Verfahren der WKStA im April 2016 grösstenteils eingestellt. Die Ermittlungen wegen Verdachts des Vertosses gegen das Kapitalmarkt- gesetz (KMG) sowie zum Themenbereich Rapid laufen aber weiter. Diesbezüglich hat die WKStA sogar zwei Vorhabensberichte erstellt, die gerade bei der Oberstaatsanwaltschaft liegen. \"Die WKStAhat in der Causa Lyoness zwei Vorhabensberichte an die Oberbehörde vorgelegt. Zum Inhalt der Vorhabensberichterkann ich keine Auskunft geben\". so Oberstaatsanwältin Alexandra Baumann von der WKStA auf APA-Anfrage. Rechtsanwalt Fromhold zufolge hat der zuständige Ermittler von der WKStA im Fall Lyoness ziemlich geschlampt. \"Ich habe ihn gefragt, warum er keine Geschädigten einvernommen hat. Da hat er gelacht und gesagt: \"Ich habe genug Beweise\", so Fromhold im Gespräch mit der APA. Der Staatsanwalt habe lediglich Entlastungszeugen vonseiten der Beschuldigten einvernommen. Die WKStA äusserte sich zu konkreten Vorwürfen auf APA-Anfrage nicht, sondern verwies auf die Vorhabensberichte bzw. auf die Oberstaatsanwaltschaft. Die Unzulänglichkeiten im Ermittlungsverfahren ziehen sich laut Fromhold wie ein roter Faden durch den Strafakt. Beispielsweise sei es dem Ermittler nicht gelungen, 89.000 Euro auf einem Konto von Freidl zu beschlagnahmen - einen Beschluss dazu habe das Oberlandesgericht (OLG), Wien, wegen Begründungsmängeln aufgehoben, nach mehrmaligem Hin und Her habe der Ermittler dann auf einen neuerlichen Antrag auf Beschlagnahme verzichtet. Lyoness-Kritiker Ben Ecker hat das Ganze ausführlich in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ermittelnden Staatsanwalt dargelegt. So habe der Staatsanwalt im Juli 2015, nach vier Jahren Ermittlungen, der Oberstaatsanwaltschaft den Entwurf eines Strafantrags geschickt, der wegen \"gravierender Formalfehler und elementarer inhaltlicher Mängel\" zurückgestellt habe werden müssen. Tatsächlich hat der Staatsanwalt die formalen Kriterien nicht eingehalten: Nach dem Inhaltsverzeichnis sei die Überschrift \"Begründung\" einzufügen und der Ermittler hätte sich auf den \"für den Anklagetenor relevanten Sachverhalt\" beschränken und seine Begründung \"in verständlicher Form illustrativ ergänzen müssen\", rügt die Oberstaatsanwaltschaft. \"Zu den übrigen korrekturbedürftigen Schreib- bzw. Tippfehlern wird auf die farblichen Markierungen im zurückgestellten Entwurf des Strafantrages verwiesen\", so die OStA an die WKStA in einem Schreiben, das der APA vorliegt. Trotz dieses Verbesserungsauftrags, der am 9. Juli 2015 gekommen ist, sei der Staatsanwalt untätig geblieben, kritisieren Ecker und Fromhold. Dies obwohl die WKStA die Korrekturen schnell einarbeiten hätte können. Als nach Ablauf von mehr als zwei Monaten noch immer kein verbesserter Strafantrag eingebracht worden sei, habe das Landesgericht für Strafsachen, Wien, mit Beschluss vom 18. Nov. 2015 das Ermittlungsverfahren gegen Freidl und die Lyoness Europe AG wegen Verdachts auf schweren gewerbsmässigen Betrugs und Pyramidenspiel eingestellt. Auch das Straflandesgericht wies in seinem Beschluss auf Mängel hin. Die WKSta \"sei nicht näher auf den Tatbestand des schweren gewerbsmässigen Betrugs eingegangen\" und da die Beschuldigten keine Gewinnchance vorgetäuscht hätten, \"ergibt sich auch keiner Strafbarkeit wegen Betruges\", wie das Gericht schreibt. STAATSANWALT HAT NICHTS BESCHLAGNAHMT. Der Lyoness-Kritiker Ben Ecker und der Rechtsanwalt Josef Fromhold kritisieren weiter, dass der Staatsanwalt keine Beschlagnahmungen vorgenommen hat oder die \"dringend gebotene Einsicht in die EDV\" entweder nicht verfügt oder fehlerhaft begründet habe. \"Naturgemäss kommen bei solcherart geführter Ermittlungstätigkeit keine relevanten Ergebnisse zur weiteren Aufklärung des Tatvorwurfs gewonnen werden, sondern ermöglichten es den Beschuldigten, unbehelligt das System noch zu erweitern und verhalfen somit dem System zu noch mehr (nicht rückzahlbaren) Einnahmen\" heisst es in dem Ergänzungsschreiben zur Dienstaufsichtsbeschwerde, das mit 1. August 2016 datiert ist. Lyoness-Gründer Hubert Freidl selbst gestehe zu, dass man durch eigene Einkäufe die in Aussicht gestellten Vermögensvorteile nicht erlangen könne, schreibt Ecker unter Verweis auf ein Vernehmungsprotokoll. Demzufolge erklärte Freidl, wie man mit dem Lyoness- System Geld verdienen konnte. \"Wir haben in Österreich derzeit 9000 Leute, die sich in einer Karrierestufe befinden, die meisten natürlich in Karrierestufe 1. In die Karrierestufe 2 komme ich, indem ich ein Einkaufsvolumen innerhalb meiner Gruppe generiere, d.h. ich habe genug Einkaufsvolumen, das wird bei uns in Punkte umgerechnet. Und wenn Sie diese Punkte haben, die durch Ihre Empfehlungen entstanden sind, kommen Sie in die nächste Karrierestufe. Durch meine eigenen Einkäufe kann ich es nicht\", gab Freidl zu Protokoll. Lyoness bezeichnete dieses Zitat, von der APA damit konfrontiert, als \"völlig aus dem Zusammenhang gerissen\"; es entpreche nicht den Tatsachen. Für Ecker indes ist klar: Die Lyoness-Mitglieder seien getäuscht worden. Ihnen sei versprochen worden, dass sie Gewinne und Karriere machen könnten, wenn sie nur selbst fleissig bei Lyoness- Unternehmen einkaufen. Die Crux: Die Einzahlung, die sie leisten mussten, sei nicht rückforderbar, die Mitglieder seien also am Vermögen geschädigt worden und die Beschuldigten hätten sich bereichert. Die Vorwürfe Fromholds und Eckers sowie die grossteils eingestellten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beziehen sich auf einen von mehreren Geschäftszweigen von Lyoness, nämlich den Strukturvertrieb. Vor ein paar Jahren hat Lyoness diesen in Lyconet umbenannt. Früher hat das Unternehmen unter anderem sogenannte Länderpakete verkauft: Mitglieder sollten mit ihrem Geld die Expansion in neue Märkte finanzieren und vom Wachstum dort profitieren. Diese Pakete gibt es nicht mehr, Lyoness