Inhalt
Nein. Ein Darlehen ist kein Einkommen. Es ändert auch nichts am Vermögen: Sie haben zwar mehr Geld auf dem Konto, aber auf der andern Seite eine Schuld in gleicher Höhe. Das Darlehen ist deshalb im Schuldenverzeichnis der Steuererklärung aufzuführen, und zwar immer mit dem Stand der Schulden per 31. Dezember. Geben Sie dabei an, von wem Sie das Darlehen erhalten haben und dass es zinslos ist. Zu Beweiszwecken ist es empfehlenswert, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden