Nein.Ihre Frau hat kein Erwerbseinkommen, deshalb kann sie auf der Steuererklärung auch nichts davon abziehen. Eine Einzahlung in die Säule 3a ist also nicht möglich. Und nachträg­liche Einzahlungen auf ein Freizügigkeitskonto sind generell ausgeschlossen.

Es gibt aber einen «Umweg»: Da Sie erwerbstätig und einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie grundsätzlich freiwillige Einzahlungen in Ihre Pensionskasse vornehmen. Voraussetzung ist aber, dass Sie noch Einkaufspotenzial haben. Auskunft dazu erhalten Sie von Ihrer Vorsorgestiftung. Wie Einzahlungen in die Säule 3a dürfen Sie solche Einzahlungen in die 2. Säule von Ihrem steuer­baren Einkommen abziehen.

Das geerbte Kapital Ihrer Frau bleibt eherechtlich auch dann ihr Eigengut, wenn Sie damit die Einzahlung in die 2. Säule finanzieren. Im Fall einer Auflösung der Ehe hätte Ihre Frau Anspruch auf diesen Betrag.