sprach in der jüngeren Vergangenheit mehrfach von \"Altlasten\", die man grossteils bereinigt habe. Stattdessen, so Fromhold, werden Investitionen in sogenannte Customer Clouds vertrieben, was aus Sicht des Rechtsanwalts grundsätzlich nur ein neues Wording ist. Der in der Öffentlichkeit bekannte Geschäftszweig von Lyoness dreht sich um eine Rabattkarte, mit der Kunden, wenn sie bei bestimmten Händlern einkaufen, Geld sparen können. VORWÜRFE RUND UM RAPID-PARTNERSCHAFT. Ben Ecker geht in seiner Beschwerde auch auf das Thema Länderpakete ein und erhebt schwere Vorwürfe. So hätten die Beschuldigten Anzahlungen bzw. Länderbeteiligungen für \"Indien\" verkauft. \"Allerdings wurde dieses Land niemals \'eröffnet\', sodass schon zwangsläufig keine Einkaufsgemeinschaft (auch nicht nach Rechtsansicht des LG für Strafsachen) vorliegen kann, da eine Erwirtschaftung der Aufzahlung auf die Anzahlung durch Eigen- oder Fremdeinkäufe niemals möglich ist\" heisst es in dem Beschwerdeschreiben an die Oberstaatsanwaltschaft. Recherchen vor Ort, so Ecker, hätten ergeben, dass die indischen Behörden Lyoness jegliche Tätigkeit untersagt hätten. In den USA sei Lyoness lediglich mit einem Mini-Büro in Fort Lauderdale zu finden, jedoch \"wird weiterhin mit dem US-Markt geworben\" und es würden \"rechnerisch mit geradezu phantastischen Zahlen weitere Personen geschädigt. Im Verkauf einer Beteiligung für ein Land, in welchem ein solche gar nicht existiert, liegt eine glatte Täuschungshandlung vor\", meint Ecker. \"Eine Sicherstellung der Unterlagen etc. würde dies belegen\". Der Staatsanwalt habe aber weder Leute vernommen, die für \"Indien\" angezahlt hätten, noch Urkunden zu diesem Thema gesichtet. Lyoness äusserte sich zum Thema Indien bzw. USA auf APA-Anfrage nicht. Mit dem Thema Rapid - Fromhold wirft Lyoness vor, den bekannten Namen des Wiener Fussballklubs auszunutzen, um an mehr Mitglieder zu kommen und Sponsorengelder von rechtswidrig erhaltenen Kundengelden zu zahlen - habe sich der Staatsanwalt überhaupt nicht beschäftigt. Die am 13. Okt. 2015 zu Rapid eingegangene Nachtragsanzeige sei im Original entnommen worden. Laut Ecker hat der Staatsanwalt eine neue Aktenzahl angelegt, damit \"offenkundig im bereits anhängigen Ermittlungsverfahren die Säumnis der Ermittlungen nicht auffällt und auch bei diesem neuen Akt ein ordentlich geführtes Ermittlungsverfahren unterlassen werden konnte\". Der Staatsanwalt habe zwar am 4. Dezember 2015 gegen den gerichtlichen Einstellungsbeschluss eine Beschwerde erhoben, \"aber da war es bei Weitem schon zu spät\", meint Ecker. \"Es kam wie es kommen musste\". Der Beschwerde wurde mit Beschluss vom OLG (Oberlandesgericht) Wienvom 12.4.2016 nicht Folge gegeben\". Zum Thema Rapid hielt Lyoness fest, dass seit Sommer 2015 eine Partnerschaft zwischen Lyoness und Rapid bestehe. Man habe ein eigenes Cashback-Programm ins Leben gerufen, von dem sowohl der SK Rapid als auch seine Fans profitierten.\"Besitzer des SK Rapid Cashback Card erhalten bis zu 5 Prozent Cashback und Shopping Points bei jedem Einkauf bei rund 70.000 Partnerunternehmen weltweit\" teilte Lyoness-Sprecherin Silvia Kelemen der APA mit. Rapid-Fans unterstützten mit ihren Einkäufen zusätzlich den Rapid-Nachwuchs, denn bis zu ein Prozent der Einkaufssumme gingen automatisch an die Nachwuchsförderung des SK Rapid. Rechtsanwalt Fromhold hat anlässlich der Anzeige zum Thema Rapid dem Staatsanwalt nahegelegt, eine Razzia mit Einsicht in die EDV durchzuführen, wie er sagt. Stattdessen \"erging eine Bitte um ein Gespräch in den Firmenräumlichkeiten von Lyoness in Graz\", so der Anwalt. Eine laut Fromhold unerfahrene Steuerberaterin, die vom Staatsanwalt als Wirtschaftsexpertin den Ermittlungen beigezogen worden war, habe ein Angebot eines Lyoness-Anwalts angenommen, sich das System Lyoness erklären zu lassen. Als anstelle des Staatsanwalts ein Polizeiinspektor dabei sein sollte, sei der Termin vom Lyoness- Anwalt abgesagt worden. Der Staatsanwalt hatte den Verfahrensparteien am 13.5.2015 geschrieben, dass er keinen Einfluss auf die Expertin nehmen wolle, dass aber \"keine Zeugeneinvernahmen etc. stattfinden würden\". Der Schriftverkehr liegt der APA vor. Lyoness äusserte sich zu dem Termin in Graz nicht. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien ist derzeit dabei, sich die Dienstaufsichtsbeschwerde anzusehen. \"Die Dienstaufsichtsbeschwerde liegt uns vor , sie ist derzeit in Prüfung\", so der Erste Oberstaaatsanwalt Michael Klackl auf APA-Anfrage. Lyoness hielt fest, das man \"im gesamten bisherigen Vermittlungsverfahren eng mit der Behörde zusammengearbeitet und zur Aufklärung des Sachverhaltes umfassend beigetragen habe\". Die Anschuldigungen gegenüber Lyoness seien dem Unternehmen allesamt längst bekannt, so Lyoness-Sprecherin Silvia Kelemen mit Verweis auf die Einstellungsbeschlüsse des Wiener Straflandesgerichts und des Oberlandesgerichts. \"Diese gerichtlichen Entscheidungen stellen - nach Würdigung des gesamten(!) Akteninhaltes unmissverständlich klar, dass Lyoness kein Ketten - oder Pyramidenspiel im Sinne des § 168a StGB betreibt und dass jegliche Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren gewerbsmässigen Betrugs zu beenden sind\". Einzelne Vorwürfe aus der Dienstaufsichtsbeschwerde wollte man nicht kommentieren. So weit der >Zeitungsartekel. Mein Kommentar: Beschuldigt im Ermittlungsverfahren der WKStA war neben Hubert Freidl insbesondere auch die Lyoness Europe AG, CH-Buchs SG. Während der ganzen vierjährigen (!) Ermittlungszeit hat es der ermittelnde Staatsanwalt bei der WKStA nach meinem Kenntnisstand nicht für nötig befunden, ein Rechtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft, St. Gallen, zu stellen mit welchem er sich wichtige Unterlagen, u.a. über die Geldflüsse, hätte beschaffen können. \"
Wo kein Partner ist kann auch nichts sein!
