Ja. Erstens dürfen Pensionskassen im Reglement verlangen, dass der Wunsch nach Barauszahlung des Altersguthabens eine bestimmte Zeit vor der Pensionierung gestellt wird. Viele Kassen setzen eine Frist, aber nicht alle. Diese gilt dann unabhängig davon, ob man bei der Pensionierung ein Viertel. die Hälfte oder das ganze Alterskapital bar bezieht.

Zweitens darf die Kasse die Kapitaloption als unwiderruflich erklären.