Nein. Sie können Bargeld mengenmässig unbeschränkt ausführen. Sie müssen die ­Summe beim Schweizer Zoll auch nicht anmelden.

Allerdings kann es sein, dass der ­Schweizer Zoll Kontrollen durchführt. Findet er bei ­Ihnen 10 000 Franken oder mehr in bar, verlangt er Ihre Personalien und Angaben zur Herkunft und zum Ver­wendungsweck des ­Geldes. Es gibt auch einen Eintrag in das Informationssystem der Zollverwaltung.

Bei der Einfuhr in die Europäische Union gilt: Sie dürfen unbegrenzt Bargeld einführen.Sie müssen allerdings grössere Barmittelmengen – ab um­gerechnet 10000 Euro – bei der Einfuhr schriftlich bei der Zollbehörde des jeweiligen EU-Landes anmelden. Tun Sie das nicht, riskieren Sie eine Geldbusse. Das Formular «An­meldung von Barmitteln» finden Sie im Internet unter www.formulare-­bfinv.de.

Im Übrigen gelten die ­gleichen Regeln auch bei der Einfuhr von Bargeld aus der EU in die Schweiz.