Nun mit einem Strategiewechsel hat dies wohl weniger zutun, sondern eher mit \"Schönfärberei\"! Lyoness hat über Jahre hinweg große namhaften Unternehmen und deren Renommee zu Vermarktungszwecken mißbraucht, um Länder-, Premium-, Businesspakete.....jetzt die \"Cloud\" mit irrwitzigen Verdienstprognosen an den Kunden zu bringen. Also, von welchem Strategiewechsel soll denn bitte jetzt die Rede sein? Lyoness will sich mehr auf KMU\'s und der Cashback-Card setzen? Soso...aber war dies denn nicht schon immer das Geschäft von Lyoness und was hat man dann bisher gemacht? Und wenn dies eine neue Strategie ist, was war dann die alte Ausrichtung? Das Kerngeschäft von Lyoness war und ist der Verkauf von - wie immer gennannten - Paketen, getragen von der Aussicht auf ein passives Einkommen. Frau Kelemen gab im Artikel im \"Standard\" an, ein österreichisches Mitglied würde im Durchschnitt 230 € im Monat über die Lyoness-Card einkaufen. Na super! Wie viele Mitglieder hat Lyoness denn nachgewiesen in Österreich. Mal sind es 600T, 500T oder 350T! Nimmt man letztere Zahl wären dies allein ein mtl. Konsumumsatz von Mio. 80.500.000 .-. Hat schon jemand die Bilanzen gesehen? Was die Finanzbehörde davon. Daran wird sich Lyoness/Frau Kelemen messen lassen müssen.
Lyoness CH vor dem aus....??
Wie zuverlässige Quellen berichten ist das Neukundengeschäft bei den Marketern in der Schweiz zusammengebrochen. Bei angeblich über 100 aktiven Marketern sind 5-10 Neukunden pro Monat äusserst bescheiden, umso mehr sich Lyoness CH bis Ende 2017, ein Ziel von 5000 neuen Partnerschaften gesetzt hat. Sieht also aus, dass man schon ganz erheblich hinterherhinkt bei der eigenen Zielsetzung. In der Schweiz lassen nur noch Unwissende mit Lyoness ein, und die meisten Neukunden springen nach kurzer Zeit wegen falscher Versprechen wieder ab. Wie mehrere Lyoness MitarbeiterInnen bestätigten, konnte Lyoness CH zeitweise auch die Löhne nicht mehr bezahlen und der Geschäftsführer musste mit seinem Privat-Geld einspringen. Wohl dem, der so einen \"loyalen\" Geschäftsführer hat während sich die Bosse auf Mallorca Partys und Luxus pur gönnen...??? Die Zusammenarbeit mit der WWP (Weirather Wenzel Partner) wackelt schon bedenklich. Die Agentur wurde anscheinende mit hunderten Mails von wütenden, betrogenen Lyonessgeschädigten überflutet. Mal schauen wie lange sich WWP eine solche Reputation leisten kann?? Fakt ist bei Lyoness brennt es an allen Ecken und Enden. Dumm ist, dass es niemanden gelingt diesen Irrsinn zu stoppen
HANDELSKETTEN DISTANZIEREN SICH VON LYONESS
In der österreichischen Online-Zeitung derstandard.at ist am 10.8.2016 folgender Artikel erschienen: Handelsketten distanzieren sich von Lyoness. Die Einkaufsgemeinschaft verliert grosse Zugpferde. Etliche Unternehmen wollen nicht als Partner des Rabattgeschäfts bezeichnet werden. Bei jedem Einkauf Geld zurück: Geschäfte mit Rabatten haben Lyoness von Graz aus international wachsen lassen. Mittlerweile werden diese jedoch zusehends zu einer Spielwiese für die Anwälte. Bisher sorgte vor allem der auf den Namen Lyconet umbenannte Strukturbetrieb der Einkaufsgemeinschaft für gerichtliche Auseinandersetzungen - hunderte Mitglieder fühlen sich um ihr Geld betrogen. Nun rumort es aber auch unter den Aushängeschildern des Unternehmens. Grosse Einzelhandelspartner distanzieren sich. OHNE WISSEN GELISTET. Lyoness listete etliche unter ihnen bei Anzahlungsbestätigungen für Gutscheine als Partner auf. Andere zierten prominent die Homepage der Rabattgruppe. Mitunter ohne dass sie selbst davon wussten. Was jetzt dazu führt, dass einige rechtliche Schritte gegen Lyoness vorbereiten, sagt der Wiener Anwalt Josef Fromhold, der mehr als 700 Geschädigte vertritt. Die Liste bekannter Händler habe sich bereits merklich gelichtet. Ralph Lauren etwa zählt zu jenen, denen gar nicht bewusst war, dass er Partner ist. Douglas betont, niemals mit Lyoness zusammengearbeitet zu haben. Detto Palmers - die Wäschekette verwehrt sich scharf dagegen, mit dem Rabattvertrieb in Verbindung gebracht zu werden. Man habe einst lediglich Gutscheine ans Unternehmen verkauft. Darauf reduziert sich auch die Geschäftsbeziehung von Lyoness mit Leiner/Kika und Lidl. Alle drei akzeptieren die sogenannte Cashback Card nicht. Ebenso wenig wie Toy\'sR\'Us, Delka, Salamander und Charles Vögele, wie aus dem Schrift- verkehr mit Fromhold hervorgeht. AUF DISTANZ. Reiseanbieter TUI beendete die Zusammenarbeit 2012. Keine Vorteile für Lyoness-Kunden gewährt auch Booking.com. Die Plattform, die bei Lyoness als Partner gelistet ist, hält fest, keine Geschäftsverbindung zur Rabattfirma zu unterhalten. Der gleiche Tenor bei McDonalds und Landzeit. Flagschiff OMV, bei der Lyoness in grossem Umfang Gutscheine erwirbt, legt Wert darauf, nur in diesem Zusammenhang und nicht als genereller Partner aufzuscheinen. Von Anfang an jede Zusammenarbeit lehnten Konzerne wie Lutz ab - trotz mehrfacher engagierter Anläufe der Lyoness -Mitarbeiter. Fromhold hälte die Zahl der Handelspartner als auch jene der Mitglieder für fiktiv. Tatsache für ihn sei, dass nur sehr wenige Unternehmen die Rabattkarte akzeptierten, während Mitglieder im Glauben gelassen würden, sie könnten im Strukturbetrieb am regen Umsatz anderer Einkäufer partizipieren. Da sich auch Provisionen für Lyoness in Grenzen hielten, sei es für ihn evident, \"dass sich Lyoness nur aus den Zahlungen der Mitglieder finanziert\". Er selbst ist mit einer Zivilklage von Lyoness konfrontiert, im Gegenzug brachte er Strafanzeige wegen gefährlicher Drohung und Betrugs ein. Lyoness wies bisher sämtliche Vorwürfe rund um den umstrittenen Strukturbetrieb zurück. Dass nun die Front grosser Händler zu bröckeln beginnt, lassen die Grazer ebenso wenig gelten: Die Strategie sei, Partnerschaften auf Basis reiner Gutscheine aufzulösen und stattdessen auf das Cashback-Modell zu wechseln, sagt Lyoness-Sprecherin Silvia Kelemen. \"Das ist ein Prozess, der Zeit braucht\". VIELE GESPRÄCHE. Alle Partner auf der Website seien echte Partner. Einzelne seien aber bewusst tatsachenwidrig informiert worden, um Lyoness in Misskredit zu bringen. Dass zuletzt wichtige Zugpferde verloren gingen, liege vielmehr am harten wirtschaftlichen Umfeld. Partner wie Zielpunkt und Baumax sind etwa Geschichte. Rückgrat für Lyoness seien vor allem kleine und mittlere Betriebe. Für sie schnüre man Pakete. \"Wir sind mit vielen neuen Partnerin im Gespräch\". Kelemen verweist auf 5,3 Millionen Mitglieder. Ihr monatlicher Einkauf liege in Österreich im Schnitt bei 230 Euro. Für Konfliktmanager Ben Ecker, der Lyoness-Geschädigte vertritt, bleiben dennoch alle Fragen offen. \"Wieso wurden Partner aufgelistet, die nachweislich keine sind?\" Warum suggeriere man Einkaufsmöglichkeiten, die sich auf wenig umsatzinteressante KMUs reduzierten? Der Strukturbetrieb basiere auf Erlösen aus Shoppingumsätzen \"Doch wie sollen ohne grosse Händler jemals die prognostizierten Erlöse generiert werden?. So weit der Zeitungsartikel. Mein Kommentar: Dass Lyoness Firmen Partner nannte, die nichts davon wussten, ist in der Schweiz längst bekannt. Die prominentesten solcher Firmen sind Manor, Spar und Schild.
IST LYONES EINE EINKAUFSGEMEINSCHAFT ODER EIN GEWINNERWARTUNGSSYSTEM?
Leider beides, aber vor allem ein Gewinnerwartungssystem. Bekanntlich erzählt der Österreicher Hubert Freidl, der Gründer, Alleinaktionär und spiritus rector von Lyoness immer wieder sein Gschichtl, wie er auf die Idee kam, Lyoness zu gründen: Das \"Kassenpersonal\" eines Möbelhauses habe ihm (als gelernten Grosshandelskaufmann!) beim Shoppen erklärt, dass ein höheres Einkaufsvolumen höhere Rabatte ermöglicht. Nun hätte Hubert Freidl seine Idee ja einfach umsetzen können, indem er Rabattverträge mit Händlern abgeschlossen und dieser Rabatte dann in einem anständigen Ausmass an die Mitglieder seiner Einkaufsgemeinschaft weitergegeben hätte. Und er hätte natürlich die Mitglieder, die neue Shopper anwerben, mit Freundschaftsrabatten belohnen können. Wäre Freidl bei dieser simplen aber kaum hochprofitablen Geschäftsidee genlieben, wäre ihm erspart geblieben, dass Lyoness heute mit immer neuen Negativschlagzeilen, Klagen von sich geschädigt fühlenden Mitgliedern und einer Klage des österreichischen Konsumentenschutzministeriums wegen unlauteren Geschäftsbedingungen/Vergütungssystemen konfrontiert ist. Er hätte auch vermeiden können, dass das Handelsgericht Wien am 30.11.2015 in einem rechtskräftig gewordenen Urteil feststellen musste, dass dem Geschäftsmodell von Lyoness ein Schneeballsystem zugrunde liegt. Hubert Freidl hatte aber schon zu Beginn von Lyoness im Jahre 2003 einen ganz anderen Plan als eine biedere Einkaufsgemeinschaft zu betreiben. Diese bestand darin, seine Einkaufsgemeinschaft dafür zu nutzen, ein Gewinnerwartungssystem für Vertriebler in Ganz zu setzen. Vertriebler sind Leute, die immer weitere Lyoness-Mitglieder (Shopper), weitere KMU-Händler und weitere Vertriebler anwerben. Die Österreicher kennen für diese Tätigkeit einen treffende Ausruck, nämlich Keiler. Für ihre Arbeit erhalten die \"selbständig und eigenverantwortlich arbeitenden\" Vertriebler (früher Business Partner, dann Premium Mitglied, heute Marketer genannt) keinerlei Lohn oder eine Spesenentschädigung. Es wird ihnen lediglich unter einem nicht nachvollziehbaren Vergütungsplan, der rechtlich kaum durchsetzbar ist, meist utopische Gewinnmöglichkeiten in Aussicht gestellt. Die Vergütungspläne wurden früher \"Lyoness Vergütungen und Zahlungsarten\" und \"Zusätzliche AGB zur Nutzung der erweiterten Mitgliedsvorteile\" genannt, heute \"Compensation Plan Fassung Nov. 2014\". Zu einem Gewinnerwartungsystem gehört zwingend ein finanzieller Einsatz. Hier war Hubert Freidl sehr erfinderisch. Sein Know-how über Gewinnerwartungssysteme stammte aus seiner früheren Tätigkeit bei der Galvagin Ltd., London, einer Firma an der er und Helmut Rucker je hälftig beteiligt waren und die bereits Geschäftspraktiken anwendete, wie sie später von Lyoness übernommen und perfektioniert wurden. Nachdem sich Freidl und Rucker zerstritten hatten, führte Freidl das Geschäft in Eigenregie mit Lyoness weiter. Er war damit derart erfolgreich, dass seine kühnsten Träume übertroffen wurden. Immehin hatte er mit früheren Projekten mehrmals Schiffbruch erlitten. Sein Geschäftsmodell Einkaufsgemeinschaft / Gewinnerwartungssystem verhalfen ihm und einigen seiner Mitstreitern zu \"finanzieller Unabhängigkeit\", wie sie auch den Teilnehmern am Gewinnerwartungssystem in Aussicht gestellt wird. Dies bedeutete: Luxuswohnsitz, Luxuskarossen, Yacht, und Business Jet. Die entscheidende Frage bei der Ausgestaltung des Freidlschen Geschäftsmodells war: Wie bringe ich Leute dazu, dass sie ihr Geld ohne Rückzahlungsverpflichtung und ohne Zahlung von Zinsen herausrücken? Sein einfaches Rezept war es, den Leuten von einer bahnbrechenden Geschäftsidee zu erzählen und ihnen sagenhafte Gewinne (u.a. lebenslanges passives Einkommen) zu versprechen, wenn sie sich erfolgreich als Keiler betätigen. Dabei eignete sich eine Einkaufsgemeinschaft hervorragend als Geschäftsidee, da dieses Geschäft, zumindest auf den ersten Blick, (\"Einkauf wird es immer geben\") einleuchtet. Auf den zweiten Blick wird man allerdings erkennen, dass dieses Geschäft niemals derart lukrativ sein kann, um Abertausenden von Keilern grosse Gewinne auszuzahlen. Das