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K-Geld 02/2014
02.04.2014
Nein. Für diese Mieterträge müssen Sie keine AHV zahlen. Sie würde nur dann fällig, wenn Sie Liegenschaften und Parkplätze gewerbsmässig vermieten würden. Dann müssten Sie wie jeder Selbständige auf Ihr Einkommen AHV-Beiträge einzahlen.
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