Ja, aber nicht so viel, wie Sie als Arbeitnehmer bezahlen müssten. Die Beitragspflicht  bei der AHV dauert bis zum Alter 65 – selbst dann, wenn Sie vorzeitig eine AHV-Rente beziehen. Die Ausgleichskasse ermittelt die fälligen Beiträge anhand Ihres Vermögens und Ihrer Renteneinkünfte.