war auch nie die Absicht von Lyoness, weshalb sie die Vergütungspläne so ausgestaltet hat, dass Ansprüche rechtlich kaum durchsetzbar sind. Um möglichst schnell von den Vorteilen,die in den Vergütungsplänen versprochen wurden, zu profitieren, wurde den Leuten von \"eigenverantwortlich und selbständig handelnden\" Lyoness-Exponenten (nicht von Lyoness selbst) empfohlen, einen finanziellen Einsatz (Anzahlungen) zu leisten. Die Leistung eines finanziellen Einsatzes zeichnet Schneeballsysteme aus. Zwar gab es keine vertragliche Pflicht, solche Anzahlungen zu leisten, doch war der Anreiz, sofort provisionsberechtigt zu werden, derart gross, dass Abertausende von Leuten der Verführung nicht widerstehen konnten. Man nahm es bei der Geldeinsammlerei mit der Wahrheit auch nicht so genau: Viele Anzahler berichten, ihnen sei von ihrem Empfehlungsgeber gesagt worden, dass sie ihre Anzahlung jederzeit in Warengutscheine tauschen können. Erst später hätten sie erfahren, dass dies nur mit grossen Aufzahlungen möglich ist. Natürlich liess Lyoness den Leuten, die sich am Gewinnerwartungssystem beteiligt hatten, immer etwas Geld zukommen, um sie bei Laune zu halten. Sehr oft gelang es den Teilnehmern aber nicht, ihren Einsatz (wie Lyoness es nennt) \"zurückzuerwirtschaften\". Lyoness wurde in der Schweiz im Jahre 2009 als Einkaufsgemeinschaft aktiv. Dabei ging sie gleich vor,wie zuvor in Österreich und einigen osteuropäischen Ländern und auch gleich wie später bei der Eröffnung weiterer Landesgesellschaften. Das Ziel: Der Betrieb sollte nicht von Lyoness, sondern von den Anzahlern finanziert werden. So gelang es Lyoness in der Schweiz schon vor Geschäftseröffnung 300 Business Partner zu rekrutieren, die je Fr. 3,000.- als \"Anzahlung auf zukünftige Einkäufe\" einzuschiessen hatten. Ihnen wurde mehr als die Verachtfachung ihres Einsatzes in Aussicht gestellt. Obwohl bei einem solchen Angebot normalerweise alle Alarmglocken läuten sollten, gelang es Lyoness in der Folge mit tatkräftiger Mithilfe ihrer Busliness Partner, die auf ein lebenslanges passives Einkommen hofften, viele weitere Anzahler anzuwerben. Bis 2012 gründete Lyoness in hoher Kadenz mit dem Geld von Anzahlern weitere Landesgesellschaften. Heute ist nachweisbar, dass es ihr gelang, Anzahlungen in Höhe von Hunderten von Millionen Franken zu generieren. Seit 2012 ist es Lyoness, abgesehen von Lyoness Indien, nicht mehr gelungen, eine weitere Landesgesellschaft zu gründen, neue was darauf hindeutet, dass die Geldmaschine Lyoness ins Stocken geraten ist. Hätte Lyoness den Leuten offen gesagt, dass ihre Anzahlungen im Endeffekt stets bei ihr verbleiben (der angewendete Mechanismus wurde in diesem Forum schon mehrmals erklärt) hätten wohl kaum so viele Leute ihr hart verdientes Geld hergegeben. Auch ist festzustellen, dass Lyoness für die Geldgeber eine \"black box\" ist, da keinerlei Geschäftszahlen veröffentlicht werden. Nachdem das Anzahlungsgeschäft derart florierte, bekam Hubert Freidl Appetit auf mehr und er entwickelte neue Möglichkeiten, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Dazu gehört der Verkauf von Beteiligungen an ausländischen Verrechnungssystemen. Geleistete Anzahlungen konnten in solche Beteiligungen gewandelt werden. Den Investoren wurde in Aussicht gestellt, dass sie dereinst an den Lyoness-Umsätzen in den betreffenden Ländern beteiligt sein werden, sie also zu einem passiven Einkommen kommen werden. Es verwundert keineswegs wenn Investoren heute berichten, dass sie, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil ihres Geldes zurück erhalten haben. Dazu gehörte auch der Verkauf von Optionen zur Finanzierung von Werbekampagnen. Den Käufern solcher Optionen wurde in Aussicht gestellt, dass ihnen eine Anzahl der durch die Werbekampagne gewonnenen Neukunden zugeteilt werde und sie dann von deren Umsätzen profitieren werden. Es verwundert keineswegs, wenn Käufer solcher Optionen berichten, dass sie, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil ihres Gelder zurück erhalten haben. Noch heute ermittelt die Zentrale Staatsanwaltschaft, Wien, in dieser Sache wegen Missachtung der Prospektpflicht gemäss Finanzmarktgesetz. Dazu gehört auch die von Mai bis Dezember 2016 laufende \"SME-Challenge 2016\". Die Teilnehmer an der Challenge sollen nebst dem Cashback Programm Basic oder dem Cashback Programm Professional sog. Discount Vouchers für EUR 2,400.- kaufen. Die Teilnehmer sollen \"direkte Premium Merchants\" anwerben, wofür ihnen Karrierevorteile und ein zusätzlicher Bonus von bis zu EUR 500,000.- in Aussicht gestellt werden. Wie bei allen anderen Geldeinsammlungsaktionen bleibt auch das von den Teilnehmern einbezahlt Geld bei der SME Challenge 2016 bei Lyoness. Dazu gehört auch die Kooperation von Lyoness mit dem Fussballklub Rapid Wien, unter der Lyoness eine spezielle SK Rapid Cashback Card herausgibt, die vom Rapid Personal, Rapid Supportern und Fans genutzt werden soll. Dabei versuchte Lyoness, wie aus Österreich zu hören ist, 8.888 Vouchers zu EUR 1,500.- an den Mann zu bringen. Den Käufern wurde in Aussicht gestellt, dass sie am Umsatz, der mit der Rapid Cashback Card erzielt werde, mitverdienen werden. Rechtsanwalt Dr. J. Fromhold, Wien, sieht im Verkauf dieser Voucher einen \"nicht rückforderbaren Kapitalfluss an Lyoness ohne Gegenleistung\" und er hat eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingebracht. Dr. Fromhold meint, dass Lyoness damit ihr durch Anzahlungen finanziertes System aufrecht erhält. Meine Frage: Wer möchte ein solches Unrechtssysterm weiter unterstützen wollen? Also, unbedingt darauf verzichten, Lyoness, unter welchem Titel auch immer, Geld zu überweisen!
