Banken. Punkto Schönfärberei sind Banken wahre Meister. Verbreitet ist der Begriff «Anpassung». Die Zürcher Kantonalbank zum Beispiel gibt nicht einfach die Schliessung von fünf ­Filialen bekannt, sondern sie «passt den Dienstleistungs­umfang an fünf Standorten an» (siehe Auszug aus der Medienmitteilung). Eine Zins­senkungsrunde beim Kontosortiment ­bezeichnet die Bank Valiant als «Anpassung der Zinsen». Und wenn die Credit Suisse von einer «Anpassung unseres Produktangebots im Bereich Sparen» schreibt, meint sie damit, dass sie künftig ­keine Sparkonten mehr anbietet.

Erfinderisch sind die Banken auch bei Zinssenkungen auf Konten. Die Alternative Bank hat im Juni die «Senkung des Basiszinssatzes» auf Sparkonten um 0,25 Prozent bekannt gegeben. Konkret heisst das, dass das Konto keine Zinsen mehr abwirft, sondern dass neu eine Gebühr von 0,25 Prozent anfällt. Die Luzerner Kantonalbank bezeichnet die neue Strafe für Sparer als «Gebühr für die Liquiditätshaltung», der Schweizer Ableger der deutschen Bank N26 verwendet den Begriff «Verwahr­entgelt». 

Niemand muss Abbaumassnahmen, neue und höhere Gebühren seiner Bank einfach schlucken. Der ­Wechsel zu einem Finanzinstitut mit besseren Konditionen ist jederzeit möglich. Die Kündigung teilt man seiner Bank am besten unter dem ­Titel «Anpassung der Kundenbeziehung» mit. Diese Sprache wird dort garantiert verstanden.