Nein. Private Gewinne aus beweglichem Vermögen sind sowohl beim Bund als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern von der Einkommenssteuer befreit. Wenn Sie also etwas aus Ihrem Privatbesitz mit Gewinn verkaufen, brauchen Sie ihn nicht als Einkommen zu versteuern. Sollte das Steueramt nachfragen, woher der Vermögens­zuwachs zum Beispiel auf Ihrem Bankkonto stammt, können Sie darlegen, dass Sie private Gegenstände verkauft haben. Wichtig ist, dass Sie grössere Vermögenswerte wie Gemälde zuvor in der Steuer­erklärung als Ver­mögen deklariert hatten.