Partnerunternehmen
Von den als Partnerunternehmen geführten Firmen wurden zahlreiche kontaktiert und mit allfälligen Haftungsansprüchen konfrontiert, da diese sowohl auf der Website als auch auf den Anzahlungsbestätigungen als Lyoness-Partner geführt werden. Die meisten Partnerunternehmen haben bestätigt, die Cashback Card gar nicht zu akzeptieren. Einige wenige verkaufen noch Gutscheine an Lyoness, was ja durchaus ein lukratives Geschäft sein mag, doch sollte diese \"Gutscheinpartnerunternehmen\" auch ins Kalkül ziehen, dass die Zahlungen für die Gutscheine unter Umständen aus einer strafbaren Handlung stammen könnten.
Lyoness MasterCard
Die Lyoness MasterCard, welche es gar nicht gibt, ist Bestandteil der AGB Fassung 2014. Es wird daher wohl wieder eine Änderung der AGBs erfolgen müssen.
nächste Mastercard-Lüge aufgedeckt! Lyoness USA und Indien weg!
HINWEIS AN DIE DIVERSEN ARTIKELKOPIERER VORAB!!! Meine Recherchen als investigativer Journalist sind recht Zeit- und Kostenintensiv. Wer Artikel von meinen Website\'s ohne eindeutigen Quellenverweis darauf kopiert und als eigenen Artikel zum Zwecke der Eigenvermarktung darstellt, wird künftig ohne Vorwarnung von meiner Medienkanzlei auf mind. 50.000 € verklagt. Zum Artikel! Ich und mein Team haben die nächste Mastercard-Lüge aufgedeckt. Lyoness stellt sich in den jüngst erschienen Zeitungsberichten als Opfer eines \"Drittanbieter\" dar. Dies ist falsch und ich kann es beweisen. Mir liegen interne Mails von Lyoness selbst vor, aus denen ersichtlich ist, dass Lyoness noch vor wenigen Wochen mit Mastercard in Deutschland, Österreich und Schweiz geworben und keineswegs lediglich Kunde eines Drittanbieters war. Näheres hierzu wird nächste Woche in den Medien veröffentlicht werden. Da hat man doch Länderpakete für die USA und Indien verkauft und von \"unvergleichlicher Expansion\" gesprochen. Bleibt mit Spannung die Erklärung von Lyoness gegenüber all den Kunden zu erwarten, warum Lyoness in den USA nahezu verschwunden ist und Indien überhaupt nicht mehr auf der Country-List zu finden ist. WIE WILL LYONESS SEINEN KUNDEN FOLGENDES ERKLÄREN: Lyoness USA: Meine Recherchen in den USA haben ergeben, dass lediglich noch die Lyoness Management Americas Inc. mit Sitz in Fort Lauderdale/Fl., in 474 3351 Delaware Secretary of State, in diesem Land vertreten ist und als Privatpersonenfirma eingetragen ist. Als Firmenbeteiligungen sind neben Lyoness Schweiz noch Ländergesellschaften mit Sitz in Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Deutschland und Schweiz angeführt. Die repräsentablen Vertretungen in Kalifornien und in New York/Empire State Building sind verschwunden. In den Büroräumen in Fort Lauderdale war niemand anzutreffen, nach der Auskunft vor Ort würde es sich hier nur um ein virtuelles Büro handeln, mit der Option \"Tagesbüros\" anmieten zu können. Und selbst diese einzige noch bei Lyoness-Country-List gelistete Firma hat seit März 2016 eine Inkasso-Forderung in Höhe von 7.769 $ offen. Lyoness Indien: Lyoness Indien ist ebenfalls auf der Lyoness-Country-List nicht mehr zu finden, obwohl der Markt seit drei Jahren offen sein sollte. Über die Problematik dort wurde bereits berichtet. Erst am 15. Mai 2015 wurde die \"Lyoness India Private Limited\", 2nd Floor A-288 Defence Colony Delhi South Delhi 110024 IN, schnell gegründet und als Direktoren Frau Daina Daubare, eine bekannte Lyoness-Protagonistin, und ein Herr Yasir Arafat eingetragen. Bis dato hat Lyoness für Indien keine Genehmigung seine vorgetäuschten Programme anzuwenden. Ich wünschte mir, dass Lyoness seinen Mitgliedern darlegt, weshalb die vor Jahren vollmundig verkauften Länderbeteiligungen offensichtlich eine Marketinglüge waren, ebenso wie die Lyoness-Mastercard.
Lyoness Schweiz - Carmenna GmbH, Seeberg
Im ganzen Lyoness Lyconet System der Schweiz tauchen immer wieder sog. seriöse Firmen auf. So zum Beispiel die Carmenna GmbH, Seeberg BE. Mit lic. oec. HSG Armin Koller. http://www.carmennaconsult.ch Wortreich können diese Personen sich darüber auslassen, wie heilbringend Lyoness ist. Und sogar Liebling internationaler Grossfirmen sind. Mit deren Namen (Amazon z.B.) sie sehr grosszügig umgehen. Aber ich glaube, jeder, der heute bei Lyoness noch mitmacht und Geld einzahlt ist selber schuld. Herr Koller finanziert offenbar seinen Trabrennstall mit Sonate de Bono mit Lyoness-Passiveinkommen. Sonate hat aktuell mit Trabrennen schon CHF 122\'219 an Preisgeldern gewonnen.
