Nein. Es ist nachvollziehbar, dass Sie sich im Frühling 2014 für eine langfristige Festhypothek entschieden haben. Damals zeichnete sich an der Zinsfront eine Trendwende ab. Vieles deutete auf einen Anstieg der Zinsen hin. Doch im Januar 2015 entschied die Nationalbank, den Mindestkurs von Fr. 1.20 pro Euro aufzugeben. Die Zinsen ge­rieten erneut ins Rutschen. Heute bezahlen Neukunden für eine neue zehnjährige Festhypothek bei der Credit Suisse mit rund 1,5 Prozent nur gut halb so viel, bei anderen Banken noch weniger.

Die Credit Suisse überträgt das Geschäft der bisherigen Division «Swiss Universal Bank» gemäss ­Fusionsgesetz auf die neue Tochter. Soweit es sich um übertragbare ­Vermögenspositionen handelt, bedarf es dazu keiner Zustimmung der Vertragspartner.

Das Gleiche gilt für die Über­tragung von Verträgen. Es sei denn, diese enthalten ein Übertragungsverbot oder eine Kündigungsklausel für den Fall eines Inhaber- oder eines Gesellschaftswechsels. Die Hypothekarverträge, die bei der Credit Suisse standardmässig zur Anwendung kommen, enthalten aber für solche Fälle keine Kün­digungsmöglichkeit.