Die Schenkungssteuer richtet sich bei Geldgeschenken nach dem Steuergesetz am Wohnsitz des Schenkers und nicht der Beschenkten, auch wenn die Beschenkten die Steuer schliesslich bezahlen müssen. Im Kanton Zürich sind Gelegenheitsgeschenke bis 5000 Franken von der Steuer befreit.

Dennoch müssen Sie die Schenkungen in der Steuererklärung deklarieren und auch angeben, von wem Sie welchen Betrag erhalten haben – und wie die verwandtschaftlichen Beziehungen sind. Schenkungen von den Eltern an ihre Nachkommen sind im Kanton Zürich und vielen anderen Kantonen sowie beim Bund generell ­steuerfrei, müssen aber deklariert werden. Wohnen die Schenker in einem anderen Kanton, gelten die dortigen Regeln.

Bei Ihnen im Kanton Zürich wird die erste gemeinsame Steuererklärung bereits für die Steuer­periode ausgefüllt, in der die ­Hochzeit stattfand. Wenn Sie 2014 geheiratet haben, werden Sie 2015 die Steuererklärung für das Steuerjahr 2014 bereits gemeinsam ausfüllen. Sie füllen also nur eine gemeinsame Steuererklärung aus.