LYONESS UND RAPID: EIN FALL FÜR DIE JUSTIZ
In der Online-Zeitung derstandard.at ist am 4.7.2016 folgender Artikel publiziert worden: DIE FLUT VON ANZEIGEN GESCHÄDIGTER KUNDEN REISST NICHT AB. IM VISIER DER JUSTIZ IST AUCH IHRE PARTNERSCHAFT MIT DEM FUSSBALLKLUB RAPID. \"25,000 Euro anzahlen und in fünf Jahren 186.812 Euro abkassieren. Jahrelang passiv Geld verdienen. Unglaubliche Möglichkeiten. Direkte Umsatzbeteiligungen. Extrem wichtige Info. Die Chance Eures Lebens. Wissensvorsprung. Ausverkauf in wenigen Stunden.\" Wer in Informationsbroschüren und internen Mails der Einkaufsgemeinschaft Lyoness schmökert, landet in einer Welt, in der offenbar nur Milch und Honig fliessen. Lebenslanges Einkommen, für das kein Finger zu rühren ist, scheint im Strukturbetrieb, der unter der Marke Lyconet läuft, zum Greifen nah. Komplexe Diagramme suggerieren ein geradezu lawinenartiges Wachstum von Neukunden. Von der glänzenden Fassade der vom Grazer Hubert Freidl gegründeten Rabattgesellschaft bröckelt jedoch der Lack ab. Ermittlungen wegen Verdachts auf Pyramidenspiel und Betrug wurden zwar eingestellt. Die Flut an Anzeigen geschädigter Kunden reisst dennoch nicht ab. Erst jüngst schaltete sich nach einer Anzeige des Konfliktmanagers Ben Ecker die Staatsanwaltschaft Köln ein. Partner wie Mastercard distanzieren sich von Lyoness. Und wie DER STANDARD erfuhr, ist auch die stark beworbene Kooperation mit dem Fussballklub Rapid im Visier der Justiz. RAPID ALS AUSHÄNGESCHILD. Der Wiener Anwalt Josef Fromhold brachte in der Causa eine Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Der Vorwurf: Lyoness benutze Rapid als Aushängeschild und leiste, um an ihre Mitglieder zu kommen, Sponsorzahlungen - diese freilich mit rechtswidrig einbehaltenen Kundengeldern. Die Zahl der einkaufenden Kunden werde beschönigt. Ein Jahr ist es her, dass Rapid eine fünfjährige Partnerschaft mit Lyoness fixierte und dafür 1,8 Millionen Euro jährlich zugesichert bekam. Lyoness legte eine Rapid Cashback Card vor, die Rabatte im Einzelhandel verspricht. Und es gab 8.888 Vouchers à 1,500 Euro. Mit ihnen sollte man am Einkauf der Cashback-Card-Inhaber prozentual mitverdienen. Fromhold sieht darin einen nicht rückforderbaren Kapitalfluss an Lyoness ohne Gegenleistung. Lyoness halte damit ihr durch Anzahlungen finanziertes System aufrecht. Dass für Kapitalgeber nennenswerte Erträge rausschauten, sei zweifelhaft. Lyoness geht auf die Vorwürfe auf Anfrage nicht näher ein. Wie viele Rapid-Cashback- Karten vergeben wurden, gibt der Betrieb aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht berkannt. Fromhold zufolge seien nach wie vor nur ein paar Hundert Karten aktiviert. Der Anwalt vertritt in Summe rund 600 Geschädigte. Diese zahlten bei Lyoness über diverse Modelle mehr als fünf Millionen Euro ein und warten seither vergeblich auf in Aussicht gestellte Gewinne. Wie auch auf ihre Einzahlungen, die sich Lyoness einbehielt. Fromhold erwirkte, dass das Handelsgericht Wien Teile des Geschäftsmodells der Firma als verbotenes Schneeballsystem qualifizierte. \"ALIBI-FIRMA\" Seit kurzem ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaats- Anwaltschaft auf seine Anzeige hin auch rund um sogenannte Länderpakete. Diese sollten Mitgliedern, die 2000 bis 25000 Euro einzahlten, passive Provisionen verschaffen, indem sie von Kundeneinkäufen in neu erschlossenen Ländern profitieren. Doch sie erhielten keine Gewinne, ihr Geld verblieb bei Lyoness, sagt Fromhold. Lyoness habe so etwa in Indien erst heuer \"eine Alibifirma\" gegründet. Für Dubai und die USA gebe es keine Lizenzen, in Frankreich nicht einmal eine Kontoverbindung. \"Lyoness ist mit Landesgesellschaften in Indien, den USA und Frankreich, sowie in 44 weiteren Ländern vertreten\" heisst es hingegen aus der Grazer Zentrale. Lyoness dürfe zudem nicht mit Lyconet vermischt werden. Erstere umfasse eine kostenlose Mitgliedschaft, bei der man bei Partnerunternehmen günstiger kaufe. Die Rückvergütung sei ebenso gering wie die Auswahl der Partnerbetrieber - es handle sich dabei zumeist um lokal tätige Kleinstfirmen, sagt Fromhold: Kika, Leiner Bipa, Müller etwa akzeptierten die Karte schon seit 2014 nicht mehr. Auch das lässt Lyoness nicht gelten: Man verfüge über erfolgreiche grosse Handelspartner und baue die Handelsbeziehungen in allen Ländern massiv aus. So weit der Zeitungsartikel auf derstandard.at Mein Kommentar: Es ist höchste Zeit, dass die Staatsanwaltschaft nun auch die Beteiligungen an ausländischen Verrechnungssystemen (Länderpakete) unter die Lupe nimmt, mit denen Lyoness ganz gross abkassiert hat.
Mallorca
Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren haben residiert die Lyoness Obrigkeit geschlossen auf Mallorca und sie lachen sich die Bäuche krumm über die Unfähigkeit der Richter und Gerichte während sie beim Geld zählen und beim Geld ausgeben in Saus und Braus die Marketer und anderen Dummerchen verhöhnen. Mallorca ist bekannt für seine laschen Gesetze das selbst Exponenten einer berüchtigten Motorrad Gang dort ihre Zelte aufgeschlagen haben. Ob sie wohl Nachbarn sind, das würde ja passen....??
AGBs von Lyoness nichtig
In zwei Instanzen wurden fast alle wesentlichen Bestimmungem der AGBs von Lyoness für nichtig erklärt, insbesondere wegen ihrer Undurchsichtigkeit, Unverständlichkeit, Benachteiligungstendenz, nicht nachvollziehbarer Quer- und Rückverweise und Verwendung leerer Worthülsen. Lyoness hat vermutlich zwecks Zeitgewinns Revision an den OGH erhoben. Der OGH wird angesichts der eindeutigen Rechtslage auf die Revision erst gar nicht inhaltlich eingehen, sondern in absehbarer Zeit mit Bestimmtheit zurückweisen. Von der Nichtigkeit sind auch die Bestimmungen über die Nichtrückforderbarkeit der Anzahlungen betroffen. Dies bedeutet im.Ergebnis: Alle Anzahlungen sind von Lyoness zurückzuzahlen.
WELCH EINE BLAMAGE!
