Ja. Wer in einem Privathaushalt Leute beschäftigt, muss für diese AHV-Beiträge entrichten – unabhängig von der Höhe des Einkommens. Das trifft sowohl auf Reinigungs-, Haushalts- und Betreuungstätigkeiten für Betagte oder Kinder zu als auch für das Hüten von Haustieren.

Löhne bis zu 750 Franken pro Jahr und Arbeitgeber, welche an Jugendliche bis zu 25 Jahren ausgerichtet werden, sind ausgenommen: Sie müssen der AHV nicht gemeldet werden. Ihr Arbeitgeber müsste Sie also bei der Sozialversicherungsanstalt anmelden und für Sie AHV-Beiträge zahlen.