Fast alle Pensionskassen zahlen das Kapital proportional aus Obligatorium und Überobligatorium aus. Laut Simon Tellenbach vom VZ Vermögenszentrum gibt es aber noch kleinere firmeneigene Pensionskassen, die den von Ihnen gewünschten Split ermöglichen. Nach seiner Erfahrung ist in den Reglementen der Pensionskassen häufig nicht festgelegt, aus welchem «Topf» das Geld genommen werden muss.

Auf Anfrage von Versicherten würden solche Kassen die Auszahlung des Überobligatoriums teilweise zulassen, sagt Simon Tellenbach. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob bei ihr diese Möglichkeit besteht.