Am 8.11.2014 hat Hubert Freidl an der Xcite-Veranstaltung in Wien grossmundig verkündet, dass \"ab sofort\" Lyoness Mitglieder in 20 Ländern mit der Lyoness Prepaid Mastercard bezahlen und profitieren können. Ein böser Trugschluss. In der Online-Zeitung derStandard.at ist am 1.7.2016 folgender Artikel erschienen, der eindrücklich zeigt, dass Mastercard nichts mit Lyoness zu zun haben will, was ja nicht weiter verwundert. Der Artikel lautet wie folgt: MASTERCARD MAHNT LYONESS-PARTNER AB. Eingestelltes Prepaid-Kartenprogramm wurde von Mastercard nicht genehmigt. Die Grazer Einkaufsgemeinschaft Lyoness hat neben juristischen Auseinandersetzungen auch Probleme mit Partnern. So wurde das von einem Mastercard-Lizenznehmer aufgelegte Lyoness-Prepaid-Kartenprogramm eingestellt. Das Programm wurde von Mastercard nie genehmigt, der Lizenznehmer hat deshalb mehrere Abmahnungen von Mastercard bekommen. \"Wir werden alles tun, was notwendig ist, um Schaden von unserer Marke fernzuhalten\", sage Mastercard-Österreich- Chef Gerald Gruber. \"KEINE KENNTNIS\". Lyoness selbst \"hat keinerlei Kenntnis von einer Abmahnung - weder von Mastercard noch vom ausführenden Partner von Mastercard\" ,so das Grazer Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme auf die Frage, ob Lyoness von Mastercard abgemahnt worden sei. Laut Gruber hatte Mastercard nieeine direkte Geschäftsbeziehung mit Lyoness. Das Ganze sei über eine unter anderem in Grossbritannien registrierte Kartenausgabefirma gelaufen. Dieser Mastercard-Lizenznehmer lege zahlreiche Kartenprogramme auf, unter anderem das Lyoness-Programm. Das Problem: Das Lyoness-Programm wurde von Mastercard nie genehmigt, wie Gruber sagt. \"Wir haben unseren Vertragspartner entsprechend abgemahnt.\" Seines Wissens sei das Prepaid-Kartenprogramm schon eingestellt worden. \"Im Web existieren abernoch Bilder von der Karte\", so Gruber. PROBEBETRIEB. Lyoness hielt zu dem Programm fest: \"Dieses war nur in fünf Ländern probeweise in Betrieb und wurde nach der Probephase eingestellt, da Lyoness ein weltweites System für seine Kunden implementieren möchte und dies mit dem bestehenden Programm nicht möglich war.Lyoness war zu keinem Zeitpunkt Kartenbetreiber, sondern nur Kunde\". Unlängst sagt die Firma BE Konfliktmanagement, die hunderte unzufriedene Lyoness-Kunden vertritt, habe Lyonessaber in Südafrika wieder mit der Marke Mastercard geworben.Konkret sei einmem Mitglied des Lyoness - Strukturvertriebs angeboten worden, das neue \"Lyoness- MasterCard Polo Golf Shirt\" zu erwerben; die E-Mail von Lyoness an die Südafrikanerin liegt der APA vor. Auch der Mastercard-Östereich-Chef kennt dieses Mail. \"Das hat bei uns sofort eine Reaktion ausgelöst\". Mastercard habe seinen Lizenzpartner aufgefordert, \"dafür zu sorgen, dass sein Vertragspartner -Lyoness- unterlässt, damit zu werben\". Diese Aufforderung ist in der Vergangenheit schon erfolgt und wurde jetzt, nachdem das südafrikanische Beispiel aufgetaucht ist, wiederholt, so Gruber. Mastercard sei \"formal noch nicht vor Gericht gegangen, aber die entsprechenden rechtlichen Schritte wurden angedroht\". Lyoness nahm zu Südafrika im Detail nicht Stellung. Mein Kommentar: Durch diesen Vorfall wird die Glaubwürdigkeit von Lyoness einmal mehr schwer beschädigt. Natürlich hatte Lyoness die Absicht, sich mit einer Zusammenarbeit mit Mastercard als seriöses Unternehmen zu präsentieren. Nun ging der Schuss nach hinten los. Nach Mastercard dürften auch bestehende Kooperationspartner von Lyoness \"alles tun, um einen Schaden von unserer Marke fernzuhalten\" .
LYONESS MASTERCARD BRISANT
Vor etwa zwei Jahren hat Lyoness das Hochglanz \"World Lyconet Magazine\" (1-2014) herausgebracht, das sich an die die damaligen Premium Mitglieder bzw. die künftigen Marketer richtete. Auf der Frontseite des Magazins prangt das Bild von Lyoness-Guru Hubert Freidl. Dort auch abgebildet sind Lyoness Prepaid Mastercards in drei verschiedenen Farben. Im Vorwort (Editorial) wird von den Änderungen bei Lyoness berichtet, die an der Xcite-Veranstaltung vom 8. Nov. 2014 offiziell bekannt gegeben wurden. Man schreibt:\" Unter den Neuigkeiten ist natürlich die Einführung der Prepaid Lyoness Master Card als besonderes Highlight hervorzuheben - erfahren Sie mehr dazu auf den folgenden Seiten\". Auf Seiten 44/45 des Lyconet-Magazins ist dann zu lesen: \" LYONESS SETZT WELTWEIT NEUE MASSSTÄBE MIT DER PREPAID LYONESS MASTERCARD. Bald schon führt Lyoness die Prepaid Lyoness Mastercard ein. Ab dann können Lyoness Mitglieder mit ihrer Lyoness Mastercard bei teilnehmenden Partnerunternehmen Einkäufe tätigen und dabei Geld zurück bekommen. In Kürze können alle Mitglieder in ausgewählten Märkten Europas mit der Lyoness Master Card bezahlen und Geld zurück bekommen. Die neue Lyoness Master Card vereint die bereits bekannten Vorteile der Cashback Card mit den Vorteilen einer Master Card. In mehreren Schritten wird die Lyoness Master Card bis Ende 2015 weltweit ausgerollt. MASTER CARD UND CASHBACK CARD VEREINT IN EINER KARTE. Lyoness Mitglieder können ihre Lyoness Master Card mittels Überweisung, Home Banking oder verschiedener Zahlungsdienste aufladen. Sobald sich ein Guthaben auf der Karte befindet, kann sie weltweit in 210 Ländern für Zahlungen verwendet werden. Master Card wird an über 35,9 Millionen Verkaufsstellen weltweit akzeptiert und ermöglicht das Geldabheben an über 1,3 Millionen Geldautomaten. Die neue Lyoness Master Card bietet Lyoness Mitgliedern eine sichere, direkte Zahlungsmethode für ihre täglichen Einkäufe - online und offline. CASHBACK DIREKT AUF DIE LYONESS MASTER CARD. Lyoness Mitglieder profitieren nicht nur vom Cashback bei jedem Einkauf bei Partnerunternehmen, sondern Lyoness überweist die angesammelten Cashback- Beträge auf Wunsch direkt auf die neue Lyoness Master Card. So können die angesammelten Beträge bequem für neue Einkäufe verwendet werden......usw. Was ist nun mit der Mastercard passiert. Es gab sie nie.. noch schlimmer jetzt mahnt Mastercard Lyoness wegen Markenmissbrauch. Folgender Artikel ist in der Press