Nein. Aber Sie müssen die Liegenschaft in beiden Kantonen in der Steuererklärung aufführen. Dann gibts eine interkantonale Steuerausscheidung. Sie müssen den Ertrag aus der Wohnung und den Wert aber nur in der Stadt Basel versteuern. Allerdings zu einem Steuersatz, der Ihrem gesamten ­steuerbaren Einkommen und Vermögen entspricht.