K-Geld-Leser Ruedi Meierhans aus Dietlikon ZH musste kürzlich das Mietkautionskonto seiner Schwiegermutter bei der Thurgauer Raiffeisenbank am Bichelsee auf­lösen. Doch statt der Fr. 2012.70, die auf dem Konto lagen, erhielt er nur Fr. 1952.70 ausbezahlt. Den Rest von 60 Franken ­behielt die Bank als «Auflösungsgebühr» für sich. Diese Saldierungsgebühr steht so in der Übersicht über die «Dienstleistungspreise» – doch sie ist unüblich hoch.

Viele Hauseigentümer ver­langen von den Wohnungsmietern ein Depot. Meistens bestimmt der Vermieter, bei welcher Bank das entsprechende Konto eingerichtet werden soll. Doch Mieter tun gut daran, wenn möglich mitzureden. Denn die Konditionen und besonders die Saldierungsgebühren sind sehr unterschiedlich. Das zeigt eine Stichprobe von K-Geld bei ausgewählten Banken.

  • Beispiel: Ein Mieter muss ein Depot von drei Mietzinsen à 1500 Franken hinterlegen. Wenn er die Wohnung nach drei Jahren wieder verlässt, erhält er von der WIR-Bank Fr. 4540.65 zurück. Also Fr. 40.65 mehr, als er eingezahlt hat. Bei der Raiffeisenbank am ­Bichelsee hingegen macht er einen Verlust von Fr. 46.50.

Dabei fällt auf: Die Raiffeisenbank am Bichelsee verlangt für die Auflösung von «normalen» Privat- oder Sparkonten «nur» Fr. 15.–, für die Auflösung eines Mietkautionskontos aber das Vierfache! Es geht auch anders: Etliche Banken verlangen dafür nichts.

Übrigens: Die Raiffeisengruppe Schweiz empfiehlt ihren Banken eine Auflösungsgebühr von 15 Franken. Doch viele Mitgliedsbanken verlangen mehr: In Walenstadt SG sind es 50 Franken, bei der Raiffeisenbank Wil SG und Umgebung 25 Franken, im Goms VS 20 Franken.