Ein wohlhabender Mann aus dem Kanton Thurgau litt an Lungenkrebs und damit verbundenen Lähmungen und Sprachstörungen. Krebsableger fanden sich auch im Hirn. Der Mann konsumierte wegen der starken Schmerzen Cannabis und Morphium. Er und sein Freund liessen ihre Partnerschaft im Register eintragen. Zwei Wochen später liess er beim Notar ein Testament beurkunden. Er setzte seinen Partner als Alleinerben ein. Ein halbes Jahr später starb er.

Die beiden Schwestern des Verstorbenen klagten vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Das Testament sei als ungültig zu erklären. Der Bruder sei wegen der Krankheit, den Lähmungen und dem Medikamenten- und Drogenkonsum zum Zeitpunkt der Aufsetzung des Testaments nicht urteilsfähig gewesen. 

Alle Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen die Klage ab. Krebsableger im Hirn, Morphium und Cannabis würden ein Testament nicht automatisch ungültig machen. Die Zivilstandsbeamtin habe nicht an der Urteilsfähigkeit gezweifelt. Auch ein Video der Hochzeitszeremonie lasse keine Zweifel aufkommen. Zudem hätten Arztberichte den Patienten immer als urteilsfähig beurteilt. 

Bundesgericht, Urteil 5A_763/2018 vom 1. Juli 2019